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DMEA-Standortwechsel: „Wir wollen wachsen und neue Themen integrieren“
Die DMEA findet ab 2027 nicht mehr in Berlin, sondern in München statt. Die Messe Berlin plant parallel eine eigene Veranstaltung – ausgerechnet zum gleichen Termin. Über den Standortwechsel der DMEA und andere Themen wie die elektronische Patientenakte und über weitere Pläne der Veranstalter spricht Matthias Meierhofer mit heise online. Er ist Vorstandsmitglied des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) und Chef der Meierhofer AG, die IT-Dienstleistungen für Krankenhäuser anbietet.
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Vorstandsvorsitzender des bvitg und Vorstandsvorsitzender der Meierhofer AG.
(Bild: Meierhofer AG)
Die DMEA verlässt Berlin und zieht nach München. Auch von einem Ende war schon die Rede. Wie sehen Sie das?
Weder wird etwas abgerissen, noch wird die DMEA verabschiedet. Die DMEA wechselt 2027 den Standort. Deswegen bricht weder die Welt in Berlin zusammen, noch ist künftig alles nur noch in München. Man muss da schon die Kirche im Dorf lassen. Die DMEA bleibt die DMEA. Wir wollen sie als Verband weiterentwickeln, wachsen und neue Themen integrieren. Dafür haben wir mit der Messe München einen Partner gefunden, der uns diese Perspektive bietet.
Gleichzeitig kündigt die Messe Berlin eine eigene Veranstaltung an – am identischen Termin. Wie bewerten Sie das?
Zur anderen Messe kann ich wenig sagen, weil sie ohne uns gestaltet wird. Wir wurden darüber über die Presse informiert. Mit uns wurde darüber nicht gesprochen. Das ist insofern bemerkenswert, als wir mit der Messe Berlin über viele Jahre hinweg gemeinsam die DMEA ausgerichtet haben. Dass nun eine eigene, am gleichen Termin konkurrierende Veranstaltung entsteht, davon wussten wir nichts. Wir hätten uns gewünscht, dass man mit uns spricht, bevor man solche Pläne macht.
Die Messe Berlin spricht davon, eine „Lücke“ schließen zu wollen. Welche Lücke meinen sie?
Das müssen Sie die Messe Berlin fragen. Aus unserer Sicht gibt es keine Lücke. Die DMEA deckt das gesamte Spektrum der Digitalisierung im Gesundheitswesen ab: Krankenhaus-IT, niedergelassene Versorgung, Pflege, Telemedizin, KI, Datenanalyse und regulatorische Rahmenbedingungen – und das zunehmend auch mit internationaler Perspektive. Wir haben in den letzten Jahren ein stetiges Wachstum erlebt, sowohl bei Besuchern als auch bei Ausstellern. Das zeigt, dass das Konzept funktioniert. Wenn die Messe Berlin meint, hier etwas ergänzen zu müssen, dann bitte, aber warum ausgerechnet am gleichen Termin?
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Warum hat man sich für München entschieden?
Es gab mehrere Gründe. Einerseits die internationale Anbindung. München ist für viele europäische Partner besser erreichbar – insbesondere für Österreich und die Schweiz. Andererseits die moderne Infrastruktur. Das Messegelände München ist neuer und technisch besser ausgestattet als das in Berlin. Das ermöglicht uns, neue Formate auszuprobieren – etwa im Bereich Networking oder hybride Veranstaltungen. Außerdem haben wir bereits neue Kooperationsanfragen erhalten, und zwar aus Ländern, die bisher weniger präsent waren.
Berlin gilt als politisch näher dran. Ist das ein Nachteil?
Nein, das ist kein Nachteil. Berlin ist Regierungssitz, das stimmt. Aber Bayern spielt gesundheitspolitisch ebenfalls eine wichtige Rolle. Und am Ende hängt politische Präsenz nicht nur vom Standort ab, sondern von der Relevanz der Themen. Wenn wir über Telematikinfrastruktur, KI oder digitale Souveränität sprechen, dann sind das Themen, die bundesweit und europaweit diskutiert werden. Das wichtige ist nicht, ob die Veranstaltung in Berlin oder München stattfindet. Entscheidend ist, dass wir die richtigen Themen und Akteure zusammenbringen.
