Künstliche Intelligenz
Kaspersky: Entweder das BSI streicht seine Warnung, oder…
Die IT-Sicherheitsfirma Kaspersky hat ein Problem – und das ist ihr Herkunftsland: Russland. Als das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im März 2022 erstmals öffentlich vor dem kompletten Produktsegment eines Herstellers gewarnt hatte, war das ein Novum. Bis heute ist die Warnung vor Kasperskys Virensoftware die einzige vom BSI ausgesprochene öffentliche Produktwarnung – und sie soll weg, fordert die Firma.
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Kaspersky-Lobbyisten schrieben kürzlich Mitglieder des zuständigen Innenausschusses an, worüber zuerst der Spiegel berichtet hatte. In den E-Mails legte das Unternehmen sein Ansinnen dar, dass das BSI die Produktwarnung zurücknehmen solle. Kaspersky sieht das BSI dazu in der Pflicht: Unterlagen der Bonner Behörde sollen belegen, dass das BSI keinerlei Anhaltspunkte für Gefahren gefunden habe. Dem Unternehmen sei durch die Warnung mittlerweile ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden. Auch in den USA und anderen Staaten sind verschiedene Kaspersky-Unternehmensteile, darunter Kaspersky Lab und dessen Führungspersonal wie Gründer Eugene Kaspersky, sanktioniert.
BSI hält an Warnung fest
Die Behörde gibt sich von den Forderungen der Firma unbeeindruckt, nachdem sie erst vor wenigen Wochen noch einmal intern über die Einstufung gesprochen hat – Warnungen müssen regelmäßig überprüft werden. „Das BSI hält die Warnung vor AV-Produkten des Herstellers Kaspersky weiterhin aufrecht“, teilt ein Sprecher am Dienstagmittag auf Anfrage von heise online mit. „Die Gründe für die Warnung sind in der Warnung selbst hinlänglich dargestellt und haben sich aus Sicht des BSI nicht geändert.“ Zur Kommunikation durch den Hersteller äußere sich das BSI nicht.
Im Parlament führt der Kaspersky-Vorstoß eher zu Irritation als zu Unterstützung für das Unternehmen. „Kaspersky steht der Rechtsweg in unserem deutschen Rechtsstaat immer offen“, sagt der CDU-Digitalpolitiker und IT-Sicherheitsspezialist Henri Schmidt. Und appelliert: „Wer in der aktuellen Situation immer noch russische Software nutzt, hat den Ernst der Lage nicht verstanden.“ Russland führe seit Jahren hybride Angriffe gegen Deutschland durch. „Die Russische Föderation ist eine Diktatur und selbsterklärter Gegner der EU, die jeden vorhandenen Hebel gegen Europa nutzt oder nutzen wird“, sagt der CDU-Politiker Schmidt. „Kein Unternehmen im heutigen Russland kann unabhängig von Putins Regime agieren.“ Also auch nicht Kaspersky mit Hauptsitz an der Leningrader Chaussee in Moskau.
Politische oder wissenschaftlich-technische Entscheidung?
Die Vorgänge würden sehr aufmerksam verfolgt, sagt Konstantin von Notz, Grünen-Innenpolitiker und stellvertretender Vorsitzender des Geheimdienstaufsichts-Gremiums des Deutschen Bundestages. „Als Parlament interessiert uns hierbei vor allem die Positionierung der Bundesregierung in dem nunmehr schon länger bestehenden Konflikt zwischen Kaspersky und dem BSI, die ja weiterhin die Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt ausübt.“ Das zielt in erster Linie auf das von Alexander Dobrindt geführte Bundesministerium des Innern ab, dem das BSI nachgeordnet ist. Das neue Digitalministerium ist nur für jene Teile des BSI zuständig, die unmittelbar für die Bundesverwaltung relevant sind.
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Seit dem Aussprechen der Warnung wird immer wieder der Verdacht laut, das BSI habe die Warnung nicht aufgrund technischer Beurteilungen ausgesprochen, sondern politische Gründe hätten eine Rolle gespielt. Doch das hat sich bis heute nicht weiter erhärtet, auch wenn das BSI damals in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium agierte. Andere wiederum hatten das BSI dafür kritisiert, mit der Produktwarnung vor Kaspersky viel zu lange gezögert zu haben. Das BSI ist, was seine Entscheidungsgrundlage angeht, eine ungewöhnliche Bundesbehörde: „Seine Aufgaben führt das Bundesamt auf Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durch“, heißt es im BSI-Gesetz. Sprich: es darf sich anders als andere Behörden nicht politisieren lassen, wenn das der Erkenntnislage widerspricht.
