Künstliche Intelligenz
Elon Musks X geht gegen Millionenstrafe der EU wegen DSA-Verstößen vor
Im Dezember hat die Europäische Union (EU) die erste Strafe aufgrund von Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Der davon betroffene Kurznachrichtendienst X (vormals Twitter) geht jetzt offiziell dagegen vor und begründet dies unter anderem mit einer nicht ausreichenden Untersuchung seitens der EU, einer Fehlinterpretation des DSA und einer voreingenommenen Staatsanwaltschaft. Zudem betont X, dass der Einspruch ein Musterbeispiel für ähnliche Fälle und Strafen schaffen soll.
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Die EU-Kommission hatte Anfang Dezember wegen Verstößen gegen den DSA eine Millionenstrafe gegen X ausgesprochen. Elon Musks Kurznachrichtendienst soll 120 Millionen Euro Strafe zahlen, denn nach Überzeugung der Kommission verstößt X gegen drei Vorschriften des DSA. Der Dienst soll mit dem blauen Haken, der auf der Vorgängerplattform Twitter verifizierte Konten gekennzeichnet hatte, die Nutzer täuschen und gegen Transparenzvorschriften für Werbung verstoßen. Ferner komme X seiner Pflicht nicht nach, Forschern Zugang zu Plattformdaten zu gewähren.
Erst spontanes Aufbegehren, jetzt offizieller Einspruch
Sowohl Elon Musk als auch US-Politiker reagierten zunächst harsch auf die Millionenstrafe gegen X. Musk forderte die Abschaffung der EU, der US-Außenminister sprach gar von einem „Angriff auf die amerikanischen Menschen“. Sein Parteikollege, Senator Ted Cruz, hat deshalb sogar Sanktionen gegen die EU gefordert, „bis diese Farce rückgängig gemacht wurde“. Nachdem Musk spontan nur mit einem „Bullshit“ reagiert hatte, forderte der vermögendste Mann der Welt Stunden später, dass die EU abgeschafft und „Souveränität zu den einzelnen Staaten zurückübertragen“ werden soll.
Jetzt schlägt die Online-Plattform auch den offiziellen Weg gegen die Millionenstrafe der EU ein, wie das „Globale Team für Regierungsangelegenheiten“ des Dienstes auf X selbst erklärt. „Dieser EU-Beschluss ist das Ergebnis einer unvollständigen und oberflächlichen Untersuchung, schwerwiegender Verfahrensfehler, einer verqueren Auslegung der Verpflichtungen aus dem DSA und systematischer Verstöße gegen das Recht auf Verteidigung und grundlegende Anforderungen an ein faires Verfahren, was auf Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft hindeutet“, schreibt das X-Team.
Erste DSA-Strafe, erster Einspruch
Gleichzeitig verweist der Dienst auf die Bedeutung dieses Einspruchs. Schließlich ist es nicht nur die erste EU-Strafe wegen DSA-Verstößen, sondern nun auch der erste Einspruch in einer solchen Angelegenheit. „Dieser wegweisende Fall ist die erste gerichtliche Anfechtung einer Geldbuße nach dem DSA und könnte wichtige Präzedenzfälle für die Durchsetzung, die Berechnung der Strafe und den Schutz der Grundrechte im Rahmen der Verordnung von 2022 schaffen“, heißt es weiter.
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Allerdings ist es nicht nur ein einziger Einspruch gegen diese Millionenstrafe. Beim Europäischen Gerichtshof wurden am 16. Februar 2026 gleich drei Rechtssachen gegen die EU-Kommission eingereicht, die auf dieselbe Sache hindeuten. Auf der Website der EU werden Fälle von der „X Internet Unlimited Company and X Holdings“ (T-113/26), von der „X.AI Holdings“ (T-120/26) und von Musk selbst (T-121/26) aufgeführt. Die Millionenstrafe der EU-Kommission richtet sich laut Politico an alle diese Organisationen respektive Personen.
