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Chatkontrolle: EU-Parlament lehnt Verlängerung erneut ab


Das EU-Parlament hat am Donnerstagmorgen die von der EU-Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten gewünschte Verlängerung der sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“ erneut abgelehnt. Zugleich haben sich die Parlamentarier für eine eingeschränkte Verlängerung unter strikten Auflagen ausgesprochen.

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Damit bleibt das Parlament bei seiner Linie. Die Parlamentarier hatten den Vorschlag der Kommission bereits vor zwei Wochen abgelehnt und sich für starke Einschränkungen ausgesprochen. Auf Druck der Kommission und der Mitgliedsstaaten erzwang die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) eine erneute Abstimmung.

Nach der ersten Abstimmung hatten die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten die Verhandlungen über einen Kompromiss mit dem Parlament platzen lassen. Zuvor war das Vorhaben schon im Rechts-Ausschuss des Parlaments gescheitert. Damit war klar, dass die Ausnahmeregelung für die „freiwillige Chatkontrolle“ in wenigen Tagen ausläuft.

Das Parlament hätte am Donnerstag eigentlich über das Ergebnis dieser Kompromissverhandlungen abstimmen sollen. Stattdessen hat die EVP eine erneute Abstimmung erzwungen, um vielleicht ein anderes Ergebnis zu erzielen. Während das nicht aufging und das Parlament in wesentlichen Punkten bei seiner Linie blieb, war insbesondere die Abstimmung über vorgeschlagene Einschränkungen knapp.

Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Für die Unternehmen besteht dafür keine gesetzliche Verpflichtung. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen.

Die derzeit gültige Ausnahme läuft am 3. April ab. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese Regelung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Das hat das Parlament abgelehnt und sich stattdessen für eine kürzere Laufzeit bis August 2027 sowie starke Einschränkungen der Befugnisse ausgesprochen. Unter anderem soll die Suche nach einschlägigem Material nur bei konkretem Verdacht möglich sein.

Parallel verhandelt die EU über eine gesetzliche Grundlage, um eine Dauerlösung für die Chatkontrolle zu schaffen. Das Parlament ist gegen eine anlasslose Überwachung sämtlicher Kommunikation und setzt sich für klare Einschränkungen ein. Da die Verhandlungen stocken, sollte die Ausnahme erneut verlängert werden.

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Die Verhandlungen über einen Kompromiss für die Ausnahmeregelung sind offenbar deshalb geplatzt, weil die Länder fürchten, damit eine Vorentscheidung für die Verhandlungen über die dauerhafte Lösung zu treffen. Der Rat will sich die Option auf eine anlasslose Chatkontrolle offenhalten.

Argumentiert wird dabei mit Kinderschutz und notwendigen Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Noch am Mittwoch hatten vier EU-Kommissare eindringlich an die Parlamentarier appelliert, eine Verlängerung der derzeit gültigen Regeln zu ermöglichen. „Der Schutz von Kindern, nicht der von Tätern, muss der leitende Grundsatz des Handelns der EU bleiben“, mahnen Henna Virkkunen, Magnus Brunner, Michael McGrath und Glenn Micallef in einem Schreiben an die Parlamentarier. Kritiker argumentieren, dass eine allgemeine Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger eingreift.

Das Drama um die Chatkontrolle ist alles andere als parlamentarischer Alltag. Und es wird jetzt wohl ein weiteres Kapitel geben: Nachdem das Parlament den Kommissionsvorschlag zwar abgelehnt, aber einen eigenen Änderungsvorschlag verabschiedet hat, sieht das parlamentarische Prozedere jetzt eigentlich erneute Verhandlungen mit Kommission und Rat vor. Kommt es erneut nicht zu einem Kompromiss und der Rat akzeptiert das demokratische Votum, ist die „freiwillige Chatkontrolle“ am 3. April Geschichte.


(vbr)



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AWS und Azure: EU-Kommission knöpft sich Cloud-Riesen wettbewerbsrechtlich vor


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Die EU-Kommission zieht die Daumenschrauben für Amazon und Microsoft weiter an. Nach einer Marktuntersuchung kamen die Brüsseler Wettbewerbshüter zu dem vorläufigen Schluss, dass die Cloud-Plattformen Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure als sogenannte Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollten.