Die Telematikinfrastruktur ist ein zentrales Thema. Wie ist da der Stand?
Die TI ist das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung. Ohne sie funktioniert weder die elektronische Patientenakte noch der TI-Messenger oder das E-Rezept. Aber sie ist noch nicht fertig. Es gibt weiterhin technische, organisatorische und regulatorische Herausforderungen. Wir haben hier einen langen Weg vor uns, und bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung der Infrastruktur haben wir noch viel zu tun.
Wird die TI irgendwann „fertig“ sein?
Die TI ist kein statisches System, sondern ein dauerhafter Prozess. Die Technologie entwickelt sich weiter – etwa durch KI, Cloud-Lösungen oder neue Sicherheitsstandards. Das bedeutet, dass die Infrastruktur kontinuierlich angepasst werden muss. Es wird immer etwas zu tun geben. Wichtig ist, dass wir realistische Zeitpläne bei der Testung von Spezifikationen und Funktionen im realen Versorgungsalltag einhalten. Das Positionspapier „Digitale Versorgung und Gesundheitsdaten in Deutschland: Stabilität, Innovation, Umsetzung“ des bvitg vom März 2026 betont zu Recht, dass wir hier mehr Augenmaß brauchen.
Wo liegen die größten Probleme?
Bei der Interoperabilität. Die verschiedenen Systeme müssen miteinander kommunizieren – zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Das ist technisch komplex, weil es unterschiedliche Standards gibt. Außerdem sind noch nicht alle Leistungserbringer vollständig an die TI angebunden. Regulatorische Vorgaben gibt es ebenfalls. Die Gematik hat klare Spezifikationen vorgegeben, aber die Umsetzung ist langsam. Gleichzeitig gibt es politischen Druck, weil die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu langsam vorankommt. Die Finanzierung ist ebenfalls ein Thema und für Praxen und Krankenhäuser bislang nicht zufriedenstellend geklärt.
Müsste die Branche besser zusammenarbeiten, um die Spezifikationen umzusetzen?
Die Branche muss enger zusammenarbeiten – zwischen Softwareanbietern, Leistungserbringern und der Gematik. Auch wenn sich das die letzten Jahre bereits deutlich intensiviert hat, besteht hier noch Luft nach oben. Was wir dabei dringend brauchen, sind realistische Zeitpläne bei der Testung und Umsetzung von Spezifikationen und Funktionen im realen Versorgungsalltag. Zu oft werden Anforderungen definiert, ohne dass die praktische Umsetzbarkeit ausreichend geprüft wurde. Prozesse müssen neu gedacht werden. Das kostet allen Beteiligten Zeit, Geld und Vertrauen.
Wie könnte eine Reduzierung der technischen Komplexität konkret aussehen?
Wir brauchen eine Fokussierung auf Basistechnologien mit weniger und einfacheren Hardwarekomponenten. Die hochfrequente Einführung neuer Technologien wie Zero Trust oder Health Confidential Computing parallel zur Implementierung neuer Anwendungen verursacht enorme Komplexität und hohe Aufwände. Wir müssen die Abhängigkeiten in digitalen Prozessketten reduzieren, um die Störanfälligkeit zu verringern. Gleichzeitig müssen Leistungserbringer TI-Dienste auch mobil nutzen können, etwa bei Hausbesuchen oder in der ambulanten Pflege.
Was werden die Themen der jetzigen DMEA sein?
KI ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Realität und in der Versorgung angekommen. Es gibt bereits zahlreiche Anwendungen – etwa in der Bildanalyse, der Therapieplanung oder der Früherkennung von Krankheiten. Aber die Umsetzung ist langsamer als in anderen Branchen. Das hat mehrere Gründe: regulatorische Hürden, Haftungsfragen, Finanzierung und teilweise auch fehlende Akzeptanz in der Ärzteschaft.
