Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: BCM und IT-Notfallplanung – Vorbereitet für den Ernstfall
Nur wer gut vorbereitet ist, kann auf plötzlich auftretende Störungen, Notfälle oder Cyber-Angriffe schnell und angemessen reagieren und so Schäden begrenzen und Ausfälle minimieren. Dies gilt sowohl für die Absicherung der Geschäftsprozesse als auch der IT. Eine Notfallplanung hilft, im Ernstfall schnell das Richtige zu tun und Schlimmeres zu verhindern.
Leitfaden zur professionellen IT-Notfallplanung
Wie geeignet und wirksam Notfallpläne sind, überprüfen Sie am zuverlässigsten in gezielten Notfallübungen. Diese helfen, Ihre Pläne bei Bedarf anzupassen und kontinuierlich zu verbessern. Im dreitägigen Online-Workshop BCM – Notfallplanung und Notfallübungen erarbeiten Sie unter Anleitung eines erfahrenen Sicherheitstrainers Schritt für Schritt einen Leitfaden für eine professionelle IT-Notfallplanung.
Business Continuity Management (BCM)
Der Workshop vermittelt wichtige Standards und Methoden des Business Continuity Managements (BCM) und des IT-Notfallmanagements. Sie lernen, IT-Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Weitere Themen sind die Erstellung einer umfassenden IT-Notfalldokumentation inklusive Wiederanlaufplanung, der Aufbau einer reaktiven IT-Notfallorganisation sowie die Durchführung und Auswertung von Notfallübungen.
August 12.08. – 14.08.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Jul. 2025 |
Oktober 21.10. – 23.10.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 22. Sep. 2025 |
Der Workshop wird von Jakob Winter, Senior Consultant bei der HiSolutions AG, geleitet. Er unterstützt Unternehmen bei der effizienten Notfallplanung und -vorsorge, in der risikoorientierten Dienstleistersteuerung sowie bei der Konzeption und Durchführung von Notfall- und Krisenübungen.
Der nächste Workshop findet am 12. bis 14. August 2025 statt und richtet sich an IT-Notfallmanager, Leiter, Sicherheitsbeauftragte, CISOs, Business Continuity Manager, Risikomanager und Auditoren, die einen umfassenden Überblick über das Thema BCM gewinnen wollen.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft.
In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren.
Die Maschine entscheidet
Die Einstufung für vermeintliche AGB-Verstöße erfolgt automatisch, also ohne Eingriff eines Menschen. In einem zweiten Schritt kann die Kleinanzeigen-Moderation die Entscheidung überprüfen, muss sie aber nicht. In den Nutzungsbedingungen des Portals heißt es dazu: „Unter anderem setzt Kleinanzeigen ein System zur Erkennung gängiger Betrugsmuster inklusive entsprechender automatischer Filtermechanismen ein, …“
Gemäß Artikel 22 der Datenschutzgrundverordnung sollte eine solche automatisierte Entscheidungsfindung verhindert werden, sofern sie rechtlich relevante Wirkung hat, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Und weist zugleich auf die in Artikel 22, Absatz 2 a formulierte Ausnahme hin, die greift, sofern die vollautomatisierte Entscheidung notwendig ist, um ein Vertragsverhältnis zu erfüllen. Geht man davon aus, dass wöchentlich mehrere zehntausend Inserate bei Kleinanzeigen online gehen, ist es dem Unternehmen kaum möglich, diese komplett manuell auf unzulässige Inhalte zu prüfen. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es hier aber bisher nicht.
Beschwerde einreichen
Über eine Kontensperrung bei Kleinanzeigen kann man sich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnisnahme beschweren. Beschwerden sind jedoch nicht so einfach, denn Kleinanzeigen verrät nicht, weshalb eine Anzeige gesperrt wurde.
Hier sollte man sich die Nutzungsbedingungen genau anschauen sowie die unzulässigen Aktivitäten studieren und auf keinen Fall dieselbe Anzeige erneut schalten, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn dann greift wieder die Entscheidungsautomatik und sperrt den Nutzeraccount womöglich dauerhaft, weil ein mehrfacher Verstoß vorliegt. Und wer einmal dauerhaft ausgeschlossen wurde, darf sich auch nicht mit einem anderen Nutzerkonto anmelden.
