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Der Widerrufsbutton kommt: Was Onlinehändler und Kunden jetzt wissen müssen


Was bei vielen Verträgen, die im Internet geschlossen werden, schon gelebte Praxis ist, soll jetzt auch für den Onlinehandel kommen: der Widerrufsbutton auf der Website. Ein dahingehend umfassendes Gesetzespaket hat jetzt den Bundesrat passiert und wird ab 19. Juni 2026 damit in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich. Wird die Änderung seitens der Website-Betreiber nicht umgesetzt, können Bußgelder und Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.

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Unternehmen, die einen Vertragsschluss per Web oder App ermöglichen, müssen daher nun auch dort eine gut sichtbare Widerrufsmöglichkeit vorsehen, die innerhalb von 14 Tagen den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ermöglicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärt zu der neuen Gesetzeslage, diese sei ein „echter verbraucherpolitischer Fortschritt. Denn wenn Onlineshopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“

Die Regelung betrifft Verträge mit Endkunden, die von Unternehmen beliefert werden (also nicht Geschäfte zwischen Unternehmen untereinander), und bezieht sich auf Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte. Schaut man genauer auf die Regelung, die es für bestimmte Verträge ja schon seit mehreren Jahren gibt, ist das nichts anderes als ein Formular, mit dem Kunden bereits heute ihre Absicht erklären können, von einem Vertrag zurückzutreten.

Ob die neue Regelung mehr Klarheit und Einfachheit bringt als bisher, darf allerdings bezweifelt werden. Denn gerade im Onlinehandel geht dies in aller Regel bereits im eingeloggten Zustand sehr gut – und mit weniger Komplikationen, da der Vorgang und die Kundenzuordnung hier längst erfolgt sind. Wichtig sei aber, so argumentieren die Befürworter des neuen Gesetzes, dass im Dienste des Verbraucherschutzes dies auch möglich sei, wenn Kunden nicht eingeloggt seien.

Für alle Betreiber von Websites zieht das Veränderungen nach sich. Sie müssen die Widerrufsmöglichkeit gut sichtbar unterbringen. Was genau dafür ausreicht, definiert das Gesetz allerdings nur ansatzweise. Darin heißt es, der Button müsse klar mit „Vertrag widerrufen“ oder ähnlichen Formulierungen gekennzeichnet, intuitiv auffindbar und jederzeit in der Frist der möglichen Widerrufs verfügbar sein. Das Formular dürfe nicht zu komplex sein und müsse ohne irgendeinen Login zugänglich gemacht werden.

Wahrscheinlich ist, dass alle gängigen Shopsysteme bis dahin entsprechende Anpassungen für die jeweiligen Vorlagen bereitstellen. Ist das nicht der Fall, lässt sich ein entsprechendes Formular aber auch mit überschaubarem Aufwand selbst entwickeln. Schwieriger wird dabei die Zuordnung der Daten zum jeweiligen Kundenkonto. Allerdings ist auch hier zu erwarten, dass entsprechende CRM-Systeme einen Teil der Arbeit übernehmen und im besten Fall anhand der gemachten Angaben einen Link zum jeweiligen Datensatz bereithalten. Eine eher juristische Frage wird sein, ob es möglich ist, dass Dritte, die das Paket abfangen, entsprechende Maßnahmen einleiten könnten.

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Im Anschluss an den Widerruf muss durch den Händler der Eingang per Mail bestätigt werden. Denn erst im Nachgang kann das Unternehmen beurteilen, ob tatsächlich ein rechtskräftiger Widerspruch zustande gekommen ist. Was manche Website-Betreiber aber vergessen: Sie müssen ihre Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen entsprechend aktualisieren und hier ebenfalls auf die neue Möglichkeit verweisen.

