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Interoperabilität mit Googles Android: EU-Kommission schlägt Maßnahmen vor


Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Prüfverfahrens dem US-Konzern Google ihre vorläufigen Ergebnisse übermittelt. Das teilte die Kommission in einer am Sonntag veröffentlichten Presseerklärung mit. Die Google übermittelten Feststellungen skizzieren die Maßnahmen, die das Unternehmen umsetzen soll, um Dritten effektiven Zugang zu den wichtigsten Funktionen von Android zu ermöglichen und deren Interoperabilität zu gewährleisten.

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Ende Januar hatte die EU-Kommission das Feststellungsverfahren begonnen und Google eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um etwaige technische Hürden für KI-Assistenten der Mitbewerber auf Android abzubauen. Die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union prüfen, ob Google die EU-Vorgaben nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) einhält und konkurrierende KI-Software in Android fair behandelt.

„Angesichts der sich rasch wandelnden KI-Landschaft ist klar, dass Interoperabilität der Schlüssel ist, um das volle Potenzial dieser Technologien auszuschöpfen“, so Henna Virkkunen, EU-Kommissarin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Diese Maßnahmen werden Android-Geräte für ein breiteres Spektrum an KI-Diensten öffnen, sodass Nutzer die Freiheit haben, die KI-Dienste zu wählen, die ihren Bedürfnissen und Werten am besten entsprechen, ohne dabei auf Funktionalität verzichten zu müssen.“

Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen, schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung, „dass konkurrierende KI-Dienste effektiv mit Anwendungen auf Android-Geräten interagieren und Aufgaben wie das Versenden von E-Mails über die vom Nutzer bevorzugte E-Mail-App, das Bestellen von Essen oder das Teilen von Fotos mit Freunden ausführen können“.

Derzeit behalte sich Google diese Funktionen weitgehend für die Nutzung durch seine eigenen KI-Angebote auf Android-Smartphones und -Tablets vor, so die Kommission. Die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen würden es Nutzerinnen und Nutzern künftig beispielsweise ermöglichen, konkurrierende KI-Dienste einfach über ein individuelles „Weckwort“ zu aktivieren. Zudem ermöglichten die Maßnahmen, so die Kommission weiter, es konkurrierenden Anbietern von KI-Diensten, Innovationen voranzutreiben und Nutzerinnen und Nutzern auf Android-Smartphones und -Tablets neben den KI-Diensten von Alphabet, wie Gemini, tief integrierte KI-Erlebnisse anzubieten.

„Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden Android-Nutzern mehr Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der KI-Dienste bieten, die sie nutzen und in ihr Smartphone integrieren, einschließlich der großen Bandbreite an KI-Diensten, die mit Googles eigener KI konkurrieren“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.

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Um sicherzustellen, dass die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, lädt die EU-Kommission interessierte Parteien zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ein. Diese Stellungnahmen können bis zum 13. Mai eingereicht werden.

Die Kommission kündigt an, die Rückmeldungen der Beteiligten und von Google selbst sorgfältig zu prüfen und die vorgeschlagenen Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Den endgültigen Beschluss wird die Aufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Einleitung des Feststellungsverfahrens am 27. Januar erlassen. Dieser werde dann die endgültigen verbindlichen Maßnahmen enthalten, hieß es.

Der europäische Digital Markets Act (DMA) ist seit November 2022 in Kraft und soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon oder Apple Grenzen setzen und den Wettbewerb im Digitalsektor fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die EU-Kommission plant, die Digitalgesetzgebung rund um Digital Services Act (DSA) und DMA im Jahr 2026 entschiedener durchzusetzen.


(akn)



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Kawasaki Z650 S im Test: Der Evergreen wird aggressiver


Die Z 650 ist so etwas wie der Evergreen von Kawasaki: Seit zehn Jahren ist das Mittelklasse-Naked-Bike im Programm und beständig unter den Top Ten der Neuzulassungen in Deutschland. Schon ihre Vorgängerin ER-6n war ebenso erfolgreich. Für 2026 hat Kawasaki sie in Z 650 S umbenannt und überarbeitet. Wir konnten das neue Modell bereits testen.

  • Bestseller in leicht überarbeiteter Form
  • Sitzposition etwas sportlicher als bisher
  • Antrieb mit 68 PS unverändert sparsam, aber nicht besonders durchzugsstark
  • faires Preis-Leistungsverhältnis

Das Design der Z 650 S wirkt aggressiver, zeigt mehr Kanten, aber auch geschwungene Linien. Die Seitenverkleidungen sind vom Tank weiter nach vorn gezogen worden, um sie bulliger wirken zu lassen. Markanter als bisher erscheint die neue Lampenverkleidung, die mit den beiden schmaleren LED-Scheinwerfern noch „böser guckt“. Das Heck verläuft weiterhin leicht schräg nach oben, wie es der Streetfighter-Stil gewissermaßen vorschreibt. Auch die Sitzbank ist neugestaltet, bietet etwas mehr Fläche hinten, dafür ist sie vorn knapper geschnitten – zum einen für einen besseren Knieschluss, zum anderen für eine verkürzte Schrittbogenlänge.


