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HomePod 2: Unschönes Jubiläum | heise online


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Geburtstag der nervigen Art: Anfang Februar feierte Apples HomePod 2, die zweite Generation des größeren der beiden Smart Speaker des Herstellers, seine dreijährige Verfügbarkeit ohne Upgrades. Wer die Hardware heute kauft, bekommt also Technik von 2023 – für 349 Euro. Ob und wann Apple eine neue Modellvariante auf den Markt bringt, ist unklar, aktuelle Gerüchte dazu gibt es nicht. Beim billigeren HomePod mini sieht es allerdings noch schlechter aus: Dieses Modell hat Apple seit November 2020 (!) nicht mehr aktualisiert, zwischenzeitlich nur mit neuen Farbvarianten versehen.

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Rückblick: Als der HomePod 2 am 3. Februar 2023 auf den Markt kam, hatte Apple den Vorgänger von 2018 bereits seit gut zwei Jahren eingestellt. Entsprechend waren viele Gerüchteköche überrascht, dass Apple noch einmal nachlegte. Was erschien, war dann eine leicht modernisierte Variante des allerersten HomePod: Der HomePod 2 bekam den schnelleren S7-Chip, eine Ultra-Wideband-Unterstützung über den U1, ein – mit etwas Mühe – entnehmbares Stromkabel sowie einen Luftfeuchtigkeits- und Temperatursensor.

Zudem baute Apple eine Erkennung von Geräuschen – etwa Rauchmelderalarmen – ein. Die Anzahl verbauter Hochtöner (Tweeter) wurde jedoch reduziert und auch an den Mikrofonen wurden zwei eingespart. Sonstige Neuerungen, etwa ein echtes Display, wurden jedoch nicht integriert. Verkauft wird die Hardware auch heute noch in zwei Farbvarianten: „Mitternacht“ (ein Schwarz-Blau-Ton) und Weiß.

Besitzer des HomePod, die ihr Gerät bei Erscheinen gekauft haben, klagten zwischenzeitlich über Probleme mit dem Display und der Netzverbindung. Ein Gerät in der Mac & i-Redaktion verabschiedet sich regelmäßig als Home Hub (HomeKit-Steuerzentrale) aus dem Netzwerk. Nach mehreren Einsatzjahren offenbar häufiger auftretende Probleme mit dem Touchsensor, die zu „Geisterklängen“ führen, scheint es beim HomePod 2 hingegen nicht zu geben.

Momentan ist unklar, wie es beim HomePod weitergeht. Seit vielen Monaten gibt es Gerüchte, dass Apple ein neues Modell mit Display plant – oder ein iPad-ähnliches HomeKit-Steuergerät mit Lautsprecher-Dock. Zuletzt war es aber auch hier ruhiger in der Apple-Spekulantenszene geworden. Fans des HomePod brauchen also Geduld. Die veraltete Hardware sollte man aber nur noch kaufen, wenn man sie wirklich braucht.

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(bsc)



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LeakBase: Russland verhaftet den mutmaßlichen Betreiber des Datenleak-Forums


Die russische Polizei verhaftete am Mittwoch den mutmaßlichen Betreiber des Cybercrime-Forums LeakBase. Das meldete die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mit Verweise auf russische Strafverfolgungsbehörden.

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Der Festgenommene aus der südrussischen Hafenstadt Taganrog am Asowschen Meer, unweit der Grenze zur Ukraine, steht laut den Behörden im Verdacht, „eine der größten internationalen Hackerplattformen, LeakBase“, betrieben zu haben. Dem TASS-Bericht zufolge erklärte eine Sprecherin des russischen Innenministeriums, dass Beamte des Büros für besondere technische Maßnahmen des Innenministeriums zusammen mit Kollegen aus der Region Rostow den Einwohner von Taganrog, dessen Name nicht veröffentlicht wurde, wegen des Verdachts der Erstellung und des Betriebs einer der größten internationalen Cyberkriminalitätsplattformen festgenommen haben.