Gleichzeitig geht es bei der DMEA natürlich um weit mehr als nur KI. Besonders wichtig sind Themen wie Interoperabilität, die eine vernetzte und durchgängige Versorgung überhaupt erst möglich macht. Ebenso stehen souveräne Cloud-Lösungen sowie IT-Sicherheit im Fokus – beide sind zentrale Voraussetzungen, damit digitale Innovationen zuverlässig, skalierbar und vertrauenswürdig eingesetzt werden können.
Die elektronische Patientenakte ist ein zentrales Projekt. Warum hat das Opt-in-Modell nicht funktioniert?
Mit freiwilligen Modellen sind wir über Jahre kaum vorangekommen. Die Nutzung lag bei unter 1 Prozent. Erst mit dem Opt-out-Modell – also der automatischen Anlage einer ePA für jeden Versicherten – hat sich das geändert. Jetzt haben wir über 70 Millionen angelegte Akten. Freiwilligkeit reicht in diesem Bereich nicht aus.
Aber ist die ePA wirklich das zentrale Element?
Das ist eine interessante Frage. Vielleicht ist sie das nicht. Vielleicht geht es vielmehr um die sektorübergreifende Kommunikation. Die ePA ist ein Instrument, aber nicht das einzige. Wenn wir über digitale Versorgung sprechen, dann geht es um viel mehr: um den Austausch von Informationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Patient*innen. Die ePA ist ein Teil davon, aber nicht der einzige Baustein. Vielleicht müssen wir uns fragen: Was wollen wir eigentlich erreichen? Geht es um die Akte selbst – oder um den Informationsfluss? Vielleicht ist die ePA nur ein Mittel zum Zweck. Bisher sind vor allem klinische Prozesse unzureichend berücksichtigt.
Kritiker sagen, die ePA sei noch nicht ausgereift. Was entgegnen Sie?
Die ePA ist kein fertiges Produkt, sondern ein Prozess. Wir sprechen von Hunderttausenden Praxen, 2000 Krankenhäusern und 70 Millionen Versicherten. So etwas lässt sich nicht über Nacht umsetzen. Aber die Grundlagen sind gelegt. Jetzt geht es darum, die Nutzung zu steigern und die technischen Hürden abzubauen.
Wird die ePA irgendwann verpflichtend?
Das ist eine politische Frage. Aus technischer Sicht wäre eine verpflichtende Nutzung sinnvoll – etwa für Medikationspläne oder Notfalldaten. Aber ob das gesellschaftlich akzeptiert wird, ist eine andere Frage. Hier müssen wir abwarten, wie sich die Diskussion entwickelt. Das Positionspapier fordert, dass die ePA auch für Patientinnen und Patienten ohne aktive Nutzung verfügbar sein muss – etwa für elektronische Überweisungen.
Die Gematik soll künftig eine stärkere Rolle spielen. Warum?
Wir brauchen eine Instanz, die sektorenübergreifende Standards setzt. Bisher gibt es zu viele unterschiedliche Systeme – etwa bei der Abrechnung, der Dokumentation oder der Kommunikation. Die Gematik soll klare Regeln vorgeben, damit alle Beteiligten miteinander kommunizieren können. Das ist dringend notwendig, um die Digitalisierung voranzubringen. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass die Gematik auf ihre Kernaufgaben fokussiert wird: die Entwicklung und Pflege der TI-Referenzarchitektur, transparente Zulassungsverfahren und das Monitoring der TI.
Soll die Gematik auch die Selbstverwaltung regulieren?
Ja. Bisher haben Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und Krankenhäuser eigene technische Standards entwickelt. Das führt zu Inkompatibilitäten und Doppelstrukturen. Eine starke Gematik könnte hier für mehr Einheitlichkeit sorgen. Das heißt nicht, dass die Selbstverwaltung keine Rolle mehr spielt – aber sie muss sich an gemeinsame Standards halten. Das Positionspapier betont, dass die Gematik als Rahmengeberin agieren sollte, nicht als Marktakteurin.
Bedeutet das nicht mehr Zentralisierung und weniger Wettbewerb?
