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eufy S2 Omni im Test: Superflach und extreme Saugkraft


eufy bietet Saug- und Wischroboter in unterschiedlichen Preisklassen an. Das Besondere an den Modellen des Herstellers ist die Tatsache, dass sie sich grundlegend von der Konkurrenz unterscheiden. Gilt das auch für den neuen eufy S2 Omni?

Eine superflache Bauweise, hohe Saugkraft und die wohl beste Art der Wischfunktion: eufy legt beim S2 Omni alles in die Waagschale, um den Sprung an die Spitze zu meistern. Wie und ob der Roborock-Konkurrent in der Praxis abschneidet, verrät der Test.

Design und Einrichtung des eufy S2 Omni

Der eufy S2 Omni gehört in meinen Augen zu den schicksten Saugrobotern auf dem Markt. Er ist nur in der grau-schwarzen Farbkombination erhältlich. Eine Besonderheit ist die Bauform. Denn nicht nur misst der Sauger gerade einmal 9,8 cm in der Höhe, auch die quadratische Form macht ihn zu einem besonderen Modell. Rein technisch macht der eufy-Saugroboter auch auf sich aufmerksam. Denn der Hersteller verbaut neben einer ausfahrbaren Seitenbürste eine Wischwalze, die mehr und mehr zum neuen Standard der Nassreinigung wird.

eufy S2 Omni
eufy S2 Omni Bildquelle: nextpit / Ezequiel Exstein

Unter der Haube steckt die neueste Innovation. Denn eufy packt Euch drei Duftsteine in den Lieferumfang. Ja, Duftsteine. Diese setzt ihr neben dem Staubbehälter in den Roboter ein. Und wenig überraschend: Wenn der Sauger seine Runden dreht, wird frischer Raumduft versprüht. Im Verpackungsinhalt findet Ihr folgende drei Sorten:

  • Zitrus & Basilikum
  • Bambus & Salbei
  • Bergamotte & Litschi

Auch die Station des eufy S2 Omni sieht spektakulär aus. Sie hat einen turmartigen Look bei den Maßen 38,7 × 47,6 × 67,0 cm. Im Dock stecken wie üblich zwei Wassertanks, aber auch ein Behälter mit Putzmittel. Abgesehen von einer Absaugfunktion, wird im Dock die Walze durchgespült und anschließend auch getrocknet. Einzig der Tausch des Staubbeutels bleibt an Euren Händen kleben.

eufy S2 Omni
eufy S2 Omni Bildquelle: nextpit / Ezequiel Exstein

Für die Einrichtung müsst Ihr Euch die eufy-App herunterladen, die im Apple App Store und Google Play Store verfügbar ist. Anschließend scannt Ihr den QR-Code unter der Haube des Roboters und lasst Euch in der App durch den Einrichtungsprozess führen. Beim Mapping unterläuft dem Roboter der erste Fehler. Denn aus unserem Testraum, macht der eufy S2 Omni zwei Räume.

eufy-App im Detail

eufy bietet Euch in der hauseigenen App zahlreiche Möglichkeiten, die Reinigung nach Euren Bedürfnissen einzustellen. Dazu gehören die Modi: „Saugen und Wischen“ und „Saugen“. Für den Saugvorgang stehen Euch vier Stufen zur Verfügung, beim Wischprozess wählt Ihr zwischen drei Stufen der Wasserdurchflussrate.

eufy-App
eufy-App Bildquelle: nextpit / Thomas Kern

In den weiteren Einstellungen stehen Euch Anpassungsmöglichkeiten für die gescannten Karten zur Verfügung sowie die Möglichkeit, die Teppichreinigung zu ändern. Hier könnt Ihr festlegen, ob der Sauger die Saugleistung erhöhen soll, wenn er auf Teppiche fährt.

