Künstliche Intelligenz
Durch Werbung: AfD-Abgeordnete machten mit Bundestagsreden bei YouTube Kasse
Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) kritisiert die offenbar wieder eingestellte Praxis von AfD-Bundestagsabgeordneten, mit der Veröffentlichung von Bundestagsreden bei YouTube Werbeeinnahmen zu generieren. „Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen“, sagte sie der Welt und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mit der Abgeordnetenentschädigung seien alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt. Dies habe der Gesetzgeber auch so geregelt.
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Lindholz fügte hinzu: „Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen.“
AfD verfolgt Praxis nicht weiter
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hatte nach einer Sitzung der Rechtstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates eine Stellungnahme abgegeben, die dem RND (Paywall) vorliegt. Darin heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich „aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“
Aus AfD-Kreisen hieß es laut RND, es habe sich nur um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter Brandner selbst. Die Beträge seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Der Welt sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion: „Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt. Die AfD-Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.“
Geld an Bundestagsverwaltung gezahlt
Brandner selbst kündigte in der Zeitung Junge Freiheit an, sämtliche Einnahmen, die er mit seinem YouTube-Account verdiente, an die Bundestagsverwaltung zurückzuzahlen. Die Monetarisierung seines Accounts habe 2024 begonnen. Insgesamt geht es Medium zufolge um rund 15.000 Euro. „Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich“, betonte Brandner.
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Brandner sagte, nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet habe, möglicherweise verspätet, habe die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit gefragt und anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache gebracht. Das habe er zum Anlass genommen, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments nach seiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Rückblickend sagte Brandner, „die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“.
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(afl)
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Amazon eröffnet Smart Warehouse in China
Die Zollschlupflöcher wurden zwar geschlossen, doch chinesische Onlineshopping-Anbieter wie Temu und Shein bleiben für den US-Riesen Amazon eine große Herausforderung. Statt auf zollfreien Direktversand an die Käufer zu setzen, halten die chinesischen Anbieter Waren nun in US-Lagern vor und liefern von dort aus. Zuvor hatte beispielsweise Temu Direktlieferungen aus China in die USA weitgehend eingestellt, um auf die geänderten Zollregeln zu reagieren. Amazon kontert jetzt mit einem „smarten Lagerhaus“ in China, das Herstellern einen leichteren und günstigeren Zugang zum US-Markt ermöglichen soll. Verschlankte Prozesse und andere Vorteile sollen Amazons Logistikplattform für chinesische Händler attraktiver machen als die chinesische Konkurrenz.
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Amazons Global Warehousing and Distribution (GWD) Centre wurde in Shenzhen errichtet und damit in direkter Nähe zu einer Vielzahl von Fabriken und E-Commerce-Händlern, die grenzüberschreitend verschicken. Das berichtet die South China Morning Post. Der US-Anbieter übernimmt die gesamte Lieferkette ab Fabrik bis zum US-Lager mit lokaler Lagerung, Zollabwicklung, grenzüberschreitendem Versand und Bestandstransfers. Bislang mussten Händler diese Schritte oft selbst koordinieren.
Bis zu 45 Prozent niedrigere Lagerkosten
Durch die Bündelung des chinesischen Lagerhauses und seiner US-Lagerhäuser verspricht Amazon seinen Kunden bis zu 45 Prozent niedrigere Lagerkosten gegenüber rein US-seitiger Lagerhaltung. Größere Warenmengen können so zunächst in China verbleiben, bevor sie in die Lager in den USA überführt werden.
Amazon wirbt damit, dass Händler ihre Waren von Shenzhen aus mit bis zu sieben Tagen schnellerer Lieferzeit in die US-Fulfillment-Center nachliefern können – allerdings nur in Kombination mit Amazon Global Logistics (AGL). Händler können dabei zwischen KI-gesteuerter Automatisierung und manueller Kontrolle für den Warenfluss wählen. Das smarte Warenlager soll sich zudem durch Verknüpfung aller relevanten Systeme auszeichnen. Die Zolldokumentation werde automatisiert erstellt, sodass zeitraubende Fehler bei der Abwicklung vermieden werden können.
Amazon schaut auch nach Europa
Vor einigen Monaten haben die USA die „De-minimis“-Ausnahmeregelung für Sendungen unter 800 US-Dollar abgeschafft, um die Zoll-Ausnahmeregelung für Billigimporte zu beenden, mit der Waren aus China zollfrei in die USA geschickt werden konnten. Auch in Europa wird über das Ende der Zollfreiheit für Kleinsendungen diskutiert, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen: Die EU führt ab Juli 2026 eine Gebühr von drei Euro auf Pakete aus Drittländern ein, deren Warenwert 150 Euro unterschreitet. Vorher konnten diese zollfrei eingeführt werden. Dennoch können chinesische E-Commerce-Plattformen wie Temu ihren Marktanteil im grenzüberschreitenden Handel immer noch ausweiten. 2025 steigerte Temu seinen Marktanteil laut einer Erhebung der International Post Corporation von weniger als 1 Prozent auf 24 Prozent und ist damit gleichauf mit Amazon.