Nicht unbedingt. Die Gematik soll kein Monopol innehaben, sondern klare Rahmenbedingungen setzen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen kann es weiterhin Wettbewerb geben – etwa bei der Entwicklung von Softwarelösungen. Wettbewerb ist wichtig, aber er braucht klare Regeln. Sonst entsteht ein Flickenteppich, der niemandem nützt. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass die Gematik technologieoffene Leitplanken setzt, aber nicht selbst als Entwicklerin auftritt.
Sie sind ein Befürworter von Wettbewerb. Warum?
Wettbewerb fördert Innovation. Wenn mehrere Anbieter um die beste Lösung konkurrieren, führt das zu besseren Produkten, niedrigeren Preisen und mehr Auswahl. Unser Markt ist vielfältiger, als viele denken. Neben großen Konzernen gibt es viele mittelständische Unternehmen – teilweise mit nur 40 oder 50 Mitarbeitenden. Diese Vielfalt ist wichtig, weil sie unterschiedliche Lösungen hervorbringt. Monopole führen selten zu Innovation. Das Positionspapier betont zu Recht, dass wir mehr Wettbewerb brauchen – aber mit klaren Rahmenbedingungen.
Aber der Gesundheitsmarkt ist stark reguliert.
Ja, und das hat Vor- und Nachteile. Die Vorteile sind Sicherheit, Qualität und Finanzierung. Die Nachteile sind gebremste Innovation, hohe Markteintrittsbarrieren und eingeschränkter Preiswettbewerb. Wir brauchen mehr Flexibilität – etwa schnellere Zulassungsverfahren für KI-Systeme, ohne dabei die Sicherheit zu vernachlässigen. Der Markt ist zu stark reguliert, aber wir können nicht einfach alles deregulieren. Es geht um die richtige Balance. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass wir bürokratische Hürden abbauen müssen – etwa bei der Regulierung medizinischer KI.
Industrieverbände stehen oft unter Lobbyismus-Verdacht. Wie sehen Sie das?
Industrie bleibt Industrie – das ist so, aber wir sind keine Pharma-Lobby. Die Pharmaindustrie hat ganz andere finanzielle und politische Möglichkeiten. Unsere Aufgabe ist es, technische Realitäten und politische Rahmenbedingungen zusammenzubringen. Das ist manchmal unbequem, aber notwendig. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder – das ist legitim. Aber wir müssen transparent sein. Das Positionspapier ist ein gutes Beispiel dafür: Wir legen unsere Positionen offen dar und begründen sie fachlich.
Wo liegen die Grenzen zwischen Interessenvertretung und Einflussnahme?
Die Grenze ist fließend. Aber Transparenz ist der beste Weg, um Vertrauen zu schaffen. Wenn wir sagen: „Wir vertreten die Interessen der IT-Branche“, dann ist das ehrlicher, als wenn wir uns als neutrale Berater darstellen. Wir sind kein neutraler Akteur – wir vertreten unsere Mitglieder. Aber wir versuchen, das im Rahmen der demokratischen Spielregeln zu tun. Das Positionspapier zeigt: Wir bringen fachliche Expertise ein und machen konkrete Vorschläge – etwa zur Nutzung von Gesundheitsdaten oder zur Weiterentwicklung der TI.
Cyberangriffe auf Krankenhäuser nehmen zu. Wie sicher ist die digitale Gesundheitsversorgung?
Gesundheitsdaten sind ein attraktives Ziel für Hacker, weil sie besonders sensibel sind. Gleichzeitig sind viele Einrichtungen nicht ausreichend geschützt. Cybersecurity ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess. Viele Praxen und Krankenhäuser haben nicht die Ressourcen, um sich ausreichend zu schützen. Hier brauchen wir mehr Unterstützung – etwa durch zentrale Sicherheitsstandards und finanzielle Förderung. Das Positionspapier betont zu Recht, dass wir die technische Komplexität der TI reduzieren müssen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Was muss passieren?
