Künstliche Intelligenz
EU Inc.: Brüssel plant die Turbo-Gründung für europäische Startups
Europa will den Rückstand im globalen Tech-Rennen aufholen und führt mit der „EU Inc.“ eine neue, 28. Rechtsform ein. Sie soll Gründern den Weg durch den bisherigen Flickenteppich aus 27 nationalen Systemen ebnen.
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Ein Grund: Die USA verzeichneten 2025 fast 2000 „Einhörner“ – junge Firmen, die mit über einer Milliarde US-Dollar bewertet sind. Die EU kam parallel nur auf 331. Die EU-Kommission will diesen Standortnachteil nun durch radikale Vereinfachung beheben. Herzstück der am Mittwoch präsentierten Reform ist die Möglichkeit, ein Unternehmen innerhalb von nur 48 Stunden vollständig digital und für weniger als 100 Euro zu gründen. Ein Mindestkapital ist dafür nicht erforderlich.
Diese optionale Rechtsform existiert parallel zu nationalen Modellen wie der GmbH. Sie soll aber einen einheitlichen Regelsatz für den gesamten Binnenmarkt schaffen und so besonders innovativen Start-ups das grenzüberschreitende Wachstum erleichtern.
Administrative Einsparungen
Der digitale Fokus der EU Inc. (Incorporated) kann sich dem Plan zufolge durch den gesamten Lebenszyklus einer Firma ziehen: Von der Gründung über die Anteilsübertragung bis zur Liquidation sollen alle Prozesse ohne physische Präsenz oder teure Zwischeninstanzen auskommen. Durch ein neues EU-Zentralregister und die „European Business Wallet“ – eine digitale Brieftasche vergleichbar mit der Bürger-EUDI – müssen Daten nur noch einmal übermittelt werden. Das könnte den administrativen Aufwand über zehn Jahre hinweg um bis zu 440 Millionen Euro senken.
Ferner will die EU attraktive Rahmenbedingungen für Talente und Investoren einführen, wie etwa ein EU-weit harmonisiertes System für Mitarbeiteraktienoptionen, bei dem Steuern erst beim Verkauf der Anteile anfallen. Auch moderne Finanzierungsinstrumente sollen direkt in den rechtlichen Rahmen integriert werden, um die Attraktivität für Wagniskapitalgeber zu steigern.
Zugleich will die Kommission das unternehmerische Risiko abfedern. Das Paket sieht vereinfachte Insolvenzverfahren vor, die Gründern nach einem Scheitern einen schnelleren Neustart ermöglichen sollen. Bis Ende 2026 soll eine Einigung mit dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten stehen, damit eine EU Inc. 2028 anmeldbar ist. Ziel ist es, Europa zum weltweit attraktivsten Standort für Innovationen zu machen und einen Know-how-Abfluss ins Silicon Valley dauerhaft zu stoppen.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
EU-Ausschuss unterstützt Verbot von Deepfake-fähigen KI-Systemen – mit Ausnahmen
Die EU-Ausschüsse für Binnenmarkt und Bürgerrechte haben am Mittwoch den geplanten Änderungen des sogenannten Omnibus-Pakets zugestimmt. Damit sollen Hochrisiko-KI-Systeme reguliert, aber auch bestimmte Deepfakes verboten werden. Dazu gehört die KI-Generierung von Inhalten, die Kindesmissbrauch und intime Situationen zeigen, sowie sexuelle Handlungen, die nicht einvernehmlich sind. Gemeint ist nicht nur die fehlende Erlaubnis des Aktes, sondern die fehlende Erlaubnis, solche Bilder künstlich zu erzeugen.
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Der sogenannte Omnibus AI Act ist Teil der Simplifizierung-Agenda, bei der die EU aktuell mehrere bestehende Gesetze auf ihre Aktualität und Umsetzbarkeit betrachtet. In diesem Fall geht es vor allem um bisher fehlende Standards und Werkzeuge für Hochrisiko-KI, die noch ausgearbeitet werden müssen. Anfang dieser Woche hatte der Europäische Rat den Änderungen des Omnibus AI Acts mit einer Fristverlängerung für Hochrisiko-KI-Systeme und dem Deepfake-Verbot bereits zugestimmt.
