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Eigenstrom für Rechenzentren: Deutschland zieht nach – aber anders


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In den USA gibt es Baupläne für Kraftwerke, die niemals ans öffentliche Netz gehen werden. Stattdessen sollen sie exklusiv für neue Rechenzentren genutzt werden als sogenannte „Off-Grid-Kraftwerke“. Derzeit sind laut Branchendaten 47 solcher Projekte bekannt. Auch in Deutschland wird überlegt, wie dem Energiebedarf neuer Rechenzentren mit unkonventionellen Methoden Rechnung getragen werden kann. Allerdings sind die Rahmenbedingungen hier in einigen Punkten deutlich anders als in den USA.

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Das, was in Texas und West Virginia gerade aus dem Boden stampft, wäre in Deutschland nur unter deutlich strengeren regulatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen möglich. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) macht klare Vorgaben: Wer große Stromerzeugungsanlagen betreibt, unterliegt strengen Zulassungsverfahren, Emissionsvorschriften und den Regeln des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Die machen fossile Eigenstromerzeugung im Gigawatt-Maßstab finanziell deutlich teurer als in den USA.

Hinzu kommt das EU-Beihilferecht: Die staatlichen Erleichterungen, mit denen US-Bundesstaaten wie West Virginia Off-Grid-Projekte durchgewinkt haben, wären in der EU möglicherweise als unzulässige Beihilfe angreifbar. Und die Bundesnetzagentur wacht darüber, dass Stromerzeugung und Netzbetrieb sauber getrennt bleiben – was das US-Modell, bei dem Kraftwerk und Rechenzentrum in einer Hand liegen, erschwert.

Auch wenn Rechenzentren in Deutschland, deren Energieversorgung vollkommen off-grid ist, unwahrscheinlich bleiben, ist eine Tendenz zur eigenen Energieversorgung auch hierzulande spürbar. Der US-Betreiber CyrusOne etwa plant in Frankfurt ein eigenes kombiniertes System zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kühlung – in Kooperation mit dem Energieversorger Eon. Dies wäre nicht vom Netz abgehängt, aber netzergänzend.

Laut dem Global Energy Monitor (GEM), der im Januar 2026 aktualisierte Daten veröffentlicht hat, sind für Rechenzentren in Mainz, Frankfurt, Birstein, Leipheim und Großkrotzenburg Gaskraftwerkskapazitäten von bis zu 1.950 Megawatt angekündigt oder im Bau. Das entspricht fast 13 Prozent des gesamten deutschen Gaskraftwerk-Zubaus.

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Hinzu kommt ein globales Lieferproblem, das sich auf Deutschland auswirken könnte: Siemens Energy-Chef Christian Bruch hat bereits im Herbst 2025 darauf hingewiesen, dass rund ein Drittel aller Slot-Reservierungen bei Gasturbinen mit Rechenzentren zusammenhängt. KI-Konzerne kaufen also genau die Turbinen weg, die Deutschland für seine eigene Energiewende-Kraftwerksstrategie dringend braucht.

Weil vollständige Netzunabhängigkeit in Europa weder regulatorisch noch wirtschaftlich kurzfristig realistisch ist, geht die Branche hier einen anderen Weg: sogenannte Microgrids. Das sind campus-eigene Stromnetze, die zwar an das öffentliche Netz angebunden bleiben, aber im Fehlerfall als eigenständige Insel funktionieren können.

Batteriespeicher stabilisieren dabei die Versorgung. Gaskraftwerke oder – perspektivisch – wasserstofffähige Anlagen übernehmen die Grundlast. EnBW und RWE planen solche Anlagen explizit als „Anker“ für Rechenzentrums-Cluster. Solche Lösungen wirken sich indirekt auf die Stromkunden aus: Wer sich ein eigenes Microgrid leistet, entlastet zwar das öffentliche Netz, zahlt aber auch weniger Netzentgelte. Die Kosten für die verbleibenden Nutzer steigen.


