Künstliche Intelligenz
Dienstag: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu, Schweiz gegen US-Cloud-Dominanz
Ein Gerichtsprozess, der am Montag vor dem Londoner High Court begann, dürfte Beobachtern zufolge einen seltenen Einblick in die Lieferketten der Online-Händler Shein und Temu gewähren. In dem Verfahren wirft Shein dem Rivalen Temu massive Urheberrechtsverletzungen vor. Kontroverse in der Schweiz. Das dortige Bundesamt für Gesundheit plant einen Datenraum für die eidgenössischen Patientendaten. Aufgrund des US Cloud Acts sind US-Anbieter faktisch ausgeschlossen. Und die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Das Geschäftsmodell der E-Commerce-Plattformen Shein und Temu ist durch die Aufhebung der Zollbefreiung für Kleinsendungen mit geringem Warenwert in den USA unter Druck geraten. Auch die EU hat ein Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert beschlossen. Ab Juli wird das Bestellen bei Temu oder Shein in der EU teurer. Darüber hinaus leitete die EU-Kommission eine formale Untersuchung gegen Shein wegen mutmaßlicher Pflichtverletzung ein und die irische Datenschutzbehörde untersucht, ob Shein europäische Nutzerdaten illegal nach China übermittelt. Nun gehen sich Shein und Temu auch noch gegenseitig an die Wäsche. In einem Rechtsstreit in Großbritannien wirft Shein Temu Urheberrechtsverletzungen vor. Lieferketten im Rampenlicht: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu
Ein Großauftrag für die IT-Branche in der Schweiz entwickelt sich zum Polit-Krimi. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) treibt mit dem Projekt „Swiss Health Data Space“ (SwissHDS) die digitale Entwicklung des Gesundheitswesens voran. Ziel ist ein vernetzter Datenraum für den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten und Spitälern. Brisant jedoch ist der Anforderungskatalog: Die Infrastruktur muss ausschließlich Schweizer Recht unterliegen und darf keine Abhängigkeit von äußeren Jurisdiktionen aufweisen. Das BAG verweist explizit auf den US Cloud Act. Damit wären US-Konzerne wie Microsoft, Google oder AWS bei dem Millionenauftrag außen vor. Schweizer Gesundheitsdaten: Eidgenossen gegen US-Cloud-Dominanz
Die EU-Kommission will Licht in das Dunkel automatisierter Interaktionen und künstlich erzeugter Inhalte bringen und hat dazu Leitlinien für den AI Act veröffentlicht. Das Regelwerk unterscheidet dabei vier zentrale Kategorien, für die spezifische Kennzeichnungspflichten gelten sollen. Das betrifft interaktive KI-Systeme wie Sprachassistenten oder Chatbots sowie die Erstellung künstlicher Bilder, Videos oder Texte. Auch der Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung soll strengen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen unterworfen werden. Zudem müssen dem Entwurf zufolge Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse klar als solche deklariert werden. KI-Transparenz: EU-Kommission konkretisiert Regeln gegen digitale Täuschung
Vergessene oder verlegte PINs gelten gemeinhin als eine der größten Bremsen für die Nutzung des elektronischen Personalausweises. Im Februar 2022 führte die Bundesregierung erstmals einen PIN-Rücksetzdienst ein, um ihn trotz großer Nachfrage Ende 2023 überraschend wieder einzustellen. Begründet wurde dies mit den Kosten. Nun kehrt der PIN-Rücksetzdienst für den E-Perso zurück. Das Bundesministerium für Digitales finanziert „übergangsweise“ die erneute Bereitstellung des Dienstes aus Steuermitteln. Nach Einschätzung von Experten ist der PIN-Rücksetzdienst wichtig für den Erfolg der EUDI-Wallet, die Anfang Januar 2027 in Deutschland starten soll. Für Nutzer kostenlos: Bundesregierung bringt PIN-Rücksetzdienst zurück
Am Montagabend hat Apple größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet zwar nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür aber ist eine Funktion gravierend: Apple und Google machen beim Thema Messenger-Sicherheit gemeinsame Sache und Apple beginnt endlich damit, das Messaging mit Android-Nutzern durchgehend zu verschlüsseln. Was bislang nur innerhalb des Android-Kosmos funktionierte, klappt künftig auch plattformübergreifend. RCS schließt zu iMessage auf: Apple stellt iOS 26.5 bereit
