Apps & Mobile Entwicklung
Im Test vor 15 Jahren: Intels starke Grafik mit schwachem Treiber

Mit der Sandy-Bridge-Mikroarchitektur brachte Intel nicht nur die CPU-Leistung der Prozessoren auf ein neues Level, sondern integrierte auch deutlich potentere Grafikeinheiten wie die Graphics HD 2000 und HD 3000 (Test). Im Test glänzten sie mit hoher Rohleistung und einem schwachem Treiber.
Sandy Bridge war die zweite CPU-Generation von Intel mit integrierter Grafikeinheit. In der ersten Generation wurden noch zwei Die aus unterschiedlichen Fertigungsverfahren vereint. Bei Sandy Bridge vereinte Intel sowohl die CPU selbst als auch die iGPU auf einem Die, die nun im gleichen Fertigungsverfahren hergestellt wurden. Die schnellste iGPU in Form der Graphics HD 3000 gab es nur in den K-Modellen mit offenem Multiplikator. Aber auch hier galt, dass HD 3000 nicht gleich HD 3000 war. Im Core i7-2600K taktete die iGPU mit bis zu 1.350 MHz, während sie im i5-2500K nur bis 1.100 MHz betrieben wurde. Der Unterschied zwischen der Graphics HD 2000 und HD 3000 belief sich darauf, dass die HD 2000 gegenüber dem größeren Modell nur halb so viele Execution Units besaß.
In puncto APIs unterstützten die iGPUs neben DirectX 10.1 noch OpenGL 3.0 und OpenCL 1.0. Das moderne DirectX 11.0, welches von AMD und Nvidia weitgehend unterstützt wurde, fehlte. Daneben gab es einige Verbesserungen gegenüber den Intel iGPUs der ersten Generation. So waren die Chips in der Lage, H.264 und MPEG-2 auf der iGPU zu enkodieren. Notwendig für die Nutzung der iGPU war ein Mainboard mit kompatiblem Chipsatz. Zum Erscheinungszeitpunkt entsprach das jeglichem Chipsatz mit der Ausnahme des Intel P67.
Gleichauf mit Low-End-Grafikkarten
Insgesamt bot vor allem die Intel Graphics HD 3000 eine vergleichsweise gute Leistung, die im Test mit der einer dedizierten AMD Radeon HD 5450 mithalten konnte. Die Variante im Intel Core i7-2600K war dabei rund 13 Prozent schneller als die im Core i5-2500K mit der geringeren Taktrate. Die Graphics HD 2000 fiel wie erwartet stark zurück und erreichte nur knapp über 60 Prozent der Leistung der schnellsten Graphics HD 3000. In der Praxis waren trotz der nominellen Leistungsunterschiede sämtliche Graphics-HD-iGPUs wie auch die Radeon HD 5450 zu langsam für Spieler. Fern von der Realität war auch der Einsatzzweck eines Core i7-2600K – der schnellsten CPU für Spieler – ohne dedizierte Grafikkarte.
Vorteile ergaben sich bei der hardwarebeschleunigten Videowiedergabe und -Enkodierung. Beispielsweise ließ sich der Avatar Trailer in 1.080p knapp doppelt so schnell auf der iGPU transkodieren.
Abzüge gab es für Intels miserablen Treiber. Beispielsweise gab es Titel wie Metro 2033, die gar nicht starteten, oder Spiele wie Mafia II, die nur unendlich langsam inklusive Grafikfehler laufen. Zudem neigte die damals aktuelle Treiberversion noch zum Abstürzen, was von kleineren Dramen wie dem plötzlichen Schließen des Control Panels bis zum Komplettabsturz mit einem notwendigen Neustart reichte. Selbst die hardwarebeschleunigte Videowiedergabe war kompliziert. Anders als bei AMD und Nvidia reichte es bei Intel nicht, nur den Grafiktreiber zu installieren. Denn anschließend hatte die GPU auf Sandy Bridge noch keine Video-Funktion. Zuerst musste noch eine von Intel zur Verfügung gestellte „Management Engine Software“ installiert werden.
