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Datenschutz & Sicherheit

EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben


Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

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In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

Derartige Aufspürmaßnahmen nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung

Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

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Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.



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Degitalisierung: Montage – netzpolitik.org



Degitalisierung: Montage – netzpolitik.org

Für das Verständnis der heutigen Degitalisierung hilft es, einmal etwa 100 Jahre in die Vergangenheit zu schauen. In den 1920er-Jahren war der Film speziell in Russland bzw. der Ende 1922 gegründeten Sowjetunion eine ganz neue Art, die Bevölkerung zu prägen und zu beeinflussen. Regisseure wie Sergei Eisenstein oder Dsiga Wertow nutzen für die Propaganda im Sinne des Kommunismus im Film auch Methoden der Montage, also des Filmschnitts.

Eisenstein und Wertow brachten eindrucksvolle Filme hervor wie Panzerkreuzer Potemkin, Oktober oder Der Mann mit der Kamera. Propagandistische geprägte Filme, die die Errungenschaften der damals noch jungen Sowjetunion einerseits mittels opulenter Bilder, aber auch entsprechend sorgsam aneinandergereihten Filmsequenzen zum Ausdruck brachten.

1921 führte ein gewisser Lew Wladimirowitsch Kuleschow Experimente des Filmschnitts durch, bei denen er den an sich neutral erscheinenden Gesichtsausdruck eines Schauspielers mit unterschiedlichen Zwischensequenzen kombinierte. Als Kuleschow die Zuschauenden dann befragte, was der Schauspieler in diesem Moment zum Ausdruck brachte, zeigte sich, dass sich die Bedeutung sehr stark veränderte, je nachdem, welche Sequenzen miteinander kombiniert wurden. Derselbe, eigentlich neutrale Gesichtsausdruck wurde in Kombination mit einer Zwischensequenz von einer Speise als Hunger interpretiert, in Kombination mit einer Zwischensequenz, die eine Frau zeigte, als Begierde oder Zuneigung.

Dieser Effekt wurde in der Filmtheorie fortan als Kuleschow-Effekt bezeichnet und bezeichnet die Fähigkeit des Gehirns, zwei aufeinanderfolgende, eigentlich unzusammenhängende Bilder zu einer neuen Bedeutung zu verknüpfen. Getrennte Einzelteile in einem neuen Ganzen können also eine ganz andere Bedeutung haben, so schien es damals schon.

Der Kuleschow-Effekt wurde in den Jahren darauf immer wieder wissenschaftlich untersucht. Je nach Studiendesign belegten die meisten Studien, wenn auch nicht alle, dass ein gewisser Effekt der Beeinflussung, speziell emotional, ausgenutzt werden kann.

Informationstorwächter

Harter Sprung ins Jahr 2026. Film ist nicht mehr die interessanteste Form der Informationsvermittlung und Ziel des Versuches einer möglichen Einflussnahme. Inzwischen gibt es sogenannte künstliche Intelligenz, im Speziellen generative KI in Form von Chatbots und damit in Zusammenhang stehende Anwendungen.

Es scheint zumindest aus Sicht von Unternehmen weiter logisch, dass dialogische Mechaniken von Chatbots überall Anwendung finden müssen, um im Trend zu bleiben. Also auch, dass ein scheinbar so banales Problem wie das Finden von Informationen über eine Suchmaschine wie Google oder Bing auch so schnell wie möglich mit möglichst viel KI und „Informationsagenten“ angereichert werden muss.

Zur Hausmesse I/O verkündete Google Mitte Mai folglich einen KI Modus für die Suche, eines der Kernprodukte des Unternehmens. Größte Änderung: Die zehn blauen Links, die – wenn auch mit leichten Abwandlungen – immer Kern der Google-Suche waren, sind verschwunden. Stattdessen eine Eingabemaske für einen Chatbot, der dynamisch aus der Anfrage verschiedene Widgets befüllt, und „Informationsagenten“, die rund um die Uhr das Web überwachen können. Dazu agentisches Coding, „persönliche Intelligenz“ und so weiter und so fort.

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Wie der Designer Matthias Ott als Reaktion auf die Ankündigung bereits schrieb, ist der radikale Produktwandel aus Sicht von Google durchaus bemerkenswert. Schließlich war Googles eigentliches Kernversprechen immer, eine schnörkellose Suchmaschine zu sein, die schnell Inhalte findet. Kurze Suche und schon bist du auf der richtigen Webseite. So zumindest seit den ersten Versionen von Google ab 1997. Mit der Zeit kamen zwar zunehmend weitere Zusatzfunktionen dazu, am Ende war Google aber immer noch eine Liste von Links, teils mit Werbung und Widgets angereichert, aber immer sehr darauf fokussiert, Absprungpunkt zu anderen Angeboten zu sein.

