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KI und Urheberrechte: EU-Abgeordnete wollen Abkürzung nehmen


Unter welchen Voraussetzungen ist das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zulässig? Während die Frage derzeit in ganz Europa Gerichte beschäftigt, schaffen die Anbieter längst technologische Fakten. Doch die Überarbeitung der 2019 auf den Weg gebrachten und umstrittenen DSM-Richtlinie, mit der eine Ausnahme für KI-Training in die Urheberrechtslage hineingeschrieben wurde, wird noch auf sich warten lassen. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2026 geprüft wird, welcher Handlungsbedarf besteht – und dann gegebenenfalls Reformvorschläge in den langen EU-Verhandlungsprozess eingebracht werden. Anfang August sollen externe Beratungsfirmen der EU-Kommission für ihren Evaluationsbericht die notwendigen Grundlagen zuliefern – anschließend würde diese die sorgfältig auswerten und dann mögliche Gesetzesänderungen vorschlagen.

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Aus Sicht der Abgeordneten im Europaparlament ist das aber erstens viel zu spät und zweitens die derzeitige Lage kein Zustand, der so bleiben kann. Kommende Woche wird daher im Plenum am Straßburger Sitz der Volksvertretung aller 450 Millionen EU-Bürger über einen sogenannten Initiativbericht des deutschen CDU-Rechtspolitikers Axel Voss abgestimmt – der eine Vielzahl Vorschläge enthält, was jetzt besonders dringend zu tun wäre. Es gehe um eine „pragmatische Lösung“ zwischen KI-Anbietern und Urhebern, sagt Axel Voss.

Einer der wesentlichen Kernpunkte des Vorschlags: In Zukunft soll es klare Standards geben, wie die Anbieter signalisieren können, was mit urheberrechtlich geschützten Inhalten möglich ist. Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke für das Urheberrecht gilt nämlich nur, wenn die Urheber nicht maschinenlesbar widersprochen haben. „Für ein Businessmodell die TDM-Ausnahme zu nutzen, um daraus ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, war niemals die Idee des Gesetzes“, sagt Axel Voss.

Doch um diesen Punkt, die Maschinenlesbarkeit, drehen sich viele der juristischen Streitigkeiten: Wie, in welchem Format und mit welchen Signalen genau kann eine Nutzung erlaubt oder verweigert werden? Der Bericht, der im Januar schon im Rechtsausschuss von Politikern aller Parteien, mit Ausnahme des rechten Randes einstimmig gefasst wurde, sieht hier klare Vorgaben vor. Es solle eine Verantwortung für jeden geben, seine Werke zu kennzeichnen, unter welchen Bedingungen diese sodann für KI-Training nutzbar seien, erklärt Voss.

„Wenn wir die Text-und-Data-Mining-Regelung einfach abschaffen würden, dann würden alle KI-Modelle in Europa in eine ganz tiefe Rechtsunsicherheit fallen“, warnt der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Aber da, wo die Urheberrechtsrichtlinie zu kurz fasse, etwa bei Transparenz und Vergütung, da brauche es einen zusätzlichen Rahmen.

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Um herauszufinden, wie Werke genutzt wurden, braucht es aber eine Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung durch Anbieter wie OpenAI, Anthropic, Suno, ForestLabs oder Mistral auch nachzuvollziehen. Die Abgeordneten des Rechtsausschusses sehen hier sowohl technische Möglichkeiten wie etwa das Watermarking, aber auch die eines unabhängigen und unparteiischen Treuhänders wie etwa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Der könnte dann für die Urheber die Angaben der KI-Betreiber prüfen, ohne dass ein direkter Einblick gewährt werden müsste.

Maßgeblich für eine zeitnahe faire Vergütung sei, dass gute kollektivrechtliche Einigungen erzielt würden, sind sich der Sozialdemokrat Wölken und der Christdemokrat Voss einig. Sprich: Anbieter und Verwertungsgesellschaften müssten für die konkreten Fragen eine Lösung herbeiführen. Doch das scheint derzeit in weiter Ferne zu liegen – und die KI-Anbieter haben nicht nur viel Wagniskapital, sondern auch jede Menge Geduld, da der Druck auf sie überschaubar ist.