Kein Gerichtsverfahren anhängig
Kaspersky war bislang mit allen Versuchen gescheitert, rechtlich gegen die Warnung des BSI vorzugehen. Das Unternehmen hatte sowohl auf dem Weg des einstweiligen Rechtschutzes als auch mit einer Verfassungsbeschwerde seine Rechte geltend gemacht, die Richter aber nicht davon überzeugen können, dass das BSI hier unverhältnismäßig gehandelt habe. Eine weitere gerichtliche Klärung – sprich: ein Hauptsacheverfahren – hatte das Unternehmen bislang aber ebenfalls nicht auf den Weg gebracht.
Beim örtlich für das BSI zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist jedenfalls aktuell keinerlei solches Verfahren bekannt, teilte der zuständige Pressesprecher auf Anfrage mit. Es gibt also weiterhin kein Anzeichen dafür, dass Kaspersky vier Jahre nach dem Aussprechen der Produktwarnung nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen würde. Eine Kaspersky-Sprecherin betont denn auch, dass Kaspersky dem BSI nicht mit einer Klage drohe, sondern sich lediglich rechtliche Schritte vorbehalte.
(cku)
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Schutz vor digitaler Gewalt: Entwurf in den Startlöchern
Gegen digitale Formen von Gewalt soll es künftig einen besseren Schutz geben. Der Gesetzentwurf sei „fast fertig“, erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, das sich regelmäßig mit Themen der Netzpolitik befasst, am Mittag in Berlin. Kern des Vorhabens seien zwei unterschiedliche Stränge: In einem strafrechtlichen Teil sollen unter anderem die Erstellung von Deepfake-Pornografie strafbewehrt und weitere Formen digitaler Gewaltausübung sanktioniert werden.
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Damit soll auch eine vorbeugende Wirkung erreicht werden: „Wir wollen dafür sorgen, dass sich Täter nicht mehr sicher fühlen können“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits am Morgen bei RTL/n-tv. „Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Deepfakes als Waffe gegen Frauen eingesetzt werden“, fordert die familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anne König (CDU). „Wer die Intimsphäre verletzt, muss die volle Härte des Gesetzes spüren.“
Über ein digitales Gewaltschutzgesetz beriet bereits 2023 die vorangegangene Bundesregierung, bislang jedoch kam kein konkreter Gesetzestext zustande. Ergänzend zu den Strafrechtsverschärfungen sollen in dem Entwurf nun auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten für Betroffene gestärkt werden: So soll unter anderem der Auskunftsanspruch zu Nutzern gegenüber den Plattformen besser durchsetzbar werden, wenn es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht. Da ein Firmenstrafrecht im deutschen Recht nicht vorgesehen ist, enthält auch der wohl kommende Vorschlag keine entsprechenden Normen, die etwa die Mithilfe bei Erstellung oder Verbreitung strafrechtlich sanktionieren würden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unterstützt zudem die EU-Initiativen dazu, die sexualisierte Deepfake-Generierung europarechtlich zu unterbinden, indem Anbietern Vorgaben auferlegt werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstütze das Vorhaben, sagte der stellvertretende Regierungssprecher am Mittag in Berlin.
Aktueller Fall befeuert Tätigwerden
Während die Plattformregulierung als solche europarechtlich abschließend geregelt ist, blieb das Strafrecht stets Mitgliedstaatszuständigkeit. Der Digital Services Act verweist etwa auf die nationalen Straftatbestände, die in Deutschland bei bestimmten Deliktsformen aber bislang fehlten. Betroffene konnten bisher daher nur versuchen, auf dem zivilrechtlichen Weg ihre Rechte durchzusetzen, Inhalte entfernen zu lassen und von Tätern Entschädigungen einzufordern – ein aufwendiges Verfahren, das Opfern enorme Aufwände aufbürdet. Gegen Täter soll bei massiven Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch die Möglichkeit geschaffen werden, deren Account bei Plattformen zwangsweise sperren zu lassen. Insbesondere bei reichweitenstarken Profilen würde das abschreckende Wirkung haben können, so die Hoffnung im Justizministerium.
Aktuell wird über die Folgen und Täterschaft digitaler Gewalt aufgrund erhobener Vorwürfe von der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem Ex-Ehemann Christian Ulmen diskutiert. In Spanien, wo Fernandes nun Strafanzeige gestellt hat, ist die strafrechtliche Gesetzgebung zu digitalen Gewaltausübungsformen sehr viel umfassender als in Deutschland. Ein besserer Schutz vor analoger Gewalt wird derzeit ebenfalls noch in den Institutionen beraten und schließt unter anderem die elektronische Fußfessel als Möglichkeit zur Überwachung von Annäherungsverboten ein.