Jetzt haben die EU-Ausschüsse für Binnenmarkt und Bürgerrechte die vorgeschlagenen Änderungen mit großer Mehrheit ebenfalls durchgewinkt. 101 EU-Abgeordnete stimmten laut EU-Mitteilung dafür und nur 9 dagegen, bei 8 Enthaltungen. Zu den Regelungen gehört auch, dass KI-generierte Inhalte früher als zunächst vorgesehen mit Wasserzeichen versehen sein müssen. Ursprünglich wurde den KI-Anbietern dafür eine Frist bis zum 2. Februar 2027 eingeräumt, jetzt sollen sie dies bis zum 2. November 2026 umsetzen.
Verbot KI-generierter Deepfakes ohne Zustimmung
Gar nicht mehr sehen wollen die EU-Parlamentarier sogenannte Nacktbildgeneratoren. Auslöser dieser Initiative waren massenhaft erstellte Bilder mit sehr fragwürdigen Inhalten, die Menschen mit dem Bildgenerator von Grok gemacht hatten. Die Bilder posteten viele bei X. Grok ist der Bildgenerator von Elon Musks xAI, dem auch X gehört. Nutzer hatten der KI aufgetragen, bekannte Persönlichkeiten in aufreizenden Posen oder bei sexuellen Handlungen darzustellen, was Grok zunächst befolgte.
Andere KI-Systeme verweigern solche Anweisungen, deshalb sollen diese von dem geplanten Verbot ausgenommen werden. Wenn diese KI-Angebote effektive Sicherheitsmaßnahmen gegen eine solche Bild- oder Videogenerierung haben, würde das Verbot nicht dafür gelten. Offen ist jedoch, ob und wie die KI-Anbieter dies der EU nachweisen sollen. Unklar bleibt auch, wie KI-Systeme verifizieren können, ob die abzubildenden Personen der Darstellung zugestimmt haben oder nicht.
Abstimmung im EU-Parlament nächste Woche
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Kim van Sparrentak, niederländische Umweltwissenschaftlerin und EU-Parlamentsmitglied der Grünen-Fraktion, begrüßt das Gesetz trotzdem. „Dies ist ein großer Erfolg, insbesondere für Frauen und Kinder in Europa“, sagte sie laut France 24. „Schon zu viele Menschen sind eines Tages verzweifelt aufgewacht, nachdem sie Nacktfotos von sich selbst gefunden hatten und sich verletzt, eingeschüchtert und gejagt fühlten.“ Der an den KI-Gesetzen mitarbeitende irische EU-Parlamentarier Michael McNamara fügte hinzu, das Verbot zielt darauf ab, „Nacktdarstellungs-Apps ohne Einwilligung, die einigen wenigen viel Leid und Profit gebracht haben“, auszumerzen.
Nachdem die beiden EU-Ausschüsse den Änderungen der Omnibus-KI-Gesetze zugestimmt haben, wird das EU-Parlament voraussichtlich am 26. März darüber abstimmen. Sollte sich auch dieses Plenum anschließen, beginnen die Verhandlungen mit dem EU-Rat.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Gnome 50: mach’s gut, X-Server!
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Fast genau fünf Jahre nach dem Release von Gnome 40 folgt Version 50 mit dem Codenamen „Tokyo“. Zum Jubiläums-Release macht sich das Gnome-Projekt selbst ein großes Geschenk und entfernt die Unterstützung für den althergebrachten Display-Server X-Server. Dies markiert einen Wendepunkt in der Linux-Desktop-Historie. Ansonsten geht es, wie vom Gnome-Projekt gewohnt, in kleinen, aber wohlbedachten Schritten vorwärts. Anders als vor fünf Jahren ist mit der runden Release-Nummer kein größerer Umbau verbunden.
Die Entfernung des alten Codes für die X-Server-Anbindung hat zu einer signifikanten Verschlankung der Codebasis geführt – laut Gnome-Projekt sind gut 40 Prozent Quellcode weggefallen, was dem Wartungsaufwand zugutekommt. Schon in Gnome 49 stand nur noch die moderne Wayland-Session zur Verfügung. Das Ausführen von X11-Programmen ist mithilfe von XWayland weiterhin möglich, weshalb Gnomes Wayland-Compositor Mutter weiterhin für X11-Programme als X-Window-Manager fungiert.