Europäische Ermittlungsbehörden waren nicht involviert. „Wir kooperieren nicht mit russischen Behörden und waren an der gemeldeten Verhaftung nicht beteiligt“, sagte Europol-Sprecherin Claire Georges gegenüber dem US-amerikanischen Tech-Portal TechCrunch, das über die Festnahme mit Verweis auf TASS berichtete.

Mit mehr als 142.000 Mitgliedern galt die LeakBase-Datenbank als eines der weltweit größten Online-Foren für Cyberkriminelle zum Kauf und Verkauf gestohlener Daten und Tools für Cyberangriffe. Ermittlungsbehörden aus 14 Ländern, darunter Deutschland, unter Leitung von Europol schalteten LeakBase Anfang März ab und beschlagnahmten die dazugehörigen Domains. Mehrere Personen wurden bei den Razzien in mehreren Ländern festgenommen.

Das seit 2021 aktive und öffentlich zugängliche englischsprachige Forum LeakBase verfügte nach Angaben der Ermittler über ein ständig aktualisiertes Archiv gestohlener Datenbanken mit Hunderten Millionen Zugangsdaten. Die Plattform ermöglichte es Usern, Informationen aus diesen gestohlenen Datenbanken zu verkaufen, darunter Kredit- und Debitkartennummern und sensible Geschäfts- und personenbezogene Daten.


(akn)



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Medizininformatik-Initiative: Vom Aufbau zur Nutzung realer Gesundheitsdaten


Zehn Jahre lang hat die Medizininformatik-Initiative (MII) primär Grundlagen geschaffen: Standards, Datenintegrationszentren, Portale und Prozesse. Auf dem Jubiläumssymposium in Berlin wurde nun deutlich, dass die Initiative in eine entscheidende Phase kommt. Die Infrastruktur steht – jetzt muss sie zeigen, dass daraus konkrete Anwendungen für Forschung und Versorgung entstehen. Genau das war das Thema der ersten Fachsession, in der Projekte aus Kardiologie, Onkologie, Arzneimitteltherapiesicherheit und KI ihre ersten Ergebnisse vorstellten.

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Im Mittelpunkt stand dabei nicht mehr der Aufbau von Datenräumen, sondern deren praktische Nutzung. Wie weit die MII dabei gekommen ist, zeigte sich etwa bei ACRIBiS, einem Projekt zur „Verbesserung der kardiovaskulären Risikoidentifizierung durch Synthese strukturierter klinischer Dokumentation und aus Biosignalen abgeleiteten Phänotypen“. Das Vorhaben setzt direkt an der klinischen Dokumentation an, standardisiert Routinedaten an der Quelle und verbindet sie mit Biosignalen wie EKGs. Mehr als 3.800 Patientinnen und Patienten wurden bereits in die Kohorte aufgenommen, über 5.000 sollen es werden. Projektkoordinator Prof. Sven Zenker vom Universitätsklinikum Bonn sagte: „Wir haben noch einiges vor.“ Das Projekt nutzt unter anderem bereits eine standardisierte Biosignal-Infrastruktur und moderne KI-Modelle könnten ausgetauscht werden. Nach Zenkers Angaben gibt es bereits internationales Interesse an der Nachnutzung des Datensatzes.

Wie groß der Abstand zwischen theoretischer Interoperabilität und gelebter Versorgungspraxis noch sein kann, wurde im Projekt „Integrate ATMP“ (Advanced Therapy Medicinal Product, Arzneimittel für neuartige Therapien) sichtbar. Das Heidelberger Projekt befasst sich mit Arzneimitteln für neuartige Therapien wie Gen- und Zelltherapien. Laut Prof. Andreas Ziegler vom Universitätsklinikum Heidelberg müssten Sicherheitsereignisse mehrfach und teils noch auf Papier gemeldet werden. Das Projekt versucht deshalb, Routinedaten, Register und Patientenkommunikation in einer gemeinsamen Struktur zusammenzuführen – mit enger Anbindung an die MII-Infrastruktur und die Datenintegrationszentren. Auch Patientinnen und Patienten sollen stärker eingebunden werden, unter anderem über eine App-Struktur und einen TI-Messenger. Zugleich wurde deutlich, dass solche Modelle dauerhaft nur funktionieren, wenn auch Fragen der Finanzierung und Vergütung frühzeitig mitgedacht werden.

