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Fixen statt schrotten: Bundesregierung bringt „Recht auf Reparatur“ auf den Weg


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Bundesregierung will Schluss machen mit einer vernetzten Gerätewelt, in der das Smartphone bei einem Displaybruch oft direkt zum Elektroschrott wandert und die Waschmaschine nach dem ersten Lagerschaden als Totalausfall gilt. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren auf den Weg gebracht. Er soll eine weitreichende EU-Richtlinie, bei der Deutschland eher bremste, in hiesiges Recht überführen und geht nun in den Bundestag und den Bundesrat.

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Ziel ist es, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Hersteller werden damit erstmals in die Pflicht genommen, ihre Produkte über viele Jahre hinweg instand zu setzen, anstatt Verbraucher zum Neukauf zu drängen.

Herzstück der geplanten Neuregelung ist eine Reparaturverpflichtung für Hersteller bestimmter technischer Produktgruppen wie Smartphones, Tablets, Geschirrspüler und Kühlschränke. Die Fristen sind beachtlich: Für große weiße Ware wie Waschmaschinen oder Trockner ist eine Reparaturpflicht von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Smartphones müssen mindestens sieben Jahre lang reparierbar bleiben. Entscheidend ist, dass diese Zeiträume erst in dem Moment zu laufen beginnen, in dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Hersteller können sich dieser Pflicht künftig nur entziehen, wenn eine Reparatur faktisch unmöglich ist.

Die Bundesregierung will die Hürden für eine Instandsetzung senken und deshalb vorschreiben, dass Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen angeboten werden. Hohe Kostenvoranschläge, die Verbraucher gezielt vom Reparieren abschrecken könnten, sollen der Vergangenheit angehören. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für softwareseitige Sperren oder technische Schutzmaßnahmen vor, die eine Reparatur behindern. Das gilt ausdrücklich auch für unabhängige Werkstätten oder die Nutzung von kompatiblen Ersatzteilen sowie 3D-Druck-Komponenten, sofern keine zwingenden Sicherheitsgründe dagegensprechen.

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Auch im klassischen Gewährleistungsrecht soll es Änderungen geben, um den Trend zum schnellen Austausch zu stoppen. Bisher entscheiden sich viele Kunden bei einem Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre lieber für ein Neugerät, da die Reparatur oft Zeit kostet. Hier will die Regierung einen handfesten Anreiz schaffen: Wer sich im Falle eines Mangels für eine Instandsetzung statt für eine Neulieferung entscheidet, profitiert von einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Die ursprüngliche Zeitspanne von zwei Jahren wächst damit auf drei Jahre an, was das Vertrauen in die Langlebigkeit reparierter Waren stärken soll.

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Ferner wird dem Plan nach die Reparierbarkeit selbst zum rechtlich relevanten Qualitätsmerkmal erhoben. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies bei einer Ware dieser Art üblicherweise erwartet werden kann, liegt künftig ein Sachmangel vor. Dies soll Kunden eine zusätzliche rechtliche Handhabe gegenüber den Verkäufern geben. Um die Transparenz zu erhöhen, wird zudem ein freiwilliges europäisches Informationsformular eingeführt. Betriebe, die dieses nutzen, müssen darin verbindliche Angaben zu Preis und Dauer der Reparatur machen, an die sie 30 Tage lang gebunden sind.

Die neuen Vorgaben sollen spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig in Kraft treten. Für die Industrie bedeutet das eine Umstellung: Sie muss nicht nur Ersatzteillager vorhalten, sondern auch die notwendige Service-Infrastruktur ausbauen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich: Reparieren müsse leichter und attraktiver werden, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Mit der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben gehe Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Reparaturgesellschaft. Verbraucherschützer forderten angesichts des vorherigen Referentenentwurfs dagegen: Reparieren sollte noch einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Das Vorhaben reiche dafür nicht aus.


