Künstliche Intelligenz
Chatkontrolle: EU-Parlament lehnt Verlängerung erneut ab
Das EU-Parlament hat am Donnerstagmorgen die von der EU-Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten gewünschte Verlängerung der sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“ erneut abgelehnt. Zugleich haben sich die Parlamentarier für eine eingeschränkte Verlängerung unter strikten Auflagen ausgesprochen.
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Damit bleibt das Parlament bei seiner Linie. Die Parlamentarier hatten den Vorschlag der Kommission bereits vor zwei Wochen abgelehnt und sich für starke Einschränkungen ausgesprochen. Auf Druck der Kommission und der Mitgliedsstaaten erzwang die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) eine erneute Abstimmung.
Kompromiss gescheitert
Nach der ersten Abstimmung hatten die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten die Verhandlungen über einen Kompromiss mit dem Parlament platzen lassen. Zuvor war das Vorhaben schon im Rechts-Ausschuss des Parlaments gescheitert. Damit war klar, dass die Ausnahmeregelung für die „freiwillige Chatkontrolle“ in wenigen Tagen ausläuft.
Das Parlament hätte am Donnerstag eigentlich über das Ergebnis dieser Kompromissverhandlungen abstimmen sollen. Stattdessen hat die EVP eine erneute Abstimmung erzwungen, um vielleicht ein anderes Ergebnis zu erzielen. Während das nicht aufging und das Parlament in wesentlichen Punkten bei seiner Linie blieb, war insbesondere die Abstimmung über vorgeschlagene Einschränkungen knapp.
Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Für die Unternehmen besteht dafür keine gesetzliche Verpflichtung. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen.
Die derzeit gültige Ausnahme läuft am 3. April ab. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese Regelung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Das hat das Parlament abgelehnt und sich stattdessen für eine kürzere Laufzeit bis August 2027 sowie starke Einschränkungen der Befugnisse ausgesprochen. Unter anderem soll die Suche nach einschlägigem Material nur bei konkretem Verdacht möglich sein.
Parallel verhandelt die EU über eine gesetzliche Grundlage, um eine Dauerlösung für die Chatkontrolle zu schaffen. Das Parlament ist gegen eine anlasslose Überwachung sämtlicher Kommunikation und setzt sich für klare Einschränkungen ein. Da die Verhandlungen stocken, sollte die Ausnahme erneut verlängert werden.
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Die Verhandlungen über einen Kompromiss für die Ausnahmeregelung sind offenbar deshalb geplatzt, weil die Länder fürchten, damit eine Vorentscheidung für die Verhandlungen über die dauerhafte Lösung zu treffen. Der Rat will sich die Option auf eine anlasslose Chatkontrolle offenhalten.
Kommission macht Druck
Argumentiert wird dabei mit Kinderschutz und notwendigen Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Noch am Mittwoch hatten vier EU-Kommissare eindringlich an die Parlamentarier appelliert, eine Verlängerung der derzeit gültigen Regeln zu ermöglichen. „Der Schutz von Kindern, nicht der von Tätern, muss der leitende Grundsatz des Handelns der EU bleiben“, mahnen Henna Virkkunen, Magnus Brunner, Michael McGrath und Glenn Micallef in einem Schreiben an die Parlamentarier. Kritiker argumentieren, dass eine allgemeine Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger eingreift.
Das Drama um die Chatkontrolle ist alles andere als parlamentarischer Alltag. Und es wird jetzt wohl ein weiteres Kapitel geben: Nachdem das Parlament den Kommissionsvorschlag zwar abgelehnt, aber einen eigenen Änderungsvorschlag verabschiedet hat, sieht das parlamentarische Prozedere jetzt eigentlich erneute Verhandlungen mit Kommission und Rat vor. Kommt es erneut nicht zu einem Kompromiss und der Rat akzeptiert das demokratische Votum, ist die „freiwillige Chatkontrolle“ am 3. April Geschichte.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Gmail: Erneut Probleme mit Exchange ActiveSync
Im Dezember vergangenen Jahres wurden Probleme der Gmail-App von Google beim Verarbeiten von E-Mails mit dem Exchange-ActiveSync-Protokoll bekannt. Das schien Mitte Januar gefixt. Nun beschweren sich erneut viele Nutzer, dass ihre Gmail-App keine E-Mails mehr von Exchange-Online-Konten abholen kann.