Dr. Christian Müller vom Pharmakonzern Bayer brachte die Perspektive eines industriellen Datennutzers ein. Er stellte sich als „Apotheker, Jäger und Sammler von Daten bei Bayer“ vor und erläuterte mit „Data-Insight“ eine Studie, die Daten aus dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und dem Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) praktisch gegenüberstellt. Müller sagte ausdrücklich, es gehe um „die Data Insight-Studie, die genau diesen Zweck hat, die beiden Register miteinander zu vergleichen“. Inhaltlich geht es um Prävalenzen, Inzidenzen, Medikationswechsel, Outcomes und regionale Versorgungsmuster in ophthalmologischen Indikationen – aber ebenso um die Frage, wie aufwendig und verlässlich die Nutzung der Daten heute tatsächlich ist.

Müller sprach dabei Punkte an, die für die nächste Phase der MII zentral sein dürften. Er wolle „den Finger in die Wunde legen“ und schilderte den Zugang aus Nutzersicht als komplex. Zwar sei das Portal als „One Face to the Customer“ gedacht, in der Praxis wirke es aber so, „als ob jedes Zentrum versucht, die eigenen Interessen durchzubekommen“. Das sei „nicht wirklich nachvollziehbar“ und „auch nicht wirklich kundenfreundlich“. Aus dem Kreis der MII wurde die Kritik nicht zurückgewiesen, sondern als Hinweis auf eine laufende Anlaufphase verstanden. Mehrfach war von einer „Ramp-up-Phase“ die Rede, in der Verfahren erst unter realen Nutzungsbedingungen erprobt und weiterentwickelt würden.

Verschiedene Universitäten stellten zudem Datenintegrationszentren vor, Dr. Jan Erik Gewehr vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ein sogenanntes „Datenhotel“. Dabei handelt es sich um eine sichere Verarbeitungsumgebung, in der Forschende pseudonymisierte Daten direkt vor Ort analysieren können. Die Daten werden in dem Fall in einer Jupyter-Notebook-Umgebung bereitgestellt; zur Auswertung stehen unter anderem Python, R und Julia zur Verfügung. Jeder Datenraum sei projektbezogen angelegt und erhalte eine eigene Pseudonymisierung. Zugleich machte Gewehr deutlich, dass die Umgebung zunächst vor allem helfen soll, Hypothesen zu generieren. Die Daten können nicht einfach aus dem System heraus exportiert werden.

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Auch das Datenintegrationszentrum (DIZ) in Jena stellte sich als Bindeglied zwischen Versorgung, Forschung und Industrie dar. Dort werde versucht, Interoperabilität und Kerndatensatz nicht nur für Forschungszwecke, sondern möglichst nah an den Abläufen der Krankenversorgung umzusetzen. Danny Ammon erklärte, dass dafür inzwischen auch industrielle Komponenten wie FHIR- und Terminologieserver genutzt würden. ETL-Strecken (Extract, Transform, Load) würden dort, wo die Spezifikationen ausgereift seien, an Hersteller vergeben.

Heidelberg wiederum berichtete von den praktischen Aufbauproblemen eines DIZ. Es gebe mehr als 250 Quellsysteme, teils Daten auf Papier, viele direkte Zugriffe auf Primärsysteme und einen erheblichen Aufwand beim Aufbau von ETL-Strecken, Datenmanagement und Qualitätssicherung. Dr. Angela Merzweiler machte deutlich, dass mit jedem neuen Projekt auch neue Datenflüsse und neue Anforderungen hinzukämen.

