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Künstliche Intelligenz

KeePassXC 2.7.12: DLL-Schutz, Passkey-Änderungen und TOTP in Auto-Type


Der quelloffene Passwort-Manager KeePassXC ist in Version 2.7.12 erschienen. Das Release behebt mehrere Sicherheitsprobleme, allen voran einen Schutz gegen DLL-Injection-Angriffe unter Windows. Außerdem bringt es funktionale Erweiterungen, darunter TOTP-Unterstützung in Auto-Type und verschachtelte Ordner beim Bitwarden-Import.

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Wie die Entwickler in ihrem Release-Blog mitteilen, enthält die neue Version Mitigationen gegen Exploits über manipulierte OpenSSL-Konfigurationsdateien auf Windows. Bei einer DLL-Injection schleusen Angreifer bösartige Dynamic Link Libraries in den Adressraum eines laufenden Prozesses ein, um beliebigen Code auszuführen oder Rechte zu erhöhen. KeePassXC 2.7.12 verhindert nun, dass OpenSSL-Konfigurationen als Angriffsvektor für solche Injektionen missbraucht werden.

Eine potenziell aufwendige Änderung betrifft Passkeys: KeePassXC speichert jetzt die Flags Backup Eligibility (BE) und Backup State (BS) mit jedem Eintrag. Das BE-Flag zeigt an, ob ein Passkey als Multi-Device-Credential gesichert und synchronisiert werden kann, das BS-Flag markiert den aktuellen Sicherungsstatus. Bisher waren beide Werte fest auf false gesetzt, ab Version 2.7.12 stehen sie standardmäßig auf true. Die Entwickler warnen ausdrücklich: „Dies könnte bestehende Passkeys brechen, für die die Flags nicht gespeichert wurden, da die Werte als unveränderlich gelten.“

Wer nach dem Update Probleme mit bestehenden Passkeys feststellt, kann den vorherigen Zustand wiederherstellen, indem er unter „Advanced“ zwei String-Attribute manuell hinzufügt: KPEX_PASSKEY_FLAG_BE=0 und KPEX_PASSKEY_FLAG_BS=0. Zusätzlich wird nun der publicKey in die Register-Response für Passkeys aufgenommen.

KeePassXC 2.7.12 unterstützt jetzt {TIMEOTP} als Platzhalter in Auto-Type-Sequenzen und als Entry-Platzhalter. TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein RFC 6238 spezifizierter Algorithmus, der aus einem gemeinsamen geheimen Schlüssel und der aktuellen Systemzeit zeitbasierte Einmalpasswörter generiert – typischerweise alle 30 Sekunden. Nutzer können damit automatisch den aktuellen TOTP-Code in Login-Formulare einfügen lassen, ohne ihn händisch aus einer Authenticator-App ablesen zu müssen.

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Im Browser-Zugriffsdialog zeigt KeePassXC nun die abgeglichenen URLs in einem Tooltip an. So lässt sich leichter verifizieren, welche Websites tatsächlich Zugriff auf gespeicherte Zugangsdaten anfordern. Außerdem validiert die neue Version die Haupt-Entry-URL bei der Verwendung von Platzhaltern und speichert browserbezogene Werte korrekt in den customData-Feldern.

Wer von Bitwarden zu KeePassXC migriert, kann mit der neuen Version auch verschachtelte Ordner übernehmen. Bitwarden nutzt einen Schrägstrich als Trennzeichen für hierarchische Ordnerstrukturen, etwa „Socials/Forums“. KeePassXC 2.7.12 bildet diese Hierarchie beim Import korrekt ab, sodass die Vault-Struktur erhalten bleibt.

Unter Linux haben die Entwickler eine Änderung rückgängig gemacht, die eine Race-Condition in der Auto-Type-Funktion verursachte. Darüber hinaus behebt das Release diverse kleinere Probleme: Die Anzeige des Kontrollkästchen-Werts in den Browser-Integrations-Einstellungen stimmt jetzt, Font- und Theme-Darstellung wurden korrigiert, der „Entfernen“-Button in den Plugin-Daten funktioniert wieder ordnungsgemäß, und Dateinamen werden vor dem Speichern von Anhängen bereinigt.

