Datenschutz & Sicherheit
Degitalisierung: Verdrängung

Im Jahr 1913 beschrieb ein gewisser Wolfgang Riepl in Bezug auf das Nachrichtenwesen etwas, das fortan als Rieplsches Gesetz bekannt wurde. Er beschrieb das Folgende:
Trotz aller solchen Wandlungen ist indessen festzustellen, daß neben den höchstentwickelten Mitteln, Methoden und Formen des Nachrichtenverkehrs in den Kulturstaaten auch die einfachsten Urformen bei verschiedenen Naturvölkern noch heute im Gebrauch sind […]. Andererseits ergibt sich gewissermaßen als ein Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens, daß die einfachsten Mittel, Formen und Methoden, wenn sie nur einmal eingebürgert und brauchbar befunden worden sind, auch von den vollkommensten und höchst entwickelten niemals wieder gänzlich und dauernd verdrängt und außer Gebrauch gesetzt werden können, sondern sich neben diesen erhalten, nur daß sie genötigt werden, andere Aufgaben und Verwertungsgebiete aufzusuchen.
In der Medientheorie wurde es immer wieder als eine Art Gesetzmäßigkeit für die Entwicklung von Medien gesehen, dass verschiedene Medienarten sich immer irgendwie ergänzen würden, aber es nie zu einer vollständigen Verdrängung bestimmter Medienformen kommen würde. Fernsehen verdrängt Radio nicht vollständig, Radio verdrängt Zeitungen nie vollständig. Trotz Internet gibt es nach wie vor Tageszeitungen. Lange Jahre schien Riepl mit dieser Gesetzmäßigkeit etwas uneingeschränkt Gültiges geschaffen zu haben.
In dieser Degitalisierung des Jahres 2026 müssen wir uns die Frage stellen, inwieweit interaktive und soziale Arten von Medien und der Erstellung von Inhalten noch in die scheinbar zeitlose Gesetzmäßigkeit Riepls passen.
Bildstreifen
Anfang 2026 wird darüber diskutiert, ganze Arten von Medien – eigentlich als sozial betitelt – vollständig von bestimmten Altersgruppen fernhalten zu wollen. Seit Riepls Feststellung 1913 haben Medien allerhand neue Methoden entwickelt, zumindest im Ringen um Aufmerksamkeit „alte“ Medien zu verdrängen. 25 Prozent der Kinder oder Jugendlichen nutzen laut einer DAK-Studie von 2025 soziale Medien „riskant oder krankhaft oft“.
Riepl wurde medienwissenschaftlich zwar schon früher grundsätzlich widerlegt. Medien sind von ihren Verteilungswegen heutzutage nicht mehr so klar voneinander trennbar, denn irgendwie ist inzwischen vieles „over IP“, also alles über das „Internet“. Aber irgendwie scheinen speziell soziale Medien einen so großen Verdrängungseffekt auszuüben, dass etwas getan werden muss.
Anlass für die aktuellen Diskussionen um ein Social-Media-Verbot sind eigentlich die Geschäftsmodelle scheinbar „sozialer“ Medien. Geschäftsmodelle, die mit immer mehr manipulativen Designs mehr und mehr Nutzungszeit ihrer Plattformen erreichen und durch die Bindung von User*innen mehr Umsatz durch vorwiegend Werbung erreichen wollen. Diese Dark Patterns sind dabei nicht rein auf „soziale“ Medien beschränkt, sie betreffen auch Shopping-Plattformen wie Ebay oder Temu.
Die aktuell propagierte Problemlösung ist dabei aus systemischer Sicht zumindest spannend. Statt zu regulieren, welche Inhalte verbreitet werden, und diese Inhalte möglicherweise besser zu moderieren, wird aktuell versucht, mittels technischer Methoden wie Altersverifikation einfach den Zugang ganz zu verwehren. Medienhistorisch betrachtet ist allerdings doch interessant, wie der Versuch aussieht, schädliche Wirkungen „sozialer“ Medien zu regulieren.