Auch noch wichtig:
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Dem Markt für Selbstbau-PCs stehen düstere Zeiten bevor. Mainboard-Hersteller stellen sich auf einen Einbruch um bis zu einem Drittel ein. PC-Selbstbau: Markt steht vor einem massiven Einbruch
Fast ein Drittel der Beschäftigten traut einer KI zu, ihren Chef zu ersetzen. In jedem fünften Unternehmen werden laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom bereits Stellen wegen KI abgebaut. KI kann den Chef ersetzen – aber nicht mich
Vor der Entstehung komplexer Lebewesen war die Erde 56 Millionen Jahre komplett gefroren. Einfache Organismen haben aber wohl doch von Pausen profitiert. Erdgeschichte: „Schneeball-Erde“ wohl doch nicht ununterbrochen eingefroren
Anfang Mai hat die Webseite des Downloader-Tools JDownloader Malware ausgeliefert. Das erinnert an die Daemon Tools, die inzwischen reagiert haben. JDownloader verteilte Malware-Downloads
Ein neuer unbemannter Raumfrachter bringt Versorgungsgüter und Treibstoff zur chinesischen Raumstation „Tiangong“. Die Flugzeit betrug nur wenige Stunden. Unbemannter Raumfrachter erreicht chinesische Raumstation
In diesem Jahr soll Blue Origins Lander Blue Moon MK1 zum Mond fliegen. Das Raumfahrzeug hat gerade einen wichtigen Test bestanden. Blue Origins Mondlandefahrzeug Blue Moon MK1 besteht wichtigen Test der NASA
Die Android-Gmail-App beschert einigen Nutzern wieder erhöhten Puls, wenn sie Exchange-Online-Mails mit Exchange ActiveSync abholen. Gmail: Erneut Probleme mit Exchange ActiveSync
Mit Microsofts Purview können IT-Teams auch KI-Prompts überwachen, die User sind pseudonymisiert. Analysten können sie deanonymisieren. Microsoft Purview: KI-Prompts trotz Anonymisierung einsehbar
Samsung verkauft seit 2025 einen Fernseher und nutzt auf dem Karton ein Foto von Dua Lipa. Die britische Musikerin ist damit nicht einverstanden und fordert jetzt Schadenersatz. Unerlaubte Bildverwendung auf TV-Karton: Dua Lipa will Schadenersatz von Samsung
Die Neuerungen in der nächsten Version des Mac-Betriebssystems fallen eher klein aus. Einem Bericht zufolge plant Apple aber wichtige Aufräumarbeiten. macOS 27: Apple soll Designänderungen planen
Ein Wechsel auf E-Busse war das Ziel für die Hamburger Hochbahn. Jetzt aber soll es neue Busse mit Verbrenner geben, die mit HVO100 laufen sollen. Hamburg: Verkehrsbetriebe schaffen wieder Busse mit Verbrenner an
Damit der iPhone-Konzern seinen angebissenen Apfel als Logo behalten darf, muss er die Marke verteidigen. Dabei kommt es immer wieder zu Kuriositäten. EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar
(akn)
Künstliche Intelligenz
Neu in .NET 10.0 [29]: IP-Adressen prüfen mit IPAddress.IsValid()
Zur Prüfung von IP-Adressen gibt es in der Klasse System.Net.IPAddress schon seit .NET Framework 2.0 die statische Methode TryParse(), die eine IP-Adresse aus einer Zeichenkette extrahiert.
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Dr. Holger Schwichtenberg ist technischer Leiter des Expertennetzwerks www.IT-Visions.de, das mit 53 renommierten Experten zahlreiche mittlere und große Unternehmen durch Beratungen und Schulungen sowie bei der Softwareentwicklung unterstützt. Durch seine Auftritte auf zahlreichen nationalen und internationalen Fachkonferenzen sowie mehr als 90 Fachbücher und mehr als 1500 Fachartikel gehört Holger Schwichtenberg zu den bekanntesten Experten für .NET und Webtechniken in Deutschland.
Seit .NET Core 2.1 ist die Extraktion auch aus dem Typ ReadOnlySpan möglich. Der Rückgabewert ist ein bool-Wert und die extrahierte IP-Adresse wird in Form einer Instanz der Klasse IPAddress als out-Parameter geliefert. Wenn man nur prüfen will, ob die IP-Adresse stimmt, schreibt man IPAddress.TryParse(eingabe, out _).
