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Künstliche Intelligenz

Google: Medienwächter warnen vor KI-Zusammenfassungen


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Wo bei einer Internetsuche früher eine Liste von blau unterlegten Links den Weg zu verschiedenen Quellen ebnete, präsentieren Dienste wie Google und die spezialisierte KI-Suchmaschine Perplexity zunehmend fertig formulierte Zusammenfassungen („AI Overviews“). Doch was für Nutzer komfortabel erscheinen mag, alarmiert zunehmend die deutsche Medienaufsicht.

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Nach Informationen der Wochenzeitung Die Zeit haben die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bereits Mitte Januar offizielle Verwaltungsverfahren gegen die beiden Tech-Größen eingeleitet. Dabei handelt es sich um ein Novum. Dieser Aufschlag rückt die Frage ins Zentrum, ob und wie algorithmisch generierte Antworten die öffentliche Meinungsbildung manipulieren oder verengen könnten.

Im Kern der Untersuchung steht laut dem Bericht die Sorge um die mediale Vielfalt. Wenn Chatbots Informationen aus verschiedenen Quellen zu einem monolithischen Text verschmelzen, wird die Herkunft der Nachricht oft zur Nebensache. Immer mehr Nutzer informierten sich direkt über solche Zusammenfassungen.

Die Behörden wollen nun klären, wer die journalistische und rechtliche Verantwortung für diese KI-generierten Inhalte trägt. Besonders Perplexity steht hier unter Beobachtung, da das Unternehmen externe Webseiten eher als Fußnoten denn als eigenständige Ziele behandelt. Doch auch Google drängt mit seinen KI-Übersichten in diesen Markt. Auf Smartphones nehmen diese Zusammenfassungen oft den gesamten sichtbaren Bereich ein und verdrängen die klassischen Suchtreffer in den unteren, kaum noch beachteten Bereich.

Dieser Trend befeuert die Angst vor dem „Zero-Click-Szenario“: Wenn die KI die Antwort bereits mundgerecht serviert, entfällt für den Nutzer die Notwendigkeit, auf die Webseite des Urhebers zu klicken. Erste Studien deuten auf massive Reichweitenverluste für Verlage und Informationsanbieter hin.

Google bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen den neuen AI Overviews und sinkenden Klickzahlen. Doch der Druck verschärft sich von juristischer Seite. Das Landgericht Frankfurt hat erst kürzlich in einer Entscheidung klargestellt, dass fehlerhafte KI-Angaben nicht einfach als technisches Versehen abgetan werden können. Wenn eine KI falsche Informationen über Unternehmen verbreitet, kann dies als wettbewerbswidrige Behinderung gewertet werden. Damit erhalten betroffene Firmen ein scharfes Schwert aus dem Kartellrecht, um mittels Unterlassungsansprüchen gegen die „Halluzinationen“ der algorithmischen Systeme vorzugehen.

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Die rechtliche Basis für das Vorgehen der Medienanstalten bildet unter anderem der Digital Services Act (DSA) der EU. Er verpflichtet große Plattformen dazu, systemische Risiken für die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus vorab zu prüfen und zu minimieren. Google und Perplexity haben nun zunächst einige Wochen Zeit, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dabei zeichnet sich bereits ein Kompetenzgerangel ab: Google stellt die Zuständigkeit der deutschen Medienwächter grundsätzlich infrage und verweist auf die EU-Kommission sowie die irische Datenschutzaufsicht als primäre Ansprechpartner. Die EU-Kommissionermittelt aktuell selbst, ob Googles KI Fremdinhalte geklaut hat.

Schon im Oktober monierten die Landesmedienanstalten gemeinsam auf Basis eines Gutachtens: „KI-basierte Suchantworten schaffen neue Inhalte und verdrängen etablierte Informationsquellen.“ Das habe „weitreichende Folgen für die Sichtbarkeit journalistischer Angebote, die Refinanzierung von Medien und die Vielfalt der online zugänglichen Informationen“. Traffic-Verluste für Verleger und Sender bedrohten die Refinanzierung der Inhaltsproduktion, „die für eine vielfältige Informationslandschaft unerlässlich ist“.