Fazit
Ein Kaufargument waren die iGPUs der Sandy-Bridge-Architektur nicht. Zwar schaffte es Intel, eine gute Leistung abzuliefern und prinzipiell mit Einsteigermodellen wie der Radeon HD 5450 gleich zu ziehen, aber der Treiber war – glimpflich gesagt – unausgereift. Vor allem aber reichte weder die Leistung einer Radeon HD 5450 noch die der Graphics HD 3000 für die meisten Nutzer einer 300-Euro-CPU. Prinzipiell war Intel auf dem richtigen Weg, aber es scheiterte an der Software.
In der Kategorie „Im Test vor 15 Jahren“ wirft die Redaktion seit Juli 2017 jeden Samstag einen Blick in das Test-Archiv. Die letzten 20 Artikel, die in dieser Reihe erschienen sind, führen wir nachfolgend auf:
Noch mehr Inhalte dieser Art und viele weitere Berichte und Anekdoten finden sich in der Retro-Ecke im Forum von ComputerBase.
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Verhinderung von Massenüberwachung: OpenAI will Vertrag mit Pentagon geändert haben
Am Ende scheint die Empörung zu groß gewesen zu sein. Nur wenige Tage nachdem der Vertrag zwischen dem US-Kriegsministerium und OpenAI bekannt geworden war, betreibt das Unternehmen nun Schadensbegrenzung und will den Kontrakt unter anderem so angepasst haben, dass kein Produkt für Massenüberwachungen genutzt werden können soll.
Einigung soll um mehrere Punkte ergänzt worden sein
Dies geht aus einem Memo hervor, das CEO Sam Altman zunächst unternehmensintern verteilt und dessen Inhalt er inzwischen auch auf X veröffentlicht hat. Darin berichtet Altman, dass sich die Unternehmensführung an das DoW („Department of War“) gewandt habe, um die erst vor kurzem geschlossene Vereinbarung um grundlegende Ergänzungen zu erweitern.
So solle unter anderem der aufgekommenen Kritik an einer möglichen Massenüberwachung durch OpenAI entgegengewirkt werden. Das Unternehmen beruft sich dabei unter anderem auf die vierte Änderung der Verfassung der Vereinigten Staaten, den National Security Act von 1947 sowie den FISA Act von 1978. Nach Auffassung von OpenAI dürften KI-Systeme auf Grundlage dieser Gesetze nicht absichtlich zur Überwachung von US-Bürgern und Staatsangehörigen im Inland eingesetzt werden. Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, sollen die genannten Einschränkungen vom Ministerium als „Verbot der absichtlichen Verfolgung, Überwachung oder Beobachtung von US-Bürgern oder Staatsangehörigen, einschließlich durch die Beschaffung oder Verwendung von kommerziell erworbenen persönlichen oder identifizierbaren Informationen“ interpretiert werden.
OpenAI will rechtswidrige Nutzung unterbinden
Mit den Zusätzen solle zudem verhindert werden, dass die Dienste von OpenAI von den Nachrichtendiensten des Kriegsministeriums, wie etwa der NSA, genutzt werden. Altman führt weiter aus, dass der Schutz der bürgerlichen Freiheit von entscheidender Bedeutung sei und dass im Rahmen demokratischer Prozesse gearbeitet werden müsse. Ebenso würde die nun eingebrachte Ergänzung dem Konzern fortlaufend die Möglichkeit einräumen, sein Fachwissen einzubringen und „für die Prinzipien der Freiheit kämpfen können“. Der Zusatz solle für jene Fälle vorsorgen, in denen die Konsequenzen beim Einsatz von KI noch nicht absehbar seien. Diese sollten dann mit technischen Sicherheitsvorkehrungen sowie bei Bedarf mit weiteren Methoden gelöst werden.
