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Bit-Rauschen: Intel zittert weiter, Musk streitet mit OpenAI, RAM-Boom
Man rieb sich die Augen: Der Kurs der Intel-Aktie, der im Sommer 2025 unter 20 US-Dollar gerutscht war, kletterte bis Mitte Januar 2026 auf mehr als 53 US-Dollar. Doch am 22. Januar nach Börsenschluss ging es um mehr als 11 Prozent steil bergab, nachdem der seit März amtierende CEO Lip-Bu Tan die Ergebnisse des Jahres 2025 verkündet hatte. Zwar konnte sich Intel besser als befürchtet durch das vierte Quartal 2025 retten und der Jahresumsatz lag mit 52,9 Milliarden US-Dollar auf dem Niveau von 2024. Doch der Ausblick vor allem aufs laufende erste Quartal 2026 ist düster, was Anleger nicht mögen.
Dabei hat sich Intel schon drastisch verändert. Ende 2025 standen – inklusive der Tochterfirma Mobileye – bloß noch 85.100 Menschen auf den Gehaltslisten. Das sind über 23.000 weniger als ein Jahr zuvor und fast 40.000 – ein rundes Drittel – weniger als noch Ende 2023. Ende September 2025 wurden die rund 4000 Menschen der FPGA-Sparte Altera ausgegliedert, die sich im März auf der Fachmesse Embedded World in Nürnberg wieder als eigenständiges Unternehmen präsentiert.

Während es bei den Prozessoren ganz gut lief – leichter Rückgang bei den Notebook- und PC-CPUs, und trotz starker Epyc-Konkurrenz ein spürbares Wachstum bei den Serverchips –, kommt die Fertigungssparte (Foundry) nicht auf Touren. Sie erzielte 2025 mit 17,8 Milliarden US-Dollar bloß 3 Prozent mehr Umsatz als im Jahr zuvor, doch das führte bei Ausgaben von 28,1 Milliarden US-Dollar zu mehr als 10 Milliarden US-Doller Verlust.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Bit-Rauschen: Intel zittert weiter, Musk streitet mit OpenAI, RAM-Boom“.
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Opel Astra Facelift: Kein Schaltgetriebe mehr zu haben
Im Dezember 2025 stellte Opel den überarbeiteten Astra vor. Ab sofort kann er bestellt werden, die Auslieferung dürfte noch im Frühjahr beginnen. Man mache den Kunden ein Angebot, das sie überzeuge, sagt Opel Deutschland-Markenchef Patrick Dinger. Zweckoptimismus gehört zu seinem Job, doch etwas nüchterner betrachtet dürfte der Astra trotz seiner Qualitäten eine schwierige Zeit vor sich haben. Denn Opel hat an einigen Stellen die Chance verpasst, das Auto fit für die zweite Hälfte seiner geplanten Bauzeit zu machen.
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Es gibt ein flotter agierendes Infotainmentsystem und eine leichte Umgestaltung der Front, die das Auto etwas rundlicher erscheinen lässt. Dazu verspricht Opel nochmals weiter verbesserte Sitze. Im Kern war es das dann schon mit den äußerlichen Neuerungen. Dazu kann die Traktionsbatterie des Astra Electric auch Strom für externe Verbraucher liefern. Tiefgreifender sind die Veränderungen bei den Antrieben. Der Basisbenziner fliegt ebenso aus dem Sortiment wie die Option auf ein Schaltgetriebe. In der ersten Preisliste des überarbeiteten Modells sind nur noch Versionen enthalten, die dem Fahrer diese Aufgabe abnehmen. Das dürfte den bisherigen Vorlieben der meisten Kunden entgegenkommen, verschiebt aber die Preise ein Stück weit nach oben.
Hybrid wird Basis
Finanziell ist das neue Grundmodell der 1,2-Liter-Hybrid mit 107 kW und elektrifiziertem Sechsgang-Doppelkupplungsgetriebe. Der Diesel mit 96 kW und Achtgang-Wandlerautomatik kostet schon rund 1600 Euro mehr. Vom 2025 vorgestellten Plug-in-Hybrid ist Opel offenkundig sehr überzeugt, denn der kostet nochmals fast 500 Euro mehr als der Astra Electric.
