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IBM-CEO schockiert Aktionäre, Aktie kracht


IBM-Aktien haben am Dienstag rund ein Viertel ihres Börsenwertes eingebüßt. Das ist der schlimmste Fall des Wertpapiers an einem einzelnen Handelstag seit IBMs Börsengang vor bald 111 Jahren. Auslöser ist die außerplanmäßige Veröffentlichung vorläufiger Finanzzahlen, die nicht den Erwartungen des Finanzmarktes entsprechen. Der Umsatz ist im Jahresabstand zwar gestiegen, aber nicht so stark, wie Analysten erwartet hatten.

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Schon der ungewöhnliche Schritt, Finanzdaten außertourlich zu veröffentlichen, verunsichert den Markt. Börsennotierte Unternehmen folgen in aller Regel einem strikten Kalender; Termine der Veröffentlichung von Quartalszahlen werden im Voraus angekündigt, damit sich Marktteilnehmer darauf einrichten können.

Doch Dienstagmorgen (Ortszeit New York) hat Konzernchef Arvind Krishna einen offenen Brief an die IBM-Aktionäre herausgegeben. „Ich möchte die Zeit nehmen, zu erklären, was wir in dem Quartal erlebt haben, das zu dem Minderertrag bei Software und Infrastruktur geführt hat, den Sie (in den Zahlen) sehen”, eröffnet Krishna. Im zweiten Quartal hat IBM z17, eine neue Generation seiner Mainframes, herausgebracht. Weil sich neue Großrechner erst bewähren müssen, habe IBM zwar mit einem Umsatzrückgang der Infrastruktur-Sparte gerechnet, aber nicht mit dem letztendlichen Minus von sieben Prozent. Werden weniger Mainframes gekauft, wird auch weniger passende Software erworben. Insgesamt hat diese Sparte aber immer noch fünf Prozent zugelegt.

Grund für die unerwartet schleppende Nachfrage sei der durch den KI-Boom ausgelöste Preisanstieg bei Servern und Speicher („Chipflation”). Im Juni hätten Kunden, weitere Preisanstiege erwartend, schnell Server, Festplatten und Arbeitsspeicher geordert. Diese Budgetumschichtung bedeute, dass Mainframe-Bestellungen auf später verschoben würden. Zusätzlich habe die rasch verschlechternde IT-Sicherheitslage potenzielle Mainframe-Käufer „abgelenkt”.

„Wir haben uns nicht schnell genug angepasst und bewegt”, hadert Krishna, „Zahlreiche große Verträge sind nicht im erwarteten Zeitraum zustande gekommen, was den Großteil unseres Minderertrags ausmacht. Das sind keine Ausreden, aber Realitäten.”

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Der Kurssturz der IBM-Aktie folgt deutlichen Kursgewinnen der letzten Wochen. Das Papier notiert jetzt wieder auf dem Kursniveau von vor zwei Monaten.

Der Quartalsumsatz ist um ein Prozent auf 17,2 Milliarden US-Dollar gestiegen. Das Consulting läuft stabil, soll aber dank generativer KI mehr neue Verträge geschlossen haben. Wie erwähnt ist der Infrastruktur-Umsatz um sieben Prozent gefallen, das Software-Geschäft indes um fünf Prozent gewachsen. Hiezu trägt insbesondere Red Hat mit einem Plus von elf Prozent bei. Zur Umsatzentwicklung des vierten Konzernbereichs, der Kreditvergabe an Kunden, äußert sich Krishnas Schreiben nicht.

Der Bruttogewinn ist um sieben Promille auf 9,9 Milliarden US-Dollar gefallen. Ein Minus von viereinhalb Prozent setzt es beim Vorsteuergewinn fortgeführter Betriebsteile: 2,5 Milliarden US-Dollar. Der operative Cashflow hat zwar 53 Prozent auf 2,6 Milliarden US-Dollar zugelegt. Betrachtet man jedoch den operativen Cashflow ohne aushaftende Kundenkredite, offenbart sich ein Rückgang von annähernd neun Prozent auf 2,9 Milliarden US-Dollar.

IBMs Quartalsbuchhaltung ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur planmäßigen Veröffentlichung umfangreicherer Zahlen am 22. Juli können sich die Werte also noch ändern.