In .NET 10.0 bietet Microsoft nun in der statischen Methode IsValid() eine weitere Prüfungsvariante mit weniger internem Aufwand. Folgender Code vergleicht IsValid() mit TryParse():
///
/// IsValid mit ReadOnlySpan oder ReadOnlySpan als Alternative zu IPAddress.TryParse(span, out _)
///
public void Run()
{
CUI.Demo("IPAddress.IsValid()");
string IP1 = "192.168.1.0"; // gültige IPv4-Adresse
CUI.H2(IP1);
// --- Alt
var valid1 = IPAddress.TryParse(IP1, out _);
Console.WriteLine("TryParse: " + valid1); // true
// --- Neu
System.Console.WriteLine("IsValid: " + System.Net.IPAddress.IsValid(IP1)); // true
string IP2 = "192.168.256.1"; // ungültige IPv4-Adresse
CUI.H2(IP2);
// --- Alt
var valid2 = IPAddress.TryParse(IP2, out _);
Console.WriteLine("TryParse: " + valid2); // false
// --- Neu
System.Console.WriteLine("IsValid: " + System.Net.IPAddress.IsValid(IP2)); // false
}

Der Code nutzt die alte und die neue Methode, um IP-Adressen auf Gültigkeit zu prüfen (Abb. 1).
Dafür kehrt Microsoft nun einfach eine bisher interne Methode TargetHostNameHelper.IsValidAddress() nach außen, wie sich dem Issue auf GitHub entnehmen lässt.
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IsValid() ist performanter als TryParse() und benötigt keinen Speicher (Abb. 2).
(Bild: Microsoft)
(Bild: King / stock.adobe.com)

Das ist neu in .NET 11.0: Dr. Holger Schwichtenberg und weitere Experten präsentieren am 17. November 2026 auf der Online-Konferenz betterCode() .NET 11.0 die Änderungen für Entwicklerinnen und Entwickler. Bis zur Veröffentlichung des Programms sind vergünstigte Blind-Bird-Tickets verfügbar.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Pro Microsoft 365 – der Kommentar: Nicht alternativlos, aber meist erste Wahl
Der Weg in die Cloud ist für viele Unternehmen längst entschieden – und für die meisten führt er zu Microsoft 365. Das zeigt sich nicht nur in Statistiken, sondern in der gelebten Praxis.
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(Bild: NextSkills GmbH )
Alexander Eggers ist Gesellschafter der ke Group und geschäftsführender Gesellschafter der Nextvideo GmbH und NextSkills GmbH. Zudem ist er Microsoft MVP für M365 und als Speaker auf Konferenzen aktiv.
In den vergangenen Jahren habe ich mit Dutzenden IT-Teams im deutschsprachigen Raum gesprochen, die genau diesen Weg gegangen sind: raus aus dem eigenen Serverraum, hinein in Microsoft 365 und Azure. Der Trend ist längst messbar. Laut Bitkom nutzen 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland bereits Cloud-Anwendungen, nach 81 Prozent im Vorjahr. Diese Zahl allein verrät allerdings noch nichts über Microsoft.
Doch bei den Produktivitäts- und Kollaborations-Suiten teilen sich faktisch nur zwei Produkte den Markt: Microsoft 365 und Google Workspace. Mit dem Ende des Supports für Exchange Server 2016 und 2019 trennen sich viele Unternehmen von einer lokalen Exchange-Instanz. Für sie ist Microsoft 365 der naheliegende Hafen – und der Weg dorthin kürzer als jeder andere. Selbstverständlich gibt es neben M365 und Google Workspace auch weitere Optionen: einen europäischen Hoster, einen Hybrid-Betrieb mit verbleibender On-Prem-Komponente oder eine private Cloud. Jede dieser Optionen hat im richtigen Kontext ihre Berechtigung.
Der operative Befreiungsschlag
Der offensichtlichste Vorteil ist: Microsoft betreibt nicht nur Exchange Online, sondern auch SharePoint Online, MS Teams und so viel mehr für mich. Patch-Management, Storage-Erweiterung, Datenbankreparaturen, kumulative Updates – all das verschwindet aus meinem Arbeitsalltag. Was bleibt, ist Konfiguration und Governance. Also das, was wirklich Wirkung hat.

Unser iX-Workshop zeigt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um Microsoft 365 im Unternehmen einzuführen. Dazu lernen IT-Administratoren und -Sicherheitsverantwortliche praxisnah, wie sie M365 konfigurieren, um Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance entsprechen.
Hinzu kommt die Sicherheit: Microsoft hat 20 Milliarden US-Dollar über fünf Jahre für Cybersecurity zugesagt, und die Secure Future Initiative bündelt seit 2023 die Governance bis hinauf ins CEO-Office. Defender XDR, Entra Conditional Access, Purview, Sentinel – ein Stack, den selbst gut aufgestellte Mittelständler in Eigenregie nie stemmen könnten.
