Künstliche Intelligenz
Ende der 150-Euro-Freigrenze: EU beschließt Zollpflicht für Billig-Pakete
Der Shopping-Rausch bei chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu oder Shein wird für europäische Verbraucher bald spürbar teurer und aufwändiger. Der EU-Rat hat endgültig grünes Licht für eine Reform der Zollvorschriften gegeben, die den stark gewachsenen E-Commerce aus Drittstaaten gezielt erfasst. Kernpunkt ist das Ende der bisherigen Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert. Was einst zur Entlastung der Zollbehörden gedacht war, entwickelte sich angesichts milliardenschwerer Paketströme aus Fernost zu einem Wettbewerbsnachteil für den europäischen Handel. Seit 2022 hat sich die Zahl der Sendungen fast jährlich verdoppelt: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in der EU an, über 90 Prozent davon aus China.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bürokratie als Hebel gegen die Paketflut
Der Übergang zum neuen System erfolgt stufenweise Da die geplante EU-Zolldatenplattform noch nicht ganz einsatzbereit ist, gilt ab dem 1. Juli 2026 zunächst eine Übergangslösung: Für Sendungen unter 150 Euro wird ein Pauschalzoll von 3 Euro erhoben. Entscheidend ist dabei die Zahl der Warenkategorien innerhalb eines Pakets. Die Abgabe kann also mehrfach anfallen, wenn unterschiedliche Produktgruppen enthalten sind. Wer etwa verschiedene Textilarten in einer Sendung bestellt, zahlt die Pauschale je Kategorie. Diese Regelung wird mindestens bis Mitte 2028 gelten. Danach soll die neue zentrale Datenplattform unter Aufsicht einer EU-Zollbehörde starten. Mit ihr werden Pauschalen durch reguläre Zollsätze ersetzt, die unabhängig vom Warenwert greifen. Die EU erwartet dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen und zusätzliche Einnahmen für den Haushalt.
Die Novelle ist Teil einer breiteren Neuordnung der europäischen Zollarchitektur als Reaktion auf zersplitterte nationale Verfahren und veränderte Handelsströme. Für Verbraucher dürften viele Import-Schnäppchen teurer werden, politisch gilt der Schritt jedoch als notwendig für Marktaufsicht, Sicherheit und fairen Wettbewerb. Zusätzlich wird über eine weitere Bearbeitungsgebühr diskutiert, um die hohen Kosten der Paketabwicklung zu decken. Der enorme Mengenanstieg im Onlinehandel hat bestehende Kontrollsysteme an ihre Grenzen gebracht und Lücken offengelegt. Künftig sollen Anbieter aus Drittstaaten denselben finanziellen und administrativen Pflichten unterliegen wie Händler innerhalb der EU.
(mho)
Künstliche Intelligenz
„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
Weiterlesen nach der Anzeige
Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Aus für Websperren: Gericht kippt Sperrverfügung gegen Pornhub & Co.
In den langjährigen juristischen Auseinandersetzungen um Netzsperren gegen pornografische Angebote hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteile gefällt, die die bisherige Praxis der deutschen Medienaufsicht infrage stellen. Mit jetzt publik gemachten Entscheidungen vom 13. Januar kippte das Gericht die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz im April 2024 angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Websites der Aylo-Gruppe (Az.: 5 K 475/24.NW und andere).
Weiterlesen nach der Anzeige
Damit gaben die Richter den Klagen des Internetanbieters 1&1 sowie der Aylo-Gruppe (früher Mindgeek), zu der Schwergewichte wie Pornhub und YouPorn gehören, in vollem Umfang statt. Die Medienwächter meinten, dass die Plattformen ohne ausreichende Altersverifikationssysteme gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) verstießen. Doch die Neustädter Richter sehen darin einen europarechtlich unzulässigen nationalen Alleingang.
