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CDU beschließt Social-Media-Verbot für Kinder, aber keine Klarnamenpflicht


Am Samstagmittag hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Stuttgart beschlossen, dass die Bundesregierung ein generelles Social-Media-Verbot für Menschen unter 14 Jahren auf den Weg bringen soll. Die Delegierten sprachen sich für einen geänderten Vorschlag aus. Zuvor gab es einen Antrag vom Landesverband Schleswig-Holstein, der ein Mindestalter von 16 Jahren vorsah.

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Eine öffentliche Diskussion auf dem Parteitag gab es nicht, offenbar waren die Positionen schon im Vorfeld und am gestrigen Abend festgelegt worden. Die ebenfalls vor dem Parteitreffen von Bundeskanzler Friedrich Merz angestoßene Debatte über eine Klarnamenpflicht fruchtete nicht, diese wurde nicht Teil des Beschlusses. Das Thema Klarnamenpflicht soll laut der „Bild“ nun an die Fraktion übergeben werden.

Wie die Süddeutsche Zeitung aus dem angenommenen Antrag zitiert, ist die Bundesregierung nun aufgefordert, „eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen und das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum auszugestalten“. Für Nutzer zwischen 14 und 15 Jahren sollen die Plattformen gesonderte Jugendversionen ihrer Dienste anbieten. Zugleich soll im Schulunterricht Medienkompetenz laut CDU „verbindlich gestärkt“ werden. Der gesamte Vorstoß läuft dem Antrag zufolge unter dem Motto „verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“.

Damit ist der Weg frei für neue Gesetze. Die SPD hatte ihre zuvor ablehnende Haltung geändert. Zuerst sprach sich Parteichef und Vizekanzler Lars Klingbeil am vergangenen Wochenende für eine entsprechende Regulierung aus, später formulierte die Partei ein Impulspapier. Darin ist auch die Altersverifikation per EUDI-Wallet vorgesehen.

Wie nun von der CDU beschlossen, sieht auch das Papier der SPD eine Abstufung vor: Bis 14 Jahre soll Kindern die Nutzung von sozialen Netzwerken generell verboten werden, von 14 bis 16 Jahren sollen sie nur Jugendversionen nutzen können, und ab 16 Jahren dann uneingeschränkten Zugriff erhalten.

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(nie)



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Teardown der AirPods Max 2: Apple hat mit Reparateuren kein Mitleid


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Innenleben der AirPods Max 2 hat sich zwar verändert, doch im Hinblick auf die Reparaturfähigkeit macht Apple keine Fortschritte. Das zeigt ein Teardown, den der Reparaturdienstleister iFixIt nun durchgeführt hat. Nach wie vor verwendet Apple unnötig viel Kleber und bestimmte Teile der Over-Ears sind nur mit großem Aufwand zu erreichen. Außerdem wurden bekannte Probleme wie das Auftreten von Kondenswasser in den Ohrmuscheln (was bei Sport und hoher Luftfeuchtigkeit, aber auch bei längerer Tragezeit passieren kann) oder Kabelbruchstellen an den Bügeln nicht behoben. Das verwundert, verlangt Apple für die AirPods Max 2 doch nach wie vor viel Geld: 579 Euro stehen auf der Preisliste.

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iFixIt kommt nach dem Teardown zum Schluss, dass die Neuauflage der 2020 erstmals erschienenen Kopfhörer keine bessere Bewertung als die erste Variante verdient: 6 von 10 Punkten auf der „Repairability Score”-Skala. Weder Batterie noch USB-Anschlüsse, beides Bereiche, die vergleichsweise schnell kaputtgehen können, sind leicht zugänglich. Apple hat die AirPods Max zudem nach wie vor nicht in sein Self Service Repair Program (SSRP) aufgenommen, sodass es für Bastler und Interessierte keine Ersatzteile gibt. Hätte der Konzern nur kleine Verbesserungen vorgenommen, wären die Max 2 wohl deutlich länger haltbar.

Platz ist genug: Im Gegensatz zu den AirPods Pro 3 und AirPods 4 ANC, die aufgrund ihrer Miniaturisierung Wegwerfprodukte sind, hätte Apple hier mit einem leicht veränderten Design punkten können. Dass das geht, zeigt etwa das MacBook Neo, das kaum mehr kostet als die AirPods Max 2. Für die Over-Ears gibt es zudem keine Reparaturhandbücher, Kunden sind bei der Arbeit an den Kopfhörern auf sich allein gestellt.

