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EU setzt auf Künstliche Intelligenz gegen Terror


Die EU-Kommission sieht Europa mit einer Vielzahl terroristischer Bedrohungen konfrontiert. So nutzten Terrorist:innen und gewalttätige Extremist:innen das Internet-Ökosystem aus, darunter soziale Medien und Online-Gaming, um ihre Inhalte zu verbreiten und Nutzer:innen zu rekrutieren. Sie würden ihre Anschläge über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kanäle planen, zur Finanzierung Krypto-Währungen oder NFTs heranziehen und mit generativen KI-Chatbots Bombenbau-Anleitungen erstellen. Leicht verfügbare 3D-Drucker und Drohnen würden die Gefahr nur verstärken, warnt die Brüsseler Behörde.

Gegen solche Bedrohungen will die EU-Kommission mit einem neuen Anti-Terror-Ansatz vorgehen, den die Kommissar:innen Henna Virkkunen und Magnus Brunner am vergangenen Donnerstag in Brüssel vorgestellt haben. Er ist ein Kernstück ihrer „ProtectEU“-Strategie aus dem Vorjahr. Ein guter Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen konzentriert sich dabei auf die Online-Welt.

Zwar sei die Anzahl großer koordinierter Terroranschläge zurückgegangen, aber die Gefahrenlage bleibe weiterhin hoch, begründet die Kommission ihre Strategie. Seit dem Jahr 2019 seien überwiegend Einzeltäter:innen und kleine Terrorzellen für Anschläge verantwortlich gewesen, und nicht alle davon waren Dschihadisten: Hinzu kämen vermehrt Täter:innen, die Demokratie ablehnten oder von Hass gegen Jüd:innen, Muslim:innen und andere gesellschaftliche Minderheiten getrieben seien. Am anderen Ende des Spektrums stünden hybride Angriffe von Nationalstaaten wie Russland auf EU-Länder, heißt es im Strategiepapier.

Verknüpft ist die Strategie mit bereits bestehenden Gesetzen, vor allem mit dem Digital Services Act (DSA) und der Verordnung zu terroristischen Inhalten im Netz (Terrorist Content Online, TCO). Beide Gesetze haben die Verbreitung und Eindämmung illegaler Inhalte im Netz im Blick.

Anti-Terror-Verordnung soll überarbeitet werden

Während es die Kommission beim DSA vorrangig bei einer verbesserten Durchsetzung belassen will, stellt sie eine etwaige Überarbeitung der TCO-Verordnung in den Raum. Dies wird maßgeblich von der Evaluation des Gesetzes abhängen, die sie bis zum Jahresende abschließen will. Stärker in den Anti-Terror-Kampf einbezogen werden soll zudem das Europäische Gremium für digitale Dienste, in dem sich die DSA-Koordinator:innen für digitale Dienste der Mitgliedstaaten beraten.

Eigentlich wäre die TCO-Evaluation bereits im Sommer 2024 fällig gewesen. Teile davon hat die Kommission jedoch an die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) abgegeben. Ihren Bericht hat die Agentur erst Ende Januar vorgelegt. Dieser könnte der Kommission durchaus Kopfschmerzen bereiten: So weist der Bericht etwa auf unklare Interpretationen der Regeln hin und warnt vor sogenanntem Overblocking, also wenn Online-Dienste im Zweifel eher mehr löschen als zu wenig.

Davon seien nicht alle gleich betroffen, schreiben die Autor:innen: „Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Moderationspraktiken von Behörden und Plattformen bestimmte Gruppen, beispielsweise Muslime und arabischsprachige Menschen, unverhältnismäßig stark betreffen können, während rechtsextreme Inhalte oft weniger streng kontrolliert werden.“

Filtern mit Hash-Datenbanken

Indes bleibt der Kommission ein gewisser Handlungsspielraum, sie ist nicht vollständig auf mühselige Gesetzesänderungen angewiesen. So soll etwa Europol eine Datenbank mit sogenannten „Hashes“, also digitalen Fingerabdrücken mutmaßlich illegaler Dateien, selbst aufbauen. Einmal darin abgelegt, ist das Hochladen identischer Kopien bei teilnehmenden Online-Diensten nicht mehr möglich. Die Kooperation mit dem Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT), welches eine solche Datenbank seit Jahren betreibt, soll dabei weiter bestehen bleiben.