Ein Hauch von Selbstkritik
Altman merkt zudem an, dass das in seinen Worten „überstürzte“ An-die-Öffentlichkeit-Gehen am vergangenen Freitag ein Fehler gewesen sei. Die mit der Vereinbarung einhergehenden Probleme seien seiner Aussage nach zu komplex und erforderten eine klare Kommunikation. Dabei betont er, es sei versucht worden, die Lage zu deeskalieren, um ein deutlich schlimmeres Ergebnis zu vermeiden. Ebenso betonte Altman, dass er bei einer verfassungswidrigen Anordnung lieber ins Gefängnis gehen werde, als diese zu befolgen.
Anthropics Platz übernommen
OpenAI hatte die Vereinbarung bekannt gegeben, kurz nachdem die Trump-Regierung US-Regierungsbehörden die Nutzung von Anthropic-Diensten untersagt hatte. Zuvor hatten das US-Verteidigungsministerium und Minister Pete Hegseth Anthropic unter Druck gesetzt, etwaige Sicherheitsvorkehrungen der KI zu deaktivieren, damit das Ministerium diese nach eigenen Vorstellungen einsetzen könne – wozu auch die genannte Massenüberwachung, aber ebenso die Steuerung vollständig autonomer Waffen gehören würde. Anthropic kam dieser Aufforderung nicht nach, sondern bekräftigte in einer Stellungnahme weiterhin seine ablehnende Haltung. Das Verteidigungsministerium leitete daraufhin Schritte ein, um Anthropic als Lieferkettenrisiko einzustufen. Eine solche Maßnahme erfolgt in der Regel eher bei ausländischen Unternehmen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der Regierung ihres Landes zusammenarbeiten – also etwa Huawei aus China.
Altman gab in dem Memo ebenfalls an, dieser Anschuldigung widersprochen zu haben. Er betonte erneut, dass die Einstufung von Anthropic nicht den Tatsachen entsprechen würde. Er hoffe, dass das Ministerium dem Konkurrenten die gleiche Einigung unterbreiten würde, wie sie nun zwischen OpenAI und der US-Regierung zustande gekommen sein soll. Gleichzeitig merkt er allerdings ebenso an, dass Anthropic in dem Fall, in dem die Einigung identisch mit der von OpenAI gewesen sei, das Unternehmen diese hätte annehmen sollen.
Konsequenzen für OpenAI
Die Veröffentlichung der Vereinbarung zwischen dem Kriegsministerium und OpenAI hatte für das Unternehmen gravierende Folgen: So berichtet unter anderem Engadget, dass kurz nach dem Bekanntwerden die mobile App von Claude im App Store von Apple die Spitze der kostenlosen Apps übernommen habe. Gleichzeitig soll die Zahl der Deinstallationen von ChatGPT laut Sensor Tower im Tagesvergleich um 295 Prozent gestiegen sein, während die Installationen von Claude am 27. Februar zunächst um 37 Prozent und am 28. Februar schließlich um 51 Prozent zulegen konnten. Gleichzeitig stiegen die 1-Sterne-Bewertungen im App Store am vergangenen Samstag um 775 Prozent, um einen Tag darauf noch einmal um 100 Prozent anzusteigen.
Es dürfte daher nicht als unwahrscheinlich gelten, dass dies sowie der allgemeine Aufschrei zu Altmans „Umdenken“ beigetragen haben.
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Apple Silicon: M5 Pro und M5 Max sind Dual-Die-CPUs in 3 nm ohne E-Cores

Auf den M5 aus dem Oktober 2025 lässt Apple heute M5 Pro und M5 Max folgen. Für TSMCs 2-nm-Fertigung war das wohl noch zu früh, denn der Prozess bleibt N3P. Beide SoCs setzen sich aus zwei Dies zusammen, die über Apples eigene „Fusion Architecture“ besonders schnell miteinander verbunden worden sind.
Die neue Apple Fusion Architecture
M5 Pro und M5 Max setzen sich aus zwei Chiplets zusammen, die über die neue „Apple Fusion Architecture“ mittels Advanced Packaging verbunden werden. Die Bandbreite soll besonders hoch, die Latenz besonders niedrig ausfallen – genaue Details inklusive Schaubild liefert Apple per Pressemitteilung allerdings nicht.