(fds)
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Tankstellenbranche unter Druck: Kartellamt verlangt zügige Preisanpassung
Deutschlands oberster Wettbewerbshüter hat die Tankstellenbranche aufgefordert, die Preise für Benzin und Diesel rasch zu senken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dem Handelsblatt mit Blick auf die Waffenruhe im Iran-Krieg und die damit gesunkenen Ölpreise: „Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal – und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln.“ In der Vergangenheit seien Preise als Folge höherer Kosten rasant gestiegen und langsamer gesunken, wenn die Kosten wieder gesunken seien. Mundt machte deutlich, dass er das kritisch sieht und nun „eine zügige Weitergabe der Entlastung“ erwarte.
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Rapider Anstieg, kaum Rückgang
Als Folge des Iran-Krieges sind die Preise für Benzin und Diesel in den vergangenen Wochen deutlich gestiegen, da der Iran eine für den Öltransport wichtige Meerenge zum Oman blockiert. Das bekommen auch Deutschlands Autofahrer zu spüren, die fürs Tanken viel mehr Geld zahlen müssen.
Dieselkraftstoff kostete im bundesweiten Tagesdurchschnitt zwischenzeitlich 2,447 Euro pro Liter – 70 Cent mehr als vor Kriegsausbruch und so viel wie nie zuvor. Superbenzin der Sorte E10 verfehlte sein Allzeithoch aus dem Jahr 2022 mit bis zu 2,192 Euro nur knapp. Zwischenzeitlich war der Kraftstoff um gut 41 Cent teurer als vor Kriegsbeginn. Beide Sorten haben sich am Mittwoch um rund drei Cent verbilligt. Die Preiserhöhungen seien sehr schnell weitergegeben worden, sagt Mundt im Handelsblatt-Interview. „Es wäre nur folgerichtig, wenn das in die andere Richtung genauso gilt.“
Begründungspflicht für Teuerungen
Deutschlands Wettbewerbshüter beobachten die Ölbranche seit langem kritisch. In der Branche sind einige wenige große Konzerne in mehreren Teilen der Wertschöpfungskette stark präsent, etwa bei Raffinerien. Kürzlich bekam das Bundeskartellamt mehr Befugnisse: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Außerdem dürfen Tankstellenbetreiber den Preis nur noch einmal am Tag anheben.
Seine Behörde könne die Preise nicht „auf Knopfdruck senken“, sagt Mundt: „Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Regeln verletzt werden, und dann konsequent einzugreifen.“ Das gehe nicht in wenigen Tagen, weil man belastbare Belege brauche. „Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden – daran führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei.“ Hohe Preise allein seien noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob solche hohen Preise durch Wettbewerb zustande kamen oder durch missbräuchliches Verhalten.
Zum Benzinpreis-Streit mit Unternehmen sagte Mundt der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS), dass Gerichtsverfahren lange dauerten. Kürzlich hatte die Bundesregierung solche Verfahren zwar beschleunigt. „Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal“, so Mundt. „Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern.“
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(fpi)
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Update für APT: Debian-Pakete installieren, zurückspulen, weitermachen
Mit APT 3.2.0 erscheint die stabile Freigabe der 3.2-Entwicklungslinie, die die bereits in den 3.1-Vorversionen eingeführten History-Funktionen sowie die dort entwickelten Änderungen am Dependency-Solver bündelt. Admins können Paketoperationen damit gezielter nachvollziehen und rückgängig machen, während komplexe Upgrades stabiler ablaufen sollen.
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Das APT (Advanced Package Tool) verwaltet Softwarepakete unter Debian und darauf aufbauenden Distributionen wie Ubuntu. Es installiert, aktualisiert und entfernt Software und setzt dabei auf dpkg und das .deb-Paketformat.
