Künstliche Intelligenz
Grenzüberschreitende Cloud-Zugriffe: E-Evidence-Gesetz tritt in Kraft
Die digitale Beweiskette in der EU und Deutschland wird deutlich gestrafft. Am 12. März wurde das Gesetz zur Umsetzung der E-Evidence-Richtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Dahinter verbirgt sich das sogenannte Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz (EBewMG). Es soll die Art und Weise, wie Strafverfolgungsbehörden auf Daten in der Cloud zugreifen, grundlegend erneuern. Seit Freitag sind die ersten Teile bereits in Kraft getreten. Der restliche Normenkomplex wird zum 18. August 2026 voll wirksam. Damit endet eine Ära, in der langwierige Rechtshilfeersuchen oft die Ermittlungen gegen Cyberkriminalität ausbremsten.
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In der Vergangenheit standen Ermittler vor einem Dilemma: Straftaten werden zunehmend im digitalen Raum geplant und ausgeführt, doch die Beweismittel liegen oft auf Servern in anderen Mitgliedstaaten. Bisherige Rechtshilfeformate galten als schwerfällig und zeitintensiv. Nicht selten waren relevante Daten bereits gelöscht, bevor das offizielle Gesuch den zuständigen Provider im Ausland erreichte. Das neue E-Evidence-Paket setzt hier an und ermöglicht es Behörden, sich direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Ländern zu wenden. Dieser direkte Zugriff soll sicherstellen, dass digitale Spuren gesichert werden, bevor sie im digitalen Äther verschwinden.
Neue Befugnisse für die Strafverfolgung
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte anlässlich des Inkrafttretens: Die Strafverfolgungsbehörden benötigten in einer hochvernetzten Welt Mittel, um schnell zu reagieren und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Das Gesetz sei ein entscheidender Baustein einer Strategie, die internetbasierte Kriminalität effektiver bekämpfen will. Damit würden rechtsstaatliche Standards und der Schutz sensibler Daten aber nicht geopfert.
Kritiker sahen dagegen bei der parlamentarischen Debatte die Balance zwischen effizienter Verfolgung und dem Absichern der Privatsphäre nicht gewahrt. Die Beschleunigung der Ermittlungen sorgte für heftigen Gegenwind bei der Opposition und Bürgerrechtlern. Die Missbilligung nährt sich vor allem durch die Befürchtung, dass rechtsstaatliche Standards auf dem Altar der europäischen Kooperation geopfert werden. Es bestehe die Gefahr, heißt es, dass autoritär agierende Regierungen wie etwa in Ungarn das System nutzen könnten, um gegen Journalisten, Oppositionelle oder Anwälte vorzugehen.
Die praktischen Auswirkungen für Diensteanbieter sind hoch. Das Regelwerk sieht vor, dass Provider auf eine Sicherungsanordnung unverzüglich reagieren müssen. Geht es um die tatsächliche Herausgabe von Daten, bleibt eine Frist von zehn Tagen. In definierten Notfällen verkürzt sich dieses Zeitfenster drastisch: Hier müssen die Informationen innerhalb von nur acht Stunden geliefert werden. Um diese Kommunikation sicherzustellen, sind die in der EU tätigen Diensteanbieter verpflichtet, offizielle Empfangsbevollmächtigte zu benennen. Diese sogenannten Adressaten fungieren als feste Ansprechpartner für die Justizbehörden.
Pflichten und Sanktionen für Provider
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Als zentrale Überwachungsinstanz fungiert hierzulande das Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Behörde kontrolliert, ob die Provider ihren neuen Pflichten nachkommen. Sollten Unternehmen die Anordnungen ignorieren oder die Zusammenarbeit verweigern, drohen empfindliche Konsequenzen, da solche Verstöße nun als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Die Geldbußen betragen bei schwerwiegenden Verstößen bis zu 500.000 Euro. Bei besonders großen Diensteanbietern mit einem Gesamtumsatz von mehr als 25 Millionen Euro kann die Strafe sogar bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Technisch wird der Datenaustausch über eine von der EU und den Mitgliedstaaten etablierte Software abgewickelt. Diensteanbieter müssen sich dafür auf einer speziellen Plattform, der sogenannten Notification Platform, registrieren, um für die Ermittler überhaupt erreichbar zu sein. Bedenkenträgern sucht das BfJ durch spezifische Schutzmechanismen für besonders sensible Datenkategorien Rechnung zu tragen.
