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Künstliche Intelligenz

Mistral Vibe: Die neuen agentischen Oberflächen Work und Code ausprobiert


Aus Le Chat wird Vibe: Der französische KI-Hersteller Mistral tauft die Bedienoberfläche seiner LLM-Modelle um und macht damit den Schritt ins agentische Zeitalter der KI-Anwendungen. Weg von der rein chat-fokussierten Oberfläche und hin zu einem zentralen Arbeitsbereich, mit dem sich externe Anwendungen verbinden und von dem aus sich Aufgaben möglichst automatisiert per Prompt erledigen lassen sollen.

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Vibe teilt sich in die drei Bereiche Chat, Work und Code auf. Neben dem altbekannten Chatbot ist Work die oben beschriebene Arbeitsumgebung, Code ist das Pendant dazu als Programmierumgebung, die sich entweder als Webanwendung, per Command Line Interface oder als VS-Code-Erweiterung nutzen lässt.

Eingeloggte Mistral-Nutzer können in der Free-Version auf dem Startbildschirm jetzt oben links zwischen. „Chat“ und „Work“ wechseln. Unter „Work“ ist die neue agentische Bedienoberfläche zu finden. Vibe Code ist aktuell noch nicht öffentlich verfügbar.



Die Arbeitsoberfläche von Vibe Work.

(Bild: Niklas Engelking/Screenshot mistral.ai)

Die beiden entscheidenden Kernelemente von Work sind Skills und Konnektoren. Hinter Konnektoren verbergen sich Anbindungen an externe Anwendungen, wie man sie auch von Claude, ChatGPT und Co kennt. Mit Vibe lassen sich unter anderem Gmail, Outlook, Slack und Github verbinden, auf dem folgenden Screenshot ist eine vollständige Übersicht der möglichen Apps zu sehen (Stand: Freitag, 29. Mai 2026).



Screenshot: Die aktuellen Konnektoren von Vibe Work im Überblick.

(Bild: Niklas Engelking/Screenshot mistral.ai)

Per Model Context Protocol (MCP) können Nutzer auch eigene Anwendungen verbinden. Über Skills lassen sich die Fähigkeiten steuern, mit denen genutzte Mistral-Modelle bei der Verwendung ausgestattet sein sollen. Neben den gewohnten KI-Fähigkeiten, die sich etwa um Datenanalyse, Dokumentenerstellung und Ähnliches drehen, lassen sich unter anderem die Skills challenge-my-thinking und internal-comms aktivieren. Ersterer soll Mistral quasi zur argumentativen Sparrings-KI machen, mit der ein Nutzer seine Argumentationen, Ideen und Gedanken gezielt infrage stellen lassen oder auf Gegenargumente, blinde Flecken oder Ähnliches prüfen lassen kann. internal-comms soll Anwendern bei der internen Unternehmenskommunikation assistieren und liefert Standardvorlagen für typische Dokumente wie Präsentationen oder Newsletter direkt in einem Canvas anzulegen. Aktuell kann internal-comms nicht auf angebundene Konnektoren zugreifen und sich selbstständig die benötigten Informationen für eine Unterlage beschaffen (Stand: Freitag, 29. Mai 2026).

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Jeder Skill lässt sich einzeln ein- und ausschalten, aktivierte Skills lädt Vibe bei Bedarf automatisch, sie lassen sich aber auch per Erwähnung im Prompt gezielt aufrufen. Nutzer können zudem eigene Skills als Markdown-Datei schreiben und in Vibe importieren. Praktischerweise gibt es hierfür auch den vorinstallierten Skill skill-creator, der Anwendern bei der Erstellung neuer oder bei der Modifikation bestehender Skills zur Seite steht. Vorinstallierte Skills lassen sich damit allerdings nicht modifizieren.

Damit Work als Agent effizient arbeitet, können Nutzer seperate Bibliotheken erstellen, die sich wahlweise ein- und ausschalten lassen. In den Bibliotheken können Nutzer PDFs, Tabellen, Textdateien, Bilder und Ähnliches hinterlegen. Die Dokumentation zu Vibe Work liefert eine vollständige Übersicht unterstützter Dateiformate.