Mit PM4Onco zeigte sich außerdem, wie stark die MII inzwischen in die personalisierte Onkologie hineinwirkt. Das Projekt verknüpft Daten aus Tumordokumentation, molekularen Tumorboards, Pathologie und Patientenfragebögen. Ziel ist es, Therapieentscheidungen besser auszuwerten und standortübergreifend nutzbar zu machen. Projektleiterin Melanie Börries betonte: „Für uns ist immer der Patient im Mittelpunkt.“ Der Anspruch reicht damit über reine Datenharmonisierung hinaus: Die Strukturen sollen so gebaut sein, dass sie klinische Entscheidungen tatsächlich unterstützen können. Dazu gehört auch die engere Verknüpfung mit Krebsregisterdaten.

Einen unmittelbaren Bezug zur Versorgungspraxis hat „Interpolar“, (Usual Care als Plattform für IT-gestützte Interventionen). Das Projekt soll helfen, arzneimittelbezogene Probleme in der stationären Versorgung und Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Dosierungsfehler frühzeitig sichtbar zu machen. „Wir wollen also den blinden Fleck der Routineversorgung messbar machen,“ so Dr. Daniel Neumann von der Universität Leipzig.

Einen Baustein für KI-Anwendungen liefert GeMTeX. Im Projekt wird ein großes klinisches Textkorpus für KI-basierte Sprachverarbeitung aufgebaut. Bislang fehlen in Deutschland reale, ausreichend aufbereitete klinische Textdaten weitgehend. Justin Hofenbitzer von der TUM bezeichnete das als „großes Loch in Deutschland.“ GeMTeX soll diese Lücke mit pseudonymisierten Dokumenten, die keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen sollen, Annotationen und einer späteren Bereitstellung über das FDPG schließen.

In mehreren Beiträgen und in der abschließenden Diskussion wurde deutlich, dass Unternehmen die MII-Infrastruktur inzwischen als relevanten Zugang zu Daten wahrnehmen. Sie wünschen sich, früher und systematischer eingebunden zu werden. André Sander, Co-Geschäftsführer von ID Berlin wünschte sich, „dass man mehr auf die Lösungen, die bereits in der Industrie vorhanden sind, zurückgreift.“ Dabei nannte er das Projekt Interopolar als Beispiel. Für Sanders kam der Eindruck rüber, „als wenn die stationäre medikamentöse Versorgung so im Blindflug in Deutschland ist“. Dem widersprach er mit Verweis auf bereits vorhandene Systeme. Beispielsweise habe „das UKE […] ein Jahr vor der Medizininformatik-Initiative angefangen, eine Medikationslösung einzuführen“. Sander verwies auch auf frühere Erfahrungen mit der MII. Mehmet Akyüz von TriNetX Europe – einer Plattform, die Real‑World‑Data aus Kliniken und Gesundheitsorganisationen bündelt, um schnell Patientenkohorten für Studien zu identifizieren – ergänzte, die Kooperation zwischen Industrie und Gesundheitsstandorten könne aus seiner Sicht früher beginnen, idealerweise schon in der Projektinitiierung.

Auch der Geschäftsführer, der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung, Sebastian C. Semler bestätigte, dass engere Kooperationen mit der Industrie nicht nur inhaltlich gewollt seien, in der Förderung aber oft auf Hürden stießen. Es sei nach wie vor schwierig, Unternehmen, die nicht voll förderungsfähig seien, mittels Unterauftrag in Fördervorhaben einzubinden; hinzu kämen „die ganzen wettbewerbsrechtlichen Hürden“. Wenn man gesellschaftlich wirklich wolle, dass Wissenschaft und Wirtschaft enger zusammenarbeiten, müsse man „auch an diesen Verfahrensweisen nochmal feilen“.

Auf einem anderen Panel des Symposiums wurde zudem ein strukturelles Problem benannt, das über die einzelnen Anwendungsprojekte hinausweist: Nicht jede wissenschaftliche Idee wird bis in die Versorgung weiterentwickelt. Laut Dr. Susen Burock, von der Koordinierungsstelle für Klinische Studien (KKS-Netzwerke e.V.), kämen häufig junge, engagierte Forschende mit einer Idee, die sie ausprobieren und in einem Paper festhalten möchten. Wenn diese Personen die Universität wieder verließen, bleibe die Weiterentwicklung häufig liegen. Genau darin liegt eine der zentralen Herausforderungen für die nächste Phase der MII, aus einzelnen Projekten und Publikationen müssen belastbare, dauerhaft nutzbare Lösungen werden.