KeePassXC 2.7.12 steht für Windows, Linux und macOS auf der Projektseite zum Download bereit.


(fo)



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Künstliche Intelligenz

„Weiße SIM-Karten“: Ausnahme von Irans Internetsperre für Regimetreue bestätigt


Mehr als 11 Tage nach Beginn der jüngsten kompletten Internetsperrung im Iran gibt es eine offizielle Bestätigung, dass bestimmte Individuen und Organisationen davon nicht betroffen sind. Die kommt von Fatemeh Mohajerani, der Sprecherin der Islamischen Republik. Sie hat erklärt, dass „Maßnahmen ergriffen wurden, damit solche Ausstattung nur denjenigen zur Verfügung steht, die unsere Stimme an andere weitergeben können“, zitiert IranWire. Auch wenn sie dabei nicht konkreter geworden ist, bezieht sie sich wohl auf spezielle SIM-Karten, über die man weiter online gehen kann und die gezielt für Propagandazwecke verteilt werden. Irans Präsident hatte erst im Dezember versprochen, diese „weißen SIM-Karten“ deaktivieren zu lassen, damit alle die „Schwärze“ gleichermaßen erleben müssen, wie Iran International berichtete.

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Die Sonderregelung für eine kleine Minderheit von regimetreuen Organisationen und Personen zeigt sich laut Netblocks auch in den Daten zum Internetverkehr. Die Organisation weist regelmäßig auf die anhaltende Internetblockade hin und schreibt, dass die Konnektivität der Islamischen Republik auf ein Prozent des normalen Niveaus gefallen ist. Dieser kleine Rest entfällt demnach etwa auf Staatsmedien, die die Sichtweise der Islamischen Republik verbreiten sollen. Irans Präsident Massud Peseschkian hat dieses bereits erprobte Vorgehen immer wieder kritisiert, aber im Dezember erklärt, dass er dagegen nicht vorgehen könne. Deshalb wollte er die weißen SIM-Karten sperren lassen, aber auch das ist ihm offensichtlich nicht gelungen. Im Iran liegt die eigentliche Macht beim sogenannten Obersten Führer.

Die aktuelle Internetblockade wurde am 28. Februar verhängt, als Israel und die USA begannen, Luftangriffe auf den Iran zu fliegen. Dabei wurde unter anderem Ali Chamenei getötet, als neuer Oberster Führer wurde inzwischen sein Sohn installiert. Der Iran hat zudem begonnen, verschiedene Nachbarstaaten anzugreifen. Getroffen wurden dabei unter anderem auch zwei Rechenzentren der Amazon-Tochter AWS. Mit der Internetsperrung will das Regime unter anderem Proteste im Keim ersticken. Die vorherige Internetsperre war nach den mutmaßlich größten Demonstrationen in der Geschichte der Islamischen Republik Anfang des Jahres verhängt worden. Als die Kommunikation mit dem Rest unterbrochen war, wurden sie blutig niedergeschlagen.

Der übergroßen Mehrheit der Menschen im Iran steht derzeit nur ein strikt reglementiertes nationales Internet offen, in dem es unmöglich ist, sich unabhängig zu informieren. Dessen Entwicklung wurde seit Jahren vorangetrieben, es firmiert unter den Namen „Internet-e Halal“, also islamisches Netz, oder „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet. Gegenwärtig gibt es zudem Berichte, dass die Regierung massenhaft SMS verschickt, in denen Menschen davor gewarnt werden, zu protestieren. Ahmadreza Radan, der höchste Polizeichef im Land, hat laut der Deutschen Welle gedroht, dass Protestierende als Feinde behandelt würden: „Alle unsere Kräfte haben ihre Finger am Abzug.“


(mho)



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Künstliche Intelligenz

MacBook Neo: SSD deutlich langsamer als beim M5, SoC hinter iPhone 17e


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Heute ist es soweit: Das MacBook Neo geht in die Auslieferung bei Vorbestellern, außerdem kommt es in die Apple-Läden und den Einzelhandel. Das billigste macOS-Notebook aller Zeiten kommt mit einigen Kompromissen, wie unser Test des Macbook Neo zeigt. Käufer müssen sich bewusst sein, dass sie zum Preis ab 699 Euro (799 Euro maximal mit 512 GByte statt 256 GByte und Touch-ID-Funktion) kein Topgerät erhalten. Das Gesamtpaket dürfte den Markt dennoch aufwirbeln.