Googles neue KI-Suche hingegen ist vollkommen anders: Sie hält User mehr oder weniger vollständig in Googles Anwendung und extrahiert Informationen von anderen Webseiten, um sie dann in der Suchanwendung immer tiefer zu integrieren. Andere Webseiten besuchen? Eigentlich gar nicht mehr notwendig. Quellen von Informationen? Nur noch sehr dezent im Hintergrund.

Nun muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass Google schon länger zentraler Informationstorwächter für den Zugang zu Informationen war. Der Marktanteil der Google-Suche in Deutschland war über die letzten Jahre konstant bei 80 bis weit über 90 Prozent. Der Zugang zu Informationen im Internet lief schon länger nicht vollständig neutral, sondern eher durch eine bestimmte Vorauswahl geprägt ab. Methoden der Suchmaschinenoptimierung haben historisch gesehen oftmals Inhalte in der Suche Googles bevorzugt, die nicht unbedingt inhaltlich besser geeignet waren, sondern trickreicher Inhalte präsentiert haben. Googles PageRank-Algorithmus trug mit Netzwerkeffekten ebenso dazu bei, dass sich optimierte Webseiten gegenseitig nach oben zogen.

Experimente der Beeinflussung

Eigentlich ist Googles besonders immersiver KI-Modus aber nun eine Gefahr für das eigene Geschäftsmodell. Unternehmen konnten bisher mit Google Ads beziehungsweise ehemals AdWords auf eine möglichst gute Platzierung zu bestimmten Suchbegriffen bieten und zahlen dafür entsprechende Provisionen.

Klassische Suchergebnisse mit Seiten, bei denen sich Unternehmen eine bessere Position kaufen können, treten aber jetzt in den Hintergrund. Wer sollte aber noch für einen Klick auf eine Webseite zahlen, wenn es den gar nicht mehr braucht? Das bedeutet auch, dass mit dem neuen Informationsmedium „Chatbot“ auch neue Formen der Werbeplatzierung gefunden werden müssen für das Zeitalter von Large-Language-Modellen.

Ähnlich wie sowjetische Filmregisseure in den 1920ern, die Methoden zur Ausgestaltung des Mediums Film im propagandistischen Sinne suchten, wird nun auch im Kontext von LLMs an Methoden geforscht, wie eine bestimmte Botschaft von zahlenden Werbekunden gut integriert werden kann. Werbeanzeigen im Zeitalter der KI-Suche sehen dabei noch nahtloser integriert aus als bisher. Googles eigenes Vermarktungsmodell von Auktionen für Werbeplätze könnte dabei zu einer sehr paradoxen Situation führen, dass Nutzende der Suche für dieselbe Suche ganz unterschiedliche Produkte und Anbieter untergejubelt bekommen, je nachdem, wie die Werbeauktion gerade ausging – in Echtzeit. Darüber hinaus ist es auch fraglich, ob die Grenzen von Werbung und echten Inhalten innerhalb der KI-Suche überhaupt noch so klar definierbar sind, wenn alles eine „Wall of Text“ in einer Konversation wird.

Im letzten Jahrhundert gab es Techniken der Montage im Film, die eine gewisse dramaturgische und emotional beabsichtigte Wirkung bezwecken sollten, etwa die Assoziation von politischen Gegnern mit negativen Gefühlen wie den Zaren bei Panzerkreuzer Potemkin. Leider sind die möglichen Einflussnahmen im KI-Zeitalter noch vielschichtiger. KI-Suchen montieren in Kombination mit Werbung ganz individuell auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert ganz neue Zwischensequenzen in die Suche nach Informationen. Dabei wird – ähnlich wie bei Kuleschow – etwas ganz Neues, das weitaus mehr ist als die einzelnen Teile.

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Suchen nach eher mit Freiheit assoziierten Begriffen? Vielleicht platziert sich da eine bestimmte politische Partei oder ihr nahestehende Organisationen mit in den Werbeauktionen. Suche nach dem neutral betrachtet besten Produkt? Gar nicht so einfach, wenn bestimmte Produkte schon mundfertig mit allen Vorteilen aufbereitet werden.

