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Künstliche Intelligenz

Dank KI: Waldwachstum aus alten Daten von Landsat-Satelliten ermittelt


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Einer Forschungsgruppe ist es mithilfe von Verfahren des maschinellen Lernens gelungen, die mittlere Kronenhöhe in südchinesischen Wäldern für mehr als 30 Jahre in die Vergangenheit zurück zu ermitteln und damit ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den Klimawandel beizusteuern. Das erklärt die Chinesische Akademie der Wissenschaften jetzt, an der die Arbeit geleitet wurde. Für diese wurden Daten der US-amerikanischen Landsat-Missionen ausgewertet, die die Zeitreihe überhaupt erst ermöglicht hätten. Die Analyse hat demnach deutliche Unterschiede zwischen dem Baumwachstum in Plantagen sowie Sekundärwäldern zutage gefördert und gezeigt, wie wichtig das Waldmanagement sei. Bei dem könnte die neue Methode künftig besonders hilfreich sein.

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Wie die Forschungsgruppe erklärt, existieren Karten zur Baumhöhe in den Wäldern der Welt. Wichtig sind die, um die dort vorhandene Biomasse zu ermitteln und herauszufinden, wie viel Kohlenstoffdioxid die Pflanzen dort speichern können. Diese Karten würden aber immer nur den Zustand während eines bestimmten Moments darstellen, Erkenntnisse über die Dynamiken in den wichtigen Ökosystemen ließen sich damit nur begrenzt sammeln. Genau die sollen sich aus historischen Satellitenaufnahmen ableiten lassen, schreibt das Team. Damit lasse sich beispielsweise ermitteln, welche Folgen das Vorgehen vor Ort hat und hatte. Vorgestellt wurde die Studie im Fachmagazin Journal of Remote Sensing.

Am Beispiel von Wäldern in Südchina hat die Forschungsgruppe die Funktionsweise ihrer Methode vorgeführt und die Ergebnisse nun ebenfalls publiziert. Demnach ist die durchschnittliche Kronenhöhe dort von 6,4 Metern im Jahr 1986 auf mehr als 10,3 Meter im Jahr 2019 um über 60 Prozent gewachsen. Großangelegte Aufforstungsprojekte und Waldschutzmaßnahmen hätten also dafür gesorgt, dass sich Gebiete mit überwiegend höheren Bäumen stark ausgebreitet haben. Plantagenwälder seien dabei deutlich schneller gewachsen, aber Sekundärwälder hätten schließlich größere Gesamthöhen erreicht. Das Team erläutert, die Methode lasse sich weltweit anwenden, und spricht davon, dass sie das Waldmanagement transformieren könne.


(mho)



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Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks


Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.

Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.

Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
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Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich


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Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.

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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.

In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.

Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.

Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.

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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.

Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.

Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.

Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.

Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.


(mho)



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Behörden-Chaos in Sachsen: Wenn die Software keine Zahlungen zuordnet


IT-Probleme haben in Sachsens Behörden und Einrichtungen zu Problemen bei der Zahlungsverwaltung geführt. Grund dafür ist nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks eine Software-Umstellung. In der Folge hätten Zahlungsein- und -ausgänge monatelang nicht wie gewohnt bearbeitet und zugeordnet werden können.

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Den MDR-Recherchen zufolge waren zahlreiche Einrichtungen betroffen: Die Zentrale Bußgeldstelle hat demnach einen Stopp aller Mahnverfahren verhängt. Mehrere Hochschulen konnten die Zahlung fälliger Semesterbeiträge nicht nachvollziehen. Auch bei Überweisungen ins Ausland habe es Probleme gegeben, weil in dem neuen Programm die Währung falsch erfasst wurde.

Das Landesamt für Steuern und Finanzen teilte auf Anfrage mit, dass bei der Einführung eines neuen Systems Schwierigkeiten aufgetreten seien. Diese seien inzwischen abgestellt. Es gebe noch „einzelne Probleme“, an deren Beseitigung ein Kompetenzteam mit Hochdruck arbeite.

„Die Zahlungsfähigkeit des Freistaates war durch diese Schwierigkeiten zu keiner Zeit beeinträchtigt“, betonte das Amt. Der Freistaat sei allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Die Umstellung auf das neue System sei umfangreich und sehr komplex.

Die Probleme an den Hochschulen hätten rechtzeitig gelöst werden können, damit die Studierenden zum neuen Semester wieder immatrikuliert werden konnten. Gehaltszahlungen für Bedienstete seien korrekt geleistet worden. Einzelne Ausfälle seien nachgeholt worden.

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Bei zehn von 300 Auslandsüberweisungen sei die Währung nicht korrekt gewesen. Man stehe in Kontakt mit den Empfängern, um die Zahlungen zu korrigieren.


(mho)



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