Ob sich die deutschen Regulierer mit ihrem Vorstoß durchsetzen können, hängt vor allem davon ab, wie eng das Zusammenspiel zwischen nationalem Medien- und europäischem Plattformrecht künftig interpretiert wird. Der Freibrief für KI-Experimente auf Kosten der Publisher ist jedenfalls unter Beschuss geraten. Die Verfahren markieren den Beginn einer Debatte darüber, ob Suchmaschinen lediglich neutrale Vermittler bleiben müssen oder ob sie durch die Erstellung eigener Inhalte zu einer neuen Form von Super-Redaktionen werden, die einer strengeren Aufsicht unterliegen.


(dahe)



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Altersgrenze für Social-Media: EU-Staaten wollen Regulierungen vorantreiben


Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen eine Altersgrenze für Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram und Co. weiter vorantreiben. Für den Jugendschutz sei ein digitales Mindestalter beim Zugang zu sozialen Medien entscheidend, heißt es in den Abschlusserklärungen nach dem EU-Gipfel in Brüssel.

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Dabei müssten allerdings die Privatsphäre und die nationalen Zuständigkeiten geachtet werden. Die Mitgliedsländer fordern die EU-Kommission auf, das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) und die dazugehörigen Leitlinien für den Schutz Minderjähriger durchzusetzen. In Brüssel gelten besonders Letztere als wahrscheinlichster Weg, eine effektive Altersgrenze für Plattformen einzuführen.

Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Entgegen mancher Vorschläge, die derzeit in der Bundesrepublik diskutiert werden, dürften Deutschland und andere Mitgliedsländer den großen Plattformen allein also gar keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden.

Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben.

Zudem bekräftigen die EU-Staaten, dass zum Jugendschutz KI-Systemen explizit verboten sein soll, intime Bilder ohne Zustimmung der Betroffenen oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu erstellen.

Elon Musks Online-Plattform X war Ende 2025 in die Kritik geraten, weil zunächst alle Nutzerinnen und Nutzer den KI-Chatbot Grok dort auffordern konnten, gepostete Bilder zu sexualisieren. Immer wieder befahlen Menschen der KI etwa, Fotos zu manipulieren und Frauen in Bikinis zu kleiden.

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(mho)



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Xiaomi SU7 Facelift: Viel Feinarbeit im Detail


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Xiaomi dürfte vielen eher als Anbieter von Smartphones als von Autos bekannt sein. Doch der Konzern beschäftigt sich seit Jahren auch mit Elektroautos. Die Limousine SU7 hat bei den Fahrleistungen nur sehr wenig Konkurrenz und ist in der Lage, extrem schnell zu laden. Nun gab es eine Modellpflege, die das Auto in einigen Punkten nochmals verbessert hat. Noch gibt es keinen Export aus China, doch das könnte sich durchaus ändern.

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Mit rund 5 m ist der SU7 etwa so lang wie ein BMW i5. Mit der aktuellen Modellpflege hat Xiaomi viel Feinarbeit im Detail geleistet. Die Sitze sollen bequemer sein als bisher. Heizung und Belüftung der Sessel sind jetzt Standard, ebenso eine in der Länge verstellbare Sitzfläche. Verbessert haben will Xiaomi die Dämmung: Die großzügige Verglasung schütze jetzt wirksamer vor einer Aufheizung des Innenraums, außerdem soll es bis zu 4 dB/(A) leiser sein als bisher, schreibt der Hersteller. Die umlaufende Ambientebeleuchtung sei mit 3,636 m die längste in seiner Klasse. Ein Chapeau an die Produktargumentation – auf die Idee, in dieser Hinsicht einen Wettbewerb auszurufen, kam die Konkurrenz meines Wissens bislang noch nicht.


Xiaomi SU7

Xiaomi SU7

Xiaomi verbaut einen Chip mit 700 Tops Rechenleistung.

(Bild: Xiaomi)

Schon bisher war der SU7 eines der schnellsten Elektroautos auf dem Markt. Xiaomi verspricht 265 km/h in der Spitze, was in China bestenfalls auf Rennstrecken eine Rolle spielt, und eine Zeit von 3,1 Sekunden im Standardsprint. Da die Limousine nur in China angeboten wird, sind auch die Verbrauchs- und Reichweitenangaben nur im chinesischen Messverfahren CLTC verfügbar. Bis auf die Reichweite macht Xiaomi nur eine Angabe zum kombinierten Verbrauch im CLTC von 11,7 kWh/100 km. Umgerechnet auf den WLTP wären das rund 14,3 kWh. Auch die Reichweite haben wir zur besseren Vergleichbarkeit noch einmal aufgeschlüsselt:

