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Digital Networks Act: Glasfaser bis 2035 und Mobilfunkfrequenzen auf Dauer


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Die EU-Kommission hat am Mittwoch in Straßburg ihren Entwurf des Digital Networks Act (DNA) vorgestellt. Der Gesetzesentwurf soll vier bestehende Regelungswerke zusammenfassen und die Weichen für den europäischen Telekommunikationsmarkt stellen. Es geht um zentrale Fragen wie die Migration von Kupfernetzen auf Glasfaser, Mobilfunknetze und die Netzneutralität.

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Der DNA fasst auf gut 260 Seiten den European Electronic Communications Code (EECC), die Verordnung über das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (GEREK), Regelungen zu grenzüberschreitenden Funkfrequenzen und „Offenes Internet“ zusammen. Vieles soll einfacher, schneller und europäischer werden – und an einigen Stellen hat der DNA es in sich.

Einen großen Auftrag bringt der DNA für die deutsche Politik mit: Bis 2035 sollten so gut wie alle Anschlüsse auf Glasfaser umgestellt sein, bekräftigte die für Digitales zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen bei der Vorstellung des DNA im Europäischen Parlament in Straßburg. Bis 2029 sollen alle Mitgliedstaaten einen konkreten Plan haben, wie der Abschied vom Kupfer stattfinden solle. Ausnahmen für Fernsehkabel nannte Virkkunen nicht – und auch der Entwurf unterscheidet bei Kupfer nicht zwischen alten Teilnehmernetzen und moderneren HFC-Netzen.

Für Valentina Daiber, Präsidentin des Verbands der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) ist das Vorgehen das richtige Signal, zehn Jahre böten „ausreichend Planungsperspektive“. Dafür will Daiber auch die Regulierung entsprechend aufgestellt sehen: „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“

Denn bislang gilt: Wer ausbaut, entscheidet, ob andere auf dieser Infrastruktur etwas anbieten dürfen. Anders als bei den alten, staatlichen Kupfermonopolen gibt es bislang keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung, Wettbewerbern einen Netzzugang zu gewähren. Verbraucher haben im schlechtesten Fall also Glasfaser – aber keinen alternativen Anbieter, mit dem sie einen Vertrag abschließen könnten.

Wie das zukünftige Regulierungsregime genau ausgestaltet sein wird, soll unter anderem vom Ergebnis eines komplizierten Mechanismus abhängen: Bei relevanter Marktmacht sollen die Aufsichtsbehörden vorab einschreiten und Regeln festlegen dürfen, wie Wettbewerber Infrastrukturen mitnutzen dürfen. Dass die Marktposition über die Regulierung entscheiden soll, begrüßt etwa auch der Breitbandverband ANGA. Eine Ausweitung der Regulierung auf alle Marktteilnehmer sieht der Verband dagegen kritisch.

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Für viele harte Diskussionen dürfte eine zentrale Änderung bei der Vergabe von Funkfrequenzen sorgen: Geht es nach der EU-Kommission, werden Lizenzen für Frequenznutzung künftig ohne Laufzeitbegrenzung vergeben. Davon sollen vor allem Mobilfunkbetreiber profitieren. Die Nutzungsrechte sollen dann nicht mehr wie bisher nach mehreren Jahren neu vergeben werden – in Deutschland hatte sich dafür die Versteigerung eingebürgert. Stattdessen würden die Anbieter die Lizenzen de facto auf Dauer erwerben. Das solle den Unternehmen mehr Planungssicherheit verschaffen, erläuterte Virkkunen.

Und auch darüber hinaus will die EU-Kommission bei den Funkfrequenzen Änderungen: Nach jeder Tagung der Weltfunkkonferenz (alle zwei bis vier Jahre) soll eine gemeinsame EU-Frequenzstrategie verabschiedet werden. Das soll Einheitlichkeit herstellen – eine sinnvolle Europäisierung durch die Hintertür. Ursprünglich hätte die Kommission die Frequenzpolitik gerne vollständig zentralisiert, fand dafür aber keine Mehrheit bei den Mitgliedstaaten.

Eine der Fragen, die im Vorfeld immer wieder gestellt wurden: Wird die EU das eigene Regelwerk zur Netzneutralität noch einmal anfassen und ein sogenanntes „Fair Share“-Regime einführen, das die großen US-Plattformen verpflichtet, für die Durchleitung ihrer Daten zu bezahlen? Das ist seit Jahren ein Politikum geopolitischer Dimension – und steht zumindest mit dem Kommissionsvorschlag derzeit nicht zur Debatte.

Im Streit um die Frage, ob die Politik konkrete Regeln für Peering und Transit aufstellen muss, hat die Kommission nun erst einmal ein freiwilliges Streitbeilegungsverfahren vorgeschlagen. Für Virkkunen ist dies einer konkreten Regulierung vorzuziehen, da es sich um einen im Regelfall gut funktionierenden Markt handele.