Dennoch markiert das EBewMG einen Paradigmenwechsel: Der physische Standort eines Servers verliert für die Strafverfolgung innerhalb Europas an Bedeutung. Ob die technischen Infrastrukturen der Anbieter und die personellen Ressourcen der Behörden dem neuen Tempo gewachsen sind, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Mehr als jeder siebte Stadtbus in Deutschland fährt emissionsfrei
Mehr als jeder siebte Stadtbus im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) in Deutschland war im vergangenen Jahr emissionsfrei unterwegs. Damit stieg die Zahl der Busse mit alternativen Antrieben hierzulande um knapp 1.400 auf rund 4.750, wie das Beratungsunternehmen PWC ermittelt hat. Nahezu jeder zweite neue Bus im ÖPNV hatte im Jahr 2025 demnach einen solchen Antrieb. Ein Grund für den Zuwachs sei die im Vorjahr wieder aufgenommene Bundesförderung.
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85 Prozent dieser Busse verfügen laut PWC über einen batterieelektrischen Antrieb. Hinzu kommen einige Hundert Brennstoffzellen- und 90 Oberleitungsbusse.
Die meisten Elektrobusse sind der Untersuchung zufolge im Großraum Hamburg unterwegs. Die Hochbahn sowie die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) betreiben zusammen mehr als 700 solcher Fahrzeuge, wie PWC weiter mitteilte. Auf Platz zwei folgt Berlin mit 277 Elektrobussen.
Zuwachs wird sich fortsetzen
Die PWC-Fachleute gehen davon aus, dass sich der Zuwachs in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Bis 2030 könnten demnach 11.000 E-Busse bundesweit unterwegs sein, was knapp einem Drittel der heutigen Gesamtflottengröße entspräche.
Um dieses Ziel zu erreichen, blieben die Unternehmen auf öffentliche Förderungen angewiesen, hieß es. Ein zwölf Meter langer Solo-Batteriebus (Anm. d. Redaktion: Batteriebus mit einteiligem Chassis) kostete der Untersuchung zufolge im vergangenen Jahr mit 580.000 Euro noch fast doppelt so viel wie ein vergleichbarer Dieselbus für 310.000 Euro. Hinzu kämen notwendige Investitionen in die Ladeinfrastruktur und den Umbau von Betriebshöfen.
Die Bundesregierung hatte Ende Februar Förderbescheide in Höhe von insgesamt mehr als 400 Millionen Euro übergeben. Gefördert werde die Beschaffung von knapp 1.900 neuen Elektrobussen, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Für das laufende Jahr ist demnach erneut eine Gesamtförderung von rund 500 Millionen Euro geplant.
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Nachlassen können Hersteller und Verkehrsunternehmen beim Hochlauf der Elektroflotten nicht. Seit diesem Jahr gelten neue EU-Vorgaben im Rahmen der sogenannten Clean Vehicle Directive (CVD). Ein knappes Drittel neu zu beschaffender Stadtbusse müssen demnach künftig emissionsfrei sein.
(nen)
Künstliche Intelligenz
c’t-Videoreihe: Wir verfolgen unseren Wetterballon! (Teil 3)
Mit relativ einfacher Consumer-Technik kann man eindrucksvoll die Interaktion zwischen Weltraum und Erdatmosphäre erforschen. In einer vierteiligen Videoreihe führt Physikerin und Wissenschaftsjournalistin Anne-Dorette Ziems durch die rechtssichere Planung des Wetterballons, das Basteln eigener Messgeräte, einen nervenaufreibenden Starttag und die Auswertung der Messdaten.
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Doch was passiert, wenn der Ballon außer Sicht gerät? Im heutigen Teil starten wir den Wetterballon und jagen ihm hinterher. Es geht quer durchs Land – immer den empfangenen Funksignalen hinterher. Bis wir irgendwann plötzlich keine Funksignale mehr empfangen.
Im ersten Teil haben wir uns durch den Behördendschungel gekämpft. Denn prinzipiell kann in Deutschland jeder einen Wetterballon starten. Es gibt aber natürlich einige Auflagen und Regeln zu beachten.
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Teil 1: Wir schicken unseren Wetterballon in die Stratosphäre!
