Künstliche Intelligenz
DSA-Bilanz: Wie deutsche Nutzer 2025 die Internet-Riesen herausforderten
Johannes Heidelberger, der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur, zieht eine positive Bilanz seiner Arbeit: Mit der Veröffentlichung seines Tätigkeitsberichts 2025 macht er deutlich, dass die Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland an Fahrt gewonnen hat. 2024 war noch von personellen Aufbauarbeiten und dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geprägt. Das erste volle Kalenderjahr der Umsetzung zeigt nun messbare Erfolge für den Schutz der Nutzer.
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Die Koordinationsstelle hat sich laut dem Bericht zu einer effektiven Plattformaufsicht entwickelt, die systemische Mängel bei den digitalen Giganten adressiert. Ein Pfeiler dieser Arbeit ist das DSC-Beschwerdeportal, das 2025 einen regelrechten Ansturm erlebte. Im Vergleich zum Rumpfjahr 2024, in dem nur 884 Eingänge verzeichnet wurden, stieg die Zahl der Eingaben auf insgesamt 3321.
Davon entfielen 2033 Beschwerden direkt auf mögliche Verstöße gegen den DSA – ein Plus von fast 150 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bürger kritisieren dabei vor allem mangelhafte Begründungen der Plattformen bei Kontosperren oder Intransparenz bei der Entfernung von Inhalten. Da ein Großteil dieser Beschwerden Plattformen wie Meta oder Google betrifft, die ihren Sitz in Irland haben, übermittelte die Stelle 237 Fälle zur weiteren Bearbeitung an den irischen DSC. 2024 waren es erst 83.
Verfahren und Sanktionen gegen Big Tech
Parallel greift der Koordinator in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich härter durch: Insgesamt leitete er im Berichtszeitraum 26 neue nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste ein. Bis Ende 2024 waren es insgesamt nur vier. Ein konkreter Schwerpunkt der aktuellen Ermittlungen liegt auf der unzureichenden Umsetzung von Artikel 16 (Melde- und Abhilfeverfahren) und Artikel 17 (Begründung von Entscheidungen) des DSA. In einem Verfahren konnte der DSC bereits schnelle Abhilfe erzielen, indem ein Diensteanbieter seine internen Beschwerdeprozesse unmittelbar nach Einleiten des Verfahrens korrigierte.
Ein weiteres Verfahren richtete sich gegen einen Online-Marktplatz, der die Nachverfolgbarkeit von Händlern vernachlässigt hatte, wodurch Verbraucher vor potenziell unsicheren Produkten geschützt werden sollen. Dass die Regulierung auch finanzielle Konsequenzen hat, belegen Verfahren auf EU-Ebene: 2025 konnte der DSC hier die EU-Kommission maßgeblich unterstützen, was in einem Bußgeld von 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Plattform X mündete: Die EU wirft der Plattform irreführende Verifizierungssysteme und erschwerten Datenzugang für Forscher vor.
Zivilgesellschaft und Forschung als Kontrollinstanz
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Neben der staatlichen Aufsicht zertifiziert der DSC die sogenannten „Trusted Flaggern“. 2024 war mit der Meldestelle Respect nur ein solcher „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ zertifiziert. 2025 stieg die Zahl durch die Anerkennung des Bundesverbands Onlinehandel, HateAid und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) auf vier an. Diese können Meldungen über rechtswidrige Inhalte einreichen, die von den Plattformen vorrangig bearbeitet werden müssen.
Auch im Bereich der Wissenschaft meldet die Behörde einen Durchbruch: Im Oktober startete das EU-Datenportal. Der deutsche DSC erhielt bereits in den ersten 24 Stunden nach Inkrafttreten des entsprechenden Rechtsakts den ersten Forschungsantrag. Insgesamt gingen acht Ersuchen ein, die darauf abzielen, systemische Risiken wie die Verbreitung von Desinformation oder den Schutz von Minderjährigen in Social-Media-Feeds wissenschaftlich zu untersuchen. Damit soll die algorithmische Blackbox für die Forschung geöffnet werden.
Kooperation als Schlüssel zum Erfolg
Der DSC agiert in einem engen Netzwerk. Er bündelt die Expertise der Landesmedienanstalten für den Jugendschutz, der Bundesdatenschutzbeauftragten und der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Der DSC verfügt mittlerweile über ein Team von rund 30 besetzten Stellen und ein Budget von 1,7 Millionen Euro für Sachkosten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Asahi Linux warnt vor Upgrade auf macOS 27 „Golden Gate“
Nutzer des auf Apple Silicon speziell angepassten Asahi Linux sollen davon absehen, auf die Vorschau-Version von macOS 27 „Golden Gate“ zu aktualisieren. Davor warnt das Projekt eindringlich.