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Im sozialen Netzwerk Reddit startete vor knapp zwei Wochen ein neuer Thread, in dem sich zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer über erneute Schwierigkeiten der Gmail-App austauschen. Demnach gelingt das Login in den Microsoft-365-Exchange-Online-Zugang nicht mehr. Eine Fehlermeldung deutet in die Richtung, die Konto-Informationen zu prüfen oder eine moderne Authentifizierung zu nutzen.
Lösungen wie das Löschen von App-Caches und -Daten sowie Zugängen und erneutem Anlegen sind teils nur von kurzer Dauer und helfen oftmals auch gar nicht. Manche kommen auch nicht mehr in das Konto danach, trotz korrektem Passwort und zweiten Faktor in der App. Auch wenn der Effekt ähnlich klingt wie die Ende April aufgetretenen Probleme unter iOS auf den Maildienst Outlook respektive Hotmail, scheint das nicht miteinander zusammenzuhängen.
Google erhält viele Problemmeldungen
Aber auch bei Google selbst melden sich viele im Issue Tracker, dem Bug-Tracking-System des Unternehmens. Dort findet sich auch ein Beitrag, dem zufolge auch ein Unternehmensnetz mit 150 MDM-verwalteten XCover-Geräten von dem Problem betroffen ist. Da ist der Switch zu Outlook als (temporäre) Gegenmaßnahme nicht so einfach umzusetzen wie für Einzelpersonen.
Als Ursache vermuten einige User, dass das Erzwingen des Exchange-ActiveSync-Protokolls in Version 16.1 seit dem 1. März 2026 Auslöser der Probleme sein könnte. Gmail unterstützt demnach die Protokollversion noch nicht. Es ist völlig unklar, ob das tatsächlich die Ursache für die beobachteten Probleme ist. Google hat sich noch nicht öffentlich dazu geäußert.
Derzeit gibt es noch keine allgemeingültige Lösung für das Problem. Auf Anfrage von heise online reagierte Google nicht umgehend. Wir reichen hilfreiche Hinweise nach, wenn sie eintreffen.
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(dmk)
Künstliche Intelligenz
Insider zur Vision Pro: Keine neue Hardware in den kommenden zwei Jahren
Wie geht es weiter mit der Vision Pro? Laut Bloomberg-Reporter Mark Gurman ist das teure Mixed-Reality-Headset mit (sehr) hoher Auflösung bei Apple zwar noch nicht endgültig beerdigt, wie manche Beobachter vermutet haben. Doch die Arbeit gehe nur noch langsam voran, nachdem Apple Teams aufgelöst beziehungsweise Mitarbeiter in andere Abteilungen versetzt hat, schreibt Gurman in seinem Newsletter vom Sonntag.
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Pflege auf Sparflamme, keine Einstellung
Die Arbeit an einem stark verbesserten neuen Headset soll Apple „depriorisiert“ haben – zumindest auf absehbare Zeit. Es sei aber denkbar, dass ein weiteres Modell in den kommenden zwei Jahren erscheint. Die Arbeit an starken Verbesserungen, etwa einer (deutlich) leichteren Hardware und/oder einem integrierten Akku („Vision Air“) soll Apple jedoch zunächst aufgegeben haben.
Die Software- und Technikseite des Projekts ist aber keineswegs aus der Welt. Apple sieht visionOS demnach als Grundlage für künftige Smartglasses mit Bildschirm, die weiterhin „hohe Priorität“ für Apple haben sollen. visionOS 27 werde jedoch nur wenig Neuerungen bekommen. Die weitere Pflege ist aber sichergestellt, auch um Kunden, die 3700 Euro und mehr investiert haben, nicht zu enttäuschen.
Ternus war kein Fan, will aber Smartglasses
Interessant: Apple sucht über seine Jobs-Website nach wie vor Menschen, die an visionOS und Mixed Reality arbeiten – sowie an Vision-Pro-Hardware. Allerdings soll letzteres eine Finte sein, denn Apple macht keine Angaben zu künftigen Smartglasses mit Bildschirm. Das heißt: Vision-Pro-Bewerber könnten auch auf solche Projekte angesetzt werden. Apples nächster CEO, John Ternus, soll laut dem Bericht kein großer Fan des Headsets gewesen sein, sieht aber das Thema Smartglasses ebenfalls als wichtig an. Denkbar ist außerdem, dass neue Technologien und Materialien, an denen Apple parallel forscht, dazu führen könnten, dass die Vision Pro leichter und billiger wird.
