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Netzpolitische Enzyklika: Wie Papst Leo gegen die Verzweckung des Menschen argumentiert



Netzpolitische Enzyklika: Wie Papst Leo gegen die Verzweckung des Menschen argumentiert

„Nichts ist in der Welt der KI immateriell oder magisch“, stellt Papst Leo XIV. in seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ fest, die er am Pfingstmontag veröffentlichte und die medial einige Wellen geschlagen hat.

Wenn der Papst über „Künstliche Intelligenz“ schreibt, dann will er seine Reflexionen nicht auf das Endprodukt reduziert wissen. Stattdessen lenkt er den Blick auf die gesamte Lieferkette, die zu einer scheinbar mühelos auf dem Bildschirm aufscheinenden Antwort führt. Er spricht von einem „ausgedehnten Netzwerk aus natürlichen Ressourcen, Energieinfrastruktur und vor allem Menschen“.

Und der Papst belässt es nicht bei diesem einen Thema. Vielmehr spannt er mit in knapp 250 Abschnitten einen weiten Bogen über zahlreiche netzpolitische Themen: von Fragen nach digitalem Kolonialismus, Überwachung und algorithmischer Diskriminierung über die Regulierung von multinationalen Digitalkonzernen und der digitalen Allmende bis hin zur brandaktuellen Frage nach Altersgrenzen für Social-Media-Dienste.

Anschlussfähig an progressive Netzpolitik

Eine Enzyklika ist primär ein theologisches Dokument. Der Ansatz ist daher auch ein religiös begründeter.

Die Würde des Menschen gründet nach katholischem Verständnis in der Gottesebenbildlichkeit und ist zentral für die Organisation von Gemeinwesen. Eine gerechte Gesellschaft muss so organisiert sein, dass sie die Würde des Menschen schützt und fördert. Aus dem kirchlichen Verständnis des Menschen entwickelt die katholische Soziallehre Sozialprinzipien, die ethische Leitplanken für gesellschaftliche und politische Institutionen bilden: Personalität, Solidarität, Subsidiarität, Gemeinwohl und Gerechtigkeit sowie integrale Entwicklung, was säkular formuliert ungefähr Nachhaltigkeit bedeutet.

Das ist der Instrumentenkasten, mit dem der Papst aus der Tradition der katholischen Soziallehre argumentiert. Vor allem die Prinzipien der Subsidiarität, der Gerechtigkeit und der Nachhaltigkeit macht er in seiner Enzyklika stark. Damit zeigt er sich nicht nur erstaunlich anschlussfähig an digitalpolitische Diskurse, sondern auch an progressive Netzpolitik.

Drei in der Enzyklika behandelte Bereiche zeigen das besonders deutlich: die kritische Haltung zu Datenkolonialismus, die Problematisierung des Überwachungskapitalismus und ein Plädoyer für die digitale Allmende.

Das „neue Gesicht“ des Kolonialismus

Für den Papst zeigt der Kolonialismus heute ein „neues Gesicht“: „Er beherrscht nicht mehr nur Körper, sondern eignet sich Daten an und verwandelt das persönliche Leben in verwertbare Informationen.“

Das trifft auf den Umgang mit Menschen im globalen Norden zu, umso mehr aber auch auf den globalen Süden. In Regionen „mit geringerer geopolitischer Bedeutung und größerer struktureller Anfälligkeit“ sieht der Papst eine neue Logik der Ausbeutung, die sich nicht nur physischer Rohstoffe bemächtigt, sondern sich auch Gesundheitsdaten, epidemiologische Profile, genetische Karten und demografische Daten einverleibt.

Diese Informationen bezeichnet Leo als „Seltene Erden der Macht“, deren systematische Verknüpfung, Auswertung und Ausbeutung im Kern die Gefahr mit sich bringt, „auszuwählen, wer und was zählt“. Gesundheitsdaten beschreibt er als „strukturellen Hebel für die Zukunft“.

Der päpstliche Lösungsansatz greift den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung auf: Es gelte, den Menschen die Daten zurückzugeben, die sie beschreiben, und sie in die Lage zu versetzen, „zu entscheiden, wie diese genutzt werden, von wem und für wen“.

