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Fahrassistenz: Hyundai entwickelt „Vision Pulse“-Sensorfusion mit Lidar und UWB
Assistenzfunktionen im Auto sind auf eine verlässliche automatische Umgebungserkennung möglichst nahe an der Echtzeit angewiesen. Jeder, der solche Systeme schon benutzt hat, weiß allerdings, dass sie nicht immer richtig liegen in ihrer Einschätzung. Die Hoffnung der Industrie liegt dennoch darin, mithilfe dieser Fähigkeiten den Fahrer immer besser unterstützen und künftig ganz ersetzen zu können. Wie alle großen Mitspieler arbeitet auch der Hyundai-Konzern mit seiner Automarke Kia fleißig an der Perfektionierung des assistierten Fahrens und stellt ein System namens „Vision Pulse“ vor. Da jede zurzeit bekannte Methode zur Ortsbestimmung und Umfelderfassung unter bestimmten Bedingungen fehlerbehaftet arbeitet, setzt man mehrere Techniken gleichzeitig ein, damit sie sich mit ihren spezifischen Vor- und Nachteilen ergänzen. Man bezeichnet das etwas verallgemeinernd als „Sensorfusion“.
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Zuverlässig und zentimetergenau
Schon seit Längerem hat sich eine Positionierung von anderen Verkehrsteilnehmern mithilfe von Lidar bewährt, auch wenn selbst dieses teure System in Grenzbereichen fehlerbehaftet sein kann. Eine parallel arbeitende Umfelderfassung auf Basis elektromagnetischer Ultrabreitband-Signale im Gigahertzbereich (UWB, wie „Ultra Wideband“) kann diese Fehler in Quasi-Echtzeit korrigieren und damit die Grundlage für eine zentimetergenaue, zuverlässige Raumorientierung bieten. Zudem ist UWB praktisch nicht durch andere Funkwellen störbar und wird auch nicht gebeugt. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten haben das mittlerweile gut zeigen können. Die Hoffnungen auf diese Art der Umfelderkennung sind daher groß. Dazu kommt, dass die Ultrabreitbandtechnik im Gegensatz zu Lidar äußerst kostengünstig ist und vergleichsweise wenig Strom benötigt.
Der Hyundai-Konzern möchte diese Art der Sensorfusion künftig in Pkws seiner Marken Hyundai, Kia und Genesis einsetzen, um die Qualität ihrer Assistenzsysteme zu verbessern. Als Markennamen hat man sich „Vision Pulse“ ausgedacht. Der Konzern verspricht, die Assistenz sei damit in der Lage, in einem Umkreis von 100 m Objekte mit einer Fehlertoleranz von nur 10 cm zu orten und spricht von einer Erkennungsgenauigkeit von über 99 Prozent „auch bei widrigen Wetterbedingungen oder Dunkelheit“. Seine „hohe Kommunikationsgeschwindigkeit zwischen 1 und 5 Millisekunden“ soll ein „effektives Sicherheitsmanagement in Echtzeit“ ermöglichen. Algorithmen extrahieren aus den Daten die Positionen und Bewegungsrichtungen mehrerer für das Fahrzeug relevanter Objekte, selbst wenn sie sich mit hoher Geschwindigkeit bewegen, wie Hyundai schreibt. Das System wird in diesem Video von Kia gezeigt:
Sender einbeziehen
Zusätzlich soll der Empfänger zur Ortung über die eigene Wellenausbreitung auch die UWB-Signale nutzen, die andere mit dieser Technologie arbeitende Geräte abstrahlen. Damit soll die Erkennung noch differenzierter werden und immer dichter, je mehr dieser kleinen Sender auf den Straßen unterwegs sind. Hyundai baut sie, wie viele andere Hersteller bereits in die eigenen Autos für die Kommunikation mit einem Funkschlüssel ein. Zudem nutzen auch einige Smartphones, Smartwatches und Tracker UWB für bestimmte Funktionen.
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Hyundai schlägt sogar vor, auf dieser Basis möglichst viele kleine Sender an Fußgänger zu verteilen und damit bei Kindergarten- und Schulkindern zu beginnen. Gerade die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer wären dann potenziell besser geschützt als die meisten anderen. Noch befindet sich das System in einer Testphase unter realistischen Alltagsbedingungen und realen industriellen Umgebungen. Kia und Hyundai Motor testen zurzeit in einem eigenen Entwicklungszentrum in Hwaseong und dem Seehafen in Busan (beide in Korea), wie Vision Pulse helfen kann, Zusammenstößen zwischen Arbeitsfahrzeugen und Fußgängern vorzubeugen.
