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Missing Link: Was sechs Jahre nach dem ersten Lockdown vom Heimbüro blieb


„Varus, gib mir meine Legionen wieder!“, soll Kaiser Augustus nach dem misslungenen Germanien-Feldzug im Jahre 9 ausgerufen haben. So wie der römische Kaiser seine Legionen nicht mehr wiederfand, so ging es 2011 Jahre später, während der Frühphase der Coronapandemie, auch dem einen oder anderen Niederlassungsleiter, Teamleiter oder Firmenchef: Die Heerschar der Mitarbeiter war plötzlich außer Sicht, als am 22. März 2020 der bundesweite Lockdown ausgerufen wurde.

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Bis heute fehlen einigen der Chefs ihre Legionen – die weiterhin zumindest teilweise von anderen Orten als aus Firmenliegenschaften arbeiten. Knapp ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer bleibt mindestens einen Tag pro Woche der Arbeitgeberumgebung fern – und diese Zahl scheint sich weiter zu verstetigen.

Das „Home Office“, wie es in bestem Denglisch heißt (im Vereinigten Königreich wird damit das Innenministerium bezeichnet), ist dabei deutlich produktiver, als man denken könnte – zumindest in einer Dimension. Teilweise von zu Hause aus arbeitende Paare weisen eine höhere Geburtenzahl auf, so Forscher des Münchner Ifo-Instituts in einer Anfang März veröffentlichten Analyse. Doch anders als man denken könnte: Die Geburtenrate steigt mit mehr Tagen der Arbeit von Zuhause nicht weiter an. Weshalb die Forscher auch keine Kausalitätsvermutungen anstellen wollen, ob jetzt die bessere Vereinbarkeit von Familienangelegenheiten mit beruflicher Tätigkeit oder die bessere Vereinbarkeit von Familienerweiterungstätigkeiten mit dem Beruf hier maßgeblich sei. Klar aber ist den Forschern zufolge: Mindestens ein Tag „Work from Home“ korreliert mit der Kinderhäufigkeit, arbeiten beide mindestens einen Tag nicht in der Firma, sind Kinder noch häufiger wahrscheinlich.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Ein wesentlicher Faktor ist dabei vor allem das zeitliche Korsett. Denn erst Arbeitszeit und Arbeitswegzeiten zusammen ergeben die Abwesenheit, die vor allem beim Vorhandensein jüngerer Kinder mit Kinderbetreuungszeiten abgedeckt werden muss. Laut Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts sind aber ein Drittel der Vollzeitarbeiter mindestens eine Stunde täglich mit Hin- und Rückweg zum Arbeitsort verplant. Bei striktem Einhalten aller Arbeitszeitvorschriften mit Pflichtpausen würde das einer Gesamtabwesenheit von etwa 10 Stunden bei 8 Stunden Arbeitszeit entsprechen. Wird also der Arbeitsweg auf den Stundenlohn umgerechnet, haben jene, die den Weg vermeiden, ein um 10 Prozent höheres Gehalt – tragen dafür aber auch einen Teil der Kosten selbst, die sonst ihr Arbeitgeber tragen würde.

Doch bei den Arbeitgebern gibt es immer wieder Unzufriedenheit, und das nicht nur aufgrund des Effekts der unsichtbaren Legionen. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz vieler digitaler Tools immer noch ihre Schwierigkeiten, ihre Mitarbeiter halbwegs gleich gut oder schlecht in Arbeitsabläufe und Wissensmanagement zu integrieren. Was in globalen Großkonzernen als Standard gilt, dass standort- und teamübergreifend rund um die Welt digital zusammengearbeitet und Aufgaben verteilt werden, ist für viele mittelgroße und kleinere Unternehmen organisatorisch wie kulturell eine Herausforderung – selbst wenn die Mitarbeiter im Regelfall die gleiche Sprache sprechen.