Im PHEV kombiniert Opel einen 1,6-Liter-Vierzylinder, der 110 kW leistet, mit einem 92-kW-E-Motor, der in einem Siebengang-DKG steckt, und einer 17,2-kWh-Batterie. Leider kann weiterhin nur einphasig mit bis zu 7,4 kW geladen werden. Dass Opel wenigstens diese Ladeleistung nun endlich ohne weitere Zusatzkosten reicht, ist nur ein schwacher Trost. Denn genutzt werden kann das in der Regel nur an öffentlicher Ladeinfrastruktur. An privaten Wallboxen ist meist bei 3,7 kW Schluss. Die Reichweite im WLTP gibt Opel mit 82 bis 84 km an. Vielleicht lockt Interessenten ja, dass kein anderer Astra derzeit so schnell ist wie der Plug-in-Hybrid: 225 km/h Spitze und 7,6 bzw. 7,7 Sekunden (Kombi) stellen die anderen Modelle diesbezüglich in den Schatten.
DC-Laden bleibt bei 100 kW
Der Astra Electric wurde mit einer minimal größeren Batterie ausgestattet, die nun 58 statt 54 kWh bietet. Damit könne man, so schreibt es Opel, bis zum ersten Ladestopp rund 35 km weiter reisen als bisher. Das bezieht sich auf den WLTP und dürfte in der Praxis eine recht optimistische Einschätzung sein. Bis zu 454 km im Zyklus werden in vielen Fahrprofilen vermutlich dennoch reichen. Dennoch wird sich manch ein Interessent fragen, warum es in anderen Konzernmodellen auf dieser Basis möglich ist, wenigstens mit 120[ ]kW in der Spitze laden zu können, während es im Astra bei 100 kW bleibt. Leben müssen die Kunden der elektrifizierten Versionen auch mit einem deutlich kleineren Kofferraum. Die Verbrenner fassen 422 (Limousine) bis 597 Liter (Kombi) Im Astra Electric bleiben davon 352 bis 516 Liter übrig, im Plug-in-Hybrid nur 310 bis 466.
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Kein Sonderangebot
In die Kalkulation der Preise für den Astra Electric dürfte eingeflossen sein, dass ein Teil der Kundschaft auf eine Kaufprämie hoffen darf. Doch ein Listenpreis von mindestens 37.990 Euro ist angesichts der eher durchschnittlichen technischen Eckdaten kein Sonderangebot, um es einmal zurückhaltend zu formulieren. Sollte Opel das Interesse entwickeln, den Elektroauto-Anteil der Astra-Verkäufe anzuheben, wird das wohl nur über sinkende Preise klappen. Die Förderung schiebt den Listenpreis des Astra Electric unter Umständen unter den des Hybridmodells. Vielleicht hilft das ein Stück weit, auch die real zu zahlenden Preise in ein Fenster zu schieben, in dem mehr Astra-Interessenten als bisher den batterieelektrischen Antrieb (Test) in Erwägung ziehen. Von seinen Umgangsformen her ist er unverändert der angenehmste und hätte daher eine größere Resonanz verdient.
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Der Widerrufsbutton kommt: Was Onlinehändler und Kunden jetzt wissen müssen
Was bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden, schon gelebte Praxis ist, soll jetzt auch für den Onlinehandel kommen: der Widerrufsbutton auf der Website. Ein dahingehend umfassendes Gesetzespaket hat jetzt den Bundesrat passiert und wird ab 19. Juni 2026 damit in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich. Wird die Änderung seitens der Website-Betreiber nicht umgesetzt, können Bußgelder und Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
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Unternehmen, die einen Vertragsschluss per Web oder App ermöglichen, müssen daher nun auch dort eine gut sichtbare Widerrufsmöglichkeit vorsehen, die innerhalb von 14 Tagen den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ermöglicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt zu der neuen Gesetzeslage, diese sei ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt. Denn wenn Onlineshopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“
Die Regelung betrifft Verträge mit Endkunden, die von Unternehmen beliefert werden (also nicht Geschäfte zwischen Unternehmen untereinander), und bezieht sich auf Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte. Schaut man genauer auf die Regelung, die es für bestimmte Verträge ja schon seit mehreren Jahren gibt, ist das nichts anderes als ein Formular, mit dem Kunden bereits heute ihre Absicht erklären können, von einem Vertrag zurückzutreten.