Saug- und Wischleistung des eufy S2 Omni

Bezüglich der Saugleistung zeigt der eufy S2 Omni Licht und Schatten. Auf Hartböden ist das Saugergebnis spitzenmäßig. Der 30.000 Pa starke Motor reicht hier vollkommen aus, damit auch in Ecken das letzte Staubkorn aufgesaugt wird. Und als weiterer Vergleich: Mit einer Saugkraft von 30.000 Pa liegt der eufy S2 Omni auf dem gleichen Level wie unser Saugroboter-Testsieger.

Der eufy S2 Omni zeigt sich auch stark beim Aufsaugen von Tier- und Menschenhaaren. Damit sich wirklich nichts in der Hauptbürste verheddert, setzt der Hersteller auf eine spezielle Doppelbürste. Nur auf Teppichen kann er die Leistung nicht ganz aufrechterhalten. Besonders auf Hochflorteppichen müsst Ihr mit Abstrichen rechnen.

eufy S2 Omni
eufy S2 Omni Bildquelle: nextpit / Ezequiel Exstein

Für die Nassreinigung steht dem eufy-Sauger eine Wischwalze zur Verfügung. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Hersteller unter Beweis gestellt, um wie viel effizienter die neuartige Wischfunktion ist. Sogar Roborock ist mit seinem neuesten Saugroboter (Test) auf diesen Zug aufgesprungen. Um das Prinzip dieser Nassreinigung zu erklären: Die Walze wird laufend mit frischem Wasser befeuchtet. Damit wird gewährleistet, dass der Roboter immer mit einer sauberen Walze die Arbeit verrichtet.

Leider gibt es keine Abdeckung, die Eure Teppiche schützt. Saugroboter wie der Dreame Aqua10 Ultra Track Complete (Test) oder der Mova Z60 Ultra Roller (Test) haben eine solche Abdeckung, die automatisch herunterfährt, wenn der Roboter auf Teppiche fährt. Besonders auf Hochflorteppichen, ist dieser Zusatz technisch äußerst genial. Das Einzige, was wir dem eufy S2 Omni ankreiden müssen, ist, dass der Sauger feuchte Teppichkante hinterlässt.

Für eine Überraschung haben die Duftsteine gesorgt. Was zunächst nach einem unnötigen Extra klang, entpuppt sich in der Praxis als geniales Extra. Denn den Raumduft nehmt Ihr sofort wahr, wenn der Saugroboter seine Runden dreht.

Navigation und Hinderniserkennung

In Sachen Navigation und Hinderniserkennung zeigt sich der eufy-Saugroboter stark. Auch wenn es keinen LiDAR-Turm gibt, erkennt er Hindernisse und im Weg befindliche Gegenstände auf Anhieb. Bei Kabeln sehen wir ein gemischtes Bild. Hier kommt es hin und wieder dazu, dass der Roboter Kabel nicht schnell genug erkennt.

eufy S2 Omni
eufy S2 Omni Bildquelle: nextpit / Ezequiel Exstein

Nach der Reinigung kümmert sich die Station um die Drecksarbeit. Dazu gehören die Staubabsaugung sowie die Reinigung und Trocknung der Wischwalze. In der App seht Ihr laufend, welcher Vorgang aktuell durchgeführt wird.

Fazit: Lohnt sich der eufy S2 Omni?

Ja, denn der eufy S2 Omni überzeugt mit einer guten Saugleistung auf Hartböden und einem soliden Wischergebnis. Einzig in Ecken und auf Teppichen kommt der Saugroboter (Bestenliste) nicht ganz an die Leistung des Saugroboter-Testsiegers (Test) heran. Zudem hinterlässt er an einigen Stellen feuchte Teppichkanten. Dennoch lohnt sich der Kauf, weil er mit anderen einzigartigen Dingen punktet.

Da wären zum einen die Duftsteine, die wirklich für einen angenehmen Raumduft sorgen. Schließlich die Bauform: Denn durch den Verzicht auf den klassischen Lidar-Turm kann er auch unter vielen Möbeln reinigen.



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Chatkontrolle: EU-Parlament stimmt überraschend gegen anlasslose Scans


Überraschende Wendung bei der Chatkontrolle: Das EU-Parlament stimmte nach unzähligen Vorschlägen in den letzten Monaten nun mehrheitlich gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene anlasslose Überwachung privater Kommunikation. Ein Grund dürfte gewesen sein, dass manche Vorschläge das Blatt überreizt haben.

