Datenschutz & Sicherheit
Degitalisierung: Fremde Autos – netzpolitik.org

Die heutige Degitalisierung möchte ich mit einer Erinnerung aus meiner Kindheit einleiten. Es müsste in der ersten Klasse gewesen sein, da passierte in der Schule etwas Besonderes: Der Videowagen, sehr selten genutzt, wurde in ein großes Klassenzimmer gefahren und zwei Schulklassen sammelten sich vor einem Fernseher. Es wurde eine Videokassette in den VHS-Player geschoben und ein Film in ziemlich hartkontrastigem Schwarz-Weiß wurde abgespielt. Was folgte, war ein uns Kinder durchaus aufrüttelnder Film. In ein paar Minuten wurde uns Kindern erklärt, wie gefährlich es sein kann, in fremde Autos zu steigen. Gefahr der Kindesentführung, nicht machen, liebe Kinder. Dass ich mich heute noch an Teile dieses Films und den Vorführungskontext so genau erinnern kann, zeigt doch zumindest, dass der Film eine Wirkung auf uns Kinder gehabt haben muss.
Ich bin inzwischen kein Kind mehr, was allein schon aus der Beschreibung von Videokassetten klar werden sollte. Videokassetten im VHS-Format sind ein Aufzeichnungs- und Wiedergabesystem aus den 1970er-Jahren. Viele von den Kindern bis Minderjährigen, die heute von Social Media abgehalten werden sollen, durch Altersverifikation mit teils absurd in die Intimsphäre eingreifenden Methoden, haben solche klobigen Kassetten vielleicht noch nie zu Gesicht bekommen und das Klackern und Surren beim Einlegen einer solchen Kassette nie gehört.
Wenn ich meine Erinnerungen an die Schulzeit in Gedanken über die Jahre weitergehe, kommt mir dann der Fahrradführerschein in der vierten Klasse in den Sinn. Ging es doch auch dabei darum, Kindern beizubringen, wie sie sich sicher eigenständig im Straßenverkehr mit Fahrrädern bewegen können. Auch hier wurde viel Aufwand betrieben. Ganze Schulklassen wurden mit einem extra bestellten Bus zum nächsten Fahrradübungsplatz gefahren und durften dort im Kleinen Situationen im Straßenverkehr simulieren, um dann hoffentlich möglichst sicher auf echten Straßen unterwegs zu sein.
Ein paar Jahrzehnte später bin ich diesen pädagogischen Maßnahmen dankbar. Weil ich bisher keine kritischen Konfliktsituationen hatte, bei denen Autos eine Rolle spielten. Sei es durch eine nie stattgefundene Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB, wie das kleine Kind von damals, das jetzt wohl als Erwachsene nennen sollte, noch durch Unfälle im Straßenverkehr auf Fahrrädern. Es ist nicht klar nachweisbar, ob es konkret die Erziehung war, die all diese kritischen Situationen vermieden hat. Sie hatte aber zumindest im Sinne eines Präventionsparadoxons, also dem Gar-nicht-Entstehenlassen solcher kritischen Situationen, einen Anteil.
Digitalpädagogik
2026 vermisse ich einen vergleichbaren Ansatz von umfassender Digitalpädagogik, wenn wir die Versuche von Gefahrenprävention in Bezug auf den Straßenverkehr mit dem Digitalen in Relation setzen. Aber automobile Individualmobilität gibt es auch eher schon seit mehr als hundert Jahren und dieses Internet ist ja immer noch Neuland.
Wie neuartig dieses Digitale und seine Gefahren immer noch sind, zeigt sich zum Beispiel bei Julia Klöckner, als Bundestagspräsidentin immerhin im zweithöchsten politischen Amt in diesem Land. Julia Klöckner ist digital gesehen in gewisser Weise, rein bildlich gesprochen, ganz unbedarft in ein fremdes Auto eingestiegen und ihr Account wurde dann eben entführt.