Schon kurz nach Riepls Feststellung entstand in der Weimarer Republik 1920 ein Lichtspielgesetz, das auch an die Kinder damals dachte und Kinofilme entsprechend kontrollierte. „Bildstreifen“, die Jugendlichen unter 18 Jahren vorgeführt werden sollten, bedurften einer speziellen Zulassung. Die Sorge damals schon: Die Inhalte könnten „eine schädliche Einwirkung auf die sittliche, geistige oder gesundheitliche Entwicklung oder eine Überreizung der Phantasie der Jugendlichen“ haben.
Jugendschutz durch Regulierung von Inhalten wurde dann in der Folge etwa durch die FSK in der Bundesrepublik durchgeführt, die seit mehr als 75 Jahren immer noch Kinofilme prüft und mit Altersempfehlungen versieht.
Der Versuch der staatlichen Regulierung von medialen Inhalten ist also nicht neu. Er hat sich über die Jahre auch immer weiter an die mediale Vielfalt angepasst, sei es mit dem Aufkommen von Computerspielen als auch mit dem eher zweifelhaften Versuch, Internetinhalte hinter eine Art digitalen Jugendschutzvorhang zu stellen. Dabei ging es bei allen Versuchen der Regulierung bis zur Zensur von Medien bisher immer um die eigentlichen Inhalte.
Engagement
Bei den Regulierungsversuchen „sozialer“ Medien bedarf es nicht einer Betrachtung der eigentlichen Inhalte, es müsste um den Versuch gehen, die Medien selbst in ihrer Funktionsweise zu regulieren. Die Moderation von Inhalten ist zwar ein Teil des Problems, aber für die Bewertung von Inhalten gibt es ja bereits etablierte Methoden. Das ist medienhistorisch betrachtet dann doch neu und erklärt vielleicht auch ein wenig, warum die Versuche eines Social-Media-Verbots eher ungelenk wirken.
Kinos wurden bisher ja selten dazu aufgefordert, „keine bequemen Sessel nutzen zu dürfen, die das Ansehen von Filmen mit mehr als zwei Stunden fördern“. Einfach, weil Kino keine starken manipulativen Patterns verwendet, um den eigentlichen Konsum zu steigern und Menschen kontinuierlich „an den Kinosessel zu fesseln“. Erfahrungen zur Regulierung des Zugangs zu Inhalten sind seit Jahrzehnten mit unterschiedlichem Erfolg vorhanden, Erfahrungen in der Regulierung von Funktionen von Plattformen wie „sozialen“ Medien eben nicht.
„Soziale“ Medien erfordern eher eine differenzierte Betrachtung ihrer aufmerksamkeitsbindenden Verhaltensmuster und diversen Dark Patterns. Denn medientheoretisch betrachtet handelt es sich bei „sozialen“ Medien um eine immer extremer werdende Form von Lean-Forward- bzw. Lean-In-Medien. Medien, die auf eine starke aktive Auseinandersetzung mit ihnen abzielen. Im Gegensatz zu einem Kinofilm oder einer Fernsehdokumentation braucht es hier sehr starke aktive Handlungen, um die Inhalte zu konsumieren. Aktive Handlungen wie Likes oder Kommentare, die wiederum zu einer noch stärkeren Personalisierung und damit zu einem weiteren stärkeren Engagement führen. Der Versuch, das mit einer Alterskontrolle regulieren zu wollen, geht am eigentlichen Kern des Problems vorbei.
Ganz abgesehen davon, dass Alterskontrolle bislang bei Medien eh nie so ganz vollständig durchgesetzt werden konnte. Erfahrungen aus Australien zeigen, dass Altersschranken für Social Media eher zu mehr Kreativität in der Umgehung der Schranken geführt haben als zu einer wirksamen Regulierung der schädlichen Wirkungen.