Trotzdem befürchtet die Computer and Communications Industry Association (CCIA) Europe, in der die großen US-Inhalteanbieter und -Plattformen eine gewichtige Stimme haben, dass der DNA-Entwurf ein Schlupfloch für solche Entgelte lasse: „Dies ist kein Verfahren zur ‚freiwilligen Schlichtung‘, sondern eines, das neue Streitigkeiten hervorrufen wird“, sagt Maria Teresa Stecher vom CCIA Europe. Der Verband befürchtet, dass mit Artikel 192 des Vorschlags de facto eine Einigungspflicht herbeigeführt würde.

Über den Vorschlag der EU-Kommission werden das Parlament und der Rat in den kommenden Monaten intensiv beraten. Im Europäischen Parlament wird der Ausschuss für Industrie (ITRE) die Federführung übernehmen. Die Fachpolitiker werden sich mit dem Rat und den Fachministern der Mitgliedstaaten auf eine Regelung einigen müssen. Ob und wann das passiert, ist derzeit vollkommen offen. Für besonders umstrittene Vorhaben – und zumindest Teile des DNA gehören hier zweifelsohne dazu – können sich die Beratungen der Gremien auch über viele Jahre ziehen.


(vbr)



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„Radikaler Schritt“: Ubisoft will massiv sparen


Für Ubisoft geht es ums Überleben. Der französische Publisher will mit einer grundlegenden Neuausrichtung langfristig zurück in die Erfolgsspur – und ist bereit, dafür erst einmal zu leiden. Am Mittwochabend hat Ubisoft seine neue Struktur in einer Mitteilung vorgestellt. Zentral sind dabei fünf „Kreativhäuser“, die Marken und Spielkonzepte klar aufteilen.

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Damit gehen Kostensparmaßnahmen einher: In den kommenden zwei Jahren will Ubisoft 200 Millionen Euro einsparen – zusätzlich zu den bereits gesparten 300 Millionen Euro, die Ubisoft eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Jahren eingespart hat. Das bedeutet weitere Stellenstreichungen. Erst kürzlich hat Ubisoft Angestellte bei Massive Entertainment entlassen.

Insgesamt sechs Spiele, die bereits in Entwicklung waren, fallen den Sparmaßnahmen zum Opfer. Ubisoft nennt davon konkret das bereits angekündigte Remake von „Prince of Persia: Sands of Time“, das nicht mehr ins Geschäftskonzept passe: Ubisoft will sich künftig vor allem auf Open-World-Spiele im Stil von „Assassin’s Creed“ und „Games as a Service“-Spiele konzentrieren – damit sind Mehrspieler-Titel wie „Rainbow Six Siege“ gemeint, die langfristig Einnahmen abwerfen können. Die anderen fünf Spiele, deren Entwicklung beendet wird, nennt Ubisoft nicht namentlich – vermutlich waren sie noch nicht öffentlich bekannt.

Ubisoft-Chef Yves Guillemot spricht in einer Mitteilung (PDF) von einem „großen Reset“. „Diese Maßnahmen markieren einen entscheidenden Wendepunkt für Ubisoft und spiegeln unsere Entschlossenheit wider, Herausforderungen direkt anzugehen und die Gruppe langfristig neu aufzustellen. Die Neuausrichtung des Portfolios wird erhebliche Auswirkungen auf die kurzfristige finanzielle Entwicklung der Gruppe haben, insbesondere in den Geschäftsjahren 2026 und 2027“, warnt Guillemot.

Langfristig soll dieser „Neustart“ den französischen Spieleentwickler aber stärken und in die Erfolgsspur mit nachhaltigem Wachstum zurückführen, hofft der Firmengründer. In den vergangenen Jahren hat Ubisoft mehrere kostspielige Flops entwickelt, darunter das Piratenspiel „Skull and Bones“. Unterstützt wird Ubisoft unter anderem durch Investitionen von Tencent.

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Was die weiteren Sparmaßnahmen für deutsche Ubisoft-Studios bedeuten, ist unklar. Die „Anno“-Serie vom Mainzer Studio verortet Ubisoft im Kreativhaus 4, wo auch „Might & Magic“ sowie „Beyond Good and Evil“ angesiedelt sind. Laut dem Branchenmagazin Gameswirtschaft beschäftigt Ubisoft in Deutschland rund 800 Personen.

Die Ubisoft-Aktie verlor nach Ankündigung der Sparmaßnahmen um 8 Prozent an Wert. Seit einem Jahr ist die Aktie über 50 Prozent im Minus.


