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Künstliche Intelligenz

Iran weiter vom Internet abgeklemmt: Die Dunkelheit, die bleibt


Seit Ende des Jahres 2025 protestieren die Menschen im Iran gegen das Regime. Es waren die größten landesweiten Proteste seit der Frau-Leben-Freiheit-Bewegung, die 2022 begann. Als die Internet- und Telefonverbindungen am 8. Januar 2026 abgeschaltet wurden, äußerten politische Beobachter und Menschenrechtsaktivisten ihre Sorge, dass das Regime nun mit massiver Gewalt die Proteste unterdrücken wird.

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Mittlerweile sind die schlimmsten Befürchtungen übertroffen worden. Selbst das Staatsoberhaupt Ali Chamenei spricht von Tausenden Toten, während er wie immer die USA und Israel dafür verantwortlich macht. Auch wenn es keine unabhängig geprüften Opferzahlen gibt, scheinen sogar Einschätzungen wie 12.000 getötete Demonstranten angesichts der Größe der landesweiten Proteste und von Berichten über mehrere Dutzend Leichen aus einzelnen Krankenhäusern glaubwürdig.

Videos und Informationen über die Proteste erreichen derweil nur tröpfchenweise das Ausland. Oft können bei Videos die Aufnahmedaten der Bilder nicht genau bestimmt werden. Weil Festnetznummern manchmal erreichbar sind, können iranische Journalisten im Ausland darüber nur teilweise und mithilfe von Mittelspersonen im Iran anrufen. Auf diesem Weg können sie indirekt mit ihren Quellen sprechen. Eine nachgewiesene Verbindung zu ausländischen Medien kann für die Menschen im Iran aber schlimme Folgen haben.

Das iranische Regime hat seit nun über zwei Wochen nicht nur 92 Millionen Menschen im Land von der Außenwelt abgeschnitten, sondern auch Millionen Menschen auf der ganzen Welt jede Möglichkeit genommen, Kontakt zu Familien und Freunden im Iran aufzunehmen. Viele sind besorgt und verzweifelt.

Dass der iranische Staat in Zeiten von Protesten versucht, den Informationsfluss zu kontrollieren und die Verbreitung von Bildern und Nachrichten zu unterbinden, ist nicht neu. Neu ist jedoch die Dimension der aktuellen Abschottungspolitik. Noch nie zuvor war der Iran über einen so langen Zeitraum nahezu vollständig vom globalen Internet getrennt.

Vor 25 Jahren förderte die Islamische Republik die Nutzung des Internets zumindest offiziell, aber Themen wie der Zugang, die Kontrolle und die Inhalte im Netz waren von Anfang an umstritten. Staatliche Vertreter sprachen über die Jahre immer wieder von der Einrichtung eines nationalen Netzes, oder wie sie es nannten „Internet-e Halal“, ein islamisches Netz beziehungsweise „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet.

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Der Entscheidungsprozess über die Kontrolle des Internets ist seitdem zunehmend intransparent geworden. Essenzielle Entscheidungen werden praktisch nicht mehr beim offiziell zuständigen Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie getroffen, sondern liegen faktisch bei Sicherheitsorganen wie den Geheimdiensten. Jüngste Aussagen der iranischen Regierungssprecherin Fatemeh Mohajerani bestätigen, dass die aktuellen Maßnahmen eine „sicherheitsbezogene Entscheidung“ gewesen seien.

Mohajerani behauptetet zudem, trotz der anhaltenden, weitreichenden landesweiten Beschränkungen werde der Zugang zum Internet „weiterhin als ein Recht anerkannt.“ Auch diese doppelgleisige Strategie des Staates ist seit Jahren bekannt: Während scheinbar reformorientierte oder technokratische Regierungen Lockerungen in Aussicht stellen, bringen undurchsichtige Institutionen wie Geheimdienste, Revolutionsgarden und einflussreiche Geistliche die Infrastruktur für die Netzabschaltung voran.

Die Nachrichtenplattform IranWire berichtete kürzlich, Mohajerani habe gegenüber Medienvertretern erklärt, das „internationale Internet“ werde mindestens bis zum iranischen Neujahr abgeschaltet bleiben. Das neue Jahr beginnt im Iran am 21. März.

Widersprüchliche Äußerungen aus verschiedenen staatlichen Kreisen nähren inzwischen Spekulationen darüber, ob die Verbindung zum Internet überhaupt wiederhergestellt werden soll. Am 19. Januar, dem zwölften Tag der Internetabschaltung im Iran, erklärte Ahmad Nirumand, Vorsitzender der Kommission für digitale Transformation, ausländische Plattformen würden vorerst nicht wieder zugänglich gemacht. Nirumand betonte „unter den gegenwärtigen Bedingungen“, gebe es derzeit keinen Spielraum für eine erneute Anbindung an internationale Plattformen.