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(fpi)
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Switch 2: Nintendo streicht offenbar die Produktion zusammen
Nintendo plant einem Bericht zufolge, die Produktion der Switch 2 stark zu drosseln, nachdem das Unternehmen seine für das Weihnachtsgeschäft 2025 prognostizierten Absatzzahlen nicht erreicht hat. Wie Bloomberg berichtet, soll der japanische Hersteller die Produktion im laufenden Quartal von 6 Millionen auf 4 Millionen Einheiten senken. Das entspricht einer Reduzierung um ein Drittel gegenüber dem ursprünglichen Plan. Auch im April will Nintendo demnach weniger produzieren als bisher geplant.
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Switch 2 mit Rekordstart
Die Nintendo Switch 2 legte im Juni 2025 zunächst einen rekordverdächtigen Start mit 3,5 Millionen verkauften Einheiten in den ersten vier Tagen hin. Das entsprach rund 800.000 Einheiten mehr, als die ursprüngliche Switch in ihrem ersten Monat verkauft wurde. Nintendo hatte seine Verkaufsprognose deshalb von 15 Millionen Konsolen auf 19 Millionen Stück angehoben. Doch danach konnten die Verkaufszahlen der Switch 2 die hohen Erwartungen nicht erfüllen. Während laut Bloombergs Quellen die Nachfrage nach einer preisgünstigeren, aber weniger profitablen Variante in Japan weiterhin stark ist, habe der Absatz vor allem in den USA nicht an diesen anhaltenden Erfolg anknüpfen können.
So fiel die Nintendo-Aktie in Tokio um bis zu 6,3 Prozent und verzeichnete damit den stärksten Tagesverlust seit dem 4. Februar 2026. Der Kurs sank vorübergehend auf 8835 Yen (circa 48 Euro) und machte damit alle Gewinne aus einer Rallye zu Beginn dieses Monats zunichte. Diese wurde durch den überraschenden Erfolg des neuen Pokémon-Spiels „Pokopia“ ausgelöst. Die Produktionskürzung dürfte laut Bloombergs Informanten dennoch keinen Einfluss auf die von Analysten geschätzten 20 Millionen verkauften Switch-2-Geräten im Geschäftsjahr haben, das im März endet.
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Wie alle Elektronikhersteller steht auch Nintendo mit der Switch 2 unter hohem Kostendruck, der unter anderem durch steigende Speicherpreise erzeugt wird. Die höheren Kosten hatten Nintendo dazu veranlasst, eine Preiserhöhung für das Gerät in Betracht zu ziehen – bei der Produktionsdrosselung spielte dieser Faktor keine Rolle. Die Produktionskürzungen seien vor allem auf eine nachlassende Nachfrage seitens der Verbraucher zurückzuführen, so Bloombergs Quellen.
Für den europäischen Markt soll Nintendo eine Switch-2-Variante mit entnehmbarem Akku vorbereiten, um den EU-Vorgaben zu entsprechen, die ab 2027 leicht wechselbare Akkus verlangen.
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(afl)
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Fixen statt schrotten: Bundesregierung bringt „Recht auf Reparatur“ auf den Weg
Die Bundesregierung will Schluss machen mit einer vernetzten Gerätewelt, in der das Smartphone bei einem Displaybruch oft direkt zum Elektroschrott wandert und die Waschmaschine nach dem ersten Lagerschaden als Totalausfall gilt. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren auf den Weg gebracht. Er soll eine weitreichende EU-Richtlinie, bei der Deutschland eher bremste, in hiesiges Recht überführen und geht nun in den Bundestag und den Bundesrat.
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Ziel ist es, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Hersteller werden damit erstmals in die Pflicht genommen, ihre Produkte über viele Jahre hinweg instand zu setzen, anstatt Verbraucher zum Neukauf zu drängen.
Herzstück der geplanten Neuregelung ist eine Reparaturverpflichtung für Hersteller bestimmter technischer Produktgruppen wie Smartphones, Tablets, Geschirrspüler und Kühlschränke. Die Fristen sind beachtlich: Für große weiße Ware wie Waschmaschinen oder Trockner ist eine Reparaturpflicht von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Smartphones müssen mindestens sieben Jahre lang reparierbar bleiben. Entscheidend ist, dass diese Zeiträume erst in dem Moment zu laufen beginnen, in dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Hersteller können sich dieser Pflicht künftig nur entziehen, wenn eine Reparatur faktisch unmöglich ist.