EU-Parlament setzt seine Ablehnung noch weiter als zunächst angenommen

Mit einer, wenn auch knappen, Mehrheit wurde im EU-Parlament der Antrag der Piratenabgeordneten Markéta Gregorová aus der Grüne/EFA-Fraktion angenommen. Dieser verlangt, dass die Überwachung privater Kommunikation zwingend auf einzelne Nutzer oder Nutzergruppen beschränkt bleiben muss, bei denen die zuständige Justizbehörde eine Verbindung zu sexuellem Kindesmissbrauch erkennt. Damit würde das Parlament an seiner bereits 2023 formulierten Position zur permanenten Chatkontrolle-Verordnung festhalten.

In der Vergangenheit hatte das EU-Parlament bereits zahlreiche Kompromissvorschläge abgelehnt und unmissverständlich signalisiert, dass es das Vorhaben der EU-Kommission in den angedachten Formen nicht mittragen wird. Mit der jetzigen Entscheidung dürfte es für die Kommission auch nach drei Jahren zäher Diskussion noch schwieriger werden, ihre Pläne in den nun gestarteten Trilog-Verhandlungen mit EU-Rat und Parlament durchzusetzen.

Chatkontrolle in geplanter Form vor dem Aus

Die Verhandlungen finden unter enormem Zeitdruck statt, denn eigentlich sollte die bisherige Verordnung zur freiwilligen Kontrolle am 6. April 2026 auslaufen. Diese wurde nun noch einmal bis zum 3. August 2027 verlängert, wobei die Erkennung allerdings nur auf Material angewendet werden soll, das bereits als potenziell missbräuchlich identifiziert oder gekennzeichnet wurde-

Die Fronten dürften allerdings verhärtet bleiben: Sowohl die EU-Kommission als auch die übergroße Mehrheit im EU-Rat – einschließlich der Bundesregierung – lehnen bislang kategorisch jede Einschränkung der anlasslosen Massen-Scans ab. Sollten sich beide Gremien nicht bewegen, würde dies das endgültige Aus für die Chatkontrolle bedeuten, da der nun beschlossene Antrag keinerlei Aufweichung zulässt.

Der ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei wertet den Beschluss als „sensationellen Erfolg der unzähligen Bürger, die sich per Telefon und Mail für die Rettung ihres digitalen Briefgeheimnisses eingesetzt haben“. Für Breyer muss eine anlasslose Durchleuchtung digitaler Kommunikation genauso tabu sein wie bei analogen Briefen. Die EU-Regierungen müssten seiner Ansicht nach endlich einsehen, dass echter Kinderschutz sichere Apps, die Löschung von Material an der Quelle und gezielte Ermittlungen gegen Verdächtige mit richterlichem Beschluss erfordert – aber „keine übergriffige, sinnlose Massenüberwachung“.

Blatt überreizt

Die jetzt vollzogene Ablehnung samt der eng gesteckten Grenzen für die Chatkontrolle dürfte maßgeblich auf einen vor wenigen Tagen eingebrachten Vorschlag der drei größten Parlamentsfraktionen zurückgehen: EVP (Europäische Volkspartei, CDU/CSU), S&D (Progressive Allianz der Sozialdemokraten, SPD) und Renew Europe (Renew, FDP). Anstatt deeskalierend zu wirken, verschärften diese Fraktionen ihre Gangart noch einmal deutlich. Der zuvor im LIBE-Ausschuss abgelehnte Berichtsentwurf wollte zumindest die unzuverlässigsten Technologien ausschließen. Der neue Vorschlag hingegen sah nicht nur vor, die anlasslose Überwachung von Kommunikation beizubehalten, sondern diese zusätzlich mittels einer laut Breyer „hochgradig experimentellen“ KI auszuweiten, die private Chat-Texte und unbekanntes Bildmaterial automatisiert bewerten soll.

