Künstliche Intelligenz
Klagen von Passagieren wegen Flugverspätungen fordern Justiz heraus
Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder stornierter Flüge stellen die Justiz zunehmend vor Herausforderungen. Bei den 19 Gerichten an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland gab es im vergangenen Jahr nach Angaben des Deutschen Richterbundes mehr als 121.000 Entschädigungsfälle von Reisenden. Das waren 44 Prozent (rund 37.000 Klagen) mehr als fünf Jahre zuvor, wie es hieß.
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Die Verfahren von Fluggästen machen nach den Angaben an vielen Gerichten inzwischen deutlich mehr als die Hälfte aller Zivilfälle (etwa 60 Prozent) aus. Bei dem für den Hauptstadtflughafen BER zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen liegt deren Anteil sogar bei 93 Prozent. Die steigenden Zahlen stellten das Gericht „dauerhaft vor erhebliche Herausforderungen“, teilte ein Sprecher mit.
Deutliche Zunahme in Brandenburg und Frankfurt
19.239 Entschädigungsklagen von Reisenden landeten laut Richterbund 2025 bei dem Gericht in Brandenburg – rund 24 Prozent mehr als im Vorjahr. Im bundesweiten Vergleich landete das Gericht damit auf Platz drei. An der Spitze lag das Amtsgericht Köln 2025 mit 22.491 Fällen (2024: knapp 41.300 Klagen), gefolgt vom Amtsgericht Frankfurt mit 19.374 Klagen (2024: rund 16.000 Fälle).
Trotz Rückgangs Köln an der Spitze
Während es in der hessischen Metropole im Vergleich zum Vorjahr etwa 21 Prozent mehr Fälle gab, ging die Anzahl in Köln fast um die Hälfte zurück. Der deutliche Rückgang dürfte aus Sicht des Richterbundes darauf zurückzuführen sein, dass die Lufthansa verstärkt außergerichtliche Einigungen anstrebt. Zudem hat die Airline für das Geschäftsjahr 2025 von einem wesentlich pünktlicheren Betrieb berichtet, bei dem in der Folge weniger Entschädigungsfälle entstanden seien. Europas größter Luftverkehrskonzern hat in der Domstadt mit dem Flughafen Köln-Bonn seinen juristischen Firmensitz.
Vor allem der starke Rückgang beim Amtsgericht Köln hat nach Einschätzung des Richterbundes dazu geführt, dass es im Jahr 2025 bundesweit fast 10.000 weniger Klagen von Passagieren gab (2024: etwa 131.000 Fälle).
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Fluggäste haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Gesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Zunehmend nutzen Menschen Portale, um ihre Ansprüche schnell und einfach durchsetzen zu können.
Nicht genug KI-Unterstützung
Die Justiz ist aus Sicht des Richterbundes dafür nicht ausreichend gewappnet. „KI-gestützte Richterassistenzsysteme, die eine schnellere Bearbeitung dieser gleichförmigen Massenfälle ermöglichen, befinden sich weiterhin in der Testphase“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Es fehle eine fertige Standardsoftware, die Fälle in Sekundenschnelle erfasse, mit Urteilen vergleiche, Ansprüche herausfiltere und Entscheidungsvorschläge mache. „Diese KI-Assistenz würde Verfahren vereinfachen und die Gerichte spürbar entlasten“, so Rebehn.
(nen)
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Milliarden-Steuerhinterziehung auf Amazon: US-Händler droht Anklage in Italien
Neuer Ärger für Amazon in Italien: Italienische Strafverfolger wollen den US-Onlinehändler wegen Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe anklagen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf zwei anonyme Quellen.
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Dem Bericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft in Mailand die Anklage von Amazons Europa-Sparte Amazon EU S.a.r.l. und vier der dort Verantwortlichen wegen Steuerhinterziehung beantragt. Konkret geht es um Fälle zwischen 2019 und 2021. Amazons Algorithmus und sein Geschäftsmodell als solches sollen es zehntausenden Händlern außerhalb der EU – vorwiegend aus China – ermöglicht haben, an italienische Kunden zu verkaufen, ohne dafür Mehrwertsteuer abzuführen, wie Reuters in Unterlagen der Strafverfolger einsehen konnte.