Transaktions-Historie: Paketänderungen nachvollziehen
Zu den auffälligsten Funktionen der 3.2-Serie gehört die bereits in 3.1.6 und 3.1.7 angelegte History für strukturierte Paket-Transaktionen. Bisher ließen sich Änderungen nur über Logdateien wie /var/log/apt/history.log rekonstruieren. Jetzt stehen dafür eigene Befehle bereit: apt history-list zeigt vergangene Transaktionen, apt history-info liefert Details zu einer bestimmten Aktion. apt history-undo und apt history-redo machen Änderungen rückgängig oder wiederholen sie, apt history-rollback setzt den Paketzustand auf einen früheren Zeitpunkt zurück.
Ein Beispiel: Ein Upgrade installiert inkompatible Paketversionen. Der Admin identifiziert die betroffene Transaktion über apt history-list, prüft die Details mit apt history-info und macht die Änderung mit apt history-undo rückgängig. Im Unterschied zu Snapshot-basierten Ansätzen wie Btrfs oder ZFS arbeitet die Funktion ausschließlich auf Paketebene – Konfigurationsdateien oder andere Systemzustände erfasst sie nicht. Die Funktionen entstanden in den Vorabversionen 3.1.6 und 3.1.7 und sind mit 3.2.0 Teil der 3.2-Serie.
Überarbeiteter Dependency-Solver
Die zweite große Baustelle betrifft den Dependency-Solver. Er berechnet, welche Paketkombinationen bei einer Installation oder einem Upgrade zusammenpassen. APT bündelt hier mit dem Update mehrere Arbeiten am Solver, darunter Änderungen am Backtracking – also der Fähigkeit, bei Sackgassen in der Abhängigkeitsauflösung systematisch alternative Wege zu prüfen. Auch das Verhalten bei virtuellen Paketen (Provides) wurde angepasst: Bieten mehrere Pakete dieselbe Abhängigkeit an, kann der Solver dadurch in manchen Fällen andere Kombinationen wählen als bisher.
Besonders relevant ist das bei umfangreichen Dist-Upgrades und Setups mit externen Repositories, wo viele Paketquellen oder komplexe Abhängigkeiten aufeinandertreffen.
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Weitere Änderungen
Daneben enthält APT auch die im Changelog genannte Funktion „Upgrade by source package“ – relevant vor allem für Entwickler und automatisierte Build-Prozesse. Hinzu kommen interne Optimierungen bei der Abhängigkeitsauflösung.
Technische Details zum Update lassen sich im Changelog des Projekts nachvollziehen.
(fo)
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High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich
Auf der Suche nach einem High-End-Smartphone führt kein Weg an den drei großen Namen der Branche vorbei. Apple und Samsung ziehen seit Jahren an der Spitze ihre Kreise, der Android-Entwickler Google mischt nun auch schon seit zehn Jahren im Hardwaregeschäft mit. Wir haben die drei aktuellen Topmodelle zum Vergleich gebeten.
Kein Wunder im Luxussegment: Alle drei sind keine Schnäppchen. Apple verlangt zwischen 1449 und 2449 Euro für das iPhone 17 Pro Max, Samsung ruft Preise zwischen 1449 und 1949 Euro für das Galaxy S26 Ultra auf. Das Google Pixel 10 Pro XL reißt ein 1299 bis 1429 Euro großes Loch in den Geldbeutel.
Apple und Samsung hatten zuletzt bei ihren Topmodellen auf Titan als Material gesetzt. Davon haben sie sich mit dem iPhone 17 Pro Max und dem Galaxy S26 Ultra wieder verabschiedet. Die Smartphones bestehen aus dem sattsam bekannten Materialmix aus Glas und Aluminium, auch Google baut das Pixel 10 Pro XL so. Während Apple und Samsung das Metall matt gestalten, glänzt der Rahmen des Pixel – und zieht Fingerabdrücke stärker an. Die Verarbeitung aller drei Smartphones ist tadellos, die Gehäuse sind durch die Bank nach IP68 gegen das Eindringen von Staub und Wasser geschützt. Auch das Untertauchen in bis zu anderthalb Meter Tiefe über 30 Minuten verkraftet das Trio, wenngleich nur in Süßwasser.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „High-End-Smartphones: iPhone, Pixel und Galaxy im Vergleich“.
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