Nun ist es eine mögliche Reaktion, eine eher schadenfrohe Haltung Julia Klöckner gegenüber einzunehmen oder anderen wohl auch betroffenen Teilen der Bundesregierung. Zumal Warnungen zu Phishing-Kampagnen ja durchaus seit längerem ausgesprochen wurden. Eigentlich auch schon seit Januar, zumindest nach Lektüre der relevanten Onlinemedien wie diesem hier.
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Allerdings wäre das ja nicht besonders erwachsen und ich bin ja kein schadenfrohes Kind mehr. Inzwischen bin ich im Bereich digitaler Kompetenzen ja digitale Erklärbärin – Eigenaussage meiner Webseite –, versuche immer wieder, nicht nur Technik zu erklären, sondern vor allem auch die Technikfolgen. Manchmal braucht es dazu auch eine sehr plastische, anschauliche Demonstration der Gefahren und möglichen Folgen schlechter Digitalisierung und manchmal sagen sogar ehemalige Teile der Bundesregierung, dass sie im Digitalen viel gelernt hätten. Das passiert aber oftmals erst, nachdem etwas passiert ist.
Im Falle Signal passiert aber erstaunlich wenig Selbstreflexion der Betroffenen. Vielmehr wird die Lösung in Verantwortung anderer gesucht. Signal will in Zukunft etwa selbst mehr gegen Phishing unternehmen. Der Bundestag sucht für sich die Lösung gleich in einem anderen Messenger, nämlich Wire.
Oberflächliche Diskussionen
Aus rein technischer Sicht könnte jetzt eine sehr nerdige Diskussion über die Sicherheit von Messengern und das damit verbundene Sicherheitsrisiko für Nutzer*innen entbrennen. Telefonnummern für die Nutzung wie bei Signal, wenn auch inzwischen nur zum Onboarding, seien ja ein Sicherheitsrisiko per se und E‑Mails wie bei Wire seien ja viel besser. BSI-Zertifizierungen hätte ja nur Wire, aber auch nur befristet bis 2028, weil im Gegensatz zu Signal ist das ja nicht Post-Quanten…
Wire im Speziellen hat nach dem Hack auf Julia Klöckner die Gunst der Stunde genutzt und genau so eine Diskussion aufgemacht: Guck, hier ist ein besseres Produkt, weil dies und das und mehr souverän. Wire sei ganz anders, speziell für Unternehmen gedacht und so weiter.
Am Ende folgt dann zwar immer das Mantra, dass es ja keine absolute Sicherheit gebe. Ich halte die Diskussion zu diesem Zeitpunkt für falsch und eher für einen Lobbyismus-Vorstoß, um ein weiteres Produkt mit ähnlichen Problemen zu verkaufen. Gesamtgesellschaftlich ist damit wenig gewonnen, der Gewinn steigt nur für die dahinterstehenden Unternehmen. Julia Klöckner hat auch brav die Marketing-Stichpunkte von Wire im Bundestag versendet, so wirkt es zumindest von der Wortwahl her. Wire hat sich ebenso als Teil der supergeheimen KI‑Hypermega-Deutschland-App von SAP und Telekom platziert.
Nun ist es ja so, dass ich durchaus ein ganz klein wenig Erfahrung mit Informationssicherheit habe. Die Diskussionen speziell nach dem Signal-Vorfall innerhalb der Bundesregierung sind nur beschränkt nützlich. Denn Angriffe, etwa auch auf Signal, finden nach wie vor statt und schwappen weiter durch die Chatgruppen, sogar exponentiell [€] steigend. Signal wird an der ein oder anderen Stelle ein wenig am User-Interface und an Interaktionen schrauben. Es gibt öffentliche Interviews im Spiegel [€], in denen Besserung gelobt wird. Sichere Systeme sind immer ein erstrebenswertes Ziel, speziell nach Vorkommnissen wie jüngst.