Schwer zu sagen, ob Wolfgang Riepl 1913 schon absehen konnte, was die heute größte Gefahr der Verdrängung von Medienformen sein würde. Dass diese nicht zwangsläufig in eher technischen Gründen liegt, sondern in der Art und Weise, wie bestimmten Medienformen durch ihre Beschaffenheit anderen Medienformen schlicht und ergreifend alle Aufmerksamkeit entziehen wollen. In einer Aufmerksamkeitsökonomie, bei der soziale Medien mit besonders ausgereiften Methoden Aufmerksamkeit binden, geht es systematisch um Sucht. Oder um es mit Georg Franck zu sagen: „Die Aufmerksamkeit anderer Menschen ist die unwiderstehlichste aller Drogen.“
Unabhängig, ob bei dem Versuch einer Regulierung von Social-Media-Plattformen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, ist Engagement aber auch eine Triebfeder weiterer, sich schädlich verhaltender Formen von Medienkonsum oder Medienerzeugung, nämlich eines Umgangs mit Medien, der gerade mit sogenannter Künstlicher Intelligenz entsteht. Sie seien im Folgenden kurz generative Medien genannt.
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Superfans
Der Musiker Adam Neely hat sich Anfang Februar sehr ausführlich und sehenswert mit diversen Aspekten der generativen Musikplattform Suno beschäftigt. Bemerkenswert ist dabei der Fokus der Macher von Suno auf Engagement und interaktive „Musikerfahrungen“. Mikey Shulman, CEO von Suno, schweben eine Art Multiplayer-Mode-Experience von Musik und ziemlich viele andere Buzzwords vor. Shulman entwertet in öffentlichen Aussagen Musik als Kunstform, findet, dass Musikmachen schwer sei, und dass mit generativen KI-Tools musikalische Fähigkeiten, etwa ein Instrument spielen zu können, nicht mehr relevant sein würden. Es würde nur noch um guten Geschmack gehen.
Suno selbst möchte aber zu einer Plattform für sogenannte Superfans werden, Fans also, die sich besonders intensiv mit Künstler*innen auseinandersetzen. Am Ende geht es dabei nicht um hohe Kunst, es geht um besonders viel und intensives Engagement. Also genau um die gleichen Patterns, die schon bei Social-Media-Plattformen zu einer gefährlichen Abhängigkeit der Nutzenden führen können.
Die Technik hinter generativen Medienplattformen wie Suno ist dabei aber bereits eine extrem weit fortgeschrittene Form von Verdrängungsversuchen bisheriger Medienformen und der bisherigen Urheber, sei es in Filmen, Musik oder Bildern. Generative KI ist voll von Plagiaten, die Hersteller befinden sich in mehreren Klageverfahren, etwa in Auseinandersetzungen mit der GEMA in Deutschland.
KI bedroht wegen vermeintlicher Effizienzgewinne eine ganze Reihe von bisher notwendigen Medienberufen, sei es im Lektorat, in der Synchronisierung von Inhalten oder bei Darstellenden. Inhalte werden noch stärker auf besonders hohe wirtschaftliche Chancen oder Passgenauigkeit für ein bestimmtes Genre optimiert, etwa durch die Analyse von Manuskripten durch KI.
All das hat nichts mit Empowerment von Menschen zu tun, wie viele Plattformen oftmals behaupten. Es verstärkt Gatekeeping, erhöht den Kostendruck in der eh schon schwankend gut finanzierten Medien- und Kulturbranche und fördert die Gewinne einiger weniger Anbieter und Plattformen.
Gehen schon die aktuelle Diskussion und die Lösungsvorschläge um ein Social-Media-Verbot am eigentlichen Kern des Problems vorbei, nämlich der Regulierung von Social-Media-Plattformen selbst, so dürften auf Engagement optimierte generative Medienplattformen aufgrund ähnlicher Geschäftsinteressen das nächste größere Problem werden.
Entgegen dem, was Riepl 1913 vermutete, könnte sogar eine weit schlimmere Verdrängung stattfinden. Auf mit Dark Patterns versehenen Plattformen gibt es nur noch eine Vielzahl generativer Medien, wie etwa mit KI generierte Musik oder Videos. Diese nehmen Medienschaffenden, Künstler*innen und damit in Verbindung stehenden Berufsgruppen nicht nur immer mehr die Aufmerksamkeit weg, sie bestehlen sie ihrer Schöpfungen und verdrängen diese sogar, sodass bis auf wenige große Kunstschaffende nur noch die sprichwörtliche brotlose Kunst bleibt.
Dann wäre Riepl zwar endgültig widerlegt, wir wären aber auch einer vielfältigen und menschlichen Medien- und Kulturlandschaft beraubt. Gegen diese Gefahren hilft nur Regulierung, keine Verdrängung.