Spannende Motorräder

Spannende Motorräder

(Bild: 

Sebastian Bauer​

)

Das hält Kawasaki für nötig, weil die Sitzhöhe um 15 auf 805 mm wächst, was aber immer noch für Personen ab ca. 1,65 m passt. Die Z 650 S erfreut sich schließlich auch in der Damenwelt großer Beliebtheit. Der Lenker wuchs nicht nur in der Breite, sondern wanderte auch etwas weiter nach vorn, sodass meine Sitzhaltung nun leicht sportlicher ist als auf der Vorgängerin. Das 4,3 Zoll große TFT-Display zeigt wahlweise zwei neue Layouts und ist vollgepackt mit Informationen, was jedoch die Übersichtlichkeit leiden lässt. Immerhin werden die Geschwindigkeit und der eingelegte Gang groß angezeigt. Bei allen anderen Informationen muss ich schon sehr genau hinsehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kawasaki Z650 S im Test: Der Evergreen wird aggressiver“.
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Freitag: Google-TPUs von TSMC und Samsung, US-Spionage ohne US-Spionagegesetz


Die für 2028 geplante 10. TPU-Generation Googles könnte zum Teil von TSMC und von Samsung kommen. Für Samsung wäre dies ein großer Erfolg als Auftragsfertiger, nachdem der südkoreanische Elektronikkonzern jahrelang mit Verlusten im Chipgeschäft gekämpft hat und jetzt erst langsam aufholt. In den USA tritt ein berüchtigtes US-Gesetz für digitale Spionage am Freitag außer Kraft, nachdem das Abgeordnetenhaus der bislang obligatorischen Verlängerung nicht zugestimmt hat. An der Praxis soll sich dennoch nichts ändern, meinen führende Republikaner, denn US-Präsident Trump könnte die Spionage per Erlass anordnen. Derweil führt Alphabet-Tochter Waymo ein Treueprogramm namens „Waymo Premier“ ein, das regelmäßigen Nutzern seiner Robotaxis verschiedene Vorteile bietet. Mitglieder können damit Wartezeiten verkürzen, den Fahrpreis durch Cashback um 10 Prozent reduzieren und mehrfach kostenlos stornieren – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Google-Konzern Alphabet verhandelt derzeit offenbar mit Samsung Electronics über die teilweise Fertigung einer kommenden Generation von KI-Chips des Datenkonzerns. Diese lässt Google üblicherweise von TSMC in Taiwan produzieren, die auch den Großteil der für 2028 geplanten 10. TPU-Generation herstellen sollen. Der südkoreanische Elektronikkonzern könnte aber einige Teile der Produktion übernehmen, was für Samsung ein bedeutender Schritt als Auftragsfertiger von Halbleitern darstellen würde. Samsung hatte jahrelang Probleme mit Verlusten im Chipgeschäft. Zuletzt konnte sich der Konzern allerdings Aufträge von Tesla und Nvidia für die Chipproduktion sichern. Ein Google-Auftrag würde Samsungs Position in der Branche untermauern: Google könnte zur Fertigung neuer TPU-Generation neben TSMC auch Samsung nutzen.

Einen Rückschlag müssen die US-Regierung und dessen Geheimdienste hinnehmen. Denn weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten. Denn Trump könnte einen Erlass unterschreiben, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber: Rechtsgrundlage für US-Spionage läuft aus, Spionage läuft weiter.

Für Amerikaner gibt es auch positive Nachrichten, denn das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Waymo führt ein Treueprogramm mit Cashback und kostenlosen Stornierungen ein. Regelmäßige Nutzer des autonomen Taxi-Dienstes können für eine monatliche Gebühr von 29,99 US-DollarWaymo Premier“ buchen und erhalten dafür verschiedene Vorteile. Premier-Kunden können laut Waymo dank priorisierter Vermittlung die virtuelle Warteschlange umgehen und erhalten für jede Fahrt eine zehnprozentige Rückvergütung (Cashback) – in stark nachgefragten Zeiten sogar noch mehr. Zudem stehen ihnen monatlich fünf kostenlose Stornierungen zur Verfügung. Das wird zunächst in drei US-Großstädten angeboten, weitere sollen folgen: Waymo startet Treueprogramm für Robotertaxis.

Nach der Installation des Updates von Samsungs Galaxy-Geräten auf One UI 8.5 und dem Juni-Sicherheitspatch soll sich Nutzerberichten zufolge die Akkulaufzeit bisweilen drastisch verkürzen. So erklärt ein betroffener Nutzer, dass die Akkulaufzeit seines Galaxy S24 nach dem Update auf One UI 8.5 „eine absolute Katastrophe“ sei. Bei einem Galaxy S24 aus der Redaktion sieht es nicht anders aus: Das Gerät werde öfter heiß und es habe nach kurzer Zeit mehr Kapazität verloren als üblich. Gegen Abend müsse es zum Zwischenladen ans Netzteil. Der betroffene Kollege geht dabei davon aus, dass nicht das Update auf One UI 8.5 den Bug eingeschleust hat, sondern der letzte Sicherheitspatch vom 1. Juni mit Patchlevel vom 5. Mai. Eine Reaktion Samsungs steht noch aus: Samsung Galaxy mit Akku-Problemen nach Software-Updates.