Standard Pro Max
Reichweite CLTC in km 720 902 835
Reichweite WLTP in km 590 740 685
Systemleistung in kW 288 288 508
Batterie in kWh 73 96,3 101,7
0 auf 80 Prozent SoC in min 20 21 12
Spitze in km/h 240 240 265
0 auf 100 km/h in s 5,3 5,7 3,1

Unverändert werden drei Batterien angeboten, die unterschiedlich flink laden können. Laut der chinesischen Webseite nutzen die beiden kleinen Batterien eine Spannungsebene von 752 Volt. Im Spitzenmodell sind es 897 Volt. Dort können, so verspricht es Xiaomi, in 15 Minuten 670 km CLTC-Reichweite nachgeladen werden. In 15 Minuten sei im Topmodell das Fenster zwischen 10 und 80 Prozent geschlossen. Das ergibt in diesem Bereich eine durchschnittliche Ladeleistung von rund 355 kW. Sollte Xiaomi also auf die Idee kommen, die Limousine doch irgendwann zu exportieren, wäre sie zumindest in dieser Hinsicht absolut konkurrenzfähig.

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Xiaomi SU7

Xiaomi SU7

An einen Export des SU7 denkt Xiaomi derzeit noch nicht.

(Bild: Xiaomi)

Mehr zu Autoherstellern aus China


(mfz)



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„No Palantir in the NHS“: Wachsende Kritik am Einsatz von Palantir in England


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Das englische Gesundheitswesen steht zunehmend aufgrund seiner Digitalstrategie mit Palantir in der Kritik. Ein aktueller Bericht der Gesundheitsorganisation Medact warnt vor den Risiken einer wachsenden Abhängigkeit von dem US-Datenanalyse-Unternehmen, das bereits weltweit in sensiblen Bereichen wie der US-Einwanderungsbehörde ICE eingesetzt wird. Da der Vertrag mit dem NHS England Anfang 2027 ausläuft, fordert unter anderem Amnesty International dessen vollständige Kündigung.

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Medact hebt hervor, dass die Federated Data Platform (FDP) potenziell ausgenutzt werden könnte – etwa zur staatlichen Überwachung oder zur Durchsetzung restriktiver Migrationspolitik. Eine künftige Regierung – insbesondere unter Führung der rechtspopulistischen Reform UK, die laut BBC ein britisches ICE-Pendant plant, – könnte Medact zufolge eine Verknüpfung der Software mit anderen Palantir-Produkten ausnutzen. So sieht die Organisation eine Gefahr darin, dass „Daten per Drag & Drop“ ausgetauscht und Gesundheits-, Finanz- und Polizeidaten zusammengeführt werden könnten.

„Wir befürchten, dass eine gegenwärtige oder zukünftige Regierung die in der FDP gespeicherten Daten missbrauchen könnte, indem sie die Interoperabilität von Foundry und dessen Fähigkeit, auf andere Regierungsdatensätze zuzugreifen, ausnutzt“, so Medact. Palantir weist die Vorwürfe gegenüber The Guardian zurück. Es habe keine Intention, die Daten so zu nutzen, wie Medact beschreibt. „Ein solches Vorgehen wäre illegal und würde gegen den Vertrag verstoßen“.

Medact kritisiert auch die kontroversen Aussagen der Palantir-Gründer. Peter Thiel erklärte etwa, er glaube nicht, dass Freiheit und Demokratie miteinander vereinbar seien. CEO Alex Karp äußerte sich unverblümt darüber, wie er Drohnen gegen Gegner einsetzen wolle – etwa mit „fentanylverseuchtem Urin“ gegen kritische Analysten.

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Mehr als 50.000 Bürgerinnen und Bürger fordern mit der Kampagne „No Palantir in the NHS“ ein Ende des Einsatzes der Software und keine weiteren Verträge in anderen Regionen. Der NHS Greater Manchester hat bereits zugesagt, Palantirs Dienste nicht nutzen zu wollen – unter anderem aufgrund von fehlendem Vertrauen. Palantir erhielt bereits 2023 den 330-Millionen-Pfund-Auftrag für die FDP, um Daten vom NHS England zu vernetzen, was Menschenrechtsorganisationen seitdem kritisierten.


(mack)



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