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Etwa ein Drittel der Beschäftigten hat laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Instituts bislang einen Rückkehraufruf erlebt. Doch die Angestellten zurück ins Büro zu beordern, ist für Arbeitgeber dabei nicht immer mit Erfolg verbunden – es sei denn, die Trennung voneinander ist der eigentlich erwünschte Effekt. 86,5 Prozent der Vorgesetzten gaben laut den Beschäftigten an, dass es bei der Rückkehr um einen besseren kollegialen Austausch gehen würde, drei Viertel wollten die Teamarbeit „erleichtern“ – und nur knapp die Hälfte wollte demnach die Produktivität steigern.

Die Arbeitnehmer vermuteten hingegen etwas ganz anderes: Mehr als die Hälfte sah als Hauptgrund „fehlendes Vertrauen“ und drei von fünf Befragten vermuteten einen stärkeren Kontrollwunsch des Arbeitgebers. Dafür gibt es vor allem einen Kristallisationspunkt: die Frage, ob zu Hause tatsächlich gearbeitet wird. An anekdotischer Evidenz zur Erledigung häuslicher Tätigkeiten während zeitintensiver Firmencalls herrscht kein Mangel, vom Waschmaschinenpiepen über Kindergeschrei bis zum kochenden Kollegen. Doch wo die Grenze genau verläuft und ob diese nicht oft sogar eher zugunsten des Arbeitgebers verschoben wird, ist weiterhin unklar. Allerdings müssen Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort erfasst werden – und das korrekt.

Denn grundsätzlich besteht bei Erledigung von Nicht-Arbeit ohne offizielle Unterbrechung die Gefahr von „Arbeitszeitbetrug“, was – wie vor Ort auch – eine Abmahnung oder gar Kündigung nach sich ziehen kann. Nur: Nachweisen kann das ein Arbeitgeber kaum. Und führt er grundsätzlich zulässige Überwachungsmethoden ein, kann der Schuss auch nach hinten losgehen.

Bleibt also alternativ aus Arbeitgebersicht die Rückholaktion. Denn juristisch gibt es oft gar keinen direkten Anspruch darauf, nicht in den Betrieb zu müssen. So hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2025 (2 AZR 302/24) festgestellt: Wenn vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich dem „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers. Ein allgemeines „Recht auf Homeoffice“, wie es etwa die Ampelkoalition einst andachte, gibt es im Arbeitsrecht bis heute so nicht. Allerdings hängt es stets von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Arbeitgeber die Anwesenheitspflicht erfordern darf, wie weitere Gerichtsurteile zeigen. Das BAG-Urteil ging unter anderem deswegen zu Ungunsten des Beschäftigten aus, da er zuvor nicht vollständig, sondern nur tageweise von Zuhause gearbeitet hatte. Nach der Schließung „seines“ Standortes wollte er nunmehr vollständig remote arbeiten – die sei aber nicht „derselbe Arbeitsplatz“ wie vorher, befanden die Richter.

In anders gelagerten Fällen hatten Gerichte allerdings auch schon anders entschieden: Eine Versetzung in eine 500 Kilometer entfernte Betriebsstätte sei unzulässig, hatte etwa das Landesarbeitsgericht Köln in einem krassen Fall befunden. Und so dürfte für derartige Streitigkeiten in Deutschland weiterhin kaum Klarheit bestehen, außer einer ganz einfachen: Die Interessen des Arbeitnehmers sind trotz Direktionsrecht stets ebenfalls zu berücksichtigen – wer glaubt, Arbeitnehmer per Zwangsversetzung an andere Betriebsstätten loswerden zu können, muss dafür deren Belange berücksichtigen.

Und wer als Arbeitnehmer wirklich sicher gehen will, sollte sich seine Remote-Tätigkeit von vornherein vertraglich zusichern lassen – und auch die Arbeitgeber tun gut daran, vorher gründlich zu prüfen, ob sie diese wirklich widerrufen wollen. Der reine Wunsch des Feldherren, seine Truppen auch in Augenschein nehmen zu dürfen, reicht regelmäßig nicht aus. Denn dass sie nicht kommen, ist längst eingepreist.

