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Doctolib: Marktcheck deckt Kostenfallen bei Arztterminen auf
Wer gesetzlich krankenversichert ist und online nach einem Arzttermin sucht, landet oft auf Plattformen wie Doctolib. Wer dabei einen entsprechenden Filter setzt, möchte ausschließlich Praxen angezeigt bekommen, die regulär über die Krankenkasse abrechnen. Ein Marktcheck des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) ergibt ein anderes Bild: Trotz gesetztem Filter schleust Doctolib demnach oft Termine für Privatpraxen, teure Selbstzahlerleistungen sowie Angebote ohne medizinische Notwendigkeit in die Ergebnisse ein.
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Für die Untersuchung simulierten die Tester vom 19. bis 21. Mai die Suche eines gesetzlich Versicherten in Berlin und Hamburg. Sie analysierten 37 Praxen der Dermatologie und Gynäkologie mit 349 spezifischen Terminarten – also konkreten Behandlungsanlässen. Das Resultat: Mehr als ein Drittel aller untersuchten Terminarten wies auf eine erforderliche Selbstzahlung hin und widersprach so der Erwartung der Nutzer.
Besonders deutlich zeigt sich die Fehlsteuerung in der Dermatologie, wo mehr als drei Viertel der untersuchten Terminarten einen Selbstzahlerhinweis trugen. Selbst reguläre Kassenleistungen wie das Hautkrebsscreening wurden in mehr als der Hälfte der Fälle ausschließlich als kostenpflichtiges Selbstzahlerangebot deklariert. Parallel tauchten im Kassenbereich kosmetische Botox-Behandlungen auf, die mit dem gesetzlichen Leistungskatalog nichts zu tun haben.
Späte Warnungen, fragwürdige Gebühren
In der Gynäkologie bietet sich ein ähnlich unübersichtliches Bild. Hier wurden individuelle Gesundheitsleistungen wie die Krebsvorsorge mit Ultraschall sprachlich hervorgehoben und in Kategorien für gesetzlich Versicherte geschmuggelt, ohne klare Kennzeichnung als Privatleistung. Zudem stießen die Prüfer auf eine unzulässige Preisgestaltung, bei der für identische Leistungen je nach Versichertenstatus unterschiedliche Beträge aufgerufen wurden.
Erschwerend kommt mangelnde Transparenz im Buchungsprozess dazu. Dass für die Behandlung eigene Kosten anfallen, erfahren Betroffene oft erst spät: nämlich dann, wenn die Praxis und das Zeitfenster bereits ausgewählt sind. Einige Ärzte drohten sogar mit einer Strafgebühr, wenn das medizinische Anliegen am Ende nicht zur ausgewählten Terminart passt.
Gesetzgeber in der Pflicht
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Der vzbv sieht daher die Politik gefordert. Die Bundesregierung müsse im Zuge des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen klare Mindeststandards für Terminportale verankern. Die Vergabe von Arztterminen dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern müsse sich nach medizinischer Dringlichkeit richten.
Selbstzahlertermine und Privatsprechstunden gehören nach Ansicht der Verbraucherschützer ganz ausgeblendet. Ausnahme: Nutzer suchen explizit danach. Zudem müsse der Gesetzgeber Riegel gegen willkürliche Ausfallhonorare vorschreiben. Damit Patienten ohne Internetzugang nicht abgehängt werden, gelte es ferner sicherzustellen, dass die Terminbuchung per Telefon oder vor Ort als gleichwertige Alternative gesetzlich geschützt bleibe.
Einschlägige Probleme beschäftigen bereits die Justiz. Im November 2025 entschied das Landgericht Berlin nach einer vzbv-Klage (Az. 52 O 149/25), dass die Praxis von Doctolib, trotz des Filters der gesetzlichen Versicherung reine Privatpraxen einzublenden, irreführend ist. Doctolib hat Berufung eingelegt. Neu ist die Debatte nicht: Schon 2023 machten Verbraucherschützer auf Mängel bei dem Portal aufmerksam. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte sich damals für nicht zuständig.