(afl)



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KI-Bots als Täter-Software: Wenn Algorithmen Kindesmissbrauch simulieren


Die Versprechen Künstlicher Intelligenz klingen nach Fortschritt: effizientere Arbeitsabläufe, Hilfe bei der Kreation oder empathische digitale Assistenten. Doch abseits der bekannten Pfade von ChatGPT & Co. hat sich eine Schattenwelt etabliert, in der generative Sprachmodelle für besonders verstörende Zwecke missbraucht werden: Eine Recherche der Süddeutschen Zeitung wirft ein Schlaglicht auf Plattformen, auf denen KI-generierte Kinder-Charaktere gezielt erstellt werden, um virtuelle Missbrauchsszenarien zu simulieren.

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Ein Beispiel, auf das die Reporter gestoßen sind, ist die Figur „Karin“. Dabei handelt es sich um ein fiktives 13-jähriges, obdachloses Mädchen, dessen Profil anhand vieler Details auf Hilflosigkeit und sexuelle Verfügbarkeit programmiert wurde.

Dieses Phänomen ist laut dem Bericht kein Nischenprodukt des Darknets. Vielmehr findet es auf frei zugänglichen Diensten für KI-Charaktere wie Chub AI statt. Dort sind keine technischen Hürden oder Altersprüfungen vorgeschaltet, was den Zugang zu solchen Inhalten sehr einfach macht. Die Interaktion mit den Bots folgt einer perfiden Logik: Die KI ist darauf trainiert, dem Nutzer zu gefallen und das Gespräch aktiv in Richtung sexualisierter Gewalt zu lenken. Allein mit dem Charakter „Karin“ wurden bereits fast 17.000 Chats geführt. Die Community findet das offenbar gut, worauf eine erschreckend hohe Zahl an positiven Bewertungen hindeutet.

Hinter solchen Angeboten steht offenbar ein Geschäftsmodell, bei dem Gewalt an Kindern schon ins Design eingebaut ist. Chub AI & Co. setzen auf nutzergenerierte Inhalte: Je mehr Charaktere erstellt werden, desto höher steigen die Interaktionsraten, die Datenmengen und die Reichweite. Die Betreiber bieten die Werkzeuge an, die Nutzer liefern die Inhalte. Das System unterstützt dabei sogar die gezielte Suche nach Missbrauchsdarstellungen durch eindeute Schlagworte, welche sexualisierte Gewalt gegen Kinder beschreiben.

Wettbewerber wie Character AI versuchen, durch Inhaltsfilter und Moderation gegenzusteuern. Sie wollen nicht anonym agieren und ihre Marke schützen. Auf Plattformen wie Chub AI bleibt die Kontrolle dagegen oft eine Sisyphusarbeit. Einmal gelöschte Bots tauchen durch Forks – das Kopieren und Abändern bestehender Charaktere – innerhalb kurzer Zeit in mehrfacher Ausführung wieder auf. Das führt dazu, dass Aufsichtsbehörden etwa in Australien solche Services als hohes Risiko für Kinder einstufen.

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Die Dringlichkeit des Problems unterstreichen aktuelle Zahlen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). Ihr Jahresbericht 2025 verzeichnete mit 28.598 Meldungen die zweithöchste Anzahl an Hinweisen seit Gründung der Beschwerdestelle. Dabei hat sich die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) mit 58 Prozent der begründeten Fälle zur größten Kategorie entwickelt. Ein signifikanter Teil dieser Meldungen – rund 19 Prozent – entfällt mittlerweile auf virtuelle Darbietungen. Dabei nehmen KI-generierte Inhalte stetig zu.

Laut FSM verschwimmen hier die Grenzen zwischen Realität und Fiktion, was den Jugendschutz vor völlig neue Herausforderungen stelle. Dennoch bleibe die rechtliche Einordnung in Deutschland unmissverständlich: Auch virtuelle, mittels KI erstellte Darstellungen seien unzulässig und strafbar.