DSA regelt
Der grundlegende Hebel für diese Urteile ist der Digital Services Act (DSA) der EU. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte klar, dass es für den Jugendmedienschutz im Internet nun ein einheitliches, vollharmonisiertes Regelwerk auf EU-Ebene gibt, das nationale Sondervorschriften weitgehend verdrängt. Da der DSA bereits umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz Minderjähriger vorsieht, fehle es den deutschen Behörden an einer Ermächtigungsgrundlage, um auf Basis des JMStV gegen Anbieter im EU-Ausland vorzugehen. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt dazu, dass die Instrumente der Landesmedienanstalten in einer digitalen Welt ohne Binnengrenzen in dieser Sache stumpf geworden sind.
Ein weiterer Pfeiler der Urteilsbegründung ist das Herkunftslandprinzip. Es besagt, dass Anbieter digitaler Dienste grundsätzlich nur den Gesetzen des Mitgliedstaates unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben – in diesem Fall Zypern. Zwar erlaubt das EU-Recht Abweichungen unter engen Voraussetzungen, doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden dafür zuletzt erhöht. Die Richter in Neustadt betonten, dass pauschale, abstrakt-generelle Gesetze wie der JMStV nicht ausreichen, um den freien Dienstleistungsverkehr einzuschränken. Besonders deutlich wird dieser Kompetenzwechsel bei Diensteanbietern, die die Kommission als sehr große Plattformen (VLOPs) eingestuft hat. Die Richter stellten klar, dass die Zuständigkeit der deutschen Aufseher hier faktisch erloschen ist, da die EU-Kommission bereits eigene Verfahren gegen solche Branchenriesen eingeleitet hat.
Ende der Türsteher-Rolle
Das Urteil markiert eine Kehrtwende und steht im Kontrast zu früheren Beschlüssen anderer Gerichte, die Websperren oft im Eilverfahren durchgewinkt haben. Das Verwaltungsgericht München und die Medienwächter in Berlin-Brandenburg warfen Aylo noch mangelnde „Rechtstreue“ vor und erhielten Sperren aufrecht. Neustadt folgt dagegen der Linie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses erkannte bereits Ende 2025 an, dass die starren Vorgaben des JMStV angesichts der neuen EU-Rechtslage kaum haltbar sind.
Weiterlesen nach der Anzeige
Websperren sind in Deutschland damit allerdings noch nicht Geschichte. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen. Dennoch ist das Signal an die Regulierer kaum übersehbar: Die Zeiten, in denen Internetprovider als Hilfssheriffs gegen ausländische Webseiten eingespannt wurden, dürften sich dem Ende zuneigen. Für Provider wie 1&1, die sich seit Jahren gegen die technische Umsetzung dieser oft ineffektiven Sperren wehren, ist das Urteil ein weiterer Etappensieg.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Private Krankenversicherungen: Daten und KI als Schlüssel für bessere Versorgung
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sieht in der Digitalisierung einen entscheidenden Hebel für die Zukunft der medizinischen Versorgung – sowohl strukturell als auch finanziell. Im Zuge der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgestellten Digitalstrategie fordert der PKV-Verband nun Tempo, Stabilität und einen offenen Wettbewerb bei der Umsetzung.
Weiterlesen nach der Anzeige
„Für den Erfolg der Digitalisierung ist entscheidend, dass sie offen, wettbewerblich und patientenzentriert umgesetzt wird. Digitale Terminangebote müssen allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen“, sagte dazu Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Offene Systeme und stabile Infrastruktur
Aus Sicht der PKV darf Digitalisierung nicht in abgeschotteten Insellösungen erfolgen. Digitale Terminplattformen, telemedizinische Angebote und Datenschnittstellen müssten interoperabel gestaltet werden und allen Versicherten offenstehen – unabhängig vom Versicherungssystem.
Zentral sei zudem eine verlässliche technische Basis. Jedoch müsse der Zugriff auf die Telematikinfrastruktur für Versicherte und Leistungserbringer einfach und praktikabel sein. Die Voraussetzung für Akzeptanz und Vertrauen sei ein stabiler und störungsarmer Betrieb. Systemausfälle beim E‑Rezept und technische Störungen in der Telematikinfrastruktur hätten gezeigt, dass Komplexität reduziert und Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden müssten.
