Connect with us

Künstliche Intelligenz

Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.

Weiterlesen nach der Anzeige

Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.

Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.

Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.

Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.

„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.

Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.


(mack)



Source link

Künstliche Intelligenz

Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem


Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.

Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.




(Bild: 

KI / heise medien

)

Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“


Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.

Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.

Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.

Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.

Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.

Weiterlesen nach der Anzeige


(ciw)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

CPU-Markt schrumpft, aber x86-Anteil von AMD und ARM-Anteil wachsen


Die gute Nachricht zuerst: Im ersten Quartal 2026 stiegen die Verkaufszahlen von Serverprozessoren um rund 10 Prozent im Jahresvergleich. Allerdings sanken die verkauften Stückzahlen von Prozessoren für Notebooks, Desktop-PCs, Spielkonsolen und Embedded Systems (Internet of Things, IoT). Das meldet das Marktforschungsunternehmen Mercury Research.

Weiterlesen nach der Anzeige

AMD konnte seinen Marktanteil an allen x86-Prozessortypen im Jahresvergleich von 27,1 Prozent auf 32,6 Prozent auf Kosten von Intel weiter deutlich steigern, also um 5,6 Prozentpunkte.

Marktanteile AMD an x86-Prozessoren (Quelle: Mercury Research)
Kategorie Q1/26 Q4/25 Q1/25
Server 33,2 % 28,8 % 27,2 %
Desktop-PC 33,2 % 36,4 % 28,0 %
Notebooks 28,3 % 26,0 % 22,5 %
x86-Gesamt* 32,6 % 31,4 % 27,1 %
*einschließlich IoT, Embedded Systems, Spielkonsolen

Die Segmente entwickelten sich aber unterschiedlich: Bei Servern beispielsweise wuchs der AMD-Anteil noch stärker, nämlich um 6 Punkte auf nun 33,2 Prozent. Bei Desktop-PCs legte AMD im Jahresvergleich hingegen nur um 5,1 Punkte auf ebenfalls 33,2 Prozent zu, musste gegenüber dem vierten Quartal 2025 aber einen Rückgang hinnehmen.

Als Grund dafür nennt Mercury Research die außergewöhnliche Entwicklung: Wegen der sich verschärfenden RAM-Knappheit hatten viele PC-Hersteller Ende 2025 größere Vorräte beschafft, auch bei Prozessoren. Und im Jahresvergleich brachen die Verkaufszahlen bei Desktop-PC-Prozessoren im Q1/2026 besonders stark ein, nämlich um 20 Prozent.

Absolute Zahlen nennt Mercury Research in seinen kostenlosen Veröffentlichungen nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Verkaufszahlen von Serverprozessoren steigen, weil agentische KI-Systeme im Trend liegen und von hoher CPU-Performance profitieren.

Lesen Sie auch

Wegen der hohen Nachfrage nach Serverprozessoren hat Intel Produktionskapazitäten dorthin verlagert. Das führt im Gegenzug zu Knappheiten bei bestimmten Prozessoren für Desktop-PCs und Notebooks.

Die Firma Mercury Research betont, dass sie keinen so detaillierten Einblick in die Verkaufszahlen von Notebookprozessoren mit ARM-Technik hat wie bei x86-Chips.

Den Marktanteil von ARM-Chips an den Client-Rechnern schätzt Mercury Research auf nun 14,4 Prozent, ein sequenzielles Wachstum um 0,5 Prozentpunkte. Eingeschlossen sind dabei auch Apple MacBooks und Google Chromebooks. Separate Zahlen für den Marktanteil der Snapdragon-Prozessoren von Qualcomm für Windows-11-Notebooks weist Mercury Research bisher nicht öffentlich aus.

Die Verkaufszahlen von Serverprozessoren mit ARM-Kernen haben sich laut Mercury Research im Jahresvergleich ungefähr verdoppelt, vor allem weil Nvidia sehr viele „Grace“-Prozessoren in den KI-Systemen Blackwell NVL72 verkauft hat. Dennoch wuchs der Anteil von ARM-Serverprozessoren am gesamten Markt moderat auf nun 13,2 Prozent, weil auch die Stückzahlen von x86-Prozessoren deutlich stiegen.


(ciw)



Source link

Weiterlesen

Beliebt