Künstliche Intelligenz
Kaufprämie für Elektroautos soll auch rückwirkend gezahlt werden
Ende 2023 wurde die Kaufprämie für private Käufer von Elektroautos von der damaligen Bundesregierung recht abrupt eingestellt. Für gewerbliche Zulassungen, die in Deutschland rund zwei Drittel aller Erstzulassungen ausmachen, entfiel sie schon im September 2023. Die aktuelle Koalition hatte im Herbst 2025 angekündigt, den Kauf eines Elektroautos wieder finanziell zu unterstützen. Über Monate arbeiteten die drei Parteien an der Ausgestaltung. Heute (16. Januar) sollen die Details vorgestellt werden.
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Update
16.01.2026,
09:11
Uhr
Wer beim Kauf eines Elektroautos auf staatliche Förderung setzt, muss noch ein paar Tage auf letzte Details warten. Anders als angekündigt informiert Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) doch nicht an diesem Freitag über die neue Kaufprämie. Der Termin wurde auf den 19. Januar verschoben. Zur Begründung verwies das Umweltministerium auf „letzte Detail-Abstimmungen“ innerhalb der Bundesregierung.
Auch rückwirkend
Bestimmte Autokäufer in Deutschland können für in diesem Jahr neu zugelassene E-Autos auf eine neue Kaufprämie bauen. Sie soll rückwirkend für E-Autos gelten, die seit dem Jahreswechsel erstmals zugelassen wurden, wie die Bild berichtet. Je nach Einkommen, Familienstand und weiteren Kriterien sollen demnach Zuschüsse zwischen 1500 und 6000 Euro möglich sein. „Die Mittel reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider der Zeitung. Er sehe das Programm als Anschub für die heimische Branche, die starke Elektroautos im Angebot habe, meint der SPD-Politiker.
Grenze bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen
Die neuen, milliardenschweren Kaufanreize sollen insbesondere Haushalten mit kleinem und mittlerem Einkommen zugutekommen sollen. Für Familien mit Kindern soll es demnach mehr Geld geben. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Bis Autokäufer die neue Prämie beantragen könnten, dürften noch einige Monate vergehen. Es müsse erst ein entsprechendes Portal freigeschaltet werden, heißt es in der Bild. Anträge könnten voraussichtlich ab Mai 2025 gestellt werden.
Auswirkungen ungewiss
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Ungewiss ist, wie sich die Prämie auf die tatsächlich zu zahlenden Preise am Markt auswirken wird. Marktführer VW räumt seit geraumer Zeit einen „ID. Kaufprämie“ genannten Rabatt auf den Listenpreis ein, der bei bis zu 5000 Euro liegt. Dieser Nachlass ist befristet bis zum 31. März 2026. Das gilt auch für Toyotas Deutschlandprämie, bei der ein Rabatt, wie bei VW abhängig vom Modell, von ein paar Tausendern möglich ist. Da die Hersteller einen Teil der künftigen Kaufprämie wieder übernehmen müssen, ist davon auszugehen, dass die bestehenden Nachlässe unter neuem Namen fortgeführt werden. Denn die Hersteller wollen schließlich auch weiterhin jene Kunden anlocken, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei mehr als 80.000 Euro liegt.
(mfz)
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KI und Urheberrechte: EU-Abgeordnete wollen Abkürzung nehmen
Unter welchen Voraussetzungen ist das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zulässig? Während die Frage derzeit in ganz Europa Gerichte beschäftigt, schaffen die Anbieter längst technologische Fakten. Doch die Überarbeitung der 2019 auf den Weg gebrachten und umstrittenen DSM-Richtlinie, mit der eine Ausnahme für KI-Training in die Urheberrechtslage hineingeschrieben wurde, wird noch auf sich warten lassen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2026 geprüft wird, welcher Handlungsbedarf besteht – und dann gegebenenfalls Reformvorschläge in den langen EU-Verhandlungsprozess eingebracht werden. Anfang August sollen externe Beratungsfirmen der EU-Kommission für ihren Evaluationsbericht die notwendigen Grundlagen zuliefern – anschließend würde diese die sorgfältig auswerten und dann mögliche Gesetzesänderungen vorschlagen.
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Aus Sicht der Abgeordneten im Europaparlament ist das aber erstens viel zu spät und zweitens die derzeitige Lage kein Zustand, der so bleiben kann. Kommende Woche wird daher im Plenum am Straßburger Sitz der Volksvertretung aller 450 Millionen EU-Bürger über einen sogenannten Initiativbericht des deutschen CDU-Rechtspolitikers Axel Voss abgestimmt – der eine Vielzahl Vorschläge enthält, was jetzt besonders dringend zu tun wäre. Es gehe um eine „pragmatische Lösung“ zwischen KI-Anbietern und Urhebern, sagt Axel Voss.