(mki)



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Die Schland-App kommt: SAP und Telekom sollen zentrale Bürger-App bauen


SAP und Deutsche Telekom sollen laut einem Bericht des Handelsblatts eine Bürger-App umsetzen, die zentralen Zugang zu staatlichen Leistungen bietet. Dem Bericht nach handelt es sich um eine „KI-basierte Verwaltungsplattform“ der Bundesregierung, über die Bürger Anträge stellen, Termine buchen, ihre Identität verifizieren und Informationen abrufen können. Die Zeitung beruft sich dabei auf Projektdokumente sowie auf Teilnehmer einer Roadshow des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS).

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Alle drei Projektpartner bestätigten dem Handelsblatt auch Pläne für die App. „Ziel ist es, die Verwaltung effizienter, schneller und serviceorientierter zu gestalten – mit weniger Bürokratie, kürzeren Bearbeitungszeiten und einem nahtlosen One-Stop-Shop“, sagte demnach ein Sprecher des BMDS. Eine Vorstellung der Anwendung werde noch zu einem gesonderten Zeitpunkt kommuniziert, auch ein Name stehe noch nicht fest. Digitalminister Karsten Wildberger bevorzuge die Bezeichnung „Deutschland-App“.

Wildberger hatte die App bereits im Februar bei einer Konferenz erwähnt und angekündigt, dass sie gemeinsam mit der EUDI-Wallet das Verhältnis zwischen Bürger und Staat grundlegend verändern werde. Die Nutzung bleibe aber freiwillig, erklärte Wildberger: „Es geht nicht darum, dass der Staat alles weiß, sondern dass jeder selbst entscheiden kann, wie er die digitalen Dienste nutzt.“

Die meisten Anwendungsfälle für die App sollen aus dem Arbeits- und Sozialministerium stammen, Ministerin Bärbel Bas hatte bereits ein „zentrales digitales Sozialportal“ angekündigt. Erste Dienste sollen unter anderem Kindergeldanträge, Wohnsitzanmeldungen, Grundsicherung im Alter und die Gründung von Unternehmen sein. Die Telekom arbeitet laut dem Bericht an einem ersten Prototyp, der noch im April vorliegen soll. Zunächst soll die App in mehreren Pilotkommunen wie Hamburg, Dresden, Nürnberg und Wiesbaden sowie bei der Bundesagentur für Arbeit getestet werden, bevor die schrittweise Einführung erfolgt.

Der operative Betrieb soll laut Handelsblatt bei der Telekom liegen, Tochter T-Systems kümmere sich um Cloud-Infrastruktur und die Speicherung der Daten. SAPs Business Technology Platform (BTP) soll als technische Plattform für die App dienen und die Verarbeitung von Daten sowie die Steuerung der Prozesse übernehmen. Auch KI wird von SAP beigesteuert. So solle es „lernende KI-Agenten“ geben, die Nutzer durch Anträge führen und Verwaltungsprozesse automatisieren. „KI führt und unterstützt bei der Antragstellung. Komplexität der Prozesse rückt in den Hintergrund“, zitiert das Handelsblatt aus dem Konzept.

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Auch Schwarz Digits ist offenbar mit an Bord. Die Digitalsparte der Schwarz Gruppe übernimmt die Integration des quelloffenen Messengers Wire in die App, Abstimmungen dazu seien bereits erfolgt. Wire soll als sicherer Kommunikationskanal zwischen Bürgern und Behörden dienen.

Eine Ausschreibung gab es für das ambitionierte Vorhaben offenbar nicht. Sie sei auch nicht erforderlich gewesen, weil SAP und Telekom bereits entsprechende Rahmenverträge haben. Ein Sprecher des BMDS sagte dem Handelsblatt: „Für diesen Auftrag wird ein Rahmenvertrag aus dem Kaufhaus des Bundes genutzt.“


(axk)



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Epowerfun EPF-2 Pro im Test: Überraschend viel E-Scooter ab 569 Euro


Der preiswerte Epowerfun EPF-2 Pro gefällt im Test mit Wechselakku, einstellbarer Vollfederung und hellem Blinker vorne und hinten.

Nun zeigt Epowerfun mit dem EPF-2 Pro ein seltenes Feature: einen herausnehmbaren Wechselakku, etwa zum Laden in der Wohnung oder im Büro. Ein optionaler Zweitakku verlängert die Gesamtreichweite.

