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Datenschutz & Sicherheit

„Tag-X“-Demonstration: Aktivistin verklagt Verfassungsschutz


Mehr als 1.300 Demonstrierende kesselte die Polizei im Juni 2023 ein. Bis zu elf Stunden lang mussten die Menschen im Leipziger Kessel verharren, darunter auch unbeteiligte Anwohner:innen, Jugendliche und Kinder. Die Polizei nahm Personalien auf, teilte Anzeigen aus und leitete die Daten an den Verfassungsschutz weiter.

Bald drei Jahre später ist die Sache noch lange nicht ausgestanden. Der harte Einsatz der Polizei, die später Fehler einräumen musste, geriet in die Kritik. Zwar gab es im Umfeld der Demonstration gewalttätige Auseinandersetzungen. Im Dezember wurde indes bekannt, dass 85 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs eingestellt werden mussten.

Nun klagt die Aktivistin Jona, gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), gegen den bayerischen Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht München. Ihre Daten musste sie beim Verlassen des Kessels dem Sächsischen Landeskriminalamt übergeben, der leitete sie an das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz weiter. Von dort flossen sie nach Bayern, wo die Aktivistin ihren Wohnsitz hat.

Stigmatisiert ohne Fehlverhalten

Obwohl Jona kein konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird – ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren wegen Landfriedensbruch wurde eingestellt –, sind ihre Daten weiterhin beim bayerischen Verfassungsschutz gespeichert. Laut der Klageschrift geht es neben ihrer Teilnahme an der Demonstration am sogenannten „Tag X“ in Leipzig auch um eine Anzeige im März 2024.

Zum einen will Jona mit der Klage erreichen, dass ihre Daten beim Verfassungsschutz gelöscht werden. Bislang weigert sich die Behörde mit der Begründung, Jona habe mit ihrer Teilnahme an der Versammlung die linksextreme Szene unterstützt. Zum anderen will die GFF grundsätzlich gerichtlich klarstellen lassen, dass die Teilnahme an einer Demonstration nicht Anlass für das Speichern von Daten beim Verfassungsschutz werden darf.

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„Demokratie lebt von Protest“, sagt Luise Bublitz, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. „Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Daten wegen der bloßen Teilnahme an einer Demonstration beim Verfassungsschutz landen, entsteht ein Gefühl staatlicher Beobachtung.“ Politische Teilhabe dürfe nicht zum Risiko werden, so Bublitz.

Schwammige Gefahr

Dabei lässt sich das Risiko schwer einschätzen. So sei nicht klar definiert, was genau als „linksextreme Szene“ gilt, die Jona angeblich unterstützen würde, führt die GFF aus. Zwar dürfe der Verfassungsschutz Daten von Menschen speichern, aber nur dann, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass Personen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen. An einer legalen Versammlung teilzunehmen, sollte dafür nicht ausreichen, so die Grundrechteorganisation.

Was mit solchen Daten geschieht, bleibt oft unklar. So hatte etwa kürzlich der konservative Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens hatte ihm der Verfassungsschutz zurückgemeldet, dass gegen die Buchhandlungen geheimdienstliche Erkenntnisse vorliegen würden.

Einträge mit Konsequenzen

Welche das genau sind, ist öffentlich nicht bekannt. Der Süddeutschen Zeitung zufolge soll einer der Buchläden einst eine Rolle im „Kommunikationsnetzwerk der RAF“ gespielt haben, ein anderer auf seiner Fassade „Deutschland verrecke“ stehen gehabt haben. Offenbar Grund genug, um die Buchhandlungen außerhalb des Verfassungsbogens zu stellen: Das Haber-Verfahren kann immer dann zum Zug kommen, wenn es um staatliche Förderung von Projekten geht, etwa von Nichtregierungsorganisationen.

Der „chilling effect“, vor dem die GFF nun warnt, der Menschen davon abschrecken könnte, ihre Grundrechte öffentlich auszuüben, könnte sich also nicht nur auf die Teilnahme an Demonstrationen beschränken. Zudem betreffe der Fall nicht nur eine einzelne Aktivistin, betont die GFF. Es gehe um die grundsätzliche Frage, wie weit Verfassungsschutzbehörden beim Erfassen und Speichern personenbezogener Daten nach Versammlungen gehen dürfen: „Die aktuelle Speicherpraxis ist eine Gefahr für die engagierte Zivilgesellschaft und die freie demokratische Meinungs- und Willensbildung“, so die GFF.



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KI-Agenten sollen eigene Ausweise erhalten, aus Estland


Estland soll das erste Land der Welt werden, das digitale Identitäten für KI-Agenten ausstellt. Das hat der Premierminister des Landes, Kristen Michal, angekündigt. Er greife dabei den Vorschlag eines KI-Beirats auf und danke diesem. Michal möchte, dass Estland jenes Land wird, in dem Künstliche Intelligenz so intensiv genutzt wird wie sonst nirgendwo.