Viele von Apples Topmanagern, so Gurman, hätten die Vision Pro in ihrer aktuellen Inkarnation bereits „abgeschrieben“ – aufgrund des Preises und des Gewichts. „Sie glauben aber an Brillen und dass die Vision Pro ein Sprungbrett für diese Vision ist.“ Das sind letztlich gute Nachrichten für Besitzer des Headsets, doch Neukäufer dürfte das kaum anlocken. Immerhin: visionOS 27 soll auch die neuen KI-Funktionen bekommen, die mit iOS 27 und Co. erwartet werden.
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(bsc)
Künstliche Intelligenz
EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar
Apple hat sich in der Vergangenheit bereits gegen ein Bonner Kaffeehaus namens Apfelkind, eine Rezept-App mit Birnenmarke und eine norwegische Partei mit Apfel-Signet rechtlich gewehrt, doch dieser Fall dürfte besonders skurril sein: Vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist es dem iPhone-Konzern nun gelungen, ein chinesisches Unternehmen mit Zitronenlogo markentechnisch anzugreifen. Einer sogenannten „Challenge“, bei der einem Eintrag für eine EU-Marke durch ein anderes Unternehmen widersprochen werden kann, wurde nun entsprochen.
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Runde Äpfel und andere Details
Die Yichun QinNingMeng Electronics Co., Ltd. stellt eigentlich Tastaturen her und nutzt dafür die Markenbezeichnung Keythos. Außerdem verkauft die Firma offenbar Solartechnik. Ihr Logo, das sie innerhalb der EU schützen wollte, besteht aus einem unterbrochenen Kreis oder auch „C“ (man könnte es auch „angebissen“ nennen), in dem oben Kuchen- oder Fruchtstücke und unten eine angedeutete Tastatur zu sehen ist. Das Logo ist zitronig gelb. Mittig oben ist zudem ein stilisiertes Blatt in Grün angebracht, das allerdings nach links statt nach rechts wie bei Apple schaut.
Grund für die Gestaltung des Logos soll sein, dass Teile der Firmenbezeichnung auf Zitrusfrüchte Bezug nehmen. Laut der Stellungnahme des Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Macrumors vorliegt, hält Apple das Logo für eine Nachahmung seiner Marke. Die Behörde teilt die Argumentation der Ähnlichkeit allerdings nur teilweise. Beide Darstellungen seien optisch ähnlich, wenn auch nur in geringem Maße, so die Beamten. „Der Widersprechende macht geltend, dass das Bildelement des angefochtenen Markenzeichens ebenfalls aus einer Apfeldarstellung mit einem abgetrennten Blatt und einer [angebissenen Frucht] bestehe. Der Hauptteil des Bildelements besteht jedoch (trotz des fehlenden Teils) aus einem Kreis, und Äpfel sind nicht vollkommen rund.“
Berufung ist noch möglich
Dennoch siegte Apple mit seiner Challenge. Der Grund ist einfach: Das Zitronenlogo würde unfaire Vorteile aus Apples Reputation ziehen, wie dies auch Apples Anwälte argumentiert hatten. Die Patentbeamten gehen davon aus, dass Yichun QinNingMeng explizit darauf Bezug nimmt, um eine „mentale Verbindung“ zwischen den Logos herzustellen.
Damit kann der Tastaturhersteller seine Marke in der EU nicht für Tastaturen und Computerprodukte nutzen. Unklar bleibt, ob dies für Solargerätschaften erlaubt wird, hier läuft das Verfahren zunächst weiter. Yichun QinNingMeng kann nun gegen die Entscheidung des EU-Patent- und Markenamts innerhalb von zwei Monaten in Berufung gehen. In den USA lief ein ähnlicher Fall, allerdings beteiligten sich die Chinesen nicht an dem Verfahren, nachdem Apple auch dort Einspruch eingelegt hatte.
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(bsc)
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