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Amazon will seine neuen Aktivitäten laut Bericht erst in die Yangtze-River-Delta-Region in China ausweiten und habe als nächstes auch Europa und Japan im Visier.
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(mki)
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Bluesky: Soziales Netzwerk gestört, teils kein Zugriff möglich
Das soziale Netzwerk Bluesky hat seit dem Donnerstagmorgen mit einer Störung zu kämpfen. Zugriffe sind seit etwa 9 Uhr mitteleuropäischer Zeit nicht mehr möglich.
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Die Störungsmeldungen zum sozialen Netzwerks Bluesky stiegen am Donnerstagmorgen deutlich an.
(Bild: allestörungen.de)
Auf allestörungen.de finden sich seit etwa 9 Uhr des Donnerstagmorgens ansteigende Meldungen, der globale Downdetector zeigt zudem tausende Nutzer, die Probleme mit dem Dienst melden. Die Anzahl der Störungsmeldungen nimmt zum Meldungszeitpunkt jedoch ab. Das Aufrufen von Bluesky klappt derzeit nicht umgehend. Wenn die Seite aufgebaut wird, erfolgt das mit Verzögerungen und weitgehend etwa ohne eingebettete Bilder.
Unklar ist, ob Bluesky die zugrunde liegenden Probleme bereits identifiziert hat und wann sie final gelöst werden. Es lassen sich derzeit keine aktuellen Informationen zum Status finden. Das derzeitige Verhalten der Seite ähnelt dem eines Distributed-Denial-of-Service-Angriffs (DDoS) oder problematischen Load-Balancing-Verteilungen. Dafür gibt es jedoch keine Belege. Eine Anfrage von heise online hat Bluesky nicht umgehend beantwortet.
Twitter-Alternative
Das soziale Netzwerk Bluesky ist ein dezentrales Netz, das auf Initiative des ehemaligen Twitter-Gründers Jack Dorsey ins Leben gerufen wurde. Seit 2024 ist Bluesky offen zugänglich und hat seitdem 41 Millionen Konten. Die erstellten dem Transparenzbericht für 2025 zufolge rund 1,4 Milliarden Beiträge.
Bluesky ist für viele ehemalige Twitter-Nutzer eine alternative Heimstätte geworden. Nach der Übernahme des nun X genannten Netzes durch Elon Musk haben sich viele aufgrund der dort herrschenden rohen Sitten sowie aufgrund allgegenwärtigen Hasses und Hetze nach anderen sozialen Netzen umgesehen.
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(dmk)
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Neue Übersicht: iOS 26.4 macht Hotspot-Abrechnung leichter
Im Rahmen der Einführung von iOS 26.4 hat Apple auch eine Funktion freigegeben, die den Überblick über die Verwendung der iPhone-Datenweitergabefunktion verbessert. Mit dem sogenannten persönlichen Hotspot lässt sich das Datenvolumen von Apple-Handys per WLAN an andere Geräte verteilen, seien es nun iPhones, Android-Geräte, Macs oder iPads. Das neue Feature sorgt dafür, dass man direkt sehen kann, welches Gerät wie viele M- oder GBytes verbraucht hat – statt nur eine Gesamtsumme wie bislang. Allerdings hängt die Genauigkeit der Anzeige bei Apple-Geräten davon ab, welche Software auf der versorgten Hardware läuft.
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Bessere Übersicht, schneller zu finden
Die Infos zum persönlichen Hotspot findet man direkt vom ersten Einstellungsbildschirm aus: Sie sind unter „Mobilfunk“ angeordnet (wo sie zuvor nur einen Teilbereich darstellten). Wartet man kurz, taucht dann auch gleich der Datenverbrauch auf, der unter „Kompatibilität maximieren“ angeordnet wurde, einer Funktion die dazu dient, auch ältere WLAN-Geräte einbinden zu können.
Neu ist nun, dass Apple versucht, die Hotspot-Verwendung einzelnen Geräten zuzuordnen. Diese werden dann auch mit Namen und jeweiligem Verbrauch genannt. Wie bereits zuvor gibt es auch eine Zahl für den Gesamtdatenverbrauch, die bereits im Hotspot-Hauptbildschirm auftaucht. Geräte mit Android-Betriebssystemen, Windows-PCs sowie Macs mit macOS 15.3 oder älter sowie iPhones und iPads mit iOS und iPadOS 18.3 oder älter werden nicht einzeln aufgeführt, landen bei „sonstige Geräte“.
Die Endabrechnung macht der Provider
Im direkten Versuch war die neue Funktion allerdings zunächst noch nicht sehr zuverlässig. So wurden Geräte trotz passendem Betriebssystem nicht unterschieden beziehungsweise ihr Name nicht übertragen. Möglicherweise benötigt das System hier mehr Daten.
Apple schreibt zudem, dass man sich auf die Verbrauchsanzeige nur teilweise verlassen kann: Letztlich sei der Mobilfunkanbieter die Instanz, die die Endabrechnung durchführt. Daher ist es sinnvoll, bei intensiver Hotspot-Nutzung ohne Flatrate immer in der jeweiligen App oder auf der jeweiligen Website des Netzbetreibers nachzusehen, ob man sich noch im Rahmen seines Limits befindet.
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(bsc)
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