Es gilt Vertragsfreiheit
Er empfiehlt, bei etwaigen Problemen defensiv vorzugehen, denn Kleinanzeigen ist nicht verpflichtet, eine Kontosperrung aufzuheben. Das Unternehmen muss sie auch nicht im Detail begründen oder sich auf Diskussionen mit Nutzern einlassen. Stattdessen dürfe es den Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit in Deutschland einfach ablehnen, erklärt Mühleis.
Betroffene sollten eine E-Mail an das Beschwerdeteam von Kleinanzeigen schicken und den Widerspruch gegen die Sperrung klar formulieren. Darin sollte stehen, wann die Sperrung erfolgt ist und welche Anzeige der vermeintliche Anlass war. Weitere Informationen zur Rechtslage und zum Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts diskutieren c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann, Urs Mansmann und Niklas Mühleis im c’t-Verbraucherschutz-Podcast Vorsicht, Kunde!.
Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Falk K.: kleinanzeigen.de sperrt Kunden aus
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Freitag: Palantir-Nutzung der Polizei, vorerst keine deutsche KI-Gigafabrik
Die Software Gotham der umstrittenen US-Firma Palantir soll die Polizei etwa bei Anschlägen unterstützen. Doch sie wird sogar bei Eigentumsdelikten eingesetzt, wie jetzt berichtet wird. Das betrifft Ermittler in Bayern und Hessen. Datenschützer und Oppositionspolitiker zeigen sich besorgt. Derweil wollten fünf deutsche Tech-Unternehmen gemeinsam eine „AI Gigafactory“ bauen, um Subventionen der EU zu bekommen. Denn die EU will KI in Europa mit Milliarden unterstützen. Doch die Firmen konnten sich offenbar nicht einigen. Streitpunkte waren Führungsrolle und Standort einer solchen KI-Gigafabrik. In Österreich ist das absichtliche Verschicken unerwünschter Bilder primärer Geschlechtsteile bislang nicht strafbar. Die Regierung will dies mit einer Strafrechtsnovelle ändern, doch das ist im Detail verzwickt. Denn es müssen Ausnahmen eingeräumt werden, etwa für einschlägige Portale oder für den Versand solcher Dickpics an Partner – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen unter verschiedenen Namen eine eingeschränkte Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Die zuständigen Politiker begründen dies damit, dass die Datenanalyse der Polizei helfe, schwere Gefahren wie Terroranschläge abzuwehren oder diese aufzuklären. In Bayern wurde die entsprechende „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) fast hundertmal zwischen September 2024 und Mitte Mai genutzt. Doch bei über zwanzig dieser Fälle ging es um andere als die genannten Zwecke – nämlich etwa um Straftaten im Bereich „Eigentums- und Vermögenswerte“. In Hessen dürfte es ähnlich laufen bei Big Data: Deutsche Polizisten nutzen Palantir auch bei Eigentumsdelikten.
Die EU winkt mit finanzieller Unterstützung für KI-Großprojekte in Europa und erwartet entsprechende Bewerbungen bis zum heutigen Freitag um 17 Uhr. Die Idee fünf deutscher Tech-Unternehmen war ein gemeinsames KI-Rechenzentrum in Deutschland, denn die EU plant, neue KI-Gigafactories in Europa mit 20 Milliarden Euro zu subventionieren, um gegenüber anderen KI-Standorten auf der Welt aufzuholen, etwa den USA oder China. Doch die Deutsche Telekom, Ionos, SAP, Siemens und die Schwarz-Gruppe haben sich nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, heißt es jetzt. Es gab Meinungsverschiedenheiten um die Führungsrolle und den Standort. Stattdessen werden einige der beteiligten Firmen eigene Initiativen einreichen: Milliardenprojekt einer KI-Gigafabrik deutscher Tech-Firmen vorerst gescheitert.
