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Künstliche Intelligenz

iOS 27 Leaks und Renderings: Apple kreuzt Siri mit der iPhone-Suche


Siri haust künftig wohl im Dynamic Island: Für iOS 27 plant Apple angeblich ein weiteres Neu-Design des Sprachassistenzsystems sowie eine Verschmelzung mit der bislang separaten, systemweiten Suchfunktion. Über eine neue Geste lässt sich das Siri-Interface künftig vom oberen Bildschirmrand aus öffnen, wie die Finanznachrichtenagentur Bloomberg unter Verweis auf informierte Personen berichtet. Renderings der bei Apple intern getesteten Bedienoberfläche zufolge erscheint eine Eingabezeile für „Suchen oder Fragen“ am oberen Bildschirmrand.

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In diesem Menü bringt Apple demzufolge auch bekannte Funktionen der Spotlight-Suche unter, darunter die Siri-App-Vorschläge und die Option, in lokalen Dateien zu suchen. Siri lasse sich außerdem unverändert per Siri-Sprachbefehl oder durch Drücken der Standby-Taste aktivieren und zeige dann ebenfalls das neue Interface. Ob jegliche iPhone-Suchanfrage künftig durch ein KI-Modell geschleust wird und in welcher Cloud letzteres läuft, bleibt vorerst unklar.

Dem Bericht zufolge hat Apple weiterhin geplant, andere KI-Dienste ebenfalls zu integrieren – ähnlich, wie es derzeit bereits mit ChatGPT der Fall ist. Die bisherige Einbindung in iOS ist allerdings lausig: Ältere GPT-Modelle liefern dort nur kurze Antworten, die zudem unwiederbringlich verschwinden, wenn der Nutzer den Bildschirm absichtlich oder unabsichtlich an anderer Stelle berührt. Suchergebnisse sollen künftig in einer neuen, eigenständigen Siri-App auf dem iPhone gesichert werden, schreibt Bloomberg.

Angeblich beabsichtigt Apple, die ursprünglich für iOS 18 angekündigten Siri-Neuerungen mit iOS 27 auszuliefern. Versprochen wurde etwa, dass Siri etwa persönliche Daten abfragen und Aktionen über App-Grenzen hinweg ausführen kann. Auch soll das Sprachassistenzsystem dann erstmals in der Lage sein, aktuelle Inhalte im Web zu finden und zusammenzufassen – längst eine Standardfunktion für andere Chatbots.

Neben der Zusammenführung von Siri und Suche soll auch eine weitere KI-Funktion mit einer der populärsten iPhone-Apps verschmelzen: Die „visuelle Intelligenz“ zur Analyse von Bildinhalten ist laut dem Bericht künftig ein weiterer Modus in der Kamera-App. Für letztere plant Apple demnach, Funktionen mit einem Widget-System für den Nutzer flexibler anpassbar zu machen.

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Offen bleibt, wie gut Apples neuen KI-Modelle sind, die künftig auf Google Gemini basieren. Neben weiterentwickelten lokalen KI-Modellen wird Apple weiterhin auch auf die Cloud setzen. Beobachter gehen aktuell nicht davon aus, dass der Konzern dies mit seiner hauseigenen Private-Cloud-Compute-Infrastruktur allein stemmen kann. Entsprechend bleibt vorerst offen, durch welche Server Apple Intelligence die Nutzerdaten künftig schleust und wie diese dabei geschützt sind. Laut The Information stützt sich Siri bald auch auf die Google Cloud, zudem habe Apple mit Nvidia jüngst einen Deal über GPU Confidential Computing geschlossen, heißt es dort.


(lbe)



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Künstliche Intelligenz

Auch Japans Weltraumagentur testet erfolgreich wiederverwendbare Rakete


Die japanische Weltraumagentur JAXA hat erfolgreich eine Rakete abheben und kurz danach wieder landen lassen. Das berichtet die Japan Times unter Berufung auf Informationen der Weltraumbehörde. Der erfolgreiche Probelauf auf dem Raketentestgelände Noshiro in der nordjapanischen Präfektur Akita ist damit am Samstag nur einen Tag nach einem geglückten Test in China gelungen, dort wurde eine Raketenstufe aber nach einem kompletten Start zurückgeholt. Bei dem Test in Japan hat die Testrakete eine Höhe von etwa 10 Metern erreicht und ist nach ungefähr 40 Sekunden wieder gelandet, schreibt die japanische Zeitung.

