Connect with us

Künstliche Intelligenz

Amazon eröffnet Smart Warehouse in China


Die Zollschlupflöcher wurden zwar geschlossen, doch chinesische Onlineshopping-Anbieter wie Temu und Shein bleiben für den US-Riesen Amazon eine große Herausforderung. Statt auf zollfreien Direktversand an die Käufer zu setzen, halten die chinesischen Anbieter Waren nun in US-Lagern vor und liefern von dort aus. Zuvor hatte beispielsweise Temu Direktlieferungen aus China in die USA weitgehend eingestellt, um auf die geänderten Zollregeln zu reagieren. Amazon kontert jetzt mit einem „smarten Lagerhaus“ in China, das Herstellern einen leichteren und günstigeren Zugang zum US-Markt ermöglichen soll. Verschlankte Prozesse und andere Vorteile sollen Amazons Logistikplattform für chinesische Händler attraktiver machen als die chinesische Konkurrenz.

Weiterlesen nach der Anzeige

Amazons Global Warehousing and Distribution (GWD) Centre wurde in Shenzhen errichtet und damit in direkter Nähe zu einer Vielzahl von Fabriken und E-Commerce-Händlern, die grenzüberschreitend verschicken. Das berichtet die South China Morning Post. Der US-Anbieter übernimmt die gesamte Lieferkette ab Fabrik bis zum US-Lager mit lokaler Lagerung, Zollabwicklung, grenzüberschreitendem Versand und Bestandstransfers. Bislang mussten Händler diese Schritte oft selbst koordinieren.

Durch die Bündelung des chinesischen Lagerhauses und seiner US-Lagerhäuser verspricht Amazon seinen Kunden bis zu 45 Prozent niedrigere Lagerkosten gegenüber rein US-seitiger Lagerhaltung. Größere Warenmengen können so zunächst in China verbleiben, bevor sie in die Lager in den USA überführt werden.

Amazon wirbt damit, dass Händler ihre Waren von Shenzhen aus mit bis zu sieben Tagen schnellerer Lieferzeit in die US-Fulfillment-Center nachliefern können – allerdings nur in Kombination mit Amazon Global Logistics (AGL). Händler können dabei zwischen KI-gesteuerter Automatisierung und manueller Kontrolle für den Warenfluss wählen. Das smarte Warenlager soll sich zudem durch Verknüpfung aller relevanten Systeme auszeichnen. Die Zolldokumentation werde automatisiert erstellt, sodass zeitraubende Fehler bei der Abwicklung vermieden werden können.

Vor einigen Monaten haben die USA die „De-minimis“-Ausnahmeregelung für Sendungen unter 800 US-Dollar abgeschafft, um die Zoll-Ausnahmeregelung für Billigimporte zu beenden, mit der Waren aus China zollfrei in die USA geschickt werden konnten. Auch in Europa wird über das Ende der Zollfreiheit für Kleinsendungen diskutiert, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen: Die EU führt ab Juli 2026 eine Gebühr von drei Euro auf Pakete aus Drittländern ein, deren Warenwert 150 Euro unterschreitet. Vorher konnten diese zollfrei eingeführt werden. Dennoch können chinesische E-Commerce-Plattformen wie Temu ihren Marktanteil im grenzüberschreitenden Handel immer noch ausweiten. 2025 steigerte Temu seinen Marktanteil laut einer Erhebung der International Post Corporation von weniger als 1 Prozent auf 24 Prozent und ist damit gleichauf mit Amazon.

Weiterlesen nach der Anzeige

Amazon will seine neuen Aktivitäten laut Bericht erst in die Yangtze-River-Delta-Region in China ausweiten und habe als nächstes auch Europa und Japan im Visier.

Lesen Sie auch


(mki)



Source link

Künstliche Intelligenz

Bundesgerichtshof: Netflix-Abo verlängert sich nicht durch Guthaben


Was passiert bei einem Streaming-Abo, wenn der Nutzer noch über Guthaben auf vorausbezahlten Gutscheinkarten verfügt? Netflix war der Auffassung: Solange noch ein Betrag auf dem Konto vorhanden sei, könne der Nutzer das Konto nicht schließen. Die Kündigung greife erst danach, hieß es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, die von Verbraucherschützern für unzulässig gehalten werden. Das Kammergericht Berlin folgte im Sommer 2025 noch der Argumentation der Anwälte des Unternehmens.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Richter des III. Zivilsenats am Bundesgerichtshof befanden in ihrem am heutigen Donnerstag gesprochenen Urteil eine entsprechende Klausel der Geschäftsbedingungen des Streaminganbieters hingegen für unzulässig: „Die angegriffene Klausel benachteiligt Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.“

