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Berliner Gericht: Altersprüfung bei TikTok reicht nicht aus
TikTok darf laut einem Gerichtsurteil bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten. Das Berliner Landgericht II folgte mit seiner Entscheidung teilweise der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung sei kein geeigneter Weg, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. „Eine derart nachlässige Kontrolle ist verantwortungslos“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
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Gericht sieht Anreiz für falsche Altersangabe
In dem Urteil vom 23. Dezember, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Für Nutzer zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres besteht zur Überzeugung der Kammer trotz des grundsätzlich erlaubten Zugangs zur Plattform ein nicht zu vernachlässigender Anreiz, bei der Altersabfrage im Registrierungsprozess ein Alter von 16 Jahren oder mehr anzugeben.“
Bestimmte Funktionen nicht verfügbar
Denn durch diese Eingabe werde es für den Nutzer möglich, die Plattform ohne die für jüngere Menschen geltenden Einschränkungen zu nutzen, führen die Richter weiter aus. Zudem werde die Altersabfrage durch TikTok bei der Registrierung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht gerecht. In der Datenschutzrichtlinie von Tiktok heißt es: „Sie müssen mindestens 13 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu dürfen.“ und „Um Nutzern unter 18 Jahren ein altersgerechtes Erlebnis zu bieten, sind bestimmte Funktionen nicht verfügbar.“
Eltern müssen Bescheid wissen
Die Zivilkammer verurteilte TikTok nun dazu, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Deutschland bei Nutzung der Videoplattform personenbezogene Daten von registrierten Nutzern im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 16. Lebensjahres ohne Einwilligung des Trägers elterlicher Verantwortung für die „Versendung von Marketingnachrichten und zur Anzeige personalisierter Werbung zu verarbeiten“, wenn die Feststellung des Alters ausschließlich auf Grundlage der Angaben aus dem Registrierungsprozess nach dem bisherigen Muster beruht. Für den Fall der Zuwiderhandlung setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 Millionen Euro fest.
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Verbraucherschützer wollen am Ball bleiben
Nicht gefolgt ist die Kammer dagegen dem Antrag der Verbraucherzentrale, Teile der Datenschutzerklärung von Tiktok zu verbieten. Die vzbv störte sich etwa daran, dass der Erklärung zufolge unter anderem „Tastenanschlagmuster“ erhoben werden und „wie sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten“. Nach Einschätzung der Richter handelt es sich hierbei jedoch um „einseitige tatsächliche Hinweise“ und nicht um „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Sinne eines Vertrags. Das Urteil ist bis jetzt nicht rechtskräftig. Gegen den Teil des Urteils zu den von ihr beanstandeten Klauseln der Datenschutzerklärung hat der Verband nach eigenen Angaben jetzt Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.
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(afl)
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Umfrage: 79 Prozent fordern Schutz vor Nicht-EU-Übernahmen in Schlüsselbranchen
Eine deutliche Mehrheit der Deutschen fordert staatlichen Schutz vor Übernahmen wichtiger Technologieunternehmen durch ausländische Investoren. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom hervor, in der sich 79 Prozent der Befragten dafür aussprechen, dass die Bundesregierung Übernahmen von Spitzenunternehmen der deutschen Wirtschaft durch Nicht-EU-Investoren verhindern sollte. Die repräsentative Befragung unter 1.156 Personen ab 16 Jahren zeigt erhebliche Unterschiede je nach Herkunftsland der Investoren.
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Besonders skeptisch sind die Deutschen gegenüber Investoren aus Russland und China: 84 Prozent wollen Übernahmen durch russische Investoren unterbinden, 74 Prozent fordern dies bei chinesischen Geldgebern. Bei Investoren aus Golfstaaten wie Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind es noch 59 Prozent. Deutlich geringer fällt die Ablehnung bei Investoren aus Indien (42 Prozent), den USA (33 Prozent) und Japan (19 Prozent) aus. Nur 2 Prozent der Befragten wollen Übernahmen grundsätzlich stoppen, ebenso viele würden alle Übernahmen zulassen.
Halbleiter und Cloud im Fokus
Als kritisch für die digitale Souveränität nennt Bitkom insbesondere Schlüsselbereiche wie Halbleiterfertigung, Cloud-Dienste, Software-Plattformen und Cybersicherheitslösungen. Auch marktführende Unternehmen aus Industrie, Infrastruktur und Handel zählen dazu. „Souveränität heißt, bei Schlüsseltechnologien unabhängig zu bleiben oder unabhängiger zu werden“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Dazu gehört auch die Frage, wer am Ende die Kontrolle über strategisch wichtige Unternehmen hat.“
Wintergerst betont allerdings, dass Deutschland weiterhin auf offene Märkte und Investitionen auch von außerhalb der EU angewiesen sei. Investitionsprüfungen müssten „Risiken für Sicherheit, Resilienz und technologische Selbstbestimmung adressieren“. Der Bitkom-Präsident verweist auf die Notwendigkeit, Handlungsfähigkeit angesichts geopolitischer Spannungen zu wahren und Abhängigkeiten bei zentralen technologischen Kompetenzen, kritischen Infrastrukturen und wirtschaftlicher Sicherheit zu reduzieren.
Weitere Details zur Umfrage finden sich beim Bitkom.
