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Dienstag: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu, Schweiz gegen US-Cloud-Dominanz


Ein Gerichtsprozess, der am Montag vor dem Londoner High Court begann, dürfte Beobachtern zufolge einen seltenen Einblick in die Lieferketten der Online-Händler Shein und Temu gewähren. In dem Verfahren wirft Shein dem Rivalen Temu massive Urheberrechtsverletzungen vor. Kontroverse in der Schweiz. Das dortige Bundesamt für Gesundheit plant einen Datenraum für die eidgenössischen Patientendaten. Aufgrund des US Cloud Acts sind US-Anbieter faktisch ausgeschlossen. Und die EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für die Kennzeichnungspflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Das Geschäftsmodell der E-Commerce-Plattformen Shein und Temu ist durch die Aufhebung der Zollbefreiung für Kleinsendungen mit geringem Warenwert in den USA unter Druck geraten. Auch die EU hat ein Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert beschlossen. Ab Juli wird das Bestellen bei Temu oder Shein in der EU teurer. Darüber hinaus leitete die EU-Kommission eine formale Untersuchung gegen Shein wegen mutmaßlicher Pflichtverletzung ein und die irische Datenschutzbehörde untersucht, ob Shein europäische Nutzerdaten illegal nach China übermittelt. Nun gehen sich Shein und Temu auch noch gegenseitig an die Wäsche. In einem Rechtsstreit in Großbritannien wirft Shein Temu Urheberrechtsverletzungen vor. Lieferketten im Rampenlicht: Rechtsstreit zwischen Shein und Temu

Ein Großauftrag für die IT-Branche in der Schweiz entwickelt sich zum Polit-Krimi. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) treibt mit dem Projekt „Swiss Health Data Space“ (SwissHDS) die digitale Entwicklung des Gesundheitswesens voran. Ziel ist ein vernetzter Datenraum für den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten und Spitälern. Brisant jedoch ist der Anforderungskatalog: Die Infrastruktur muss ausschließlich Schweizer Recht unterliegen und darf keine Abhängigkeit von äußeren Jurisdiktionen aufweisen. Das BAG verweist explizit auf den US Cloud Act. Damit wären US-Konzerne wie Microsoft, Google oder AWS bei dem Millionenauftrag außen vor. Schweizer Gesundheitsdaten: Eidgenossen gegen US-Cloud-Dominanz

Die EU-Kommission will Licht in das Dunkel automatisierter Interaktionen und künstlich erzeugter Inhalte bringen und hat dazu Leitlinien für den AI Act veröffentlicht. Das Regelwerk unterscheidet dabei vier zentrale Kategorien, für die spezifische Kennzeichnungspflichten gelten sollen. Das betrifft interaktive KI-Systeme wie Sprachassistenten oder Chatbots sowie die Erstellung künstlicher Bilder, Videos oder Texte. Auch der Einsatz von Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung soll strengen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen unterworfen werden. Zudem müssen dem Entwurf zufolge Deepfakes sowie KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse klar als solche deklariert werden. KI-Transparenz: EU-Kommission konkretisiert Regeln gegen digitale Täuschung

Vergessene oder verlegte PINs gelten gemeinhin als eine der größten Bremsen für die Nutzung des elektronischen Personalausweises. Im Februar 2022 führte die Bundesregierung erstmals einen PIN-Rücksetzdienst ein, um ihn trotz großer Nachfrage Ende 2023 überraschend wieder einzustellen. Begründet wurde dies mit den Kosten. Nun kehrt der PIN-Rücksetzdienst für den E-Perso zurück. Das Bundesministerium für Digitales finanziert „übergangsweise“ die erneute Bereitstellung des Dienstes aus Steuermitteln. Nach Einschätzung von Experten ist der PIN-Rücksetzdienst wichtig für den Erfolg der EUDI-Wallet, die Anfang Januar 2027 in Deutschland starten soll. Für Nutzer kostenlos: Bundesregierung bringt PIN-Rücksetzdienst zurück