Der zweite Teil spielte sich vor allem am Lötkolben und am Computer ab. Wir basteln unsere Messgeräte. Erst die Hardware, dann die Software. Mit an Bord: Kameras für spektakuläre Aufnahmen, Sensoren für Temperatur, Luftdruck und Luftfeuchtigkeit – und als Highlight ein selbst gebauter Myonendetektor zur Messung der Höhenstrahlung.
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aspberry Pi, Arduino & LoRa: Das kommt in unsere Wetterballon-Sonde! (Teil 2)
Zum Abschluss geht es am 22. März an die Daten: Hat die Technik durchgehalten? Wie verändern sich Temperatur, Druck und Strahlung mit der Höhe? Und was kann man aus den Messungen lernen – auch aus den Dingen, die nicht funktioniert haben?
(mond)
Künstliche Intelligenz
Missing Link: Fünf Trends Digitaler Gesundheit und was sie bedeuten
Eine Kombination digitaler Lösungen soll bei der Reform des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle einnehmen. Während die Erwartungen hoch sind, zeigt die Realität, wie zäh Einführungsprozesse in der Praxis oft laufen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – die von echter Intelligenz deutlich abzugrenzen ist – sind kein Selbstläufer, denn sie haben Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Behandelnde und ihr Verhältnis zueinander. Eine Einordnung zu fünf Entwicklungen.
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Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
1. Die ePA als zukünftige App für alle und alles
Etwa ein Jahr nach dem Roll-Out ist das Feedback zur elektronischen Patientenakte für alle (ePA) durchwachsen: Zwar gibt es immer wieder Berichte, die ePA habe punktuell bei der Behandlung geholfen, weil etwa die eingenommenen Medikamente einsehbar waren. Doch insgesamt überwiegen die Beschwerden von Behandelnden. Die Nutzbarkeit sei zu gering. Es fehlten oft weiterhin medizinische Informationen. Das liegt auch daran, dass viele Krankenhäuser längst nicht an die ePA angeschlossen sind. Die Nutzungszahlen seitens der Versicherten sind verschwindend gering, weshalb viele Anwender weiterhin mit der elektronischen Patientenakte hadern. Nur etwa fünf Prozent der gesetzlich Versicherten hätten derzeit technisch überhaupt die Möglichkeit, auf ihre ePA-App zuzugreifen.
Manuel Hofmann ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er arbeitet als Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe.
Die Verbraucherzentrale sieht in einem Zwischenfazit einen zu geringen Nutzen für Patientinnen und Patienten und fordert eine Priorisierung von Elementen, die einen wirklichen Mehrwert bieten, etwa den digitalen Impfpass.
Viele Menschen wissen bisher nicht einmal, dass die ePA schon da ist und aus ihr bereits sensible medizinische Informationen hervorgehen. Die Deutsche Aidshilfe erreichten bereits Berichte von Patientinnen und Patienten, in denen der HIV-Status aus der ePA hervorging und so zu unangenehmen Nachfragen und abgesagten Terminen führte.
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Während also die Realität zeigt, dass erste Vorteile bei der Behandlung mühsam erarbeitet sind und nicht alle Menschen gleichermaßen von einer ePA profitieren, geht die Politik längst weiter. Als Gesundheitsministerin Nina Warken im Februar ein Update zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen vorstellte, stand die ePA im Vordergrund der Erzählung: Eine App mit konkreten Mehrwerten soll sie künftig sein, inklusive digitaler Ersteinschätzung und Terminbuchung. Das soll dann auch die Nutzungszahlen in die Höhe treiben. Bis 2030 sollen es laut Strategie 20 Millionen sein.
Bisher ungeklärt: Wenn die ePA immer weiter zur zentralen Anwendung für alles ausgebaut werden soll – was passiert dann mit denjenigen Versicherten, die ihr widersprochen haben?
2. Patientensteuerung und Systemzugang mittels KI
Politisch wird im Zuge eines kommenden Primärversorgungssystems viel über digitale Ersteinschätzung diskutiert. Damit soll besser gesteuert werden, wie Menschen an der richtigen Stelle im Gesundheitswesen ankommen. Unnötige Besuche bei Fachärzten sollen so beispielsweise vermieden werden. Auch für die Privaten Krankenversicherungen sind Daten und KI der Schlüssel für eine effizientere Steuerung der Patientenströme.
