Künstliche Intelligenz
Fixen statt schrotten: Bundesregierung bringt „Recht auf Reparatur“ auf den Weg
Die Bundesregierung will Schluss machen mit einer vernetzten Gerätewelt, in der das Smartphone bei einem Displaybruch oft direkt zum Elektroschrott wandert und die Waschmaschine nach dem ersten Lagerschaden als Totalausfall gilt. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren auf den Weg gebracht. Er soll eine weitreichende EU-Richtlinie, bei der Deutschland eher bremste, in hiesiges Recht überführen und geht nun in den Bundestag und den Bundesrat.
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Ziel ist es, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Hersteller werden damit erstmals in die Pflicht genommen, ihre Produkte über viele Jahre hinweg instand zu setzen, anstatt Verbraucher zum Neukauf zu drängen.
Herzstück der geplanten Neuregelung ist eine Reparaturverpflichtung für Hersteller bestimmter technischer Produktgruppen wie Smartphones, Tablets, Geschirrspüler und Kühlschränke. Die Fristen sind beachtlich: Für große weiße Ware wie Waschmaschinen oder Trockner ist eine Reparaturpflicht von mindestens zehn Jahren vorgesehen. Smartphones müssen mindestens sieben Jahre lang reparierbar bleiben. Entscheidend ist, dass diese Zeiträume erst in dem Moment zu laufen beginnen, in dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Hersteller können sich dieser Pflicht künftig nur entziehen, wenn eine Reparatur faktisch unmöglich ist.
Ersatzteile zu fairen Preisen und Software-Offenheit
Die Bundesregierung will die Hürden für eine Instandsetzung senken und deshalb vorschreiben, dass Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen angeboten werden. Hohe Kostenvoranschläge, die Verbraucher gezielt vom Reparieren abschrecken könnten, sollen der Vergangenheit angehören. Zudem sieht der Entwurf ein Verbot für softwareseitige Sperren oder technische Schutzmaßnahmen vor, die eine Reparatur behindern. Das gilt ausdrücklich auch für unabhängige Werkstätten oder die Nutzung von kompatiblen Ersatzteilen sowie 3D-Druck-Komponenten, sofern keine zwingenden Sicherheitsgründe dagegensprechen.
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Auch im klassischen Gewährleistungsrecht soll es Änderungen geben, um den Trend zum schnellen Austausch zu stoppen. Bisher entscheiden sich viele Kunden bei einem Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre lieber für ein Neugerät, da die Reparatur oft Zeit kostet. Hier will die Regierung einen handfesten Anreiz schaffen: Wer sich im Falle eines Mangels für eine Instandsetzung statt für eine Neulieferung entscheidet, profitiert von einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Die ursprüngliche Zeitspanne von zwei Jahren wächst damit auf drei Jahre an, was das Vertrauen in die Langlebigkeit reparierter Waren stärken soll.
Reparierbarkeit als Qualitätsmerkmal
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Ferner wird dem Plan nach die Reparierbarkeit selbst zum rechtlich relevanten Qualitätsmerkmal erhoben. Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl dies bei einer Ware dieser Art üblicherweise erwartet werden kann, liegt künftig ein Sachmangel vor. Dies soll Kunden eine zusätzliche rechtliche Handhabe gegenüber den Verkäufern geben. Um die Transparenz zu erhöhen, wird zudem ein freiwilliges europäisches Informationsformular eingeführt. Betriebe, die dieses nutzen, müssen darin verbindliche Angaben zu Preis und Dauer der Reparatur machen, an die sie 30 Tage lang gebunden sind.
Die neuen Vorgaben sollen spätestens bis zum 31. Juli 2026 vollständig in Kraft treten. Für die Industrie bedeutet das eine Umstellung: Sie muss nicht nur Ersatzteillager vorhalten, sondern auch die notwendige Service-Infrastruktur ausbauen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstrich: Reparieren müsse leichter und attraktiver werden, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. Mit der 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben gehe Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Reparaturgesellschaft. Verbraucherschützer forderten angesichts des vorherigen Referentenentwurfs dagegen: Reparieren sollte noch einfacher, schneller und bezahlbarer werden. Das Vorhaben reiche dafür nicht aus.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Astronomie: Galaxien im Bullet-Cluster doch kein Beweis für Dunkle Materie?