Die Journalistin Eva Wolfangel hat etwa 2023 schon auf der re:publica zum Ausdruck gebracht, dass der Mensch nicht das Problem ist. Auf Phishing hereinzufallen, ist menschlich möglich und nicht vollständig verhinderbar. Es ist unabdingbar, immer weiter an per Design sicheren, aber gleichzeitig menschenzentrierten digitalen Lösungen zu arbeiten. Das wird aber allein nicht reichen.
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So seltsam es klingen mag: Lehrvideos, die über die Gefahren von digitalen Tools aufklären, sind in gewisser Weise genauso notwendig wie der Versuch, immer sicherere Autos und sonstige Fortbewegungsmittel zu bauen, aber gleichzeitig Erziehung für den Straßenverkehr zu leisten. Ein kurzer Blick zum Vergleich auf die Gefahren im Straßenverkehr: Die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr sinkt seit Jahrzehnten. Das liegt an besserer Technik und immer noch stattfindender Aufklärung. Nur gibt es diese Bildung für den Straßenverkehr eben schon ein paar Jahrzehnte und im Lehrplan ist sie seit langem institutionalisiert, wie etwa im Bildungsplan in Baden‑Württemberg.
Das Digitale als solches ist eine Domäne, bei der die digitale Bildung ebenso wie die digitalen Möglichkeiten im ständigen Wandel sind. Es ist gut, informationstechnische Lerninhalte in die schulische Laufbahn zu integrieren. Leider wird davon aber eine Bundesregierung nicht gleich phishingresistent. Lebenslanges Lernen im Digitalen ist für die gesamte Bevölkerung notwendig, nur drüber reden hilft allein genau nichts. Kompetenzbildung im Digitalen ist eine höchstindividuelle Aufgabe, von einer Bundestagspräsidentin bis zu jedem Schulkind.
Nur sind digitale Risiken auf politischer Ebene doch besonders, denn sie haben eine weitere Risikokomponente.
Der demokratische Anteil
Der Gedanke, dass der Bundestag oder die Bundesbehörden mit Lösungen wie Wire Bund in verschiedenen Netzen wie den Netzen des Bundes vertraulich kommunizieren können, mag erst einmal eine logische Schlussfolgerung sein. Vertrauliche politische Kommunikation durch vertraulichen, geschlossenen Rahmen.
Er greift aber zu kurz. Längst sitzen die Feinde der Demokratie nicht mehr außerhalb der Politik, sie haben inzwischen Zugang zu politischen Strukturen, sind Teil von Parteien und sitzen in unterschiedlichen Parlamenten. Der Gedanke, dass die Abschottung besonders schützenswerter politischer Kommunikation weitere Sicherheit bringe, greift in einer Welt viel zu kurz, in der die Demokratie durch Feinde der Demokratie von innen heraus angegriffen wird.
Dieses Risiko der demokratiefeindlichen politischen Einflussnahme einzudämmen, auch im digitalen Raum, ist leider keine rein technische Frage mehr, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bemerkenswert dabei ist aber, dass gerade die demokratischen Parteien im Ringen um mehr innere Sicherheit noch viel mehr Systeme schaffen, bei der sich eine demokratiefeindliche Übernahme besonders lohnen wird: Verhaltensscanner in Kombination mit Gesichtserkennung, Vorratsdatenspeicherung, Schatten-IT durch Europol oder Empfehlungen, Virtual Private Network Anbieter (VPNs) zu regulieren, weil diese übergreifende Online-Alterskontrollen unterwandern könnten…
Wenn die Phishing-Angriffe auf Signal eines sein sollten, dann mehr als eine rein technische Warnung. Sie sollten auch eine Warnung sein, dass unsere Demokratie und unsere Grundrechte eben auch durch unkluges digitalpolitisches Verhalten bedroht sind. Baut man in Demokratien übermäßige Überwachungsstrukturen, lohnt es sich umso mehr, dass uns irgendwann irgendwer unsere Demokratie mit dem vermeintlich gut gemeinten Überwachungsapparat entführt. Danach hilft leider auch kein Account-Reset mehr.