Datenschutz & Sicherheit
So wehrt man sich gegen Verhaltensscanner
Die Berliner Polizei sucht Software für „KI-Videoschutz“. Unternehmen können sich noch bis Ende März auf den Auftrag bewerben. Dann soll es erste Tests damit geben, zunächst nur in Räumen der Polizei. Die Installation eines derartigen Systems am Kottbusser Tor ist noch für dieses Jahr geplant, so eine Sprecherin.
Für Berlin ist das eine Zeitenwende. Videoüberwachung des öffentlichen Raums gab es in der Stadt, außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs, bislang noch nicht. Und dann soll diese gleich gemeinsam mit einem Verhaltensscanner ausgerollt werden – einer Technologie, die automatisiert analysiert, was Menschen gerade tun und Verdachtssituationen kenntlich macht. Das neue Berliner Polizeigesetz erlaubt zudem, mit den Daten, die dabei von unbedarften Passant*innen gesammelt werden, kommerzielle Überwachungssoftware zu trainieren.
Test mit solcher Software laufen bereits andernorts in Deutschland: seit 2018 in Mannheim und seit 2023 in Hamburg. Wir haben uns in beiden Städten umgehört, was Menschen, die dort mit der Technologie zu tun haben, den Berliner*innen raten können, die sie jetzt ungefragt vor die Nase gesetzt bekommen.
Zur Videoüberwachung an sich haben wir zudem nach Köln gesehen. Dort filmen 106 Kameras den öffentlichen Raum, die ersten wurden schon 2016 installiert. Und auch aus der Berliner Opposition gab es Hinweise, wie es für überwachungskritische Menschen in der Hauptstadt jetzt weitergehen kann.
Hamburg: Philipp Knopp, Verhaltensscanner-Forscher
Philipp Knopp hat von Februar 2025 bis Anfang des Jahres ein Forschungsprojekt zur KI-Videoüberwachung in Hamburg geleitet. Er sagt:
„Die experimentelle Verhaltenserkennung verändert die Praxis der Videoüberwachung sehr grundlegend. In Hamburg oder Mannheim geht es nicht mehr nur um Sicherheit und soziale Kontrolle, sondern darum, Daten für das KI-Training zu sammeln und die Technik zu testen. Unsere Analysen zum KI-Diskurs in Hamburg haben gezeigt, dass kritische und abwägende Stimmen seltener gehört werden als die Befürworter. Es braucht aber einen offenen und gleichberechtigten Diskurs über das Zusammenleben in der Stadt.
Uns war klar, dass KI-Überwachung auch in anderen deutschen Großstädten zum Thema wird. Für die Zivilgesellschaft und Kommunen ist die Auseinandersetzung damit oft eine Herausforderung. Deshalb haben wir eine Reihe von Tools entwickelt, die man auf unserer Homepage herunterladen kann. Damit kann man Betroffene und mögliche Bündnispartner identifizieren, die KI-Anwendung unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten oder mit einem Szenariospiel Potenziale für Kooperationen entdecken.“
Mannheim: Tobias Roser, Anti-Verhaltensscanner-Aktivist
Tobias Roser ist einer von wenigen Menschen, die in Mannheim auch acht Jahre nach deren Einführung noch gegen die Verhaltensscanner-Technologie protestieren. Er sagt:
„Die ständige Überwachung durch Verhaltensscanner und Videosysteme ist ein direkter Angriff auf unsere Freiheit und Privatsphäre. Diese Technologien sind nicht nur invasive Werkzeuge der Kontrolle; sie spiegeln ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber der Bevölkerung wider. Wir dürfen uns nicht ihnen unterwerfen!