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Etwa im sozialen Netz Mastodon schreibt das Asahi-Projekt in einer „Öffentlichen Bekanntmachung“ (PSA, Public Service Announcement), dass Nutzerinnen und Nutzer keinesfalls auf macOS 27 upgraden sollen. Als Erklärung nennt das Projekt, dass Apple darin geändert hat, wie der Boot Picker und die Startup-Disk-Apps gültige Bootlaufwerke von Betriebssystemen erkennen. Wer diese Tools aus macOS 27 nutzt, sieht darin keine Asahi-Linux-Partitionen mehr. Das sehe man als Bug an und habe das auch Apple als Bugreport (FB22994760) gemeldet.
Wer bereits auf die Beta des Mac-Betriebssystems aktualisiert und bemerkt hat, dass die Asahi-Linux-Partition verschwunden ist, müsse jedoch keine Angst haben. Die Asahi-Partition ist noch da und es sind auch keine Daten verloren gegangen.
Asahi Linux mit macOS-Beta: Zwischenlösung
Wer eine sekundäre Installation von macOS 26 oder älter hat, solle die als Standard-Startlaufwerk setzen, erklärt das Asahi-Projekt. Das stelle den Zugriff auf Asahi Linux wieder her. Beim Boot Picker für Apple Silicon handelt es sich um eine vollwertige macOS-App, die in der Wiederherstellungsumgebung des Standard-Startlaufwerks ausgeführt wird. Daher hänge ihr Verhalten von der macOS-Version des Standard-Startlaufwerks ab.
Wer darauf bestehe, macOS 27 zum jetzigen Zeitpunkt auszuprobieren, solle sicherstellen, eine sekundäre Installation von macOS 26 vorliegen zu haben. Oder macOS 27 auf ein sekundäres Laufwerk installieren. „Wir geben Nutzerinnen und Nutzern keine Unterstützung, die die Beta von macOS 27 installiert haben, ohne Notfall- oder Rollback-Pläne erstellt zu haben, also etwa sichergestellt haben, dass zumindest eine stabile macOS-Version installiert ist“, schreibt das Asahi-Projekt.
Derweil haben die Entwickler den Asahi-Installer angepasst, sodass er nicht unter macOS 27 läuft. Die Änderung soll bestehen bleiben, bis klar ist, was da vor sich geht. Der Installer zeigt eine Nachricht an, die das erörtert, und beendet sich dann, wenn er unter der macOS-27-Beta gestartet wird.
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Apple hat die macOS-27-Beta „Golden Gate“ auf der WWDC-Entwicklerkonferenz am Anfang der Woche vorgestellt. Es handelt sich um eine Beta-Version für Developer – den Status kann man jedoch einfach und ohne Kostennote erhalten.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Dieses KI-Gadget musst du selbst ankurbeln: Was die Macher damit zeigen wollen
Wenn von Künstlicher Intelligenz die Rede ist, folgen darauf oft Bilder von großen Rechenzentren in den Köpfen der Menschen. Der Unmut über KI-Datenzentren hat sich in den vergangenen Monaten immer weiter ausgebreitet, weil die Datenzentren enorm viel Strom verbrauchen und sogar ihre Umgebung aufheizen können. Dass KI aber auch ganz anders geht, beweist jetzt das Team von Squeeze Labs.
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Eine KI mit Kurbel
Ihr Werk trägt den passenden Namen „CrankGPT“, also „KurbelGPT“. Von außen sieht das KI-Gadget wie eine rote Box mit einer großen Kurbel aus. Im Inneren steckt aber ausreichend Technik, um Künstliche Intelligenz lokal und ohne hohen Stromverbrauch betreiben zu können. Dafür setzen die Bastler auf einen Raspberry Pi 5 und einen Kurbelgenerator, der 20 Watt produzieren kann. Eigentlich wird der Generator genutzt, um in der Not Geräte per USB mit Muskelkraft zu laden.
Sobald die Kurbel gedreht wird, schaltet sich der verbaute Raspberry Pi an. Laut den Tüftlern war es deshalb enorm wichtig, ein schnell ladendes Betriebssystem zu wählen. Sonst müsste man minutenlang kurbeln, bevor etwas passiert. Ihre Wahl fiel auf DietPi, eine minimalistische Debian-Version. Dadurch startet Linux in weniger als drei Sekunden.