Ersatzteile zu fairen Preisen und Software-Offenheit
Die Bundesregierung will die Hürden für eine Instandsetzung senken und deshalb vorschreiben, dass Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen angeboten werden. Hohe Kostenvoranschläge, die Verbraucher gezielt vom Reparieren abschrecken könnten, sollen der Vergangenheit angehören. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für softwareseitige Sperren oder technische Schutzmaßnahmen vor, die eine Reparatur behindern. Das gilt ausdrücklich auch für unabhängige Werkstätten oder die Nutzung von kompatiblen Ersatzteilen sowie 3D-Druck-Komponenten, sofern keine zwingenden Sicherheitsgründe dagegensprechen.
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Auch im klassischen Gewährleistungsrecht soll es Änderungen geben, um den Trend zum schnellen Austausch zu stoppen. Bisher entscheiden sich viele Kunden bei einem Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre lieber für ein Neugerät, da die Reparatur oft Zeit kostet. Hier will die Regierung einen handfesten Anreiz schaffen: Wer sich im Falle eines Mangels für eine Instandsetzung statt für eine Neulieferung entscheidet, profitiert von einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Die ursprüngliche Zeitspanne von zwei Jahren wächst damit auf drei Jahre an, was das Vertrauen in die Langlebigkeit reparierter Waren stärken soll.
Reparierbarkeit als Qualitätsmerkmal
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Ferner wird dem Plan nach die Reparierbarkeit selbst zum rechtlich relevanten Qualitätsmerkmal erhoben. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies bei einer Ware dieser Art üblicherweise erwartet werden kann, liegt künftig ein Sachmangel vor. Dies soll Kunden eine zusätzliche rechtliche Handhabe gegenüber den Verkäufern geben. Um die Transparenz zu erhöhen, wird zudem ein freiwilliges europäisches Informationsformular eingeführt. Betriebe, die dieses nutzen, müssen darin verbindliche Angaben zu Preis und Dauer der Reparatur machen, an die sie 30 Tage lang gebunden sind.
Die neuen Vorgaben sollen spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig in Kraft treten. Für die Industrie bedeutet das eine Umstellung: Sie muss nicht nur Ersatzteillager vorhalten, sondern auch die notwendige Service-Infrastruktur ausbauen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich: Reparieren müsse leichter und attraktiver werden, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Mit der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben gehe Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Reparaturgesellschaft. Verbraucherschützer forderten angesichts des vorherigen Referentenentwurfs dagegen: Reparieren sollte noch einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Das Vorhaben reiche dafür nicht aus.
(afl)
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LeakBase: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums
Die russische Polizei verhaftete am Mittwoch den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase. Das meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mit Verweise auf russische Strafverfolgungsbehörden.
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Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog am Asowschen Meer, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Dem TASS-Bericht zufolge erklärte eine Sprecherin des russischen Innenministeriums, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit Kollegen aus der Region Rostow den Einwohner von Taganrog, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben.
Europäische Ermittlungsbehörden waren nicht involviert. „Wir kooperieren nicht mit russischen Behörden und waren an der gemeldeten Verhaftung nicht beteiligt“, sagte Europol-Sprecherin Claire Georges gegenüber dem US-amerikanischen Tech-Portal TechCrunch, das über die Festnahme mit Verweis auf TASS berichtete.
Mit mehr als 142.000 Mitgliedern galt die LeakBase-Datenbank als eines der weltweit größten Online-Foren für Cyberkriminelle zum Kauf und Verkauf gestohlener Daten und Tools für Cyberangriffe. Ermittlungsbehörden aus 14 Ländern, darunter Deutschland, unter Leitung von Europol schalteten LeakBase Anfang März ab und beschlagnahmten die dazugehörigen Domains. Mehrere Personen wurden bei den Razzien in mehreren Ländern festgenommen.
Das seit 2021 aktive und öffentlich zugängliche englischsprachige Forum LeakBase verfügte nach Angaben der Ermittler über ein ständig aktualisiertes Archiv gestohlener Datenbanken mit Hunderten Millionen Zugangsdaten. Die Plattform ermöglichte es Usern, Informationen aus diesen gestohlenen Datenbanken zu verkaufen, darunter Kredit- und Debitkartennummern und sensible Geschäfts- und personenbezogene Daten.
(akn)
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