Am Montagabend hat Apple größere Updates für iPhones, Macs, iPads und Watches zum Download freigegeben. Die frische Version 26.5 der Betriebssysteme iOS, macOS, iPadOS und watchOS beinhaltet zwar nur eine kleine Zahl an Neuerungen, dafür aber ist eine Funktion gravierend: Apple und Google machen beim Thema Messenger-Sicherheit gemeinsame Sache und Apple beginnt endlich damit, das Messaging mit Android-Nutzern durchgehend zu verschlüsseln. Was bislang nur innerhalb des Android-Kosmos funktionierte, klappt künftig auch plattformübergreifend. RCS schließt zu iMessage auf: Apple stellt iOS 26.5 bereit

Auch noch wichtig:

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Dem Markt für Selbstbau-PCs stehen düstere Zeiten bevor. Mainboard-Hersteller stellen sich auf einen Einbruch um bis zu einem Drittel ein. PC-Selbstbau: Markt steht vor einem massiven Einbruch

Fast ein Drittel der Beschäftigten traut einer KI zu, ihren Chef zu ersetzen. In jedem fünften Unternehmen werden laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom bereits Stellen wegen KI abgebaut. KI kann den Chef ersetzen – aber nicht mich

Vor der Entstehung komplexer Lebewesen war die Erde 56 Millionen Jahre komplett gefroren. Einfache Organismen haben aber wohl doch von Pausen profitiert. Erdgeschichte: „Schneeball-Erde“ wohl doch nicht ununterbrochen eingefroren

Anfang Mai hat die Webseite des Downloader-Tools JDownloader Malware ausgeliefert. Das erinnert an die Daemon Tools, die inzwischen reagiert haben. JDownloader verteilte Malware-Downloads

Ein neuer unbemannter Raumfrachter bringt Versorgungsgüter und Treibstoff zur chinesischen Raumstation „Tiangong“. Die Flugzeit betrug nur wenige Stunden. Unbemannter Raumfrachter erreicht chinesische Raumstation

In diesem Jahr soll Blue Origins Lander Blue Moon MK1 zum Mond fliegen. Das Raumfahrzeug hat gerade einen wichtigen Test bestanden. Blue Origins Mondlandefahrzeug Blue Moon MK1 besteht wichtigen Test der NASA

Die Android-Gmail-App beschert einigen Nutzern wieder erhöhten Puls, wenn sie Exchange-Online-Mails mit Exchange ActiveSync abholen. Gmail: Erneut Probleme mit Exchange ActiveSync

Mit Microsofts Purview können IT-Teams auch KI-Prompts überwachen, die User sind pseudonymisiert. Analysten können sie deanonymisieren. Microsoft Purview: KI-Prompts trotz Anonymisierung einsehbar

Samsung verkauft seit 2025 einen Fernseher und nutzt auf dem Karton ein Foto von Dua Lipa. Die britische Musikerin ist damit nicht einverstanden und fordert jetzt Schadenersatz. Unerlaubte Bildverwendung auf TV-Karton: Dua Lipa will Schadenersatz von Samsung

Die Neuerungen in der nächsten Version des Mac-Betriebssystems fallen eher klein aus. Einem Bericht zufolge plant Apple aber wichtige Aufräumarbeiten. macOS 27: Apple soll Designänderungen planen

Ein Wechsel auf E-Busse war das Ziel für die Hamburger Hochbahn. Jetzt aber soll es neue Busse mit Verbrenner geben, die mit HVO100 laufen sollen. Hamburg: Verkehrsbetriebe schaffen wieder Busse mit Verbrenner an

Damit der iPhone-Konzern seinen angebissenen Apfel als Logo behalten darf, muss er die Marke verteidigen. Dabei kommt es immer wieder zu Kuriositäten. EU-Markenstreit mit chinesischer Firma: Zitrone mit Apple-Logo verwechselbar


(akn)



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Mercedes verschiebt Sonderzahlung: Betriebsrat kritisiert Sparkurs


Die Verschiebung einer tariflichen Sonderzahlung bei Mercedes-Benz ist nach Angaben des Gesamtbetriebsrats eine „einseitige Entscheidung des Unternehmens“. Es sei ausdrücklich kein Ergebnis gemeinsamer Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung. Tarifvertraglich sei dieses Vorgehen zwar möglich, es zeige aber vor allem, wie groß der Druck inzwischen sei. Bei der Sonderzahlung handelt es sich um den jährlichen „Transformationsbaustein“, der 18,4 Prozent vom regelmäßigen individuellen Monatsentgelt beträgt.