Für Arbeitgeber stellt sich inzwischen eine andere Frage: Wie umgehen mit dem „Di-Mi-Do“-Problem? Viele Unternehmen haben aufgrund gähnender Leere ihre Büroflächen reduziert – und starre Bürokonzepte zugunsten von flexiblen Desks aufgegeben. Doch die Arbeitnehmeranwesenheit bleibt montags und freitags bei vielen Unternehmen weiterhin gering – während in der Wochenmitte der verringerte Platz schon einmal knapp, mitunter zu knapp werden kann. Aus Jobs mit Langstreckenpendlern lange bekannt, hat das Phänomen längst weite Teile der Wirtschaft erfasst. Und dass vor allem der Freitag in vielen Dienstleistungsbranchen und der Verwaltung insbesondere bei Teilzeitkräften schon immer weniger gut besetzt war, hilft dabei auch nicht.

Was aber ist nun die Zwischenbilanz nach einem halben Jahrzehnt stärkerer Remote-Arbeit in der arbeitskulturtraditionsorientierten Bundesrepublik? Nachfrage bei den relevanten Institutionen: Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das Thema auf Anfrage für zu unwichtig, um sich dazu überhaupt zu verhalten. Und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist nicht in der Lage, sich dazu zu äußern – er kann nur auf Zahlen einer Befragung aus dem Jahr 2020 verweisen. Irgendwie scheint darin derzeit zumindest kein allzu großer gesellschaftlicher Sprengstoff gesehen zu werden.

Immerhin: Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) beschäftigt man sich weiterhin damit, zumindest in Teilaspekten. Zwar ist von den Überlegungen der Vorgängerregierung nichts mehr übrig geblieben, einen Rechtsanspruch auf Arbeiten von Zuhause aus gesetzlich zu verankern. Aber: Die EU-Kommission überarbeitet die „Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, weiß man im BMAS. „Ein konkreter Zeitplan hierzu besteht zurzeit jedoch nicht.“ Seit 1990, also dem Jahr, in dem Nintendo das SuperNES auf den japanischen Markt brachte und Steve Jobs NeXT zum Erfolg verhelfen wollte, wird darin geregelt, welche Mindeststandards ein Arbeitsplatz mit Bildschirm erfüllen muss. In Deutschland ist sie als Teil der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt und ist über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten weiter ausspezifiziert. Die meinen allerdings in der Regel nur formale „Telearbeitsplätze“. Weshalb das BMAS mitteilt: Auch das „Erfordernis einer Technischen Regel für ortsflexible Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten“ solle geprüft werden. Sprich: Herr Müller und Herr Meier könnten bei der Arbeit im Zug, im Café oder auf dem Sofa ebenfalls mit wohlspezifizierten Vorgaben vor möglichen gesundheitlichen Spätfolgen geschützt werden.

Was ist also die Zwischenbilanz in Sachen „Work from Home“? Tatsächlich gibt es so gut wie keine einheitlichen Befunde, auch sechs Jahre nach dem bundesweiten Lockdown am 22. März 2020. Viele der damals offenen Fragen sind bis heute kaum weiter geklärt, die damals schon veraltete und unzureichende Rechtslage hat sich seitdem kaum weiterentwickelt. Immerhin: Sechs Euro pro Tag Arbeit aus dem Heimbüro lassen sich steuerlich anrechnen, maximal 210 Tage pro Arbeitsjahr.

An anderer Stelle ist die weitgehend fehlende Rechtsweiterentwicklung aber auch positiv zu bewerten: Arbeitgeber haben weiterhin kein Recht darauf, dass ihre Arbeitnehmer nicht in die Firma kommen. Denn das Direktionsrecht kann das Arbeiten von zu Hause nicht umfassen, solange dies keine offizielle Betriebsstätte ist. Ob die Arbeitnehmer bei einer Spontanrückkehr in die Firmenumgebung vor Ort dann aber überhaupt arbeiten könnten, wäre nicht ihr Problem: Dafür Sorge zu tragen, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Wäsche allerdings müsste dann länger warten.