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KI-Agenten sind Softwareroutinen, die zwar Auftraggeber haben, aber eigenständig Entscheidungen berechnen und ausführen. Dabei nutzen sie regelmäßig Zugangsdaten zu Konten ihrer Auftraggeber, seien es E-Mail-Konten, Cloud-Speicher oder Bankkonten. Damit erhalten sie die selben Rechte wie der Auftraggeber selbst. Entscheidet ein Agent unvorteilhaft, kann das richtig ungemütlich und teuer werden, beispielsweise durch Datenlöschung oder Geldverschwendung. Auch unerwünschte Datenausleitung ist ein mögliches Problem.

Michal will diese Situation nicht hinnehmen. „Agenten müssen beschränkte, kontrollierbare und überprüfbare Autorisierung haben“, schreibt der seit knapp zwei Jahren amtierende Regierungschef. „Zum Beispiel muss es möglich sein, zu bestimmen, ob ein Agent Daten nur lesen kann, Dokumente ausarbeiten oder innerhalb eines fixen finanziellen Rahmens agieren darf.“

Dabei könnten eigenständige digitale Ausweise für KI-Agenten tatsächlich helfen. Eine eigenständige Identität kann ermöglichen, dass sich der KI-Agent gegenüber dem von ihm genutzten System als Agent im Auftrag eines bestimmten Auftraggebers ausgibt, anstatt so zu tun, als wäre er sein Auftraggeber selbst. Anhand dieser Unterscheidung kann das genutzte System dann granulär Zugriff auf Funktionen gewähren oder eben auch nicht.

Michal möchte Vertrauen in die neue Technik stärken. Und er denkt außenpolitisch: Wenn Estland es schaffe, „schnell und weise“ zu agieren, könne es auch als kleines Land dazu beitragen, internationale Standards zu beeinflussen. Ob die digitalen Identitäten optional oder für (bestimmte) KI-Agenten verpflichtend werden sollen, hat der liberale Politiker noch nicht gesagt. Ebenso wenig hat er über seinen Zeitplan gesprochen.


(ds)



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NIS2-Mahnung: BSI setzt neue Frist zur Registrierung bis Ende Juli


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschärft bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie den Ton, setzt aber zunächst weiter auf Kooperation. Seit Inkrafttreten des novellierten BSI-Gesetzes am 6. Dezember 2025 müssen sich betroffene Unternehmen beim BSI registrieren. Ziel ist es, Störungen und Sicherheitsvorfälle bei Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern.

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Die gesetzliche Registrierungsfrist ist am 6. März abgelaufen. Doch die Umsetzung stockt. In einem heise online vorliegenden Schreiben an Branchenverbände räumt das BSI ein, dass sich deutlich weniger Firmen angemeldet haben als erwartet. Die Organisationen sollen ihre Mitglieder daher erneut auf die Pflicht hinweisen. Das BSI geht davon aus, dass alle noch ausstehenden Registrierungen bis spätestens 31. Juli 2026 abgeschlossen werden.

Um den Prozess zu erleichtern, verweist die Behörde auf einen Frage-Antwort-Katalog, eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung sowie weitere Informationsangebote unter dem Hashtag „#nis2know“. Offene Fragen sollen über die Verbände gebündelt ans BSI übermittelt werden. In Ausnahmefällen gewährt die Behörde eine Nachfrist von sechs Wochen nach Klärung offener Fragen.

Eine BSI-Sprecherin sagte heise online, der Stand der Anmeldungen sei „grundsätzlich zufriedenstellend“. Bis Ende Mai hätten sich knapp 18.500 Einrichtungen registriert. Der Aufwand sei gerade für bislang nicht regulierte Firmen und den Mittelstand hoch. Deshalb baue das Amt weiter auf Aufklärung. Zugleich macht die Behörde deutlich, dass bei anhaltenden Verstößen Bußgelder möglich seien. Sie können bis zu 500.000 Euro betragen.

Der IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker und der Rechtsanwalt Stefan Hessel bewerten die Lage kritischer. Dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommt, halten sie für ein alarmierendes Signal. Wer sich nicht melde, beachte gesetzliche Anforderungen zur Cybersicherheit nicht ausreichend.

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Die Experten drängen deshalb auf ein entschlosseneres Vorgehen des BSI. Zwar habe auch der Gesetzgeber durch unklare Ausnahmen Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Behörde verliere sich aber zu sehr im Detail, statt klare Leitlinien zu setzen. Das Motto müsse lauten: „Zähne zeigen.“ Nur gezielte Kontrollen und spürbare Sanktionen könnten dem Gesetz die nötige Wirkung verleihen. Andernfalls drohe NIS2 zum „Papiertiger“ zu werden und die angestrebte bessere Cybersicherheit eine theoretische Vorgabe zu bleiben.


(wpl)



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Soziale Netzwerke : Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist


Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.

Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.

Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.

Es gibt unkommerzielle Alternativen

Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.

Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.

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W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.

Vorschusslorbeeren von ganz oben

Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.

Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.

Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!



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