Ein immer wieder als Beweis für die Existenz von Dunkler Materie herangezogener Galaxienhaufen ist auch „besonders gut“ mit einem alternativen Modell vereinbar, das gänzlich ohne die weiterhin nicht experimentell nachgewiesene Materieform auskommt. Das meint zumindest eine internationale Forschungsgruppe um Pavel Kroupa von der Universität Bonn, der seit Jahren für die alternative Theorie wirbt. Die nennt sich „Modifizierte Newton’sche Dynamik“ oder MOND und gilt laut der Forschungsgruppe „bislang als Außenseiter-Theorie“. Das sei größtenteils der Fall, weil man davon ausgegangen ist, dass sie die Beobachtungen im sogenannten Bullet-Cluster nicht erklären könne. Das sei aber gar nicht der Fall, sagt die Gruppe nun.
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Bislang nicht ohne Dunkle Materie zu erklären
Als Bullet-Cluster 1E 0657-558 werden zwei Galaxienhaufen bezeichnet, die einander mit einer vergleichsweise hohen Relativgeschwindigkeit durchstoßen haben. Zwischen den Galaxien ist sehr viel Platz, daher sind deren Sterne dabei einfach aneinander vorbeigeflogen. Doch das heiße Gas zwischen den Galaxien hat sich extrem aufgeheizt und ist gewissermaßen in der Mitte zwischen den Galaxienhaufen stecken geblieben. Dessen Röntgenstrahlung verrät seine Ausdehnung, Dichte und damit Masse. Die Galaxien der beiden Haufen kommen zusammen auf etwa 1,5 Billionen Sonnenmassen an leuchtender Sternmaterie, während es bei dem Gas mehr als 20 Billionen Sonnenmassen sind.
Wegen dieser ungleichen Verteilung sollte man meinen, dass das Licht von dahinter liegenden Objekten primär um das Zentrum gebogen werden sollte. Beobachtungen mit dem Weltraumteleskop Hubble haben aber ergeben, dass das nicht der Fall ist. Stattdessen konzentriert sich diese Ablenkung auf die Zentren der beiden Galaxienhaufen. Dort muss sich also wesentlich mehr Materie verstecken als in den Gaswolken – und als wir sehen können. Was immer es ist, es hat sich mit den Sternen bewegt und ist nicht wie das Gas kollidiert und stecken geblieben. In der Forschung ist man sich weitgehend einig, dass wir hier die Spuren von Dunkler Materie vor uns haben. Alternative Modelle müssen die Beobachtungen deshalb anders erklären können.
Das Forschungsteam um Kroupa hat für seine Arbeit Daten des Weltraumteleskops James Webb ausgewertet. Damit habe man die Zahl der Sterne in beiden Haufen genauer und besser berechnen können. Zudem sei bereits bekannt, dass es dort sehr viele schwere Elemente wie Eisen und Sauerstoff gebe. Sie entstehen in massereichen Sternen, die an ihrem Lebensende zu Neutronensternen oder Schwarzen Löchern kollabieren, erklärt das Team. Beide sind für uns ebenfalls unsichtbar und zusammen mit der neu berechneten Sternenmasse könnten sie den beobachteten Gravitationslinseneffekt ganz ohne Dunkle Materie erklären – wenn man das MOND-Modell zugrunde legt. Aber auch sonst müsse die Annahme für die dort vorhandene Dunkle Materie deutlich nach unten korrigiert werden.
Immer wieder rätselhafte Funde
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Dunkle Materie soll eigentlich die gemessenen Bewegungen von Galaxien und Galaxienhaufen erklären. In der Wissenschaft geht man davon aus, dass es im Kosmos deutlich mehr Dunkle Materie als Standardmaterie gibt. Ihre Existenz gilt in der Forschung genauso als akzeptiert wie jene der nicht weniger rätselhaften Dunklen Energie, weil beide grundlegende Fragen beantworten. Trotzdem werden auch alternative Erklärungsversuche vorgebracht und es gibt astronomische Beobachtungen, die nicht zur Dunklen Materie passen wollen. So wurde erst vor Kurzem eine dritte Galaxie ganz ohne Dunkle Materie entdeckt. Die Studie von Kroupas Team ist jetzt im Fachmagazin Physical Review D erschienen.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Elektronische Patientenakte: Debatte über Ausbau und KI-Nutzung
Ging es bei der elektronischen Patientenakte zunächst nur darum, ob die Infrastruktur überhaupt funktioniert, standen auf einem parlamentarischen Abend der E-Rezept-Enthusiasten nun die nächsten Ausbaustufen im Mittelpunkt. Zur Eröffnung machte die stellvertretende Vereinsvorsitzende Ruth Philipp deutlich, dass die ePA inzwischen mehr sein solle als ein Dokumentenspeicher.