Äußerungen des Kommunikationsministers über eine mögliche Aufhebung der Beschränkungen seien aufgrund der veränderten Lage vertagt worden. Derzeit sei nicht der geeignete Zeitpunkt für entsprechende Diskussionen. Der Sekretär des Nationalen Sicherheitsrats, Ali-Akbar Pourjamshidian, sagte ebenfalls in dieser Woche im staatlichen Fernsehen, derzeit sei nicht absehbar, wann der Zugang zum Internet wiederhergestellt werde.



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Künstliche Intelligenz

Milliardenklage gegen Meta: Patentstreit um Smart Glasses


Das Start-up Solos hat vor einem Bundesgericht in Massachusetts eine Klage gegen den Smart-Glasses-Marktführer Meta eingereicht. Solos wirft Meta eine vorsätzliche Verletzung mehrerer Patente vor, die „Kerntechnologien im Bereich smarter Brillen“ abdecken, berichtet Bloomberg.

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Die Klage ist auch gegen den Brillenhersteller EssilorLuxottica und dessen Tochterunternehmen Oakley gerichtet, die mit Meta zusammen ein stetig wachsendes Smart-Glasses-Portfolio vertreiben. Solos fordert Schadenersatz in Milliardenhöhe sowie eine gerichtliche Verfügung, die den Verkauf von Ray-Ban Meta empfindlich stören könnte.

Laut der Klageschrift, aus der Bloomberg zitiert, hatten Oakley-Angestellte bereits 2015 Einblick in Solos’ Smart-Glasses-Technologie. EssilorLuxottica soll sich darüber hinaus im Laufe des Jahres 2017 mehrfach mit Solos-Personal getroffen und dabei Kenntnisse über die Konzepte und die Roadmap des Unternehmens erlangt haben. „Als Meta um das Jahr 2021 gemeinsam mit EssilorLuxottica Smart-Glasses-Produkte auf den Markt brachte, hatten beide Seiten bereits über Jahre hinweg direktes, detailliertes Wissen auf Führungsebene über Solos’ Technologie angesammelt“, heißt es in der Klageschrift.

Solos startete vor einem Jahrzehnt als interne Abteilung des Mikrodisplay-Herstellers Kopin und wurde 2019 ausgegründet. Die aktuellen Smart-Glasses-Modelle haben ähnlich wie Ray-Ban Meta Lautsprecher verbaut und sind auf Alltagstauglichkeit und KI-Funktionen ausgelegt, verzichten jedoch weitgehend auf eine Kamera. Das Sortiment umfasst Korrekturbrillen, Sonnenbrillen und Sportbrillen, die ChatGPT für Sprachabfragen nutzen und Live-Übersetzungen bieten. Eine Besonderheit neuerer Modelle ist, dass die Technik vollständig in den Bügeln verbaut ist, sodass sich die Frontfassungen je nach Bedarf austauschen lassen.

Während Smart Glasses von Solos noch ein Nischendasein fristen, ist Meta innerhalb weniger Jahre zum Marktführer avanciert. Dabei verlief der Start holprig: Das erste Gemeinschaftsprojekt von Meta und EssilorLuxottica, die Ray-Ban Stories, floppte am Markt. Erst die 2023 veröffentlichten Ray-Ban Meta Smart Glasses brachten den kommerziellen Durchbruch für die Wearables-Kategorie.

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Nachdem bis Anfang 2025 rund zwei Millionen Einheiten der Ray-Ban Meta-Brillen verkauft worden waren, korrigierte EssilorLuxottica seine ursprünglichen Produktionsziele deutlich nach oben. Inzwischen ist das Geschäft mit Smart Glasses für den Brillen-Giganten zu einem Wachstumsmotor gereift: Im dritten Quartal 2025 machten Wearables bereits mehr als ein Drittel des gesamten Umsatzwachstums aus. Und laut aktuellen Berichten von Bloomberg erwägen Meta und EssilorLuxottica sogar eine Verdopplung des Produktionsziels auf 20 Millionen Einheiten pro Jahr.

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Angesichts rasant steigender Absätze verwundert es kaum, dass der Ton in der Branche rauer wird. Auch im Segment der Display-Brillen tobt bereits ein erbitterter Streit: Der Hersteller Xreal verklagte kürzlich Viture wegen angeblicher Patentverletzung. Hier wie dort geht es um die Frage, wer die technologische Basis für Smart Glasses für sich beanspruchen darf.


(tobe)



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KI-Einsatz in der Buchbranche: Vorteile – und klare Risiken


Die Künstliche Intelligenz (KI) kann die Buchbranche unterstützen. Sie bringt nach Ansicht des neuen Vorstehers des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Sebastian Guggolz, Vorteile, aber auch klare Risiken für die Buchbranche.