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Zuvor hatte der Vorstand die rund 108.000 Beschäftigten in Deutschland in einem Brief über eine Verschärfung des Sparkurses bei dem Autobauer informiert. Für den Gesamtbetriebsrat stehe fest: Die Ursachen der aktuellen Herausforderungen lägen nicht bei den Beschäftigten. Weder die Entwicklung in China, geopolitische Spannungen noch steigende Energiepreise würden von ihnen verursacht. „Trotzdem sollen jetzt erneut die Beschäftigten einen erheblichen Teil der Last tragen.“

Zugleich will das Management mit dem Betriebsrat in den kommenden Wochen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sprechen, wie das Unternehmen mitteilte. Laut Tarifvertrag arbeiten die Beschäftigten zurzeit 35 Stunden in der Woche.

Der Gesamtbetriebsrat wies darauf hin, dass es derzeit keine Verhandlungen über Arbeitszeitverlängerungen oder tarifliche Einschnitte gebe. „Solche Verhandlungen sind aktuell auch gar nicht möglich, da IG Metall und Arbeitgeberverband die zuständigen Tarifparteien sind. Ohne eine tarifliche Öffnung kann es keine entsprechenden Gespräche geben.“

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(fpi)



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YouTube-Werbeblocker mit 11 Millionen Installationen mit möglicher Hintertür


IT-Sicherheitsforscher haben die Browser-Erweiterung „Adblock for Youtube“ untersucht und sind dabei auf eine potenzielle Sicherheitslücke gestoßen. Der Hersteller steht zudem mit Erweiterungen in Verbindung, die Google mit der Begründung „Malware“ aus dem Chrome Web Store geworfen hat. Nutzerinnen und Nutzer sollten auf Alternativen ausweichen.

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Die IT-Forscher von island.io nennen in ihrer Analyse das Problem auch „BadBlocker“. Sie führen aus, dass der Werbeblocker „Adblock for Youtube“ (cmedhionkhpnakcndndgjdbohmhepckk) auf mehr als 11 Millionen Installationen kommt und mit mehr als 377.000 Bewertungen und einer Wertung von 4,4 von 5 möglichen Sternen weitreichend von Nutzerinnen und Nutzern Vertrauen genießt. In den Top-Charts der beliebtesten Erweiterungen landet es in Deutschland auf Platz 15. Tatsächlich blockiert er Werbung auf YouTube und funktioniert.

Allerdings enthält der Adblocker auch eine Möglichkeit, beliebigen JavaScript-Code in jede angezeigte Webseite zu schleusen. Dazu bedarf es keines Updates, das durch Prüfmechanismen des Webstores müsste, sondern lediglich einer serverseitigen Konfigurationsänderung. Eine derartige Änderung würde auch keine sichtbaren Auswirkungen haben, anhand derer Benutzerinnen und Benutzer sie erkennen könnten. Dadurch könne der Adblocker Webseiten auslesen, Daten stehlen oder als Nutzer in persönlichen Konten, Arbeits-Apps, Admin-Panels oder anderen vertraulichen Browsersitzungen agieren.