Konkret fordert der Papst Transparenz für die Lieferketten der Digitalwirtschaft, klare Kriterien für eine präventive ethische Überprüfung und Standards für Arbeitnehmer*innen-Schutz.

„Andernfalls wird das digitale Zeitalter nicht postkolonial sein, sondern in einer anderen Form kolonial“, so der Papst.

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Wenn der Papst wie das Bundesverfassungsgericht klingt 

Papst Leo XIV. will außerdem die „Freiheit vor Abhängigkeit und Kommerzialisierung schützen“. Er problematisiert, dass Plattformen darauf ausgelegt seien, „die Zeit und Aufmerksamkeit der Nutzer zu binden, indem ihre Schwachstellen ausgenutzt und ihre innere Freiheit geschwächt werden“. Derartige Geschäftsmodelle fasst er als Verzweckung des Menschen auf.

Für eine Regulierung und Begleitung dieser Phänomene schlägt der Papst mehrere Ansätze vor: „Erziehung zu digitaler Zurückhaltung, Schutz von Minderjährigen und Bekämpfung von Modellen, die aus der Verletzlichkeit anderer Nutzen ziehen“.

In der Überwachung und Kommerzialisierung durch Profilbildung sieht der Papst ein weiteres Problem, das mit sozialer Kontrolle einhergeht. „Wenn jede Handlung – Bewegungen, Käufe, Beziehungen, Vorlieben – Spuren hinterlässt, dann entsteht eine neue Macht: jene, Profile zu erstellen, Vorhersagen zu treffen und Verhalten zu beeinflussen, oft ohne dass sich die Menschen dessen voll bewusst sind.“

Das gefährde die Freiheit und diskriminiere vor allem die Schwächsten. Dabei komme es nicht nur auf tatsächliche repressive Maßnahmen an: „Was verstärkt oder unsichtbar gemacht wird, was belohnt oder bestraft wird, prägt letztlich Meinungen und Entscheidungen und führt zu Konformität und Selbstzensur.“

Hier klingt der Papst fast wie das Bundesverfassungsgericht: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen“, heißt es im Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983.

Daten als „gemeinsames oder kollektives Gut“

Bisher war der Vatikan eher durch eine restriktive Haltung bei Immaterialgüterrechten bekannt, zumindest, wenn es um Urheberrecht geht: Das Urheberrecht des Staats der Vatikanstadt ist eher beschränkend. Amtliche vatikanische Texte sind nicht gemeinfrei, bei der Digitalisierung von Archiven und Kunstschätzen wird nicht auf Commons und Open Data gesetzt.

Urheberrechte spricht Papst Leo in der Enzyklika zwar nicht direkt an. In Bezug auf Immaterialgüterrechte zeigt er sich aber deutlich Allmende-orientiert. Er greift dazu das theologische Verständnis der Gemeinwohlpflichtigkeit des Eigentums auf und macht es für Immaterialgüter fruchtbar.

„Daten sind das Ergebnis der Beiträge vieler und dürfen nicht an einige Wenige verkauft oder ihnen überlassen werden“, heißt es an einer Stelle, wo sich der Papst dafür ausspricht, Daten teilhabeorientiert als „gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten“.

An anderer Stelle bezeichnet er „Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten“ als Güter, die für alle bestimmt sind. „In einem Kontext, in dem der Reichtum der Nationen immer mehr von Wissen und Technologien abhängt, entsteht ein neues Ungleichgewicht, wenn diese Güter ohne angemessene Teilhabe und Zugangsmöglichkeiten in den Händen weniger konzentriert bleiben“, so Leo weiter.

Netzpolitische Kontinuitäten

Dass der amtierende Papst und mit ihm die katholische Kirche sich in dieser Weise netzpolitisch positionieren, ist in weiten Teilen keine Überraschung. Seit mindestens rund 25 Jahren betreibt der Vatikan Netzpolitik.