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(mki)
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Googles KI-Zusammenfassungen: Opt-out für britische Medienhäuser angekündigt
Googles KI-Zusammenfassungen sorgen für großen Unmut bei Betreibern von Nachrichtenseiten. Weltweit gibt es Initiativen dagegen, in Großbritannien jetzt eventuell mit einem ersten Erfolg: Google will den Betroffenen einen Opt-out ermöglichen, wie das Unternehmen jetzt in einer Antwort an die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authoritiy (CMA) ankündigte. Details und einen Zeitplan bleibt Google aber schuldig.
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Seit rund einem Jahr gibt es sie auch in Deutschland: Kleine Texte mit Zusammenfassungen der Suchergebnisse, die in den Google-Suchergebnissen an oberster Stelle auftauchen und das wiedergeben, was Nutzer eigentlich erst beim Besuch der gefundenen Webseiten gelesen hätten. Das stellt gerade journalistische Online-Medien, die von den Aufrufen ihrer Inhalte leben, vor große Herausforderungen; etwa den erheblichen Rückgang der Seitenaufrufe.
Die Bredouille für die Verlage: Googles Crawler lassen sich nur ganz oder gar nicht aussperren. Wer nicht will, dass Google KI-Zusammenfassungen seiner Inhalte erstellt, der kann das Crawling seiner Seiten nur vollständig verbieten – und wäre dann auch nicht mehr in den Google-Suchergebnissen oder bei Google Discover zu finden.
Google im Visier der britischen Wettbewerbsaufsicht
In Großbritannien rief das die CMA und den Verlegerverband Publisher‘s Association auf den Plan. 2025 brachte das Google zunächst den „Strategic Market Status“ (SMS) ein, womit die CMA Google als Unternehmen von besonders großer Marktmacht einstuft. Damit kann die Behörde weitreichende Vorgaben machen; etwa wie Google seine Suchmaschinenrankings auf dem britischen Markt zu gestalten hat.
Im Januar machte die CMA erste Vorschläge, wie Google die Marktbedingungen verbessern könnte. Sie sprach sich für mehr Wahlmöglichkeiten und Transparenz für Verlage bei KI-Zusammenfassungen, fairere und transparentere Rankings in den Suchergebnissen mit der Möglichkeit, Probleme an Google zu melden, und gesetzlich vorgeschriebene Auswahlbildschirme für die Standardsuchmaschine auf Android-Geräten und im Google-Chrome-Browser aus. Außerdem soll die Nutzung von Datenauswertungen von Google-Suchtrends deutlich einfacher werden. Allerdings müssen die Vorschläge erst noch im Rahmen des Digital Markets Regime abgestimmt werden – einem gesetzlichen Rahmenwerk zur Regulation digitaler Märkte in Großbritannien, etwa für App-Stores, soziale Medien oder E-Commerce-Plattformen.
Trennung zwischen KI-Crawlern und Websuche-Crawlern gefordert
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Der Publisher’s Association gingen diese Vorschläge noch nicht weit genug. Sie fordert, dass Google eine klare Trennung zwischen KI-Crawlern und Crawlern für die Google-Suche vornimmt. Am Mittwoch veröffentlichte Google nun eine Stellungnahme zu den CMA-Vorschlägen. Zum Opt-out für KI-Zusammenfassungen heißt es hier nur: „Wir arbeiten an weiteren Aktualisierungen unserer Kontrollmöglichkeiten, damit Websites generative KI-Funktionen in der Suche gezielt deaktivieren können.“
Auch zur Forderung nach faireren und transparenteren Rankings und Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine äußerte sich Google: „Wir gewähren unseren eigenen Produkten keine Vorzugsbehandlung, was auch durch die eigenen Überprüfungen der CMA bestätigt wird“, betonte der Suchmaschinen-Riese.
Vorschläge von Drittanbietern könnten Googles Systeme und damit auch die Nutzer Manipulationen und Missbrauch aussetzen. Hierfür gibt es aber keine Belege. Es würde laut Google die Bekämpfung von Spam erschweren und letztendlich die Fähigkeit beeinträchtigen, Verbesserungen für Nutzer in Großbritannien einzuführen. In der Vergangenheit hatte Google zum Beispiel in den USA kartellrechtliche Schwierigkeiten, da der Vorwurf lautete, Google würde seine Marktmacht ausnutzen, um seine eigenen Werbeprodukte zu überhöhten Preisen zu vermarkten.
Standard-Suchmaschine: Google schlägt Schalter in den Geräteeinstellungen vor
Eine interessante Alternative schlug Google zu den Auswahlbildschirmen zur Standardsuchmaschine vor. Zunächst verwies das Unternehmen auf einen entsprechenden Auswahlbildschirm, der in Großbritannien bereits bei der Ersteinrichtung von Android-Geräten auftaucht.