Es ist eine mühevolle Herausforderung, den Widerstand gegen die Überwachung über lange Zeit aufrechtzuerhalten. Wenn das erste Momentum nachlässt, ist es leicht, in die Versuchung zu verfallen, aufzugeben oder nachzulassen. Doch wenn die Kameras uns ständig im Visier haben, heißt das nicht, dass wir uns zurückziehen müssen. Vielmehr sollten wir uns zusammenschließen und den Mut aufbringen, langfristige Strategien gegen diese digitale Entmündigung zu entwickeln und zu kämpfen. Diese Überwachung ist eine Fessel, die wir gemeinsam sprengen können. Wir sind keine Objekte, die mechanisch analysiert werden, sondern lebendige Individuen mit unveräußerlichen Rechten.“
Köln: Calvin Baus, Anti-Videoüberwachungs-Aktivist
Calvin Baus engagiert sich mit der Initiative Kameras stoppen gegen die Videoüberwachung in Köln. Er sagt:
„Was man aus Köln lernen kann: Es lohnt sich, juristisch gegen die Videoüberwachung vorzugehen. Es hat zwar einige Jahre gedauert, aber inzwischen haben wir – finanziert mit Spenden – erstinstanzliche Urteile, die der Polizei in zahlreichen videoüberwachten Arealen die Überwachung verbieten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat – vertreten durch die Polizei Köln – Berufung eingelegt, aber wir sind froher Hoffnung, dass wir auch da gewinnen. Man darf die mit diesem Unsinn nicht einfach durchkommen lassen.
Außerdem haben wir erstritten, dass die Kölner Polizei ihre Kameras mit Blenden physisch blockieren muss, sobald im überwachten Bereich Demonstrationen oder Versammlungen stattfinden, und zwar so dass auch vor und nach der Versammlung die An- und Abreise nicht überwacht wird. Unser Ziel ist immer noch eine Stadt ohne Videoüberwachung und wir sind froh, dass wir mit der Blende das Versammlungsrecht stärken und unserem Ziel damit näher kommen konnten.“
Berlin: Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus
Vasili Franco hat sich in den entsprechenden Landesparlaments-Debatten klar gegen die Einführung der Verhaltensscanner positioniert. Er sagt:
„Der allgemeine Trend Polizeigesetze mit immer mehr Überwachungsbefugnissen zu verschärfen, wird selbst zum Sicherheitsrisiko. Es braucht jetzt eine aufmerksame Zivilgesellschaft, die sich den Einfallstoren für einen Überwachungsstaat klar entgegenstellt und überbordenden Maßnahmen auch vor Gerichten Einhalt gebietet.“
Berlin: Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linkspartei im Abgeordnetenhaus
Niklas Schrader ist Überwachungskritiker und sitzt für die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus. Er sagt:
„Nun ist das Ding beschlossen und sie gehen an die Umsetzung. Wir haben dazu viel parlamentarisch gemacht, aber der zivilgesellschaftliche Protest war leider überschaubar. Ich hoffe, das steigert sich jetzt, wenn die Folgen sichtbar werden.
Wir sind gerade als Fraktion noch in der Prüfung, ob es aussichtsreich ist, gegen das Gesetz rechtlich vorzugehen. Wenn das so ist, würden wir gemeinsam mit den Grünen ein Normenkontrollverfahren einleiten. Falls sich nach der Wahl die Mehrheitsverhältnisse ändern, werden wir natürlich alles tun, um diesen Unsinn zu beenden.“
Am 20. September wird in Berlin ein neues Landesparlament gewählt. Der Regierende CDU-Bürgermeister Kai Wegner hat seit der letzten Wahl beinah beständig an Zustimmung verloren. Wenn die Zivilgesellschaft es nicht schafft, die KI-Überwachung abzuwenden, bleibt zumindest den Wähler*innen eine Chance.
Datenschutz & Sicherheit
Eine Recherche, die wütend macht
Überwachung und digitale Gewalt sind Kernthemen auf netzpolitik.org. Jetzt haben Chris und Martin nachgelegt: Es ist das erste Mal, dass sie die Geschichte einer Person erzählen können, die nachweislich von ihrem Ex-Partner mithilfe eines Spionage-Programms auf ihrem Telefon überwacht wurde.
Aiko und Tom waren weniger als ein Jahr zusammen, das Stalking danach dauert länger. Er will nicht loslassen, verfolgt sie, lauert ihr auf. Immer wieder scheint er ganz genau zu wissen, wo sie sich aufhält. Selbst als sie sich auf eine Reise nach China flüchtet.
