Connect with us

Künstliche Intelligenz

iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.

Weiterlesen nach der Anzeige

Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.

Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.

Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.

„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.

Weiterlesen nach der Anzeige


(bsc)



Source link

Künstliche Intelligenz

Iran weiter vom Internet abgeklemmt: Die Dunkelheit, die bleibt


Seit Ende des Jahres 2025 protestieren die Menschen im Iran gegen das Regime. Es waren die größten landesweiten Proteste seit der Frau-Leben-Freiheit-Bewegung, die 2022 begann. Als die Internet- und Telefonverbindungen am 8. Januar 2026 abgeschaltet wurden, äußerten politische Beobachter und Menschenrechtsaktivisten ihre Sorge, dass das Regime nun mit massiver Gewalt die Proteste unterdrücken wird.

Weiterlesen nach der Anzeige

Mittlerweile sind die schlimmsten Befürchtungen übertroffen worden. Selbst das Staatsoberhaupt Ali Chamenei spricht von Tausenden Toten, während er wie immer die USA und Israel dafür verantwortlich macht. Auch wenn es keine unabhängig geprüften Opferzahlen gibt, scheinen sogar Einschätzungen wie 12.000 getötete Demonstranten angesichts der Größe der landesweiten Proteste und von Berichten über mehrere Dutzend Leichen aus einzelnen Krankenhäusern glaubwürdig.

Videos und Informationen über die Proteste erreichen derweil nur tröpfchenweise das Ausland. Oft können bei Videos die Aufnahmedaten der Bilder nicht genau bestimmt werden. Weil Festnetznummern manchmal erreichbar sind, können iranische Journalisten im Ausland darüber nur teilweise und mithilfe von Mittelspersonen im Iran anrufen. Auf diesem Weg können sie indirekt mit ihren Quellen sprechen. Eine nachgewiesene Verbindung zu ausländischen Medien kann für die Menschen im Iran aber schlimme Folgen haben.

Das iranische Regime hat seit nun über zwei Wochen nicht nur 92 Millionen Menschen im Land von der Außenwelt abgeschnitten, sondern auch Millionen Menschen auf der ganzen Welt jede Möglichkeit genommen, Kontakt zu Familien und Freunden im Iran aufzunehmen. Viele sind besorgt und verzweifelt.

Dass der iranische Staat in Zeiten von Protesten versucht, den Informationsfluss zu kontrollieren und die Verbreitung von Bildern und Nachrichten zu unterbinden, ist nicht neu. Neu ist jedoch die Dimension der aktuellen Abschottungspolitik. Noch nie zuvor war der Iran über einen so langen Zeitraum nahezu vollständig vom globalen Internet getrennt.

Vor 25 Jahren förderte die Islamische Republik die Nutzung des Internets zumindest offiziell, aber Themen wie der Zugang, die Kontrolle und die Inhalte im Netz waren von Anfang an umstritten. Staatliche Vertreter sprachen über die Jahre immer wieder von der Einrichtung eines nationalen Netzes, oder wie sie es nannten „Internet-e Halal“, ein islamisches Netz beziehungsweise „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Der Entscheidungsprozess über die Kontrolle des Internets ist seitdem zunehmend intransparent geworden. Essenzielle Entscheidungen werden praktisch nicht mehr beim offiziell zuständigen Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie getroffen, sondern liegen faktisch bei Sicherheitsorganen wie den Geheimdiensten. Jüngste Aussagen der iranischen Regierungssprecherin Fatemeh Mohajerani bestätigen, dass die aktuellen Maßnahmen eine „sicherheitsbezogene Entscheidung“ gewesen seien.

Mohajerani behauptetet zudem, trotz der anhaltenden, weitreichenden landesweiten Beschränkungen werde der Zugang zum Internet „weiterhin als ein Recht anerkannt.“ Auch diese doppelgleisige Strategie des Staates ist seit Jahren bekannt: Während scheinbar reformorientierte oder technokratische Regierungen Lockerungen in Aussicht stellen, bringen undurchsichtige Institutionen wie Geheimdienste, Revolutionsgarden und einflussreiche Geistliche die Infrastruktur für die Netzabschaltung voran.

Die Nachrichtenplattform IranWire berichtete kürzlich, Mohajerani habe gegenüber Medienvertretern erklärt, das „internationale Internet“ werde mindestens bis zum iranischen Neujahr abgeschaltet bleiben. Das neue Jahr beginnt im Iran am 21. März.

Widersprüchliche Äußerungen aus verschiedenen staatlichen Kreisen nähren inzwischen Spekulationen darüber, ob die Verbindung zum Internet überhaupt wiederhergestellt werden soll. Am 19. Januar, dem zwölften Tag der Internetabschaltung im Iran, erklärte Ahmad Nirumand, Vorsitzender der Kommission für digitale Transformation, ausländische Plattformen würden vorerst nicht wieder zugänglich gemacht. Nirumand betonte „unter den gegenwärtigen Bedingungen“, gebe es derzeit keinen Spielraum für eine erneute Anbindung an internationale Plattformen.

