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Digital Services Act: Das System der Trusted Flagger hakt noch


Wie Umgehen mit illegaler Werbung, schädlichen Produkten, Fake Shops und anderen verbotenen Inhalten? Der Streit um den Umgang mit illegalen Inhalten gehört zu den großen Dauerdebatten des Digitalzeitalters. Mit dem Siegeszug der Plattform-Ökonomie haben wenige Akteure eine ganz besondere Rolle eingenommen: die Temus, Amazons, YouTubes und TikToks dieser Welt vereinen große Teile von Inhalten, Dienstleistungen oder Produktangeboten auf sich, selbst wenn diese eigentlich von Dritten kommen. Damit sie für deren Inhalte nicht haftbar gemacht werden, gibt es seit den 1990ern das sogenannte Haftungsprivileg: Solange die Betreiber sich an die vorgegebenen Regeln halten und im Fall der Fälle auf Hinweise hin prüfen, ob ein Inhalt illegal sein könnte, müssen sie für diese juristisch nicht geradestehen. Mit dem Europäischen Digital Services Act (DSA) hatte dieses System 2024 ein großes gesetzliches Update erfahren.

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Die Anbieter kaufen sich von der Haftung mit einem Versprechen frei: Wenn jemand etwas sieht, kümmern wir uns. „Notice and Action“ heißt das Prinzip, nachdem jeder auf mögliche Verstöße hinweisen kann. Doch beim DSA ist noch viel Luft nach oben: Die Meldemöglichkeiten dazu und die Reaktion der Anbieter sind bereits Gegenstand verschiedener Verfahren der EU-Kommission gegen die besonders großen Plattformen unter dem DSA. Und eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatte kürzlich bereits aufgezeigt, dass die Meldewege für Verbraucher bei den größten Plattformen und Marktplätzen keineswegs immer den DSA-Regeln entsprechen.

Während der Gesetzgebung hatten auch manche Plattformbetreiber darauf gedrängt, dass bei einer Inhalteentfernung gewisse Mindeststandards eingehalten werden sollen. Denn die Anbieter fürchten wenig mehr, als mit ungerechtfertigten Anfragen überschwemmt zu werden. Die Google-Tochter YouTube hatte deshalb vor vielen Jahren das Konzept der sogenannten Trusted Flagger eingeführt: vertrauenswürdige Hinweisgeber – die in etwa auf Rechteverletzungen, Jugendschutzverstöße oder Ähnliches hinweisen konnten. Genau diese Idee wurde vom EU-Gesetzgeber im DSA aufgegriffen. Doch das Konstrukt wird von Kritikern seit dessen Inkrafttreten als Meinungspolizei kritisiert. Dabei haben Trusted Flagger, die in Deutschland vom Digital Services Coordinator bei der Bundesnetzagentur zertifiziert werden, vor allem eines: einen privilegierten Meldekanal zu den Anbietern. Denn in DSA-Artikel 22 steht: Anbieter müssen diese Meldungen unverzüglich und prioritär abarbeiten.

Und das hat gute Gründe: Wo fachkundige Profis sich melden, ist oft besondere Eile geboten, um größeren Schaden zu verhindern. In anderen EU-Staaten gibt es Trusted Flagger, die etwa Finanzbetrug aufspüren, Kindesmissbrauchsdarstellungen identifizieren oder nach Onlinepiraterie suchen. In Deutschland sind bislang nur vier Trusted Flagger benannt. Während zwei HateAid-Akteurinnen mit US-Sanktionen und der erste Trusted Flagger, die baden-württembergische Organisation „REspect!“ mit Hass und Häme überzogen und diffamiert wurden, sind die beiden anderen Organisationen für diesen Status weniger bekannt und umstritten. Der Bundesverband Onlinehandel ist etwa für den Schutz geistigen Eigentums, unechte Produktbewertungen oder unsichere Produkte als Hinweisgeber zertifiziert. Dem relativ nah ist auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der gilt seit dem Juni 2025 als vertrauenswürdiger Hinweisgeber für ganz bestimmte Bereiche, die den Verbraucherschutz betreffen.