Treu und Glauben gelten gemeinhin als besonders umstrittene Rechtsmaterie: Werden Verbraucher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Klausel so sehr abweichend von den sonstigen gesetzlichen Kündigungsvorschriften (§ 620, 521 BGB) benachteiligt, dass sie damit nicht hätten rechnen müssen, ist diese demnach unwirksam. Die Richter am Berliner Kammergericht (in allen anderen Bundesländern Oberlandesgericht genannt) hätten sich geirrt, da sie den Netflixvertrag als Mietvertrag und nicht als Dienstvertrag eingeschätzt hätten, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Dass Netflix das Interesse habe, dass Guthaben nicht unendlich lange bestehen, habe das Interesse der Nutzer nicht aufwiegen können, so der III. Zivilsenat in Karlsruhe. Die klagenden Verbraucherschützer geben sich am frühen Abend zufrieden: „Verbraucherinnen und Verbraucher im Vertrag festzuhalten, bis das Guthaben der Geschenkkarte oder des Gutscheins aufgebraucht ist, war rechtswidrig“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Das Urteil (Aktenzeichen III ZR 152/25) sei daher sehr erfreulich für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der vzbv verklagt Streamingdienste häufig aufgrund vermeintlich unzulässiger Geschäftsbedingungen – oftmals mit Erfolg.

Der Urteilstext selbst ist bislang noch nicht veröffentlicht. Es gilt erst einmal konkret für Netflix, die darin festgestellten Umstände und die Qualifizierung des Vertrags als Dienstvertrag dürfen jedoch auch für alle anderen Anbieter mit vergleichbaren Abomodellen und Guthabenkarten als deutliche rechtliche Einordnung verstanden werden.

Weiterlesen nach der Anzeige


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

„Power Off“: BKA geht gegen DDoS-Angebote vor


Die „Power Off“ genannte Operation sollte Betreiber von Stresserdiensten, mit denen auch technisch weitgehend ahnungslose Nutzer verteilte Überlastungsangriffe buchen konnten, unter Druck setzen. So ein Distributed-Denial-of-Service (DDoS) legt durch viele gleichzeitige Zugriffe Dienste lahm. Bei der Operation gingen das Bundeskriminalamt, die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und internationale Partner koordiniert vor, um Angebote auszuschalten und Tatbeteiligte zu erreichen. Die Zentralstelle ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und bei solchen Verfahren in Deutschland oft federführend.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die „Stressoren“ werden dabei aus ganz unterschiedlichen Gründen gebucht. „Haktivistische Gruppierungen versuchen unsere Gesellschaft unter Druck zu setzen, Online-Gamer versprechen sich Wettbewerbsvorteile“, erklärt Carsten Meywirth, der beim BKA die Abteilung Cybercrime leitet. Der Leiter der ZIT Benjamin Krause sieht hier ein Muster: „Gerade jüngere Beschuldigte, unter anderem in der Gaming-Szene, nutzen häufig Stresserdienste als vermeintlich harmlosen Spaß oder um sich Vorteile in Spielen zu verschaffen.“ Das Stören fremder Systeme sei jedoch kein Spiel, sondern eine Straftat, betonen die Behörden.

Ein Verfahren in dem Zusammenhang richtet sich laut den deutschen Behörden gegen einen deutschen Staatsbürger, der im Ausland lebt und mit „Fluxstress“ sowie „Netdowner“ zwei der größten Angebote betrieben haben soll. Der Deutsche wurde in Thailand festgenommen, die deutschen Strafverfolger werfen ihm gewerbs- und bandenmäßiges Betreiben einer kriminellen Handelsplattform vor. Bei insgesamt 150 Maßnahmen und 16 Durchsuchungen in 21 Ländern seien in Polen nun zudem zwei mutmaßliche Administratoren und ein weiterer Tatbeteiligter festgenommen worden.

Seit 2019 versuchen die Strafverfolgungsbehörden den Verfolgungsdruck auf derartige „Crime-as-a-Service“-Angebote im Rahmen internationaler Aktionen zu erhöhen und setzen auch auf Abschreckung: Warnhinweise und direkter Kontakt zu Kunden der kriminellen Dienste gehören zum Instrumentarium der Ermittler. Vier Verhaftungen und 53 Domain-Takedowns listet die Website der Operation Power Off derzeit auf – die Behörden gehen davon aus, dass diese Zahlen nach dem heutigen Tag weiter steigen werden. Das Projekt besteht seit Jahren und richtet sich gegen verschiedene Cybercrime-Angebote, immer wieder auch gegen DDoS-Anbieter.


