Künstliche Intelligenz
Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer
Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.
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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.
Kommission will bis 2035 entkupfern
Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.
Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“
Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.
Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.
Lizenzen ohne Laufzeitbegrenzung
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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.
Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.
Peering: Regulierungsbehörden als Friedensrichter?
Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.
Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.
Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.
Lange Beratungen absehbar
Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Irankrieg: Langfristig potenzielle Gefahr für die Chip- und Speicherproduktion
Der Irankrieg könnte die weltweite Chipproduktion beeinflussen, wenn er lange anhält. Insbesondere in Südkorea bereitet die Situation Sorgen, weil dort die zwei weltweit größten Speicherhersteller Samsung und SK Hynix ansässig sind. Aufgrund der hohen Nachfrage bei KI-Rechenzentren herrscht bereits eine Speicherkrise, die insbesondere Endkunden trifft. Kurzfristig soll es jedoch keine signifikanten Auswirkungen geben.
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Ein längerer Konflikt könnte sich auf die Lieferketten für die Speicherproduktion auswirken. Aus dem Nahen Osten stammen etwa große Mengen Helium und Brom. Vor allem Helium ist in der Chipfertigung wichtig. Hersteller verwenden es etwa zur Kühlung von Silizium-Wafern in der Produktion, da Helium eine hohe Wärmeleitfähigkeit und weitere geeignete Eigenschaften aufweist. Brom ist für manche Ätzvorgänge wichtig.
Katar ist laut einer Untersuchung des United States Geological Survey der nach den USA zweitgrößte Lieferant von Helium weltweit. Auf beide Länder entfielen 2025 demnach 76 Prozent der weltweiten Produktion. Katar hat nach iranischen Angriffen und der Bedrohung der Schifffahrtswege durch die Straße von Hormuz Produktion und Export von Helium eingestellt.
Alarmiert, aber nicht kritisch
Die Nachrichtenagentur Reuters gibt Politikeraussagen aus Südkorea wieder, die vor langwierigen Lieferstopps warnen: „Funktionäre wiesen auf die Möglichkeit hin, dass die Halbleiterproduktion gestört werden könnte, wenn einige dieser wichtigen Materialien nicht aus dem Nahen Osten bezogen werden können“, sagt Kim Young-bae, Mitglied der südkoreanischen Nationalversammlung, nach Treffen unter anderem mit Samsungs Führungsriege. Insgesamt sollen Südkoreas Chip- und Speicherhersteller von über einem Dutzend Produkten aus dem Nahen Osten abhängig sein.
SK Hynix gibt zumindest kurzfristig Entwarnung: Der Speicherhersteller verfüge „seit Langem über vielfältige Lieferketten und ausreichende Vorräte“ an Helium. „Daher [ist] kaum mit Auswirkungen auf das Unternehmen zu rechnen.“
Auch der weltweit größte Chipauftragsfertiger TSMC zeigt sich entspannt: Derzeit seien keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die Firma will die Situation aber weiterhin genau beobachten.
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In Südkorea sackten die Aktien von Samsung und SK Hynix zum Wochenbeginn um beinahe zehn Prozent ab. Bei den im Westen gehandelten Hinterlegungszertifikaten (Global Depositary Receipt, GDR) ist das Minus bislang nicht ganz so drastisch. Der gesamte Aktienmarkt ist derzeit volatil.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Intel-Prozessor mit zwölf Performance-Kernen startet als „Core 2 with P-Cores“
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Intel bringt einen nagelneuen Prozessor für die mehr als vier Jahre alte Fassung LGA1700: den „Core 2 Series 200 with P-Cores“ alias Bartlett Lake. Die Besonderheit dieser CPU-Baureihe ist, dass sie acht, zehn oder zwölf Performance-Kerne (P-Cores) hat, aber keine Effizienzkerne. Es gibt zwar längst schon LGA1700-Prozessoren mit viel mehr CPU-Kernen, davon waren bisher aber maximal acht P-Kerne.
Die Baureihe Core 2 200PE ist nicht für gängige Desktop-PCs gedacht, sondern vor allem für Industriecomputer und Embedded Systems – daher auch der Buchstabe „E“ in den Typenbezeichungen. Auf den meisten LGA1700-Mainboards funktioniert ein Core 2 200PE erst gar nicht. Doch es gibt bereits eine große Auswahl an kompatiblen LGA1700-Boards mit den Chipsätzen R680E, Q670E oder H610E. Mehrere Hersteller stellen schon die nötigen BIOS-Updates für Bartlett Lake bereit.