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(nen)



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Digitaler Euro: Datenschützer fordern echtes digitales Bargeld statt Überwachung


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die europäische Finanzlandschaft steht vor einer Zäsur: Die Europäische Zentralbank (EZB) arbeitet an einer digitalen Antwort auf das schwindende Bargeld, wofür das EU-Parlament gerade einen rechtlichen Rahmen absteckt. Doch der Erfolg des digitalen Euro hängt an einem seidenen Faden: dem Vertrauen der Bürger in ihre Privatsphäre. In einer gemeinsamen Stellungnahme mahnen die französische und die deutsche Datenschutzbehörde, die CNIL und die BfDI, dass das digitale Zahlungsmittel nur dann eine Chance habe, wenn es die Anonymität von Münzen und Scheinen technisch abbilde.

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Aktuell wird der europäische Zahlungsverkehr von einer Handvoll außereuropäischer Konzerne kontrolliert. Über 60 Prozent der Kartenzahlungen in der Eurozone wurden zuletzt von nur zwei US-Anbietern abgewickelt. Visa und Mastercard sitzen so auf einem Schatz aus Transaktionsdaten, die sie umfangreich für kommerzielle Zwecke auswerten können. Der digitale Euro soll hier ein souveränes Gegengewicht bilden: Ein öffentliches Gut, das nicht auf Profitmaximierung, sondern auf den Werten der EU basiert.

Für CNIL und BfDI steht fest: Der digitale Euro muss den Status quo verbessern, nicht nur eine weitere digitale Spur hinterlassen. In ihrem Papier fordern die Datenschützer Privacy by Design, wobei die Privatsphäre direkt in der technischen Architektur verankert wird. Prinzipiell verlangte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) schon 2021, dass über den digitalen Euro Nutzertransaktionen nicht im gesamten Zahlungssystem verfolgbar sein dürften.

Laut den Datenschützern sind derzeit zwei Varianten vorgesehen. Der „Online-Modus“ ähnelt klassischen E-Geld-Systemen, bei denen Zahlungsdienstleister die Konten verwalten. Hier fordern die Behörden eine strikte gesetzliche Pflicht zur Pseudonymisierung. Die Zentralbanken betreiben zwar die Infrastruktur, dürften aber niemals die Identität der zahlenden Personen sehen. Um eine spätere De-Pseudonymisierung durch Datenabgleiche zu verhindern, schlagen CNIL und BfDI die Nutzung dynamischer Identifikatoren vor, die sich regelmäßig erneuern.

Das innovativste Element des Projekts ist der „Offline-Modus“. Dabei handelt es sich um eine Form von digitalem Geld, das lokal auf einem Smartphone oder einer Karte gespeichert wird und ohne Netzverbindung von Gerät zu Gerät fließen kann. Die Datenschützer unterstützen diesen Ansatz, der auf einer Token-Architektur basiert. Dabei entstehen strukturell keine Zahlungshistorien bei zentralen Stellen: die Transaktion bleibt so privat wie der Tausch eines 10-Euro-Scheins auf dem Flohmarkt.

Expertenberichte bestätigen, dass eine solche Lösung technisch machbar sei und gleichzeitig Risiken wie das mehrfache Ausgeben derselben digitalen Einheit (Double Spending) minimiere. Dieser Modus wäre vor allem für Zahlungen im Nahbereich unterhalb bestimmter Obergrenzen gedacht und stellt das eigentliche „digitale Bargeld“ dar.

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Ein weiterer Eckpfeiler der europäischen Strategie ist die Nicht-Programmierbarkeit. Im Gegensatz zu digitalen Währungen in anderen Regionen wie dem digitalen Yuan soll der digitale Euro nicht an Bedingungen geknüpft werden können. Es wird keine Verfallsdaten oder Einschränkungen auf bestimmte Warengruppen geben. Damit bleibt er ein neutrales gesetzliches Zahlungsmittel, das den Status der öffentlichen Währung auch im digitalen Raum sichert.