Neben der Zusammenarbeit mit dem GIFCT, das von Unternehmen wie Meta, Microsoft und Alphabet gegründet wurde, will die Kommission die Partnerschaft mit der Industrie im Rahmen des EU-Internetforums verstärken. In dem informellen Gremium tauscht sich die Kommission mit EU-Ländern, Polizeien und vor allem mit den Anbietern von Online-Diensten aus. Ziel ist es, auf freiwilliger Basis mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz zu fegen. Inzwischen hat sich das Aufgabengebiet des Gremiums deutlich vergrößert, behandelt werden unter anderem auch Kindesmissbrauch und Drogenhandel.

Davon verspricht sich die Kommission viel, wie sich an einer Passage des Strategiepapiers beispielhaft ablesen lässt: „Die Kommission wird mit Europol zusammenarbeiten, um die KI-gestützte Erkennung extremistischer Inhalte, gemeinsame Bedrohungsindikatoren und eine schnellere Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Strafverfolgungsbehörden und Forschern zur Identifizierung KI-generierter Propaganda und koordinierter Radikalisierungskampagnen zu verbessern.“

Strategie zielt auf Online-Gaming

Stärker ins Visier sollen künftig Online-Gaming-Dienste geraten. Zum einen sollen im Rahmen des EU-Internetforums die Hersteller:innen von Spielen enger mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren, um die Rekrutierung von Minderjährigen zu verhindern. Zum anderen soll Europol auf solchen Diensten Terror-Propaganda oder Anwerbungsversuche entdecken, monitoren und analysieren können.

Gerade im Gaming-Bereich könnte dies schnell zu Problemen führen, sagt Chloé Berthélémy von der Digital-NGO European Digital Rights (EDRi). „Wenn die Kommission den Einsatz von Hash-Datenbanken und automatisierter Inhaltserkennung und Uploadfiltern vorantreiben will, könnte sie das Risiko einer höheren Rate an Fehlalarmen erheblich unterschätzen“, so die Digitalexpertin.

Viele Online-Spiele würden Gewaltdarstellungen wie Schießereien enthalten, sagt Berthélémy. Es wäre sehr schwierig zu unterscheiden zwischen Spieler:innen, die einfach nur Spaß haben, und solchen, die andere für tatsächliche Gewalttaten zu rekrutieren versuchen. Automatisierte Filter seien jedoch dafür bekannt, den Kontext nur unzureichend zu berücksichtigen, der für diese Unterscheidung entscheidend ist.

Vor dem automatisierten Overblocking-Phänomen warnt auch die Grundrechte-Agentur in ihrem Bericht. Demnach könne Overblocking nicht zwangsläufig durch eine „ausreichend robuste menschliche Aufsicht“ kompensiert werden, da die menschliche Überprüfung von Inhalten, die von automatisierten Tools gemeldet wurden, aufgrund von „Faktoren wie Zeitmangel, fehlenden Sprachkenntnissen und unzureichenden Arbeitsbedingungen der Inhaltsmoderatoren eingeschränkt sein kann“.

Insgesamt würde dies viele Rechte von Online-Nutzer:innen beeinträchtigen. Zudem könnten sich vor allem Menschen betroffener Gruppen aus bestimmten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zurückziehen, heißt es im FRA-Bericht. „Ein solcher abschreckender Effekt (‚chilling effect‘) kann sehr große Menschengruppen betreffen und sich von der Meinungs- und Informationsfreiheit auf andere Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausdehnen“, mahnt die Grundrechte-Agentur.

