Künstliche Intelligenz
Blauer Haken: Elon Musks Plattform X reagiert auf EU-Strafandrohung
Die Social-Media-Plattform X, das frühere Twitter, reagiert mit Vorschlägen auf eine Strafandrohung der Europäischen Kommission unter dem Digitale-Dienste-Gesetz. Das bestätigte am Mittag ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Nach konstruktiven Gesprächen in den vergangenen Wochen werte die Aufsichtsbehörde es als positives Zeichen, dass X nun fristgerecht Vorschläge unterbreitet habe.
Weiterlesen nach der Anzeige
Blauer Haken soll weiter überarbeitet werden
Die X International Unlimited Corporation mit Sitz in Irland wurde im Dezember von der EU-Kommission wegen mehrerer Verstöße gegen den Digital Services Act unter Androhung von wiederkehrenden Strafzahlungen dazu aufgefordert, Missstände zu beheben. Die aktuellen Vorschläge betreffen dabei den Sachverhalt der Vergabe des sogenannten „Blauer Haken“-Symbols.
Diese waren ursprünglich bei Twitter ausschließlich für verifizierte Accounts vorgesehen, nach der Umbenennung zu X war dieses Symbol jedoch auch für zahlende Kunden erhältlich. Nach Kritik hatte X bereits Änderungen am Vergabesystem vorgenommen. Die EU-Kommission als DSA-Aufsichtsbehörde hält jedoch auch das derzeitige Vergabesystem für irreführend und fürchtet, dass es Betrug begünstigen könnte. X hat hierzu nun Änderungsvorschläge unterbreitet, über die keine Details öffentlich bekannt sind.
Die Vorschläge will die EU-Kommission jetzt analysieren. Von Erzwingungsstrafen profitiere weder der Betreiber noch die EU-Kommission oder die Nutzer, sagt ein Sprecher: „Wenn es nicht ausreicht, werden wir uns konstruktiv mit X auseinandersetzen.“ Für die beiden anderen Vorwürfe, die zur Dezember-Strafanordnung geführt haben, laufen die Fristen noch bis zum 28. April.
Frist für 120-Millionen-Strafe läuft Montag ab
Bis zum kommenden Montag muss zudem die 120-Millionen-Euro-Strafzahlung bei der EU-Kommission eingehen. Gegen diese im Dezember gegen X ausgesprochene Strafe von 120 Millionen Euro hatte der Betreiber im Februar rechtliche Schritte beim Europäischen Gericht (EuG) unternommen (Aktenzeichen T-114/26). Das EuG ist die untere der beiden EU-Gerichtsinstanzen, die für Verwaltungsakte der EU-Kommission zuständig ist.
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Untersuchungsverfahren zu anderen möglichen DSA-Verstößen des Anbieters, wie im Zusammenhang mit der Grok-KI, laufen derweil parallel weiter. Das Verfahren gegen X gilt aufgrund der Eigentümerschaft des Anbieters als politisch besonders heikel.
Lesen Sie auch
(mki)
Künstliche Intelligenz
Palantir scheitert weitgehend mit Gegendarstellungen gegen „Republik“-Recherche
Der US-Datenanalyse-Konzern Palantir ist mit seinem Versuch, beim Schweizer Online-Magazin „Republik“ eine umfassende Gegendarstellung zu erzwingen, weitgehend gescheitert.
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Handelsgericht des Kantons Zürich wies in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 (PDF) 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen ab, wie die „Republik“ am Samstag bekanntgab.
Hintergrund sind zwei Recherchen, die die „Republik“ gemeinsam mit dem WAV-Recherchekollektiv im Dezember 2025 veröffentlicht hatte (Teil 1 und Teil 2). Grundlage für die Klage waren 59 Gesuche nach dem Schweizer Öffentlichkeitsgesetz. Die Beiträge dokumentierten sieben Jahre weitgehend erfolgloser Akquisebemühungen Palantirs bei Schweizer Bundesbehörden sowie die Rolle Zürichs als europäische Drehscheibe des Konzerns.
Eine erfolgreiche Gegendarstellung
Erfolg hatte Palantir nur bei einer Tatsachenbehauptung zur Software „Foundry“. Die „Republik“ hatte geschrieben, Foundry sei „ursprünglich auch für die USA entwickelt, für die ‚Aufstandsbekämpfung‘ in Afghanistan und im Irak“. Diese Passage musste die „Republik“ innerhalb von fünf Werktagen mit folgender Gegendarstellung versehen:

Die „Republik“ hat die Gegendarstellung veröffentlicht, unterstreicht aber, dass die Redaktion an ihrer Darstellung festhält.