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Die Regierungsinstitution will mit der Initiative, die sich vorige Wochen prinzipiell bereits abzeichnete, ihren regulatorischen Zugriff auf den IT-Unterbau ausweiten. Bisher galten die strengen Wettbewerbsregeln vor allem für klassische Plattformdienste wie Suchmaschinen oder Messenger. Dass AWS und Azure nun ins Visier geraten, ist eine Besonderheit: Beide Dienste verfehlen eigentlich die quantitativen Schwellenwerte des DMA, die sich an festen Nutzerzahlen orientieren.

Trotzdem sieht die Kommission in den beiden größten Cloud-Anbietern in der EU ein Nadelöhr zwischen Firmen und deren Endkunden. Ihre operative Kapazität, die immensen Investitionen und die über Jahre zementierte Marktführerschaft rechtfertigen laut den Wettbewerbswächtern diesen Schritt.

Ein Treiber für diese Entwicklung ist der KI-Boom. Cloud-Rechenzentren bilden das Rückgrat für das Trainieren und den Betrieb von KI-Modellen. Die Kommission stellt fest, dass Amazon und Microsoft über ihre umfangreichen Portfolios an eigenen KI-Werkzeugen sowie strategische Partnerschaften der Nachfrage nach KI-Diensten fast vollständig in ihren eigenen Ökosystemen nachkommen. Für Mitbewerber bleibe in diesem hochgradig vertikal integrierten Markt kaum Raum zum Atmen.

Zudem profitierten die Tech-Riesen von Lock-in-Effekten und extrem hohen Wechselkosten, heißt es. Diese machten es Unternehmenskunden fast unmöglich, die Plattform zu wechseln. Cloud-Computing sei längst kein reines Digitalthema mehr, erläutert die Kommission, sondern eine kritische Ressource für die gesamte europäische Wirtschaft. Mehr als die Hälfte aller EU-Unternehmen griffen auf Cloud-Server zurück, was die Frage nach fairer Konkurrenz umso dringlicher mache.

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Die im November gestarteten Untersuchungen, bei denen die niederländische Marktaufsichtsbehörde (ACM) die Kommission unterstützte, lieferten die Basis für die Einschätzung. Daneben läuft noch eine weitere Analyse. Sie soll generell klären, ob die bestehenden DMA-Verpflichtungen ausreichen, um unfaire Praktiken im Cloud-Sektor effektiv zu bekämpfen. Die Kommission betont, dass es dabei um die technologische Souveränität und faire Wettbewerbsbedingungen geht.

Die beiden US-Konzerne, die bereits für andere Dienste als Gatekeeper benannt wurden, können nun auf die Vorwürfe reagieren. Sollte die Kommission ihre Erkenntnisse im Anschluss bestätigen, drohen Amazon und Microsoft weitreichende Konsequenzen. Nach einem offiziellen Beschluss hätten sie sechs Monate Zeit, um ihre Cloud-Dienste mit den Auflagen des DMA in Einklang zu bringen. Sie müssten dann etwa Interoperabilität garantieren, Datenportabilität erleichtern und die Bevorzugung eigener Dienste unterlassen.


(mho)



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Micron: Client-Speicher bringt die höchste Marge ein


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Mit Micron hat jetzt auch der dritte der drei weltweit größten Speicherhersteller seinen aktuellen Geschäftsbericht veröffentlicht. Einmal mehr verdeutlicht er, wie stark die Speicherriesen vom aktuellen Liefermangel profitieren: Der Umsatz steigt in drei Monaten um 74 Prozent auf fast 41,5 Milliarden US-Dollar, der Nettogewinn sogar um 105 Prozent auf gut 28,2 Milliarden US-Dollar.

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Das stärkere Wachstum beim Gewinn liegt an höheren Preisen für Arbeitsspeicher (DRAM) und NAND-Flash für SSDs, was sich in der Gewinnspanne widerspiegelt: Die Betriebsmarge steigt verglichen mit dem Vorquartal von 67,6 auf 80,4 Prozent. Die Bruttomarge liegt inzwischen bei enorm hohen 84,6 Prozent.