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Polizeibehörden reisen mit

Verschärfen will die Kommission zudem eine Reihe an Reisebestimmungen. So will sie verstärkt mit vertrauenswürdigen Drittländern zusammenarbeiten, um an biografische und biometrische Daten potenzieller Terrorist:innen zu gelangen. Diese Daten sollen in das Schengen Information System (SIS) einfließen – ungeachtet immer wieder auftretender Probleme mit dem System.

Auch innereuropäische Reisen sollen künftig besser nachvollzogen werden können. Schon heute werden Flüge und Fluggäste in der EU detailliert überwacht, der Kommission zufolge könnte dies auf andere Reisearten ausgeweitet werden. Um Schlupflöcher zu schließen, untersuche die Kommission derzeit, wie sich das bestehende Fluggastdaten-Modell auf See- und Landverkehr sowie auf Privatflüge erweitern lässt. Sollte eine derartige Regelung kommen, dürfte die Zahl der Fehlalarme drastisch ansteigen: Einer Studie zufolge werden jährlich mindestens 500.000 Personen zu Unrecht verdächtigt.

Lücken macht die Kommission auch bei der Nachvollziehbarkeit von Finanzströmen aus. Hierbei soll zunächst eine Studie „die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung eines künftigen EU-weiten Systems zur Erfassung von Finanzdaten für die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung und Erträgen aus organisierter Kriminalität bewerten und festlegen“. Das System soll bis 2030 eingerichtet sein und Transaktionen innerhalb der EU und des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA), Kryptotransfers sowie Online-Überweisungen abdecken.

Einen besonders heiklen Punkt berührt das Strategiepapier nur kurz: den „rechtmäßigen Zugang zu Daten für Strafverfolgung“. Üblicherweise meint die Kommission damit den Zugriff auf verschlüsselte Inhalte, denn das Verschlüsseln digitaler Kommunikation führe zu einem „Going-Dark“-Problem. Wie es damit weitergehen soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Allerdings betont die Kommission, ihren bereits feststehenden Fahrplan umsetzen zu wollen. Demnach soll es mehr Datenaustausch zwischen Ermittlungsbehörden geben, Europol soll mehr Daten entschüsseln, und KI-Tools sollen auf die Datenberge losgelassen werden, die bei Ermittlungen anfallen oder anderweitig in Polizei-Datenbanken landen.

Starren in die digitale Glaskugel

Auf diesen Trend, der auch hierzulande die Polizei erfasst hat, will die Kommission jedenfalls weiter setzen. Das Sammeln und KI-gestützte Analysieren von Daten durchzieht die gesamte Strategie, zudem sollen sich etwa vom EU-Projekt „Horizon Europe“ finanzierte Forschungsprojekte vermehrt mit Sicherheitsthemen beschäftigen. Die Richtung gibt die Strategie vor: „Zu den Forschungsschwerpunkten gehören Früherkennungsmethoden und Innovationen in Technologien wie KI.“

Allzu lange warten will die Kommission hierbei nicht. Sie kündigt an, konkrete Leitlinien zu verabschieden, um „Strafverfolgungsbehörden und Justiz bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen mithilfe zertifizierter, vertrauenswürdiger KI-Systeme für risikoreiche Anwendungen zu unterstützen und dabei die Grundrechte zu wahren. Die Strategie zur Anwendung von KI wird die Entwicklung und den Einsatz von KI-Lösungen für die innere Sicherheit weiter fördern“, heißt es in der Mitteilung.

Besonders der Fokus auf „Früherkennung“ bereitet der Digital-Aktivistin Berthélémy Sorgen. Üblicherweise laufen solche Ansätze auf „algorithmische Profilerstellung und vorhersagende Polizeisysteme“ hinaus, sagt sie. „Sie sind verheerend für Grundrechte, insbesondere für das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Unschuldsvermutung.“ Darüber hinaus lenke die massive Investition öffentlicher Gelder in Sicherheitstechnologien wichtige Ressourcen von alternativen Maßnahmen ab, die sich als wirksamer erweisen könnten und gleichzeitig die Grundrechte achten würden.