(Bild: Republik)
Das Gericht begründete die Zulassung damit, dass es sich um eine konkrete, dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung handle – im Gegensatz zu den übrigen 22 beanstandeten Passagen. Die „Republik“ hat dem Text bereits den Vermerk „Die Redaktion hält an ihrer Darstellung fest“ gegenübergestellt.
Werturteile statt Tatsachen
Weiterlesen nach der Anzeige
Das Schweizer Gegendarstellungsrecht erfasst laut Urteil nur überprüfbare Tatsachenbehauptungen, nicht aber Werturteile oder Schlussfolgerungen. An dieser Abgrenzung scheiterte Palantir wiederholt. Die Bezeichnungen „Überwachungstechnologie“, „Überwachungstool“ und „tödliche Kriegswaffe“ wertete das Gericht als zulässige Schlussfolgerungen aus den unbestrittenen Funktionen der Software. Bei der Bezeichnung „tödliche Kriegswaffe“ verwies es auf von der „Republik“ eingereichte Originalzitate von Palantir-CEO Alex Karp, wonach Palantir da sei, „um zu stören und nötigenfalls Feinde zu erschrecken und gelegentlich auch zu töten“.
Auch die zugespitzte Sprache der Recherche hielt der Prüfung stand. Formulierungen wie „große Verkaufskampagne“, „hartnäckig“ und „abgeblitzt“ stufte das Gericht als subjektive Wertungen ein, die auf unbestrittenen Tatsachen beruhen – namentlich, dass in sieben Jahren keine Zusammenarbeit zwischen Palantir und Schweizer Bundesbehörden zustande kam. Die Zusammenfassung eines internen Armee-Berichts, der dazu rate, „auf Lösungen von Palantir zu verzichten“, ließ das Gericht ebenfalls gelten: Aus dem Artikel gehe hervor, dass es um eine generelle Prüfung gehe, nicht um ein konkretes Angebot.
Eine zweite Hürde war die unmittelbare persönliche Betroffenheit. Zur Beschreibung der US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) als Organisation, die „Jagd auf Migrantinnen“ mache, stellte das Gericht fest: Selbst wenn diese Formulierung wertend zugespitzt sei, richte sie sich gegen die ICE als staatliche Behörde, nicht unmittelbar gegen Palantir.
Wachsender politischer Druck
Schon die Klageeinreichung im Februar hatte der ursprünglichen Berichterstattung zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Das Urteil fällt in eine Phase wachsenden politischen Drucks auf Palantir. In Großbritannien stoppte Londons Bürgermeister Sadiq Khan im Mai einen 50 Millionen Pfund schweren Vertrag der Metropolitan Police mit Palantir. Zugleich wächst dort die Kritik am Einsatz beim staatlichen Gesundheitsdienst NHS, wo Bürgerrechtsorganisationen wie Medact und Amnesty International die Kündigung des Vertrags fordern.
In Deutschland hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz für die französische Palantir-Alternative ChapsVision entschieden, und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) will die Abhängigkeit von US-Anbietern wie Microsoft und Palantir gezielt reduzieren. In Niedersachsen lehnen SPD und Grüne den Einsatz der Software weiterhin ab, und auch in Baden-Württemberg wird ein Ausstieg diskutiert.
Parallel positioniert sich der Konzern zunehmend als politischer Akteur mit einem 22-Thesen-Manifest, das unter anderem KI-Waffen, Wehrpflicht und eine engere Verzahnung von Silicon Valley und Staatsapparat fordert.
Das Urteil vom 4. Juni ist bisher nicht rechtskräftig: Palantir kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht einlegen. Eine Antwort auf die Anfrage von heise online, ob Palantir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, steht noch aus.
Lesen Sie auch
(vza)
Künstliche Intelligenz
Keine Auflagen: US-Regierung winkt Übernahme von Warner durch
Die US-Regierung hat die Übernahme des Hollywood-Urgesteins Warner Brothers durch den Konkurrenten Paramount ohne Auflagen genehmigt. Das Justizministerium kam zu der Einschätzung, dass der Zusammenschluss weder dem Wettbewerb noch US-Verbrauchern schaden werde – sowohl im TV- oder Streaming-Geschäft als auch in der Filmproduktion. Zugleich laufen noch Wettbewerbsprüfungen in mehreren Bundesstaaten sowie außerhalb der USA, unter anderem in Europa.
Weiterlesen nach der Anzeige
Hinter Paramount steht die Familie des Software-Milliardärs Larry Ellison, der als Unterstützer von Präsident Donald Trump bekannt ist. Ursprünglich hatte sich im vergangenen Jahr schon Netflix mit Warner auf einen Kauf des Streaming- und Studiogeschäfts der Branchengröße verständigt. Doch Paramount ließ nicht locker und gab ein höheres Gebot für den gesamten Konzern Warner Bros. Discovery ab, inklusive der Fernsehsender wie CNN. Der Deal ist nun rund 111 Milliarden Dollar schwer.
