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E-Auto-Prämie wie angekündigt im Bundestag beschlossen – Kritik an Förderregeln


Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann wie angekündigt rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang in Anspruch genommen werden. Das hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Beantragen lässt sich der staatliche Zuschuss aber noch nicht, weil die entsprechende Internet-Plattform erst gestartet werden muss. Dies soll nach früheren Angaben im Mai passieren.

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Den Details der neuen Kaufprämie muss das Parlament nicht zustimmen. Vorgesehen ist, dass die staatliche Förderung von Privatkunden beim Kauf von reinen Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender beantragt werden kann. Je nach Fahrzeugart und persönlichen Umständen liegt sie zwischen 1500 und 6000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen sie ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.

Die Basisförderung beträgt für reine Elektroautos 3000 Euro. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal-Einkommen von 45.000 Euro 5000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1000 Euro. Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können. Für diese Autos und für Fahrzeuge mit Range Extender liegt die Basisförderung bei 1500 Euro. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

In der Bundestagsdebatte kritisierte Till Steffen von den Grünen, dass mit der Förderung von Plug-in-Hybriden und Range-Extender-Fahrzeugen die „absolut falschen Anreize“ gesetzt würden. Denn diese würden im Prinzip mit Benzin fahren. Von der Kaufprämie profitierten zudem Besserverdienende. „Wir brauchen ein Angebot, wo sich eben auch die Krankenschwester auf dem Land ein günstiges, kleines Elektroauto leisten kann. Die lassen Sie im Regen stehen“, sagte Steffen an die Adresse der Regierungskoalition.

Mehr Informationen zur Elektroauto-Förderung


(fpi)



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Zukunfts-Router: Asus stellt den ersten Wi-Fi-8-Router vor


Hersteller bereiten sich auf die nächste Funkgeneration Wi-Fi 8 alias IEEE 802.11bn vor. Vorn dabei: Asus mit seinem High-End-Router ROG Rapture GT-BN98 Pro. Mit vier Funkmodulen, darunter zwei im 6-GHz-Band, soll er die Möglichkeiten von Wi-Fi 8 ausreizen. Hinzu kommen Ethernet-Anschlüsse, die bis zu 10 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) übertragen.

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Wi-Fi 8 behält die maximale Geschwindigkeit von Wi-Fi 7 bei. Im Falle des ROG Rapture GT-BN98 Pro entspricht das 11,5 Gbit/s im 6-GHz-Band bei einer Kanalbreite von 320 MHz. Mal zwei sind das schon 23 Gbit/s und mit den zwei Bändern bei 5 sowie 2,4 GHz landet Asus bei gut 30 Gbit/s. Alle Bänder laufen mit jeweils vier MIMO-Streams. Die notwendigen Chips liefert Broadcom. Mit 2 GByte RAM und 256 MByte NAND-Flash ist speicherseitig Puffer vorhanden.


Mann hält ein Router-Mainboard

Mann hält ein Router-Mainboard

Das Mainboard des ROG Rapture GT-BN98 Pro mit Prozessor und Zusatzchips von Broadcom.

(Bild: Mark Mantel / heise medien)

Erfreulich: Der ROG Rapture GT-BN98 Pro unterstützt Multi-Link Operation (MLO) über alle Bänder hinweg, um die Geschwindigkeit zu erhöhen. Wi-Fi 8 steigert die Verbindungsstabilität und Spektrumseffizienz. In Mehrfamilienhäusern etwa können sich Router beim Funken besser aus dem Weg gehen.

Wie bei jeder neuen WLAN-Generation gilt, dass neue Router eine Investition in die Zukunft darstellen: Um die Funktionen ausnutzen zu können, braucht es auch neue Clients. Smartphones oder Notebooks etwa müssen Wi-Fi 8 beherrschen, um hier vor allem Stabilitätsvorteile ausreizen zu können.

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Die Anschlüsse übernimmt der ROG Rapture GT-BN98 Pro von seinem Wi-Fi-7-Vorgänger ROG Rapture GT-BE98 Pro. Von den insgesamt sieben Ethernet-Ports übertragen zwei bis zu 10 Gbit/s, vier 2,5 Gbit/s und einer ein Gbit/s. Je ein 10- und 2,5-Gbit/s-Anschluss lassen sich als WAN-Anschluss (Wide Area Network) konfigurieren, um ein Modem vorzuschalten. Der Router selbst integriert keins.

Einen 10-Gbit/s-Anschluss bewirbt Asus als Gaming-Port. Der Router priorisiert den Traffic darüber, ohne eine Einstellung in der Firmware vornehmen zu müssen.

Drucker und Speichermedien laufen an zwei USB-Anschlüssen. Einer davon schafft 5 Gbit/s (USB 3.2 Gen 1, früher USB 3.0 genannt), der andere nur 480 Mbit/s (USB 2.0). Das Netzteil wird extern angeschlossen.