Keine menschliche Kontrollinstanz

Das würde bedeuten, dass weder ein Richter noch eine andere Person den „begründeten Verdacht“ vorab prüft oder anordnet. Algorithmen und private Tech-Konzerne würden im Alleingang darüber entscheiden, wer überwacht wird. Da der Vorschlag zudem keine zeitliche Begrenzung vorsieht, wächst die Gefahr massiven Missbrauchs. Der Text stützt sich außerdem auf vage Begriffe wie „Trusted Flagger“, ohne festzulegen, wer diesen Status vergibt oder wie Missbrauch verhindert werden soll. Eine Pflicht zur nachträglichen Benachrichtigung von Nutzern, deren Accounts fälschlicherweise gemeldet und gescannt wurden, fehlt ebenfalls. Damit würde laut Breyer jeglicher Rechtsschutz ausgehebelt.

Diese weitreichenden Vorschläge dürften ihrerseits dazu beigetragen haben, dass das EU-Parlament einen derart drastischen Schritt vollzogen hat. Die Chatkontrolle in der Form, wie sie die EU-Kommission einst vorgesehen hatte, dürfte damit endgültig beerdigt sein.



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Update wird ausgerollt: Zwei Schwachstellen gefähr­den Chrome-Anwender


Update wird ausgerollt: Zwei Schwachstellen gefähr­den Chrome-Anwender

Mit einem aktuell verteilten Update behebt Google zwei gefährliche Schwachstellen in seinem Browser Chrome. Bereits der Besuch einer manipulierten Webseite soll ausreichen, damit Angreifer aus der Ferne schadhaften Code aufspielen können. Die Sicherheitslücken werden laut Google bereits aktiv ausgenutzt.

Erneut bekannte Module betroffen

Durch das Aufspielen von beliebigem Code können Angreifer nicht nur persönliche und sensible Daten abgreifen, sondern auch die vollständige Kontrolle über das jeweilige System erlangen. Google verortet die beiden Lücken in der als zentrale Grafik-Engine agierenden Open-Source-2D-Grafikbibliothek Skia (CVE-2026-3909) sowie erneut in der JavaScript-Engine V8 (CVE-2026-3910). Von beiden Bereichen geht laut den Sicherheitsexperten bei Google ein hohes Gefahrenpotenzial aus, die Exploits sollen bereits für Angriffe genutzt werden. Daher sollte die korrigierte Version schnellstmöglich eingespielt werden.

Über weitere Details hüllt sich Google wie gewohnt in Schweigen – zum einen, um Nutzern genügend Zeit für das Update der Anwendung zu verschaffen, aber auch, um Angreifern keine zusätzlichen Informationen an die Hand zu geben, die sie für ihre Aktionen verwenden könnten.

Google reagiert mit Updates

Für die korrigierten Versionen greifen Windows- und macOS-Nutzer zur Version 146.0.7680.75/76, für Linux steht die bereinigte Ausgabe 146.0.7680.75 bereit. Für Android hat Google hingegen Version 146.0.76380.115 veröffentlicht, die Variante für iOS sowie die für auf Chromium basierende Browser sollten erfahrungsgemäß in den nächsten Tagen folgen.

Ab sofort verfügbar

Die Aktualisierung von Chrome lässt sich über die interne Update-Funktion anstoßen, viele Nutzer sollten darüber hinaus bereits eine Benachrichtigung über die neue Version erhalten haben. Alternativ kann diese wie gewohnt bequem über den Link am Ende dieser Meldung aus dem Download-Bereich von ComputerBase bezogen werden. Android-Nutzer greifen hingegen zum Play Store von Google, Besitzer eines iOS-Gerätes werden im App Store von Apple fündig.

Downloads

  • Google Chrome

    2,9 Sterne

    Google Chrome ist der meistgenutzte Browser, bietet aber keinen nennenswerten Tracking-Schutz.