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„Am Ende setzt sich nicht die beste Technologie durch, sondern diejenige, die eben auch angenommen wird von den Leistungserbringern und von den Nutzern“, zitierte Philipp Gesundheitsministerin Nina Warken. „Dann soll es in der ePA eben nicht nur einen digitalen Aktenschrank geben, sondern eben auch einen Versorgungseinstieg.“ Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei lobte den bisherigen Rollout: „Wir haben mittlerweile knapp 130 Millionen hochgeladene Dokumente, die mittlerweile in der ePA verfügbar sind.“ Als nächste Ausbaustufen nannte Adjei strukturierte Gesundheitsdaten, Volltextsuche sowie Push-Benachrichtigungen in den Apps der Krankenkassen.
Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums soll die ePA künftig zunehmend zum digitalen Einstiegspunkt in die Versorgung werden. Philipp Müller, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, skizzierte dazu erneut das bereits viel diskutierte Konzept einer digitalen Ersteinschätzung mit anschließender Terminvermittlung und telemedizinischer Versorgung.
Was ist mit Oma Erna?
Für Matthias Mieves (SPD) entscheide sich der Erfolg der elektronischen Patientenakte zunächst nicht daran, wie viele Versicherte täglich ihre App öffnen. Das erklärte Ziel des BMG ist, dass sie 20 Millionen Menschen bis 2030 aktiv nutzen. Wichtig sei vor allem, dass Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsalltag bessere Informationen erhielten. „Ich werde öfter gefragt: Wie sieht es denn mit der Oma Erna aus, die 80 Jahre alt ist? Kapiert die das überhaupt? Und dann sage ich immer: Die 80-Jährige kapiert das total. Die sagt mir zwar: ‚Ich habe selbst gar kein Smartphone, und ich will auch gar keins. Aber wenn ich mir sicher sein kann, dass meine Hausärztin die ePA zur Verfügung hat und dann bessere Daten zu dem hat, was mir vielleicht ein anderer Arzt verschrieben hat oder was im Krankenhaus gemacht wurde, dann hat die doch ein viel besseres Bild von mir und kann mich viel besser behandeln.‘“
Mieves führte als Beispiel Schweden und Dänemark an, wo zunächst ausschließlich Leistungserbringer mit der ePA arbeiteten. Daher sollte die ePA erstmal „hervorragend“ für diejenigen funktionieren, die im Gesundheitswesen arbeiten. „Egal, ob das in der Apotheke, der Arztpraxis oder der Klinik ist. Denn wenn die ePA für diese Menschen einen Mehrwert bringt, dann werden sie die positiven Multiplikatoren sein.“
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Vernunft laut Mieves Grund für wenig ePA-Widersprüche
Positiv bewertete Mieves zugleich die geringe Zahl der Widersprüche gegen die automatisch angelegte ePA. Für ihn sei das ein Zeichen, „dass die allermeisten Menschen in Deutschland den Mehrwert der ePA erkennen und dass sie im Übrigen auch vernünftig sind“. Experten sehen als Grund für die niedrige Zahl der Widersprüche jedoch mangelnde Information der Betroffenen. „Wir brauchen Anwendungsfelder, von denen auch Menschen profitieren, die nicht krank sind“, sagte Mieves.
Im Wettlauf mit proprietären Systemen
Deutlich kritischere Worte kamen vom Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen. Zwar sei das E-Rezept eine „Erfolgsgeschichte“, bei der elektronischen Patientenakte sehe die Lage jedoch anders aus. „Wir sind gar nicht so sehr in einem politischen Wettstreit, sondern vor allem in einem brutalen Wettlauf mit proprietären Systemen.“ Als Beispiele nannte Dahmen große KI-Sprachmodelle. „Bevor eine Charité, die EPIC einführt, mit MyChart eine Patientenanwendung hat, wo die Patienten einfach sagen: Vergiss die ePA, wir machen das alles darüber.“
Besonders kritisch sieht Dahmen die Situation aus seiner eigenen praktischen Tätigkeit als Notfallmediziner. Während der Fernzugriff inzwischen vollständig digital arbeitete, fehle der Zugriff auf die elektronische Patientenakte, was sich mit der Notfallreform jedoch ändern soll.