Einer der wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags: In Zukunft soll es klare Standards geben, wie die Anbieter signalisieren können, was mit urheberrechtlich geschützten Inhalten möglich ist. Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke für das Urheberrecht gilt nämlich nur, wenn die Urheber nicht maschinenlesbar widersprochen haben. „Für ein Businessmodell die TDM-Ausnahme zu nutzen, um daraus ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, war niemals die Idee des Gesetzes“, sagt Axel Voss.
Vorgaben für Maschinenlesbarkeit zentral
Doch um diesen Punkt, die Maschinenlesbarkeit, drehen sich viele der juristischen Streitigkeiten: Wie, in welchem Format und mit welchen Signalen genau kann eine Nutzung erlaubt oder verweigert werden? Der Bericht, der im Januar schon im Rechtsausschuss von Politikern aller Parteien, mit Ausnahme des rechten Randes einstimmig gefasst wurde, sieht hier klare Vorgaben vor. Es solle eine Verantwortung für jeden geben, seine Werke zu kennzeichnen, unter welchen Bedingungen diese sodann für KI-Training nutzbar seien, erklärt Voss.
„Wenn wir die Text-und-Data-Mining-Regelung einfach abschaffen würden, dann würden alle KI-Modelle in Europa in eine ganz tiefe Rechtsunsicherheit fallen“, warnt der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aber da, wo die Urheberrechtsrichtlinie zu kurz fasse, etwa bei Transparenz und Vergütung, da brauche es einen zusätzlichen Rahmen.
Treuhänder könnte Nutzung prüfen
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Um herauszufinden, wie Werke genutzt wurden, braucht es aber eine Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung durch Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Suno, ForestLabs oder Mistral auch nachzuvollziehen. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses sehen hier sowohl technische Möglichkeiten wie etwa das Watermarking, aber auch die eines unabhängigen und unparteiischen Treuhänders wie etwa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der könnte dann für die Urheber die Angaben der KI-Betreiber prüfen, ohne dass ein direkter Einblick gewährt werden müsste.
Maßgeblich für eine zeitnahe faire Vergütung sei, dass gute kollektivrechtliche Einigungen erzielt würden, sind sich der Sozialdemokrat Wölken und der Christdemokrat Voss einig. Sprich: Anbieter und Verwertungsgesellschaften müssten für die konkreten Fragen eine Lösung herbeiführen. Doch das scheint derzeit in weiter Ferne zu liegen – und die KI-Anbieter haben nicht nur viel Wagniskapital, sondern auch jede Menge Geduld, da der Druck auf sie überschaubar ist.
Europaabgeordnete: KI-Kannibalisierung bedroht Nachrichtenmedien
Wie groß der Druck auf die Urheberseite ist, zeigt sich an einem anderen Punkt: durch die KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschinen und die Suchnutzung von KI-Chatbots verändern sich die Nutzerströme immer stärker weg von klassischen Medienanbietern. Aus Nutzerlieferanten werden Sackgassen, mit Informationen jener, die nun abgeschnitten werden. „Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als die Lebensfähigkeit von Nachrichtenmedien“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Eine Klarstellung, dass Leistungsschutzrechte für Presse auch für KI-Nutzung gelte, ist dabei nur eine der Forderungen.
Wölken verlangt von der EU-Kommission zudem, mit höchster Priorität zu prüfen, ob Chatbots und KI-Elemente in Suchmaschinen den Anforderungen von Digital Markets Act und Digital Services Act unterliegen würden und ist sich dabei mit Axel Voss einig: Er sehe die Gefahr, dass auch die Berichterstattung über das tagtägliche Geschehen immer stärker durch KI-Lösungen intransparent und womöglich interessengeleitet gesteuert werde. „Wir können es uns nicht leisten, jahrelang an Gesetzen zu tüfteln“, warnt der CDU-Politiker, der den Bericht federführend verantwortet hat.
Welche Folgen der Voss-Bericht tatsächlich haben kann, bleibt offen. Denn anders als auf nationaler Ebene kann das Europaparlament Gesetze nicht allein auf den Weg bringen – das Anfangsvorschlagsrecht liegt bei der EU-Kommission, die sich dann mit Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten einigen muss. Dieser Prozess dauert selbst im kürzestmöglichen Fall mehrere Monate. Und könnte damit schon mit der regulären DSM-Überarbeitungsmöglichkeit zeitlich zusammenfallen.
(mho)
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#TGIQF: Das Quiz um Festplatten, SSDs und Co.
Heutzutage fallen sie meist nur noch dann auf, wenn sie mal wieder beim Laptop-Kauf zu knapp kalkuliert wurden und voll sind: die Massenspeicher. Früher dominierten Festplatten den Markt, seit den mittleren 2000ern sind SSDs der Storage der Wahl – Aufgrund der fehlenden mechanischen Teile sind sie robuster und zudem in der Regel schneller als die auf rotierenden Scheiben basierenden herkömmlichen HDDs.