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Mit dem erfolgreichen Testlauf unterstreicht Japan jetzt die eigenen Ambitionen, zu den US-Unternehmen SpaceX und Blue Origin aufzuholen, die schon seit Jahren Raketen starten und danach wieder landen können. Damit werden große Teile der Raketen wiederverwendbar, wodurch sich die Kosten für Nutzlasttransporte ins Weltall enorm senken lassen. SpaceX hat hierbei aber längst eine große Routine erreicht. Erst vor wenigen Tagen hat der meistgenutzte Raketenbooster der Firma von Elon Musk zum 36. Mal abgehoben. Vergleichbar kurze Testflüge wie jene aus Japan hat SpaceX vor 13 Jahren durchgeführt; seit 2017 starten die wiederverwendbaren Raketen des Typs Falcon 9.

„Ich habe das Gefühl, dass wir viel Zeit und Mühe in dieses Projekt gesteckt haben, und nun, da der Prototyp problemlos gestartet und gelandet ist, muss ich sagen, dass ich sehr erleichtert bin“, zitiert die Japan Times jetzt eine Stellungnahme von Takashi Ito von der JAXA, der den Start geleitet hat. Die dabei gesammelten Daten sollen nun ausgewertet werden, um zu prüfen, ob der Test als Erfolg gewertet werden kann. Er sei jedoch zuversichtlich, dass nützliche Daten gesammelt werden. An dem Projekt sind einem weiteren Medienbericht zufolge auch deutsche und französische Forschungseinrichtungen beteiligt. In Japan hatte der Honda-Konzern vor über einem Jahr schon eine erste wiederverwendbare Rakete gestartet.


(mho)



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Künstliche Intelligenz

Microsoft nutzt in manchen Apps offenbar eigene KI statt OpenAI und Anthropic


Microsoft verabschiedet sich schrittweise von der Nutzung fremder KI-Modelle in der eigenen Software. Bislang wurden manche Office-Aufgaben von OpenAI und Anthropic erledigt, doch das wird in manchen Apps nun durch Microsofts eigene KI-Modelle ersetzt, wie jetzt berichtet wird. Als Grund wird Kostensenkung genannt, denn KI-Anfragen, die von anderen KI-Modellen in Excel oder Outlook beantwortet werden, kosten schließlich Token.

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Das betrifft nicht nur Microsoft. Zuletzt hatten andere Konzerne aufgrund explodierender KI-Kosten Zugänge gesperrt oder zu älteren Modellen geraten. Damit soll die KI-Nutzung der Angestellten eingedämmt oder diese für bestimmte Aufgaben zumindest auf weniger leistungsfähige Modelle umgeleitet werden. Immer mehr Unternehmen würden genauer prüfen, wie die Angestellten KI-Technik nutzen. Statt zu immer mehr KI-Nutzung zu drängen, sollen jetzt die Kosten gedrückt werden.

Microsoft steht allerdings ein Ausweg zur Verfügung, hatte der Konzern doch Anfang Juni bei der Microsoft Build 2026 sieben neue KI-Modelle vorgestellt. Darunter war das erste Reasoning-Modell MAI-Thinking-1 von Microsoft. MAI-Image-2.5 und eine Flash-Variante davon beherrschen Text-to-Image, sie sollen Google Nano Banana Pro überholen. MAI-Transcribe-1.5 verschriftlicht Ton in 43 Sprachen. MAI-Voice-2 und eine Flash-Variante davon bedienen 15 Sprachen und haben neue Stimmen-Optionen bekommen.

Diese internen MAI-Modelle werden nun auch für Aufgaben etwa in Excel und Outlook verwendet, die bislang KI-Modelle von OpenAI und Anthropic genutzt haben, wenn Anwender Fragen zu Tabellen oder E-Mails an die integrierte KI stellen. Das berichtet Bloomberg unter Berufung auf eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Eine entsprechende Anfrage dazu wollte Microsoft selbst aber nicht kommentieren.