Äußerungen des Kommunikationsministers über eine mögliche Aufhebung der Beschränkungen seien aufgrund der veränderten Lage vertagt worden. Derzeit sei nicht der geeignete Zeitpunkt für entsprechende Diskussionen. Der Sekretär des Nationalen Sicherheitsrats, Ali-Akbar Pourjamshidian, sagte ebenfalls in dieser Woche im staatlichen Fernsehen, derzeit sei nicht absehbar, wann der Zugang zum Internet wiederhergestellt werde.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Winterweiß und knallig bunt: Die Bilder der Woche 4


Diese Woche bleibt der Winter als Motiv klar erkennbar. Einerseits in Form einer Schneelandschaft mit wolkenlosem, blauem Himmel. Beim Betrachten gefriert einem fast der Atem zu einer Wasserdampfwolke. Andererseits als eiskalte Seifenblase, deren Eisblumenmuster mit jedem Moment zu wachsen scheint. Auch das Mondmotiv und die Dolomiten reihen sich trotz ihrer Farbe optisch in die Auswahl der kühlen Bilder ein.

Weiterlesen nach der Anzeige


Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Das Titelbild der Ausgabe 01 2026 des Foto-Magazins c't Fotografie

Einen Gegenpol dazu setzt besonders der Bokeh-Farbknall von Daborius, der wie ein Vorbote winterliche Gedanken vertreibt. Aber auch das Motiv einer Uferpflanze und ein Insektenbild verstärken die Sehnsucht nach farbenfrohen und wärmeren Tagen.


Winterlandschaft

Winterlandschaft

(Bild: AHI 1975)

Der Schnee hat sich hier wie eine weiße Decke über die winterliche Landschaft gelegt und lässt Formen und Flächen klar hervortreten. Die reduzierte Farbgebung hat eine grafische Wirkung, die durch die dunkle Landstraße zusätzlich verstärkt wird. Die Aufnahme atmet Ruhe und zeigt den Winter als stillen Zustand.


Pflanzenfotografie

Pflanzenfotografie

Uferpflanze

(Bild: 35mm)

Eine gelungene Makroaufnahme. Diese Pflanze mit Stiel, Blättern und Blüte ist im Zentrum des Bildes scharf fokussiert. Der Hintergrund löst sich weich auf, während das rote Bokeh einen tollen Kontrast zum Grün der Pflanze bildet. Das Gegenlicht zeichnet helle Ränder um den Stiel. Die Komposition im Querformat verleiht dem Motiv dabei Ordnung und Ruhe.

Weiterlesen nach der Anzeige



Attentaeterin

(Bild: Rontrus)

Hier zeigt sich eine Gelbe Mordfliege, wie sie lauernd auf einer glatten Fläche sitzt, in der sie sich komplett spiegelt. Ihr Körper und die Borsten zeichnen sich scharf ab und ihre großen Facettenaugen ziehen den Blick auf sich. Die Spiegelung und die starke Loslösung von Motiv und Umgebung verleihen dem Bild eine gewisse Spannung. Fotograf Rontrus erklärt sein Vorgehen: „Das Bild wurde mit einer Vollformatkamera, einem 90-mm-Makroobjektiv + Raynox-250-Nahlinse bei Blitzlicht und mit Fokusstacking gemacht.“


Dolomiten im Wasser gespiegelt

Dolomiten im Wasser gespiegelt

Blaue Stunde Dolomiten

(Bild: Udo Muc)

Die Dolomiten in tiefem Blau: Der Himmel leuchtet bereits leicht, die Bergkämme zeichnen sich klar ab und das erste Licht modelliert die Felsen und Hänge in feinen Abstufungen. Der Himmel gibt dem Bild viel Luft, während die Spiegelung ihm eine schöne Symmetrie verleiht. Die Blautöne verbinden Vorder- und Hintergrund zu einer harmonischen Gesamtheit.

Nikon D500 | 15 mm | ISO 100 | f/8


Eisbildung

Eisbildung

Schneekugel 2

(Bild: Thomas Brandl)

Hier füllt eine kleine Schneekugel das Bild. In ihrem Inneren verdichten sich Licht, Struktur und feine Eispartikel zu einer eigenen kleinen Welt. Die Kugel ist vor dem schwarzen Hintergrund gut freigestellt und lenkt den Blick ins Bildzentrum. Die Komposition wird von ihrer runden Form bestimmt und trotz der vielen Details entsteht ein ruhiges, geradezu meditatives Winterbild.