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(afl)
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Krankschreibung ab dem ersten Tag: Das sind die Pläne
Beschäftigte müssen sich auf strengere Regeln und häufigere Praxisbesuche einstellen, wenn sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit gehen können. Die schwarz-rote Koalition plant deutlich schärfere Vorgaben, die hohe Fehlzeiten in Unternehmen eindämmen sollen, wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) deutlich machte. Künftig soll als gesetzliche Regel gelten, dass man schon vom ersten Fehltag an eine ärztliche Bescheinigung braucht statt am vierten Tag. Krankschreibungen per Telefon sollen auch nicht mehr möglich sein.
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Warum kommt die Verschärfung?
Merz sagte: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Und mit „exorbitanten“ Krankenständen nach der Corona-Krise finde man sich nicht ab. „Das ist eine harte Entscheidung“, erklärte er mit Blick auf die Vereinbarungen im Koalitionsausschuss. „Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“
Fürs Fernbleiben vom Job soll künftig als gesetzliche Regel gelten, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag der Erkrankung Pflicht wird. Beschäftigte müssen dann direkt in die Praxis gehen und können nicht erst einmal zu Hause bleiben und schauen, ob es ihnen nach dem ersten Tag vielleicht schon besser geht. Aktuell muss eine Bescheinigung her, wenn man länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, also am vierten Tag. Arbeitgeber sind aber schon berechtigt, die Vorlage der Bescheinigung früher zu verlangen.
Wie soll das konkret umgesetzt werden?
Merz erläuterte, dass es um eine Rahmenregelung im Gesetz geht – mit einer konkreten Umsetzung jeweils vor Ort. „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
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Die Möglichkeit, sich ohne Praxisbesuch krankschreiben zu lassen, besteht seit Ende 2023 – wenn man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Vorbild war eine Sonderregelung aus Corona-Zeiten, um Ansteckungen zu vermeiden. Die Möglichkeit per Telefon soll jetzt wegfallen, wie es kürzlich auch ein CDU-Parteitag gefordert hatte. Denn je einfacher eine Krankmeldung zu haben sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ dafür aus, hieß es da.
Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?
Der Zeitplan ist noch unklar. Die Regeln zum Vorlegen von Krankschreibungen stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz, das dafür geändert werden müsste. Die telefonischen Krankschreibungen sind in einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken geregelt. Dieser könnte per Gesetz mit einer Änderung oder Aufhebung beauftragt werden.
Was sagen die Praxisärzte?
Ärztevertreter reagierten prompt entsetzt. Es grenze an Irrsinn, Abertausende Menschen für das reine Ausfüllen von Zetteln zusätzlich in die Praxen zu jagen, protestierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis.“ Die KBV hatte sogar eine Lockerung vorgeschlagen, dass man erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müsse. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnte, dass sich Infektfälle, die nur ein, zwei Tage im Bett gebraucht hätten, in den Wartezimmern stapeln würden.
Welchen Effekt haben die strengeren Regeln?
Die schwarz-rote Stoßrichtung ist klar: Die Zahl der Fehltage soll herunter. So könnte es manche abschrecken, direkt am ersten Tag in eine Praxis zu müssen. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände erklärte, die Koalition reagiere zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gab zu bedenken, teils dürften Patienten dann gleich drei Tage statt einen Tag krankgeschrieben werden. „Vielleicht haben wir am Ende sogar mehr Krankentage.“
Wie hoch ist der Krankenstand überhaupt?
Krankheitsausfälle im Job sind nach Auswertungen großer Krankenkassen im vergangenen Jahr auf einem hohen Niveau geblieben. Bei der DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte 19,5 Kalendertage, annähernd so lange wie 2024 mit 19,7 Fehltagen – meist geht es um Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Probleme wie Rückenschmerzen. Generell weisen Kassen darauf hin, dass ein spürbarer Anstieg der Fehlzeiten 2022 auch dadurch zustande kam, dass die Krankschreibungen seitdem direkt digital von den Praxen an die Kassen gehen.
Was ist noch geplant?
Die Koalition peilt auch eine stärkere Bestrafung fürs unrichtige Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an – für falsche Gesundheitszeugnisse drohen bisher Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft. Die Bundesärztekammer sprach von einem Affront, die Ärzteschaft unter Generalverdacht zu stellen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant auch schon die Einführung von Teilkrankschreibungen. Beschäftigte sollen sich so bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen können, wenn sie und der Arbeitgeber es möchten – und zwar zu 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit.