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Beispiel SSD: Insbesondere die Variante mit 256 GByte lahmt. Moderne Mac-SSDs wie etwa die im MacBook Air M5 erreichen das vierfache Tempo, in einzelnen Benchmarks sind sogar bis zu achtmal mehr Leistung drin (MacBook Pro M5 Max mit 4 TByte). Ein Test ergab, dass das MacBook Air mit M1 und 512 GByte doppelt so schnell lesen konnte. Allerdings liegen uns bislang noch keine Daten zur 512-GByte-Variante des Neo vor. Üblicherweise sind größere SSDs schneller als kleinere, da Apple diese anders anbindet. Ob das bei iPhone-Chips wie im Neo auch der Fall ist, muss sich noch zeigen.

Wenig überraschend ist außerdem, dass der Chip (SoC) im Neo bereits vom iPhone 17e, Apples aktuellem Einsteiger-Smartphone, überholt wird. Im Neo steckt ein A18 Pro, der dem im iPhone 16 Pro entspricht, abzüglich eines GPU-Kerns (5 statt 6). Im iPhone 17e spielt hingegen der neuere A19 aus dem iPhone 17. Im Geekbench-Vergleich kommt das 17e so auf einen Mehr-Kern-Score von bis zu 9541, während das Neo leicht darunter liegt. Auch beim Einzel-Kern-Test liegt das 17e mit gut 200 Punkten vor dem Neo.

Die Frage ist nun, was das für die Praxis bedeutet. Im Mac & i-Test des Neo zeigte sich, dass Apple mit dem Neo ein interessantes Notebook gelungen ist: Die Verarbeitung ist Apple-typisch hochwertig, der Bildschirm in der Einstiegsklasse konkurrenzlos. Andere Tester kamen im Alltag gut mit dem Gerät klar, nutzten es sogar für – relativ ruckelfreien – Videoschnitt.

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Ein Tipp bleibt allerdings, sich auch das MacBook Air M4 anzusehen, das Apple nun in den Abverkauf geschickt hat, im Handel aber noch recht gut zu kriegen ist. Die Hardware ist noch besser verarbeitet, genauso leicht, hat bessere Schnittstellen, Tastatur mit Hintergrundbeleuchtung und ist deutlich flotter. Der Preis: Für das 256-GByte-Modell unter 900 Euro, die 512-GByte-Variante kostet unter 1000 Euro.


(bsc)



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iX-Workshop KRITIS: Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG


Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen nach § 8a Abs. 1 BSIG besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Betreiber dieser Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dazu müssen sie angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen, um Störungen zu vermeiden, die die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität ihrer IT-Systeme gefährden können.

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In unserem zweitägigen Workshop KRITIS: Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Anforderungen von KRITIS und können sich gezielt auf Prüfungen für § 8a BSIG vorbereiten. Nach bestandener Abschlussprüfung am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmenden die Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“. Damit sind sie berechtigt, Sicherheitsprüfungen für § 8a BSIG im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik durchzuführen.

Der Workshop wird von Fatih Yilmaz geleitet. Als Senior Consultant bei der HiSolutions AG verantwortet er dort das Themenfeld „Kritische Infrastrukturen“ nach BSI-Gesetz und unterstützt Unternehmen als zertifizierter Information Security Officer (TÜV) sowie zertifizierter IT-Grundschutz Praktiker bei der Vorbereitung und Durchführung von KRITIS-Prüfungen.

Dieser iX-Workshop folgt dem BSI-Schulungskonzept und richtet sich insbesondere an Auditoren wie interne Revisoren, Revisoren, Wirtschaftsprüfer mit IT-Revisionserfahrung sowie Mitarbeitende von Revisionsgesellschaften und Betreibern kritischer Infrastrukturen. Um einen intensiven Austausch untereinander und eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung und Zertifizierung zu ermöglichen, ist diese Schulung auf 12 Teilnehmende beschränkt.


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(ilk)



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