„Die neue Strategie zur Terrorismusbekämpfung basiert auf der Annahme, dass KI-gestützte Tools zur Inhaltserkennung präzise und effektiv sind – was wissenschaftlich keineswegs belegt ist“, sagt Berthélémy. „Im Gegenteil, sie greifen massiv in Grundrechte ein, da sie häufig legitime Online-Inhalte fälschlicherweise als solche kennzeichnen, selbst wenn die Beurteilung auf Hashwerten beruht.“



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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD


Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!



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Malware: KI erzeugt kaum aufhaltbaren Wurm


IT-Forscher untersuchen, ob künstliche Intelligenz eine Bedrohung darstellt. Dabei haben sie eine neue Bedrohungsart entwickelt: Ein KI-Wurm, der maßgeschneiderte Angriffe auf jedes Ziel startet, dem er begegnet.

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Ein IT-Forscherteam hauptsächlich aus Wissenschaftlern der Universität Toronto, des Vector Institute, der Universität Cambridge und ServiceNow Research hat einen Pre-Print seiner Forschungsarbeit „KI-Agenten ermöglichen adaptive Computer-Würmer“ (AI Agents Enable Adaptive Computer Worms) auf arxiv.org veröffentlicht. Demnach haben sie einen kaum aufzuhaltenden Wurm entwickelt, der sich von Gerät zu Gerät bewegt und dabei angepasste Exploits für Schwachstellen für die jeweiligen Ziele entwickelt und sich dadurch weiter fortpflanzt.

Computer-Würmer sind bekannt und gefürchtet, verbreiten sie sich meist ohne weitere Nutzerinteraktion rasant in Netzwerken, können diese lahmlegen oder weitere Malware verteilen. Bisher benutzen bekannte Würmer wie WannaCry gezielt einzelne Sicherheitslücken in den anvisierten Geräten aus. Durch das Anwenden bereitstehender Patches lassen sich die Lücken schließen und die weitere Verbreitung dieser Würmer aufhalten. Anders sieht das nun mit dem autonom agierenden KI-Wurm aus.

Der Wurm der IT-Forscher nutzt infizierte Rechner, um offene große Sprachmodelle (LLMs) auszuführen. Damit hält er seine Entscheidungsfähigkeit aufrecht und vergrößert seine Reichweite für weitere Angriffe, erklären die Wissenschaftler. Sie haben ihn in einem isolierten Netzwerk aus Linux-, Windows- und IoT-Geräten ausgesetzt und er verbreitete sich darin, indem er gängige, in der Praxis auftretende Schwachstellen in Unternehmensnetzwerken ausnutzte. Da die LLMs auf den gekaperten Rechnern laufen, haben die Angreifer zudem keine Kosten für Rechenleistung – anders als die „Verteidigerseite“, die solche Angriffe etwa mittels KI abzuwehren versucht.

Auch die zunehmend eingesetzten zentralen Sicherheitschecks und etwa Ratenbegrenzungen in den kommerziellen KI-Angeboten umgehen die IT-Forscher mit diesem Ansatz geschickt. Selbsterhaltende, KI-gestützte Cyberbedrohungen sind damit nicht mehr länger reine Theorie, ergänzen die IT-Forscher.

Konkret haben sie ihren Wurm in einem isolierten Netzwerk mit 33 Geräten ausgesetzt. Die reichten von Linux-Servern über Windows-Umgebungen hin zu Internet-of-Things-Geräten (IoT). Hier haben die IT-Forscher jedoch bekannte Schwachstellen offen gelassen, die in freier Wildbahn auch auftreten. In mehreren Testläufen, die jeweils über sieben Tage liefen, hat der KI-Wurm jeweils rund ein Drittel der Schwachstellen korrekt erkannt und insgesamt auf einem Viertel der Maschinen missbraucht, um die eigenen Rechte auszuweiten. Zudem breitete er sich auf rund 20 Prozent der Geräte aus und erreichte sieben Generationen der Selbstfortpflanzung. Um das Zahlenwirrwarr aufzudröseln, fassen die Wissenschaftler zusammen: Der Proof-of-Concept-Wurm habe knapp 75 Prozent des Netzwerks erfolgreich attackiert und sich auf knapp zwei Drittel des Netzes repliziert.