Googles Marktmacht und Reichweite werden hier zu einem differenziert einstellbaren, global skalierbaren Beeinflussungsinstrument, dem sich zu entziehen einen Aufwand bedeuten wird, den sich eher nur digital sehr mündige Bürger*innen werden gönnen können.

Grenzen der Verantwortungsdiffusion

Bisher schien Google sich nicht wirklich um die Konsequenzen seiner KI-Funktionen zu scheren.

Doch Folgen von mehr KI in Suchmaschinen gibt es bereits: Googles KI-Zusammenfassungen „Übersicht mit KI“ zu Suchbegriffen, die in gewisser Weise bereits eine Art Mini-KI-Modus auf der herkömmlichen Google-Suchseite waren, hatten durch die Extraktion von fremden Inhalten auf anderen Seiten bereits Auswirkungen auf die Besuche auf beispielsweise Seiten von Medienhäusern. Zero-Klick-Suchen haben in der letzten Zeit stark zugenommen. Kleine und unabhängige Publikationen oder Blogs verlieren an Traffic, und das könnte letztendlich zu einer verringerten Medien- und Meinungsvielfalt führen, wie AlgorithmWatch inzwischen genauer untersucht und was auch auf der letzten re:publica diskutiert wurde. Aspekte, die zumindest gerade in Diskussion und unter Beobachtung stehen.

An der bisherigen Verantwortungsdiffusion der Folgen von Googles KI-Gebaren im Umgang mit dem Informationszugang vieler, die immer noch mit der Fußnote „KI-Antworten können Fehler enthalten“ versehen wird, wurde aber in dieser Woche zumindest teilweise gerüttelt. Das Landgericht München I urteilte in einem Eilverfahren, dass Google in der „Übersicht mit KI“ nicht weiterhin unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage verbreiten kann.

Bemerkenswert ist auch die Begründung des Gerichts: Aus Sicht durchschnittlicher Nutzer wirke die Übersicht mit KI wie eine direkte Information von Google, weil hier aus Inhalten Dritter ein zusammenhängender Fließtext erzeugt wird. Die bisherige, eher eingeschränkte Haftung von Suchmaschinen für Drittinhalte sei daher auf dieses generative Format nicht übertragbar, urteilte die Kammer. Weiter führt das Gericht aus, dass in der „Übersicht mit KI“ Äußerungen enthalten sind, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden. Schlecht für halluzinierende LLMs.

Damit könne sich Google hier nicht aus der Verantwortung für Falschaussagen stehlen. Wie sich das Urteil weiterentwickeln wird, wenn das Verfahren durch weitere Instanzen getragen wird, muss sich noch zeigen.

Es stimmt aber zumindest gelinde optimistisch, weil immerhin erkannt wird, dass die Konsequenzen und Intentionen einer Neukomposition von Inhalten im 21. Jahrhundert wieder neu betrachtet und ausgehandelt werden müssen. Die Frage ist aber, ob es hier nicht doch eher einen harten Schnitt braucht. Ähnlich wie bei Kuleschow erkennen wir also allmählich, dass Informationsverarbeitung in dieser Zeit mittels KI etwas ganz Neues erschaffen kann, was eigentlich gar nicht in den ursprünglichen Inhalten enthalten ist. Und dabei muss es sich nicht nur um Halluzinationen einer KI handeln.



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Datenschutz & Sicherheit

Vorreiter, Verwaltung und politischer Rückhalt: Wie Open Source in die Schulen kommt


Das Katharineum ist ein altes Backsteingebäude mitten in der Lübecker Altstadt. An der Eingangstür des Gymnasiums: das Schild für ein Handyverbot. Und an den Wänden im Foyer steht eine Reihe silberfarbener Einsen und Nullen – der Binärcode für das Schulmotto „Trau dich.“

Der stellvertretende Schulleiter am Katharineum ist Frank Poetzsch-Heffter. Er ist Lehrer für Mathe, Geographie und Informatik. Und Poetzsch-Heffter ist Open-Source-Fan. Für ihn ist klar, welches Betriebssystem auf den Rechnern im Gymnasium läuft. „Die Schüler sollen auf Linux arbeiten. Damit können sie sehen, dass es andere Betriebssysteme gibt und dass sie Software auch zu Hause installieren können, die hier in der Schule läuft“, sagt Poetzsch-Heffter.

