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Künstliche Intelligenz

AI Act: Bundesregierung bringt KI-Gesetz auf den Weg


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Gesetzesentwurf für die Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) auf den Weg gebracht. Der AI Act enthält ein länderübergreifendes Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, das seit 2024 schrittweise in Kraft tritt. Das deutsche Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der KI-Aufsichtsbehörde übernimmt.

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Das „KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes (KI-MIG)“ regelt die nationale Aufsichtsstruktur für die Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von KI-Systemen. Diese Aufsicht soll die Bundesnetzagentur führen. Die gesetzliche Grundlage dafür hat sich durch das Ende der Ampel-Koalition und die Neuwahlen verzögert. Der Entwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, müssen den Risikograd ihrer Systeme bewerten und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit.

Die EU-Verordnung verbietet etwa den Einsatz von KI-Programmen, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Nicht erlaubt sind beispielsweise Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen. Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen für Sicherheitsbehörden zur Verfolgung bestimmter Straftaten.

„Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft”, lobt sich Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. „Wir bauen keine zusätzliche Behörde mit Wasserkopf auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen, bewährte Ansprechpartner und bündeln Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur.“

Die Bundesnetzagentur soll als „zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde“ dienen. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, sollen bestehende Kapazitäten bei anderen Marktüberwachungsbehörden wie Bundeskartellamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Datenschutzbehörden genutzt werden.

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Die Bundesnetzagentur wird damit langsam zur Superbehörde. Neben ihren klassischen Aufgaben der Regulierung von Telekommunikation, Post, Energie und Bahn ist die Bonner Behörde inzwischen auch der deutsche Koordinator für den europäischen Digital Services Act. Damit führt sie die Aufsicht über Online-Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube, TikTok und X.

Die neue Rolle der Bundesnetzagentur ist aber nicht unumstritten. Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten ebenfalls Anspruch auf die alleinige KI-Aufsicht angemeldet und dabei auch Unterstützung der europäischen Kollegen erhalten. Damit hätten die Bundesländer mehr Gewicht bei der KI-Aufsicht erhalten. Es gab zudem Stimmen für die Einrichtung einer ganz neuen Behörde.

Branchenvertreter fordern unterdessen, den europäischen AI Act nachzubessern. „Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht”, erklärt Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.

„Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts“, fordert Bäumchen. „Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.“


(vbr)



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Künstliche Intelligenz

KI-Turbo im Betrieb: Zwischen Job-Angst und Effizienzrausch


Der Einzug Künstlicher Intelligenz in die deutsche Wirtschaft hat das Theoriestadium verlassen. Was vor Kurzem noch als Zukunftsvision galt, ist 2025 in der betrieblichen Realität angekommen. Eine Studie des Berliner Weizenbaum-Instituts belegt, dass die Berührungsängste schwinden und der Hunger nach Produktivitätsgewinnen wächst. Innerhalb nur eines Jahres ist demnach der Anteil der Firmen, die KI im Regelbetrieb nutzen, von 50 auf 62 Prozent nach oben gegangen. Rechnet man die Unternehmen hinzu, die derzeit noch in Pilotprojekten zur Einführung der Technik stecken, steigt die Quote auf 74 Prozent.

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Besonders in der IT, der Verwaltung und im Marketing gehört der Algorithmus laut der Untersuchung bereits zum Kollegenkreis. Hoch ist die Durchdringung etwa in den Bereichen IT-Sicherheit und Programmierung, wo durchschnittlich 55 Prozent der Betriebe KI meist schon im Regelbetrieb nutzen. Auch in sensiblen Bereichen wie dem Personalwesen steigt der Einsatz an. Hier meldeten 25 Prozent der Firmen eine Nutzung (18 Prozent Regelbetrieb, 7 Prozent Pilotphase).

Doch hinter der technologischen Fassade tobt eine Auseinandersetzung über die Verteilung der potenziellen Dividende. Fast 80 Prozent der Unternehmen geben an, KI primär zur Effizienzsteigerung zu verwenden. Die Frage ist dabei, was mit der gewonnenen Zeit geschieht. Hier malt die Studie ein Bild, das die weitverbreitete Angst vor einem raschen Massen-Jobverlust zumindest teilweise entkräftet. Zwar liebäugeln 40 Prozent der Betriebe mit dem Ziel, Personal durch KI zu ersetzen. Doch die Realität sieht derzeit noch anders aus.