Wie groß der Druck auf die Urheberseite ist, zeigt sich an einem anderen Punkt: durch die KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschinen und die Suchnutzung von KI-Chatbots verändern sich die Nutzerströme immer stärker weg von klassischen Medienanbietern. Aus Nutzerlieferanten werden Sackgassen, mit Informationen jener, die nun abgeschnitten werden. „Auf dem Spiel steht nichts Geringeres als die Lebensfähigkeit von Nachrichtenmedien“, sagt der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken. Eine Klarstellung, dass Leistungsschutzrechte für Presse auch für KI-Nutzung gelte, ist dabei nur eine der Forderungen.

Wölken verlangt von der EU-Kommission zudem, mit höchster Priorität zu prüfen, ob Chatbots und KI-Elemente in Suchmaschinen den Anforderungen von Digital Markets Act und Digital Services Act unterliegen würden und ist sich dabei mit Axel Voss einig: Er sehe die Gefahr, dass auch die Berichterstattung über das tagtägliche Geschehen immer stärker durch KI-Lösungen intransparent und womöglich interessengeleitet gesteuert werde. „Wir können es uns nicht leisten, jahrelang an Gesetzen zu tüfteln“, warnt der CDU-Politiker, der den Bericht federführend verantwortet hat.

Welche Folgen der Voss-Bericht tatsächlich haben kann, bleibt offen. Denn anders als auf nationaler Ebene kann das Europaparlament Gesetze nicht allein auf den Weg bringen – das Anfangsvorschlagsrecht liegt bei der EU-Kommission, die sich dann mit Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten einigen muss. Dieser Prozess dauert selbst im kürzestmöglichen Fall mehrere Monate. Und könnte damit schon mit der regulären DSM-Überarbeitungsmöglichkeit zeitlich zusammenfallen.


(mho)



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Deutschland soll bei EU-Gesundheitsdatenraum, ePA und EUDI-Wallet liefern


Mit dem European Health Data Space (EHDS), der elektronischen Patientenakte (ePA) und der geplanten European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) soll ein grenzüberschreitender Datenraum möglich werden, in dem einerseits Daten ausgetauscht werden, andererseits die Versorgung innerhalb der EU, länderübergreifend, funktionieren soll. Deutschland soll jetzt „EHDS-compliant“ werden.

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In Deutschland bildet die seit dem 15. Januar 2025 flächendeckend eingeführte ePA die Basis für den Anschluss an den EHDS. Lena Dimde und Charly Bunar von der Gematik betonten am Dienstag auf der Gesundheitsdatenmesse DMEA in Berlin, dass sich die ePA konsequent an Versorgungsprozessen orientieren müsse. „Wir machen uns gerade mit der ePA auf einen Weg, wo wir mit strukturierten Daten vorangehen wollen, wo wir Versorgungsprozesse verbessern wollen.“ Entscheidend sei, dass genau jene Datentypen, die für die Versorgung benötigt werden – etwa Medikationsdaten, Laborbefunde oder Arztbriefe – auch im EHDS vorgesehen sind. „Das ist total gut, passig zu dem, was auch in Europa erreicht werden will.“

Ein zentrales Element für den Aufbau einer „europäischen Gesundheitsunion“ sei der sogenannte National Contact Point for eHealth (NCPeH), also der nationale Kontaktpunkt, der Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht. „Ich werde also zum Jahreswechsel plus minus in der Lage sein, ein deutsches E-Rezept im EU-Ausland einzulösen.“


AOK zeigt mögliche Nutzung der Patientenkurzakte auf einer Bühne

AOK zeigt mögliche Nutzung der Patientenkurzakte auf einer Bühne

Sol soll sich die europäische Patientenkurzakte nutzen lassen.

(Bild: heise medien)

Wie sich dieser Austausch konkret ausgestalten kann, zeigten Kornell Adolph und Inger Koltermann von der AOK connect GbR. Sie beschrieben, wie Versicherte künftig mit einer digitalen Identität auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen und diese im Ausland teilen können. Versicherte greifen über ihre Krankenkassen-App auf ihren „persönlichen Gesundheitsdatenraum“ zu, wählen dort eine europäische Kurzakte – die für 2027 kommen soll – aus und erzeugen einen Zugriffscode, den sie im Ausland vorzeigen können. Diese Kurzakte enthält gezielt relevante Informationen wie Allergien, Schwangerschaft oder chronische Erkrankungen, und wird über den National Contact Point automatisch in die Landessprache des behandelnden Arztes übersetzt.