Vor 25 Jahren hat er die Schulkonferenz an der Lübecker Schule von der Open-Source-Idee überzeugt. Damals seien alle froh gewesen, dass sich jemand diesem „Digitalen“ annahmen, sagt Poetzsch-Heffter. Seit 20 Jahren haben alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler eine schuleigene E‑Mail-Adresse. An den meisten anderen Schulen in Lübeck gilt das erst seit fünf Jahren.

Erfolgsbedingungen 1: Vorreiter

Am Katharineum war das eine jahrelange Arbeit für Poetzsch-Heffter: Internetanschluss organisieren, WLAN, Server, Switches, Drucker und Computer einrichten und pflegen. Die Zahl der Nutzenden ist dabei größer als in kleinen Unternehmen: 860 Schülerinnen und Schüler und 70 Lehrkräfte hat das Katharineum. Informatik wird hier in der fünften und siebten Klasse unterrichtet. Es gibt 120 Laptops als Klassensätze und 30 Arbeitsplätze im Computerraum. Sie alle müssen pünktlich ab 8 Uhr einsatzbereit sein. Kein Update soll den Unterricht ausbremsen. Um all das kümmert sich Poetzsch-Heffter nicht allein.

Der Computerraum ist in einem Gebäudeteil aus dem 13. Jahrhundert untergebracht. Die Rechner dort haben die Schülerinnen und Schüler der Computer-AG konzipiert, zusammengebaut und eingerichtet.

Die zeigen sich begeistert. „Ich finde Open-Source wichtig, weil man damit eine Art Unabhängigkeit hat“, sagt eine Schülerin, „Die Software, die wir verwenden, ist frei, oft kostenlos und ohne Werbung – das passt wie die Faust aufs Auge für eine Schule.“

Ein Mensch im grünen Pulli steht vor einem Monitor in einem Computerraum, im Hintergrund sind weitere Monitore
Von Open Source überzeugt: Frank Poetzsch-Heffter.

Wie viele Schulen Open Source so ganzheitlich nutzen wie das Lübecker Katharineum, weiß niemand: Kein einziges deutsches Bildungsministerium, kein Landkreistag, kein Städte- und Gemeindebund erhebt entsprechende Zahlen.

Bei IT an Schulen zeigt sich der deutsche Bildungsföderalismus: Lehrkräfte sind beim jeweiligen Bundesland angestellt, das ihnen auch Dienstgeräte geben kann. Wie gut und sinnvoll die digitale Ausstattung der Schulen ist, hängt maßgeblich von der Finanzkraft der Schulträger ab. Manche Länder haben den Breitbandanschluss für Schulen finanziert und stellen auch Lernplattformen zur Verfügung. Alles, was im Schulgebäude passiert, ist jedoch Aufgabe der Schulträger: Gemeinden, Landkreise oder eben kreisfreie Städte kümmern sich um die Geräte von Schülern, Hausmeistern, Sekretariatskräften und sozialpädagogischem Personal.

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Ob an ihren Schulen dann auch Open Source eingesetzt wird, hängt dann aber stark von Vorreitern wie Frank Poetzsch-Heffter ab.

Erfolgsbedingungen 2: Stadtverwaltung und IT-Dienstleister

In Lübeck hat die Stadtverwaltung eine eigenständige IT-Abteilung nur für ihre Schulen. Tobias Stahl, der sie leitet, hat acht Mitarbeitende. Sie planen und konzipieren die IT; die Stadtwerke Lübeck betreibt sie. Tobias Stahl ist ausgebildeter Informatiker. Er ist selbst Open-Source-Fan und sagt, seine Netzinfrastruktur basiert zu großen Teilen auf Linux. Das sei einfacher zu händeln.

Aber von den insgesamt 56 Schulen, die Stahl betreut, haben sich nur drei für Open Source entschieden. In den meisten Schulen stehen Windows-Rechner: „Wir haben noch nicht die lübeckweit funktionierende Open-Source-Lösung, die auf dem gleichen Niveau funktioniert, wie es die Lehrkräfte der anderen Schulen erwarten.“ Support gibt es deshalb nur für Schulen, die auf Windows setzen.

Ein Mensch mit Bart und Sakko vor einem Bildschirm, der ein Stadttor zeigt.
Tobias Stahl leitet eine IT-Abteilung eigens für Schulen bei der Lübecker Stadtverwaltung.