Die ersten Texte zu Ethik und Kirche im Internet erschienen bereits 2002. Zeittypisch wurde darin vor allem die Chancen für Kommunikation und Vernetzung betont, verbunden mit einem Appell zu gemeinwohlorientierter Entwicklung. Papst Johannes Paul II. (1978–2005) legte großen Wert auf die Nutzung neuer Medien, unter seinem Nachfolger Benedikt XVI. (2005–2013) waren die Botschaften zum katholischen „Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel“ durch differenzierte Stellungnahmen zu digitalen Kommunikationsdynamiken geprägt.

In der späteren Phase des Pontifikats von Franziskus (2013–2025) trat KI in den Fokus. Im Jahr 2020 entwickelte die Päpstliche Akademie für das Leben mit dem „Rome Call for AI Ethics“ einen aus christlichen Werten gespeisten, aber durch Kooperationspartner aus der Wirtschaft und anderer Religionen anschlussfähigen KI-Kodex.

Im vergangenen Jahr veröffentlichten das Glaubens- und das Kulturdikasterium, also die römischen Behörden, die für theologische Grundsatzfragen und den Dialog mit der Kultur zuständig sind, die Erklärung „Antiqua et nova“ („Altes und Neues“) über das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz, die ersten systematischen Ausführungen zum Umgang mit KI. In diesem Dokument hat die katholische Kirche auch erstmals Datenschutz theologisch hergeleitet und fundiert begründet.

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Anschlussfähig an eine säkulare Öffentlichkeit

Mit seiner Enzyklika baut Leo XIV. auf dieser Vorarbeit auf und schreibt die Linien seiner Vorgänger und der Äußerungen aus den Vatikanbehörden fort.

Dass dies nun erstmals in der Form einer Enzyklika geschieht, ist das eigentlich Bedeutende – nicht nur, weil diese Form auch in der säkularen Öffentlichkeit so anschlussfähig ist, dass die Veröffentlichung tagelang weltweit in den Medien präsent war.

Eine Enzyklika ist die feierlichste Form der Ausübung des „ordentlichen Lehramts“ des Papstes. Unfehlbar ist sie nach katholischem Verständnis indes nicht. Aber wer katholisch ist, hat – so will es das Kirchenrecht – das anzuerkennen, was Päpste so vorlegen.

Seit geraumer Zeit wenden sich Päpste mit ihren Enzykliken nicht mehr nur an Katholik*innen, sondern an „alle Menschen guten Willens“ – entsprechend anschlussfähig an globale Diskurse müssen die Lehrschreiben sein. Das gilt insbesondere dann, wenn es wie in diesem Fall um soziale Fragen geht.

Der Umgang mit KI als die „soziale Frage“ unserer Zeit

Mit seiner Enzyklika stellt sich Leo XIV. in die Tradition seiner Vorgänger. Sein Namenspate Leo XIII. (1878–1903) hatte sich 1891 als erster Papst mit einer Sozialenzyklika zu zentralen Fragen des gesellschaftlichen und sozialen Zusammenlebens geäußert. Für Leo XIII. bestand die soziale Frage seiner Zeit in den Auswirkungen der Industrialisierung auf die Welt der Arbeit. Sein Lehrschreiben „Rerum novarum“ kam für die Industrielle Revolution der Mitte des 19. Jahrhunderts allerdings reichlich spät.

Leo XIV. hat den Umgang mit KI in einer seiner ersten Ansprachen als Papst als „soziale Frage“ unserer Zeit bezeichnet. Anders als Leo XIII. schreibt er zu einem Zeitpunkt, in dem die von ihm behandelte gesellschaftliche Umwälzung noch so weit am Anfang steht, dass gesellschaftliche Auswirkungen offen sind und politische Regulierungsinstrumente erst entwickelt werden.

Sozialenzykliken haben das Potenzial, den gesellschaftlichen Kurs zu beeinflussen, vor allem aber, Schwerpunkte in der Kirche zu setzen. Das jüngste Beispiel dafür ist die Umweltenzyklika „Laudato si“, in der sich Papst Franziskus 2015 umfangreich mit Nachhaltigkeit befasst und das Klima und die Umwelt als gemeinschaftliches Gut bezeichnet hat. Die Enzyklika hat Nachhaltigkeit zu einem kirchlichen Kernthema gemacht. Weltweit befassen sich Kirchengemeinden und kirchliche Verbände seither intensiv mit der praktischen Umsetzung.