    • Version 146.0.7680.75/76 Deutsch
    • Version 147.0.7727.3 Beta Deutsch
    • Version 109.0.5414.120 Deutsch



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Chuwi CoreBook X/Plus: Skandal um falsche Notebook-CPUs weitet sich aus


Der chinesische Mini-PC- und Notebook-Hersteller Chuwi kommt in Erklärungsnot: Nachdem Notebookcheck vor einer Woche nachweisen konnte, dass in einem Notebook des Herstellers nicht die versprochene CPU, sondern eine schwächere sitzt, gibt es nun einen zweiten bestätigten Fall – in einer anderen Serie von Chuwi.

Fall 1: Was war geschehen?

Erste Berichte zu Unstimmigkeiten im CoreBook X mit 7430U gab es schon zum Jahreswechsel. Vor einer Woche hatte Notebookcheck davon berichtet, dass in dem im Sommer 2025 getesteten Chuwi CoreBook X kein Ryzen 5 7430U, sondern ein Ryzen 5 5500U saß.

Das prekäre daran: Nicht auf der Produktseite, nicht auf dem Datenblatt, ja nicht einmal unter Windows oder im BIOS war das beim Blick auf den Produktnamen ersichtlich, denn die CPU gab sich auch als Ryzen 5 7430U aus – erst ein genauerer Blick auf die Angaben in Windows und in das Notebook auf die CPU beziehungsweise deren Produktnummer lüftete das Geheimnis.

Im Chuwi CoreBook X steckt ein Ryzen 5 7430U? Sieht so aus, aber der Produktcode auf dem Package und auch die Eckdaten unter Windows (Cache, Takt, Codename) verraten: Es ist ein Ryzen 5 5500U (Bild: Notebookcheck)

Aufgefallen war das Notebookcheck im initialen Test nicht, wofür sich die Publikation entschuldigt. Denn auch wenn sich beide Prozessoren nahe stehen, gibt es Unterschiede und die waren über Windows-Tools und auch in Windows selbst sichtbar: Codename (in CPU-Z), L3-Cache (im Taskmanager) und Taktraten (Basistakt im Taskmanager). Diese Angaben entsprachen dem Original.

Chuwis erste Reaktion

Chuwi hatte daraufhin erklärt, der Ursache auf den Grund zu gehen, aber vorerst keinen Fehler eingestanden. Inzwischen berichtet Notebookcheck allerdings auch von der Androhung rechtlicher Konsequenzen, sollte der ursprüngliche Bericht nicht offline genommen werden.

Chuwi hat tatsächlich geantwortet, jedoch nicht explizit einen Fehler eingestanden. Stattdessen wird auf verschiedene Produktionschargen, genauer gesagt noch im Umlauf befindliche Restbestände verwiesen. Auf diese Geräte habe man keinen direkten Einfluss mehr. Weiterhin räumt der Hersteller ein, dass dieses Thema sehr ernst genommen wird und eine interne Prüfung in die Wege geleitet wurde, um die genaue Ursache zu klären.

Chuwis 1. Antwort laut Notebookcheck

Fall 2: Noch eine falsche CPU

Das ist bisher nicht passiert. Stattdessen gibt es jetzt einen zweiten Bericht, denn Notebookcheck hat nach eigenen Aussagen in der letzten Woche ein Notebook der Serie Chuwi CoreBook Plus im deutschen Handel erworben, das ebenfalls mit Ryzen 5 7430U beworben wird – und diese CPU auch wieder im BIOS und unter Windows so ausweist. Beim Blick auf AMDs Tray-Produkt-ID auf dem CPU-Package kommt jedoch auch in diesem Fall eine Ryzen 5 5500U zum Vorschein.

Auch das CoreBook Plus nutzt keinen 7430U, obwohl es so aussieht, aber Codename, Takt und L3-Cache stammen vom 5500U
Auch das CoreBook Plus nutzt keinen 7430U, obwohl es so aussieht, aber Codename, Takt und L3-Cache stammen vom 5500U (Bild: Notebookcheck)

Chuwi hat sich bis dato noch nicht zu dem zweiten Fund dieser Art, der rein theoretisch auch auf einen Betrug in der Zulieferkette zurückzuführen sein könnte, geäußert.



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