Für Tobias Stahl ist das Katharineum das kleine gallische Dorf, die Open-Source-Ausnahme. Er muss sich um IT in Konzerngröße kümmern: um 35.000 Nutzer, 8.000 iPads, mehr als 5.000 Windows-Laptops, PCs und interaktive Displays. Ihr Betrieb ist mit Windows teurer als mit Linux, vermutet der IT-Mann: „Über den Daumen gepeilt kann es sein, dass wir auf ein Viertel der laufenden Betriebskosten kommen, wenn man einen reinen Linux-Client mit einem Windows-Client vergleicht.“

Dabei kann Stahl nicht einmal auf alle Clients – Endgeräte – in seinem Netz zugreifen. Weil die Lehrkräfte als Angestellte des Landes Schleswig-Holstein von dort ihre Geräte bekommen. Mit denen müssen sie sowohl ins Netz der Landesverwaltung kommen als auch in das Netz, das Lübeck betreibt. Schleswig-Holsteins Landesregierung rühmt sich derzeit zwar für Open Source – aber für die Geräte der Lehrkräfte gilt das nicht. Auf ihnen läuft Windows oder Apples Betriebssystem MacOS. „Pragmatisch, aber aufgeschlossen“, nennt Schleswig-Holsteins Bildungsministerium diesen Umgang mit Open Source.

Ob des Katharineum in Lübeck auch zukünftig Open Source bleibt, steht für Frank Poetzsch-Heffter nicht fest: „Ich bin jetzt 60 Jahre alt. Schafft es der Schulträger bis zu meinem Ruhestand nicht, ein Linux-System zentral für Schulen anzubieten, dann läuft es vermutlich nicht mehr lange.“

Poetzsch-Heffter glaubt, Schulen würden von sich aus kaum sagen, dass sie gern Linux hätten. Land und Schulträger müssten es anbieten. Für ihn ist klar: Mit dem Rückenwind von Stadtverwaltung und IT-Dienstleister hat Open Source weitaus größere Chancen an den Schulen.

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Erfolgsbedingung 3: Politische Rückendeckung

300 Kilometer südlich in Sachsen-Anhalt setzt der Landkreis Harz für seine Schulen komplett auf Open Source. Die Schul-IT dort leitet Martina Müller. Sie hat sechs Mitarbeitende. Mit einem Dienstleister betreuen sie rund 11.000 Geräte für 17.000 Nutzer – und das in 33 Schulen an 43 Standorten.

Eine Person mit langen Haaren steht vor einer Treppe in einem Schulgebäude
Martina Müller leitet die Schul-IT im Landkreis Harz.

Die Schüler haben eine E‑Mail-Adresse und einen Cloud-Speicher, der es ihnen ermöglicht, von überall auf ihre Arbeit zuzugreifen. Die Laptop-Klassensätze bestehen aus gebrauchten Business-Laptops.

Müller sagt, an drei Pilotschulen wurden drei verschiedene Open-Source-Systeme ausprobiert: „Linux-Muster“, „Puavo“ von „Opensys“. „Nach einem Jahr haben wir uns mit Lehrkräften und Schülern zusammengesetzt und uns für eine Lösung entscheiden.“ Am Ende hat sich der Landkreis Harz einen Vertrag mit für „Puavo“ abgeschlossen. Für alle Schülergeräte, den Benutzerkonten, Cloud‑, Videokonferenz‑, Datensicherung- und E‑Mail-Lösungen zahlt er pro Jahr derzeit 700.000 Euro. „Im industriellen Umfeld ist das ein Spottpreis“, sagt Frederik Kramer, Wirtschaftsinformatiker an der Hochschule Harz.

Eine Person bedient einen Computer, der Bildschirm zeigt ein Terminal.
Bildungsalltag am Katharineum: Ein Schüler richtet einen Server ein.

Während der Pilotprojekte hat Müller die Kosten gegenübergestellt. “Und zwar die korrekten Microsoft-Lizenzen, nicht die Lizenzen von eBay für 1,99 Euro!” Damit hätten Schulen tatsächlich gearbeitet. “Ohne Benutzerverwaltung, ohne Management. Das reinste Chaos.” Für den Landrat vom Landkreis hat Martina Müller dann einen Ordner vorbereitet. “Ich bin super aufgeregt zu unserem Landrat gegangen. Der wollte den Ordner überhaupt nicht sehen.” Er habe nur gefragt, ob es funktioniere, ob die Schulen zufrieden seien und ob es günstiger sei als das, was wir bisher machen. “Und als ich bei allen drei Punkten genickt habe, hatte ich sein Okay.”

Das ist zwar noch keine aktive politische Rückendeckung, die bewusst und mit mehr Ressourcen einen Wandel an deutschen Schulen anstrebt. Bis es soweit ist, braucht es aber zumindest solche Offenheit und das Vertrauen – in die Open Source Community und in einzelne engagierte Menschen.