(dahe)



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Wie schnell geht München-Berlin bei Kälte? Elektroauto-Wintertest des ADAC


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Ein Test des ADAC unter Laborbedingungen zeigt, dass aktuelle Elektroautos schon gut für Reisen geeignet sind, selbst wenn hohe Geschwindigkeit und tiefe Temperaturen die Verbräuche eklatant erhöhen. Das ist wichtig, denn der größte Teil der Skepsis gegenüber Elektroautos verteilt sich auf Ladeleistung und Reichweite. Beide hängen auch insofern zusammen, als sie die Reisegeschwindigkeit bestimmen, sobald unterwegs geladen werden muss. Schnell ist man, wenn beide hoch liegen, eine hohe Ladeleistung aber kann eine kürzere Reichweite kompensieren. Auf beide hat indes die Witterung einen entscheidenden Einfluss: Je kälter es ist, desto zäher fließt der Strom. Sowohl Ladeleistung als auch Reichweite sinken mit der Temperatur – und damit die Reisetauglichkeit.

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Dieser Test nahm eine Fahrzeugklasse ins Visier, die für Reisen besonders geeignet erscheint. Das potenzielle Testfeld bei den familientauglichen Elektroautos ist mittlerweile so weit angewachsen, dass der Klub eine Auswahl treffen konnte: Er nahm nur jene auf, die in eigenen Tests beim Kriterium „Familie“ mindestens die Note „befriedigend“ erreichten sowie im WLTP mindestens 500 km Reichweite schaffen. Trotz der Kriterien kamen immerhin 14 Probanden zusammen, ein Beweis, wie viele alltags- und familientaugliche Elektroautos bereits erhältlich sind. Der nach oben mit 100.000 Euro abgegrenzte Preisrahmen ist bei diesen Vorgaben ebenfalls ziemlich groß und reicht von 86.811 Euro für den Mercedes-Benz EQE SUV 350+ bis zum Skoda Elroq (Test) für 43.900 Euro. In alphabetischer Reihenfolge handelt es sich um:

Alle legten einen klimatisierten Prüfstandslauf zurück, der die Strecke von München Hauptbahnhof nach Berlin Hauptbahnhof über die Autobahn simuliert. Um das zu erreichen, wurde das Elektronenhirn des Prüfstands im Testlabor Elektromobilität des ADAC Technik Zentrum Landsberg am Lech mit den auf einer realen Fahrt erhobenen Daten für Geschwindigkeits- und Höhenprofil programmiert. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden eingehalten, aber nie unterschritten, sonst galt Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Für die 582 km belief sich die reine Fahrzeit damit auf 5 Stunden und 15 Minuten, entsprechend einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 111 km/h.

Die Temperatur im Prüfstand wurde auf Null Grad eingestellt, etwas unterhalb des deutschen Durchschnittswerts für den Winter. Die im Gegensatz zu einem Verbrenner für den Verbrauch relevante Heizung wurde auf so eingestellt, dass sie auf Kopfhöhe des Fahrers zwischen 20 und 23 Grad automatisch hielt.


ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte

ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte

ADAC-Wintertest: Reichweite und Messwerte

(Bild: ADAC)

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Der Akku wurde auf 100 Prozent geladen und das Auto in dieser Zeit vorkonditioniert. Der Prüfstandslauf begann mit einem Kaltstart ohne Akkuheizung, um den häufigsten zu erwartenden Anwendungsfall abzubilden. Geladen wurde, sobald das Fahrzeug die Leistung so weit zurücknahm, bis die mögliche Geschwindigkeit nicht mehr gehalten werden konnte. Dann wurde das Fahrzeug an einem 300 kW leistenden Lader erneut geladen und die in 20 Minuten nachgeladene Energie ermittelt. Daraus ergibt sich naheliegenderweise eine Unschärfe zwischen Labor und Praxis, denn nur im Ausnahmefall werden unterwegs eine nahezu leere Batterie und eine passende, freie Ladesäule im Streckenverlauf exakt zueinanderpassen. In der Regel werden erfahrene E-Auto-Nutzer irgendwo rund um einen Ladestand von 10 Prozent einen Stopp einplanen.

Die Batteriekonditionierung blieb im ADAC-Test abgeschaltet, um die Reichweite nicht zu beeinträchtigen. Das habe sich als unnötig erwiesen, denn bei den Ladestopps seien alle Batterien von der Fahrt ohnehin bereits warm genug, argumentiert der ADAC. Diesbezüglich haben wir in der heise/Autos-Redaktion auf winterlichen Autobahnen in der Praxis andere Erfahrungen gemacht. Nahezu alle Testwagen, die das konnten, heizten unter diesen Bedingungen vor einem Stopp nach. Zur Ermittlung des Stromverbrauchs für die gefahrene Strecke nahmen die Techniker des ADAC die Schnellladung inklusive der Ladeverluste. Zur Bewertung zogen die Techniker die Reichweite mit 50 Prozent, das Nachladen und den Verbrauch mit jeweils 25 Prozent heran.