Positive Resonanz aus Brüssel

Obwohl die Enzyklika von Papst Leo XIV. größtenteils nur den Rahmen vorgibt, kann sie also Wirkungen entfalten. Rückenwind erhält etwa das Projekt der Europäischen Union, Datenkolonialismus und Überwachungskapitalismus durch Regulierung zu gestalten. „Wir können der Vision des Heiligen Vaters Papst Leo XIV. und der Notwendigkeit eines soliden Rechtsrahmens für KI nur zustimmen“, äußerte sich ein Sprecher der Kommission dann auch gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Mit seiner Enzyklika scheint der Papst somit einen Nerv getroffen zu haben. Die Bewertungen fallen größtenteils positiv aus – auch, weil sich Leo XIV., der vor seiner Wahl zum Papst selbst soziale Medien und insbesondere „X“ nutzte, die alte Twitter-Kulturtechnik des Diss per Nonmention beherrscht. Mal weniger subtil, wenn er darüber klagt, dass sich in der Weltpolitik „religiöser Extremismus und identitätsbasierter Fanatismus […] mit irrationaler Wirtschaftspolitik“ verbünden, mal etwas subtiler, wenn er Herr-der-Ringe-Fans wie Elon Musk und dem Palantir-Gründer Peter Thiel mit einem Zitat von Gandalf Nachhaltigkeit und Bescheidenheit erklärt.

Auch der Vatikan ist mitunter nicht konsequent

Es bleiben aber auch offene Fragen. Denn so klar die ethischen Leitplanken für KI und die Digitalwirtschaft auch sind, so unverständlich ist die Beteiligung von Anthropic-Mitgründer Chris Olah bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Enzyklika.

Zwischen dem Vatikan und Anthropic, die sich selbst eines ethischeren Anspruchs für ihre Produkte rühmen, gibt es seit längerer Zeit einen Austausch. Das Unternehmen mag damit weniger problematisch als andere KI-Hersteller sein. Die in der Enzyklika benannten umfassenden Probleme der Nachhaltigkeit, des Energieverbrauchs und der Umwälzung des Arbeitsmarkts gelten aber pauschal für die Technologie – und damit auch für Anthropic.

Ein Ausreißer ist das allerdings nicht: Das Unternehmen reiht sich damit ein in die Riege von Tech-Konzernen, die mit dem Vatikan in Sachen Digital-Ethik kooperieren – der „Rome Call“ wurde etwa von Microsoft und IBM unterzeichnet. Und in der Vergangenheit gab es ebenfalls klare Aussagen zur Rolle von Krypo-Währungen im Menschenhandel. Zugleich kooperiert die Vatikan-Bibliothek mit einem Blockchain- und NFT-Start-up. Das zeigt: Auch im Vatikan selbst ist die konsequente Umsetzung ethischer Erkenntnisse nicht immer einfach.

Felix Neumann ist Journalist und schreibt über die Schnittpunkte von Kirche, Recht und Digitalität als Redakteur bei katholisch.de und Herausgeber von „Artikel91.eu – Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften“.



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KW 22: Die Woche, als die Databroker Files weiter Kreise zogen


Liebe Leser*innen,

mit unseren Veröffentlichungen zu den Databroker Files haben wir einiges angestoßen, und der Stein rollt weiter. Es geht um den meist illegalen Handel mit Handy-Standortdaten der Werbe-Industrie.

In den USA haben Senator*innen und Kongressabgeordnete jüngst das Pentagon befragt, wie dieser Datenhandel US-Soldat*innen gefährdet. Das klingt weit weg – ist aber eine direkte Folge unserer Recherchen. Im November 2024 hatten wir gemeinsam mit dem US-Magazin Wired veröffentlicht, wie Datenhändler NATO und US-Militär bloßstellen.

Anhand von Handy-Ortungen in Deutschland konnten wir genaue Bewegungsprofile von Militär-Angehörigen nachvollziehen. Etwa in Grafenwöhr, dem größten Übungsplatz für das US-Militär in Europa, oder in der Ramstein Air Base, dem Hauptquartier der US Air Force für Europa und Afrika. Die Bewegungsprofile, die wir sahen, führten von Baracken zu Privatadressen, zu Supermärkten und teils bis zu Bordellen.