(ds)



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IFG-Reform: Bundesregierung in Erklärungsnot | heise online


Die Bundesregierung kommt bei der umstrittenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in Erklärungsnot. Eine Recherche des Magazins Stern konnte keine Belege für die von einem Regierungssprecher als Begründung für die Reform herangezogenen Bedrohungen staatlicher Bedienstete zutage fördern.

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Die Koalition will mit der Reform des IFG die Möglichkeiten beschneiden, Einsicht in staatliche Unterlagen zu nehmen. Das geltende IFG schreibt dafür einen weitgehenden Rechtsanspruch fest, der auch für Organisationen und Redaktionen gilt. Künftig sollen nur noch natürliche Personen dieses Auskunftsrecht haben.

In der Bundespressekonferenz begründete Regierungssprecher Stefan Kornelius die Einschränkung mit einer nicht näher bezeichneten internationalen Bedrohungslage, dem Schutz Kritischer Infrastrukturen – und dem Schutz von Staatsbediensteten „vor Anfeindungen und Drohungen”.

„Das IFG hat auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist“, führte der Regierungssprecher dazu aus.

Der „Stern“ hat nachgefragt: Welche Bedrohungen gab es? Kornelius’ eigene Behörde, das Bundespresseamt, verweist auf das Innenministerium. Das kennt „keine Fälle im Sinne der Fragenstellung“. Auch im Außenamt und dem Justizministerium weiß man auf die Stern-Anfrage von keinen Fällen. Andere Ministerien verweisen auf fehlende Statistiken.

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Auch die ehemaligen Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit Ulrich Kelber und Peter Schaar kritisieren die Pläne scharf und kennen aus ihrer Amtszeit keine Fälle. Kelber will die Begründung der Bundesregierung nicht gelten lassen: Schon jetzt erlaube das IFG die Verweigerung von Auskunft, wenn tatsächlich eine Gefährdung vorliegt.


(vbr)



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WIPO-Report: Patentboom bei generativer KI – Deutschland führt in Europa


Die Erforschung und kommerzielle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI) hat zu einer hohen Dynamik auf dem globalen Patentmarkt geführt. Laut einem Bericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurden 2024 und 2025 weltweit mehr als 56.000 neue GenAI-Patentfamilien veröffentlicht. Damit übertrifft der Output der vergangenen zwei Jahre die Gesamtzahl aller entsprechenden Patentanmeldungen des vorherigen Jahrzehnts. Zwischen 2023 und 2025 stieg die Zahl der jährlichen Veröffentlichungen von rund 14.000 auf über 37.800.

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2025 erreichte der Anteil von GenAI an allen KI-bezogenen Patenten 8,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr 2017. Der WIPO zufolge spiegelt der Anstieg das Auslaufen der üblichen 18-monatigen Verzögerung zwischen Anmeldung und Veröffentlichung wider, die auf den weltweiten Forschungsboom nach der Vorstellung von ChatGPT Ende 2022 folgte.

Europa liegt im globalen Vergleich zwar hinter Asien und den USA. Es zeigt aber zumindest eine hohe Wachstumsdynamik. In Europa hat Deutschland Großbritannien als führenden Erfinderstandort für generative KI überholt. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 85 Prozent zwischen 2023 und 2025 belegt die Bundesrepublik weltweit Rang sechs. Großbritannien folgt mit 69 Prozent Wachstum auf Platz acht.

Getragen wird der Aufstieg vor allem von der heimischen Industrie. So schaffte Bosch mit 368 Patentfamilien als Neueinsteiger den Sprung in die Top 25 der weltweiten Patentinhaber. Für die WIPO zeigt das, dass GenAI längst nicht mehr nur ein Thema von Software- und Internetkonzernen ist. KI erreiche zunehmend Industrie, Logistik und Infrastruktur. Auch die Schweiz holte mit einer jährlichen Wachstumsrate von 124 Prozent auf.

Global bleibt China unangefochtener Spitzenreiter. Chinesische Entwickler veröffentlichten 2024 und 2025 mehr als 43.000 Patentfamilien und übertrafen damit ebenfalls ihre Gesamtleistung des vorherigen Jahrzehnts. Es folgen die USA, deren kommerzielle GenAI-Entwicklung einer jährlichen Wachstumsrate von 92 Prozent entspricht. Die höchste relative Zunahme unter den Top-Nationen verzeichnete Japan mit 210 Prozent – vor allem dank der KI-Strategie von Softbank. Der Konzern publizierte knapp 3000 Patentfamilien und führt so die Rangliste der einzelnen Patentinhaber vor Tencent, Ping An und Baidu an.