Das beste Verhältnis bietet demnach der Audi A6 Avant e-tron, gefolgt vom Tesla Model Y, beide bewertet der ADAC mit „gut“. Der Audi schafft dank 23,2 kWh/100 km sehr gute 441 km. Seine Ladeleistung verhilft ihm zu 300 km in 20 Minuten, was ihm kein anderes E-Auto im Test nachmacht. Dahinter liegen zehn Autos mit der Gesamtnote „befriedigend“. Lediglich Volvo EX90 und BYD Sealion 7 fallen mit einem „ausreichend“ auf: Beide haben einen hohen Stromverbrauch. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet der Skoda Elroq. Er bietet zum halben Preis eines Porsche Macan fast die gleiche Langstreckenleistung und nicht weniger Platz. Das effizienteste Elektroauto ist der Tesla Model Y mit lediglich 22,2 kWh/100 km – trotz Allradantrieb.


ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte mit Wertung

ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte mit Wertung

ADAC E-Autos Reichweite und Messwerte mit Wertung

(Bild: ADAC)

Ebenfalls keine Überraschung ist die in der Regel höhere Ladeleistung mit einer Spannungsebene von 800 Volt. Dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, zeigt Volkswagen. In den festgelegten 20 Minuten schafft als einziges 400-Volt-Auto der VW ID.7 Tourer Pro Strom für mehr als 200 km nachzuladen. In dieser Zeit setzen allerdings die 800-Volt-Autos Audi A6 mit 300 km und der Smart #5 mit 264 km die Bestmarken.

Der Test zeigt, dass moderne Elektroautos gut für Langstreckenreisen auch bei Kälte geeignet sind. Zudem müssen für hohe Leistung nicht in jedem Fall auch höhere Preise gezahlt werden. Noch einmal spürbar bessere Performance versprechen einige angekündigte Modelle. Eine große Rolle wird dabei die erwähnte Umstellung auf 800 Volt spielen. Elektroautos aus Fernost, besonders China, schneiden weiterhin am schlechtesten ab. Und – ganz erwartbar – lässt sich die Physik immer noch nicht der Mode unterordnen: Kombis verbrauchen weiterhin weniger als SUVs. BYD Sealion 7, Mercedes-Benz EQE SUV und Volvo EX90 reißen dabei sogar die Marke von 30 kWh pro 100 km, ganz eklatant der BYD mit 35,3 kWh/100 km.

Die Ergebnisse indes beweisen einmal mehr, dass insbesondere bei Kälte die WLTP-Reichweitenangaben nicht im Entferntesten einzuhalten sind. Das verwundert wenig, denn der WLTP ermittelt diese Werte bei 23° C und einem Fahrprofil mit geringem Autobahnanteil. Der im Test gemessene Mehrverbrauch bei 0° C und vorwiegend Autobahntempo bis Richtgeschwindigkeit liegt im Schnitt 57 Prozent über der WLTP-Angabe. Die stärkste Abweichung leistete sich der Hyundai Ioniq 5 ab mit 69 Prozent, die geringste mit 40 Prozent schafft das Tesla Model Y. Der ADAC wünscht sich daher mindestens eine zusätzliche Verbrauchsangabe außerhalb des Schönwetterbereichs.


(fpi)



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OSINT: Subdomains mit Subfinder finden


Wer eine Domain betreut, kann mit Subfinder herausfinden, welche Subdomains öffentlich auffindbar sind. Das hilft Pentestern, schnell einen Überblick über eine Domain zu gewinnen.

Das Tool arbeitet passiv, scannt die Webdienste der Zielinfrastruktur also nicht aktiv durch und erregt somit keine Aufmerksamkeit beim Ziel. Es klappert stattdessen eine Reihe anderer Dienste ab, bei denen möglicherweise Informationen zum Ziel vorliegen. Bei autorisierten und abgestimmten Tests wäre das zweitrangig, bei Angriffssimulationen unter echten Bedingungen aber relevant.

Auf ihrer Webseite listet der Entwickler ProjectDiscovery fünf Möglichkeiten auf, Subfinder zu beziehen: über eine vorkompilierte Release-Binary, über die Go-Toolchain, über den Paketmanager Homebrew (nur macOS / Linux), über das GitHub-Repository oder als Docker-Variante. Wir haben die ersten beiden Installationswege auf einem Windows-11-Rechner ausprobiert. Der Rest dürfte für die jeweilige Zielgruppe selbsterklärend sein.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „OSINT: Subdomains mit Subfinder finden“.
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