Die internationale Perspektive brachte Emilie Passemard aus dem französischen Gesundheitsministerium ein: „Das ist gewiss eine sehr lange Reise und wir haben nicht viel Zeit dafür.“

Eine Schlüsselrolle für die praktische Nutzung soll die EUDI-Wallet spielen. Janina Buchholz von der Bundesdruckerei GmbH erklärte: „Die European Digital Identity Wallet wiederum ermöglicht es, in bisweilen extrem komplexen Anwendungsfällen, Lösungen und Prozesse schnell, einfach und nutzerfreundlich aufzusetzen.“ Julian Hartz vom Verband der Privaten Krankenversicherungen ergänzte: „Damit wir mehr aktive Nutzer haben, muss das leichter funktionieren.“ Zugleich verwies er auf die bislang geringe Verbreitung der Gesundheits-ID, die laut Gematik-Dashboard derzeit etwas mehr als fünf Prozent nutzen.

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Aus dem Publikum kam die Rückfrage, was im Notfall passiert, wenn Patientinnen und Patienten nicht mehr selbst einwilligen können. „So ein Breaking-the-Glass-Szenario nennt man sowas, ist da noch nicht konzipiert“, sagte Julian Hartz vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Es handele sich dabei um eine „typische Datenschutzabwägung“.

Trotz der Fortschritte bleibt das Ziel einer gemeinsamen EU-Infrastruktur in einem ersten gemeinsamen Datenraum ambitioniert. „Wir haben aber noch nicht alle Detailregelungen“, so Bunar von der Gematik. Die Umsetzung sei nicht nur eine technische, sondern vor allem eine organisatorische und politische Herausforderung.

Die DMEA 2026 hat zirka 900 Aussteller und wird noch bis Donnerstag am Berliner Messegelände ausgerichtet. Die DMEA 2027 wird in München stattfinden.


(mack)



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Glasfaser-Bestechung: Razzien in Nordrhein-Westfalen | heise online


Ein Mitarbeiter der DT-Tochterfirma Telekom Technik GmbH steht unter Verdacht, Bestechungsgelder angenommen zu haben. Daher hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen am Dienstagmorgen gleich 40 Hausdurchsuchungen hat durchgeführt und zusätzlich diverse Bankschließfächer öffnen lassen. Anlass sind Ermittlungsergebnisse nach einer Anzeige der Deutschen Telekom selbst.

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Im Zuge des Glasfaserausbaus investiert die Deutsche Telekom viel Geld. Ihre Tochterfirma namens Telekom Technik GmbH hat immer wieder außenstehende Unternehmen mit Baumaßnahmen zu beauftragen. Ein dafür zuständiger 37-jähriger Mitarbeiter in Bonn soll wiederholt eine Duisburger Baufirma beauftragt haben, die ihm im Gegenzug heimlich drei Prozent der Auftragssumme zugesteckt haben soll. In Summe soll dabei ein mittlerer sechsstelliger Betrag zusammengekommen sein. Laut dpa wird insgesamt gegen zehn Personen, überwiegend aus der Baubranche, ermittelt, nämlich wegen „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall”.

Nach Angaben der Telekom hat zunächst ein aufmerksamer Kollege anonym intern einen Hinweis gegeben. Sofern sich die Vorwürfe bestätigen, hat das Whistleblower-System des Konzerns also so funktioniert, wie es funktionieren soll. Der Verdacht hat sich jedenfalls erhärtet, weshalb der Konzern schließlich Anzeige erstattet hat.

Das Landeskriminalamt hat seit Herbst ermittelt [-] zunächst verdeckt, jetzt offen. Neben dem Arbeitsplatz des verdächtigen Telekom-Mitarbeiters wurden weitere Firmen- sowie Wohnimmobilien durchsucht. Die Beamten haben Unterlagen sichergestellt und zusätzlich Vermögen einfrieren lassen.

Stand Ende Februar waren Glasfaser-Kabel der Deutschen Telekom an 12,8 Millionen Haushalten, Firmen und Behörden in Deutschland verfügbar („homes passed”) – eine Million mehr als Ende September. Allerdings dürfte nur rund ein Sechstel das Angebot tatsächlich nutzen. Die Zahl der von der Deutschen Telekom betriebenen Breitbandanschlüsse insgesamt, also inklusive DSL, ist voriges Jahr sogar leicht gesunken.