Ob die neue Regelung mehr Klarheit und Einfachheit bringt als bisher, darf allerdings bezweifelt werden. Denn gerade im Onlinehandel geht dies in aller Regel bereits im eingeloggten Zustand sehr gut – und mit weniger Komplikationen, da der Vorgang und die Kundenzuordnung hier längst erfolgt sind. Wichtig sei aber, so argumentieren die Befürworter des neuen Gesetzes, dass im Dienste des Verbraucherschutzes dies auch möglich sei, wenn Kunden nicht eingeloggt seien.
Onlinehändler müssen Shop anpassen
Für alle Betreiber von Websites zieht das Veränderungen nach sich. Sie müssen die Widerrufsmöglichkeit gut sichtbar unterbringen. Was genau dafür ausreicht, definiert das Gesetz allerdings nur ansatzweise. Darin heißt es, der Button müsse klar mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlichen Formulierungen gekennzeichnet, intuitiv auffindbar und jederzeit in der Frist der möglichen Widerrufs verfügbar sein. Das Formular dürfe nicht zu komplex sein und müsse ohne irgendeinen Login zugänglich gemacht werden.
Wahrscheinlich ist, dass alle gängigen Shopsysteme bis dahin entsprechende Anpassungen für die jeweiligen Vorlagen bereitstellen. Ist das nicht der Fall, lässt sich ein entsprechendes Formular aber auch mit überschaubarem Aufwand selbst entwickeln. Schwieriger wird dabei die Zuordnung der Daten zum jeweiligen Kundenkonto. Allerdings ist auch hier zu erwarten, dass entsprechende CRM-Systeme einen Teil der Arbeit übernehmen und im besten Fall anhand der gemachten Angaben einen Link zum jeweiligen Datensatz bereithalten. Eine eher juristische Frage wird sein, ob es möglich ist, dass Dritte, die das Paket abfangen, entsprechende Maßnahmen einleiten könnten.
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Im Anschluss an den Widerruf muss durch den Händler der Eingang per Mail bestätigt werden. Denn erst im Nachgang kann das Unternehmen beurteilen, ob tatsächlich ein rechtskräftiger Widerspruch zustande gekommen ist. Was manche Website-Betreiber aber vergessen: Sie müssen ihre Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren und hier ebenfalls auf die neue Möglichkeit verweisen.
Unterm Strich bringt die Maßnahme für die Kunden nur dann einen Vorteil, wenn sie sich nicht die Mühe machen wollen, sich einzuloggen. Erkauft wird diese Vereinfachung aber mit dem Risiko zusätzlicher Missverständnisse, wenn die Zuordnung zur jeweiligen Bestellung nicht zweifelsfrei möglich ist. Für die Betreiber von Websites und für Händler bedeutet es aber mehr Aufwand, zusätzliche Anforderungen bei der Implementierung und eine erhöhte Abmahngefahr.
Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
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Rust Coreutils 0.6 erreicht 96 Prozent GNU-Kompatibilität
Die Entwickler der Rust Coreutils haben Version 0.6 veröffentlicht. Die Rust-Neuimplementierung klassischer Unix-Werkzeuge erreicht damit 96,28 Prozent Kompatibilität zur GNU-Test-Suite und besteht 622 von 646 Tests. Gegenüber der im Dezember erschienenen Version 0.5 mit 87,75 Prozent Kompatibilität bedeutet das einen Sprung von über acht Prozentpunkten.
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Besonders bemerkenswert: Die Zahl der fehlgeschlagenen Tests sank von 55 auf nur noch 16, während die Anzahl übersprungener Tests von 23 auf 7 zurückging. Die Entwickler testeten gegen die GNU Coreutils 9.9 als Referenz.