Um die Stabilität des Bankensystems nicht zu gefährden, werden für das Halten digitaler Euros Obergrenzen diskutiert. Die EZB prüft derzeit Limits zwischen 500 und 3000 Euro. Aus Sicht der Datenschützer sind diese Grenzen praxisnah festzulegen: Es müssten Alltagstransaktionen in einer Höhe möglich sein, die mit heutigen Obergrenzen vergleichbar sind. Einige EU-Länder haben das Limit hier bereits bei 1000 Euro gesetzt.

Der EZB-Zeitplan sieht vor, ab Anfang 2027 technische Beta-Versionen der Architektur unter realen Bedingungen zu testen. Läuft alles nach Plan, könnten die Bürger der Eurozone ab 2029 mit dem digitalen Euro bezahlen. Ob sie ihre digitale Geldbörse dann wirklich zücken, wird auch davon abhängen, ob die EZB den Empfehlungen von Daten- und Verbraucherschützern folgt. Demnach soll sie ein Bezahlsystem schaffen, das die Freiheit des Bargelds in die digitale Welt überträgt.


(wpl)



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Neue PC-Spiele im Juni 2026: „Gothic 1 Remake“


Der Spiele-Monat Juni hat Highlights wie „Solarpunk“ oder „Dave The Diver – In the Jungle (DLC)“ im Gepäck. Außerdem erscheint das langersehnte „Gothic 1 Remake“.

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The Adventures of Elliot: The Millennium Tales wird am 18.06.2026 veröffentlicht. (Bild:

Square Enix

)

Das „Gothic 1 Remake“ schickt Spieler erneut in die Minen von Khorinis, wo Gefangene unter der Herrschaft von König Rhobar II. riesige Mengen magischen Erzes abbauen, um das Königreich Myrtana gegen eine Horde blutrünstiger Orks verteidigen zu können. Der König lässt eine magische Barriere errichten, damit niemand die Strafkolonie verlassen kann. Das Szenario gerät jedoch außer Kontrolle, was einen Aufstand innerhalb der Barriere zur Folge hat und die Betroffenen in mehrere rivalisierende Fraktionen spaltet. In der Rolle eines namenlosen Gefangenen starten Spieler ihr Rollenspiel-Abenteuer inmitten dieses Chaos‘.

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Trailer zu „Gothic 1 Remake“

„Gothic 1“ wurde im Jahr 2001 veröffentlicht und erfreut sich bis heute großer Beliebtheit bei Spielern und Kritikern. Ab dem 5. Juni 2026 soll die legendäre „Gothic“-Geschichte nun mit dem „Gothic 1 Remake“ erneut erzählt werden, allerdings technisch vollständig modernisiert. Während sich die Handlung sehr nah am Originalspiel orientiert, sind die Änderungen vor allem dank der zeitgemäßen Grafik sichtbar. Das Remake soll die vertraute, düstere Atmosphäre des Originals bewahren und setzt gleichzeitig auf eine deutlich detailliertere Darstellung der Minenkolonie, dynamische Licht- und Wettereffekte sowie überarbeitete Charakteranimationen und ein erweitertes Kampfsystem, das weiterhin taktisch und fordernd bleiben soll.

Mit „Solarpunk“ wird am 8. Juni 2026 ein besonderes Survival-Crafting-Spiel vom deutschen Entwicklerstudio Cyberwave veröffentlicht. „Solarpunk“ grenzt sich bewusst von klassischen postapokalyptischen Szenarien ab und präsentiert stattdessen eine optimistische und fast schon gemütliche Zukunftsvision, die viel kreative Freiheit bietet. Die Story von „Solarpunk“ findet in einer Welt statt, die aus schwebenden Inseln besteht, auf denen Spieler allein oder im Koop-Modus eine nachhaltige Hightech-Gesellschaft zwischen den Wolken errichten können.