(mho)
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Amazon Leo: Genügend Satelliten im All für Satelliten-Internet-Konstellation
Eine Atlas-V-Trägerrakete hat am Donnerstag 29 weitere Amazon-Leo-Satelliten erfolgreich ins All befördert und sie in einer Höhe von rund 465 Kilometern über der Erde ausgesetzt. Damit hat das Satellitennetzwerk Amazon Leo (ehemals Project Kuiper) nach Angaben von Amazon nun 396 Satelliten im niedrigen Erdorbit. Zugleich markiert diese 14. Mission den Abschluss der „Leo Atlas“-Startkampagne. „Unsere nächste Leo-Mission mit United Launch Alliance (ULA) wird mit der neuen Schwerlastrakete Vulcan durchgeführt; diese kann noch größere Leo-Nutzlasten transportieren und wird uns helfen, die Ausbaurate zu steigern“, so Amazon in einer Mitteilung.
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Mit fast 400 Satelliten im All ist Aamzon Leo die drittgrößte Konstellation im Orbit. Wie das US-Techportal The Verge berichtet, verfügt Amazon nach der erfolgreichen Mission vom Donnerstag damit über genügend Satelliten im erdnahen Orbit, um den Betrieb seiner Satelliten-Internet-Konstellation in Konkurrenz zu Marktführer Starlink zu beginnen. Laut Chris Weber, Vizepräsident für Geschäft und Produktentwicklung bei Amazon Leo, reicht die derzeitige Satellitenanzahl aus, um einen kontinuierlichen Service zu gewährleisten. Damit ist Amazon auf Kurs, die angepeilte kommerzielle Verfügbarkeit noch in diesem Jahr zu erreichen.
Starlink mit großem Vorsprung
SpaceX des Milliardärs Elon Musk betreibt derzeit über 10.000 Starlink-Satelliten und versorgt mehr als fünf Millionen Kunden weltweit mit schnellem Breitbandinternet. Von solchen Zahlen ist Amazon Leo noch weit entfernt. Ursprünglich hatte Amazon seine ersten Internet-Satelliten bereits Ende 2022 ins All bringen wollen. Aber es kam immer wieder zu Verzögerungen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 schoss Amazon zwei Erprobungssatelliten ins All, mit denen die Funktionsfähigkeit des Systems getestet wurde. Ende April 2025 schließlich brachte Amazon die ersten 27 Kuiper-Internetsatelliten erfolgreich in eine niedrige Erdumlaufbahn.
Im Rahmen seiner bereits 2020 durch die US-Telekommunikationsaufsicht FCC (Federal Communications Commission) erteilten Lizenz hätte Amazon bis Juli 2026 die Hälfte seiner geplanten 3.236 Internet-Satelliten in Betrieb nehmen müssen. Anfang Juni setzte die FCC die entsprechende Auflage aus. Die Ausnahmegenehmigung sei „im öffentlichen Interesse“, hieß es zur Begründung. Entsprechend hat Amazon jetzt bis Juli 2028 Zeit für die erste Hälfte seiner Satelliten. An der Frist für den Aufbau der kompletten Konstellation bis Juli 2029 hält die Regulierungsbehörde jedoch fest.
Erhöhung der Startfrequenz
Bereits im März hat Amazon angekündigt, die Frequenz der Satellitenstarts deutlich zu erhöhen. Dazu hat der Konzern Startkapazitäten bei Raumfahrtunternehmen wie Blue Origin, ArianeGroup, ULA und sogar beim großen Konkurrenten SpaceX gebucht.
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In der Mitteilung vom Donnerstag bekräftigt Amazon nun die Pläne. Aktuell seien bereits mehr als 100 Starts vertraglich gesichert. „Mit Hunderten flugbereiten Satelliten am Startplatz (Cape Canaveral) und einer neuen, speziell für Leo eingerichteten Anlage zur vertikalen Integration, die für die Mission ‚Leo Vulcan 1‘ und nachfolgende Flüge bereitsteht, haben wir einen klaren Plan, um die Start- und Ausbaufrequenz zu erhöhen“, erklärte Melissa Wuerl, Director of Launch Systems bei Amazon Leo. „Dies wird uns helfen, die Netzabdeckung nach dem für später in diesem Jahr geplanten Start der ersten Dienste zügig auszuweiten.“
(akn)
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Android 17 QPR1: Google veröffentlicht Beta 6 mit kleinen Neuerungen
Mit der sechsten Beta von Android 17 QPR1 (Quarterly Platform Release) hat Google vor allem kleinere Optimierungen an der Bedien- und der Desktopoberfläche integriert. Zudem können Smartphones mit einem Update von Health Connect weitere Aktivitätsdaten erfassen und speichern. Für Entwickler führt der Build mit Versionsnummer CP31.260618.005 Plattformstabilität ein. Das heißt, dass die API-Oberfläche gesperrt ist, und Entwickler neue Android-17-QPR1-Funktionen in ihre Apps einbinden können.