Die rechtliche Einordnung dieser virtuellen Gewalt gestaltet sich dennoch komplex. Das Bundeskriminalamt (BKA) stellt zwar klar, dass es für die strafrechtliche Bewertung in Deutschland unerheblich sei, ob es sich um reale oder KI-generierte Darstellungen handele. Beide würden vom Begriff der Kinderpornografie erfasst. Doch es gibt Unterschiede in der Handhabung von Bild- und Textmaterial. Während der Besitz von missbräuchlichen Bildern strafbar ist, gilt dies für rein textbasierte Beschreibungen („Fiktivpornographie“) bisher nicht. Hier ist nur das öffentliche Zugänglichmachen oder Verbreiten sanktioniert.

Eine Gesetzesverschärfung ist auf dem Weg. Bis Juni 2027 muss Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen, die das Erstellen und Verbreiten KI-generierter sexualisierter Inhalte explizit unter Strafe stellt. Ferner einigten sich die EU-Gesetzgeber vor wenigen Tagen auf ein Verbot von KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes produzieren („Nudifier-Apps“). Ob diese Vorgaben auch rein fiktive Text-Charaktere wie „Karin“ voll erfassen, ist noch unklar.

Auf Anfragen reagieren Betreiber oft ausweichend oder mit regionalen Zugriffssperren, wie sie Chub AI im Fall von „Karin“ nach der journalistischen Konfrontation für Deutschland umgesetzt hat. In anderen Ländern bleibt der Zugriff auf solche Bots weiterhin bestehen, da die globalen Plattformen oft unter unklarem Firmensitz oder US-Recht agieren. So geht der Wettlauf zwischen den Möglichkeiten der KI-Entwicklung und der staatlichen Fähigkeit, wirksame Leitplanken gegen digitalen Missbrauch einzuziehen, vorerst weiter.


(nen)



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iX-Workshop: Cloud Security Masterclass – Angriff und Verteidigung in AWS


Häufig sind es Fehlkonfigurationen, die Angreifern den Zugriff auf Cloud-Umgebungen wie Amazon Web Services (AWS) erleichtern. Entwicklungsfehler, unzureichende Härtung sowie Standardeinstellungen, die eher auf Funktionalität als auf Sicherheit ausgelegt sind, erhöhen das Risiko, dass Anwendungen, Ressourcen und Identitäten kompromittiert werden.

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In dem Workshop Angriffe auf und Absicherung von Amazon Web Services (AWS) lernen Sie typische Angriffstechniken in Cloud-Umgebungen kennen und verstehen, wie Angreifer vorgehen, um AWS-Identitäten und -Ressourcen zu kompromittieren. Darauf aufbauend erfahren Sie, mit welchen Sicherheitsmaßnahmen Sie Ihre AWS-Umgebung gezielt härten und potenzielle Angriffe frühzeitig erkennen und abwehren können.

Im Fokus stehen dabei reale Angriffsszenarien und passende Gegenmaßnahmen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit Methoden zur unautorisierten Informationsbeschaffung, der initialen Kompromittierung von AWS-Identitäten sowie der Privilegieneskalation innerhalb von Cloud-Umgebungen. Zudem lernen Sie, Angriffspfade zwischen lokalen IT-Umgebungen und der AWS-Cloud zu analysieren und sicherheitsrelevante Zusammenhänge zu verstehen.

Beim Aufspüren von Fehlkonfigurationen erfahren Sie, wie Sie diese gezielt beheben und zentrale Sicherheitsfunktionen in AWS aktiv aktivieren und korrekt einsetzen. Sie lernen den praktischen Umgang mit CloudTrail, CloudWatch und GuardDuty, um Sicherheitsereignisse zu analysieren, zu bewerten und auf Vorfälle angemessen zu reagieren.

Sie profitieren von der direkten Anleitung durch Ihren Trainer Frank Ully, erfahrenem Pentester und Principal Consultant Cybersecurity bei der Corporate Trust Business Risk & Crisis Management GmbH in München.

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Er verfügt über umfangreiche Erfahrung aus realen Sicherheitsanalysen und Penetrationstests in Cloud-Umgebungen und zeigt im Workshop, wie Angriffe in AWS tatsächlich ablaufen, welche Fehlkonfigurationen besonders kritisch sind und wie sich diese in der Praxis wirksam absichern lassen.