Apple spricht bei der Fusion Architecture von „Apple-designed“, es dürfte sich aber um einen SoIC-Prozess von eben TSMC handeln, genauer gesagt den vorab bereits spekulierten SoIC-mH (molding horizontal). Bis dato nutzten nur die Ultra-Chips (M1 Ultra, M2 Ultra und M3 Ultra) direkt miteinander verbundene Chiplets.
M5 Pro and M5 Max introduce the Apple-designed Fusion Architecture, a state-of-the-art design that connects two dies into a single SoC. This brings together two third-generation 3-nanometer dies with high bandwidth and low latency using advanced packaging. The two dies include a powerful new CPU, scalable GPU, Media Engine, unified memory controller, Neural Engine, and Thunderbolt 5 capabilities.
M5-CPU und -GPU in viel größer
Neue 18-Kern-CPU mit Super-Cores und P-Cores
Sowohl M5 Pro als auch M5 Max bieten eine „neue 18-Core-CPU“, die neben sechs mit dem M5 eingeführten Performance-Cores, die Apple jetzt „Super Cores“ nennt, auch zwölf ganz neue Performance-Cores bieten soll. Die neuen großen „Super Cores“ entsprechen den P-Cores des M5, wurden rückwirkend jetzt aber umbenannt – auch im M5. Darunter positioniert Apple in M5 Pro und M5 Max ganz neue Performance-Cores – die E-Cores des M5 bieten sie nicht.
The industry-leading super core was first introduced as performance cores in M5, which also adopts the super core name for all M5-based products — MacBook Air, the 14-inch MacBook Pro, iPad Pro, and Apple Vision Pro. This core is the highest-performance core design with the world’s fastest single-threaded performance, driven in part by increased front-end bandwidth, a new cache hierarchy, and enhanced branch prediction.1
M5-GPU mit bis zu 40 CUs
Bei der GPU hat Apple die ebenfalls die mit dem M5 eingeführte neue Architektur hingegen vollständig übernommen, nur dass sie jetzt mit bis zu 20 (M5 Pro) respektive 40 (M5 Max) statt 10 (M5) Shader-Clustern daher kommt.
Leistungsvorteile gegenüber M4 Pro/Max
Für M5 Pro verspricht Apple bis zu 30 Prozent mehr Multi-Threading-Leistung gegenüber M4 Pro, 20 Prozent schneller soll die GPU in Grafik-Lasten sein (+35 Prozent mit Raytracing). Dank neuer Architektur und höherer Bandbreite soll Compute in Ausnahmeszenarien sogar um den Faktor 4 zulegen.
Für M5 Max nennt Apple „nur“ bis zu 15 Prozent mehr Multi-Threading-Leistung der CPU und erneut 20 Prozent mehr GPU-Leistung (Grafik, mit Raytracing +30 Prozent) gegenüber dem M4 Max. In Compute-Tasks sind auch hier bis zu 300 Prozent mehr Leistung drin.
M5 Pro mit bis zu 64 GB, M5 Max mit bis zu 128 GB RAM
Der M5 Pro wird von Apple mit bis zu 64 GB Unified Memory angeboten, die Bandbreite liegt bei bis zu 307 GB/s. Den M5 Max gibt es mit bis zu 128 GB Unified Memory, die Bandbreite erreicht bis zu 614 GB/s. Mehr Speicher gibt es also nicht, aber der Durchsatz fällt höher aus – das war auch beim M5 schon so.
AV1-Encoding lässt weiter auch sich warten
Die Video-Engine hat gegenüber dem M5 offensichtlich kein Update erfahren: H.264 und HEVC sowie ProRes werden zwar in Hardware De- und Encodiert, AV1 aber weiterhin nur in Hardware decodiert.