Der Vergleich mit dem gleichen Vorjahreszeitraum zeigt, wie absurd die aktuelle Speicherkrise ist: Der Nettogewinn steigt um den Faktor 15. Vor einem Jahr war Speicher noch ohne Probleme lieferbar.

Die Aufschlüsselung nach Zielmärkten beweist, dass Speicher für Desktop-PCs, Notebooks, Smartphone und andere Endgeräte weiterhin äußerst lukrativ ist. Mit 86 Prozent Betriebs- und 87 Prozent Bruttomarge bringt diese Gruppe den höchsten relativen Gewinn. Es erklärt, warum Speicherhersteller offenbar wieder verstärkt DDR5-DRAM produzieren wollen.

Zum Vergleich: Cloud-Hyperscaler wie Amazon AWS, Google, Meta und Microsoft Azure bringen knapp 13,8 Milliarden US-Dollar bei 78 Prozent Betriebs- und 83 Prozent Bruttomarge. Erst wenn man Cloud-Hyperscaler (Cloud Memory Business) und traditionelle Server (Core Data Center Business) zusammenzählt, ist die Client-Sparte abgehängt.



Microns Umsatz nach Sparten aufgeteilt. Cloud Memory meint Cloud-Hyperscaler, Core Data Center klassische Server.

(Bild: Micron)

DRAM macht derweil drei Viertel von Microns Umsatz aus, angetrieben von DDR5, LPDDR5X und High-Bandwidth Memory (HBM). Den Rest setzt der Hersteller mit NAND-Flash-Bausteinen um. Die Preise schießen für beide Speichertypen ähnlich weit hoch.

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Im neuen Quartal erwartet Micron im Mittel 50 Milliarden US-Dollar Umsatz, bei einer firmenweiten Bruttomarge von 86 Prozent. Microns Aktie ist seit Bekanntgabe der Geschäftszahlen um über 15 Prozent gestiegen und hat damit das kleine Tief vom Wochenbeginn wieder überwunden.

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(mma)



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Australische Kinder nutzen Soziale Netze trotz Verbots


[Link auf https://www.esafety.gov.au/research/under-the-new-age-restrictions-early-insights-from-australian-parents]„Age bans won’t work“, haben Experten gewarnt, als Australien im Eilverfahren beschlossen hat, Kinder und Jugendliche aus großen Sozialen Netzen zu verbannen. „Rechtliche Altersgrenzen werden nicht funktionieren.“ Es war das erste Land mit so einem Verbot, inzwischen gibt es Nachahmer. Eine Befragung 400 Betroffener zeigt, dass die Warnung gerechtfertigt war. Die Nutzung ist scheint kaum zurückgegangen: 86 Prozent der Betroffenen haben angegeben, in der Woche vor der Befragung mindestens eine verbotene Plattform genutzt.

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Das Verbot ist am 10. Dezember 2025 in Kraft getreten und gilt für Meta Platforms (Facebook, Instagram, Threads, nicht aber Whatsapp), Kick, Reddit, Snapchat, TikTok, Twitch, X und YouTube. Vor dem Verbot haben 95 Prozent der Kinder (12 und 13 Jahre alt, n=139) angegeben, mindestens eines dieser Angebote in der Woche vor der Befragung genutzt zu haben, 60 Prozent sogar jeden Tag dieser Woche. In der zweiten Befragung, drei Monate nach Inkrafttreten des Verbots, sind diese Werte nur geringfügig gefallen: auf 86 Prozent, respektive 52 Prozent für tägliche Nutzung.

Bei den befragten 14- und 15-Jährigen (n=197) ging es von 98 Prozent auf 89 Prozent (Nutzung in der zurückliegenden Woche), beziehungsweise von 77 Prozent auf 65 Prozent für tägliche Nutzung. Ebenfalls einbezogen wurden ältere Jugendliche (16+, n=100), für die die rechtlichen Beschränkungen nicht gelten. Sie zeigen einen ähnlichen Trend: Statt 100 Prozent haben nur noch 96 Prozent eines der Angebote in der Woche vorher genutzt. Die tägliche Nutzung haben nach 89 Prozent nur noch 85 Prozent zugegeben.