Nun, da wir eure Aufmerksamkeit haben…

Auf diese Recherche haben sich die US-Senator*innen und Kongressabgeordneten in ihren Fragen direkt bezogen. Und aus der Antwort des US-Kriegsministeriums geht klar hervor: Kommerziell verfügbare Handy-Standortdaten können US-Soldat*innen zur Zielscheibe machen.

Entsprechende Warnungen habe das Zentralkommando bereits an Truppen verschickt. Es ist zuständig für den Nahen Osten, Zentralasien und Teile Südasiens, also auch für jene Soldat*innen, die gerade Angriffe gegen den Iran führen. Zuvor habe man „mehrere Berichte über Bedrohungen erhalten, wonach Gegner kommerzielle Standortdaten ausnutzen, um US-Personal im Einsatzgebiet ins Visier zu nehmen oder zu überwachen“.

Zuerst berichtet hat das die Agentur Reuters, mit Verweis auf die Vorrecherchen von zwei deutschen „news outlets“ – gemeint sind der Bayerische Rundfunk und wir.

Ich erinnere mich noch gut, wie wir 2024 abgewogen hatten, ob wir noch einen extra Artikel zu US-Soldat*innen bringen sollen. Immerhin hatten wir schon berichtet, wie der Datenhandel alle gefährdet – und nationale Sicherheit ist kein Kernthema von netzpolitik.org. Aber wir hatten die Ahnung: Die Perspektive könnte ein Türöffner sein, um Menschen zu erreichen, die sich sonst nicht für Datenschutz und Privatsphäre stark machen, die Massenüberwachung ausweiten statt eindämmen.

Die Reaktionen aus dem Pentagon zeigen: Das hat geklappt. Reuters schreibt: „Gesetzgeber fordern das Pentagon zum Handeln auf und bezeichnen die Adtech-Branche als Bedrohung für die nationale Sicherheit“. Bingo. Möglich ist das jedoch nur, weil unsere Recherchen anschauliche Beispiele liefern, hier etwa für den demokratischen Senator Ron Wyden und sein Team, die seit Jahren mit viel Mühe zu diesem Thema arbeiten.

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US-Militär kämpft gegen Werbetracking

Laut Pentagon arbeite man immer noch daran, das Werbetracking auf den Dienstgeräten der Soldat*innen wirksam abzuschalten. Das sei man gerade am Testen…

In meinen Augen zeigt das: Der oftmals zitierte Kontrollverlust rund um Tracking und Datenhandel trifft nicht nur Verbraucher*innen. Selbst eine mächtige Institution wie das US-Militär ringt damit, die gefährliche Spur der angeblich nur zu Werbezwecken erhobenen Daten abzuschütteln. Wie absurd ist das bitte?

Und damit zurück zum Datenschutz: Seit Jahren fordern Fachleute ein Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken. Das würde allen eine Menge Ärger ersparen. Mich würde es freuen, wenn der Stein, den wir da ins Rollen gebracht haben, eines Tages den unkontrollierten Datenhandel umkegelt. Davon sind wir aber noch sehr weit entfernt. Stattdessen setzen Regierungen, unter anderem in den USA, die Werbedaten selbst zur Überwachung ein.

Databroker Files in Österreich und Spanien

Auch in internationalen Medien ziehen die Databroker Files derweil weiter Kreise. Diese Woche hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich (ORF) das Thema fürs ZIB Magazin aufbereitet.

Für den spanischen TV-Sender Radiotelevisión Española RTVE wiederum hat mein Kollege Ingo Dachwitz das Geschäft mit unseren Daten erklärt. Die 74-minütige Doku von und mit dem Journalisten Carles Tamayo ist diese Woche erschienen.

Und nächste Woche legen wir nach, wieder zusammen mit unseren Kolleg*innen des Bayerischen Rundfunks. Eine neue Veröffentlichung, eine neue Dimension. Lasst euch überraschen.