Intern gibt es kaum Überraschungen. Hauptneuerung ist der verbaute H2-Chip in den Ohrmuscheln, der besseren Klang und bessere Geräuschunterdrückung (ANC) verspricht. Grundsätzlich ist das Design seit sechs Jahren unverändert. Apple hatte den Geräten mit ihrer USB-C-Variante im Jahr 2024 nur neue Farben spendiert. Auch unverändert ist das sogenannte Smartcase, das magnetisch geschlossen wird, die Over-Ears aber nicht kleiner macht und auch nicht besonders gut schützt.

„In der Hand eines geduldigen Bastlers könnten die AirPods Max 2 ewig halten“, lautet das Fazit von iFixIt, würde Apple Ersatzteile und Reparaturhandbuch liefern. Insgesamt seien sie nicht die schlimmsten Produkte, was die Reparierbarkeit betrifft.

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(bsc)



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Authentizitätsoffensive: EU-Gremien verbannen KI-Bilder aus ihrer Kommunikation


Die Flure der Macht in Brüssel sollen weitgehend eine Algorithmen-freie Zone bleiben – zumindest, wenn es um die visuelle Außendarstellung geht. Künstlich generierte Inhalte fluten längst das Internet und verwischen die Grenze zwischen Realität und Fiktion. Die drei Hauptinstitutionen der EU ziehen eine klare Trennlinie. Wie aus internen Richtlinien hervorgeht, haben die Kommission, das Parlament und der Ministerrat ihren Presseteams die Verwendung von vollständig KI-generierten Videos und Bildern in der offiziellen Kommunikation untersagt.

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Mit diesem Schritt wollen die EU-Gremien ein Statement für Authentizität abgeben. Sie sind überzeugt, dass ihre Glaubwürdigkeit untrennbar mit der Echtheit ihrer bildhaften Außendarstellung verknüpft ist. Ein Sprecher der EU-Kommission erläuterte im Gespräch mit Politico, dass das für Journalisten und die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Material frei von KI-Inhalten bleibe. Ziel sei es, das Vertrauen der Bürger zu fördern, wobei Authentizität oberste Priorität genieße. Technische Optimierungen etwa für eine verbesserte Bildqualität blieben aber unter strengen Auflagen zulässig.

Der europäische Kurs steht im Kontrast zur Praxis in den USA. Dort gehört der Einsatz von KI-Tools schon zum Werkzeugkasten. US-Präsident Donald Trump nutzt regelmäßig generierte Inhalte, um seine Botschaften weiter zuzuspitzen. Die Palette reicht von bizarren Videos zu seinen Ambitionen im Gaza-Streifen bis zu KI-Bildern, die ihn im Papst-Gewand zeigen. Für den US-Wahlkampf ist KI so zu einer Waffe geworden, die Aufmerksamkeit um fast jeden Preis zu erzeugen sucht.

Doch auch in Europa ist die Frontlinie nicht so geschlossen, wie es das Brüsseler Verbot vermuten lässt. Nationale Regierungen experimentieren auch hier mit den neuen Möglichkeiten. In Deutschland etwa nutzt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Technologie für Bildungszwecke: In einem Instagram-Clip ließ er eine tanzende Deepfake-Version seiner selbst auftreten, um vor Risiken der Technik zu warnen. In Ungarn setzte Premierminister Viktor Orbán Deepfakes ein, um politische Gegner im nationalen Wahlkampf und in Brüssel zu attackieren.

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Die Entscheidung der EU-Spitze finden nicht alle gut. Experten geben zu bedenken, dass ein Totalverzicht die Brüsseler Gremien in einer digitalen Welt ins Abseits befördern könnte. In geopolitischen Krisen, in denen die Deutungshoheit im Netz oft innerhalb von Minuten entschieden werde, könne die EU durch ihren Verzicht auf moderne Werkzeuge gelähmt wirken. Renout Van Zandycke, Berater für politische Kommunikation, hob in Politico hervor, das Risiko von Deepfakes dürfe nicht dazu führen, an der Kommunikationsfront in Schockstarre zu verfallen.