Die Ablösung des X-Servers durch Wayland wird von einigen durchaus kritisiert, da es mit manchen Programmen vereinzelt noch Probleme gibt und manche Barrierefreiheitsfunktionen unter Wayland noch nicht so ausgereift sind wie unter X11. Wer nicht auf Wayland wechseln will oder kann, findet in alternativen Desktopumgebungen wie MATE oder XFCE noch Ersatz; KDE Plasma entfernt im Laufe des Jahres ebenfalls die X11-Unterstützung.
Digitales Wohlbefinden

Der Kindersicherungs-Dialog wurde für Gnome 50 überarbeitet.
Mit der Einstellung „Digital Wellbeing“ – in der deutschen Version heißt sie einfach „Gesundheit“ – können tägliche Bildschirmzeit-Limits und Ruhezeiten gesetzt und überwacht werden, sowohl für den eigenen Account als auch für den Computer mitbenutzende Kinder. Wo Gnome bisher bei Überschreiten der Zeit nur unaufdringlich warnen konnte, sperrt Version 50 die Sitzung und zeigt auf dem Anmeldebildschirm einen Hinweis an. Der „Ignorieren“-Button, der nach Eingabe des Eltern-Passworts das System wieder freigeben sollte, hat in unserem Test mit einer Vorversion unter Gnome OS noch nicht funktioniert – bis zu einem Reboot waren wir aus dem System ausgesperrt.

Beim Erreichen der maximalen Bildschirmzeit sperrt Gnome den Bildschirm.

Der Kalender zeigt nun Teilnehmende eines Termines an, aber kann noch nicht selber Einladungen rausschicken oder verwalten.
Dem Gnome-Kalender wurde in Version 50 eine beginnende Groupware-Integration gegönnt: Für per E-Mail empfangene Termineinladungen können Benutzer im Kalender die Zu- und Absagen aller Eingeladenen sehen. Das Folge-Feature, um mit dem Kalender selbst Veranstaltungen versenden und bearbeiten zu können, ist in Planung. Des Weiteren können jetzt ganze Kalender als .ics-Dateien exportiert werden; ein neues Setting erlaubt das Einstellen des Tages, an dem die Woche beginnt, was sich auf verschiedene Kalender-Ansichten in Gnome auswirkt.
Der Dokumentenbetrachter (Papers) hat zusätzliche Annotations-Werkzeuge spendiert bekommen, mit denen man freihändig zeichnen, Text markieren oder Texte ergänzen kann. Die neuen Werkzeuge sind insbesondere für schlecht digitalisierte Dokumente (zum Beispiel gescannte Formulare) nützlich und eignen sich auch für die Bedienung mit Stift und Tablet.
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Der Dokumentenbetrachter erlaubt jetzt Freihand-Annotationen.
Feinschliff
An vielen Ecken findet man in Gnome 50 kleine Usability- und Accessibility-Verbesserungen. Unter anderem gibt es nun einen globalen Modus für die Reduktion von visuellen Animationen. Der Screenreader Orca hat ein neues Einstellungsfenster, kann automatisch zwischen Sprachen wechseln und verbessert die Unterstützung für Braillezeilen; an mehreren Stellen der Desktopumgebung wurde die Tastatursteuerung verbessert. In den Gnome-Einstellungen wurden einige Seiten wie Lautstärke- und Batterieladeregelung etwas aufpoliert. Nach Jahren sind die Einstellungen für fraktionelle Skalierung ab Gnome 50 nicht mehr experimentell und ohne Kommandozeilenbefehl in den Einstellungen sichtbar und auswählbar. Der Dateimanager bringt einen komplett erneuerten Thumbnail-Ersteller.
Gnome Remote Desktop (Bildschirmfreigabe und Fernanmeldung) wurden einige Änderungen zuteil, die dank neuer Hardwarebeschleunigung (Vulkan und VA-API) spürbare Performance-Verbesserungen bringen sollen und insbesondere auf Nvidia-Grafikkarten stabiler funktionieren. Bei HiDPI-Bildschirmen kann der Remote-Desktop die Anzeige automatisch skalieren. Außerdem unterstützt die Fernanmeldung jetzt die Headless-Sitzung von Gnome. Darüber gestartete Sitzungen sollen stabiler sein und auch dann weiterlaufen, wenn der Remote-Desktop-Dienst neu gestartet wird.