Strafverfahren trotz Einigung
Das soll möglich gewesen sein, weil die besagten Händler ihre Identität nicht bei Amazon bestätigen mussten. Amazon sieht diesen Schritt in der EU und den USA eigentlich für alle Händler auf seiner Plattform vor. Beispielsweise zum Schutz vor Betrug oder Produktfälschungen müssen die Personen hinter einem Händleraccount Dokumente wie Personalausweis, Bankverbindungen oder Rechnungsunterlagen vorlegen. In den vorliegenden Fällen soll das nicht passiert sein. Nach italienischem Recht ist ein Vermittler, der Handelswaren anderer Anbieter zum Verkauf anbietet – hier also Amazon – mitverantwortlich, wenn bei entsprechenden Geschäften keine Mehrwertsteuer abgeführt wird.
Eigentlich hatte Amazon sich in dieser Sache schon im Dezember mit der italienischen Steueragentur Agenzia delle Entrate geeinigt. Amazon zahlte 527 Millionen Euro, inklusive Zinsen, womit die Agentur den Fall zu den Akten legte. Parallel lief aber noch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, welches nicht eingestellt wurde. Laut Reuters ist das in solchen Fällen höchst ungewöhnlich. Bei internationalen Unternehmensgruppen würden die zugehörigen Strafverfahren in der Regel eingestellt, sobald mit der Steueragentur alles geklärt und eine Nachzahlung erfolgt ist. Doch dieses Mal scheint die Staatsanwaltschaft ernst zu machen.
Weitere Vorwürfe: Amazon als „trojanisches Pferd“
Amazon bezog zu der aktuellen Entwicklung noch keine Stellung. Im Dezember betonte das Unternehmen aber, es werde seinen Standpunkt in Bezug auf das möglicherweise unbegründete Strafverfahren energisch verteidigen. Und wetterte gegen Italien als Investitionsstandort, dessen „unvorhersehbare Regularien, unverhältnismäßige Strafen und langwierige Gerichtsverfahren“ ihn zunehmend unattraktiv machen würden.
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Einen weiteren Fall mutmaßlicher Steuerhinterziehung durch Amazon in Italien in den Jahren 2021 bis 2024 untersucht die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Im November machte zudem eine großangelegte Razzia der Amazon-Zentrale in Mailand und eines Logistikzentrums in der Provinz Bergamo Schlagzeilen. Laut einem Medienbericht werfen die Strafverfolger Amazon vor, als „trojanisches Pferd“ für chinesische Importe agiert zu haben, für die die fälligen Steuern nicht gezahlt wurden. Insgesamt gehe es um hunderte Millionen Euro an entgangenen Steuereinnahmen. Die Ermittlungen könnten sich demnach auch auf andere EU-Staaten ausweiten.
(nen)
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Erste Details zum VW ID.3 Neo: Vieles wird besser – die Ladeleistung nicht
Volkswagen hat keine Wahl: Im vergangenen Jahr wurde die Grenze beim Flottenverbrauch überschritten. Vor einer Strafzahlung hat den Konzern letztlich nur gerettet, dass der aktuelle Grenzwert nur im Mittel der Jahre 2025 bis 2027 eingehalten werden muss. Bis Ende 2027 muss der Riese also liefern, und tut das auch. Ein wenig wurde der Schleier jetzt angehoben, wobei die Neuerungen durchweg nicht wahnsinnig überraschend sind.
Uhren und Smartphones als Schlüssel
Aus dem ID.3 wird der ID.3 Neo, der seinerseits irgendwann vom elektrischen Golf abgelöst wird. Wie schon im überarbeiteten Cupra Born wird das Äußere des ID.3 Neo keine dramatische Änderung erfahren, soweit sich das auf ersten Zeichnungen beurteilen lässt. Wie beim Born erwarten wir auch innen den größeren Schritt. Die Auskleidung soll feiner als aktuell, dazu feilt VW an der Bedienung. Das bedeutet, dass es an einigen Stellen rückwärts und damit in die richtige Richtung geht. Das Lenkrad hat wieder Tasten, jeder Fensterheber einen eigenen Schalter und das Kombiinstrument ein Format, das nicht mehr an ein sehr kleines Smartphone erinnert. Handys und Uhren können unter Umständen als Fahrzeugschlüssel genutzt werden.

VW bricht keineswegs komplett mit dem bisherigen Design.