Im Hintergrund wird gerade darum gerungen, was die technische Grundlage sein soll – und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob man auf ein regelbasiertes System oder eine LLM-gestützte Lösung zurückgreifen wird. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann beschreibt in einem Eckpunktepapier den „Idealfall“ einer „intelligenten Ersteinschätzungssoftware“, die ein standardisiertes System um Künstliche Intelligenz „ergänzt“.
Konkret benennt Laumann die „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung“ (SmED): Patienten geben dort Symptome an, werden zur Schwere der Symptome befragt und müssen oft auch weiterführende Gesundheitsfragen beantworten – zum Beispiel, ob eine Krebserkrankung vorliegt. Auf dieser Grundlage wird dann die Dringlichkeit des Anliegens einsortiert, von „ein paar Tage Ruhe“ bis hin zur Empfehlung, die Notaufnahme aufzusuchen.
Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Filterfragen und algorithmisch, ist also zumindest bei gleichen Angaben von Usern reproduzierbar. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie hilfreich ein solches System medizinisch betrachtet wirklich ist, wenn ein Hauptanliegen der Nutzenden darin besteht, möglichst bald einen Termin bei der Fachärztin zu erhalten und entsprechende Eingaben zu tätigen. Auch um Missbrauch zu vermeiden, soll daher offenbar eine Dokumentation der Ersteinschätzung erfolgen. Angedacht ist auch hierbei die ePA, was die Frage zurückbringt, wie künftig mit ePA-Widersprüchen umgegangen wird.
Völlig nebulös ist derweil die mögliche Rolle von Künstlicher Intelligenz bei der Ersteinschätzung. Studien jedenfalls zeigen immer wieder deutlich, wie schlecht Sprachmodelle bisher bei der Triage von Patienten abschneiden: Eindeutige Notfälle werden längst nicht immer als solche erkannt. Ergebnisse hängen stark von Angaben der Nutzenden ab, sind also auch nicht reproduzierbar. Wie gut ein Sprachmodell antwortet, hängt nicht zuletzt von digitalen und sprachlichen Kompetenzen von Nutzenden ab, könnte also soziale Ungleichheiten verschärfen.
Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die Einführung des Systems wirklich die versprochenen Einsparungen und Entlastungen des Systems bringt. Andere Instrumente wie die telefonische Krankschreibung, die Menschen mit akuten Infekten ganz ohne KI schon jetzt vom vollen Wartezimmer fernhalten, stehen derweil politisch auf der Kippe.
3. Automatisierung der Dokumentation durch Sprachaufzeichnung
Wenn es nach der Digitalisierungsstrategie geht, soll KI-gestützte Dokumentation möglichst schnell im Sprechzimmer ankommen. 70 Prozent aller Einrichtungen sollen diese bis 2028 aktiv nutzen.
Die Idee: Gespräche in der Sprechstunde werden aufgezeichnet, eine KI fasst das Gespräch zusammen, bereitet es strukturiert auf und erspart den Behandelnden die manuelle Dokumentation.
Während zumindest die Spracherkennung und Transkription auch mit lokal gehosteten Modellen möglich wären, geht die Realität erwartbar in eine andere Richtung. Anbieter im deutschsprachigen Raum wie Doctolib oder Jameda haben für ihre Dokumentationslösungen Gemini, OpenAI und Co. in ihren Datenschutzerklärungen stehen. Das werde nicht ausgeschlossen, erklärt das BMG gegenüber SZ Dossier. Im Vordergrund stehe, „zeitnah“ Entlastung zu schaffen. Das bedeutet de facto: Die digitale Abhängigkeit von US-Anbietern wird noch größer – auch im Gesundheitswesen.
Versicherte haben im Idealfall den Vorteil, dass die Behandelnden weniger von der Dokumentation abgelenkt am Gespräch teilhaben. Allerdings könnte die Hürde größer werden, sensible Themen wie psychische Probleme oder Geschlechtskrankheiten anzusprechen, wenn eine Art Alexa im Raum steht und alles Gesagte mitschneidet und in die Cloud schickt.
Für Ärztinnen und Therapeutinnen wiederum ist die Dokumentation oft mehr als Selbstzweck: Sie kann auch eine abschließende Reflexion über einen Fall darstellen oder beim Verarbeiten von Fällen helfen. Bringt Automatisierung am Ende wirklich mehr Zeit für Patientinnen und Patienten oder eine weiter verdichtete Arbeitsrealität, weil in der gleichen Zeit mehr Menschen behandelt werden sollen? Der demografische Wandel und Kostendruck lassen eher Letzteres erwarten.