Für die Verbraucherschützer ein neues Instrument – denn bislang haben sie nur die Möglichkeit gehabt, Verbraucherschutz auf dem zähen Rechtsweg oder mit mahnenden Worten durchzusetzen. „Die Funktion als Trusted Flagger ergänzt die Möglichkeiten des vzbv um ein weiteres Instrument – wenn es funktioniert, erspart es auch den Anbietern einigen Aufwand“, sagt Lina Ehrig, die Leiterin des Teams Digitales und Medien, die auch im Beirat der deutschen Aufsichtsbehörde bei der Bundesnetzagentur sitzt. Aber danach sieht es noch nicht überall aus.

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Denn die Verbraucherschützer sind auf eine Vielzahl an Problemen gestoßen, mit denen sie auch selbst so nicht gerechnet hatten. Ein Problem etwa: ein Anbieter, der als angeblicher Gnadenhof kurz vor der Pleite handgemachte Kuh-Schuhe für 25 Euro anbot – bei Temu für 3 Euro erhältlich. Facebook brauchte laut den Verbraucherschützern 7 Tage, um darauf zu reagieren. Wie viele Kuhschuhe die Tränendrüsen-Tierschutz-Betrüger bis dahin verkauft hatten, lässt sich kaum ermitteln. Und die wohlmeinenden Nutzer bleiben auf dem Schaden sitzen.

Einige der Anbieter machen es den Meldenden besonders schwer. Insbesondere Anzeigen für Fakeangebote seien kaum wirksam zu melden, beklagen die Verbraucherschützer. Automatisiert erstellt, sollen die Trusted Flagger sie händisch und mit viel Aufwand melden. Mit einem auf zehn Einträge beschränkten Onlineformular etwa. Aus Verbraucherschutzsicht sei das ein Unding, sagt Lina Ehrig: „Wir erwarten, dass Marktplätze das Auftauchen kerngleicher Inhalte verhindern, wenn sie bereits als unzulässig eingestuft wurden.“ Die Unternehmen müssten ja selbst ein Interesse haben, dass ihre Angebote nicht missbräuchlich genutzt werden, so die Verbraucherschützersicht.

Doch ihre Meldungen verhallen teilweise ungehört: Während Instagram, Amazon, Facebook und eBay im Regelfall auf die Trusted-Flagger-Meldung zumindest reagierten, führte bei AliExpress von drei Meldungen im Jahr 2025 keine einzige zu einer Löschung – obwohl eines der beanstandeten Produkte, ein Kinderspielzeug, in der EU einem absoluten Verkaufsverbot unterliegt. Bei den Verbraucherschützern hält man derartiges Verhalten für offensichtliche Verstöße gegen den DSA.

Eines der Sorgenkinder der Verbraucherschützer mit der Lizenz zum Melden ist dabei ausgerechnet der Konzern, der das Trusted-Flagger-System einst mit erfunden hat. „Wir haben beim Digital Services Coordinator eine Beschwerde über Google eingelegt, weil das aus unserer Sicht kein DSA-konformes Verhalten ist“, sagt Dennis Romberg, der für die Marktüberwachung im Digitalen zuständig ist. Sein Team habe im Jahr 2026 bislang schon mehr Meldungen als im Vorjahr vorgenommen, allerdings auch erstmals Fälle an die Rechtsdurchsetzung zur weiteren Behandlung abgegeben.

Sprich: trotz des neuen Instruments muss wohl das alte Instrument der Abmahnung weiterhin für die Entfernung rechtswidriger Inhalte sorgen – mit entsprechendem Aufwand und Zeitverzug. Eine Anfrage von heise online an Google, wie sie das Funktionieren der Trusted Flagger-Bevorzugung einstufen, blieb bis zum Donnerstagabend unbeantwortet. Auch von Temu und TikTok ging bis zum Abend keine Stellungnahme ein, wie ihre Erfahrungen mit den vertrauenswürdigen Hinweisgebern seien.

Derzeit wird in Brüssel über neue Vorgaben für das Trusted Flagger-System beraten. „Die Leitlinien auf EU-Ebene wären ein guter Ort, um klare Vorgaben für die Anbieter zu erlassen, wie sie Meldungen entgegennehmen und bearbeiten müssen“, meint Verbraucherschützerin Lina Ehrig. Derzeit scheint jeder Anbieter seine eigenen Ideen zu haben, wie Trusted Flagger ihre Meldungen einreichen sollten. In anderen Rechtsbereichen, etwa bei der Produktsicherheitsverordnung, müssen die Anbieter gesetzlich definierte Onlineschnittstellen bereithalten – hier genauere Vorgaben zu machen als es der DSA-Gesetzestext tut, dürfte für die praktische Wirkung große Bedeutung haben.