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Die KI biete einerseits viele Erleichterungen, etwa in der Logistik, im Vertrieb oder im Marketing. In anderen Bereichen gebe es aber „riesige Fragezeichen“, sagte der Berliner Verleger. „Vor allem bei der Textproduktion gibt es enorme Probleme, weil es da zu massiven Urheberrechtsverletzungen kommt. Die KI wird mit Texten trainiert, ohne dass Rechteinhaber darüber entscheiden können oder honoriert werden.“

Eine weitere wichtige Frage betreffe die Übersetzungen. „Ich vermute, dass es eine Ausdifferenzierung des Marktes gibt, weil es schon heute übersetzte Gebrauchstexte gibt, die weitgehend ohne menschliche Arbeit angefertigt wurden“, erklärte Guggolz. In anderen Bereichen wie der Literatur sehe es aber anders aus: „Nicht nur aus Nostalgie, sondern aus tiefer Überzeugung bin ich der Meinung, dass künstlerische Texte überhaupt nie allein von KI übersetzt werden sollten“.

„Künstlerische Texte sollten nie allein von KI übersetzt werden“ (Sebastian Guggolz)

Es sei eine Sache, wenn etwa Übersetzerinnen und Übersetzer KI-gestützte Systeme als Unterstützung nutzten. „Aber ganze Übersetzungen können und sollten nicht von einer KI hergestellt werden.“ Im Bereich KI müsse sich die Branche vielen Fragen stellen: „Wie weit kann die KI unterstützen? Wo wollen wir sie nutzen und wo nicht?“

Als neuer Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vertritt Guggolz Buchhandel und Verlage. Er hatte das Amt im vergangenen Herbst von Vorgängerin Karin Schmidt-Friderichs übernommen. Guggolz arbeitet beim Fischer-Verlag in Frankfurt und gründete zudem in Berlin vor mehreren Jahren seinen eigenen Verlag in Berlin, einen Ein-Mann-Betrieb.

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Mindestens ebenso umstritten wie der Einsatz von KI zum Schreiben von Büchern ist der umgekehrte Weg, also der Einsatz von Büchern oder öffentlichen Texten als Trainingsmaterial für die Sprachmodelle. Hierzu gab es in der Vergangenheit einige Urteile, bemerkenswert ist etwa die Entscheidung des Landgerichts München. Das hatte im November zugunsten der klagenden GEMA entschieden, dass OpenAI bei neun bekannten Liedern – von „Atemlos“ bis „Männer“ – Urheberrechte verletzt habe.

Dass die neun Lieder für das Training der KI-Modelle genutzt wurden, stand außer Frage und war für beide Seiten unstrittig. Das Gericht stellte aber fest, die Texte seien „memorisiert“ worden – und damit handele es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung.

Forscher erwarten durch den Einsatz von KI zudem erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. So könnten Routinearbeiten in Personalabteilungen, Logistik, Finanzverwaltung und Büroorganisation leicht auf KI umgestellt werden. Zugleich sind laut Bitkom spezielle Fachkenntnisse in Künstlicher Intelligenz, IT-Sicherheit und Cloud-Diensten gefragt. Da KI die Anforderungen an IT-Beschäftigte verändert, rücke kompetenter Umgang mit KI stärker in den Fokus.

Ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Nürnberg spricht von 1,6 Millionen Jobs, die in Deutschland in den nächsten 15 Jahren wegfallen – oder neu entstehen (PDF der Studie). Zwar prognostizieren sie eine höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder durch KI. Zugleich erwartet aber auch das IAB-Team erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und prognostizieren Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen.

Eine Analyse der US-Bank Morgan Stanley prognostiziert, dass Europas Banken in den nächsten fünf Jahren mehr als 210.000 Jobs abbauen könnten, während sie zunehmend auf KI setzen. Für den erwarteten Stellenabbau dürften demnach aber auch Filialschließungen sorgen, da das Bankengeschäft immer stärker ins Internet verlagert wird.

Wie eine aktuelle Studie des Massachusetts Institute of Technology (MIT) aufzeigt, könnte in den USA eine Lohnsumme von rund 1,2 Billionen US-Dollar durch den KI-Einsatz wegfallen. Betroffen seien vor allem die Finanzbranche, das Gesundheitswesen und Unternehmensdienstleistungen

Hierzulande nutzen Menschen KI-Modelle wie ChatGPT am häufigsten fürs Schreiben oder Lektorat, für Ratschläge und Anleitungen, Informationssuche, Gesundheits-, Fitness- und Schönheitstipps, Lernen, Nachhilfe und Unterrichten, Coaching und Unterstützung beim Erreichen persönlicher Ziele.

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(uk)



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Genaue Förderbedingungen für Hybrid-Autos noch unklar


Wer zur Anschaffung eines Plug-in-Hybridautos auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, sollte sich nicht unbedingt auf die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor hatte die Zeitschrift „auto motor und sport“ darüber berichtet.

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Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit „Range Extender“ soll es Geld geben. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, welche die Reichweite von Elektroautos erhöhen. Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1500 und 4000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos werden stärker unterstützt.

Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden.

Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite.

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird. Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet laut „auto motor und sport“ auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der Autobahn ab.

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Eine Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der vor allem Emissionen im Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen dürften. Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient – damit wären also potenziell mehr Modelle förderfähig.

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(nie)



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