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Dabei markiert 2026 das Jahr der Festplatte: jetzt nicht im chinesischen Kalender, sondern im Jubiläum. IBM brachte im Jahr 1956 das erste Computersystem mit Festplatte auf den Markt. Dazu erwarb der IT-Konzern am 4. März 1956 von dem chinesisch-amerikanischen Ingenieur An Wang das Patent zur „magnetischen Pulssteuerungsvorrichtung“, was entscheidend für die Magnetkernspeicherentwicklung war.

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:
Auf den heimischen Schreibtisch schwappte die Technologie erst in den 1980ern mit Aufkommen von IBM-PC, Apple Macintosh, Commodore Amiga und Atari ST., bei den beiden letzteren zu Anfang noch als sündhaft teure Zusatzausstattung.
Mit den 2000ern lösten Flash-Speicher allmählich die Festplatten ab: SSDs machten kompaktere Mobilrechner möglich. Die Flash-Technologie befindet sich auch in Tablets und Smartphones – hier allerdings fest verbaut. Aber was bedeutet SSD nochmal? Das und vieles anderes wollen wir von Ihnen wissen in unserem kleinen Quiz-Einstieg ins sonnige Wochenende.
In der heiseshow stellte Moderatorin Anna Bicker auch in dieser Woche der fest installierten Crew Dr. Volker Zota und Malte Kirchner Fragen: Sie rotierten um die spitzfindigen Fragen und waren nicht ganz speichersicher, hatten aber auch keinen Totalausfall. PS: Ja, es lautet wirklich Billion.
Sie können in Ruhe in 10 Fragen maximal 100 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gern im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gern gelesen.
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Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns bei Mastodon, auf Facebook oder Instagram. Und schauen Sie auch gern beim Redaktionsbot Botti vorbei.
Und falls Sie Ideen für eigene Quizze haben, schreiben Sie einfach eine Mail an den Quizmaster, aka Herr der fiesen Fragen.
(mawi)
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Großbritannien verbrennt so wenig Kohle wie zuletzt zu Lebzeiten von Shakespeare
In Großbritannien wurde im vergangenen Jahr so wenig Kohle verbrannt wie zuletzt im Jahr 1600, also zu Lebzeiten von William Shakespeare. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Klima-Portals Carbon Brief, laut der im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr weniger als eine Million Tonnen Kohle verbrannt wurde. Dieser Wert wurde demnach erstmals unter Königin Elizabeth I. erreicht, als ein Holzmangel zu einer „Energiekrise“ geführt hatte. Der Kohleverbrauch im vergangenen Jahr lag demnach 56 Prozent unter dem Wert von 2024, 97 Prozent unter dem von 2015 und 99,6 Prozent unter dem absoluten Höchstwert aus dem Jahr 1956. Einen großen Anteil hatte die Abschaltung des letzten britischen Kohlekraftwerks im Herbst 2024.
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Zeitlicher Verlauf des britischen Kohleverbrauchs
(Bild: Carbon Brief)
Weil auch der Verbrauch von Erdgas leicht um 1,5 Prozent gefallen ist, sind die britischen Treibhausgasemissionen insgesamt um 2,4 Prozent gesunken und damit auf einem Niveau angekommen, das zuletzt vor 150 Jahren erreicht wurde, schreibt Carbon Brief. Erstmals wurde damit sogar wieder das Emissionstief aus dem Jahr 1926 unterschritten: Damals hat ein tagelanger Generalstreik das öffentliche Leben lahmgelegt. Insgesamt stoße das Vereinigte Königreich jetzt so viele Emissionen aus, wie zuletzt unter Queen Victoria im 19. Jahrhundert. Die britischen Emissionen liegen damit 54 Prozent unter dem Niveau von 1990 – obwohl die Wirtschaftsleistung seitdem fast doppelt so groß geworden ist. Der leicht verringerte Verbrauch von Erdgas hatte insgesamt den größten Anteil an dem jüngsten Abfall der Emissionen, der Rest geht vorwiegend auf die verringerte Kohleverbrennung und Rückgänge in der Stahlindustrie zurück.
Die Entwicklung in Großbritannien ist auch deshalb besonders interessant, weil das Land als Ursprungsland der Industriellen Revolution jahrhundertelang besonders stark von Kohleenergie abhängig und Vorreiter bei der Nutzung gewesen ist. Die ersten Dampfmaschinen, die etwa ab Anfang des 18. Jahrhunderts eingesetzt wurden, um Wasser aus Minen zu pumpen, wurden mit Kohle betrieben. Durch Verbesserungen an der Technik stieg die Nachfrage nach den Maschinen, damit stiegen dann auch der Kohleverbrauch und die CO₂-Emissionen. Die Schließung des letzten britischen Kohlekraftwerks in Ratcliffe-on-Soar nahe Nottingham war deshalb auch von besonderer Bedeutung. Deutschland ist dagegen lange nicht so weit, mehrere Kraftwerke sollen hierzulande noch über zehn Jahre lang laufen. Hier wurden 2024 über 90 Millionen Tonnen Kohle gefördert.
(mho)
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