(mho)



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Google Maps: KI-Modell Gemini soll gegen Fake-Bewertungen helfen


Google Maps ist für viele Nutzerinnen und Nutzer eine der wichtigsten Apps. Neben der Navigation nutzen sie die Kartenanwendung auch, um Orte wie Restaurants oder andere Einrichtungen zu bewerten oder anhand der Bewertungen zu besuchen. Doch diese sind auch eine große Baustelle, die Google nun verstärkt angeht.

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Wie Google im hauseigenen Blog schreibt, will der Konzern es Nutzerinnen und Nutzern auf der Plattform „so leicht wie möglich“ machen, nützliche Inhalte und aktuelle Informationen beizusteuern. Dies werde auch fleißig genutzt: So verzeichnet Maps für das Jahr 2025 über 1 Milliarde Bewertungen und 80 Millionen Aktualisierungen von Öffnungszeiten oder Kontaktinformationen. Im gleichen Zeitraum hat der Konzern 292 Millionen richtlinienwidrige Bewertungen blockiert oder entfernt.

Jedoch werde die Plattform auch dazu genutzt, falsche Informationen über Orte zu veröffentlichen oder gar Zahlungen für das Entfernen gefälschter Ein-Sterne-Bewertungen zu erpressen, so Google. Um böswillige Akteure schneller zu erkennen und einzudämmen, habe der Konzern seine Systeme verbessert. Sie sollen unter anderem neue Arten von Betrug nun schneller als bisher erkennen. Zudem sollen sie spezifische Betrugsmuster besser erkennen, um verdächtige Beiträge schon vor der Veröffentlichung stoppen zu können.

Weiter erklärt Google: „Sollte es einen plötzlichen Anstieg an Spam-Bewertungen bei einem Unternehmen geben, werden wir die gefälschten Inhalte umgehend entfernen, neue Bewertungen auf dem Profil pausieren und die Inhaberinnen und Inhaber des Unternehmensprofils benachrichtigen.“ Diese Maßnahmen sollen im Laufe der nächsten Wochen weltweit eingeführt werden.

Damit Ortsbezeichnungen auf Google Maps korrekt bleiben, nutzt Google künftig Gemini-Modelle. Mithilfe der KI könne Google „problematische Änderungen schneller als je zuvor automatisch“ erfassen – damit hätte ein aktueller Fall, bei dem mehrere Geschäftsstellen von Ortsvereinen der CDU in „Eierhaus“ umbenannt wurden, nicht passieren können. Die neue Funktion führt Google ab heute weltweit für Android, iOS und Desktop-Systeme ein.


Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps Infoseite zu vorgeschlagenen Änderungen

Google Maps lässt Unternehmen vorgeschlagene Änderungen künftig besser kontrollieren.

(Bild: Google)

Überdies sollen Unternehmen Updates, wie etwa geänderte Öffnungszeiten oder vorübergehende Schließungen, besser kontrollieren können. Verifizierte Unternehmen erhalten vor der Veröffentlichung einer Änderung eine E-Mail-Benachrichtigung, die sie überprüfen können. Auf diese Weise sollten weniger falsche Öffnungszeiten und andere Fehlinformationen in Google Maps landen.

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Google will außerdem mit gelöschten Nutzerbewertungen transparenter verfahren: So wird in Deutschland künftig ein Banner auf Unternehmensprofilen angezeigt, wenn Bewertungen aufgrund von „Beschwerden wegen Diffamierung“ gelöscht wurden.


Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Screenshots: Google Maps mit Banner, dass Bewertungen pausiert sind

Google Maps zeigt künftig ein Banner, wenn Bewertungen pausiert sind.

(Bild: Google)

Ferner deaktiviert Google bei einem sprunghaften Anstieg von Spam-Bewertungen auf einem Unternehmensprofil künftig „vorübergehend die Möglichkeit, neue Bewertungen zu veröffentlichen, um das Unternehmen vor weiterem Missbrauch zu schützen“. Auch in einem solchen Fall soll ein Benachrichtigungsbanner erscheinen, um Nutzer darüber zu informieren, warum die Veröffentlichung von Bewertungen vorübergehend ausgesetzt ist. Die neuen Banner werden ab sofort weltweit schrittweise eingeführt.