Unterm Strich bringt die Maßnahme für die Kunden nur dann einen Vorteil, wenn sie sich nicht die Mühe machen wollen, sich einzuloggen. Erkauft wird diese Vereinfachung aber mit dem Risiko zusätzlicher Missverständnisse, wenn die Zuordnung zur jeweiligen Bestellung nicht zweifelsfrei möglich ist. Für die Betreiber von Websites und für Händler bedeutet es aber mehr Aufwand, zusätzliche Anforderungen bei der Implementierung und eine erhöhte Abmahngefahr.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Glücksreport 2026: Warum die Generation Z in westlichen Ländern leidet


Der am Donnerstag veröffentlichte World Happiness Report 2026 zeichnet ein düsteres Bild für die Generation Z in Nordamerika, Westeuropa und Ozeanien. Seit mehr als einem Jahrzehnt liefert die von der UN unterstützte Studie Daten zur globalen Lebenszufriedenheit. Doch selten waren die regionalen Unterschiede so prägnant wie heute. Während die allgemeine Lebenszufriedenheit in 79 von 136 untersuchten Ländern gestiegen ist, verzeichnen insbesondere die USA, Kanada, Australien und Neuseeland einen deutlichen Rückgang des Wohlbefindens bei den unter 25-Jährigen. Dieser Trend steht im Kontrast zu anderen Weltregionen, in denen junge Menschen heute glücklicher sind als noch vor zwanzig Jahren.

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Als einen wesentlichen Faktor für diese Entwicklung identifizieren die Forscher die exzessive Nutzung sozialer Medien. Ihre Analyse zeigt, dass die Verweildauer auf TikTok, Instagram, Facebook & Co. in direktem Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit steht. Besonders gefährdet sind laut den Wissenschaftlern Heavy-User, die mehr als sieben Stunden täglich auf Plattformen verbringen. Bei dieser Gruppe maßen die Experten signifikant niedrigere Werte für Wohlbefinden. Gerade Mädchen in westlichen Ländern leiden unter den Folgen: In Westeuropa liegt der Rückgang der Lebenszufriedenheit bei intensiver Nutzung fast doppelt so hoch wie in anderen Regionen.

Die Auswirkungen hängen dabei stark von der Art der Plattform und der Nutzung ab. Algorithmenbasierte Feeds, die auf visuelle Inhalte und den Einfluss von Influencern setzen, korrelieren am stärksten mit negativen Emotionen wie Neid, Stress und Depressionen. Dienste, die primär der direkten Kommunikation dienen, wirken sich weniger einschneidend aus. „Algorithmische Fallen“ fördern laut den Autoren schädliche soziale Vergleiche und können zu einer Abwärtsspirale aus Unzufriedenheit und noch intensiverer Nutzung führen.

Interessanterweise berichten auch Social-Media-Abstinente in einigen Regionen über eine geringere Zufriedenheit. Das deutet darauf hin, dass ein völliger Verzicht zu sozialer Isolation führen kann. Insgesamt überwiegen aber die Belege für direkte Schäden wie Cybermobbing und indirekte Folgen wie depressive Verstimmungen. Eine Studie zum Zusammenhang von Social Media und Einsamkeit verdeutlicht zudem, dass digitale Angebote den Wert analoger Begegnungen nicht ersetzen können.

In der politischen Debatte führt das bereits zu Konsequenzen. Australien hat Ende 2025 die Altersgrenze für die Nutzung vieler großer Plattformen auf 16 Jahre angehoben. Staaten wie Deutschland, Dänemark, Frankreich und Spanien erwägen ähnliche Schritte, inklusive einer umfassenden Alterskontrolle im Netz. Der Bericht stützt diese Bestrebungen mit der These, dass soziale Medien eine „negative Externalität“ für Nicht-Nutzer darstellten: Viele Jugendliche verwendeten die Dienste nur deshalb, weil ihr gesamtes soziales Umfeld dort präsent sei. Dabei gaben sie zugleich an, ohne solche Plattformen glücklicher zu sein.

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Trotz der digitalen Herausforderungen bleibt Finnland das neunte Jahr in Folge der glücklichste Staat der Welt. Mit einem Wert von 7,764 auf der Zehnerskala führt es die Rangliste an, dicht gefolgt von Island, Dänemark und Costa Rica. Schweden folgt auf Platz fünf, was die Forscher etwa auf starke soziale Bindungen und ein hohes Vertrauen in die Gemeinschaft zurückführen. Deutschland gehört zur Gruppe westlicher Industrienationen, in denen die Lebenszufriedenheit im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2010 deutlich gesunken ist. Am Ende der Skala steht das kriegszerrüttete Afghanistan, in dem es nach wie vor zu umfangreichen Menschenrechtsverletzungen kommt.