Klassische Linux-Distributionen oder Gnome OS
Alle Änderungen an Gnome 50 sind in den Release Notes aufgeführt, darunter auch Verbesserungen für Leute, die selbst Gnome-Apps entwickeln oder am Desktop mitarbeiten wollen, sowie neue Apps aus dem Gnome-Dunstkreis (Gnome Circle). Ausgeliefert wird Gnome 50 von Fedora Workstation 44 und Ubuntu Desktop 26.04 LTS, die beide ab April erscheinen sollen. Nutzer von Rolling-Releases wie Arch Linux und openSUSE Tumbleweed dürften schon früher Zugang zu Gnome 50 erhalten. Da Ubuntu 26.04 ein Langzeitrelease ist, wird Gnome 50 bei dessen Nutzern mindestens zwei Jahre im Einsatz sein. Wer Gnome 50 ausprobieren möchte oder ohne Veränderungen durch die Distributionen nutzen will, kann Gnome OS installieren: wahlweise in einer virtuellen Maschine oder auf Hardware. Aber Obacht, Gnome OS unterstützt keinen Dualboot und überschreibt den gesamten Datenträger.
Siehe auch:
(ktn)
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DLR: Zementerzeugung mit Sonnenenergie soll Baustoffindustrie dekarbonisieren
Die Baustoffindustrie ist weltweit einer der großen Kohlendioxidemittenten. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, die Zementherstellung zu dekarbonisieren. Ein Team des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) will künftig Sonnenlicht einsetzen, um Zement herzustellen.
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Der energieintensivste Prozess bei der Zementherstellung ist die sogenannte Kalzinierung, bei der Kalkstein in einem Drehrohrofen auf Temperaturen von über 900 Grad erhitzt wird. Dafür werden laut dem DLR-Institut für Future Fuels heutzutage hauptsächlich fossile Brennstoffe eingesetzt. Die Kalzinierung macht demnach etwa 60 Prozent der Kohlendioxidemissionen der Zementproduktion aus.
Die DLR-Forscher nutzen im Rahmen des Projekts CemSol einen Drehrohrofen, der mit konzentriertem Sonnenlicht beheizt wird. Getestet haben sie das mithilfe der weltweit größten Anlage zur Erzeugung von künstlichem Sonnenlicht: Mit Synlight wurde der Ofen auf die benötigten Temperaturen geheizt. In einer mehrmonatigen Testkampagne wurden laut DLR 25 Bestrahlungstests bei Leistungen bis zu 65 Kilowatt durchgeführt. Dabei seien 15 bis 50 Kilogramm Kalkstein-Partikel pro Stunde in den Solarkalzinator gefüllt und zu 100 Prozent kalziniert worden. Auf diese Weise könnten mehr 90 Prozent der Kohlendioxidemissionen aus der Kalzinierung vermieden werden.
Prüfung des erzeugten Kalksteins
Als Nächstes wollen die Forscher den in dem Ofen erzeugten, kalzinierten Kalkstein untersuchen, insgesamt mehr als 90 Proben. Dabei geht es um die Materialqualität sowie um die Langzeitstabilität des Prozesses.
Zusätzlich wollen sie anhand von Computersimulationen die Vorgänge im Reaktor hinsichtlich des Wärmetransports und der Reaktion der Kalkstein-Partikel analysieren. Die dabei gewonnenen Daten werden für die Weiterentwicklung und Skalierung der Technologie eingesetzt. Ob diese sich auch für den industriellen Maßstab eignet, wird sich erst zeigen müssen.
Die Nutzung von Sonnenenergie reduziere die Abhängigkeit von teuren und schädlichen fossilen Brennstoffen, resümiert Projektleiter Gkiokchan Moumin. „Der Schlüssel zu einer klimafreundlicheren Nutzung unserer Ressourcen liegt in einem Mix aus unterschiedlichen Energiequellen. Dabei kann konzentrierte Sonnenenergie effizient für Hochtemperaturanwendungen eingesetzt werden und uns im Zusammenspiel mit Strom aus erneuerbaren Quellen diesem Ziel einen Schritt näher bringen.“
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Diese Technologie könne „eine höchst attraktive Alternative zur elektrischen Erhitzung des Materials“ sein, deren Einsatz sich in den südlicheren Regionen der Europäischen Union (EU) anbietet. In Mostóles nahe der spanischen Hauptstadt Madrid testet das DLR seit einigen Jahren in einem solaren Turmkraftwerk die Erzeugung von synthetischem Kraftstoff mit Solarenergie. In einer solchen Anlage wäre auch der Einsatz eines solar beheizten Drehrohrofens denkbar.
(wpl)
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