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#307 Off The Record: Im frischen Gewand
Es ist schwer zu übersehen, wenn ihr diesen Text auf unserer Website lest: netzpolitik.org hat einen neuen Look. Nach mehr als neun Jahren, in denen sich unsere Seite optisch und auch funktional kaum verändert hat, haben wir jetzt ein neues Design. Und auch unter der Haube hat sich einiges getan.
In dieser Folge Off The Record schauen wir gemeinsam mit anna und Ingo zurück auf die verschiedenen visuellen Stadien, die netzpolitik.org durchlaufen hat. Wir sprechen über neue Features, über die wir uns besonders freuen, verraten, warum am Tag der Umstellung alles noch ein paar Stunden länger gedauert hat als erwartet – und womit wir die Zeit überbrückt haben.
In dieser Folge: Anna Biselli, Ingo Dachwitz und Chris Köver
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E‑Mail an podcast@netzpolitik.org.
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KW 19: Die Woche der Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot
Liebe Leser:innen,
nach einem Jahr schwarz-roter Bundesregierung wurde in dieser Woche viel Bilanz gezogen. Und die fiel nicht gut aus. Weder in den Medien noch auf der Straße.
Die Regierung liefere nicht, was sie versprochen hat, heißt es. Und sie müsse sich endlich zusammenraufen. Sonst drohe im Herbst ein böses Erwachen. Aus dem „Herbst der Reformen“ sei der „Sommer der Wahrheit“ geworden.
Ich habe in dieser Woche nachgeschaut, was wir selbst zum Start der schwarz-roten Koalition geschrieben hatten. Und was soll ich sagen: Mit Blick auf Überwachung und Grundrechteabbau hat die Regierung leider durchaus geliefert.
Biometrische Videoüberwachung, die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Fotofahndung im Netz, automatisierte Datenanalyse à la Palantir, zunehmende Intransparenz und rechtswidrige „Zurückweisungen“ von Schutzsuchenden. Das ist stringente Kontroll- und Ordnungspolitik, von den Innenstädten bis an die deutschen Außengrenzen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtler:innen und die Kirchen lehnen die Vorhaben ab – als verfassungs- und europarechtswidrig. Die Regierung schert das wenig. Mehr noch: Wenn die Zahlen den Law-and-Order-Kurs nicht rechtfertigen, verweist sie kurzerhand auf die „gefühlte Sicherheit“. So geht Populismus.
Dabei bräuchten wir in Zeiten multipler Dauerkrisen ein anderes Sicherheitsverständnis, wie auch meine Kollegin Anna schreibt. Unter Sicherheit sollten demnach vollkommen andere Fragen fallen: Wie senken wir die Mieten? Wie sichern wir die Renten? Wie stoppen wir die Klimakatastrophe? Wie verbessern wir die Schulen? Wie machen wir unsere Städte lebenswerter? Wie unsere Demokratie resistenter?
Gegen solche Sicherheitsfragen habe ich nichts einzuwenden, im Gegenteil.
Um darauf Antworten zu finden, bräuchte es eine Kehrtwende. Doch ein „Sommer der Kehrtwende“ ist von dieser Koalition am wenigsten zu erwarten. Dafür müssen wir selbst ran: vor dem Bundesverfassungsgericht, auf der Straße oder an der Wahlurne.
Habt ein gutes Wochenende
Daniel
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Urteil gegen die Apobank: Finanzinstitut haftet für Phishing-Schaden
Das Landgericht Berlin II hat die Rechte von Bankkunden bei Phishing-ähnlichen Täuschungsversuchen gestärkt und Finanzinstitute technologisch in die Pflicht genommen. Das ist einem heise online vorliegenden Urteil vom 22. April der Zivilkammer 38 zu entnehmen (Az.: 38 O 293/25). In dem Verfahren gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) entschied das Gericht, dass das Finanzhaus für einen unautorisierten Schaden von über 200.000 Euro haften muss. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Annahme einer groben Fahrlässigkeit bei immer raffinierteren Betrugsszenarien kaum noch haltbar ist.