Die IT-Forscher betonen, dass sie ausdrücklich keinen bösartigen Schadcode entdeckt haben, der an Nutzer ausgeliefert worden wäre. Sie haben lediglich die Möglichkeit dazu aufgespürt, die 11 Millionen Browser betrifft. Sie weisen in dem Kontext darauf hin, dass der Entwickler der Erweiterung ein zumindest verdächtiges Profil hat, in dessen Verlauf auch Browser-Erweiterungen in Erscheinung treten, die Google mit der Begründung „Malware“ aus dem Chrome Web Store geworfen hat. Daraus leiten sie ein reales Risiko ab. Die entfernten Erweiterungen Adblock for Chrome (onomjaelhagjjojbkcafidnepbfkpnee) und Adblock for You (ogcaehilgakehloljjmajoempaflmdci) haben demnach Verknüpfungen zu Adblock for YouTube.

Die Erweiterung Adblock for YouTube kam im Jahr 2014 in den Chrome Web Store. Seitdem kam es zu einigen Code-Änderungen und Besitzerwechseln, etwa 2018 zum jetzigen Inhaber. Zwischenzeitlich wurde die Erweiterung mit dem Unistream-SDK verteilt, das Werbung in Seiten injiziert. Seit dem Besitzerwechsel wuchs die Verbreitung von wenigen 100.000 Nutzerinnen und Nutzern hin zu mehr als 10 Millionen. Zudem kam es zu nicht dokumentierten Verschiebungen darin, was die Erweiterung im Browser anstellen kann. Dennoch genießen gerade Adblocker hohes Vertrauen bei Nutzern, führen die Island-Forscher aus. Sie können Berechtigungen anfordern, die anderen Erweiterungen niemals erteilt würden.

Adblock for YouTube soll nur auf der YouTube-Webseite Werbung blockieren. Dennoch ist die Erweiterung auf allen besuchten Webseiten aktiv, weil das in dem Manifest der Erweiterung so festgelegt ist – anstatt sich auf URLs mit „youtube“-Bestandteil zu beschränken, genehmigt sie sich Zugriff auf „all_urls“. Das könnte eine Prüfung im Quellcode übernehmen, die die Erweiterung mitbringt. Die prüft jedoch nur, ob „youtube.com“ als Zeichenkette in der URL auftaucht. Das ermöglicht Zugriffe der Erweiterung auf alle möglichen Seiten, in denen der Aufruf angepasst wird. Island nennt als Beispiele „www.facebook.com/page?ref=youtube.com“ oder „bank.example.com/search?q=youtube.com“. Darauf hat Adblock for Youtube dann Zugriff.

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Die Erweiterung fragt zudem alle 24 Stunden bei ihrem Server nach neuer Konfiguration an, sie setzt eine Anfrage etwa nach „ ab. Zurück kommen Adblocker-Regeln wie Netzwerkfilter, CSS-Selectors, aber auch ein Feld namens „scriptletsRules“. Eine Sammlung solcher JavaScript-Funktionen, die zum Blockieren von Werbung dienen, bringt Adblock for YouTube mit; das sei auch üblich für Adblocker. Der Server kontrolliert, welche davon mit welchen Argumenten ausgeführt werden. Die serverseitigen Anweisungen können bei Adblock for YouTube zum Einschleusen von JavaScript-Code führen. Als Proof-of-Concept haben die IT-Forscher den Adblock-for-YouTube-Server imitiert. Der antwortet mit manipuliertem scriptletsRules-Eintrag, der auf Aktivierung durch den Besuch auf YouTube wartet. Surfen User YouTube an, injiziert sich das serverseitig gesendete Script in die Webseite und kann im Hintergrund konkret etwa die Salesforce-Webseite aufrufen; mit eingeschleustem „youtube.com“-String hat die Erweiterung nun auch darauf vollen Zugriff. Der Proof-of-Concept liest nur die Daten aus, auf die User zugreifen können, und sendet sie zurück an den gefälschten Server. Das Ganze ist mit nur einer serverseitigen Änderung möglich.

Verdächtig ist den IT-Sicherheitsforschern nicht die eine zwielichte Zeile an Code, führen sie aus, sondern die Kombination aus hoher Installationsanzahl mit Zugriff auf alle Seiten, ein aus der Ferne kontrollierbarer Pfad zum Einschleusen von Code und frühere Werbeeinschleusungsinfrastruktur, größere Besitzer- und Codebasis-Änderungen und damit verbundene Erweiterungen, die wegen Malwareanzeichen aus dem Chrome Web Store geworfen wurden. Sie wiederholen, dass sie keinen konkreten Missbrauch beobachtet haben, aber ein Risikoprofil, das ernsthafte Aufmerksamkeit benötigt.