Epowerfun bietet den EPF-2 Pro in zwei Grundvarianten an. Die Wechselakku-Modelle kommen mit 490 Wh oder 653 Wh und starten bei 689 Euro, im Bundle mit Zusatzakku ab 889 Euro. Wer auf den Wechselakku verzichten kann, greift zu den drei Festakku-Modellen mit 490, 612 oder 816 Wh ab 569 Euro. Wir haben die Wechselakku-Variante getestet.

Aufbau, Optik & Verarbeitung

Die Lieferung erfolgt in einer rein kartonbasierten Verpackung. Kein Styropor, kein Plastikmüll. Das ist umweltfreundlich und einfach zu entsorgen.

Der E-Scooter kommt weitgehend vormontiert. Lenker mit beiliegendem Inbus-Werkzeug befestigen, Reifendruck prüfen, bei Bedarf die Heckfederung mit dem mitgelieferten Spezialschlüssel auf das eigene Körpergewicht einstellen – fertig. Dass ein solcher Spezialschlüssel beiliegt, ist selten und gern gesehen. Auspacken und Montage dauern unter zehn Minuten. Wir empfehlen bei jeder Fahrt das Tragen eines Helms (Bestenliste).

Optisch gibt sich der EPF-2 Pro clean und minimalistisch. Die gleichmäßige Lackierung wirkt hochwertig. Nur ein einziges Kabel bleibt sichtbar: das Kabel des Bremshebels, das sauber in der Lenkstange verschwindet.

Die Verarbeitung überzeugt auf ganzer Linie: Ein stabiler Rahmen und präzise Passungen sorgen dafür, dass absolut nichts wackelt oder klappert. Zudem hält die IP65-Zertifizierung Staub und Strahlwasser zuverlässig fern.

Ein kleines Manko ist jedoch die starre Lenkstange, die sich nicht in der Höhe verstellen lässt – ein klarer Nachteil für besonders große oder kleine Fahrer. Mit einem Gewicht von 22 bis 24 Kilogramm, je nach gewählter Akku-Variante, macht sich der E-Scooter zudem beim Tragen über Treppen deutlich bemerkbar.

Ein wichtiger Pluspunkt: Epowerfun ist ein deutscher Hersteller mit gutem Service. Ersatzteile sind einzeln verfügbar.

Lenker & Display

Der Lenker liegt angenehm in der Hand. Bequeme, wenn auch keine ergonomischen Griffe, stabile Standposition, angenehme Breite. Rechts sitzt der gummierte Daumenregler für das Gas, links der Bremshebel – ebenfalls als Daumenhebel mit gummierter Oberfläche. Beide sind gut erreichbar, ohne den Blick von der Straße nehmen zu müssen.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Die kompakte Bedieneinheit am Lenker schützt ihre Schalter mit Gummikappen vor Feuchtigkeit. Drei Fahrmodi stehen zur Wahl: S für sportlich, D für normal und Eco mit Schiebehilfe bei 5 km/h.

Das Display misst 78 × 56 mm und gehört zu den größeren am Markt. Es zeigt unter anderem Geschwindigkeit, Akkustand, Fahrmodus und aktuelle Leistung. Auch bei direkter Sonneneinstrahlung bleibt es gut ablesbar. Optisch wirkt es eher funktional als modern – die Informationsdichte stimmt aber.

Das Frontlicht strahlt mit 80 Lux ausgesprochen hell. Es lässt sich im Winkel und in der Höhe verstellen. Ein seitliches Leuchtelement verbessert die Sichtbarkeit. Das Rücklicht leuchtet dauerhaft und beim Bremsen zusätzlich als helles, automatisches Bremslicht auf. Ein Reflektor ergänzt die Sichtbarkeit nach hinten.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Blinker finden sich beim EPF-2 Pro sowohl vorne an den Lenkerenden als auch hinten am Heck – eine echte Seltenheit in dieser Preisklasse. Während die meisten Konkurrenten wie der Segway Ninebot Max G3 D (Testbericht) oder der Navee ST3 Pro (Testbericht) auf hintere Signalleuchten verzichten, leuchten diese hier angenehm hell. Zudem geben sie ein akustisches Signal ab, das sich bei Bedarf über die App deaktivieren lässt. Gesteuert wird das Ganze bequem mit der linken Hand, sodass der Griff am Lenker jederzeit sicher bleibt.