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Der Fall wirft ein Licht auf die Professionalität der Angreifer: Die Betroffenen wurden durch eine Kombination aus einem täuschend echt wirkenden Brief im Namen der Bank, einer manipulierten Online-Banking-Oberfläche und einem persönlichen Telefonat in die Falle gelockt. Die Betrüger verfügten über Detailwissen zu weiteren Konten der Kläger, was den Eindruck einer legitimen Bankmitarbeiterin festigte.
Die Kundin schöpfte nach ihrer Aussage keinen Verdacht, als sie beim gewohnten Login über ihre Favoritenleiste am Rechner zur Einrichtung einer 2-Faktor-Authentifizierung aufgefordert worden sei. Dieser war zuvor in einem authentisch wirkenden Brief angekündigt worden. Die Szenerie habe zudem durch den zeitnahen Anruf einer vermeintlichen Bankmitarbeiterin glaubhaft gewirkt, der unter der offiziellen Nummer der Bank erfolgte. Im Weiteren fotografierte die Klägerin lediglich Codes vom Bildschirm ab, ohne sensible Autorisierungsdaten wie PINs oder TANs aktiv an die Anruferin zu übermitteln.
Die Berliner Richter stellten klar, dass Kunden in einer solchen nahezu perfekt inszenierten Täuschung nicht grob fahrlässig handeln.
Technische Früherkennung als Bankpflicht
Bemerkenswert sind die Ausführungen des Gerichts über die Entscheidung hinaus. Die Kammer deutet darin Ansätze für notwendige Früherkennungssysteme an: Die Bank hätte den Betrug erkennen und unterbinden können, da die Einwahl des Kunden und die gleichzeitige Registrierung eines neuen Geräts durch die Täter über vollkommen unterschiedliche IP-Adressen und Provider erfolgten. Das Finanzhaus habe diese offensichtliche Diskrepanz nicht durch automatisierte Sicherheitsmechanismen blockiert und die Verknüpfung des neuen Geräts ohne hinreichende Besitzprüfung zugelassen.
Ulrich Schulte am Hülse von der Kanzlei Ilex Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat, bewertet diese Einschätzung zwar als technisch noch laienhaft. Er sieht die Justiz aber auf dem richtigen Weg. In Verfahren gegen die Apobank stünden fast immer vollständige Logfiles inklusive IP-Adressen zur Verfügung. Anhand dieser Daten und einer Kundenbefragung lasse sich rückschauend exakt belegen, welche Handlung den Tätern zuzurechnen sei und wo die Bank hätte intervenieren müssen.
Der Anwalt unterstreicht, dass Phishing längst kein reines Verbraucherthema mehr sei. An der Entscheidung lasse sich ersehen, dass die größten Einzelschäden verstärkt im Bereich der mittelständischen Wirtschaft entstünden. Es seien etwa Freiberufler, Selbständige und gestandene Kapitalgesellschaften betroffen. Durch modernes Multibanking, bei dem Geschäfts- und Privatkonten zusammengeführt werden, verschwömmen die Kategorien zunehmend. Das Urteil schütze so Akteure, deren Existenz durch hohe Schadenssummen bedroht sein könnte.
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Rückenwind durch OLG-Rechtsprechung
Diese Sichtweise deckt sich mit der Tendenz anderer Gerichte. Das Oberlandesgericht Koblenz machte vor Kurzem die Ansage, dass selbst das Anklicken von Links in SMS und die Eingabe von Transaktionsnummern in ein Browser-Formular nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden darf, wenn die Betrugsmasche eine täuschend echte Interaktionskette aufbaut.
Das Berliner Urteil sendet so ein Signal: Banken müssen ihre Sicherheitsalgorithmen schärfen. Auffällige Diskrepanzen in den Logfiles, wie etwa zeitgleiche Logins aus technisch unplausiblen Quellen, sollten proaktiv zur Betrugsverhinderung genutzt werden.
(nen)
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