(Bild:

Mark Mantel / heise medien

)

Asus will den ROG Rapture GT-BN98 Pro zunächst in Nordamerika in den Handel bringen; Europa folgt später. In Anbetracht des aktuellen GT-BE98 (nicht Pro) ist mit Preisen jenseits der 500 Euro zu rechnen. Der GT-BE98 hat ein einzelnes 6- und zwei 5-GHz-Module anstelle der umgedrehten Konfiguration. Die Pro-Version ist hierzulande derzeit nicht verfügbar.


(mma)



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Vorsicht Kunde: Kein Ersatz für Transportschaden bei Dell


Auf dem Weg vom Lager zum Kunden können Sendungen beschädigt werden. Dafür haftet im Onlinegeschäft mit Verbrauchern stets der Verkäufer. Denn der sorgt schließlich für Verpackung und Versand und wählt auch den Dienstleister aus, der die Ware zum Kunden bringen soll. Spätestens mit der Übergabe der Ware an den Paketboten nimmt der Verkäufer auch das mit der Bestellung durch den Käufer abgegebene Kaufangebot an. Damit kommt auch der rechtlich entscheidende Kaufvertrag zustande, an den beide Parteien gebunden sind und den sie mithin zu erfüllen haben.

Für den Käufer heißt das vor allem, dass er den Kaufpreis entrichten muss – sofern er das nicht wie üblich bereits im Verlauf der Bestellung erledigt haben sollte. Ab dem Versand aber kann der Verkäufer nicht einfach das Geld zurückgeben. Das könnte er allenfalls, wenn er zum Beispiel nach Eingang der Bestellung feststellt, das in seinem Webshop angebotene Gerät gar nicht mehr auf Lager zu haben. Denn die meisten Webshops sehen in ihren AGB vor, den Vertrag erst mit dem Versand abzuschließen und vermeiden dadurch, in solchen Fällen Ersatzbeschaffungen vornehmen zu müssen.

Anders ist es, wenn die Sendung auf dem Weg verloren oder geht oder beschädigt wird. Welche Rechte man als Kunde in solchen Fällen gegenüber dem Verkäufer hat und wie gern diese missachtet werden, zeigt der Fall einer Notebook-Bestellung bei Dell, die sich von Dezember bis heute zieht.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Vorsicht Kunde: Kein Ersatz für Transportschaden bei Dell“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Angreifer nehmen Oracle WebLogic-Server in die Mangel


Eine Schwachstelle in Oracles WebLogic-Server wird aktuell angegriffen. Die Sicherheitslücke ist seit Mitte 2024 bekannt, Updates stehen seit dem Critical Patch Update aus dem Juli 2024 bereit.

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Davor warnt die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA aktuell. Die Lücke ist damit in den „Known Exploited Vulnerabilities“-Katalog eingezogen, US-Behörden haben bis zum 4. Juni Zeit, die Schwachstelle einzuhegen.

Die Schwachstelle befindet sich in der Oracle Fusion Middleware, konkret nennt die Schwachstellenmeldung die Komponente „Core“. Nicht authentifizierte Angreifer aus dem Netz können mittels der proprietären Protokolle T3 und IIOP zugreifen und verwundbare Oracle WebLogic-Server kompromittieren. Genauer wird der Hersteller nicht. Erfolgreiche Angriffe münden in unbefugten Zugriff auf kritische Daten oder vollständigen Zugriff auf alle verfügbaren Daten auf dem WebLogic-Server (CVE-2024-21182, CVSS 7.5, Risiko „hoch“).

Die Softwareversionen Oracle WebLogic-Server 12.2.1.4.0 und 14.1.1.0.0 sind verwundbar, möglicherweise auch andere, jedoch nicht mehr unterstützte Fassungen. IT-Verantwortliche sollten wegen der laufenden Angriffe sicherstellen, dass Oracle WebLogic-Server in ihrer Topologie auf einem aktuellen, geschützten Stand laufen.

Wie üblich erklärt die CISA nicht, wie die Angriffe aussehen oder in welchem Umfang sie stattfinden. Es gibt daher auch keine hilfreichen Hinweise auf (erfolgreiche) Angriffe, nach denen Admins suchen könnten (Indicators of Compromise, IOC).

Derzeit häufen sich die Meldungen von angegriffenen Sicherheitslücken. IT-Verantwortliche sollten daher darauf achten, die eingesetzte Software in ihren Netzen jederzeit aktuell zu halten. So wurde am Montag dieser Woche bekannt, dass eine Sicherheitslücke in Palo Alto Networks Netzwerkbetriebssystem PAN-OS bereits attackiert wird. Sie ermöglicht Angreifern die Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen – gerade mal rund zwei Wochen, nachdem der Hersteller das Sicherheitsleck gemeldet und einen Patch bereitgestellt hat.

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(dmk)



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