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Studio Display (XDR): Apples 5K-Monitor erhält Thunderbolt 5 und Mini-LED-Option

Apple bringt zwei neue Monitore auf den Markt. Das Studio Display erhält nach rund 4 Jahren einen Nachfolger und eine XDR-Variante mit Mini-LED-Technik. Während es bei 5K-Auflösung und einmal auch 60 Hz bleibt, gibt es nun Thunderbolt 5, besseren Sound und (optional) einen höhenverstellbaren Ständer.
Apple Studio Display (2026) mit 60 Hz
Apple verpasst seinem Studio Display einen neuen Ständer und moderne Anschlüsse. Optional und gegen Aufpreis gibt es nun einen Standfuß mit Höhenverstellung , die Standardausführung erlaubt nur das Neigen des Displays. Bei den Anschlüssen wird auf Thunderbolt 5 aktualisiert. Die Universalschnittstelle mit USB-C-Anschluss gibt es im Doppelpack: Als Eingang mit 96 Watt Power Delivery (etwa für ein Notebook) und als Ausgang (etwa für ein zweites Display). Daneben liegen noch zwei USB-C-Ports mit 10 Gbit/s.
Am eigentlichen Display ändert sich wenig, denn erneut wird die 5K-Auflösung 5.120 × 2.880 auf 27 Zoll Diagonale mit somit 218 ppi geboten. Helligkeit (600 cd/m²) und Bildwiederholrate (60 Hz) entsprechen auch dem Vorgängermodell aus dem Jahr 2022.
Überarbeitet wurden die integrierte 12-MP-Webcam (mit Center Stage und Desk View) sowie das Sound-System mit 6 Lautsprechern, 3 Mikrofonen und angeblich 30 Prozent tieferen Bässen.
Ab dem 4. März kann das neue Apple Studio Display vorbestellt werden und soll ab dem 11. März verfügbar sein. Die Preise beginnen bei 1.599 USD für die Standardversion mit normaler Glasfront und einfachem Ständer. Gegen 300 USD Aufpreis gibt es Nanotexturglas und der höhenverstellbare Ständer kostet weitere 400 USD. Somit ist die beste Ausstattung erst für 2.299 USD zu haben.
Apple Studio Display XDR mit Mini-LED und 120 Hz
Erstmals gibt es eine „XDR“-Variante des Studio Display. Diese liefert die gleiche Auflösung von 5.120 × 2.880 Pixeln allerdings in Kombination mit einem Mini-LED-Backlight. Dieses verteilt sich auf 2.304 individuell dimmbare Leuchtzonen und soll 1.000 cd/m² im SDR-Betrieb und bis zu 2.000 cd/m² im HDR-Modus erreichen. Damit ist der Kontrastumfang (1 Mio. zu 1) weitaus größer als beim Standardmodell. Diesem hat die XDR-Version auch die auf 120 Hz verdoppelte Bildwiederholrate voraus. Angaben zur Reaktionszeit macht Apple nicht.
Profis sollen mit Voreinstellungen für Farbräume wie P3 und Adobe RGB, HDR-Inhalte und sogar für Digital Imaging and Communications in Medicine (DICOM) angesprochen werden. Die Anschlüsse entsprechen mit zweimal Thunderbolt 5 (in/out) und zweimal USB-C (10 Gbit/s) jenen des neuen Studio Display. Allerdings liefert der TB5-Upstream-Port sogar bis zu 140 Watt. Wie beim Studio Display hat auch das Studio Display XDR eine 12-MP-Kamera mit Center STage und Desk View sowie ein Soundsystem mit 6 Lautsprechern.
Das Apple Studio Display XDR ist ebenfalls ab dem morgigen 4. März vorbestellbar und ab dem 11. März erhältlich. Der Startpreis liegt bei hohen 3.299 USD mit Standardglas. Das „nano-texture glass“ gibt es auch hier gegen 300 USD Aufpreis. Der vielseitigere Ständer mit Höhen- und Neigungsverstellung ist wiederum bei der XDR-Version gesetzt und kostet nichts extra.
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