(Bild: VW)
Neues Infotainmentsystem
Ein weiteres Mal tastet Volkswagen bei Autos auf dieser Basis auch die Hardware an. Der Softwarestand wird auf das Level 6.0 angehoben, vermutlich bleiben die noch aktuellen Modelle mit der bisherigen Software damit draußen. „Innovision“ hat Volkswagen sein neues Infotainmentsystem genannt, bei dem es einen App-Store mit einem erheblich erweiterten Angebot geben soll. Apps unter anderem aus den Bereichen Audio, Video Streaming, Parking, Charging und Gaming zum Download sollen verfügbar sein, schreibt VW. Nachgerüstet wird One-Pedal-Driving, der ID.3 Neo rekuperiert nun also bis zum Stand. Verbessert haben will VW die Assistenten, die unter dem Begriff Travel Assist zusammengefasst sind.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Erste Details zum VW ID.3 Neo: Vieles wird besser – die Ladeleistung nicht“.
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c’t-Webinar: Linux für Ein- und Umsteiger – Installation, Praxis, Alltag
Hand aufs Herz: Wer an Linux denkt, hat vielleicht noch das Bild eines blinkenden Cursors auf schwarzem Hintergrund im Kopf, dazu einen Nerd, der kryptische Befehle eintippt. Doch diese Zeiten sind vorbei.
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Das c’t-Webinar räumt mit den Vorurteilen auf und stellt Linux so vor, wie es Ein- und Umsteiger heute tatsächlich antreffen: als alltagstaugliches Betriebssystem, das sich bedienen lässt, ohne vorher ein Informatikstudium abzuschließen. Keywan Tonekaboni, c’t-Redakteur im Ressort Betriebssysteme und Sicherheit, nimmt Sie an die Hand und führt praxisnah durch alle relevanten Schritte – vom ersten Blick auf den Desktop bis zur Datenmigration von Windows.
Hübsche Desktops und gefahrloses Ausprobieren
Zu Beginn lernen Sie verschiedene Desktop-Oberflächen wie KDE Plasma, Gnome und Cinnamon kennen – denn bei Linux darf man sich aussuchen, wie der eigene Schreibtisch aussehen soll. Anschließend zeigt der Referent, wie Sie ein Linux-Live-System auf einem USB-Stick vorbereiten und starten. Mit so einem Live-System können Sie Linux in aller Ruhe testen, ohne auch nur eine einzige Datei auf Ihrer Festplatte anzurühren. Ganz nebenbei prüfen Sie, ob Ihre Hardware mitspielt. Typische Stolperfallen bei Dual-Boot-Konfigurationen mit Windows – etwa das gern querschießende BitLocker – kommen ebenso zur Sprache wie die eigentliche Erstinstallation.
Software finden, Terminal zähmen, Daten retten
Am Beispiel von Linux Mint demonstriert Keywan Tonekaboni, wie Sie Software über die grafische Softwareverwaltung installieren, welche Alternativen es zu gewohnten Windows-Programmen für Office-Arbeit und Bildbearbeitung gibt und wie Treiber und Updates funktionieren. Auch erste Schritte im Terminal stehen auf dem Programm – aber keine Sorge: Die Konsole beißt nicht. Spätestens nach dem Webinar werden Sie feststellen, dass ein paar eingetippte Zeilen manchmal sogar schneller zum Ziel führen als jedes Klick-Menü. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie eine Datenmigration von Windows sauber vorbereiten, damit beim Umzug nichts verloren geht.
Nach dem Webinar wissen Sie, welche Distributionen sich für den Einstieg eignen, wo Linux seine Software herbekommt, wie Paketquellen und Flatpak zusammenspielen und worauf Sie beim Hardware-Kauf achten sollten.
Für Neugierige, Wechselwillige und Rückkehrer
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Das Webinar richtet sich an Windows-Nutzer mit Wechselgedanken, Linux-Neugierige ohne tiefe Vorkenntnisse und alle, die Linux vor zehn Jahren mal ausprobiert und damals vielleicht entnervt aufgegeben haben. Vorkenntnisse brauchen Sie keine – alle Schritte werden erklärt und eingeordnet.
Während der Veranstaltung können Sie über einen Online-Chat Fragen stellen. Zur Teilnahme genügt ein aktueller Webbrowser. Im Nachgang erhalten Sie Zugriff auf die Aufzeichnung und können das Gezeigte in Ihrem eigenen Tempo nachvollziehen. Alle Informationen zur Veranstaltung sowie Details zur Anmeldung finden Sie auf der Website zum Webinar.
- Termin: 19. Mai 2026
- Uhrzeit: 15:00 bis 18:00 Uhr
- Preis: 59,00 Euro (bis 21. April 2026)
(abr)
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