Etwa in Unternehmen sollte keine allgemeine Blockade aller Werbeblocker erfolgen, da gute tatsächlich nützlich seien. Sie liefern eine Handreichung sowie Anzeichen für Vorhandensein der Erweiterung in Form von Indicators of Compromise (IOC).

Mitte Februar hatte die IT-Forschergemeinschaft „Q Continuum“ hunderte Erweiterungen entdeckt, teils ebenfalls mit Millionen von Installationen, die ihre Nutzer ausspähen und etwa den Browserverlauf der Nutzer an ihre Hersteller senden.


(dmk)



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Nach Bahnstörung: Ruf nach Verbot chinesischer Teile in kritischer Infrastruktur


Angesichts des Totalausfalls bei der Deutschen Bahn nach einer Störung des Bahnfunks plädieren Sicherheitspolitiker für einen Ausschluss chinesischer Komponenten von kritischer Infrastruktur. „Es ist ein grundsätzliches Problem in Deutschland, dass wir im Bereich kritischer Infrastruktur große Abhängigkeiten von chinesischen Komponenten haben und bereits jetzt viele chinesische Komponenten verbaut sind“, sagte der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter der Augsburger Allgemeinen.

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Er halte „ein Verbot des Ein- und Verbaus von Komponenten aller chinesischen Hersteller in kritische Infrastruktur und sicherheitsrelevante Infrastruktur für überfällig“. Dabei gehe es nicht um einzelne Hersteller, sondern um die „grundsätzliche Nicht-Vertrauenswürdigkeit von Staaten wie China“.

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Konstantin von Notz. „Dass in den Systemen der Deutschen Bahn bis heute zahlreiche Komponenten auch aus Ländern zum Einsatz kommen, die unsere kritischen Infrastrukturen gezielt ausspionieren und immer wieder auch sabotieren, ist ein Zustand, an dem schnellstmöglich etwas geändert werden muss“, sagte er der Zeitung.

Wegen einer Störung des Bahnfunks musste die Deutsche Bahn am Dienstag den gesamten Zugverkehr anhalten. Tausende Fahrgäste steckten fest, weil Leitstellen und Lokführer plötzlich nicht mehr miteinander über Funk kommunizieren konnten.

Dass die Bahn den Zugverkehr unabhängig vom Wetter komplett stoppen muss, ist äußerst ungewöhnlich. Bei der Wartung einer Kernkomponente des Bahnfunks GSM-R sei ein Fehler aufgetreten, hatte der Chef der Bahn-Infrastrukturgesellschaft DB InfraGo, Philipp Nagl, gesagt. Einen Cyberangriff schloss die Bahn allerdings aus.

Anfang des Jahres hatte bereits die EU-Kommission mit einem Gesetzesvorschlag die Initiative ergriffen, um umstrittene Anbieter von Netzwerktechnik künftig in Deutschland und anderen EU-Staaten verbieten zu können. Bei dem Vorschlag dürfte es insbesondere um chinesische Technologiefirmen wie Huawei und ZTE gehen. Netzbetreiber haben das Vorhaben scharf kritisiert.

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Hintergrund ist die Sorge vor Sabotage und Spionage durch Drittstaaten. In dem Entwurf der Kommission werden weder Unternehmen noch Länder genannt. Seit Jahren nachdrücklich wiederholte Empfehlungen der Europäischen Kommission an die EU-Länder, Technik von Huawei und ZTE aus Sicherheitsgründen nicht in ihren Mobilfunknetzen zu verwenden, könnten dadurch verpflichtend werden. Aus Sicht der Behörde schließen bislang zu wenig Länder die beiden Hersteller beim Betrieb von 5G-Mobilfunknetzen aus.


(mho)



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