Architekturentscheidungen selbstkritisch bewerten
Rückblickend müsse man zudem einige damalige Architekturentscheidungen heute selbstkritisch bewerten. „Das ist keine Verantwortung der aktuellen Bundesregierung. Daran waren wir, auch ich in der alten Bundesregierung, ja ganz maßgeblich mit beteiligt.“
Ein weiteres Problem sieht der Grünen-Politiker in der starken Orientierung der bisherigen ePA an ambulanten Abläufen. „Die bisherige Architektur der ePA ist sehr stark einerseits aus Krankenkassensicht gedacht und andererseits aus dem ambulanten Bereich.“ Außerdem habe er die Sorge vor einer „Welt der Parallelsysteme […], wo eben aus KIS- und PVS-Systemen direkte Tunnel gebaut werden, mit dem Versprechen nach strukturierten, vollständigen Daten. […] Und dann gibt es dann auch diese ePA für den Patienten, da kann der sich dann in dieser Dropbox sozusagen das eine oder andere auch selbst anschauen. Aber wir Versorger organisieren das eben auf anderem Wege.“
Gematik: „Wir sprechen über ein Transformationsprojekt“
Gematik-Geschäftsführerin Adjei widersprach der Einschätzung nicht grundsätzlich, warb jedoch für mehr Geduld bei der Bewertung des bisherigen Rollouts. „Wir haben jetzt lange nicht so viel machen können aufgrund der Voraussetzungen. Wir haben im letzten Jahr angefangen, den bundesweiten Rollout zu starten. Das ist ein gutes halbes Jahr. Und das ist der Anfang.“
Aus ihrer Sicht werde häufig unterschätzt, wie komplex die Digitalisierung des Gesundheitswesens tatsächlich sei. „Wir sprechen hier nicht über eine App oder ein Produkt, sondern über ein Transformationsprojekt im deutschen Gesundheitswesen.“ Der Rollout müsse Schritt für Schritt erfolgen. „Wir haben jetzt erstmal geschaut: Hält das System überhaupt die Last aus?“
Mit der flächendeckenden Nutzung steigen laut Adjei auch die Anforderungen an die technische Verfügbarkeit. Beim E-Rezept sei eine Stabilität von 99 Prozent am Ende nicht ausreichend. „Wenn ich Montagmorgen in der Apotheke stehe und mein E-Rezept sich nicht einlösen kann, dann habe ich keine gute Versorgung. Und deswegen ist das unser Anspruch, diese Verfügbarkeit entsprechend hochzubekommen.“ Hinzu komme die inzwischen intensiv genutzte Medikationsliste. „Wir kriegen ständig Briefe und Mails von Ärztinnen und Ärzten, die sagen: Vielen Dank, das hat ganz schön was verhindert.“ Aus ihrer Sicht werde die ePA nie fertig sein. „Wir werden nicht 2030 sagen: Jetzt haben wir den Haken dran.“
Cloud statt Konnektoren
Auf Kritik an der heutigen Infrastruktur reagierte Philipp Müller, Leiter der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen, mit einem Hinweis auf die laufenden Umbaupläne. „Wir haben jetzt am letzten Freitag in der Gesellschafterversammlung der Gematik den Grundsatzbeschluss getroffen, dass wir perspektivisch zukünftig in die Cloud-Infrastruktur gehen wollen.“ Damit will sich die Telematikinfrastruktur (TI) schrittweise von den bisherigen Konnektoren lösen.
Die Entscheidung gehört zur Weiterentwicklung der TI zur TI 2.0. Die Gematik soll nun einen Fahrplan erarbeiten, um die heutige Konnektor-Infrastruktur schrittweise durch eine cloudbasierte Plattformarchitektur mit digitalen Identitäten und Zero-Trust-Sicherheitsmodell zu ersetzen.