4. Künstliche Intelligenz in der Behandlung
Die Automatisierung in der Dokumentation ist nur eines der Beispiele, wo KI längst in der Versorgung angekommen ist. Die Nutzung erfolgt auf Basis von Einwilligung, was in der Praxis wohl oft über Unterschrift eines Datenschutzzettels bei Erstbesuch einer Einrichtung abgehandelt werden dürfte.
Gleichzeitig wird es für Patienten immer schwerer absehbar, in welchen Formen künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Dabei macht es für die eigene Bewertung für viele Menschen einen gewichtigen Unterschied, ob sich der Einsatz auf das Schreiben von Arztbriefen, den OP-Roboter oder radiologischer Befundung bezieht. Aber wie groß ist die Wahlfreiheit von Patienten wirklich, wenn sie die Entscheidung für eine Einrichtung oder spezifische Behandlung treffen müssen?
Der Umgang mit „KI“-Funktionen kann auch dann herausfordernd sein, wenn die Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Bei radiologischen Befunden ist das Angebot der Zweitmeinung per KI längst im Repertoire der IGeL-Leistungen vieler Praxen.
Eine Kostenübernahme steht dagegen in den meisten Fällen noch aus, obwohl sich aufgrund der Stärke im Erkennen von Mustern bei Systemen maschinellen Lernens durchaus ein Vorteil gegenüber rein menschlicher Bewertung von Befunden abzeichnet. Wir bewegen uns also in ein Gesundheitswesen, das künftig noch stärker davon abhängen könnte, was man sich leisten kann.
5. Eigenverantwortung im Gesundheitswesen und KI
Während Social Media und Online-Shops mit Gesundheitsangeboten geflutet werden, wird eine Unterscheidung, was sinnvoll sein kann und was nicht, für viele Menschen immer schwieriger, Desorientierung wird größer.
Eine stärkere Orientierung hin zu gesundheitsfördernden Angeboten und Prävention wäre sinnvoll. Gesundheitskompetenz ist bei einer unüberschaubaren Menge von Falschinformationen wichtiger denn je. Und auch hier soll Technik helfen.
„KI kann den Bürgerinnen und Bürgern perspektivisch individualisierte Gesundheitsempfehlungen geben“, heißt es in der Digitalisierungsstrategie. KI-gestützte Selbstbehandlung soll das System entlasten. Sie soll „als ständige Begleiterin den eigenverantwortlichen Umgang mit Gesundheit stärken und Fragen zu Krankheitsbildern beantworten“.
Während das im Einzelfall auch gelingen kann und es inzwischen Berichte gibt, bei denen Sprachmodelle bei der Behandlung schwer diagnostizierbarer Krankheiten weitergeholfen haben, ist gänzlich klar, dass Technik und Eigenverantwortung alleine nicht als generalisierte Lösung taugen.
Denn ob ein Sprachmodell eine sinnvolle Gesundheitsberatung anbietet, oder Menschen in vollkommen falsche Richtungen schickt, hängt wiederum davon ab, mit welchen Eingaben sie selbst das System anstupsen. Es profitieren am ehesten diejenigen, die mit ihren Kompetenzen ohnehin schon gut aufgestellt sind. Umso wichtiger wäre daher mit Blick auf soziale Ungleichheiten ein massiver Ausbau von Bildungsangeboten und Maßnahmen struktureller Prävention, die jenseits individueller Gesundheitsentscheidungen wirken.
Digitale Entwicklungen benötigen mehr soziale Begleitung
Die Entwicklungen digitaler Gesundheit sind also mannigfaltig – und nicht alles daran ist gut oder schlecht. Aber: Das Gesundheitswesen ist ein soziales System, und neue Techniken wirken sich unterschiedlich und oft auf unerwartete Weisen auf Behandelnde wie Patienten aus.
Gerade in Zeiten größerer Reformen und technischen Anpassungen braucht es deshalb neue soziale Angebote vor Ort, die Orientierung stiften und niedrigschwellig bei Gesundheitsthemen weiterhelfen. Sonst droht der vermeintliche „Heilsbringer Künstliche Intelligenz“ soziale Ungleichheiten im Gesundheitswesen weiter zu verschärfen.
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