Thomas Brandel nahm das Foto der gefrierenden Seifenblase auf seinem im Schatten liegenden Hochbeet auf. „Nach ein wenig Übung klappte die Herstellung gut und ich probierte verschiedene Blickwinkel und Orte, um die Seifenblase in schöner Stimmung einzufangen. Auch die Sonne war mir nun hold und beschien jetzt das Hochbeet. Ich nutzte außerdem die Serienfunktion der Kamera und bekam viele verschiedene Stadien des Gefrierens abgebildet. Vor dem schwarzen Hintergrund gefielen mir dann die Seifenblasen am besten“, sagt der Fotograf.

OM-1 | 100 mm | ISO 200 | f/10


Miniaturhirsch

Miniaturhirsch

15.01.2026

(Bild: Daborius)

Diese Makroaufnahme arbeitet mit starker Nähe und verdichtet das Bild auf gekonnte Weise. Die Unschärfe formt ein großartiges Bokeh, sodass die glänzenden Lichtkreise wie Sterne im Hintergrund funkeln. Abgesehen von einem Miniatur-Hirsch ist kaum etwas Gegenständliches erkennbar. Das Foto bleibt bewusst offen und zeigt die Freude am fotografischen Experiment. Der Blick löst sich von der Realität und folgt in erster Linie Licht und Struktur.

Mit dem Bild bleibt der Fotograf seinem fröhlichen, bunten Stil mit viel Bokeh treu. „Für den Hintergrund habe ich Stahl-Topfreiniger ausgerollt und buntes Lametta darüber gelegt. Das Ganze habe ich mit LED-Leuchten aufgeleuchtet.“

Pentax K-1 Mark II | 100 mm | ISO 1250 | f/2.8


Mond und Vögel in der Nacht

Mond und Vögel in der Nacht

Es sollte nicht sein

(Bild: bild0815)

Ein Porträt, das natürlich und unverstellt wirkt, denn es zeigt keinen Moment der Pose, sondern einen Moment der Begegnung. Licht, Ruhe und Ausdruck greifen stimmig ineinander. Der ruhige Hintergrund lenkt nicht ab. Der Blick trifft die Kamera direkt, und das Gesicht liegt klar im Fokus. Durch die zentrale Position entstehen zudem Nähe und Präsenz.

Der Fotograf selbst beschreibt es so: „Der Mond mit seinem speziellen Licht reizt mich immer wieder. Zum herbstlichen Vogelzug bin ich dann gern unterwegs und hoffe, dass Wetter und Vögel mitspielen, um vielleicht doch mehr als ‚nur‘ den Mond auf das Bild zu bekommen. Die optimale Zeitspanne ist recht kurz, aber auch die Zeit davor und danach ist intensiver Naturgenuss. Die Kombination aus hartem Gegenlicht, wenig Licht und der einzufangenden Bewegung ist mit dem fortschreitenden Abend eine wachsende Herausforderung. Zum Aufnahmezeitpunkt war der Himmel bereits recht dunkel, sodass ich den Mond vorfokussiert habe, um beim Auftauchen von Vögeln in Mondnähe nur noch auszulösen.“


(vat)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Was Wi-Fi 7 kann | c’t uplink


Der Funkstandard Wi-Fi 7 ist inzwischen breit verfügbar – zumindest Notebooks und Smartphones ab dem mittleren Preissegment sprechen den schnelleren Standard, der auch unter dem Namen 802.11be bekannt ist. Und auch bei Routern und Access Points steigt die Verbreitung langsam aber sicher an.

Weiterlesen nach der Anzeige


Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Logo mit dem Schriftzug "c't uplink – der Podcast aus Nerdistan"

Den wöchentlichen c’t-Podcast c’t uplink gibt es …

Doch warum genau ist Wi-Fi 7 eigentlich besser als der Vorgängerstandard 6E? Was bringt die Nutzung von 320 MHz breiten Kanälen? Was ist der Vorteil von MLMR? Und warum wird der 2,4-GHz-Band auf absehbare Zeit unersetzlich bleiben? Das und mehr besprechen wir in dieser Folge des c’t uplink.

Zu Gast im Studio: Ernst Ahlers, Andrijan Möcker
Host: Jan Schüßler
Produktion: Tobias Reimer

► Unsere Artikel zu Wi-Fi 7 sind bei heise+ erschienen (€)

► sowie in c’t 25/2025 (€).

In unserem WhatsApp-Kanal sortieren Torsten und Jan aus der Chefredaktion das Geschehen in der IT-Welt, fassen das Wichtigste zusammen und werfen einen Blick auf das, was unsere Kollegen gerade so vorbereiten.

Weiterlesen nach der Anzeige

c’t Magazin
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf Bluesky
c’t auf Threads
► c’t auf Papier: überall, wo es Zeitschriften gibt!


(jss)





Source link

Weiterlesen

Beliebt