Möglich macht das die Software mSpy, über die Martin und Chris schon länger kritisch berichten. Im Podcast erzählen sie, wie sie auf Aiko gestoßen sind, die bereit war, ihre Geschichte zu erzählen. Wir sprechen über Emotionen bei der Recherche-Arbeit und wie man juristisch sauber über Fälle schreibt, bei denen nicht jeder Verdacht abschließend belegt werden kann.
In dieser Folge: Chris Köver, Ingo Dachwitz und Martin Schwarzbeck.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
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Links und Infos
Blattkritik
Hausmitteilungen
Die Texte unserer Praktikantin Laura Jaruszewski: Von Grok über Frontex bis zum Social-Media-Verbot
Thema des Monats
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Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als wir Kritik aus Kirchen hörten
Liebe Leser*innen,
ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, die Debatte um Social-Media-Verbote und Alterskontrollen von allen Seiten zu beleuchten. Falls ihr unsere Seite eng verfolgt, ist euch das vermutlich auch schon aufgefallen.
Für mich losgegangen ist das Ganze vor ziemlich genau zwei Jahren, im Februar 2024, als ich einen ausgeruhten Grundlagen-Artikel dazu veröffentlicht hatte, wie Alterskontrollen das Netz umkrempeln sollen.
In meinem netzpolitischen Umfeld hatten Kolleg*innen und Bekannte damals gesagt: Da braut sich was zusammen, Alterskontrollen werden das nächste große Ding. Und ich war so: Na gut, dann schau ich mir das auch mal an. Netzpolitik.org ist ja auch ein Frühwarnsystem.
Dann ist lange nichts passiert.
Dann hat Australien das Social-Media-Verbot bis 16 Jahre eingeführt.
Und seitdem explodiert die Nachrichtenlage.
Manchmal finde ich das richtig spannend. Ein Hype-Thema wie dieses macht sichtbar, wie lebendig die kritische Öffentlichkeit sein kann. Plötzlich erscheinen reflektierte Positionspapiere von Dutzenden Fachorganisationen; Nachrichtenmedien springen auf und bitten uns um Interviews; Hunderte internationale Forscher*innen bringen sich ein, um gemeinsam Politik und Öffentlichkeit zu warnen.
Naja, und dann ist da noch die SPD, die vor ein paar Wochen ein fachlich völlig unterirdisches Papier rausgehauen hat, über das ich noch heute den Kopf schüttele.
Mit der eigenen Ungeduld klarkommen
Als Journalist kann (und sollte) ich auch Aspekte einer Debatte ausleuchten, die es so noch nicht in die breitere Öffentlichkeit geschafft haben. Deshalb habe ich mich zum Beispiel bei Glaubensgemeinschaften umgehört, was sie eigentlich von der Idee eines Social-Media-Verbots halten. Immerhin ist Zugang zu sozialen Medien auch eine Frage der Religionsfreiheit.
Und siehe da: Ich habe einige sehr lesenswerte Antworten bekommen. Die kleine Recherche hat engagierte Menschen und Organisationen sichtbar gemacht, die ich bisher bei netzpolitischen Themen nicht auf dem Schirm hatte.
Während ich mich mit dem Social-Media-Verbot befasse, stellt sich mitunter auch eine gewisse Themen-Müdigkeit ein. Manche Argumente habe ich schon hundertmal gehört. Inzwischen merke ich ziemlich schnell, ob ein Debattenbeitrag fachlich fundiert ist oder oberflächlicher Murks. Vor allem letzteres schlägt mir aufs Gemüt. Lange an einem Thema dran zu bleiben, heißt für mich auch: Ich muss viel Redundanz aushalten und mit meiner eigenen Ungeduld klarkommen.
An manchen Tagen ist Journalismus für mich wie eine aufregende Expedition in ein völliges neues Thema mit einem Dauerregen an neuen Erkenntnissen. Manchmal aber ist es eher ein Gang durch allzu bekanntes Terrain, auf der Suche nach neuen Nuancen. Das Gute daran ist: Morgens weiß ich nie genau, ob es der eine oder der andere Tag wird.
Bleibt neugierig und habt ein schönes Wochenende
Sebastian
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