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Auch Alphabet, Microsoft und IBM gehören zu den führenden Patentinhabern. OpenAI verfolgt dagegen eine andere Strategie: Ende 2025 verfügte das Unternehmen weltweit nur über 35 Patentanmeldungen. Es setzt stärker auf Geschäftsgeheimnisse sowie schnelle Produktentwicklung.

Technologisch dokumentiert der WIPO-Bericht einen grundlegenden Wandel: Große Sprachmodelle (LLMs) haben die zuvor dominierenden Generative Adversarial Networks (GANs) klar überholt. 2025 entfielen rund 14.100 Patentfamilien auf LLMs, gegenüber etwa 5200 auf GANs. Diffusionsmodelle belegen inzwischen Rang drei. Bild- und Videoanwendungen dominieren zwar weiterhin, doch Text- und Softwarecode-Anwendungen holen deutlich auf. Für die Zukunft erwartet die WIPO eine stärkere Internationalisierung der Schutzrechte. Bislang entfallen nur rund 9 Prozent der GenAI-Patentfamilien auf internationale Anmeldungen. Mit zunehmender Marktreife dürfte sich der Wettbewerb um globale Schutzrechte verschärfen.


(wpl)



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KI-Zusammenfassungen: Google und Perplexity unterliegen gegen Medienanstalten


Das deutsche Medienrecht greift auch bei KI-Angeboten. In einer aktuellen Entscheidung hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten erstmals regulatorische Bescheide gegen die Suchmaschinenbetreiber Google und Perplexity erlassen. Damit stellen die Medienwächter klar, dass KI-Suchmaschinen und Chatbots rechtlich keine neutralen Vermittler sind. Vielmehr seien sie als Inhalteanbieter einzustufen.

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Die von den Medienanstalten Hamburg-Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg geführten Verfahren zielen auf Googles AI Overviews, die über Suchergebnissen von KI erstellte Zusammenfassungen anzeigen, sowie auf den KI-Chatbot von Perplexity. Dieser verknüpft KI-Antworten mit einer eigenen Nachrichtenseite. Die ZAK stellt mit den Beschlüssen die Anwendbarkeit des nationalen Medienrechts auf KI-Suche und Chatbots fest.

Streitpunkt ist die Präsentation der Informationen. Bei Googles AI Overviews rücken die KI-Texte so prominent in den Blick, dass die herkömmliche Liste aus weiterführenden Links in den Hintergrund gerät. Laut der ZAK führt das zu einer unzulässigen Diskriminierung journalistischer Angebote, da die klassische Link-Übersicht schlechter auffindbar sei.

Perplexity bindet Drittinhalte als Quellen oder in Linklisten ein und bestimmt dadurch maßgeblich die Sichtbarkeit fremder Angebote. Damit erfülle Perplexity den Aufsehern zufolge die Kriterien eines Medienvermittlers und müsse daher entsprechende Pflichten erfüllen. Gegen die Bescheide können beide Anbieter Rechtsmittel einlegen. Eine einheitliche Rechtsprechung zu KI-Übersichten gibt es noch nicht.

Das ZAK-Vorgehen beruht auf einem Gutachten der Professoren Jan Oster und Christoph Busch. Sie legen dar, dass generative KI die Informationssuche im Internet strukturell verändere. Der Substitutionsprozess lasse den Traffic zu Verlagsseiten einbrechen. So verschiebe sich die Verhandlungsmacht zugunsten der KI-Konzerne, die die Schnittstelle zur Sichtbarkeit im Netz kontrollierten.

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Laut der Studie sind KI-generierte Texte grundsätzlich als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters zu qualifizieren seien. Das gelte für fehlerhafte, halluzinierte Inhalte ebenso wie für die Verdichtung und Vermischung vorhandener Quellen. Eine Ausnahme greife nur, wenn für User klar erkennbar sei, dass allein fremde Inhalte unverändert wiedergegeben würden.


(wpl)



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