Es braucht mehr Unterstützung – etwa durch zentrale Sicherheitsstandards, finanzielle Förderung und Bewusstseinsbildung. Die Gematik könnte hier eine stärkere Rolle spielen. Aber am Ende muss jede Einrichtung selbst Verantwortung übernehmen. Cybersecurity ist kein Luxus – sie ist eine Notwendigkeit. Das Positionspapier fordert zu Recht, dass Leistungserbringer TI-Dienste auch mobil nutzen können müssen – etwa bei Hausbesuchen.
Was würden Sie sich für die digitale Gesundheitsversorgung wünschen?
Mehr Tempo bei der Umsetzung. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann nicht warten. Wir brauchen schnellere Entscheidungen, klarere Regeln und mehr Investitionen. Außerdem mehr Akzeptanz bei Ärzten und Patienten. Digitale Lösungen bringen nur etwas, wenn sie auch genutzt werden. Dafür braucht es Aufklärung, Schulungen und Anreize. Und ich wünsche mir mehr Wettbewerb und Innovation, damit neue, bessere Lösungen schneller in die Versorgung gelangen.
(mack)
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Perplexity bringt KI-Agenten „Personal Computer“ auf Windows
Perplexity kündigt die Windows-Unterstützung für seinen KI-Agenten Personal Computer an. Nach dem Start auf dem Mac bringt das Unternehmen die Desktop-Variante seines Cloud-Orchestrators nun auch auf Windows-Rechner. Der Agent soll lokale Dateien, native Apps und Webdienste in einem System verbinden und dabei automatisch aus über 20 KI-Modellen das jeweils passende für eine Teilaufgabe auswählen.
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Wie Perplexity in seinem Blog mitteilt, läuft Personal Computer für Windows direkt auf dem Rechner des Nutzers und orchestriert die täglich genutzten Apps und Dateien. Der Rollout beginnt zunächst für zahlende Max- und Enterprise-Max-Abonnenten.
Mehr als ein Chatbot: Always-On-Agent mit lokalem Zugriff
Personal Computer unterscheidet sich von der reinen Weboberfläche von Perplexity grundlegend: Statt einzelne Anfragen in einer Browsersitzung zu beantworten, ist der Agent als „persistenter digitaler Mitarbeiter“ konzipiert. Er kann auf einem dedizierten Rechner rund um die Uhr laufen, Hintergrund-Workflows abarbeiten und Aufgaben über längere Zeiträume fortführen – etwa Reporting-Pipelines, Datenaufbereitung oder das automatische Sortieren lokaler Ordner. Dabei greift er direkt auf das Dateisystem und native Desktop-Anwendungen zu, was ein reiner Web-Agent nicht kann.
Die Architektur soll zusätzlich lokale Verarbeitung mit Cloud-Rechenleistung kombinieren, wie Perplexity bereits am Dienstag ankündigte: Ein lokales Modell entscheidet hierbei automatisch, welche Aufgabenteile auf dem Gerät verbleiben und welche in die Cloud ausgelagert werden. Über 400 OAuth-Konnektoren binden zusätzlich Dienste wie Slack, GitHub, Notion oder Snowflake an.
Office-Integration als Vorspiel zum Windows-Launch
Kurz vor der Windows-Ankündigung hatte Perplexity bereits Add-ins für Microsoft Word, Excel, PowerPoint und Outlook veröffentlicht. Zuvor war der Agent schon in Microsoft Teams integriert. Die Add-ins blenden Computer als Seitenpanel in den Office-Apps ein und ermöglichen dort KI-gestützte Aufgaben – etwa Berichte auf Basis von Web-Recherchen erstellen, Finanzmodelle in Excel aus SharePoint- oder FactSet-Daten aufbauen oder Präsentationen aus bestehenden Dokumenten generieren.
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Die Office-Integrationen sind über den Microsoft Marketplace installierbar und stehen Pro-, Max- sowie Enterprise-Kunden zur Verfügung. Personal Computer erweitert diese Funktionalität zusätzlich um den direkten Zugriff auf lokale Dateien und Apps.