Reife Technik
Die Fassung LGA1700 debütierte Ende 2021 gemeinsam mit dem Core i-12000 Alder Lake, also dem Core i der 12. Generation aus der Fertigungstechnik „Intel 7“, die Intel davor noch 10-Nanometer-Technik nannte. Der entstammen auch die nachfolgenden (und letzten), bis heute gefertigten Core-i-Generationen 13 (Raptor Lake) und 14 (Raptor Lake Refresh).
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Schon seit Anfang 2025 liefert Intel Embedded-Versionen der Raptor-Lake-CPUs für LGA1700-Boards wie Core 3 201E, Core 5 211E und Core 7 251E, die den Codenamen Bartlett Lake tragen. Einige enthalten aber auch E-Cores, zusätzlich zu P-Cores. Diese hybride Mischung eignet sich für manche Anwendungen schlecht, wenn es dabei auf vorhersagbare Latenzen ankommt. In Serverprozessoren (Xeons) kommen daher stets nur Kerne gleicher Bauart zum Einsatz, übrigens auch bei AMD (Epyc) und bei ARM-Serverprozessoren.
Auf Mainboards mit dem Chipsatz R680E steuern die neuen Bartlett-Lake-Prozessoren auch ungepufferte DDR5-Speichermodule mit zusätzlichen DRAM-Chips für Error Correction Code (ECC) an.
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Klarer Gegener: AMD Ryzen Embedded
Viele Embedded Systems mit x86-Technik nutzen Embedded-Versionen von sparsameren und kompakteren Mobilprozessoren. Dafür bieten sowohl AMD als auch Intel jeweils mehrere Serien von lange lieferbaren Chips an.
Die gesockelten Embedded-Prozessoren bieten höhere Rechenleistungen und mehr PCIe-5.0-Lanes für Erweiterungskarten. Sie kommen beispielsweise in Industrierobotern, bildgebenden Medizingeräten, Netzwerkkomponenten wie Firewalls und auch in manchen kompakten (Storage-)Servern zum Einsatz.
AMD verkauft schon länger Ryzen-Embedded-Versionen mit deutlich mehr starken Kernen als Intel, etwa den Ryzen Embedded 7000 mit bis zu 12 Zen-4-Kernen und den Ryzen Embedded 9000 mit bis zu 16 Zen-5-Kernen. Eng verwandt sind die Serverversionen Epyc 4004 (Zen 4/AM4/DDR4-RAM) und Epyc 4005 (Zen 5/AM5/DDR5-RAM) mit jeweils bis zu 16 CPU-Kernen.
Intel kann nun immerhin bei der Anzahl der P-Kerne dichter an die AMD-Konkurrenz für diese Geräte- und Preisklassen mit zwei DDR5-RAM-Kanälen heranrücken. Als Vorteile im Vergleich zum AMD Ryzen Embedded 9700X verspricht Intel für den Core 9 273PE eine niedrigere PCIe-Latenz. Außerdem erwähnt Intel Time Coordinated Computing (TCC) und Ethernet-Adapter mit Time-Sensitive Networking (TSN). Die Bartlett-Lake-Chips will Intel zehn Jahre lang liefern.
Embedded-Versionen von Panther Lake
Auf der Fachmesse Embedded World in Nürnberg will Intel auch Embedded-Versionen der zu Jahresbeginn vorgestellten Mobilprozessorfamilie Core Ultra 300 (Panther Lake) zeigen. Sie findet vom 10. bis 12. März statt.

Congatec conga-HPC/cPTL: Rechenmodul in der Bauform COM-HPC mit Intel Core Ultra 300 und LPCAMM2-Speichermodul.
(Bild: Congatec)
Unter anderem Congatec hat bereits ein Modul in der Bauform COM-HPC Client Size A angekündigt, das conga-HPC/cPTL. Es bietet eine LPCAMM2-Fassung für ein LPDDR5X-Speichermodul mit bis zu 32 GByte Kapazität.