Fahren

Das Fahrgefühl des EPF-2 Pro ist stabil und vorhersagbar. Gute Geometrie und Heckantrieb sorgen für ein ruhiges Fahrverhalten, auch bei höheren Geschwindigkeiten. In Kurven liegt der E-Scooter sicher. Die Lenkung reagiert direkt und der Wendekreis ist klein.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Das Trittbrett misst etwa 45,5 × 16,5 cm. Es fühlt sich etwas kurz an. Hinten ist es hochgezogen, da darunter die hintere Federung sitzt – eine gute Platzierung, die aber Fahrer mit großen Füßen einschränken kann. Die Standfläche selbst bietet guten Grip. Die maximale Zuladung beträgt 120 kg – da hätten wir uns mehr erhofft.

Die Gasdosierung gelingt feinfühlig. Gas- und Bremsreaktionen lassen sich in der App abstimmen – von sanft bis direkt.

Motor

Der 48-Volt-Heckantrieb leistet 500 Watt nominal und 1200 Watt in der Spitze. Gegenüber dem Standard-EPF-2 bietet er rund 20 Prozent mehr Drehmoment. Das Anfahren erfolgt gemütlich, aber konstant. Kein Beschleunigungsmonster, aber für Stadt und leichte Touren absolut ausreichend.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Der Motor läuft nahezu geräuschlos. Auch bei niedrigem Akkustand bleibt die Leistung konstant. Moderate Steigungen meistert er problemlos. Bei sehr hohem Fahrergewicht nahe 120 kg ist die Leistung allerdings grenzwertig. Die Höchstgeschwindigkeit nutzt das gesetzlich erlaubte Maximum von 22 km/h voll aus.

Bremsen

Vorne arbeitet eine wartungsarme Trommelbremse. Sie steuert gleichzeitig auch die hintere Bremse an. Dort bremst eine dosierbare, verschleißfreie E-Bremse mit Rekuperation über einen eigenen Daumenhebel links. Der kombinierte Bremsweg ist gut, die Verzögerung zuverlässig und sicher.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Ein Punkt fällt auf: Anfangs greift die E-Bremse etwas zu hart zu und lässt sich schwer dosieren. Über die App kann die Bremsempfindlichkeit jedoch weicher eingestellt werden. Danach funktioniert das System gut.

Federung

Die Vollfederung ist eines der Highlights des EPF-2 Pro. Vorne kommt die bewährte Federgabel zum Einsatz. Hinten sitzt eine Stahlfeder, die mit dem beiliegenden Spezialschlüssel auf das Fahrergewicht eingestellt werden kann.

Bordsteine, Schlaglöcher und Kopfsteinpflaster absorbiert die Federung gut. Feldwege verlieren ihren Schrecken. Allerdings knallt sie etwas hart in die Ursprungsposition zurück. Das ist besonders bei höherem Fahrergewicht spürbar. Trotzdem: Der Unterschied zu einem ungefederten E-Scooter ist enorm.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Die 10-Zoll-Luftreifen ergänzen die Federung und schlucken zusätzlich kleinere Unebenheiten. Das Zusammenspiel ergibt ein komfortables Fahrgefühl auf fast allen Untergründen.

App

Die Epowerfun-App verbindet sich per Bluetooth schnell und stabil. Das Pairing erfolgt unkompliziert mit dem Start-Code 888888. Eine aufwendige Registrierung verlangt die App nicht – ein klarer Pluspunkt gegenüber Segway und Navee, die den Nutzer vor der ersten Fahrt zur Kontoerstellung zwingen.

Die Einstellmöglichkeiten sind umfangreich. Die Maximalgeschwindigkeit lässt sich zwischen 6 und 22 km/h begrenzen. Gas- und Bremsempfindlichkeit können stufenlos angepasst werden. Der Blinker-Ton lässt sich ein- oder ausschalten. Eine Wegfahrsperre schützt vor unbefugter Nutzung. Display-Helligkeit und Software-Updates steuert der Nutzer ebenfalls über die App.