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Kalorientracking
Die Anzahl der Neuerungen ist recht überschaubar. Die wichtigsten Änderungen hat Googler Mishaal Rahman auf X geteilt. Sie umfassen unter anderem eine optische Neuerung im Kontextmenü auf dem Homescreen. Es gibt nun keine Trennung mehr zwischen den Menüpunkten, zudem hat Google die Bezeichnung „Hintergrundbilder & Stil“ über das Karussell mit den zuletzt verwendeten Hintergrundbildern verschoben. Zuvor war dies unterhalb des Wallpapers verortet.

Android 17 QPR1 Beta 5 vs Beta 6: Kosmetische Änderungen im Kontextmenü.
(Bild: Google)
Überdies ist Googles Health Connect nun dazu in der Lage, weitere Aktivitätsdaten auf dem Smartphone zu erfassen und zu speichern. Diese Neuerung kann als eine Erweiterung der Funktionen, die mit Android 16 QPR2 einzogen, verstanden werden. Das Update vom Dezember vergangenen Jahres umfasste unter anderem die automatische Erfassung von Schritten mithilfe der Smartphone-Sensoren. Die neue Version in der Beta 6 kann auch die zurückgelegte Strecke und den Kalorienverbrauch erfassen.
Erweitert hat Google mit der Beta 6 auch den Fenstermodus der Desktopoberfläche, die mit Android 16 QPR3 eingezogen ist. So befinden sich in der neuen Version etwa die Taskleisten-Symbole nun unten links statt unten in der Mitte. Darüber hinaus schweben Bild-in-Bild-Fenster (PiP) im Desktop-Fenstermodus nun frei auf dem Bildschirm. Damit lassen sie sich an eine beliebige Stelle auf dem Bildschirm ziehen.
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Für Nutzerinnen und Nutzer der Linux-Terminal-App hat Google auch Neues eingebacken: Zum einen bietet die App nun umfangreich anpassbare Einstellungen für Shortcuts (Tastenkombinationen), wie Android Authority herausgefunden hat. Es lassen sich zudem eigene, benutzerdefinierte Shortcuts erstellen.
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Fehlerbehebungen
Die aktuelle Betaversion enthält außerdem einige Bugfixes. Laut Googles Changelog behebt das Update einen Fehler, bei dem Nutzer nicht mehrere Sprachen für die Rechtschreibprüfung auswählen konnten. Ein weiterer Fehler, bei dem durch Drücken der Lautstärketasten des Geräts in der Uhren-App nicht die erwarteten Aktionen der Benutzeroberfläche ausgelöst wurden, sei auch behoben. Ebenso sollten visuelle Fehler im Layout der Schnelleinstellungen durch ein schnelles Wischen durch das Medienkarussell und im Symbol für die Einstellungen nicht mehr auftreten. Dies wurde durch die Verbesserung der Animation und der Verwaltung des Layoutstatus bei schnellen Übergängen behoben, so Google.
Zudem sollte es nicht mehr zu App-Abstürzen durch einen Fehler im WindowManagerGlobal kommen. Überdies kam es zur Anzeige einer generischen Standard-SSID bei der Aktivierung des WLAN-Hotspots – das sollte in der Beta 6 auch nicht mehr vorkommen.
Das fertige Update auf Android 17 QPR1 dürfte im Laufe des Septembers veröffentlicht werden. Das war zumindest bei der QPR1 von Android 16 der Fall. Die kommende Version sollte für alle Pixel-Smartphones ab der 6. Generation sowie den Foldables und dem Pixel Tablet bereitgestellt werden. Auf diesen Geräten lässt sich auch schon die Beta installieren.
(afl)
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