Das Recht auf Löschung ist das zentrale Betroffenenrecht in der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast diskutieren wir über den Interessenkonflikt zwischen Löschaufforderungen und der Pflicht, bestimmte Daten aufzuheben. Das Thema führt tief in den Maschinenraum der Datenschutzpraxis: Ein Betroffener verlangt die Löschung seiner Daten. Diese Daten befinden sich aber in einem Sicherheitsprotokoll, das nach IT-Standards nicht nur unveränderbar sein soll, sondern auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden muss. Eine Norm verlangt also Löschung, die andere schützt gerade die unmodifizierte Erhaltung. Das betrifft auch Webserver-Logs, Backups, Compliance- und KI-Systeme sowie behördliche Fachverfahren. Dies ist das Thema der Auslegungssache 161: Löschpflicht trifft Speicherzwang.

Auch noch wichtig:

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(fds)



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US-Spionage: Rechtsgrundlage läuft aus, Spionage läuft weiter


Weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten.

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Führende Republikaner haben öffentlich ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Trump einen Erlass unterschreibt, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber. Mit so einem Erlass hat die Sache auch begonnen: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ordnete der damalige US-Präsident George W. Bush heimlich neue Überwachungsmethoden an. Das wurde 2005 ruchbar; 2007 schaffte das US-Parlament übergangsweise eine Rechtsgrundlage, die dann ebenfalls kurzzeitig auslief, bevor sie 2008 durch Abschnitt 702 ersetzt wurde.

Grundsätzlich soll er den Geheimdiensten erlauben, wahrscheinlich im Ausland befindliche Nicht-US-Personen nach Belieben auszuhorchen. Unter anderem greift die NSA (National Security Agency) dazu an den Backbones den gesamten Internetverkehr ab („Upstream“), zudem holt sie sich von den großen Diensteanbietern direkt Daten („Prism“). Die Informationen landen in einer Datenbank, die dann verschiedenen Teilen der US-Geheimdienste zur Verfügung steht. Seit 2017 können, nach chinesischem Vorbild, auch Dritte dazu gezwungen werden, die Spionage zu unterstützen.

Abschnitt 702 gilt theoretisch nicht als Rechtsgrundlage für die Bespitzelung von US-Personen, also US-Staatsbürgern, Ausländern mit Daueraufenthaltsrecht (Green Card) und in den USA registrierte Unternehmen. Dennoch wurden auch sie mit den selben Methoden in großem Maßstab bespitzelt. Nach einer Gesetzesnovelle 2023 soll die Zahl der nicht erlaubten Datenbankabfragen zwecks Inländerüberwachung um 87 Prozent auf gut 20 Fälle täglich gesunken sein.

Nun tritt der Gesetzesabschnitt überhaupt außer Kraft. Anlass ist, dass Trump Immobilienmillionär Bill Pulte als neuen Geheimdienstechef (Direktor of National Intelligence, DNI) eingesetzt hat. Pulte ist Trump-Fan ohne jede Erfahrung im Spionagewesen. Solche Postenbesetzungen müssen zwar vom Parlament bestätigt werden, doch übernimmt die Person sofort mit Nominierung die Amtsgeschäfte.

Nicht nur die oppositionellen Demokraten, sondern auch mehrere Republikaner halten Pulte für eine Fehlbesetzung. Damit ist vergangene Woche eine Verlängerung des Abschnitts 702 im Senat knapp gescheitert. Dennoch sollte wenigstens das Abgeordnetenhaus am Donnerstag zustimmen. Weil es sich um ein Eilverfahren handelte, wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Geworden ist es nicht einmal eine einfache Mehrheit, obwohl die Präsidentenpartei in beiden Kammern über die Mehrheit verfügt.

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Inzwischen hat Trump den bisherigen Staatsanwalt Jay Clayton für den Posten des Geheimdienstechefs nominiert. Zu spät: Das Plenum des Unterhauses macht bis 22. Juni Pause. Danach wird die Verlängerung des Abschnitts 702 neu verhandelt werden.

Clayton hat ebenfalls keine Geheimdiensterfahrung. Er ist vor allem für zwei Dinge bekannt: Erstens dafür, während Trumps erster Amtszeit als US-Präsident Vorsitzender der Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde SEC (Securities Exchange Commission) gewesen zu sein. Und zweitens für seine politische Anklage gegen den Demokraten-Politiker Brad Lander wegen „Angriffs auf eine Strafverfolgungsbehörde“ vor rund einem Jahr. Landers angebliche Straftat: Er war Arm in Arm mit einem Einwanderer zu dessen Gerichtstermin gekommen. Am Donnerstag ist Lander freigesprochen worden; Ankläger Clayton dürfte die Karriereleiter hinauffallen.


(ds)



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