Für Technikinteressierte zeigt die App Live-Daten zu Spannung, Temperatur, Stromstärke und Tour-Distanz. Das Interface ist schlicht und funktional. Navigation oder Kartenfunktionen gibt es nicht.

Akku

Der Wechselakku ist das zentrale Feature des EPF-2 Pro. Mit einem Schlüssel lässt sich der 48-Volt-Lithium-Ionen-Akku aus dem Trittbrett entnehmen. Er wiegt je nach Variante 3,4 bis 4 kg. Separat laden in der Wohnung, im Büro oder unterwegs – kein Problem. Das Trittbrett bleibt bei entnommenem Akku offen.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Zwei Kapazitäten stehen zur Wahl: 490 Wh (ca. 10,2 Ah) und 653 Wh (ca. 13,6 Ah). Laut Hersteller reicht der kleine Akku für bis zu 60 km, der große für bis zu 80 km. Diese Werte gelten unter Idealbedingungen: 75 kg Fahrergewicht, 20 km/h, ebene Strecke, 25 °C.

In der Realität erreichen wir mit dem 490-Wh-Akku bei 85 kg Fahrergewicht, gemischtem Gelände und zügiger Fahrt rund 35 km. Mit dem 653-Wh-Akku sind bis zu 50 km realistisch. Bei Kälte sinkt die Reichweite deutlich – im Winter um bis zu 30 Prozent. Wer einen Zweitakku mitführt, verdoppelt die Reichweite. In der Praxis sind dann 70 bis 100 km möglich. Die Ladezeit beträgt etwa 4,5 Stunden pro Akku.

Epowerfun EPF-2 Pro Bilder

Der Vorteil liegt auf der Hand: kein schweres Scooter-Schleppen, schneller Tausch unterwegs. Allerdings kosten Wechselakku-Varianten mehr als Festakku-Modelle gleicher Kapazität.

Preis

Die Festakku-Varianten des EPF-2 Pro starten bei 569 Euro (490 Wh). Die Wechselakku-Modelle kosten ab 689 Euro (490 Wh). Im Bundle mit Zweitakku liegt der Einstiegspreis bei 889 Euro.

Fazit

Der Epowerfun EPF-2 Pro löst mit seinem Wechselakku ein echtes Alltagsproblem. Akku raus, nach oben tragen, laden – fertig. Kein Schleppen des gesamten E-Scooters mehr. Mit optionalem Zweitakku verdoppelt sich die Reichweite. Das bietet in dieser Preisklasse kein anderer Hersteller.

Der 1200-Watt-Motor beschleunigt kraftvoll und leise auf die vollen 22 km/h. Die einstellbare Vollfederung sorgt für hohen Komfort auf fast allen Untergründen. Der Doppel-Blinker vorn und hinten sowie das 80-Lux-Frontlicht mit seitlichem Leuchtelement erhöhen die Sicherheit spürbar. Die App bietet umfangreiche Einstellmöglichkeiten ohne Registrierungszwang. Und als deutscher Hersteller liefert Epowerfun einzeln verfügbare Ersatzteile und guten Service.

Schwächen zeigen sich beim etwas kurzen Trittbrett, der bei harten Schlägen zurückknallenden Federung und dem nicht höhenverstellbaren Lenker. Bei sehr hohem Fahrergewicht nahe 120 kg stößt der Motor an seine Grenzen. Für den Preis bekommt man dennoch einen durchdachten E-Scooter mit Wechselakku, der die Konkurrenz in puncto Alltagstauglichkeit alt aussehen lässt.



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BSI-Kriterienkatalog für Cloud-Computing C5 verlangt mehr


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am heutigen Dienstag seinen Kriterienkatalog für sicheres Cloud-Computing in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Damit wird festgeschrieben, wo die Mindeststandards für den sicheren Betrieb liegen sollen.