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(afl)



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Rennen gegen Rust: GNU Coreutils werden schneller


Die Entwickler der GNU Coreutils haben mit Version 9.11 eine höhere Performance ihrer Anwendungen über verschiedene Prozessorarchitekturen hinweg gemeldet. Einige der elementaren Systemprogramme für Linux und Unix erreichen 15-fache Geschwindigkeit im Vergleich zur Vorversion. Neben einigen Bugfixes und Verbesserungen haben die Entwickler die Kompatibilität von cat mit Unix-Implementierungen überarbeitet.

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Den höchsten Leistungsgewinn erzielt yes, dessen Datendurchsatz auf Power10-Systemen von 11,6 GByte/s auf 175 GByte/s ansteigt. Dazu nutzen die Entwickler eine Zero-Copy-I/O-Implementierung unter Linux. Statt Daten zwischen Kernel- und User-Space hin und her zu kopieren, nutzt die neue Variante moderne Funktionen des Kernels wie sendfile(), um Kopiervorgänge zu vermeiden. Auf diese Weise erhöht sich bei Power10-Prozessoren die Performance von cat auf das Sechsfache, bei AMD64-Prozessoren auf das Fünffache.

Neben den Performance-Verbesserungen erweitern die Entwickler mehrere Programme für den Umgang mit Multi-Byte-Zeichen. Die Werkzeuge cut, nl, unexpand und expand können jetzt Unicode-Texte mit Emojis oder nicht lateinischen Schriften korrekt verarbeiten. Bisher arbeiteten diese Tools rein bytebasiert, was bei Mehrbyte-Kodierungen zu fehlerhaften Ergebnissen führen konnte.

Darüber hinaus enthält cut drei neue Optionen: cut -w trennt Felder nun mit einem beliebigen Whitespace wie Leerzeichen oder Tab anstelle eines festgelegten Trennzeichens. Dies soll gleichzeitig die Kompatibilität mit FreeBSD und macOS erhöhen. cut -O legt das Zeichen fest, das zwischen ausgegebenen Feldern stehen soll, und cut -F ist ein Alias für die Kombination dieser beiden Optionen. Dieses Verhalten entspricht der cut-Implementierung in BusyBox und Toybox.

Weiterhin erweitern die Entwickler date, das jetzt Datumsangaben im Format dd.mm.yy mit Punkten als Trennzeichen verarbeiten kann. Außerdem behandelt cksum --check jetzt Dateinamen mit ungewöhnlichen Zeichen sicherer durch robusteres Quoting. Das verhindert potenzielle Probleme bei der Integritätsprüfung von Dateien, deren Namen Sonder- oder Leerzeichen enthalten.

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Die in C geschriebenen GNU Coreutils bilden das Fundament jedes GNU/Linux-Systems. Standardprogramme wie ls, cp, cat, mv oder wc gehören zu den am häufigsten genutzten Werkzeugen auf der Kommandozeile. Eine Alternative dazu ist die Rust-Neuimplementierung uutils coreutils, die zuletzt ebenfalls Leistungssprünge aufweisen konnte und inzwischen zu 96 Prozent mit der GNU-Werkzeugsammlung kompatibel ist. Einige Linux-Distributionen enthalten bereits standardmäßig das Rust-Pendant, etwa Ubuntu.

Insgesamt bringt das Update knapp 30 Veränderungen und Bugfixes. Alle Änderungen der GNU Coreutils 9.11 finden sich im Changelog.


(sfe)



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DMEA: Warken über Datenausleitung aus der elektronischen Patientenakte und mehr


Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf der Digitalmesse DMEA mehr Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens gefordert. Entscheidend sei, dass digitale Anwendungen im Alltag von Patienten und Leistungserbringern tatsächlich ankommen und einen spürbaren Nutzen bieten. Der Entwurf des bereits geleakten „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG), über das derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten wird, soll dafür den Rahmen liefern.