Schönes Wochenende und bis die Tage

Sebastian
a German news outlet



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Wie SSD-Zugriffszeiten zum digitalen Fingerabdruck werden


„FROST“ haben IT-Forscher einen Angriff auf die Privatsphäre mittels Vermessen von SSD-Zugriffszeiten genannt. Webbrowser können etwa ausforschen, welche Webseiten Nutzer besucht haben.

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Die Forscher nutzen dabei hochauflösende Timer, die im Webbrowser heutzutage verfügbar sind, schreiben sie in ihrem Paper. Bei ihrem Seitenkanalangriff schicken sie Dateien über die „Origin Private File System“-API (OPFS) in JavaScript auf eine SSD und lesen diese zurück. Durch die damit erzeugte Last auf dem Laufwerk entstehen Verzögerungen, wenn andere Anwendungen ebenfalls auf die SSD zugreifen. Diese messen die Angreifer und nutzen sie, um Muster zu erkennen. Dafür haben die Forscher eine Möglichkeit gefunden, den Page-Cache des Betriebssystems zu umgehen, was ihnen direkte Messungen der SSD-Zugriffszeiten ermöglicht.

Das passiert alles innerhalb der Browser-Sandbox – ohne Benutzerinteraktion und ohne, dass lokale Programme gestartet werden müssten, direkt aus dem Webbrowser heraus. Die Angriffe haben sie unter Linux und macOS ausgetestet. Ihr verdeckter Kanal leitete unter Linux etwa 660 Bit pro Sekunde und unter macOS 892 Bit pro Sekunde aus. Damit konnten sie unter macOS mit hohen Wahrscheinlichkeiten bestimmen, auf welche Webseiten die User zugegriffen haben (88,95 Prozent), die zugegriffenen Apps sogar mit 95,83 Prozent.

Derartige Angriffe wurden bereits vorher demonstriert, ebenfalls von Forschern der TU Graz wie Daniel Gruss, Fabian Rauscher und Jonas Juffinger, die auch am FROST-Paper mitgewirkt haben. Sie basieren offenbar darauf, dass mehrere Apps gleichzeitig auf SSDs zugreifen, was zu erhöhten Latenzen oder Blockaden bei den Anfragen anderer Prozesse führt. Die Forscher sprechen von auftretenden Konflikten (contention). Unterschiedliche Webseiten und Apps weisen recht spezifische Zugriffsmuster und damit Verzögerungen auf, was eine Art digitalen Fingerabdruck darstellt. Tiefergehende Details dazu finden sich in den Studien der Forscher.

Die IT-Forscher beschreiben als Angriffsszenario, dass Angreifer Opfer dazu bringen, eine bösartige Webseite zu besuchen, die den Angriffscode ausliefert. Der Webbrowser führt den Code ohne spezielle Rechte in der Sandbox aus. Die Angreifer können dadurch Informationen über das Verhalten des Opfers aus dem System auslesen. Das Team unterstellt zudem, dass angesurfte Webseiten einfach offen bleiben, während Opfer etwas anderes erledigen, was durchaus realistisch ist. Dann kann die bösartige Webseite das Timing der SSD bestimmen und somit feststellen, welche Webseiten und Apps geöffnet sind.

Im Rahmen des Responsible Disclosure informierten die Forscher die Browser-Hersteller: Google wertet Fingerprinting-Angriffe generell nicht als Sicherheitslücken, Apple stuft FROST derzeit als außerhalb des eigenen Scopes ein, und Mozilla hat die Befunde zwar anerkannt, aber noch keine Gegenmaßnahmen ergriffen.

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(dmk)



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TikTok, Instagram, Youtube: Plattformen schludern bei Hassrede und Accountsperren


Plattformen setzen ihre eigenen Regeln gegen Hassrede, Gewalt und Kriminalität im Netz nur lückenhaft durch. Das geht aus dem zweiten Transparenzbericht des Appeals Centre Europe hervor, der Dubliner Streitbeilegungsstelle, über die man in der EU Moderationsentscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten kann. In 70 Prozent der geprüften Streitfälle, in denen Plattformen gemeldete Hassrede online gelassen hatten, hätte der Inhalt nach Auffassung des Zentrums gelöscht werden müssen. Bei Gewalt und Kriminalität waren es 75 Prozent.