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C5:2026 löst zum einen die 2020er-Version ab und bringt zum anderen auch eine deutsche Interpretation des EU-Cloud-Certification-Schemas. Dabei gelten die BSI-Vorgaben für viele Dienstleister als gesetzlich vorgegebene Voraussetzung – für das digitale deutsche Gesundheitswesen wird etwa eine Typ-2-Zertifizierung vorausgesetzt, aber auch bei digitalen Finanzdienstleistungen und im Bankensektor, bei Passbildern oder bei staatlichen Stellen gilt C5 oft als maßgeblich.

Die Grundidee hinter dem Schema: eine verlässliche Definition aller Begrifflichkeiten und Betriebsabläufe sicherzustellen, damit auch das drin ist, was gemeint ist. Das fängt bei einfach wirkenden Dingen wie der Frage an, was eine gemeinsame Zone im Cloud-Betrieb ist, was eine Partition und was eine Location – gefolgt von den eigentlichen Kernkriterien und darüber hinausgehenden, ergänzenden Kriterien, wie die Dienste zu betreiben sind, um C5-konform zu sein.

Die C5-Kriterien verlangen dabei unter anderem darzulegen, welchem Recht der Anbieter selbst und seine gegebenenfalls vorhandenen Konzernmütter unterliegen, aber auch, wie etwa Zonen eingeteilt sind und wo die Daten der Kunden liegen. Auch umfangreiche Informationen zur Beantwortung von Anfragen offizieller Stellen zu Kunden-Cloud-Daten müssen beigebracht werden.

Neben organisatorischen und rechtlichen Vorgaben enthält auch die neue Version jede Menge klassischer Sicherheitsfragen, von der Absicherung der Kundendaten bis zum Vorfallmanagement. Mit C5:2026 ist längst nicht alles anders geworden, aber an einzelnen Aspekten wie dem Container-Management wurde kräftig geschraubt. Die neue Iteration enthält hierzu wesentlich genauere Vorgaben als bislang.

Post-Quanten-Krypto hält Einzug in C5

Das BSI gibt an, dass es bei der Entwicklung der neuen Version neben der Kompatibilität und Interoperabilität mit anderen Standards insbesondere darauf geachtet habe, was aus der Community seit der 2020er-Version an die Bonner IT-Sicherheitsbehörde herangetragen wurde. Angesichts der immer drängenderen Fragen der Post-Quanten-Kryptografie enthält Kapitel 5.8 auch umfangreiche Angaben zu den Kriterien, die Cloud-Anbieter nach C5 bei der wirksamen Verschlüsselung einhalten sollen. Unter anderem geht es dabei um den Einsatz von Hybridverfahren, um absehbar zu schwache Verfahren zu härten.

Als „zeitgemäßen und praxistauglichen Maßstab für alle, die Cloud-Dienste nutzen, prüfen, anbieten oder beschaffen“, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner den aktualisierten Katalog deshalb verstanden wissen. Tatsächlich erinnern viele der Vorgaben an das, was in den vergangenen Monaten in gleich mehreren Cloud-Kooperationen des BSI mit unterschiedlichen Anbietern – darunter europäische genauso wie US-Unternehmen – bereits an Vorgaben für einen sicheren Betrieb benannt wurde.

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Für Anwender soll der neue C5-Katalog zudem eine bessere Nutzbarkeit mit sich bringen. „Die überarbeitete Struktur mit Unterkriterien und verschärfenden beziehungsweise ergänzenden Zusatzkriterien sorgt für mehr Klarheit bei Prüfung, Zuordnung und Auswertung“, erklärt BSI-Vizepräsident Thomas Caspers. Dafür werde der Katalog erstmals bald auch in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Das dürfte für die Automatisierung entsprechender Prozesse hilfreich sein.

Das Grundproblem, dass die offizielle Testierung umfangreich, somit kostenträchtig und damit vor allem für etabliertere Unternehmen zu stemmen ist, kann auch der neue Katalog nicht ändern. Und auch wer sich mit C5:2026 einrichtet, muss weiterhin die Debatten verfolgen. Ergänzend zu den im C5 beschriebenen Sicherheitskriterien für Cloud-Dienste wolle das BSI in Kürze allgemeine Souveränitätskriterien für Cloud-Computing-Lösungen veröffentlichen, heißt es aus der IT-Sicherheitsbehörde des Bundes.


(axk)



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