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Das Gameplay ist auf den Bau modularer Basen sowie das Errichten einer funktionierenden Landwirtschaft ausgerichtet. Zudem ermöglicht es das Crafting-System, neue Technologien zu erforschen, um diese in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien wie Sonne, Wind und Wasser einzusetzen. So lässt sich unter anderem der Transport von Ressourcen oder das Bewässern von Feldern automatisieren. Spieler können außerdem eigene Luftschiffe bauen, die das Erkunden unbekannter Inseln sowie den Transport von Ressourcen ermöglichen. „Solarpunk“ verspricht eine spielenswerte Mischung aus Open-World-Erkundung, Survival-Crafting und Automatisierungs-Elementen zu sein, die in einer farbenfrohen, entspannten Naturkulisse stattfindet.

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Trailer zu „Solarpunk“

Das pixelige Abenteuer-RPG „Dave The Diver“ erschien ursprünglich 2023 und wurde für das Entwicklerteam Mintrocket zum Überraschungserfolg. „Dave The Diver“ ist eine Mischung aus Tauch-Adventure, Restaurant-Management und Rollenspielelementen. In der Rolle des namensgebenden Protagonisten Dave begeben sich Spieler auf spannende Tauchgänge, wobei sie unter anderem Zutaten für das eigene Restaurant und Informationen über eine mysteriöse Zivilisation sammeln. Rund drei Jahre später geht nun mit „Dave The Diver – In the Jungle (DLC)“ eine umfangreiche Erweiterung an den Start, die das Geschehen in eine tropische Dschungelregion mit riesigem Süßwassergebiet verlagert.

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Trailer zu „Dave The Diver – In the Jungle (DLC)“

Im Zentrum des DLC steht das Dorf Utara, mit neuen Bewohnern samt eigener Questreihen sowie ein neues Restaurant namens Bancho Grill inklusive neuer Speisekarte. In den neuen Süßwasserseen warten zahlreiche Süßwasserlebewesen, neue Gefahren und zusätzliche Waffenoptionen wie die „Jungle Gun“, die sich flexibel an verschiedene Kampfstile anpassen lässt. Laut der Entwickler umfasst die Erweiterung rund zehn Stunden zusätzlicher Spielzeit und legt einen stärkeren Fokus auf Charakterbeziehungen und das Dorfleben. Technisch bleibt der charmante Pixelart-Stil erhalten, wird jedoch um neue Animationen, Dschungelumgebungen und Effekte erweitert.

Diese und weitere PC-Spiele-Neuerscheinungen im Juni haben wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Titel Genre Plattform Datum
BrokenLore: Follow Psycho-Horror Windows, PS5, Xbox Series, Switch 01.06.
Crash and Conquer Action-Rennspiel Windows 01.06.
Eternal Exodus Pixel-Art-RPG Windows, Mac, Linux 01.06.
Campsite Hustle Simulation Windows 02.06.
House Flipper Remastered Collection Simulation Windows, Mac 04.06.
CALX Action-Adventure Windows 04.06.
The 7th Guest Remake Rätsel-Mystery Windows 04.06.
There’s Nothing Down There Horror Windows 04.06.
Synthalgia: Retro Arcade Rennen Rennspiel Windows 04.06.
Gothic 1 Remake Action-RPG Windows, PS5, Xbox Series 05.06.
Airport Security Sucks! Mehrspieler-Action Windows 05.06.
Ice Cream Simulator Simulation Windows, Mac, Linux 05.06.
Solarpunk Survival-Craft Windows 08.06.
Arms of God Action-Roguelike Windows 08.06.
Cursemark Action-Roguelike Windows 08.06.
Trials Survivors Action-Roguelike Windows, Mac, Linux 08.06.
Voidling Bound Shooter Windows 09.06.
Witchspire Survival-Craft Windows 10.06.
Denshattack! 3D-Plattformer Windows 17.06.
The Adventures of Elliot: The Millennium Tales JRPG Windows, PS5, Xbox Series, Switch 18.06.
Dave The Diver – In the Jungle (DLC) Abenteuer-RPG Windows, Mac 18.06.
R-Type Tactics I + II Cosmos Rundenstrategie Windows, PS5, Xbox Series, Switch 18.06.
Pawsome Resort Life-Sim Windows 24.06.
Dead Or Alive 6 Last Round 3D-Fighter Windows, PS5, Xbox Series 25.06.
World In The Abyss Survival-Craft Windows 30.06.