Die große Mehrheit von über 80 Prozent nutzt die freien Kapazitäten aktuell dazu, die Qualität der eigenen Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen. Knapp drei Viertel der Firmen verwenden die Zeitersparnis, um den chronischen Berg an Mehrarbeit abzubauen und die Belegschaft so spürbar zu entlasten. Statt den Algorithmus primär als Job-Killer einzusetzen, fungiert er derzeit also eher als Puffer in einem Arbeitsmarkt, der ohnehin unter hohem Leistungsdruck steht.

Um die wissenschaftliche Belastbarkeit der Ergebnisse einzuordnen, lohnt ein Blick auf das Studiendesign: Die Panel-Untersuchung basiert auf einer geschichteten Zufallsstichprobe aus den Jahren 2024 und 2025, bei der zuletzt 440 Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor befragt wurden.

Eine Besonderheit liegt in der methodischen Kopplung der Perspektiven: In über 230 Fällen interviewten die Forscher das Management und die Betriebsratsvorsitzenden, um ein kontrastreiches Bild zu erhalten. Durch den Verzicht auf Kleinstbetriebe und die Konzentration auf KI-relevante Kernbranchen bildet die Studie zwar nicht die gesamte Wirtschaft ab. Sie liefert aber eine valide Datenbasis für Firmen, die den digitalen Wandel in Deutschland vorantreiben.

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Insgesamt bleibt das Klima in den Betrieben gespalten. Die Akzeptanz der neuen Technik fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis harter Verhandlungen und transparenter Kommunikation. Die Wissenschaftler fördern hier eine Korrelation zutage: Der Erfolg der KI-Einführung steht und fällt ihnen zufolge mit der gelebten Mitbestimmung. Wo das Management den Betriebsrat von Anfang an aktiv einbezieht, berichten die Beschäftigten deutlich seltener von einer belastenden Arbeitsintensivierung durch die neuen Systeme. Derzeit geschieht das in etwa 53 Prozent der untersuchten Fälle.

In solchen kooperativ geführten Unternehmen wird die KI als Werkzeug verstanden, das den Menschen unterstützt, statt ihn zu kontrollieren oder zu hetzen. Fehlt diese Einbindung, wächst das Misstrauen in der Belegschaft rapide. Während Führungskräfte die Auswirkungen auf die Arbeitsgestaltung oft durch die rosarote Brille sehen, befürchten Arbeitnehmervertreter einen schleichenden Verlust an Handlungsspielräumen und eine wachsende Entmündigung. Diese unterschiedliche Wahrnehmung zeigt, wie wichtig der Dialog zwischen den Hierarchien ist, um die technologische Transformation nicht gegen die Mitarbeiter zu forcieren.

Martin Krzywdzinski vom Weizenbaum-Institut sieht in den Resultaten eine Bestätigung für das europäische Digitalisierungsmodell. Der an der Studie beteiligte Experte warnt davor, die Mitbestimmung als lästige Innovationsbremse misszuverstehen. Zwar könnten Abstimmungsprozesse mit dem Betriebsrat den Roll-out neuer Systeme gelegentlich etwas verlangsamen. Doch dieser Zeitverlust sei eine wertvolle Investition in die soziale Nachhaltigkeit des Unternehmens. Letztlich zeige die Analyse, dass der KI-Turbo die Produktivität befeuern könne, ohne zwangsläufig die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Voraussetzung: Die Machtbalance im Betrieb bleibt gewahrt und der Mensch im Mittelpunkt.

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Social-Media-Verbot für Kinder vor rechtlichen Hürden


Ein mögliches deutsches Social-Media-Verbot für Kinder steht laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag vor rechtlichen Hürden. Diese ergeben sich vor allem aus EU-Recht, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Auch das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern könnte „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen darstellen“. Das Gutachten hat die Linke in Auftrag gegeben. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland debattiert, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche zu beschränken. Zuletzt brachten Niedersachsen und Thüringen in den Bundesrat einen Antrag für ein Nutzungsverbot für Personen unter 14 Jahren ein. Bis 16 sollten Jugendliche soziale Medien nur in einer „altersangepassten Version“ nutzen dürfen. In der CDU gibt es solche Erwägungen ebenso wie in der SPD. Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission. Auch andere Landeschefs erhöhen den Druck auf Experten, um schnellere Verbote für Plattformen wie TikTok oder Instagram durchzusetzen.