Abgrenzung zu Microsoft Copilot
Mit dem Windows-Launch positioniert sich Perplexity als direkte Alternative zu Microsofts eigenem Copilot. Der zentrale Unterschied liegt in der Modell-Agnostik: Während Copilot vorrangig Microsofts stark auf das Microsoft-365-Ökosystem fokussiert ist, orchestriert Perplexity Computer über 20 verschiedene Frontier-Modelle und wählt für jede Teilaufgabe automatisch das Passende aus. Zudem bindet der Agent auch Nicht-Microsoft-Systeme wie Slack, GitHub oder Notion ein – Copilot erreicht Drittdienste außerhalb des Microsoft-Kosmos nur eingeschränkt.
Inwieweit Perplexitys Personal Computer Microsofts erst diese Woche angekündigtem KI-Assistenten Scout Konkurrenz macht, lässt sich noch nicht abschätzen.
Datenschutzfragen für Unternehmen
Für Unternehmen wirft Personal Computer genauso wie die KI-Assistenten von allen Anbietern, Datenschutzfragen auf. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen müssen daher Auftragsverarbeitungsverträge, Standardvertragsklauseln und eventuelle Zusatzvereinbarungen prüfen.
(rie)
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Analyse zum Souveränitätspaket der EU: Krisenfest per Gesetz?
Es ist ein umfangreiches Paket, das die EU-Kommission an den Start gebracht hat. Es besteht aus unterschiedlichen Sachverhalten, die unter der Überschrift „Technologische Souveränität“ geregelt werden sollen. Kern der Änderungsvorschläge der EU-Kommission für mehr technologische Souveränität sind zwei Gesetzestexte: Mit dem Chips Act 2 soll Europas Rolle im Halbleiterökosystem resilienter definiert werden. Mit dem Cloud and AI Development Act (CADA) sollen kritische Fähigkeiten der Informationsgesellschaft nun herbeireguliert werden. Kann das funktionieren?
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Falk Steiner ist Journalist in Berlin. Er ist als Autor für heise online, Tageszeitungen, Fachnewsletter sowie Magazine tätig und berichtet unter anderem über die Digitalpolitik im Bund und der EU.
Mehrdimensionale Herausforderung
Die EU-Kommission will die Rolle der EU stärken, denn der bisherige Modus funktioniert unter den geänderten Vorzeichen der Abhängigkeit von Anbietern aus gleich zwei problematischen Weltregionen nicht mehr. Zwar wird auch weiterhin sehr genau unterschieden: Bei chinesischen Anbietern wird davon ausgegangen, dass der Staat unmittelbaren Zugriff auf oft staatlich geförderte Unternehmen haben kann, um strategische Staatsziele zu erreichen. Dabei geht es einmal um die Frage der direkten Bedrohung, also etwa Spionage- und Sabotageszenarien. Daneben wird mitbedacht, ob hier nicht gezielt Märkte erobert werden, um Alternativen etwa aus Europa dauerhaft aus dem Spiel zu nehmen. Es geht also um die Abhängigkeit von einzelnen Komponenten, sondern von gesamten Herstellern und letztlich Branchen.
Doch viel relevanter im Vergleich zur ersten Trump-Präsidentschaft ist die geänderte Perspektive auf die USA. Der Abschied vom Glauben, dass die Vereinigten Staaten und dort ansässige Unternehmen dauerhaft verlässliche Partner mit geteilter Wertvorstellung sind, ist massiv erschüttert – auch bei überzeugten Transatlantikern. Gegen America Alone helfe nur ein digital unabhängigeres Europa, heißt es inzwischen selbst dort – und das möglichst schnell. Was bei 27 Mitgliedstaaten im Regelfall etwas zwischen einem halben und zwei Jahren meint, bis die Gesetze verabschiedet sind.
Cloud-Anforderungen: Für US-Anbieter kaum erfüllbar
Gerade im Cloud and AI Development Act spiegelt sich die Diskussion der vergangenen Monate wider. Künftig soll es unter dem Cloud Computing Sovereignty Framework (CCSF) vier Vertrauenslevel geben, die EU-weit den Grad der Unabhängigkeit von Cloudanbietern nachvollziehbar darlegen sollen – und für öffentliche Stellen Mindestvorgaben treffen. Staatliche Stellen sollen, schlägt die Kommission vor, auf jeden Fall einen Sitz in der EU voraussetzen und Rechenzentren in der EU belassen – solange nicht ausdrücklich anders beauftragt. Und auch der Zugriff für Nicht-EU-Behörden soll wenigstens sehr klar deklariert werden müssen.