Die folgende Galerie zeigt die Spiele-Highlights für den PC aus dem Mai2026:

Auch im laufenden Monat stehen noch einige Spielveröffentlichungen aus. Eine Übersicht der Mai-Releases zeigt die folgende Galerie:


The Relic: First Guardian erscheint am 26.05.2026. (Bild:

Perp Games

)

Siehe dazu auch:


(sem)



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Terminbuchungssoftware: OpenReception-Entwickler sehen „Ende der Passwort-Ära“


Mit OpenReception ist Anfang Mai eine quelloffene Terminverwaltungssoftware für Arztpraxen in Version 1.0 erschienen. Das Projekt versteht sich als datenschutzfreundliche Alternative zu kommerziellen Plattformen wie Doctolib und setzt auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, offene Schnittstellen und digitale Souveränität. Im Digital-Health-Podcast spricht heise online mit den Entwicklern Hendrik Belitz und Ludwig Weise über die Entstehung des Projekts, Sicherheitskonzepte und die Herausforderungen digitaler Terminplanung im Gesundheitswesen.

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Die Entwickler kritisieren primär, dass sensible Gesundheitsdaten bei bestehenden Plattformen häufig bei Dritten landen. „Da trage ich schon eine ganze Menge medizinisch relevanter Daten ein“, sagt Weise im Podcast. Informationen darüber, welche Fachärzte Patienten aufsuchen oder welche Beschwerden sie haben, gehörten aus Sicht des Teams nicht in kommerzielle Datenbanken.


Logo Digital-Health-Podcast

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Im Digital-Health-Podcast erklärt heise-online-Redakteurin Marie-Claire Koch gemeinsam mit Kolleginnen die Digitalisierung im Gesundheitswesen verständlich. Neben einer redaktionellen Einordnung gibt es regelmäßig Expertengespräche zu elektronischer Patientenakte, Telemedizin, KI, Gesetzgebung und den Auswirkungen für Praxen, Kliniken und Patientinnen.

Technisch setzt OpenReception auf moderne Sicherheitsverfahren. Neben Post-Quantum-Kryptografie setzen die Entwickler auch auf Shamir’s Secret Sharing. Dabei werden kryptografische Schlüssel in mehrere Teile aufgeteilt. Ziel ist es, verschlüsselte Kommunikationskanäle zwischen Patienten und Praxen zu schaffen, auf die ausschließlich die jeweils beteiligten Parteien zugreifen können.

OpenReception verzichtet zudem bewusst auf klassische Passwörter, „weil wir sie als unsicher betrachten. […] Deswegen setzen wir ganz klar auf Passkeys und sind der Ansicht, dass wir eigentlich am Ende der Passwort-Ära sind“, so Weise.

Belitz erläutert im Podcast, weshalb offene Software aus ihrer Sicht langfristig sicherer ist als proprietäre Lösungen. „Früher war geschlossener Quellcode vielleicht noch ein Sicherheitsfeature“, so Belitz. „Heute ist das keine Sicherheit mehr, sondern vor allem Intransparenz.“ Entscheidend sei, dass die Software gepflegt, überprüft und offen weiterentwickelt werde.

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Gleichzeitig warnen beide Entwickler vor einem unkritischen Einsatz generativer KI im Gesundheitsbereich. KI könne zwar bei der Ressourcenplanung oder den organisatorischen Prozessen helfen, dürfe aber das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Praxen nicht gefährden.

OpenReception richtet sich zunächst an Arztpraxen und medizinische Einrichtungen. Die Entwickler sehen allerdings auch Potenzial in anderen Bereichen mit sensiblen Daten, etwa bei Anwälten oder in der öffentlichen Verwaltung. Im Podcast sprechen sie außerdem über Community-Beteiligung, Open-Source-Finanzierung, Sicherheitsmeldungen aus der Community und darüber, warum sie KI-generierten „AI-Slop“ in Pull-Requests vermeiden möchten.


(mack)



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