(ds)



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Framework Laptop 13 Pro verlängert Akkulaufzeit erheblich


Frameworks neueste Notebook-Generation bekommt den Namenszusatz Pro, mit Verbesserungen an vielen Stellen. Am stärksten macht sich das bei der Akkulaufzeit bemerkbar: Beim Netflix-Streaming in 4K-Auflösung sollen jetzt etwa 20 statt acht Stunden drin sein.

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Der Hersteller erhöht die Akkulaufzeit durch diverse Stellschrauben. Zum einen sitzt im Gehäuse ein größerer Akku mit gleichzeitig höherer Energiedichte, der so auf 74 statt 61 Wattstunden kommt. Zum anderen kommt effizientere Hardware zum Einsatz.


Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten eines Notebooks auf einem Tisch verteilt

Alle Komponenten des Framework Laptop 13 Pro passen auch in bisherige 13er-Modelle des Herstellers.

(Bild: Framework)

Das Herzstück bildet ein aktueller Intel-Prozessor aus der Panther-Lake-Generation alias Core Ultra 300. Framework will eine Basiskonfiguration mit einem Core Ultra 5 anbieten sowie zwei Varianten mit Core Ultra X7 und Core Ultra X9 samt besonders starker Grafikeinheit. Diese CPUs bringen auch PCI-Express 5.0 für schnelle SSDs mit. Die Ankündigung erwähnt beiläufig auch eine Konfiguration mit AMDs Ryzen AI 300, allerdings stellt Framework die Intel-Optionen in den Vordergrund.

Speicherseitig wechselt der Hersteller von DDR5-SO-DIMMs auf ein neuartiges Low Power Compression Attached Memory Module 2 (LPCAMM2). Auf so einem sitzen LPDDR5X-Speicherbausteine, die schneller und stromsparender arbeiten als normale DDR5-Chips. Framework will zunächst LPDDR5X-7467-Module mit Kapazitäten von 16, 32 und 64 GByte anbieten.


Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Ein Mensch schraubt an einem offenen Notebook

Statt Steckmodule vom Typ SO-DIMM werden LPCAMM2-Varianten ins Framework Laptop 13 Pro geschraubt.

(Bild: Framework)

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Das Display soll beim Laptop 13 Pro erstmals nicht von der Stange stammen, sondern explizit für Framework entworfen sein. Die Firma setzt einen IPS-Bildschirm ein, dessen Backplane sparsames Niedrigtemperatur-polykristallines Silizium (Low-Temperature Polysilicon, LTPS) verwendet. Auflösung und Größe bleiben mit 2880 × 1920 Pixeln auf 13,5 Zoll gleich, allerdings fallen jetzt die abgerundeten Ecken weg. Der Kontrast steigt auf 1800:1, die Helligkeit auf bis zu 700 cd/m². Die maximale Bildwiederholfrequenz bleibt bei 120 Hertz, jetzt aber mit variablen Refresh-Raten (VRR) zwischen 30 und 120 Hertz. Zudem beherrscht das Display Touch-Eingaben.

Das Gehäuse für den Framework Laptop 13 Pro fräst der Hersteller aus einem Block Aluminium. Die Ausmaße bleiben gleich, allerdings soll es Detailverbesserungen geben. Das neue Touchpad kommt mit haptischem Feedback. Das Notebook wiegt insgesamt rund 1,4 Kilogramm.

Framework will den Laptop 13 Pro in einer DIY-Version ohne Speicher und Betriebssystem für 1199 US-Dollar anbieten. Komplettversionen, wahlweise mit Windows 11 oder Ubuntu, sollen ab 1499 US-Dollar starten. Die Auslieferung beginnt voraussichtlich im Juni. Vorbestellungen nimmt der Hersteller zeitnah entgegen.

Wer bereits einen bisherigen Framework Laptop 13 verwendet, kann alle Komponenten des neuen Pro-Geräts aufrüsten. Der Hersteller will verschiedene Upgrade-Kits und Einzelteile anbieten. Das Mainboard des Laptop 13 Pro bleibt zu den bisherigen Notebooks kompatibel. Interessierte können etwa das Mainboard samt Prozessor, das Display, das Gehäuse oder das Touchpad mit der Tastatur aufrüsten.


(mma)



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