Der komplette Startvorgang dauert dabei etwa 30 Sekunden. Es dauert etwa zehn bis 15 Sekunden, bis der Raspberry Pi komplett gestartet ist. Dazu kommen die erwähnten drei Sekunden für Linux sowie zehn bis fünfzehn Sekunden, in denen das Modell geladen wird. Danach können der KI Fragen gestellt werden. CrankGPT ist sogar in der Lage, Sprache zu übersetzen. Die Spracherkennung erfolgt über Moonshine ASR, während die Sprache selbst durch ein KI-Modell verarbeitet wird. Die Antwort der KI wird schließlich über Piper von Text in Sprache umgewandelt.
Für die KI haben die Bastler mehrere Modelle getestet, die zuverlässig funktionieren. Darunter fallen Liquid AI LFM 2 in den Varianten mit 350 Millionen und 1,2 Milliarden Parametern sowie Gemma 3 mit einer Milliarde Parametern. Alle können schnelle Antworten ohne große Latenzen hervorbringen, obwohl die Hardware nicht gerade vor Performance strotzt. Andere Modelle wie Qwen 3.5 2B konnten nur einstellige Token pro Sekunde generieren – zu langsam für Antworten, die in Echtzeit erfolgen sollen.
Zu ihrem Werk schreiben die Bastler:: „Auch wenn es aktuell nicht praktikabel ist, ausgeklügelte KI-Arbeitslasten auf einem Raspberry Pi laufen zu lassen, deutet unsere Arbeit darauf hin, dass es eine komplette Klasse von unentdeckten KI-Anwendungen gibt, die lokal laufen können, ohne dabei große Mengen Energie zu verbrauchen. Und weil Modelle immer kleiner und effizienter werden, werden sie irgendwann nicht mehr nur auf dem aktuellen iPhone laufen, sondern auch auf kleinerer und deutlich günstigerer Hardware“.
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Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Trump-Handy T1 ist ein umlackiertes HTC U24 Pro aus China
Das T1 Phone der Trump Organization ist im Kern ein goldlackiertes HTC U24 Pro aus dem Jahr 2024, wie ein Teardown der Reparaturplattform iFixit zeigt. Das Innenleben des goldfarbenen Smartphones stimmt demnach fast vollständig mit dem zwei Jahre alten Android-Gerät von HTC überein.
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Für die Analyse schob iFixit beide Handys zunächst durch einen Computertomografen und zerlegte sie anschließend. Das Ergebnis: gleiche Hauptplatine, gleicher Prozessor Snapdragon 7 Gen 3, 12 GByte Arbeitsspeicher und 512 GByte Speicherplatz. Die Unterschiede sind weitgehend kosmetisch: Die Position des Blitzes wurde leicht verschoben, das Lautsprechergitter ist anders perforiert. Die Platine des HTC-Modells lief im Test problemlos im Trump-Gehäuse, dokumentiert iFixit im Teardown.
Der einzige nennenswerte Hardware-Unterschied steckt offenbar im Akku: Die Zelle des T1 Phones ist mit 19,35 Wattstunden etwas größer als die 17,23 Wattstunden des HTC U24 Pro. Dafür lädt das Trump-Handy nur mit 30 Watt statt mit 60 Watt wie das Original.
Entworfen und gebaut in China
Damit widerspricht der Teardown den Werbeversprechen hinter dem T1. „Wenn man diese Informationen zusammennimmt, erhält man kein ‚american-proud Design’, sondern ein Handy, das in China entworfen und weitgehend mit Teilen, die aus China stammen, in China hergestellt wird“, schreibt iFixit. Die Trump Organization hatte das T1 zunächst als „Made in the USA“ beworben, diese Behauptung nach den ersten Vorbestellungen aber entschärft. Das Handy sei mit „amerikanischen Werten“ designt worden, hieß es stattdessen etwa vorübergehend. Auf der Verpackung steht inzwischen nur noch „Assembled in the USA“: Laut iFixit behauptet die Trump Organization, das Handy werde von einem Team in Florida aus zehn Teilen zusammengesetzt.
Beim Preis nehmen sich das mittlerweile an erste Nutzer ausgelieferte T1 Phone und das HTC-Handy wenig: 500 US-Dollar entsprechen ungefähr dem, was das baugleiche HTC U24 Pro mit 512 GByte kostet. Den Reparatur-Score vergibt iFixit vorläufig mit 3 von 10 Punkten – gleichauf mit der HTC-Vorlage.
(dahe)
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