Die Berechnung des Index basiert auf sechs Schlüsselfaktoren: dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, der gesunden Lebenserwartung, sozialer Unterstützung, der Freiheit für Lebensentscheidungen, Großzügigkeit und der Wahrnehmung von Korruption. Die Verfasser unterstreichen, dass gerade das Gefühl der Zugehörigkeit in der realen Welt – etwa im schulischen Umfeld – ein weitaus stärkerer Garant für Glück ist als digitale Vernetzung. Für die Politik ergibt sich daraus ein klarer Auftrag: Es gilt nicht nur, schädliche digitale Strukturen zu regulieren. Vor allem müssten die sozialen Fundamente in der physischen Welt gestärkt werden. Dass analoge Kontakte wirksamer gegen Einsamkeit helfen als digitale Communities, unterstreicht die Notwendigkeit solcher Maßnahmen.

Den Bericht erstellt das Wellbeing Research Centre der Universität Oxford in Kooperation mit dem Marktforschungshaus Gallup, dem UN Sustainable Development Solutions Network und einem unabhängigen Redaktionsausschuss.

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(mki)



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Angriff auf Weltmarkt: EU-Regierungschefs für globale Champions „made in Europe“


Die EU will im globalen Wettbewerb nicht länger hauptsächlich als regulatorischer Schiedsrichter, sondern stärker als Spieler auf dem Feld stehen. Auf seinem Gipfeltreffen in Brüssel am Donnerstag hat der Europäische Rat die Weichen für eine Reform der europäischen Wirtschaftsstruktur gestellt. Unter dem Leitmotiv „Ein Europa, ein Markt“ verfolgen die Staats- und Regierungschefs das Ziel, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die strategische Autonomie der Gemeinschaft zu zementieren, ohne dabei das europäische Sozialmodell zu kippen.

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Ein Kernproblem hat der Rat dabei ausgemacht: Während US-amerikanische oder chinesische Unternehmen auf riesigen, einheitlichen Heimatmärkten skalieren können, kämpfen europäische Startups oft mit 27 unterschiedlichen nationalen Regelwerken. Das soll sich ändern. Die EU-Chefs fordern – ganz im Sinne von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – eine konsequente Vereinfachung des Binnenmarkts, bei der harmonisierte EU-Vorschriften die nationalen Alleingänge ersetzen sollen. Leitgedanke ist, dass Unternehmen jeder Größe – vom kleinen IT-Dienstleister bis zum aufstrebenden KI-Einhorn – im gesamten Binnenmarkt so reibungslos agieren können, als gäbe es keine Grenzen mehr.

Besonders innovativen Firmen soll hier ein neues Instrument helfen: Ein europäischer gesellschaftsrechtlicher Rahmen in Form des „28. Regime“ mit der EU Inc. im Zentrum. Diese optionale, harmonisierte Regelung soll es vor allem Startups ermöglichen, digital und grenzüberschreitend zu expandieren, ohne sich immer wieder in das Dickicht lokaler Wirtschaftsgesetze einarbeiten zu müssen. Der Rat will Druck machen, dieses Vorhaben zusammen mit dem Parlament bis Ende 2026 auf Basis eines Kommissionsvorschlags zu verabschieden. Der EU-Abgeordnete Damian Boeselager (Volt) sieht aber noch Hürden: So blieben etwa die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in Europa unterschiedlich.

Um „globale Champions“ von Weltniveau zu schmieden, rückt auch das heilige Gut der Wettbewerbshüter ins Visier: die Fusionskontrolle. Der Rat verlangt eine Überarbeitung der Leitlinien für Zusammenschlüsse. Damit greifen die Staatschefs eine Initiative der EU-Kommission auf, die bereits vor knapp einem Jahr den Startschuss für eine Reform der vergleichsweise strengen Richtlinien gab. Schlüsselbereiche wie die Technologie-, Telekommunikations- und Rüstungssparte sollen als Sektoren anerkannt werden, in denen Größe ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist. Das ist voll nach dem Geschmack des Chefs der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges.