Weniger unsicherer Code
Ein Schwerpunkt der neuen Version liegt auf der Reduzierung von unsafe Code. Die Entwickler entfernten unsichere Passagen in den Utilities date, sort und locale.rs. Statt direkter libc-Aufrufe nutzt die Software nun das nix-Crate, das sichere Rust-Wrapper um POSIX-Systemaufrufe bereitstellt.
Für die Tools rm, du, chmod und chgrp verwenden die Entwickler ab Version 0.6 die System-Calls openat und unlinkat über das nix-Crate für sichere Directory-Traversal. Diese Änderungen eliminieren ganze Klassen von Sicherheitslücken wie Buffer Overflows oder Use-After-Free-Fehler, die bei direkten libc-Aufrufen auftreten können.
Performance-Optimierungen
Version 0.6 bringt Performance-Verbesserungen für mehrere Tools. Die Base-Encoding-Utilities base32, base64 und basenc arbeiten durch reduzierte memset-Operationen schneller. Das Tool shuf erhielt eine optimierte numerische Ausgabe und eine neue Option --random-seed. Bei date beschleunigt ein BufWriter das Batch-Processing, während uniq die Speichernutzung für Case-Insensitive-Vergleiche optimiert.
Das Tool tsort vermeidet nun das vollständige Einlesen der Eingabe in den Speicher, was bei großen Datenmengen deutliche Vorteile bringt. Auch df profitiert von einem verbesserten Dateisystem-Handling.
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Bessere Internationalisierung
Die neue Version erweitert die Lokalisierungsunterstützung erheblich. Das Tool date nutzt jetzt ICU-Support für locale-aware Datums- und Monatsbezeichnungen sowie Stundenformatierung und Kalenderunterstützung. In sort funktioniert die numerische Sortierung ab sofort mit Tausendertrennzeichen, während join locale-aware Collation unterstützt. Die Entwickler integrieren zudem Weblate für Community-Übersetzungen.
Erweiterte Plattformunterstützung
Rust Coreutils 0.6 unterstützt offiziell RISC-V 64-bit mit musl-Target in der CI-Pipeline. Die Cygwin-Unterstützung für Windows-Nutzer wurde ebenfalls ausgebaut. Neu hinzugekommen ist Support für das SMACK Security Module in den Tools ls, id, mkdir, mkfifo und mknod.
Das Tool tail erhielt ein --debug-Flag, verbesserte Symlink-Verfolgung mit der Option -F und FIFO-Timeout-Handling für --pid. Bei timeout implementierten die Entwickler umfassendes Signal-Handling und eine --verbose-Option.
Das Sortiertool sort unterstützt nun Legacy-Syntax mit +POS/-POS, bietet Debug-Key-Annotationen und bessere locale-aware Sortierung. Bei pr korrigierten die Entwickler Fehler bei Headers, Form Feeds und Pagination. Die Tools chmod und rm behandeln rekursive Operationen und Symlinks besser als zuvor.
Ubuntu und Fedora setzen auf Rust Coreutils
Die Entwicklung der Rust Coreutils gewinnt in der Linux-Welt zunehmend an Bedeutung. Ubuntu 25.10 verwendet bereits Rust Coreutils 0.2.2 als Standard im Rahmen der Oxidising-Ubuntu-Initiative von Canonical. Fedora plant, Version 0.5 in Fedora 44 als Option für Early Adopters anzubieten – allerdings nicht als Standardvariante wie bei Ubuntu.
Auf der FOSDEM 2026 am 1. Februar berichtete Sylvestre Ledru vom uutils-Kernteam über praktische Erfahrungen mit Rust Coreutils in Ubuntu. Der Vortrag „Rust Coreutils in Ubuntu: Yes, we rewrote /bin/true in Rust – Here’s what really happened“ gab Einblicke in Packaging-Komplexität, undokumentierte Verhaltensweisen und den Umgang mit kritischen System-Tools.
Die Entwicklergemeinschaft wächst stetig: An Version 0.6 wirkten 41 neue Contributors mit. Wer die Rust Coreutils testen möchte, findet sie im GitHub-Repository des Projekts.
(fo)
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