Christian Klose von den E-Rezept-Enthusiasten sprach sich deutlich gegen einen kompletten Neubeginn aus. „Wir müssen endlich das Potenzial nutzen, das wir jetzt mit der Architektur der ePA 3.0 haben“, sagte der TI-Berater, der unter anderem Unterabteilungsleiter „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ beim Bundesgesundheitsministerium war und danach bei IBM. „Wir sind gar nicht so schlecht, wie wir häufig tun“, sagte er. „Die Architektur der ePA 3.0 bietet die Möglichkeit, sicher in der vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung KI-Modelle umzusetzen“. Ein entscheidender Vorteil bestehe darin, dass weder Betreiber noch Krankenkassen Zugriff auf die eigentlichen Patientendaten erhielten.
Aus Sicht Kloses fehlen weniger technische Grundlagen als vielmehr konkrete Spezifikationen. Außerdem brauche es regulatorische Freiräume, um Innovationen unter realen Bedingungen zu erproben. „Es braucht Laborbedingungen, wo Dinge halt mal probiert werden können.“ Dabei kritisierte er auch die geringe Nutzung des umstrittenen § 25b. Dieser soll künftig weiter ausgebaut werden und ermöglicht Krankenkassen die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken auf Basis ihrer Abrechnungsdaten. „Wir haben das bei § 25b sehr häufig erlebt, dass Aufsichtsbehörden dann sehr, sehr restriktiv in der Umsetzung waren. Das hat dann dazu geführt, dass es kaum entsprechende Situationen gab.“
Hoffnung in EUDI-Wallet
Ein weiterer Diskussionspunkt war der Zugang der Versicherten zur ePA. Nach Auffassung Kloses seien die bisherigen Identifizierungsverfahren zu aufwendig. Die europäische EUDI-Wallet werde dieses Problem kurzfristig nicht lösen. Stattdessen sprach sich Klose dafür aus, bestehende Versorgungsstrukturen stärker zu nutzen. Eine Identitätsprüfung in Apotheken könne deutlich niedrigschwelliger erfolgen, da diese ihre Patienten bereits kennen. Als Vorbild verwies er auf Dänemark, wo Hausärzte diese Aufgabe übernehmen.
Müller zeigte sich optimistischer. Das Bundesgesundheitsministerium verbinde „eine stärkere Hoffnung mit der EUDI-Wallet“. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) werde derzeit geprüft, ob das Gesundheitswesen zu den ersten sogenannten Primary Use Cases der europäischen digitalen Identitätswallet gehören könne. Die Bundesregierung entwickelt die EUDI-Wallet als staatliche digitale Brieftasche, mit der sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise sicher verwalten können. „Wenn Sie Einfluss auf BfDI (Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit), BMI (Bundesministerium des Inneren) und BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) nehmen können, freuen wir uns“, sagte Müller.
Patienten besser informieren
In Zukunft sollen Versicherte besser über Angebote wie die ePA informiert werden. Adjei zufolge reicht die technische Einführung allein nicht: „70 Prozent aller Transformationsprojekte scheitern an der Kommunikation“. Deshalb investiere die Gematik inzwischen erheblich in Schulungen und Informationsangebote. „Wir haben große Remote-Veranstaltungen gemacht, mit 45.000 Teilnehmern. Wir haben 35.000 Informationspakete verschickt.“ Außerdem arbeite sie gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen an Informationskampagnen. Auch das Bundesgesundheitsministerium sieht Informationsarbeit als Daueraufgabe. Müller verwies auf Förderprogramme zur Stärkung der Digitalkompetenz. „Wir sehen, dass das ein zentrales Instrument dafür ist, die Akzeptanz zu steigern.“
Trotz der zahlreichen offenen Punkte wollten die Teilnehmer die bisherigen Fortschritte nicht kleinreden. Laut Mieves hat Deutschland innerhalb kurzer Zeit eine Infrastruktur geschaffen, die international durchaus Aufmerksamkeit erzeugt. „Wir sind spät gestartet, aber wir haben es in kürzester Zeit geschafft, eine Plattform zu etablieren, an der über 70 Millionen Menschen dranhängen.“ Auch die Zahl der angeschlossenen Einrichtungen sei inzwischen beachtlich. „Das hat weltweit kein anderes Land hinbekommen.“ Der ehemalige Gesundheitsminsiter Karl Lauterbach hatte in diesem Zusammenhang mehrfach von der „Gnade der späten Geburt gesprochen“.