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(mack)



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Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig


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In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein.

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Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Das berichtete am Mittwoch unter anderem die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Geklagt hatte eine heute 20-jährige Frau, die in dem Verfahren nur unter den Initialen KGM auftrat. Sie gab an, durch die Nutzung sozialer Medien und aufgrund der speziellen Designs von YouTube und Instagram in jungen Jahren süchtig geworden zu sein und ihre psychischen Probleme hätten sich verschlimmert. Die Frau fing nach eigenen Angaben bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Die Online-Plattformen hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden, argumentierte sie. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann, sogenanntes „unendliches Scrollen“.

Meta argumentierte in dem Verfahren, dass die Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Keiner ihrer Therapeuten habe Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme identifiziert. Die Klägerin musste laut AP jedoch nicht beweisen, dass Social Media ihre Probleme verursacht habe – es genügte, dass es ein „wesentlicher Faktor“ für ihren Schaden war. Die YouTube-Anwälte argumentierten wiederum, dass YouTube keine Form von Social Media, sondern eine Videoplattform ähnlich dem Fernsehen sei. Sie verwiesen auf den abnehmenden YouTube-Konsum mit zunehmendem Alter der Klägerin. Die Anwälte beider Plattformen verwiesen zudem auf die Sicherheitsfunktionen, die Nutzern zur Verfügung stehen, um die eigene Nutzung zu überwachen und anzupassen.

Zehn der zwölf Geschworenen jedoch erachteten die Argumente der Klägerseite für plausibel und hielten die Plattformen für haftbar. Meta und YouTube wussten, dass die Gestaltung bzw. Funktionsweise ihrer Plattformen gefährlich war und Minderjährige durch die Nutzung wahrscheinlich gefährdet sein würden, so das Urteil. Auch hätten die Plattformen nicht ausreichend vor der Gefahr gewarnt, was den Schaden der Klägerin zusätzlich vergrößert habe, beschieden die Geschworenen. Ihrer Ansicht nach trägt Meta mit 70 Prozent den größeren Teil der Verantwortung, YouTube die übrigen 30 Prozent. TikTok und Snapchat, die ebenfalls verklagt worden waren, hatten noch vor Prozessbeginn eine außergerichtliche Einigung geschlossen.

Die Klägerseite zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil der Geschworenen. „Das heutige Urteil ist ein Referendum – von einer Jury an eine ganze Branche –, dass Verantwortlichkeit nun Realität ist“, erklärte der Hauptanwalt der Klägerseite in einer Stellungnahme. Die Anwälte von Meta dagegen erklärten, die rechtlichen Möglichkeiten für einen Einspruch gegen das Urteil zu prüfen, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Google gab zunächst keinen Kommentar ab.

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Das Urteil gilt Beobachtern als Präzedenzfall für Tausende ähnlicher Klagen gegen Social-Media-Unternehmen, in denen es um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen geht und die Frage, ob die Unternehmen ihre Nutzer süchtig machen und Inhalte verbreiten, die zu Depressionen, Essstörungen oder Suizid führen. Der US-Kongress hat es nach Angaben von Reuters abgelehnt, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien zu verabschieden, weshalb sich die Debatte auf Gerichte und die Regierungen der Bundesstaaten verlagert habe. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen Gesetze zum Umgang mit sozialen Medien durch Kinder. Diese Gesetze beinhalten unter anderem Regelungen zur Handynutzung in Schulen und verpflichten Nutzer zur Altersverifizierung bei der Eröffnung eines Social-Media-Kontos.

Strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen werden nach dem australischen Social-Media-Verbot für unter16-Jährige auch in Deutschland verstärkt diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.


(akn)



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