Bei mehr als 1.400 geprüften Hassrede-Entscheidungen widersprach das Appeals Centre Europe am häufigsten TikTok: In 83 Prozent der Fälle, in denen die Plattform gemeldete Hassrede online gelassen hatte, hielt das Zentrum dies für falsch. Es folgen Instagram mit 74 Prozent, Facebook mit 61 Prozent und YouTube mit 58 Prozent. Die strittigen Inhalte richteten sich unter anderem gegen Migrant:innen, religiöse Minderheiten, Rom:nja und queere Menschen.

Das Zentrum erkennt inzwischen wiederkehrende Muster, die auf eine fehlerhafte Umsetzung der Plattformrichtlinien hindeuten – in beide Richtungen. Einerseits bleibt gemeldete Hassrede zu oft online: Ging es um Inhalte, die eine Plattform stehen gelassen hatte, kam das Zentrum in 63 Prozent der geprüften Fälle zu dem Schluss, dass sie hätten entfernt werden müssen. Andererseits löschen die Plattformen Inhalte, die gegen keine Regel verstoßen: Ging es um entfernte Inhalte, entschied das Zentrum in 52 Prozent der Fälle, dass die Löschung nicht hätte erfolgen dürfen. Bezog sich das Entfernen von Inhalten auf eingeschränkte Waren und Dienstleistungen, hielt das Zentrum die Löschung in 65 Prozent der Fälle für unberechtigt.

Der Transparenzbericht nennt auch die Zahl der gemeldeten Fälle. Zwischen April 2025 und März 2026 gingen demnach mehr als 24.000 Beschwerden ein – rechnerisch alle 22 Minuten eine. Nur etwa die Hälfte davon fiel in den Zuständigkeitsbereich der Stelle. Im März 2026 erhielt das Zentrum neunmal so viele zulässige Fälle wie ein Jahr zuvor.

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Das Appeals Centre Europe ist eine unabhängige außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, die nach Artikel 21 des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zertifiziert ist. Über sie können Personen und Organisationen in der EU Entscheidungen von Social-Media-Plattformen anfechten, ohne vor Gericht zu ziehen. Aktuell bearbeitet die Stelle Streitfälle zu Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, TikTok und YouTube.

Plattformen rücken strittige Inhalte nicht raus

Inhaltlich prüfen kann das Zentrum eine Beschwerde jedoch nur, wenn die Plattform den strittigen Inhalt auch herausgibt, was meistens nicht geschieht. Von mehr als 10.000 Entscheidungen konnte das Zentrum nur in knapp 3.000 Fällen die Inhalte tatsächlich überprüfen – dort widersprach es der Plattform in 59 Prozent der Fälle. In den übrigen mehr als 7.000 Fällen lieferte die Plattform die Inhalte nicht. In solchen Fällen bekommen Nutzer:innen automatisch recht.

Besonders ausgeprägt ist zudem das Problem mit gesperrten Konten, dem mit Abstand häufigsten Beschwerdetyp. Bis März 2026 gingen dazu mehr als 14.000 Meldungen ein. Auch hier liefern die Plattformen oft gar nicht erst die Inhalte, die eine Überprüfung möglich machen würden. Bei mehr als 4.600 zulässigen Beschwerden über gesperrte Facebook- und Instagram-Konten legte Meta laut Bericht nur in weniger als 100 Fällen die nötigen Inhalte vor. In den wenigen Fällen, die das Zentrum tatsächlich prüfen konnte, gab es den Nutzer:innen jedoch nur in etwa einem Drittel der Fälle recht.

Durchsetzen lassen sich die Entscheidungen des Appeals Centre Europe allerdings nicht. Die Plattformen müssen sich zwar mit ihnen befassen, ihnen aber nicht folgen. Allein bei den mehr als 1.000 Hassrede-Entscheidungen, die zivilgesellschaftliche Organisationen angestoßen hatten, kenne das Zentrum nur eine Handvoll Fälle, in denen eine Plattform die Entscheidung tatsächlich umsetzte. In den übrigen sei sie abgelehnt oder ignoriert worden. Die beanstandeten Inhalte blieben demnach online.



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