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Die eigentliche Herausforderung liege nicht mehr im „Ob“, sondern im „Wie“ der Digitalisierung, sagte Warken. Es gehe darum, die Lücke zwischen technischen Möglichkeiten und tatsächlicher Nutzung zu schließen. „Auch die besten Ideen nützen nichts, wenn sie nicht wirklich genutzt werden.“ Digitale Anwendungen müssten intuitiv bedienbar sein, sich in bestehende Prozesse integrieren und den Arbeitsalltag erleichtern. Am Ende entscheide nicht die technische Machbarkeit, sondern die Akzeptanz, die durch Vertrauen, Verlässlichkeit und konkreten Nutzen entstehe. Mehr positive Erfahrungen mit digitalen Lösungen seien daher zentral. Warken sprach dabei auch aus persönlicher Perspektive als Patientin und gesetzlich Versicherte.

Als wichtigstes Beispiel nannte sie die elektronische Patientenakte (ePA), für die seit Anfang 2025 standardmäßig Konten für gesetzlich Versicherte angelegt sind. Die Nutzung nehme zu, dennoch gebe es „Luft nach oben“. Vor allem das Anmeldeverfahren sei vielen zu kompliziert. Dieses soll unter anderem durch das inzwischen von der Mehrheit der Krankenkassen angebotene „aktualisiertes Video-Ident-Verfahren“ verbessert werden, später auch mit der EUDI-Wallet.

Zudem kündigte Warken den Ausbau der ePA-Funktionen an. Neben Medikationsplänen oder Befunden ist eine Volltextsuche bis Ende 2026 geplant. Die ePA soll eine „echte Alltags-App“ werden. „Dazu sollen die Kassen auch ePA-Daten nutzen können, mit Einwilligung der Versicherten, die auf diesem Weg dann auch von maßgeschneiderten Präventionsempfehlungen profitieren können. Denkbar sind zum Beispiel Übersichten und Erinnerungsfunktionen zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfempfehlungen.“ Das bezeichnete Warken als „wirklich handfeste Vorteile für die Versorgung, und auch damit wollen wir die Versicherten überzeugen.“ Darüber hinaus sollen mit der digitalen Ersteinschätzung, E‑Überweisung und Terminvermittlung eine Anbindung an die Gesundheitsversorgung hinzukommen, weshalb die Ministerin ein Primärversorgungssystem plant. Analoge Zugangswege, etwa telefonisch, sollen aber bestehen bleiben.

„Zudem wollen wir die digitalen Kommunikationswege im Gesundheitswesen nutzerfreundlicher und medienbruchrei gestalten, um die Mehrwerte der Digitalisierung auch hier optimal zu nutzen“, sagte Warken. Das gehe nicht ohne Interoperabilität. „Dazu gehört, dass wir die Funktionalität, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit der informationstechnischen Systeme der Leistungserbringer fördern wollen.“

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Seit dem Start der ePA gibt es auch ein Konformitätsbewertungsverfahren für selbige, zum Nachweis grundlegender Anforderungen. „Künftig soll dieses Verfahren auch auf weitere Anforderungen ausgedehnt werden, beispielsweise auf Funktionen zum Schutz der Patientendaten. Und auch wollen wir das Recht der Patientinnen und Patienten auf Interoperabilität weiter stärken, indem Hersteller informationstechnischer Systeme zu mehr Interoperabilität verpflichtet werden. Für Versicherte würde dies mehr Souveränität über die eigenen Gesundheitsdaten und aber auch weniger Bürokratie bedeuten.“

Darüber hinaus will das Ministerium die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung ausweiten und die ePA an Vorgaben des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) anpassen, sodass Versicherte auch im EU-Ausland auf ihre Daten zugreifen können. Die Telematikinfrastruktur soll stabiler werden; Interoperabilität und Standards will die Regierung verbindlicher machen.

Mit Blick auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung betonte Warken, dass die Beitragssatzsteigerungen zum Jahreswechsel keine „Routine“ werden dürften. „Wir wollen die fast schon zur Routine gewordenen Beitragssatzsteigerungen beenden, weil sie eine wachsende Belastung für Versicherte, Unternehmen und das ganze Land sind“, sagte sie. Digitalisierung solle dabei auch zur Entlastung beitragen. „Wir wollen nicht bei der Digitalisierung sparen, sondern durch Digitalisierung.“


(mack)



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