Druck auf CNN
Trump-Kritiker in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte – wie dies schon in anderen Fällen geschah, wo Medienhäuser von Milliardären übernommen wurden, die dem Präsidenten die Treue halten. Trump hatte mehrfach gesagt, ihm sei besonders wichtig, dass der oft kritisch über ihn berichtende Nachrichtensender bei einem Warner-Deal ebenfalls den Besitzer wechselt.
Die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS fiel nach der Übernahme durch die Ellison-Familie durch wohlwollendere Berichterstattung gegenüber Trumps Regierung auf. In der populären Reportage-Sendung „60 Minutes“ wurden einige Korrespondenten entlassen, die zum Teil politisierten Druck beklagten.
Paramount will mehr Gewicht
Paramount wird von Larry Ellisons Sohn geführt – dem Filmproduzenten David Ellison. Er will mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery an Gewicht in Hollywood gewinnen. Paramount ist unter den kleineren Playern der Branche. Zu Warner gehören unter anderem das DC-Superhelden-Universum mit Superman und Batman, Filmreihen wie „Harry Potter“ sowie ein starkes Streaming-Geschäft auf Basis des Bezahlsenders HBO.
Weiterlesen nach der Anzeige
Lesen Sie auch
(nie)
Künstliche Intelligenz
Ex-Krypto-König Bankman-Fried scheitert mit Berufungsantrag
Der ehemalige Digitalgeld-Unternehmer Sam Bankman-Fried ist mit einem Einspruch gegen seine Verurteilung als Betrüger im ersten Anlauf gescheitert. Drei Richter eines Berufungsgerichts lehnten es ab, das Urteil zu kippen, das zu einer Haftstrafe von 25 Jahren führte. Der 34-jährige Bankman-Fried kann noch eine Prüfung durch das gesamte Gericht beantragen oder vor das Oberste Gericht der USA ziehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
FTX, einer der größten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert. Er wurde 2024 verurteilt. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren.
Milliarden-Loch oder Liquiditätskrise?
Während das Geschäft mit Kryptowährungen kompliziert sein kann, wurde Bankman-Fried am Ende klassischer Betrug zur Last gelegt: Veruntreuung von Kundenvermögen. Bankman-Fried stand auch hinter einem Hedgefonds namens Alameda Research, der riskante Geschäfte machte und sich Mittel bei FTX lieh.
Eigentlich hätten dabei Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Es gab auch Computersysteme, die dafür sorgen sollten. Doch diese Software machte eine heimliche Ausnahme für Alameda. Dadurch konnte der Hedgefonds bei FTX so tief ins Minus gehen, wie er wollte. Als Alameda-Geschäfte schiefgingen, klaffte in der FTX-Kasse der Anklage zufolge ein Milliarden-Loch. Bankman-Fried behauptet dagegen, FTX habe zwar in einer Liquiditätskrise gesteckt, sei aber grundsätzlich zahlungsfähig gewesen.
Diese Position war auch die Basis für Bankman-Frieds Berufung. Der Richter hatte in dem Verfahren an einem Bezirksgericht den Anwälten verboten, den Geschworenen zu sagen, dass FTX trotz Insolvenz in der Lage gewesen sei, Anlegern das Geld zurückzuzahlen. Das sei ein Fehler gewesen, hieß es in dem Berufungsantrag. Die Richter am Berufungsgericht befanden in ihrer Entscheidung aber, dies sei irrelevant, da der Betrug bereits bei der Überweisung an Alameda passiert sei.
Begnadigung erst nach Haftstrafe?
Weiterlesen nach der Anzeige
Bankman-Fried ersuchte auch bereits um eine Begnadigung. Allerdings geht aus den Informationen im System des US-Justizministeriums hervor, dass der 34-Jährige zumindest derzeit erst nach Ablauf seiner 25 Jahre langen Haftstrafe begnadigt werden will. Nach US-Recht kann man dadurch etwa das Wahlrecht wiedererlangen. US-Präsident Donald Trump hatte Anfang des Jahres in einem Interview der „New York Times“ gesagt, er habe nicht vor, Bankman-Fried zu begnadigen.
Lesen Sie auch
(nen)
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenOscars 2026: Was die heise‑Leser anders entschieden hätten
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEmpfehlungsalgorithmen bei TikTok erklärt: Die Maschine hinter dem Endlos‑Feed
-
Social Mediavor 3 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten„Don’t Starve Elsewhere“: Survival‑Hit kehrt nach zehn Jahren zurück
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonateniX-Workshop Angriffsziel lokales AD − Schwachstellen finden und beheben