Dass ihre Zahlen repräsentativ seien, nimmt die Forschergruppe um Courtney Barnes und Alix Hall von der australischen Universität Newcastle nicht in Anspruch. Zwar haben sie sich einen Teil der online und telefonisch eingeholten Antworten durch Screenshots belegen lassen; doch leben zwei Drittel der Teilnehmer in einem einzelnen Staat Australiens (Neusüdwales). Fast alle sind in Australien geboren und sprechen zu Hause Englisch, 69 Prozent leben in wohlhabenderen Haushalten. Zudem ist die Stichprobe nicht groß: Von insgesamt 436 im Vorjahr Befragten waren in der zweiten Runde noch 408 mit dabei, das Geschlechterverhältnis war annähernd ausgeglichen (47 Prozent Knaben). Die Forscher empfehlen weitere, größere Studien.

Es könnten also auch jahreszeitbedingte Schwankungen mitspielen. Darauf deutet auch hin, dass die Teilnehmer tendenziell angegeben haben, mehr Zeit mit Spielen im Freien und weniger Zeit mit KI-Begleitern (AI companions) zu verbringen als vor dem Verbot. Stark gestiegen ist die berichtete Whatsapp-Nutzung. Ungefähr gleich viele Jugendliche haben nach Eigeneinschätzung die Nutzung Sozialer Netze gesteigert wie reduziert. Gleiches gilt für Computerspielen.

Von jenen 86 Prozent der Unter-16-Jährigen, die in der Woche vor der zweiten Fragerunde ein verbotenes Soziales Netz genutzt haben, erinnerten sich zwei Drittel an eine Altersprüfung einer Plattform, die sie dann überwunden haben. Die Methoden streuen stark: Ein Drittel wurde nach dem Alter gefragt, ein gutes Fünftel musste ein Selfie oder anderes Fotos hochladen, ein Achtel die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten einholen.

Weitere Altersprüfungsansätze waren der Upload von Ausweiskopien, die Angabe von Ausweisnummern oder Bankdaten, der Upload von Stimmproben sowie der Einsatz spezieller Apps zur Altersprüfung. Der Nutzen ist bescheiden: 62 Prozent drangen mit ihrem eigenen Konto durch, nur jeweils 17 Prozent mussten auf ein fremdes oder ein gefälschtes Konto ausweichen. Acht Prozent halfen sich mit dem Inkognito-Modus eines Browsers.

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Mittels eines virtuellen privaten Netzes (VPN) einen Standort außerhalb Australien vorzutäuschen, um das Verbot zu umgehen, spielt praktisch keine Rolle: Nur zwei Prozent haben sich damit geholfen.

Von den älteren Teilnehmern mussten sieben Prozent ein gefälschtes Zugangskonto einsetzen, vier Prozent ein fremdes und ein Prozent den Inkognitomodus eines Webbrowsers. Denn sie wurden von den Algorithmen fälschlich für zu jung gehalten.

Das Umfrageergebnis überrascht vielleicht der Höhe, nicht aber dem Grundsätzlichen nach. Denn Ähnliches hat schon eine Umfrage der für das Verbot zuständigen Regulierungsbehörde unter Erziehungsberechtigten gezeigt: Demnach wusste vor dem Verbot knapp die Hälfte, dass ihre Kinder ein eigenes Konto bei mindestens einer vom Verbot betroffenen Plattform hatten. Von diesen wissenden Eltern haben im neuen Jahr rund siebzig Prozent angegeben, dass ihre Kinder weiterhin ein Konto bei Snapchat oder Meta haben, berichtet die Regulierungsbehörde.

Bei Youtube hingegen soll gut die Hälfte der Kinder ihren Zugang verloren haben. Nähere statistische Angaben, die eine Bewertung der Behördenumfrage erlauben würden, liegen der Redaktion nicht vor.


(ds)



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