Laut Adjei sei die ePA mit ihrer Struktur bereits KI-ready. Sie sprach sich dafür aus, keine parallelen KI-Systeme neben der ePA entstehen zu lassen. Ihrer Ansicht nach könnte eine gemeinsame Nutzung derselben KI-Auswertungen das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten verbessern. „Ich glaube, das wird sehr viel für Zusammenhalt und Vertrauen sorgen, weil aktuell haben wir eine Situation, da haben wir Arztpraxen, die sagen: Wer Dr. Chat gefragt hat, braucht gar nicht mehr reinkommen.“
(mack)
Künstliche Intelligenz
iOS-App-Entwickler in China reichen Beschwerde gegen Apple ein
48 chinesische Entwickler von iOS-Apps haben eine formelle Marktaufsichtsbeschwerde gegen Apple eingereicht. Sollten sie damit bei der State Administration for Market Regulation (SAMR) Erfolg haben, droht Apple ein Kartellverfahren. Die Entwickler fordern unter anderem günstigere Provisionen, die Öffnung für Drittanbieter-App-Vertrieb, In-App-Drittzahlungen sowie externe Zahlungslinks in ihrem Land. Sie beziehen sich auf Versprechen Apples, dass Entwickler in China nicht mehr bezahlen müssen als Entwickler in anderen Märkten.
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Einen solchen Dominoeffekt dürfte Apple längst befürchtet haben, nachdem Regulatoren und Behörden in der Europäischen Union, Japan und Brasilien erzwangen, dass Apple alternative App-Marktplätze und Zahlungsmethoden zulässt. Zuletzt öffnete Apple seinen App Store auch in Brasilien für alternative Marktplätze. Dies brachte auch das etablierte Preisgefüge ins Wanken. Apple begegnete dem mit einer veränderten Provisionsstruktur in China, die im März 2026 in Kraft trat. Sie senkte die Gebühren für In-App-Käufe und kostenpflichtige Apps von 30 auf 25 Prozent und die für Abo-Verlängerungen und kleine Entwickler von 15 auf 12 Prozent.
Entwickler fordern Angleichungsmechanismus
Den 48 Entwicklern geht das offenbar nicht weit genug. In dem offiziellen Beschwerdebrief, den Tian Junwei im chinesischen sozialen Messenger-Netzwerk WeChat veröffentlicht hat, wird Apple der Missbrauch seiner Marktdominanz vorgeworfen. Die Marktaufsicht soll Apple dazu verpflichten, sich an sein Versprechen zu halten. Und mehr noch: Die Entwickler fordern einen automatischen Angleichungsmechanismus. Wenn Apple in anderen Märkten Gebühren senkt oder Kanäle öffnet, solle dies am selben Tag auch in China gelten.
Für Apple, das zuletzt seine iPhone-Käufe in dem Wachstumsmarkt wieder erhöhen konnte, wäre die Regelung eine Hiobsbotschaft – würde sie doch die bisherige Strategie konterkarieren, für jeden regulierten Markt mit maßgeschneiderten Regelungen zu reagieren. Aus der Entwickler-Community ist hingegen immer wieder zu hören, dass einige genau das wertschätzen würden, wenn Apple zu einer global einheitlichen Vorgehensweise zurückkehrt. Das würde bedeuten, dass zum Beispiel alternative Marktplätze weltweit zur Verfügung stünden. Apple hat bei etlichen Gelegenheiten, zuletzt in Brasilien, zu verstehen gegeben, dass die Firma davon unter anderem aus Sicherheitsgründen gar nichts hält. Auch hätten alternative Marktplätze in der EU Apps auf das iPhone gebracht, die dort vorher undenkbar waren, etwa Porno-Apps.
Behörde für Apple riskanter als der Klageweg
Dass die Entwickler sich an die SAMR wenden, könnte für Apple zum Problem werden: Die Behörde kann Strukturmaßnahmen anordnen, ohne auf ein Klageverfahren angewiesen zu sein. Vor chinesischen Gerichten hatten Entwickler bei früheren Verfahren keinen Erfolg. Eine 2021 eingereichte Klage eines chinesischen Verbrauchers gegen Apples App-Store-Praktiken hat 2024 ein Shanghaier Gericht abgewiesen. China ist einer der größten Einzelmärkte Apples.
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(mki)
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