In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts wird jedoch darauf verwiesen, dass es auf EU-Ebene bereits Regelungen im Digital Services Act gibt. Auf dieser Grundlage laufe zum Beispiel ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Das europäische Recht habe „Anwendungsvorrang“, heißt es in dem 27 Seiten starken Papier.

Es verweist zudem auf das Herkunftslandprinzip. „Nationale Regelungen bezüglich einer Sperrung beziehungsweise Beschränkung von Social-Media-Plattformen (z.B. Meta, Google, X, TikTok etc.) hätten danach weitgehend keine Auswirkungen, da diese ihren Sitz in Irland haben“, schreiben die Gutachter. Sie kommen zu dem Schluss: „Abschließend könnte über die Frage verbleibender Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten im Bereich des Verbots beziehungsweise der Beschränkung von Social-Media-Plattformen nur der EuGH entscheiden.“ Gemeint ist der Europäische Gerichtshof.

Die Linke sieht sich durch das Gutachten bestärkt. „Die Linke sieht die Verbote sehr kritisch“, erklärte der medienpolitische Sprecher David Schliesing. „Denn einerseits greifen die Vorschläge für ein Social-Media-Verbot zu kurz, da sie die bestehenden Probleme im Kontext digitaler Plattformen nicht lösen und stattdessen Grundrechte junger Menschen einschränken. Und andererseits sind sie sowohl technisch als auch rechtlich kaum umsetzbar.“

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Stattdessen setze die Linke beim Schutz von Kindern und Jugendlichen auf zwei Stellschrauben: „Erstens müssen die bereits bestehenden rechtlichen Instrumente endlich konsequent genutzt werden, um Social-Media-Plattformen wirksam in die Verantwortung zu nehmen. Zweitens müssen wir die Medienpädagogik stärken.“ In ihrem aktuellen Bericht mahnen auch die Medienanstalten einen besseren Jugendschutz sowie die Förderung von Medienkompetenz als zweite Säule neben der Regulierung an.

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Wildberger: KI ersetzt Programmierer und Callcenter-Agenten


Jobs wie Programmierer werden nach Ansicht von Digitalminister Karsten Wildberger durch Künstliche Intelligenz ersetzt und wegfallen. „Eine KI kann heute unglaublich gut programmieren“, sagte der CDU-Politiker der „Bild am Sonntag“. „Vor ein paar Jahren haben wir gesagt: Jeder muss programmieren lernen. Aber heute werden viele Programmierjobs durch eine KI ergänzt und gegebenenfalls auch ersetzt.“ Unmittelbar betroffen seien auch Arbeitsplätze in Callcentern, da Chatbots zunehmend Anfragen übernehmen.

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Wildberger mahnte mehr Flexibilität in der Arbeitswelt an. „Die Zeiten, dass man darauf spekulieren kann: Ich habe einen Job für die nächsten 30 Jahre, so schön das ist, die sind vorbei“, sagte er. „Es wird auch darum gehen, die Menschen daran zu führen, dass man immer lernen kann, auch unabhängig vom Alter. Und das wird auch Teil des Bildungssystems sein.“

Deutschland müsse deutlich aufholen bei Künstlicher Intelligenz. „Wenn wir das nicht tun, sind unsere Arbeitsplätze und auch Industrie und Wirtschaft viel mehr in Gefahr. Nicht teilnehmen ist keine Option.“ Bei richtiger Anwendung bedeute die Technologie jedoch vor allem Wachstum.

Bereits zuvor warnte Wildberger vor dramatischen Arbeitsplatzverlusten durch KI, forderte im gleichen Zuge aber eine Neugestaltung der Arbeitswelt, es könnten aber auch neue Jobs entstehen. Nun sagte er: „KI kann zu Wachstum und neuen Geschäftsmodellen und somit zu Arbeitsplätzen führen. Da sind wir die Architekten unseres eigenen Schicksals.“

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