Unterstützte Dateiformate für Vibe-Work-Bibliotheken im Überblick

(Bild: Niklas Engelking/Screenshot mistral.ai)

Vibe Code ist der Programmiermodus von Mistral, bisher aber noch nicht vollständig verfügbar. Bisher ist Mistral Code als CLI und als VS-Code-Erweiterung erhältlich, eine Webanwendung soll noch dazu kommen. Mistral will sie laut Dokumentation schrittweise ausrollen. Das CLI ist für MacOS, Linux und Windows verfügbar. Mistral bietet Konsolenbefehle für die Schnellinstallation an, die allerdings die Ausführung fremder Skripte erfordern. Auch die manuelle Installation ist möglich. Das CLI bringt die Webanwendung quasi ins Mac- oder Linux-Terminal, beziehungsweise in die Windows-Powershell. Wer gerne über die Konsole arbeitet, kommt auf seine Kosten, denn hier läuft alles über Tastenkürzel oder Kommandozeilenbefehle.



Startbildschirm von Mistral Vibe Code CLI unter Linux Mint, die über /help geöffnete Befehlsliste gibt einen Eindruck, wie hier gearbeitet wird.

(Bild: Screenshot Mistral Vibe Code CLI/Niklas Engelking)

Praktisch: CLI-Sitzungen sollen sich für zahlende Pro-, Team- oder Enterprise-Nutzer dann per /teleport-Befehl auch in die Webanwendung transferieren lassen, sodass von hier weitergearbeitet werden kann. Im CLI soll sich zudem eine URL generieren lassen, mit der die Sitzung per Webbrowser verfolgt werden kann – Voraussetzung ist hier aber ein verbundenes Git Repository. Außerdem lassen sich aus dem CLI heraus Github-Branches und Pull Requests erstellen, auch Reviews für den finalen Code in Github sind möglich. Das CLI kann auch Dateien in lokalen Verzeichnissen bearbeiten und erstellen, fragt hier aber stets vorher um Erlaubnis.

Als dritte Option gibt es auch die VS-Code-Erweiterung Mistral Vibe VS Code. Mit ihr lassen sich Dateien in VS Code per Prompt verändern und analysieren, vor jeder Änderung wird aber stets um Erlaubnis gefragt. Die Erweiterung bindet wahlweise auch Kontext aus GitHub, GitLab, Jira oder Linear mit ein. Die Varianten CLI und VS-Code-Erweiterung sind besonders dann vorteilhaft, wenn man mit lokalen Dateien arbeiten will.

Für einige der Vibe-Funktionen braucht es ein kostenpflichtiges Abo. Aktuell ist Mistral in den Varianten Free, Pro (14,99 Euro pro Monat), Team (24,99 Euro pro Monat) und Enterprise (Preise für Unternehmen auf Anfrage) erhältlich. Leider ist Mistral bei den Unterschieden nicht ganz transparent. So bieten die kostenpflichtigen Versionen etwa fünf mal so viele Websuchen und bis zu 40 mal so viele Bildgenerierungen wie die Free-Version an. Wieviel das genau ist, wird aber nirgends gesagt. Zudem kann die Free-Version keine Canvas generieren und unterstützt kein Remote Coding – womit die Webanwendung von Vibe Code nur sehr begrenzt infrage kommen dürfte, sobald Mistral sie verfügbar macht. Die Team-Variante ist deutlich teurer als die Pro-Variante, hat aber so gut wie dieselben Nutzungskontingente. Lediglich die Speicherkapazität fällt höher aus. Außerdem bietet die Team-Version eine Domain-Verifizierung, Datenexport und gemeinsame Workspaces mit Admin-Funktionen.


(nen)



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IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online


Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.

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Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.

In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.

„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.

Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.

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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.


(vbr)



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WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa


Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.

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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.

Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.

Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.

Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.

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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.

Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.


(wpl)



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KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten


Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.

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Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.

Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.

Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.

Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.

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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.


(wpl)



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