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Ab Level 2 ist es schnell vorbei
Ab der zweiten Stufe muss durch externe Prüfer nachgewiesen werden, dass ein Anbieter die Kriterien erfüllt. Dann dürfen etwa Daten nicht für KI-Training außerhalb der EU genutzt werden, ein EU-Cybersicherheitszertifikat wird zur Pflicht. Zentral aber sind die Beschränkungen des Einflusses durch Akteure in Drittstaaten: Diese dürfen keinen Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit haben – also etwa durch rechtliche Sanktionen. Das würde etwa alle Anbieter mit Hauptsitz in den USA bereits vollständig ausschließen – und bildet unter anderem den Fall zweier europäischer Richter am Internationalen Strafgerichtshof ab, die von US-Präsident Donald Trump persönlich sanktioniert wurden.
Noch schärfer sind die Vorgaben in Level 3 und Level 4, wobei nicht nur die Anforderungen an die externe Auditierung zur Konformitätsbewertung jeweils höher werden. Ab Level 3, das etwa für Polizeianwendungen eine Rolle spielen kann, wird etwa noch schärfer auf die verwendeten Komponenten abgestellt und etwa der Nachweis von Abhängigkeiten über verwendete Softwarekomponenten aus dem Nicht-EU-Ausland verlangt. Level 4 hingegen steht mit etwas blumigen Worten dafür, dass ein Anbieter de facto nur aus der EU kommen, in ihr operieren und für Hochsicherheitszwecke verwendet werden darf.
Die Kriterien für diese „Vertrauenslevel“ sind in den Anhängen zum CADA-Entwurf (PDF) enthalten und sollen jeweils kumulativ gelten. Sie sind zweifelsohne aus Sicht einiger Anbieter ein Problem. Für die Richtigkeit der Angaben sieht der CADA ab Level 2 vor, dass externe Prüfer die Kataloge abarbeiten und dem Anbieter anschließend bescheinigen, welche Kriterien er erfüllt hat.
Scharfe Kritik kommt denn auch etwa von der Computer and Communications Industry Association (CCIA), einem Verband, der in der EU unter anderem auch Interessen großer US-IT-Unternehmen vertritt. Als „gefährliches Rezept für eine schrittweise Abschottung des Marktes“ bezeichnet der Verband das Vorhaben. Kein internationaler Anbieter außerhalb der EU könne die Sicherheitsniveaus erfüllen, die die Kommission verlange.
Allerdings kennt der CADA-Entwurf auch Ausnahmen: Drittstaaten können EU-Staaten gleichgestellt werden, heißt es in Artikel 18. Eine Mindestvoraussetzung ist eine Angemessenheitsentscheidung nach Artikel 45 der Datenschutzgrundverordnung. Eine solche – umstrittene – existiert für die USA sogar in einem gewissen Rahmen, für China jedoch nicht. Dazu kommen jedoch weitere Kriterien, wie eben dass Cloudanbieter nicht zur Diensteunterbrechung gezwungen werden dürfen – unerreichbar unter US-Recht.
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Höchstgericht: Ein „Like” einer Beleidigung ist (k)eine Beleidigung
Ein Österreicher postet sein Hochzeitsfoto auf Facebook. Darunter setzt ein anderer Facebook-Nutzer eine beleidigende Äußerung, die dem Ehemann Ehrlichkeit und Anstand abspricht und ihm unterstellt, mit Falschheit Geld zu verdienen. Ein Dritter bedenkt diese Beleidigung mit einem Klick auf „Gefällt mir”, auf Denglisch als „Like” bekannt. Der frisch gebackene Ehemann fühlt sich dadurch noch einmal beleidigt, und weiß, dass Likes die Verbreitung der Beleidigung verstärken. Daher klagt er den Dritten auf Unterlassung solcher Likes und beantragt eine Einstweilige Verfügung. Schon das Eilverfahren um die Einstweilige Verfügung zieht sich bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes, der sich zum ersten Mal zu den Grundsätzen der Auslegung von Likes äußert.