|
Embedded-Prozessoren Intel Core 2 with P-Cores (Bartlett Lake, Intel 7, LGA1700) |
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| Prozessor | P-Kerne |
Takt (Basis / Turbo) |
Cache | TDP |
| Core 9 273PQE | 12 | 3,4 / 5,9 GHz | 36 MByte | 125 W |
| Core 9 273PE | 12 | 2,3 / 5,7 GHz | 36 MByte | 65 W |
| Core 9 273PTE | 12 | 1,4 / 5,5 GHz | 36 MByte | 45 W |
| Core 7 253PQE | 10 | 3,5 / 5,7 GHz | 33 MByte | 125 W |
| Core 7 253PE | 10 | 2,5 / 5,5 GHz | 33 MByte | 65 W |
| Core 7 253PTE | 10 | 1,8 / 5,4 GHz | 33 MByte | 45 W |
| Core 5 223PQE | 8 | 4,0 / 5,5 GHz | 24 MByte | 125 W |
| Core 5 223PE | 8 | 2,9 / 5,4 GHz | 24 MByte | 65 W |
| Core 5 223PTE | 8 | 2,3 / 5,4 GHz | 24 MByte | 45 W |
| Core 5 213PE | 8 | 2,7 / 5,2 GHz | 24 MByte | 65 W |
| Core 5 213PTE | 8 | 2,1 / 5,2 GHz | 24 MByte | 45 W |
| ebenfalls verfügbar | ||||
| Core 3 201E | 4 | 3,6 / 4,8 GHz | 12 MByte | 60 W |
| Core 3 201TE | 4 | 2,9 / 4,6 GHz | 12 MByte | 45 W |
(ciw)
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Elektromobilität: Fast 200.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland
Die Ladeinfrastruktur in Deutschland ist hinsichtlich der Zahlen schon längere Zeit besser als ihr Ruf. Laut Bundesnetzagentur gab es zum Stichtag 1. Februar 2026 deutschlandweit 196.353 öffentliche Ladepunkte. 146.449 davon bieten eine maximale Ladeleistung von 22 kW und werden als Normalladepunkte bezeichnet. 49.904 Ladepunkte bieten mehr als 22 kW. In der Regel sind das DC-Ladepunkte, doch es gibt noch ein paar AC-Ladepunkte mit 43 kW, die ebenfalls zu diesen Schnellladepunkten zählen.
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Wechselstrom führt
Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der AC-Ladepunkte um 13 Prozent; am 1. Februar 2025 waren es nur 130.123. Ladepunkte mit bis zu 22 kW sind weitverbreitet, weil für sie ein Anschluss an das dicht geknüpfte Niederspannungsnetz genügt. Das ist günstiger als der Anschluss an das Mittelspannungsnetz, der für die schnelleren DC-Ladepunkte notwendig ist. Allein die Zahl der Ladeeinrichtungen mit 15 bis 22 kW stieg innerhalb eines Jahres um rund 13.000 auf nun 109.077. Schade ist, dass noch immer viele Neuwagen diese 22 kW nicht komplett abgreifen können. Modelle beispielsweise aus dem Volkswagen-Konzern oder von Stellantis können an Wechselstrom meist nur mit 11 kW laden.
Schnelle DC-Lader bevorzugt
Bei den DC-Ladepunkten stieg die Anzahl von 37.350 im Februar vergangenen Jahres um 34 Prozent. Dabei dominieren die Ladepunkte mit mindestens 150 kW das Geschehen inzwischen deutlich. Die Bundesnetzagentur nennt für die Ladeleistung zwischen 150 und 299 kW 19.230 (plus 33 Prozent) und für Punkte mit mindestens 300 kW inzwischen 17.049 (plus 44 Prozent) Lademöglichkeiten in Deutschland. Letzteres ist nötig, denn im vergangenen Jahr sind eine Reihe von Modellen auf den Markt gekommen, die in der Spitze mit mehr als 300 kW laden können. In der Redaktion hält bislang ein Xpeng G9 den Rekord, der eine Säule mit 400 kW komplett auslasten konnte – ohne seine maximale Ladeleistung zu erreichen.
EnBW ist mit weitem Abstand Marktführer
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Unter den Anbietern gibt es ein Rennen um den dritten Platz zwischen BP (2990 Ladepunkte), EWE Go (3362) und Tesla (3665). E.ON ist mit 4715 auf dem zweiten Platz schon etwas voraus, liegt seinerseits allerdings weit hinter dem Marktführer EnBW, der 11.608 Ladepunkte in Deutschland bietet. Nicht überall geht es bei der Ladeinfrastruktur in Deutschland übrigens vorwärts. Die Zahl der öffentlichen AC-Ladepunkte mit Schukostecker sank innerhalb von zwölf Monaten von 4110 auf 3989. Auch wer ein E-Auto mit CHAdeMO-Anschluss öffentlich laden möchte, hat weniger Möglichkeiten als vor einem Jahr. Statt 3567 waren es zuletzt noch 3372.
(mfz)
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