Obwohl die MAI-Modelle bislang erst einen kleinen Teil der KI-Nutzung Microsofts darstellen sollen, zeige dies aber deutlich, dass der Konzern Fortschritte bei wettbewerbsfähigen KI-Modellen zu niedrigeren Kosten macht. Denn Microsoft verbraucht eine enorme Anzahl von Token für seinen KI-Assistenten Copilot, ist dieser doch mittlerweile in einer Vielzahl der Microsoft-Software integriert. Zwar bekommt der Windows-Konzern besondere Vergünstigungen aufgrund der engen Kooperation mit sowie der Investitionen in OpenAI, doch auch langjährige Partnerschaften enden irgendwann.

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Das war eventuell auch einer der Gründe, dass Microsoft Copilot um Anthropic-KI erweitert hat. Diese Alternative zu OpenAI wurde letztes Jahr zunächst für Microsoft Copilot Studio eingeführt, jener Anwendung, mit der KI-Agenten erstellt werden können. Gleichzeitig versprach der Konzern, Anthropic-Modelle auch für Microsoft 365 Copilot einzuführen. Doch dieses Jahres folgte ein Sinneswandel. Anlässlich der Vorstellung der eigenen KI-Modelle im Juni erklärte ein Microsoft-Manager: „Wir zahlen viel Geld an Anthropic – unser Ziel ist es daher, diese Kosten zu reduzieren und letztendlich ganz zu eliminieren.“

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(fds)



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„Ist das Projekt noch zu retten?“ Experten zweifeln an Umsetzung der EUDI-Wallet


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English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Fehlende Transparenz, offene Haftungsfragen, Sicherheitsbedenken und Zweifel am Zeitplan: Bei einem Fachgespräch der Linksfraktion im Bundestag haben Sachverständige deutliche Kritik an der geplanten Einführung der europäischen digitalen Identitätswallet (EUDI-Wallet) geäußert.

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Die Fraktion hatte die Veranstaltung organisiert, weil es zum Referentenentwurf zum Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) vor allem Stellungnahmen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gibt und kritische Stimmen aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Zivilgesellschaft stärker einbeziehen wollte.

Die EUDI-Wallet soll auf Grundlage der europäischen eIDAS-Verordnung digitale Nachweise wie Personalausweis, Führerschein oder Zeugnisse auf dem Smartphone bündeln. Die EU schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten bis Anfang 2027 eine interoperable nationale Wallet bereitstellen. In Deutschland verantwortet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) die Umsetzung. Mit der Entwicklung wurde die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) beauftragt.

Den ersten von vier Kurzvorträgen hielt Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit (InÖG). Sie begleitet das Projekt seit mehreren Jahren und kritisierte vor allem den Entwicklungsprozess. Zwar führe SPRIND Konsultationen durch, diese dienten aus ihrer Sicht aber eher dazu, die eigene Lösung zu bestätigen. Unterschiedliche technische Ansätze würden jedoch nicht ergebnisoffen diskutiert. An den Konsultationen seien zudem Unternehmen beteiligt, die gleichzeitig an den technischen Spezifikationen mitarbeiteten.

Aus Sicht Kastls ist der Prozess insgesamt zu intransparent. Während die europäische Referenzimplementierung offen entwickelt werde und sich dort nachvollziehen lasse, welche Funktionen wann umgesetzt werden, präsentiere SPRIND zwar seit Jahren klickbare Prototypen, veröffentliche den Quellcode der deutschen Implementierung jedoch nicht. Selbst sicherheitsrelevante Details könnten nur eingeschränkt überprüft werden. Wer etwa Informationen über die geplanten Attributnachweise erhalten wolle, müsse zuvor eine Verschwiegenheitserklärung (NDA) unterzeichnen.

Auch technisch sieht Kastl erhebliche Risiken. Deutschland habe sich für signierte Daten mit „Cloud als Sicherheitsanker“ entschieden, was „langfristig nicht die klügste Lösung“ sei. Dadurch entstehe ein zentraler Angriffspunkt. Fielen die Cloud-Dienste oder die Anbieter der personenbezogenen Daten aus, funktioniere das Gesamtsystem nicht mehr. Hinzu kämen neue Risiken durch KI-gestützte Angriffe dank Systemen wie Claude Mythos.

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Beim Thema Post-Quanten-Sicherheit sei das Wallet-Konzept bislang wenig konkret. Selbst die elektronische Patientenakte (ePA) sei bei der Übermittlung von Zertifikaten inzwischen weiter als die geplante Wallet. Parallel würden derzeit noch sicherheitsrelevante Dienstleistungen ausgeschrieben – etwa für Bedrohungsanalysen und Sicherheitsprüfungen. Dass dies wenige Monate vor dem geplanten Start geschehe, wertete Kastl als Hinweis darauf, dass noch erheblicher Entwicklungsbedarf bestehe.