(fo)
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Bombardier Global 8000: Schnellster ziviler Jet erhält europäische Zulassung
Der mit Mach 0,95 (etwa 1173 km/h) wohl derzeit schnellste zivile Business-Jet der Welt, die Bombardier Global 8000, ist nun auch von der European Union Aviation Safety Agency (EASA) zertifiziert worden. Das teilte das Luftfahrtunternehmen Bombardier am Freitag mit. Ende November 2025 war bereits die Musterzulassung von Transport Canada und im Dezember die Zulassung für die Luftfahrt durch die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) erteilt worden.
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Die Bombardier Global 8000 soll schneller fliegen als der bisher schnellste Business-Jet Cessna Citation X+ mit Mach 0,935 sowie die Gulfstream G700, die sich im gleichen Geschwindigkeitsbereich wie die Cessna bewegt. Die Reisegeschwindigkeit liegt bei der Bombardier Global 8000 bei Mach 0,85, bei Interkontinentalflügen soll sie mit Mach 0,92 unterwegs sein können, schreibt Bombardier.
Das Flugzeug ist 33,8 m lang, die Spannweite beträgt 31,7 m, die Höhe 8,2 m. Angetrieben wird die Maschine von zwei Triebwerken des Typs General Electric Passport mit einem Schub von 84,16 kN. Der Jet ist damit in der Lage, auf vergleichsweise kurzen Start-/Landebahnen abzuheben und zu landen. Für den Take-off benötigt die Global 8000 rund 1756 m, für Landungen etwa 677 m.
Hohe Reichweite durch Smooth Flĕx Wing
Das Tragflächendesign, Smooth Flĕx Wing genannt, ist entsprechend auf niedrige und sehr hohe Geschwindigkeiten angepasst und bildet gewissermaßen zwei Flügel in einem ab: einmal für hohen Auftrieb bei niedrigen Geschwindigkeiten, was eine hohe Manövrierfähigkeit garantieren soll, sowie eine Konfiguration, die bei hohen Geschwindigkeiten ihre aerodynamischen Eigenschaften ausspielt und die Reichweite erhöht. Diese Tragflächen sollen zusätzlich Vibrationen minimieren und für ruhigere Flüge auch bei schlechten Wetterlagen sorgen.
Der Jet verfügt jedoch noch über einen weiteren Vorteil: Die Maschine hat eine theoretische Reichweite von 8000 Nautischen Meilen (etwa 14.816 km) – daher auch der Name Global 800. Mit der Maschine sollen sich die wichtigsten Business-Zentren-Paare der Welt jeweils im Nonstop-Flug erreichen lassen. Die Reisehöhe liegt bei rund 12.500 m.
Die bis zu 19 Passagiere sind recht luxuriös untergebracht. Mit an Bord sind großzügige, voll elektrisch verstellbare Liegesitze, Glastische, eine Dreier-Couch, ein Doppelbett, ein Küchenbereich, eine Toilette mit Duschmöglichkeit sowie ein Fernseher mit Entertainment-System. Die Ausstattung kann individuell konfiguriert werden. Ausstattungsspezifisch ist dann möglicherweise weniger Platz für die Passagiere vorgesehen, die Crew-Größe liegt bei vier Personen.
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Der Business-Jet wurde von Bombardier im Dezember 2025 in Dienst gestellt. Der Listenpreis liegt bei 78 Millionen US-Dollar. Je nach Ausstattung kann er jedoch auch höhere Preisregionen erreichen.
(olb)
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Jugendschutz: Frankreich diskutiert Altersgrenze für soziale Netzwerke
Auch in Frankreich könnte es bald ein Verbot vieler sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren geben. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wird ab dem Nachmittag in der Nationalversammlung in Paris debattiert. Konkret soll es demnach eine Liste von Videoplattformen und sozialen Medien geben, auf die Jüngere nicht zugreifen können sollten. Andere Seiten sollen sie nur mit Erlaubnis der Eltern nutzen dürfen.
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Komplett tabu sollen Medien sein, die wegen der dort geteilten Inhalte oder dem System für vorgeschlagenen Content der physischen, mentalen oder moralischen Entfaltung von Kindern schaden könnten. Für die Angebote, die Kinder mit Erlaubnis der Eltern nutzen dürfen, soll genau festgelegt werden, welche Inhalte sie dort ansehen können und wie lange und wann am Tag sie sich auf der Plattform aufhalten dürfen.
Verbot möglicherweise schon zum Herbst
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron will, dass die Regelung bereits zum nächsten Schuljahr greift. „Je mehr die Bildschirmzeit ansteigt, desto mehr fallen die Bildungsleistungen ab (…). Je mehr die Bildschirmzeit ansteigt, desto stärker nehmen Probleme bei der mentalen Gesundheit zu“, hatte Macron gesagt. Frankreich hatte bereits vor einigen Jahren versucht, ein Mindestalter von 15 Jahren dafür einzuführen, dass Jugendliche ohne Erlaubnis ihrer Eltern ein eigenes Konto auf sozialen Netzwerken anlegen können. Das Gesetz konnte wegen der europäischen Rechtslage aber nicht angewandt werden.
In Australien dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren seit Kurzem keine eigenen Social-Media-Konten mehr auf vielen großen Plattformen haben. Nach Angaben der Regierung wurden seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 10. Dezember bereits mehr als 4,7 Millionen Accounts von Kindern und Jugendlichen deaktiviert, gelöscht oder eingeschränkt. In Großbritannien stimmte das Oberhaus in der vergangenen Woche ebenfalls für ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre. Die Entscheidung trifft aber letztlich das von der Regierungspartei Labour dominierte Unterhaus. Auch in Deutschland gibt es eine Debatte darüber, ob der Zugang zu sozialen Medien für Kinder eingeschränkt werden sollte.
(kbe)
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