Android-Nutzer können ihre bevorzugten Dienste ganz einfach auswählen, und in Großbritannien werden bei der Einrichtung neuer Android-Geräte sogar Auswahlbildschirme angezeigt. Der Vorschlag der CMA, jedes Jahr aufs Neue per Pop-up-Fenster nach der bevorzugten Suchmaschine zu fragen, würde Nutzer in Googles Augen zu sehr stören. Stattdessen plädiert das Unternehmen für einen permanenten Schalter in den Geräteeinstellungen, um die Standardsuchmaschine jederzeit zu ändern.
Es ist ein erster Schritt, den Google in Großbritannien in Richtung CMA und Verleger macht. Doch bis wirklich beschlossen ist, welche Maßnahmen Google umsetzen muss, wird es voraussichtlich noch längere Zeit dauern.
(nen)
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Europäische Cloudanbieter: „Broadcom setzt zum Todesstoß an“
Der europäische Cloud-Verband CISPE (Cloud Infrastructure Service Providers in Europe) hat bei der EU-Kommission am 19. März eine Wettbewerbsbeschwerde gegen Broadcom eingereicht. Die Organisation wirft dem Technologiekonzern vor, seine marktbeherrschende Stellung mit der VMware-Virtualisierungssoftware zu missbrauchen, und fordert die Generaldirektion Wettbewerb zu sofortigen Gegenmaßnahmen auf.
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In der Beschwerde kritisiert CISPE vor allem die kumulative Kostensteigerung für europäische Cloud-Dienstleister (CSPs) um nach eigener Darstellung mehr als 1.000 Prozent. Diese ergäben sich aus Preiserhöhungen, erzwungener Bündelung von Produkten, Vorauszahlungspflichten und Mindestabnahmen, die sich am Potenzial statt an der tatsächlichen Nutzung orientierten. Bereits im Mai 2025 hatte ein Bericht europäischer Cloud-Communities Preissteigerungen von 800 bis 1.500 Prozent dokumentiert. CISPE unterstützt nach eigenen Angaben zudem die Beschwerde des deutschen IT-Anwenderverbands Voice e.V. vom Mai 2025, der ebenfalls Preiserhöhungen von mehreren hundert Prozent und Druck auf Kunden mit auslaufenden Verträgen anprangert.
Broadcom beendet Partnerprogramm in Europa
Besonders schwer wiegt laut CISPE die im Januar 2026 angekündigte Beendigung des VMware Cloud Service Provider-Programms (VCSP) in Europa. Lediglich wenige handverlesene Partner dürften weitermachen, die große Mehrheit europäischer CSPs werde ausgeschlossen. Bereits 2025 habe Broadcom das White-Label-Programm für kleine und mittlere Unternehmen eingestellt. Warum Broadcom das Programm speziell in Europa beende, während es andernorts bestehen bleibe, erläutere der Anbieter nicht.
CISPE-Generalsekretär Francisco Mingorance erklärte: „Mit der Beendigung des Broadcom-Programms, das den Zugang zu VMware-Virtualisierungssoftware ermöglicht, werden Unternehmen – sowohl Cloud-Anbieter als auch ihre Kunden – durch Broadcoms unfaire Handlungen irreparabel geschädigt. Sie sind unserer Ansicht nach rechtswidrig.“ Er forderte ein „dringendes Eingreifen“ der EU-Kommission: „Der einzige Weg, Bullies zu stoppen, ist, sich ihnen entgegenzustellen.“
Niederländische und dänische Communities berichten von Schäden
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Die Beschwerde wird von mehreren nationalen Cloud-Verbänden gestützt. Simon Besteman von der niederländischen Cloud-Community beschrieb laut CISPE eine Situation, in der Kosten „exponentiell gestiegen“ und Anbieter „sabotiert“ worden seien. Widerspruch habe zu „Drohungen, Vergeltungsmaßnahmen und Ausgrenzung“ geführt. Finn Vagner von der dänischen Cloud-Community sprach von einer „äußerst kritischen Hochdrucksituation“ für betroffene Mitglieder. Genaue Umsatzverluste nannte CISPE nicht, sprach aber davon, dass CSPs „über Nacht einen signifikanten Anteil“ ihres Geschäfts verloren hätten.
CISPE fordert neben der sofortigen Aussetzung der VCSP-Kündigung und der Wiederaufnahme europäischer CSPs auch die Wiedereinführung des White-Label-Programms sowie Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen durch Broadcom. Der Verband warnt, Broadcoms Vorgehen gefährde die europäische Sovereign-Cloud-Strategy, indem es die Autonomie europäischer Anbieter zerstöre und die Abhängigkeit von US-Hyperscalern verstärke. Langfristig drohten Monopolbildung, weniger Wettbewerb und höhere Kosten.
(fo)
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