Einen Überblick über Open Source an Schulen zubekommen, ist schwer. An einer noch laufenden Online-Umfrage zur Infrastruktur an Schulen haben bislang mehr als 300 Menschen teilgenommen. Sie sind naturgemäß Open Source interessiert, berichten aber trotzdem, dass an den meisten Schulen Windows eingesetzt wird. Weitere Ergebnisse:

  • Setzen Schulen Open Source ein, geht das überwiegend auf die Initiative einzelner Lehrkräften zurück.
  • Als Gründe für den Open Source Einsatz werden vor allem die günstigeren Kosten angegeben.
  • Viele glauben, dass Vorbehalte bei Lehrkräften und Schulleitungen den Open Source Einsatz hemmen.
  • Damit Open Source funktioniere, braucht es die Rückendeckung von Schulleitungen und Schulträgern.

Interessierte können hier an der Umfrage teilnehmen.


Marcel Roth ist Redakteur und Reporter bei MDR Sachsen-Anhalt. Für seine Recherche wurde er vom Nina Grunenberg Recherchestipendium gefördert. Es wurde ermöglicht durch den Nina Grunenberg Recherche Grant, den Schöpflin Stiftung, Wübben Stiftung Bildung und ZEIT Bucerius Stiftung finanzieren. Das Netzwerk Recherche ist Kooperationspartner und unterstützt die Autor:innen über ein Mentor:innenprogramm in der Recherche.



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Datenschutz & Sicherheit

KW 24: Die Woche in der wir gegen Überwachung auf die Straße gehen


Liebe Leser*innen,

wenn diese E‑Mail in eurem Postfach landet, bin ich mit Kollege Denis bei der Anti-Überwachungsdemo in Berlin. Wir begleiten die Vorbereitungen und dann den Zug bis nach Kreuzberg, wo künftig KI-Kameras analysieren sollen, wer (nicht) artig ist.

Die Demo ist eine Reaktion auf die ausufernde Polizeigesetzgebung. Deutschland steht vor einer Zeitenwende. Die hiesigen Polizeien sollen künftig zahlreiche KI-gestützte High-Tech-Überwachungstools nutzen dürfen. Neben den Verhaltensanalyse-Kameras beispielsweise Gesichtserkennung oder automatisierte Datenanalyse. Es ist eine neue Dimension von Überwachung, die hier aufgemacht wird.

Künftig muss man es sich dann zweimal überlegen, ob man eine Anti-Überwachungsdemo besucht. Denn irgendjemand stellt sicher ein Foto von der Menge online – und Gesichtersuchmaschinen, wie sie die Polizei nutzen soll, können dich dann darauf finden. Sie finden das peinliche Teamfoto deines Arbeitgebers und Fotos aus deinem Sportverein. Alle Bilder und Sprachaufnahmen, die frei im Netz auffindbar sind, können dann zur Identifikation von Menschen genutzt werden. Zudem soll kommerzielle Überwachungssoftware auch mit deinen Selfies trainiert werden dürfen.

Und die Datenanalyse nach Palantir-Art, die nun auch Bundesbehörden zugänglich gemacht werden soll, führt dann diese und all die anderen, bereits bestehenden Überwachungstechnologien zusammen. Sie verknüpft potenziell Fotos aus dem Internet mit Videos aus Überwachungskameras, mit Nachrichten aus per Cellebrite oder Staatstrojaner geknackten Telefonen, mit Telefonnummern und ihren Standorten, wie sie per Funkzellenabfrage oder IMSI-Catcher gewonnen werden, mit Website-Besuchen, die per Vorratsdatenspeicherung festgehalten werden. Gesundheits- oder Steuerdaten? Auf Knopfdruck hinzufügbar.

Zum Glück gibt es zahlreiche Menschen, die gegen den Ausbau der Überwachung aufbegehren. Ein paar ganz handfest, so wie mein neuer Bekannter „Baumbart“, viele mehr symbolisch, mit politischem Protest. In gleich vier Städten sind Anti-Überwachungsdemos geplant. Heute nicht nur in Berlin, sondern auch in Kiel, kommenden Samstag folgen dann Dresden und Hamburg. Mit etwas Glück ist das der Auftakt zu einem Protestsommer, der Überwachungspläne sprengt. Am Montag berichten wir euch auf jeden Fall mal, was in Berlin so los war.

Viel Spaß beim Lesen!

Martin



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