(cku)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Mehr Wafer, höhere Preise: TSMC liefert neue Rekorde ab


Die Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC) legt einen weiteren Wachstumsschub hin. Im ersten Quartal 2026 hat der Chipauftragsfertiger 35,9 Milliarden US-Dollar umgesetzt, 6,4 Prozent mehr als im vierten Quartal 2025. Im Jahresvergleich wächst der Umsatz um stolze 41 Prozent.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auch der Nettogewinn kann sich mit 18,1 Milliarden US-Dollar sehen lassen. Er wächst gegenüber dem vorherigen Quartal um gut 11 Prozent und verglichen mit dem gleichen Vorjahreszeitraum um knapp 65 Prozent.

TSMC belichtet immer mehr Silizium-Wafer. Zuletzt waren es knapp 4,2 Millionen binnen dreier Monate. Der Hersteller rechnet dabei auch alte Produktionslinien mit 200-mm-Wafern in 300-mm-Äquivalente um. Ende 2025 kam TSMC noch auf knapp vier Millionen, Anfang 2025 auf knapp 3,3 Millionen Wafer.

Zum einen fährt die Firma ihr Halbleiterwerk im US-Bundesstaat Arizona hoch, zum anderen lastet sie alle bestehenden Werke weitestmöglich aus. Jede Kapazitätserweiterung saugen Kunden wie AMD, Apple und Nvidia auf.

Gleichzeitig steigt aber auch die Marge signifikant, was Gerüchte um steigende Preise untermauert. Die Bruttomarge liegt inzwischen bei 66,2 Prozent. Drei Monate vorher nannte TSMC noch 62,3 Prozent und ein Jahr zuvor 58,8 Prozent.

Den kontinuierlich höchsten Umsatzanteil hat die 5-Nanometer-Generation mit 36 Prozent, zu der Abwandlungen wie 4NP gehören. Unter anderem AMD und Nvidia lassen mit solcher Technik ihre aktuellen GPUs und KI-Beschleuniger produzieren. Die 3-nm-Generation stagniert bei 25 Prozent – zu ihr gehören vor allem Apples, Qualcomms und Mediateks Mobilprozessoren.

Weiterlesen nach der Anzeige



TSMCs Umsatz nach Fertigungsgenerationen. Die 5-nm-Klasse hat den größten Anteil; dazu gehören auch „4-nm“-Prozesse.

(Bild: Taiwan Semiconductor Manufacturing Co., Ltd.)

Rund 31 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 86 Prozent seines Gesamtumsatzes nimmt TSMC mit der Chipfertigung ein. Der Rest kommt maßgeblich vom sogenannten Advanced Packaging, bei dem TSMC unter anderem Prozessoren und KI-Beschleuniger aus mehreren Chiplets auf einem gemeinsamen Träger zusammensetzt.

Auch TSMC-Chef C.C. Wei hält die hohe Chipnachfrage für nachhaltig. „Die Nachfrage im Bereich der künstlichen Intelligenz ist weiterhin äußerst robust“, sagt er. „Unsere Kunden und deren Kunden, bei denen es sich hauptsächlich um Cloud-Dienstleister handelt, signalisieren uns weiterhin ihre sehr starke Zuversicht und einen positiven Ausblick. Daher bleibt unsere Überzeugung hinsichtlich des mehrjährigen KI-Megatrends hoch.“

In Bezug auf den Iran-Krieg gibt Finanzchef Wendell Huang vorerst Entwarnung. Sowohl Rohstoffe wie Helium (unter anderem für die Kühlung in der Chipfertigung) als auch Flüssigerdgas (LNG) zur Energiegewinnung seien bis auf Weiteres genügend vorhanden. „Wir haben Sicherheitsbestände vorrätig. […] Wir erwarten keine kurzfristigen Störungen oder Auswirkungen auf unseren Betrieb.“

Im angelaufenen zweiten Quartal erwartet TSMC 39 Milliarden bis 40,2 Milliarden US-Dollar Umsatz und eine Bruttomarge zwischen 65,5 und 67,5 Prozent. Die Aktie zeigt sich seit der Verkündung stabil: In Taiwan ist sie minimal gestiegen. Die im Westen gehandelten American Depositary Receipts (ADR) sind nur leicht im Minus.


(mma)



Source link

Weiterlesen

Beliebt