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Das unaufgeforderte Zusenden von Fotos oder Videos entblößter Geschlechtsteile einer erwachsenen Person an eine andere ist in Österreich derzeit nicht gerichtlich strafbar. Um das zu ändern, legt die Regierung dem Parlament einen Vorschlag für eine Strafrechtsnovelle vor. Damit soll auch sogenanntes Cyberflashing verboten werden. Der vorgeschlagene Paragraphen im Strafgesetzbuch zur Strafbarkeit entsprechender Handlungen klingt einfach, aber ist im Detail erstaunlich komplex. Denn Comics oder Zeichnungen erfüllen das Erfordernis nicht. Auch sind entsprechende Abbildungen in manchen Fällen nicht strafbar, etwa im eigenen digitalen Profil sozialer Netze oder auf Erotikplattformen. Für Dating- oder Partnersuche-Apps ist das wiederum anders: Österreich verbietet Dickpics.
Im Rechtsstreit um eine Rekordstrafe der EU müssen Android-Betreiber Google und dessen Holding Alphabet einen Rückschlag hinnehmen: Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), stützt die Rechtsansicht des EU-Gerichts (1. Instanz). Die Rechtsauffassung der Generalanwältin hat beim EuGH erhebliches Gewicht; der Gerichtshof muss ihr nicht folgen, tut es aber häufig. Kokott verweist zudem auf mehrere frühere Entscheidungen des EuGH, die gegen Googles Argumente sprechen. Damit schwinden Googles Chancen, die Strafe in Höhe von mehr als 4,12 Milliarden Euro wegen Marktmachtmissbrauchs mittels Android-Verträgen noch abzuwenden. Es geht um Googles Anforderungen etwa an Gerätehersteller für Android: Rückschlag für Google in Streit um Rekordstrafe der EU.
Wer seine Wohnung umgestaltet oder den Kleiderschrank aufräumt, kann die danach überflüssigen Dinge einfach im ehemaligen eBay-Portal kleinanzeigen.de anbieten. Das geht normalerweise ganz einfach – sofern das Unternehmen das Angebot nicht als kritisch einstuft. In solchen Fällen zieht Kleinanzeigen zunächst die Anzeige ein und weist darauf hin, dass der Anbieter gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Anschließend kann es das gesamte Nutzerkonto vorübergehend oder sogar endgültig sperren. Das erfolgt automatisch. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast diskutieren wir die aktuelle Rechtslage und geben Tipps zum empfohlenen Vorgehen bei gesperrten Anzeigen und Accounts: Vorsicht, Kunde! – Kontosperre bei Kleinanzeigen.
Auch noch wichtig:
(fds)
Künstliche Intelligenz
20 Jahre Reddit: Was den Erfolg der Forenplattform ausmacht
Wo kann man sich online eigentlich noch ausgewogen über Nachrichten und politische Inhalte unterhalten – und auch mal streiten, ohne dass es gleich in Beleidigungen abdriftet? Facebook gilt für viele Nutzer als fast tot (oder als Plattform für fast Tote – je nachdem, wen man fragt). X, ehemals Twitter, ist zum Hort für rechte Trolle verkommen, von Trumps Truth Social ganz zu schweigen. Metas Threads ist voll mit Banalitäten. Und Bluesky wiederum sehen viele als linkslastige Blase.
Ausgerechnet ein Fossil unter den Web-Plattformen eignet sich derzeit am besten für den Austausch, ohne dass die Diskussionen ins Extreme oder Banale kippen: Reddit. Der Dienst ist aber weit mehr als ein Treffpunkt für Gespräche. Immer wieder bringt die Community nützliche Gemeinschaftsprojekte hervor.
Derzeit stehen Reddits Inhalte so hoch im Kurs wie noch nie. KI-Firmen lassen es sich viel Geld kosten, ihre Sprachmodelle damit trainieren zu dürfen. Ein Gruß an die Community, die heute vor zwanzig Jahren gegründet wurde.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „20 Jahre Reddit: Was den Erfolg der Forenplattform ausmacht“.
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