Zweifel äußerte sie auch daran, ob das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die notwendige unabhängige Sicherheitsbewertung übernehmen könne. Das BSI sei bereits eng in die Entwicklung der Architektur eingebunden gewesen. Ein ähnliches Problem habe es bereits bei der elektronischen Patientenakte gegeben.

Nach ihrer Einschätzung werde Deutschland die Wallet Anfang 2027 allenfalls mit den europäischen Mindestanforderungen starten können. Sie rechne mit einem „Minimalkonstrukt“, das noch längst nicht alle vorgesehenen Funktionen bieten werde. Für ein Projekt dieser Größenordnung seien die verbleibenden Monate zu knapp. Nötig seien stattdessen eine offene Entwicklung, transparente Implementierungen und eine unabhängige Risikobewertung. Den versprochenen Mehrwert der Wallet sieht Kastl zunächst nur begrenzt. Viele der häufig genannten Anwendungsfälle seien vor allem Komfortfunktionen. Bis Kommunen etwa eigene Nachweise wie Schwerbehindertenausweise digital ausstellen könnten, werde es ihrer Einschätzung nach noch Jahre dauern.

Kastl warnte außerdem vor der Experimentierklausel im DIdG-Gesetzentwurf. Diese ermögliche es künftig, weitere Verfahren zur Identitätsprüfung zuzulassen. Aus den Erfahrungen mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens befürchtet sie, dass später beispielsweise Videoident-Verfahren wieder eingeführt werden könnten, um die Verbreitung der Wallet zu beschleunigen.

Nach Sicht von Daniel Leisegang, dem Co-Chefredakteur von Netzpolitik, werde die Wallet zum Start „bei Weitem nicht die Wallet sein, die sie sein soll“. Wie bei der elektronischen Patientenakte würden zunächst lediglich Grundfunktionen bereitstehen. Genau darin sieht Leisegang ein Problem. Der Gesetzentwurf für das DIdG räume dem BMDS über Verordnungsermächtigungen und Experimentierklauseln zudem erhebliche Gestaltungsspielräume für spätere Ausbaustufen ein. Das verstärke aus seiner Sicht die Risiken, weil zentrale Entscheidungen erst nach dem eigentlichen Gesetz getroffen würden.

Zudem kritisierte Leisegang eine schrittweise Abschwächung von Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben im europäischen Gesetzgebungs- und Standardisierungsprozess. Ein Beispiel seien die in der eIDAS-Verordnung vorgesehenen frei wählbaren Pseudonyme. Damit sollten sich Nutzer etwa in Online-Foren oder bei anderen Diensten unter einem selbst gewählten Namen anmelden können, ohne ihre staatliche Identität preiszugeben. Nach dem derzeitigen Stand der technischen Umsetzung werde es stattdessen lediglich eine Möglichkeit zur anonymen Authentifizierung geben. Diese ersetze jedoch keine frei verwendbaren Pseudonyme, wie sie die Verordnung ursprünglich vorsehe.

Weitere Kritik richtete sich gegen den Einsatz signierter personenbezogener Daten. Die Wallet soll Nachweise enthalten, deren Echtheit durch digitale Signaturen bestätigt wird. Gelangten solche signierten Datensätze in falsche Hände oder würden sie unnötig häufig an private Dienste übermittelt, könnten sie nach Sicht von Leisegang Identitätsdiebstahl und den Handel mit verifizierten personenbezogenen Daten erleichtern. Deutschland könne dieses Risiko durch strengere nationale Vorgaben begrenzen, etwa indem nur klar definierte Diensteanbieter bestimmte staatlich signierte Nachweise abrufen dürfen. Solche Einschränkungen enthalte der Gesetzentwurf bislang jedoch nicht.

Auch die geplante Aufnahme biometrischer Passfotos in den Mindestdatensatz der Wallet kritisierte Leisegang. Nach seinen Angaben prüft das BMDS derzeit noch, ob Nutzer das biometrische Passfoto verpflichtend hinterlegen müssen oder darauf verzichten können. Das Ministerium habe ihm dies auf Anfrage mitgeteilt.



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