„Große Chancen sehen wir in datengestützten Anwendungen, die nicht nur der Forschung dienen, sondern unmittelbar in der Versorgung eingesetzt werden. Dafür braucht es jetzt rechtssichere Rahmenbedingungen,“ so Reuther. Mit dem Pflegekompetenzgesetz ist für die privaten Krankenversicherungen bereits eine rechtliche Grundlage für das Anlegen einer Krankenversichertennummer geschaffen.Private Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, müssen dies jedoch nicht. Zudem gibt es keine gesetzliche Grundlage für die PKVen, die Daten der Privatversicherten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu übermitteln.
Digitale Ersteinschätzung und Co.
Weiterlesen nach der Anzeige
Digitale Anwendungen müssten zudem konkret zur Entlastung von Praxen beitragen – etwa durch digitale Ersteinschätzung, bessere Terminsteuerung oder automatisierte Dokumentation. Datenschutz dürfe dabei nicht als Innovationsbremse wirken, sondern müsse durch praktikable Datensicherheit umgesetzt werden.
Im Zuge der Digitalisierungsdebatte verweist die PKV zugleich auf grundsätzliche Finanzierungsfragen, vermutlich auch aufgrund der Forderungen nach einer von den PKVen viel kritisierten Bürgerversicherung. Auf dem „Ärztinnen- und Ärztegipfel Südwest 2026: Zukunft der medizinischen Versorgung & Arztberuf“ verwies Reuther auf rund 340 Milliarden Euro Rückstellungen, die im kapitalgedeckten System angespart wurden. Diese Rücklagen entstehen, weil Privatversicherte in jüngeren Jahren höhere Beiträge zahlen, als sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden verzinst zurückgelegt, um steigende Gesundheitskosten im Alter zu finanzieren. Zugleich betont der Verband die Rolle der Privatversicherten für die ambulante Versorgung. „Ohne attraktive ärztliche Vergütung werden wir natürlich auch keinen Arzt gewinnen und dann werden wir auch keine Versorgung hinbekommen“, so Reuther.
Telemedizin im ländlichen Raum
Im ländlichen Raum sei die Lage ebenfalls schwierig. Dort sei Digitalisierung eine Hoffnung, wie Bad Wurzachs Bürgermeisterin Alexandra Scherer deutlich machte. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger seien weniger mobil und zugleich fehle es mancherorts an ausreichender Breitbandversorgung, sodass digitale Angebote wie Telemedizin nicht selbstverständlich genutzt werden könnten. Angesichts des demografischen Wandels brauche es daher Möglichkeiten, die sowohl technisch funktionieren, als auch solche, die die besonderen Bedingungen im ländlichen Raum berücksichtigen.
ePA bleibt Streitpunkt
Während die Politik und die Krankenkassen auf stabile Systeme drängen, bleibt die elektronische Patientenakte (ePA) in der Praxis weiter hinter den Erwartungen zurück. Eine aktuelle Umfrage des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI GENO Deutschland e. V. unter 263 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zeigt deutliche Vorbehalte: Rund 65 Prozent bewerten die ePA beim Datenschutz als „nicht sicher“ oder „gar nicht sicher“. Etwa 72 Prozent sehen die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht „kritisch“ oder „sehr kritisch“. 84 Prozent erkennen keine Erleichterung im Praxisalltag.
Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V., sagte: „Seit eineinhalb Jahren weisen wir intensiv auf den mangelnden Datenschutz und die Haftungsprobleme bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die intransparenten Zugriffe hin. Viele unserer Mitglieder lassen sich mittlerweile von ihrer Haftung durch ihre Patientinnen und Patienten entbinden.“
Ebenso wird der organisatorische Aufwand von Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen kritisch gesehen. „Die elektronische Patientenakte hat aktuell weder für die Behandelnden noch für Patientinnen und Patienten einen Mehrwert. Es kann nicht sein, dass wir im vollen Praxisbetrieb mit einem völlig unausgereiften System arbeiten müssen“, sagt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg.
(mack)
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 1 MonatSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Social Mediavor 2 TagenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Social Mediavor 2 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