Der Workshop richtet sich an Administratoren, IT-Sicherheitsverantwortliche und Security-Fachleute, die AWS-Umgebungen sicher betreiben und sich intensiv mit Angriffsszenarien und Schutzmaßnahmen in der Cloud auseinandersetzen möchten.


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(ilk)



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Opel entwickelt E-SUV mit chinesischem Hersteller Leapmotor


Opel entwickelt zusammen mit dem chinesischen Autohersteller Leapmotor ein Kompakt-SUV, das ausschließlich mit batterieelektrischem Antrieb auf den Markt kommen soll. Die Entwicklung habe bereits begonnen und soll zu einem Produktionsbeginn im Sommer 2028 führen, heißt es in einer Mitteilung von Opel. Gebaut werden soll das Auto im Stellantis-Werk im spanischen Saragossa, wo bereits seit Jahrzehnten der Opel Corsa vom Band läuft. Laut Medienberichten will Leapmotor dort noch in diesem Sommer die Produktion des eigenen SUV B10 beginnen, der mit einer Länge von 4,52 Metern in derselben Klasse antritt wie der geplante neue Opel.

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„Damit plant Opel einen weiteren wichtigen Schritt bei der Entwicklung hochmoderner und erschwinglicher Elektrofahrzeuge für unsere Kunden“, erklärt Huettl. Die Chinesen seien für den Antrieb, die Batterie sowie für die komplette Elektro- und Digitalarchitektur zuständig. In Rüsselsheim sollen sich die Ingenieure zusätzlich zum Design um sämtliche Autoteile kümmern, mit denen die Kunden direkt in Kontakt kommen. Hier geht es beispielsweise um Fahrwerk, Sitze und Licht.

Aktuelle Opel-SUV im Test

Erst vor wenigen Wochen hatte Stellantis eine weitere Reduzierung der Entwicklungsmannschaft in Rüsselsheim angekündigt. Von derzeit rund 1650 Ingenieuren sollen künftig noch 1000 an der Entwicklung von Opel-Modellen sowie verschiedenen Themenfeldern für den Gesamtkonzern arbeiten. Pläne für eine Batteriezellen-Fabrik am Opel-Standort Kaiserslautern wurden aufgegeben. Bei der Übernahme durch PSA im Jahr 2017 waren bei Opel noch rund 7000 Entwickler beschäftigt. PSA ist dann zusammen mit Fiat-Chrysler im multinationalen Stellantis-Konzern aufgegangen. Zudem gehören heute unter anderem Fiat, Jeep, Peugeot, Citroën und auch Opel.

Stellantis hält einen Minderheitsanteil von 21 Prozent an Leapmotor und hat mit dem chinesischen Elektroautobauer das Vertriebsunternehmen Leapmotor International gegründet. Auch andere chinesische Hersteller drängen nach Europa: SAIC plant den Bau einer Elektroautofabrik in Spanien, um EU-Einfuhrzölle zu umgehen.

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Verantwortlich für die rund 150 Verkaufsstellen von Leapmotor auf dem deutschen Markt ist Huettl, der neben Opel auch die deutsche Stellantis-Landesgesellschaft leitet. Mit der China-Kooperation nimmt Opel im Konzern eine Pionier-Rolle ein. Vorteile könnten sich beispielsweise im Einkauf und beim Tempo der Umsetzung ergeben. Konkrete Kooperationspläne für weitere Modelle auch anderer Stellantis-Marken wurden nicht genannt.

Derzeit versieht Opel seine SUV-Modelle sowohl mit Verbrennungsmotoren als auch mit E-Antrieben. In Mokka, Frontera und Grandland hat der Kunde aktuell die Wahl. Vom Vorhaben, ab 2028 in Europa nur noch batterieelektrische Antriebe zu verkaufen, ist Opel wieder abgerückt. Das neue SUV soll dagegen ausschließlich mit E-Antrieb angeboten werden.

Mehr zur Marke Opel


(mfz)



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