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Doch das am Mittwoch veröffentlichte OGH-Erkenntnis (6Ob26/26f) enttäuscht: Einerseits lässt es sich als „es kommt darauf an” zusammenfassen; andererseits erwähnt der OGH zwar das vorgebrachte Argument, Likes verstärkten die Verbreitung, doch geht das Höchstgericht dann mit keinem Wort darauf ein. Obwohl gerade die verstärkte Weiterverbreitung der ursprünglichen Beleidigung zeitkritisch und damit relevant für eine Einstweilige Verfügung ist, beschränkt sich der OGH auf die inhaltliche Auslegung des Likes. Warum der Richtersenat der Frage der ausgelösten algorithmischen Verstärkung ausweicht, bleibt sein Geheimnis.
Zunächst erinnert er daran, dass Bilder gedankliche Inhalte ausdrücken können, es aber auf „das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers” ankomme. Was der Absender ausdrücken wollte, oder wie das beim Kläger ankommt, ist demnach unerheblich. Wichtig sei der „Gesamtzusammenhang und der dadurch vermittelte Gesamteindruck”. Faktoren wie kultureller Rahmen und der dort übliche Sprachgebrauch, die Beziehung der Beteiligten zu einander, und das anlassgebende Ereignis seien zu beachten.
Sonderfall „Like”
Konkret zu Likes hebt der OGH hervor, dass sie ein Sonderfall graphischer Äußerungen sind: Sie werden nicht individuell erstellt, sondern vom Sozialen Netz zur Verfügung gestellt. Dessen Nutzer haben beschränkte Auswahl und müssen das „am ehesten als passend empfundene Symbol” nehmen. „Schon deshalb bleibt ein Like grundsätzlich in seinem Aussagegehalt hinter jenem eines individuell formulierten Kommentars zurück.”
In Sozialen Netzen würden Likes „in aller Regel nicht als individuelle Äußerung …, sondern als Teil eines Stimmungsbildes” wahrgenommen. „Die Intensität der Zustimmung – ob es sich um eine distanzierte, kursorische Sympathiebekundung zu einem Teilaspekt oder um vollinhaltliches Mittragen jedes Details der gelikten Äußerung handelt – wird einem individuellen Like von den beteiligten Verkehrskreisen nicht ohne Weiteres entnommen.”
Daher habe das Schweizer Bundesgericht in einem Strafverfahren (Az. 6B_1114/2018) festgestellt, dass ein Like „diffus” sei: Es könne Gefallen ausdrücken, aber auch schlichten Beifall zur konkreten Formulierung spenden oder eine Beziehung zum Autor betonen. Dem schließt sich der österreichische OGH ausdrücklich an: Likes hätten „im Regelfall diffusen Charakter” und seien „stets unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls” zu beurteilen. Zu Deutsch: Es kommt darauf an.
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Unabsichtliches Liken hilft nicht
Die Beklagte hat sich im Verfahren damit verteidigt, den Like-Knopf versehentlich berührt zu haben. Das lässt der OGH dahinstehen. Denn auf den Willen des Erklärenden komme es ja nicht an, sondern auf den beim unbefangenen Durchschnittsbetrachter ausgelösten Eindruck.
Und so ein Durchschnittsbetrachter würde im konkreten nicht annehmen, dass sich der Like-Setzer mit den Vorwürfen der ursprünglichen Beleidigung identifiziere. Vielmehr sei es „bei unbefangener Betrachtung als Zeichen der Antipathie gegenüber dem Kläger oder gegenüber dessen Zustimmung heischender Zurschaustellung seines privaten Glücks aufzufassen.”
Veröffentlichte Antipathie beeinträchtigten jedoch weder Ehre noch guten Ruf: „Die Äußerung der Beklagten war daher zulässig.”
Für das Zivilverfahren waren die Paragraphen 16 und 1330 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) maßgeblich. Sie lauten:
§ 16. Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.
§ 1330. (1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen mußte. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.
(ds)
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