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Geteilte Verantwortung
Doch Cloud heißt nicht automatisch „sicher“. Das Shared-Responsibility-Modell verlangt, dass Identitäten, Geräte und Daten weiterhin vom Kunden geschützt werden. Conditional Access, erzwungene MFA, Privileged Identity Management: Das ist Pflichtprogramm, nicht Beigabe. Microsoft liefert den Stack. Scharf schalten muss ihn der Administrator.
Warum also ausgerechnet Microsoft – und nicht Google Workspace oder ein Hybrid-Modell? Ehrlich gesagt: Für manche Konstellationen sind genau diese die bessere Wahl. Google Workspace spielt im reinen Web-Betrieb und in Echtzeit-Kollaborationen seine Stärken aus und lässt sich schlank administrieren. Europäische Anbieter und souveräne Clouds liegen dort vorn, wo Datenresidenz und Unabhängigkeit vom US-Recht das oberste Kriterium sind. Und ein Hybrid-Betrieb bleibt sinnvoll, solange einzelne Workloads oder Compliance-Vorgaben den Betrieb auf eigener Hardware verlangen.
Plattformtiefe entscheidet
Microsoft ist also nicht alternativlos. Aber in den meisten Fällen ist Microsoft 365 die erste Wahl – immer dann, wenn Plattformtiefe zählt: Identität, Collaboration, Security und Compliance greifen hier in einem einzigen Stack ineinander. Gerade für Mittelstand und gehobenes Enterprise ist das der pragmatischste Weg: weniger Schnittstellen, weniger Reibung, mehr Kontrolle.
Spielen auch Sie mit dem Gedanken, Microsoft 365 aus Ihrem Unternehmen zu verbannen? Einiges spricht dafür – und auch einiges dagegen. Die neue iX zeigt, was die Alternativen besser können und wo Microsoft 365 der Primus bleibt. Erhältlich ist das Juli-Heft ab sofort im heise shop.
(sfe)
Künstliche Intelligenz
Nach Auf und Ab der SpaceX-Aktie: OpenAI könnte Börsengang verschieben
Angesichts der durchwachsenen Performance der Aktien von SpaceX mehren sich bei OpenAI die Stimmen, die dafür plädieren, den eigenen Börsengang auf das kommende Jahr zu verschieben. Das berichtet zumindest die New York Times und beruft sich dabei auf drei ungenannte Personen, die an den Überlegungen bei dem ChatGPT-Unternehmen beteiligt sind. Die sich andeutende Kehrtwende mache „die ungewisse Zukunft der schnell aufstrebenden KI-Giganten deutlich“, schreibt die US-Zeitung weiter. Verantwortlich für die aufkommende Skepsis sind demnach aber auch die Aktienmärkte insgesamt, an denen es zuletzt wegen Unsicherheiten über die Aussichten der KI-Branche stärker auf- und abgegangen war.
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Sorge vor geringem Interesse
OpenAI hat die Unterlagen für den geplanten Börsengang erst Anfang des Monats eingereicht, wichtige Details dazu sind aber unter Verschluss geblieben. Auf einen Zeitplan hat sich das Unternehmen dabei öffentlich nicht festgelegt, angepeilt wurde aber offenbar ein Börsengang im dritten oder vierten Quartal. Ziel ist für Firmenchef Sam Altman eine Bewertung in Höhe von einer Billion US-Dollar; bei der jüngsten Finanzierungsrunde wurde OpenAI auf 730 Milliarden US-Dollar taxiert, berichtet die New York Times. Intern hat es dem Bericht zufolge jetzt Warnungen gegeben, dass Anteile an OpenAI bei Privatanlegerinnen und Privatanlegern auf ein zu geringes Interesse stoßen könnten.
Als Begründung für die Skepsis verweisen die anonymen Quellen der New York Times auf die Berg- und Talfahrt der SpaceX-Aktien. In den zwei Wochen seit Handelsbeginn sind die anfangs rasch von 161 US-Dollar auf 225 US-Dollar gestiegen und seitdem auf 153 US-Dollar gefallen. Das sind enorme Unterschiede, die dafür gesorgt haben, dass der Marktwert von SpaceX vorübergehend den von TSMC, Amazon und Microsoft überholt hat, inzwischen liegen die wieder vorn. Hinzu kommen Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der KI-Branche, die den Nasdaq zuletzt deutlich ins Minus gedrückt haben. Sollte OpenAI den Börsengang tatsächlich verschieben, dürfte das die Skepsis jedenfalls nicht vertreiben.
(mho)
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