Der AI Act der EU sieht nur vor, dass generierte Inhalte durch Wasserzeichen oder andere Hinweise transparent gemacht werden müssen. Der OECD-Berater Walter Pasquarelli sieht in der neuen Auflage eine verpasste Führungschance: Die Institutionen müssten zeigen, wie transparente politische Kommunikation im KI-Zeitalter funktioniere.


(wpl)



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Rasterfahndung 2.0: Starke Zunahme der polizeilichen Gesichtserkennung


Die digitale Überwachung im öffentlichen Raum erreicht eine neue Dimension. Zahlen des Bundesinnenministeriums belegen einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung des polizeilichen Gesichtserkennungssystems (GES). Im vorigen Jahr nutzten deutsche Behörden das beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte System deutlich häufiger zur Identifizierung von Personen als zuvor. Mit insgesamt rund 343.856 Suchläufen 2025 hat sich die Schlagzahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

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Die Kriminalämter von Bund und Ländern stechen laut einer Antwort von Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU) auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Lea Reisner (Die Linke) hervor: 2024 generierten diese noch rund 121.000 Abfragen. Doch zuletzt schnellte der Wert 2025 auf über 313.500 Suchläufe hoch. Auch die Bundespolizei intensivierte die Nutzung und griff etwa 30.000 Mal auf die zentrale Fotodatenbank zu – ein Plus von rund 50 Prozent.

Das 2008 etablierte System dient offiziell als assistierendes Werkzeug, um die Identität von Tatverdächtigen oder Opfern zu klären. Das Verfahren basiert auf dem Abgleich von Bildmaterial aus Überwachungskameras oder Mobiltelefonen mit der Inpol-Datei. Darin lagern derzeit 7,6 Millionen Lichtbilder von etwa 5,4 Millionen Menschen.

Die Software codiert anatomische Merkmale eines Gesichts in ein mathematisches Template und vergleicht dieses sekundenschnell mit dem Bestand. Das Ergebnis ist eine nach Wahrscheinlichkeit sortierte Kandidatenliste. Resultate müssen im Anschluss von Lichtbildexperten manuell verifiziert werden.

Treiber ist die technische Modernisierung. Seit September 2024 setzt das BKA auf ein System, das auf Künstlicher Intelligenz (KI) basiert. BKA-Chef Holger Münch betonte die gesunkene Fehlerrate, die nun unter einem Prozent liege. Diese Effizienz hat personelle Konsequenzen: Durch den hohen Automatisierungsgrad plant das Amt, bis Ende 2026 etwa 50 Stellen aus der Gesichtserkennung abzuziehen. Nur die mit der KI-Verordnung der EU vorgeschriebene Endkontrolle bleibt als menschliches Korrektiv erhalten.

Die Bundespolizei verzeichnete eine hohe Erfolgsquote. Mit 5328 direkten Treffern führt sie die Liste der Identifizierungen an. Jeder sechste Suchlauf war erfolgreich. Experten führen dies auf den Einsatzschwerpunkt an den Binnengrenzen und die Migrationskontrolle zurück.

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Da mehr als die Hälfte der in Inpol gespeicherten Personen Asylsuchende oder Menschen mit abgelehntem Status sind, ist die Trefferwahrscheinlichkeit in dieser Gruppe mathematisch weitaus höher. Bei den Kriminalämtern fiel die Zunahme der Identifizierungen mit 1833 Fällen moderater aus. Hier verdoppelte sich aber die Zahl der „Ermittlungshinweise“ – Informationen über Ähnlichkeiten ohne direkten Treffer – auf rund 22.000.

Auftrieb erhält die Fahndung durch mobile Einsatzoptionen. Eine von der hessischen Polizei entwickelte App ermöglicht es Streifenbeamten, Gesichter direkt vor Ort per Smartphone mit dem GES des BKA abzugleichen.

Rechtswissenschaftler warnen: Da Menschen aus sozioökonomisch schwachen Schichten oder Personen, die als ausländisch wahrgenommen werden, häufiger kontrolliert würden, landeten sie überproportional oft in Inpol. Bei künftigen Delikten würden sie so mithilfe von Gesichtserkennung mit höherer Wahrscheinlichkeit identifiziert.


(wpl)



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