Rückendeckung kommt auch von höchster politischer Ebene. Kanzler Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron betonten etwa schon gemeinsam den Willen, Wettbewerbsregeln so zu etablieren, dass europäische Champions entstehen können. Der Weg für Mega-Mergers soll geebnet werden, um international gegen Giganten bestehen zu können. Doch Verbraucherschützer wie Vanessa Turner vom Verband Beuc warnen davor, die Fusionskontrolle zulasten der Konsumenten zu schwächen. Gerade im TK-Sektor blieben die im Gegenzug versprochenen Mehrinvestitionen in die Infrastruktur oft vage. Der Rat betont zumindest pro forma, dass ein wirksamer Wettbewerb gewährleistet bleiben müsse.

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Um den Verwaltungsaufwand generell zu senken, setzen die EU-Chefs auf die Karte Digitalisierung. Ein Element ist die Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems für die Entsendung von Arbeitnehmern. Gleichzeitig soll das Prinzip der „einmaligen Erfassung“ (Once-only) durch eine digitale Brieftasche ähnlich der EUDI-Wallet Realität werden, was die Interaktionen zwischen Unternehmen und Behörden vereinfachen würde.

Auch beim Thema KI und Regulierung drückt Brüssel aufs Tempo: Das umstrittene geplante Omnibus-Paket inklusive einer ehrgeizigen Novelle des AI Acts soll bereits bis Juli 2026 stehen, um eine KMU-freundliche Regulierung zu schaffen. Der Fahrplan ist generell eng getaktet: Die Agenda soll nach Möglichkeit bereits 2026 und spätestens bis Ende 2027 umgesetzt werden.


(nen)



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Goodbye, USA: Europäische KIs mit Datenschutz und Privatsphäre im Test


Hunderte Millionen Menschen weltweit verwenden Chatbots wie ChatGPT oder Gemini. Sie fragen nach Erklärungen für Krankheitssymptome oder bitten um Formulierungsvorschläge für die Kündigung. Teils sensible Daten – die auf Servern in den USA landen. Aber bei KI-Diensten kommt man an den großen Konzernen aus den USA nicht vorbei, oder? Doch, denn mittlerweile gibt es eine Reihe europäischer Anbieter, die versprechen, Ihre Privatsphäre zu respektieren.

Wir haben drei solche Chatbots in ihrer Gratis-Variante getestet: Le Chat von Mistral aus Frankreich sowie Lumo von Proton und Euria von Infomaniak (jeweils aus der Schweiz). Wir erklären, wie gut denen typische KI-Aufgaben wie Internetrecherche und Code-Erstellung gelingen. Dafür haben wir die Fähigkeiten der drei Chatbots mit identischen Prompts auf die Probe gestellt. Außerdem geben wir einen kompakten Überblick über Besonderheiten, konkrete Datenschutzversprechen und Preismodelle.

  • Die bekanntesten modernen KI-Cloud-Dienste sind fest in US-amerikanischer Hand. Nutzer, die ihre Daten von US-Servern fernhalten wollen, wählen einen europäischen Anbieter.
  • Wir haben drei KI-Anbieter aus Europa ausprobiert und stellen vor, wie gut sich Euria und Lumo aus der Schweiz sowie Le Chat aus Frankreich in unserem Test geschlagen haben.
  • Als Vergleichstest haben sich die KIs fünf Aufgaben stellen müssen. Sie haben etwa Fakten geprüft sowie Mathe- und Coding-Aufgaben gelöst.

So finden Sie heraus, ob die europäischen Alternativen für Sie ChatGPT ersetzen können. Denn selbst in den USA wenden sich gerade viele Nutzer vom Marktführer OpenAI ab. Sie kritisieren etwa eine Zusammenarbeit mit dem Pentagon und befürchten Massenüberwachung und Einsatz in Kriegsgebieten. Zumindest darum müssen Sie sich bei den hier vorgestellten Anwendungen nicht sorgen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Goodbye, USA: Europäische KIs mit Datenschutz und Privatsphäre im Test“.
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