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Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Das Diagramm visualisiert die Kette von Angriffen und Schwachstellen, die der KI-Wurm ausgenutzt hat.

(Bild: Forschungsarbeit „AI Agents Enable Adaptive Computer Worms“)

Erstaunlich zudem, dass etwa drei der Schwachstellen im Jahr 2026 bekannt geworden sind, was jenseits des Trainings-Cutoffs der LLMs liegt. Die haben also aus veröffentlichten Informationen selbsttätig funktionierende Exploits entwickelt. Sie sind also nicht abhängig von bekannten PoC-Exploits.

Die Wissenschaftler warnen: „Wir müssen uns auf autonome generative Gegner einstellen: Malware-Systeme, die sich ohne menschliches Zutun verbreiten und nicht durch festgelegten Exploit-Code definiert sind, sondern durch die Fähigkeit, Ziele zu analysieren, sich an Beobachtungen anzupassen und Angriffslogik in Echtzeit zu entwickeln.“


(dmk)



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Operation KRATOS 2: Europol meldet 29 Festnahmen gegen illegales Streaming


Eine internationale Ermittlergruppe hat neun kriminelle Netzwerke für illegales Streaming zerschlagen und 29 Verdächtige festgenommen, teilte Europol am Mittwoch mit. Bei der Operation KRATOS 2 entfernten die Behörden zudem 27.332 illegale Streaming-Links.

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Die Operation lief von September 2025 bis April 2026 und wurde von Bulgarien in Zusammenarbeit mit Europol koordiniert, geht aus der Mitteilung von Europol hervor. Beteiligt waren Strafverfolgungsbehörden aus 13 Ländern, darunter Belgien, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die USA.

Die Ermittler identifizierten 86 Verdächtige und durchsuchten 148 Objekte. Die kriminellen Gruppen verteilten ihre Strukturen laut Europol gezielt über mehrere Länder, um einer Entdeckung zu entgehen. Statt nur einzelne Webseiten abzuschalten, nahmen die Behörden daher die dahinterliegende Infrastruktur ins Visier. Insgesamt hat Europol eigenen Angaben zufolge mehr als 720.000 rechtsverletzende Objekte identifiziert. Dazu kämen 4.370 weitere Domains und über 18.000 IP-Adressen, die mit den illegalen Diensten in Verbindung stehen.

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Bei der Ermittlung haben Partner aus dem privaten Sektor geholfen – laut Europols Mitteilung sind darunter AAPA, ACE/MPA, LALIGA, UEFA, Friend MTS, beIN Media Group und Irdeto. Einzelne Domains oder Netzwerke, die zerschlagen wurden, werden nicht genannt.

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KRATOS 2 ist die Fortsetzung der Operation KRATOS aus dem Sommer 2024, die das bulgarische Innenministerium mit Unterstützung von Europol und Eurojust durchführte. Damals ging es den Behörden vorrangig um Fußball-Streams im Rahmen der Europameisterschaft 2024. Auch in Deutschland gehen Rechteinhaber gegen illegale Streams vor. Anfang Mai gelang DAZN und der DFL ein Schlag gegen die Streaming-Plattform Livetv.sx, die nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 14 O 68/26) per DNS-Sperre blockiert wurde.

Europol bringt in der Mitteilung auch eine Warnung an Nutzer solcher Angebote unter: Wer illegale Streaming-Anbieter nutze, unterstütze nicht nur kriminelle Netzwerke, sondern setze sich auch der Gefahr durch Schadsoftware, Spyware und Datendiebstahl aus. „Was für Verbraucher wie günstiger Zugang zu Premium-Inhalten aussieht, wird von komplexen kriminellen Organisationen betrieben“, heißt es in der Mitteilung.


(dahe)



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